Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf
  • arbeitsrechte.de
  • Brückenteilzeit kommt 2019 – Regierung beschließt Gesetzentwurf

News veröffentlicht am 14. Juni 2018

Brückenteilzeit kommt 2019 – Regierung beschließt Gesetzentwurf

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Arbeitnehmer haben dieser Tage wieder gut lachen: Die Brückenteilzeit kommt!
Arbeitnehmer haben dieser Tage wieder gut lachen: Die Brückenteilzeit kommt!
Das Thema sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Zündstoff zwischen SPD und Union: die Brückenteilzeit. Auf Drängen der SPD vereinbarte die Große Koalition deren Einführung dann schließlich im aktuellen Koalitionsvertrag. Trotz mehrfacher Verzögerung wurde das Gesetz vergangenen Mittwoch dann endlich m Kabinett eingebracht und der Gesetzentwurf beschlossen.

Brückenteilzeit: Das wird sich 2019 ändern

Durch den Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit und dem damit einhergehenden Recht, in Vollzeit zurückzukehren, soll Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben werden, ihr Arbeits- und Privatleben besser in Vereinbarung zu bringen. Außerdem stellt die Brückenteilzeit laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auch eine „Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele“ dar. Sprich: Das Modell der Brückenteilzeit bietet Arbeitnehmern mehr Sicherheit bezüglich einer Auszeit – ohne dass ein bestimmter Grund (wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen) notwendig ist.

Wenn ein Arbeitnehmer in Zukunft den Wunsch nach Brückenteilzeit äußert, müssen darüber hinaus folgende Punkte beachtet werden.

  • Das Arbeitsverhältnis besteht schon seit mindestens sechs Monaten.
  • Die Teilzeitphase beträgt mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre.
  • Der Antrag auf Teilzeit muss spätestens drei Monate vor Beginn der Brückenteilzeit dem Arbeitgeber in Textform vorliegen.
  • Bei Ablehnung der Brückenteilzeit muss der Arbeitgeber die Gründe dafür plausibel darlegen.
  • Für Betriebe mit bis zu 200 Mitarbeitern gelten die Regelungen des Brückenteilzeit-Gesetzes nur eingeschränkt: Pro 15. Beschäftigten ist nur ein Antrag auf befristete Teilzeit möglich.

Raus aus der „Teilzeitfalle“

Voraussichtlich ab 2019 können Sie den Antrag auf Brückenteilzeit bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
Voraussichtlich ab 2019 können Sie den Antrag auf Brückenteilzeit bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
Das Gesetz soll übrigens auch für diejenigen gelten, die sich bereits in einer Teilzeitstelle befinden und ihre Arbeitszeit wieder verlängern wollen.

Das Risiko, in der „Teilzeitfalle“ zu landen, wird durch das neue Gesetzesvorhaben also vermutlich deutlich reduziert. Das ist ein wichtiger Aspekt, schließlich wünschen sich laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 50 Prozent der Männer und knapp 40 Prozent der Frauen eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit um mindestens 2,5 Wochenstunden.

So leistet der aktuelle Gesetzesentwurf insgesamt einen bedeutenden Beitrag zur Arbeitszeitsouveränität deutscher Arbeitnehmer. Jetzt muss er nur noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen – ist das erfolgreich, gilt das Gesetz ab 1. Januar 2019.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (32 Bewertungen, Durchschnitt: 4,66 von 5)
Brückenteilzeit kommt 2019 – Regierung beschließt Gesetzentwurf
4.66 5 32
Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante News

  • Was sich beim Mindestlohn ab 2019 ändert: Anhebungen geplant
  • Rückkehrrecht aus der Teilzeit: Neue Brückenteilzeit geplant
  • Tausende arbeiten sachgrundlos befristet für die Regierung
  • Wieder gleiche Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 2019
  • Fußball gucken während der Arbeit? Was Sie dürfen – und was nicht
  • Urlaubstage abrunden: Darf der Arbeitgeber das?
  • Arbeitsvertrag: Sachgrundlose Befristungen vor allem im Öffentlichen Dienst
  • Weniger illegale Beschäftigung: Schwarzarbeit geht zurück
  • Eine Prämie vom Arbeitgeber bei drohendem Streik ist rechtmäßig
  • Zeiten der Freistellung sind für Arbeitslosengeld relevant

Kategorie: Arbeitsvertrag, Neuerungen

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2023 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige