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Arbeitszeitgesetz – Wie ist die Arbeitszeit gesetzlich geregelt?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 18. Juni 2022

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Mit dem Arbeitsschutz kann wohl jeder etwas anfangen und viele Arbeitnehmer verbinden diesen mit ihren täglichen Erfahrungen. Auch das Arbeitszeitgesetz ist wohl jedem ein Begriff.

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten in Deutschland.
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten in Deutschland.

Aber was ist der Arbeitszeitschutz? In welchem Zusammenhang stehen diese Begriffe und welche Anwendung finden Sie in der Praxis?

Kurz & knapp: Arbeitszeitgesetz

Welche Vorschriften befinden sich im Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz regelt alles rund um die maximalen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Außerdem ist darin definiert, welche Regeln zu Ruhezeiten, Pausen und Nachtarbeit einzuhalten sind.

Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer pro Tag arbeiten?

Maximal acht Stunden am Tag sind gemäß Arbeitszeitgesetz erlaubt. Ausnahmsweise dürfen Arbeitnehmer zehn Stunden täglich arbeiten, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einem Ausgleich kommt. Informationen zur Überstundenregelung finden Sie in unserem Ratgeber.

Wann müssen Beschäftigte Pausen einlegen und für wie lange?

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Arbeiten Arbeitnehmer mehr als neun Stunden, müssen sie 45 Minuten lang Pause machen.

Welche Konsequenzen kann ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz nach sich ziehen?

Informationen rund um die Folgen, die ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz haben kann, erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema.

Wie sieht der Arbeitszeitschutz im Tagesgeschäft in Unternehmen und Betrieben aus? Inwiefern regelt das Arbeitsschutzgesetz die maximale Arbeitszeit? Erfahren Sie dazu mehr im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeitszeitgesetz
  • Der Arbeitszeitschutz im Arbeitszeitgesetz
    • Inhalt vom Arbeitszeitgesetz
    • Was ist das Besondere am Arbeitszeitgesetz?

Der Arbeitszeitschutz im Arbeitszeitgesetz

Was ist Arbeitszeit? Darunter ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ausschließlich der Ruhepausen zu verstehen (§ 2 des Arbeitszeitgesetzes). Laut Arbeitsrecht beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden. Sie sollte im Regelfall nicht überschritten werden.

Das Arbeitszeitgesetz ist einigen auch als Arbeitszeitschutzgesetz bekannt, da es die Grenzen der Arbeitszeit in Deutschland normiert. Dazu zählen auch Festlegungen bezüglich der Ruhepausen und Ruhezeiten.

Als Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz ist die Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz ausführlich geregelt.
Als Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz ist die Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz ausführlich geregelt.

Unter Arbeitszeitschutz ist zunächst ein Teilbereich des sozialen Arbeitsschutzes zu verstehen. Dabei geht es weitestgehend um die Vermeidung oder Verminderung von gesundheitlichen Gefahren und Risiken im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang einer nicht angemessenen Arbeitszeit auftreten können.

Eine hohe zeitliche Beanspruchung verursacht bei vielen Arbeitnehmern gesundheitliche Probleme. Dies betrifft nicht nur Burn-Out oder Depressionen, sondern die dauerhafte psychische Belastung durch Überstunden und Mehrarbeit kann sich auch auf den Körper negativ auswirken.

Alle öffentlich-rechtlichen Regelungen und Vorschriften hierzu finden Sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem die sogenannte Arbeitszeitordnung vorangegangen ist. Sie war von 1924 bis 1994 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich.

Doch was wird konkret im Arbeitszeitgesetz zu den Arbeitszeiten geregelt?

  • Tägliche Höchstarbeitszeit
  • Zeitliche Verteilung der Arbeitszeit während eines Tages
  • Ruhepausen
  • Arbeitsfreie Zeiten nach einem Arbeitstag
  • Sonn- und Feiertagsruhe

Arbeitszeitgesetz vs. Arbeitnehmerschutzgesetz:
Wie bereits erwähnt, ist das Arbeitszeitschutzgesetz synonym zum Arbeitszeitgesetz zu verwenden. Juristisch korrekt ist der Begriff Arbeitszeitgesetz.

Das Arbeitnehmerschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten in Österreich. Die Bezeichnung ist in Deutschland eher unüblich.

Zwar ist der Arbeitszeitschutz ein Teilgebiet des Arbeitsschutzes, aber das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz sind nicht gleichzusetzen.

