Key Facts
- Neben dem allgemeinen Mindestlohn existiert ein branchenspezifischer Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer, die in dieser Branche tätig sind, gilt.
- Der Branchenmindestlohn hat gegenüber dem allgemeinen Mindestlohn stets Vorrang, darf diesen jedoch niemals unterschreiten.
- Arbeitgeber, die gegen den allgemeinen oder branchenspezifischen Mindestlohn verstoßen, müssen mit hohen Sanktionen und möglichen Freiheitsstrafen rechnen.
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Branchenmindestlohn: Bedeutung
Inhalt
Neben dem allgemeinen Mindestlohn, der in § 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) geregelt ist und grundsätzlich für alle Arbeitnehmer – unabhängig von der Branche und Region – in Deutschland gilt, existieren auch noch branchenspezifische Mindestlöhne.
Der sogenannte Branchenmindestlohn bezeichnet eine verbindliche unterste Lohngrenze für eine bestimmte Branche. Er wird in Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und anschließend für allgemeingültig erklärt.
Das bedeutet: Er gilt für alle Beschäftigten, die in dieser Branche tätig sind – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht.
Ein branchenspezifischer Mindestlohn wird auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) festgelegt und hat gegenüber dem allgemeinen Mindestlohn Vorrang.
In keinem Fall darf der gesetzliche Mindestlohn jedoch unterschritten werden.
In der Regel liegen Branchenmindestlöhne über dem allgemeinen Mindestlohn. Dieser beträgt aktuell 13,90 € (Stand Januar 2026) brutto je Zeitstunde.
Für wen gilt der Branchenmindestlohn?
Branchenmindestlöhne gelten grundsätzlich für alle Arbeitgeber und deren Beschäftigte in Deutschland, die in den Geltungsbereich – also die jeweilige Branche – fallen.
Auch Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, deren Arbeitgeber ihren Sitz jedoch im Ausland haben, werden von der Regelung erfasst.
Vom Geltungsbereich des branchenspezifischen Mindestlohns ausgenommen sind in der Regel:
- Auszubildende
- Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Praktikanten (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Langzeitarbeitlose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung
Allerdings ist das nur dann der Fall, wenn im Tarifvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
Mindestlohn: Welche Branchen haben eine spezifische Regelung getroffen?
Die folgenden Sektoren haben in Deutschland einen eigenen Branchenmindestlohn bestimmt.
Wie hoch dieser pro Stunde ab dem 1. Januar 2026 in der jeweiligen Branche ist, erläutert die folgende Tabelle je nach Qualifikation des Arbeitnehmers:
| Mindestlohnregelung | Geltungszeitraum | Euro pro Stunde |
|---|---|---|
| Branchenmindestlohn bei Zeitarbeit | 01.01.26 bis 31.08.26 | 14,96 |
| Branchenmindestlohn für berufliche Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen | ||
| - pädagogisches Personal | 01.01.26 bis 31.12.26 | 20,24 |
| - pädagogisches Personal mit zusätzlichen Qualifikationen | 01.01.26 bis 31.12.26 | 20,86 |
| Branchenmindestlohn für Dachdecker | ||
| - ungelernte Arbeitnehmer | 01.01.26 bis 31.12.28 | 14,96 |
| - gelernte Arbeitnehmer | 01.01.26 bis 31.12.26 | 16,60 |
| Branchenmindestlohn für Elektrohandwerk | 01.01.26 bis 31.12.26 | 14,93 |
| Branchenmindestlohn für Gebäudereinigung | ||
| - Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten | 01.01.26 bis 31.12.26 | 15 |
| - Glas- und Fassadenreinigung | 01.01.26 bis 31.12.26 | 18,40 |
| Branchenmindestlohn für Gerüstbauerhandwerk | 01.01.26 bis 31.12.26 | 14,35 |
| Branchenmindestlohn für Maler- und Lackierhandwerk | 01.08.25 bis 30.06.26 | 15,55 |
| Branchenmindestlohn für die Pflege | ||
| - ungelernte Arbeitnehmer | 01.07.25 bis 30.06.26 | 16,10 |
| - gelernte Arbeitnehmer | 01.07.25 bis 30.06.26 | 17,35 |
| - gelernte Arbeitnehmer mit zusätzlichen Qualifikationen | 01.07.25 bis 30.06.26 | 20,50 |
In einigen Branchen gelten branchenspezifische Mindestlöhne, deren Höhe je nach Region und Tarifgebiet variieren kann.
