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EVG – Die Eisenbahn- und Verkehrs­gewerkschaft

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 22. November 2022

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Die EVG entstand erst 2010 – durch eine Fusion der Verkehrsgewerkschaft GDBA und Transnet. Sie gehört dem deutschen Gewerkschaftsbund an und hat aktuell knapp 200.000 Mitglieder. Die EVG ist eine Gewerkschaft, die unter anderem Eisenbahner, Busfahrer, Binnenschiffer und Angestellte im Service der Verkehrsbetriebe vertritt.

Die EVG ist die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. Sie vertritt die Interessen der Arbeitnehmer aus der Verkehrsbranche.
Die EVG ist die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. Sie vertritt die Interessen der Arbeitnehmer aus der Verkehrsbranche.

Transnet und GDBA haben sich nach Jahren voller Auseinandersetzungen zusammengetan, um die Interessen der Arbeitnehmer besser durchsetzen zu können und um für diese Zwecke mehr Geld zur Verfügung zu haben. Wie die IG Metall oder die GEW hat die EVG ihren Sitz in Frankfurt am Main.

Kurz & knapp: EVG

Was ist die EVG?

Die EVG ist eine Gewerkschaft, die unter anderem Eisenbahner, Busfahrer, Binnenschiffer und Angestellte im Service der Verkehrsbetriebe vertritt. Sie hat knapp 200.000 Mitglieder.

Was sind die Ziele der EVG?

Eines der Hauptziele der EVG ist die Durchsetzung besserer Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder. Diese werden anschließend in Tarifverträgen festgehalten und beziehen sich häufig auf die Vergütung, die Arbeitszeit oder die Zahlung von Weihnachtsgeld.

Was bietet die Eisenbahn- und Verkehrs­gewerkschaft ihren Mitgliedern außerdem?

Die EVG bietet weiterhin eine Familien-Rechtsschutzversicherung an. Mehr dazu hier.

Erfahren Sie im Folgenden, was den EVG-Tarifvertrag ausmacht und was es mit dem EVG-Rechtsschutz auf sich hat.


Inhalt

  • Kurz & knapp: EVG
  • Die Gewerkschaft EVG und ihre Leistungen
    • Rechtsschutz durch die EVG
    • Weiterführende Suchanfragen

Die Gewerkschaft EVG und ihre Leistungen

Eine Kernaufgabe der EVG in Deutschland ist es, Tarifverträge auszuhandeln. Dabei spielen neben der Vergütung auch die Arbeitszeit sowie Themen wie Mehrarbeit eine Rolle. Aber auch vermögenswirksame Leistungen werden aufgeführt sowie Sonderzahlungen wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Um die entsprechenden Forderungen durchzusetzen, machen die Mitglieder der EVG Gebrauch von ihrem Streikrecht, um die Arbeitgeber unter Druck zu setzen.

Die EVG bietet ihren Mitgliedern verschiedene Leistungen an.
Die EVG bietet ihren Mitgliedern verschiedene Leistungen an.

Weitere Leistungen, die Mitglieder in Anspruch nehmen können:

  • Beratung und Unterstützung im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Verwaltungsrecht und in Zivilverfahren
  • Beratung in Bezug auf Tarifverträge
  • Rechtsschutzversicherung
  • Freizeit- und Berufsunfallversicherung
  • Sterbegeldunterstützung
  • regelmäßig erscheinende Mitgliederzeitschrift „impakt“

Rechtsschutz durch die EVG

Die EVG ist eine Gewerkschaft, die ihren Mitgliedern eine Familien-Rechtsschutzversicherung anbietet. Alle Leistungen und Voraussetzungen ergeben sich aus dem Gruppenvertrag, den die Gewerkschaft mit dem Versicherer geschlossen hat.

Gemäß der Satzung der EVG wird ein Betrag von 0,1 Prozent des Bruttoeinkommens für diese Leistung erhoben. Sind Sie erwerbslos und Mitglied oder befinden Sie sich noch in der Ausbildung, ist dieser Kostenfaktor im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten und wird nicht extra erhoben. Neben dem eigentlichen Mitglied können sowohl Ehe- als auch Lebenspartner sowie noch nicht volljährige Kinder von der Rechtsschutzversicherung profitieren.

Gemäß § 10 der Satzung der EVG ist der Rechtsschutz eine freiwillige Unterstützungsleistung, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben.

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Kommentare

  1. Ein Interessent meint

    29. April 2019 um 16:34

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Freundin hat 10 Jahre im Nahverkehr bei der [edit. v. d. Red.] gearbeitet und war da in der E4 mittlerweile in Stufe 5 gehaltlich eingegliedert.

    Nun wechselte sie nach [edit. v. d. Red.] und ihre 10 Jahre Berufserfahrung werden nicht anerkannt. Sie wurde in die E4 Stufe 1 eingegliedert.

    Ist das Rechtens? Wenn nicht, auf welche gesetzliche Grundlage kann man sich beziehen? Und welche Tabelle ist die Richtlinie für die [edit. v. d. Red.]?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      6. Mai 2019 um 9:11

      Hallo Ein Interessent,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung vornehmen dürfen. Wir würden Ihrer Freundin empfehlen, das Ganze von einem Anwalt abklären zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Mario meint

    26. August 2021 um 16:48

    Bekommt man Rechtsbeistand bei Kassenärztlichen Unstimmigkeiten

    Antworten

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