Kellner, Köche und Bäcker arbeiten zu Uhrzeiten, zu denen viele andere Arbeitnehmer noch oder schon schlafen. Wöchentlich wechselnde Früh- und Nachtschichten sind in diesen Berufsfeldern deshalb üblich. Pausenzeiten zwischendurch? Oft Fehlanzeige, obwohl das Arbeitszeitgesetz etwas anderes vorsieht.
Dank der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat sich die Situation für die meisten in der Gastronomie Beschäftigten jedoch gravierend verbessert, da das Mindestlohngesetz Arbeitgeber zur Aufzeichnung vom täglichen Arbeitsbeginn, der Dauer der Arbeitszeit und dem Arbeitsschluss geringfügig Beschäftigter verpflichtet (§ 17 MiLoG). Diese Unterlagen müssen mindestens zwei Jahre aufgehoben werden, um nachweisen zu können, dass keine Schwarzarbeit geleistet wurde.
Kurz & knapp: NGG
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vertritt Arbeitnehmer, die in Hotels- und dem Gaststättengewerbe, in der Schlacht- und der Obst- sowie Gemüseindustrie tätig sind.
Sie zählt mehr als 200.000 Mitglieder, existiert bereits seit 1865 und ist Mitglied im DGB (Deutschen Gewerkschaftsbund).
Als NGG-Mitglied profitieren Sie von der Lobbyarbeit, die die Gewerkschaft für Ihren Berufsstand macht. Sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen auf der Arbeit kommen, sind Sie zudem rechtsschutzversichert.
Im Folgenden werden Sie über die Gewerkschaft der Gastronomie informiert, welche Leistungen die NGG Ihren Mitgliedern anbietet und wie eine Kündigung bei der NGG erfolgreich verläuft.
Inhalt
Die Geschichte der Gewerkschaft der Lebensmittelindustrie
Im letzten Jahr feierte die NGG ihren 150. Geburtstag, ein stattliches Alter, dass sie zur ältesten Gewerkschaft in der gesamten Bundesrepublik macht. Ihre Ursprünge gehen zurück auf den Allgemeinen Deutschen Cigarrenarbeiter-Verein, der sich kurz nach Weihnachten im Jahr 1865 in Leipzig formierte.
Gegründet wurde er, um die Interessen der in der Zigarrenindustrie beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Fabrikanten durchzusetzen. Diese verkauften den Arbeitnehmern die Rohstoffe für viel zu hohe Preise und ließen die Endprodukte zudem noch bei den Arbeitern zu Hause herstellen, was große Einsparungen mit sich brachte, die Betroffenen jedoch über Gebühr belastete. Dies wollten diese nicht auf sich sitzen lassen und gründeten die Vorläuferorganisation der NGG.
Heute haben sich die Arbeitsbedingungen selbstverständlich deutlich verbessert. Themen wie Arbeitssicherheit, Entlohnung und Arbeitszeit sind jedoch nach wie vor relevant, weshalb Gewerkschaften für arbeitnehmerfreundliche Tarifverträge kämpfen. Hinzu kommen gravierendere Entwicklungen wie Globalisierung und Rohstoffspekulationen, die nicht spurlos an Arbeitnehmern vorbeigehen.
Das bietet die Gastronomie-Gewerkschaft ihren Mitgliedern
Jeder abhängig Beschäftigte hat grundsätzlich die Wahl, ob er der NGG beitreten will oder nicht. Dafür sprechen die von der Gewerkschaft Nahrungsmittel und Genuss gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags gewährten Leistungen, für die sie in der Regel nicht zusätzlich aufkommen müssen.
- Arbeitsrechtliche Beratung: Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Chef Ihnen die geleisteten Überstunden auszahlen muss oder Sie ohne eine Abmahnung entlassen darf? Dann können Sie die Experten bei der NGG zu Kündigung, Vergütung und anderen im Arbeitsrecht wichtigen Themen befragen.
- Kostenloser Rechtsschutz: Besteht bereits ein so gravierender Zwist mit Ihrem Vorgesetzten, dass ein Arbeitsrechtsprozess ins Haus steht, finden Sie ebenfalls bei der Nahrungs- und Genussmittel-Gewerkschaft kompetente Unterstützung. Es wird Ihnen ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt, der Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzt.
- Bildung: Auch die Weiterbildung und Information Ihrer Mitglieder liegt der NGG am Herzen, weshalb immer wieder Kurse und Seminare zu unterschiedlichsten Themen angeboten werden.