So beträgt z. B. der Branchenmindestlohn für Tischler in Berlin ab dem 1. Januar 2026 16,97 Euro, während er in Baden-Württemberg seit November 2025 bei 19,99 Euro pro Stunde liegt.
Der Branchenmindestlohn beim Bau wurde dagegen zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Seitdem gilt dort der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 € (Stand Januar 2026) pro Stunde.
Bei Arbeitnehmern, die im Einzelhandel tätig sind, richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem jeweiligen Tarifvertrag, sofern das Unternehmen tarifgebunden ist. Statt einem allgemeinen Branchenmindestlohn gilt im Einzelhandel ebenfalls der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 € (Stand Januar 2026) pro Stunde.
Beamte und Tarifbeschäftigte unterliegen weder dem Mindestlohngesetz noch gilt für sie ein branchenspezifischer Mindestlohn. Ihre Entlohnung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Demzufolge gilt auch kein Branchenmindestlohn beim Zoll.
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Um rechtliche Vorgaben einzuhalten und Verstöße gegen den Mindestlohn zu vermeiden, müssen Arbeitgeber verschiedene Pflichten erfüllen:
- Einhaltung des Mindestlohns: Arbeitgeber sind verpflichtet, den Mindestlohn nach der entsprechenden Branche zu zahlen, auch wenn dieser über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
- Dokumentationspflichten: In bestimmten Branchen müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Insbesondere Minijobber und Beschäftigte in Risikobranchen wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie fallen unter diese Regelung.
- Aufbewahrungspflicht: Arbeitgeber müssen die Aufzeichnungen der Arbeitszeit zwei Jahre lang aufbewahren.
- Meldepflicht für ausländische Arbeitgeber: Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben und Arbeitnehmer in bestimmten Branchen in Deutschland beschäftigen, müssen diese vor Arbeitsbeginn bei der Zollverwaltung anmelden.
- Haftung bei Subunternehmen: Verstößt ein Subunternehmen gegen die Verpflichtung zur Mindestlohnzahlung, können unter Umständen auch die Auftraggeber haftbar gemacht werden.
Verstöße gegen den Mindestlohn
Arbeitgeber, die gegen den allgemeinen oder branchenspezifischen Mindestlohn verstoßen, müssen mit hohen Sanktionen und möglichen Freiheitsstrafen rechnen.
So können ihnen Geldbußen in Höhe von 500.000 Euro verhängt werden, wenn sie ihre Arbeitnehmer unterhalb der entsprechend festgelegten Lohngrenze vergüten.
Daneben können sich auch noch weitere Sanktionen ergeben, wenn der Arbeitgeber gegen bestimmte Pflichten verstößt, die zur Prüfung der Einhaltung des Mindestlohns dienen.
Verstößt der Arbeitgeber z. B. gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, droht ihm eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro.
Neben finanziellen Sanktionen kann ein Verstoß gegen die Mindestlohnregelung auch strafrechtliche Konsequenzen haben. So ist eine Strafbarkeit gemäß § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB) wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt möglich. Wird der Arbeitgeber verurteilt, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Darüber hinaus kann das entsprechende Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Verstößt ein Arbeitgeber gegen den allgemeinen Mindestlohn, können Arbeitnehmer entsprechende Ansprüche bis zu drei Jahre nach Fälligkeit der Lohnzahlung geltend machen.
FAQ: Branchenmindestlohn
Ein branchenspezifischer Mindestlohn ist ein Mindestlohn, der von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt wird und anschließend für alle Beschäftigten dieser Branche gilt.
Seit dem 1. Juli 2025 liegt der Branchenmindestlohn in der Pflege für ungelernte Arbeitnehmer bei 16,10 Euro und für gelernte Pflegekräfte bei 17,35 Euro. Weist die gelernte Pflegekraft zusätzliche Qualifikationen auf, beläuft sich der branchenspezifische Mindestlohn für sie auf 20,50 Euro.
Seit dem 1. August 2025 beträgt der Branchenmindestlohn für gelernte Maler 15,55 Euro pro Stunde. Eine Übersicht der Branchenmindestlöhne finden Sie hier.
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