Können Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung dauerhaft nicht mehr nachgehen, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt und soll die aus Ihrer Arbeitsunfähigkeit resultierenden finanziellen Einbußen ausgleichen.

Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wonach sich die Höhe von Erwerbsminderungsrenten richtet und welche Unterlagen angehende Erwerbsminderungsrentner für den Antrag benötigen, lesen Sie in diesem Ratgeber. Außerdem erklären wir hier, wie lange Erwerbsunfähigkeitsrenten gezahlt werden.
Kurz & knapp: Erwerbsminderungsrente
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich in der Regel nach Ihrem jeweiligen Rentenanspruch. In der Renteninformation, die Sie jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, ist vermerkt, wie hoch Ihre volle Erwerbsminderungsrente ausfallen würde, sollten Sie zu diesem Zeitpunkt erwerbsunfähig werden.
Hier können Sie in Erfahrung bringen, wie lange die Erwerbsminderungsrente normalerweise gezahlt wird.
Inhalt
Erwerbsminderungsrente: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Seit dem 1. Januar 2001 gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), welche die ehemalige Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) ersetzt. Letztere wurde im Zuge der Rentenreform zum 31. Dezember 2000 abgeschafft.
Die rechtliche Grundlage für die Zahlung von Erwerbsminderungsrenten bildet § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Diesem Paragraphen zufolge müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt zu bekommen. Dazu zählen die folgenden:
- Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
- Eine Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit ist durch Reha-Maßnahmen nicht möglich.
- Sie können weniger als sechs Stunden täglich arbeiten – unabhängig von der auszuübenden Tätigkeit.
- Sie haben in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt.
- Sie sind seit mindestens fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert und haben somit die sogenannte „allgemeine Wartezeit“ erfüllt.
Ausnahmen bei Wartezeit und nicht erfüllten Pflichtbeiträgen
Wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, Sie daran allerdings keine Schuld trifft, gibt es eine Ausnahme bei der Erwerbsminderungsrente. Waren Sie beispielsweise arbeitsunfähig oder schwanger, werden die Zeiten, in denen Sie daher keine Beiträge zahlen konnten, herausgerechnet. Der Zeitraum von fünf Jahren wird daraufhin um diese Zeiten in die Vergangenheit verlängert, sodass Sie möglicherweise doch die geforderten drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllen.
Darüber hinaus wird unter anderem keine Wartezeit von fünf Jahren vorausgesetzt, wenn einer dieser Gründe zu Ihrer Erwerbsminderung geführt hat:
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheit
- Zivildienst- oder Wehrdienstbeschäftigung
- politische Haft
Eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren entfällt ebenfalls, wenn Sie innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind oder wenn Sie in den zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens zwölf Monate lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.
Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung?
Allgemein wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen, erhalten Sie im Regelfall eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, also nur die halbe EM-Rente. Sind Sie hingegen aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten, wird Ihnen normalerweise die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe ausgezahlt.
Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente?