Bei der Gewerkschaft NGG kündigen – so klappt es
Ihre NGG-Mitgliedschaft kündigen können Sie, wenn Sie schriftlich mitteilen, austreten zu wollen. Eine bestimmte Form müssen Sie nicht einhalten, es empfiehlt sich jedoch, die NGG-Kündigung nach den Vorgaben der DIN 5008 zu gestalten.
Achtung: Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt in der Regel erst nach Einhaltung einer Kündigungsfrist. Bei der NGG beträgt diese sechs Wochen vor Quartalsende. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Mitglieder, die austreten wollen, ihren Willen bei einem zuständigen Regionalbüro schriftlich erklärt haben.
Bis die NGG-Mitgliedschaft dann endgültig beendet ist, muss der Gewerkschaft für Nahrungsmittel und Genuss weiterhin der satzungsgemäße Mitgliedsbeitrag gezahlt werden. Um diesen kommen Sie nicht herum.
Anna meint
6. Juli 2022 at 10:31
Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich arbeite in einem Krankenhaus als Serviceleitung, nehme Essenswünsche auf, Kümmere mich um Veranstaltungen und Bürokram. Bin gelernte Hotelfachfrau. Bekomme aber nicht mehr Geld weil ich hier als ungelernt gelte ?! Angeblich wäre HOFA kein Gastronomischer Beruf und ein Krankenhaus kein Hotel. Darf das ?
LG Anna
Regina meint
16. Februar 2022 at 12:21
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wenn in meinem Arbeitsvertrag tarifliche Kündigungsfrist steht, können Sie mir sagen wie lang sie ist wenn ich als Arbeitnehmer kündigen möchte? Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Regina
Maike meint
10. Juli 2021 at 4:41
Mein Arbeitgeber bescheißt mich monatlich um meine Stunden. Und ich wundere mich das ich immer und immer wieder jeden Monat so viele Minus Stunden habe. Habe es auch schwarz auf weiß, da wir einen Stundenzettel führen müssen und den Ende vom Monat abgeben müssen. Was kann ich da machen. Er diskutiert andauernd und will immer recht haben. Bin auch letztes Jahr in der Gewerkschaft eingetreten da ich Anfang des Jahres auch schon so ein Ärger mit mein Chef hatte. Was kann ich nun tun? Bitte um Rat.
Beate meint
23. Februar 2021 at 19:31
Sehr geehrte Damen und Herren
Darf mein Arbeitgeber mir Kurzarbeiter Geld geben obwohl ich krankgeschrieben bin?
Birgit meint
18. Mai 2020 at 9:53
Guten Tag, ich würde nie wieder in die NGG eintreten.
MfG Birgit
Anne meint
2. Juli 2020 at 18:49
Warum, wenn ich fragen darf?
Nora meint
25. Februar 2020 at 19:15
Hallo,ich möchte Ihnen etwas fragen?ich arbeitet zur Zeit in einem Gastronomie in Düsseldorf,da ich arbeitet fast wie vollzeit bin und ich habe Zuhause ein kleines Kind die unter drei Jahre alt ist,mein Lebensgefährte pass auf sie auf während ich arbeitet,in der vergangenen Woche hat meine Tochter Fieber gehabt und danach mein Lebensgefährte, da ich richtig Sorgen um meine Tochter habe habe ich dann auf der Arbeit angerufen das ich für einen Tag erst mal nicht kommen könnte,da behauptet mein Arbeitgeber das ich Lüge bin,das finde ich echt ein Frechheit,wie soll ich den mit solche Situation umgehen?
Danke im voraus.
Mitfreundliche Grüße
Nora
John meint
4. April 2019 at 15:03
Ich möchte gerne einen Verstoss melden und zwar von der Firma … in … Das ist dort praktisch Wie im Stradlager die Arbeiter arbeiten tagelang ohne freien Tag ab und zu aucj 2 schichten hinterneinder ohne tag pause dazwischen. Den Leuten wird gleich eine Drohung ausgesprochen wenn sie ein Tag krank sind usw. Bitte kontrollieren sie
arbeitsrechte.de meint
8. April 2019 at 11:02
Hallo John,
wir sind lediglich eine Informationsplattform zum Thema Arbeitsrecht und damit für derartige Angelegenheiten der falsche Ansprechpartner. Sofern Sie der Meinung sind, dass der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Vorschriften nicht einhält, können Sie sich zu Ihren Rechten von einem Anwalt beraten lassen oder sich an Ihre Gewerkschaft wenden. Beide klären Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten auf.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sonja meint
1. Juni 2018 at 23:29
Ich möchte gerne in die Gewerkschaft für NGG eintreten