Wie gerade beschrieben, braucht es bei der Erwerbsminderungsrente einige Voraussetzungen. Doch welche Krankheiten führen dazu, dass die Erwerbsminderung anerkannt wird? Hier ein paar Beispiele:
- Depressionen und anderweitige psychische Erkrankungen
- Krebs und bösartige Geschwüre
- Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
- Stoffwechsel- und Verdauungsstörungen
- Herzerkrankungen bzw. Krankheiten, die das Gefäßsystem betreffen
Unabhängig davon, an welcher der gerade genannten Krankheiten Sie leiden, sollten Sie sich darauf einstellen, dass Ihr Gesundheitszustand zunächst einmal von einem Arzt beurteilt werden muss, bevor Ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente zugestimmt wird. Dazu wird meist ein ärztliches Gutachten erstellt, um die medizinische Situation besser einschätzen zu können. Es kommt daher stets auf den Einzelfall an, ob Ihre Erkrankung die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente begründet oder nicht.
Wovon ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente abhängig?
Bei der ehemaligen Erwerbsunfähigkeitsrente ist die Höhe stets abhängig von Ihrem individuellen Rentenanspruch. Sie wird demzufolge prinzipiell so berechnet wie die reguläre Altersrente. Daher sind vor allem diese drei Aspekte von Bedeutung:
- Wie viele Jahre haben Sie bereits in die Rentenversicherung eingezahlt?
- Wie viele Entgeltpunkte haben Sie dabei gesammelt?
- Wie lange müssten Sie noch arbeiten, bis Sie das reguläre Renteneintrittsalter erreichen?
Um einschätzen zu können, mit welchem Betrag Sie als Erwerbsminderungsrentner rechnen können, sollten Sie einen Blick in Ihre Renteninformation werfen. In diesem Schreiben, das Sie in der Regel jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, ist vermerkt, wie hoch Ihre volle Erwerbsminderungsrente zu diesem Zeitpunkt ausfallen würde. Sind Sie teilweise erwerbsgemindert, ist dementsprechend die Hälfte des dort genannten Betrags für Sie maßgeblich.
Gut zu wissen: Normalerweise ist bei dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ein Hinzuverdienst gestattet. Bei voller Erwerbsminderung liegt dieser bei 6.300 Euro im Jahr. Geht Ihr Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente über diesen Betrag hinaus, wird der überschüssige Betrag in der Regel zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.
Wie können Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen?

Wie die Grundrente muss die Erwerbsminderungsrente ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Unter anderem sollten Sie bei Ihrem Termin die folgenden Unterlagen parat haben:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (am besten Krankenkassenkarte mitbringen)
- Angaben zu Krankenversicherungsverhältnisse (z. B. Dauer der Versicherungszeit)
- Angaben über die Höhe Ihrer Vergütung (brutto)
- Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
- Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC)
- persönliche Steuer-Identifikationsnummer
- Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte
- Angaben über Aufenthalte im Krankenhaus in den letzten Jahren (Zeitraum, Anschrift der Einrichtungen, aktuelle Gutachten, Krankenhaus-, Reha-Entlassungsberichte bzw. sonstige Arztberichte, falls vorhanden)
- Nachweise über Berufsausbildungen
- Nachweis über den Bezug einer Unfallrente
- Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
- Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc.), inklusive Angaben zur zahlenden Stelle sowie Aktenzeichen
Wichtig: Allgemein wird die Erwerbsminderungsrente erst zum siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt bekommen Sie als Arbeitnehmer normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse ausgezahlt. Da die Bearbeitungszeit beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht gerade kurz ist, sollten Sie die Leistung zügig beantragen, am besten innerhalb von drei Monaten, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Erwerbsminderungsrente: Wie lange wird sie gezahlt?
Gemäß § 102 Absatz 2 SGB VI werden Erwerbsminderungsrenten befristet gezahlt. Zunächst einmal wird die Befristung auf maximal drei Jahren ab Rentenbeginn festgesetzt; sie kann allerdings verlängert werden. Eine Verlängerung ist jedoch nur für abermals höchstens drei Jahre nach Ablauf der vorherigen Frist und möglich. Die Gesamtdauer der Befristung liegt normalerweise bei neun Jahren.
Ist es nach diesem Zeitraum immer noch unwahrscheinlich, dass sich Ihr Gesundheitszustand insofern verbessern wird, dass Sie wieder erwerbsfähig werden, erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente in der Regel unbefristet. Sobald Sie die Regelaltersgrenze erreichen, tritt an ihre Stelle die reguläre Altersrente.
Hallo, was passiert denn, wenn eine rentebeziehende (volle Erwerbsunfähigkeit) Person plötzlich wieder arbeiten kann, weil gesundet und, nehmen wir Mal an, in einem 30 Stundenjob (1. Arbeitsmarkt) arbeiten möchte?
Danke für Ihre Antwort.