Der Arbeitsschutz umfasst generell alle Maßnahmen und Mittel sowie Methoden, die dem Schutz der Beschäftigten dienen sollen. Dies ist umfassend im Arbeitsschutzgesetz festgehalten. Wenn demnach im Folgenden vom Arbeitsschutzgesetz die Rede ist, soll dies vor allem betonen, dass die Arbeitszeit ein wichtiger Bestandteil im Bereich des generellen Arbeitsschutzes ist.

Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit nicht explizit aufgeführt. Denn um den Schutz zu gewährleisten, wurde das Arbeitszeitgesetz erlassen.

Inhalt vom Arbeitszeitgesetz

Im Arbeitszeitgesetz ist die Höchstarbeitszeit festgelegt, um ein gesundheitliches Risiko zu minimieren.
Im Arbeitszeitgesetz ist die Höchstarbeitszeit festgelegt, um ein gesundheitliches Risiko zu minimieren.

Das Arbeitszeitgesetz legt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden fest. Dies ergibt sich aus der bereits erwähnten täglichen Arbeitszeit von acht Stunden an sechs Werktagen in der Woche.

Ebenso regelt das Arbeitszeitgesetz die Höchstarbeitszeit in Bezug auf Nebentätigkeiten. Denn sollten Sie als Arbeitnehmer in zwei Arbeitsverhältnissen beschäftigt sein, gilt auch hier die Höchstgrenze.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz beschreiben die Ruhezeiten jene Zeiträume zwischen den Arbeitstagen. Dabei ist von einer Mindestruhezeit von elf Stunden auszugehen.

Für das Arbeitszeitgesetz sind Ruhezeiten für manche Branchen extra geregelt. Dort können diese um eine Stunde gekürzt werden. Das betrifft folgende Bereiche:

  • Krankenhäuser
  • Gaststätten
  • Beherbergungsbetriebe
  • Verkehrsbetriebe
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft

Im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer gibt es zudem weitere Sonderregelungen, beispielsweise in Bezug auf die Lenkzeiten.

Wichtig! Seit dem 1. Januar 2004 sind sowohl Bereitschaftsdienst als auch Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu definieren. Aus diesem Grund müssen sie auch bei der Berechnung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden sowie der maximalen täglichen Arbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden Berücksichtigung finden.

Neben den Arbeitszeiten sind im Arbeitsschutzgesetz auch Pausen geregelt, die maßgeblich für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Durch diese Unterbrechungen erhöht sich die Konzentrationsfähigkeit und Sie vermeiden so Fehler am Arbeitsplatz. Derartige Pausen sind unbedingt von den sogenannten bezahlten Pausen abzugrenzen, denn sie werden nicht vergütet.

Was ist das Besondere am Arbeitszeitgesetz?

In Österreich regelt das sogenannte Arbeitnehmerschutzgesetz die Arbeitszeit.
In Österreich regelt das sogenannte Arbeitnehmerschutzgesetz die Arbeitszeit.

Das Arbeitsrecht regelt die maximale Arbeitszeit, vor allem um eine Gefährdung der Gesundheit durch Überlastung zu verhindern. Dies erfolgt neben dem Arbeitszeitgesetz in erster Linie durch die vertraglichen Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag getroffen werden.

Sollte die Verteilung der Arbeitszeit im Wochenverlauf nicht vollständig und umfassend im Vertrag geregelt sein, unterliegt sie der Weisungsbefugnis durch den Arbeitgeber.

Es gibt aber auch Gruppen, die vom Arbeitszeitgesetz ausgeschlossen sind.

  • Personen unter 18 Jahren (Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.)
  • Selbständige
  • Freie Mitarbeiter
  • Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Chefärzte
  • Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Entscheidungsbefugnissen im Personalbereich
  • Arbeitnehmer, die in Eigenverantwortung erziehen, pflegen oder betreuen
  • Personen aus dem liturgischen Bereich

Wichtig! Das Arbeitszeitgesetz soll in erster Linie den Arbeitnehmer schützen und eine gesundheitliche Gefährdung durch eine hohe zeitliche Belastung mindern.

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Arbeitszeitgesetz – Wie ist die Arbeitszeit gesetzlich geregelt?
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  • Für Anwälte: Kanzleiprofil auf arbeitsrechte.de

Kommentare

  1. Markus meint

    24. Juni 2017 um 1:01

    Hallo
    Wir arbeiten 6 Tage die Woche a 8 stunden also 48 stunden in der Woche . 4 Schichtbetrieb Montag bis Samstag .
    Dürfen wir dann nur 3 Wochen im Monat (z.B. im Juli 2017, 21 Tage) arbeiten oder dürfen wir 4 Wochen im Monat (z.B. im Juli 2017, 26 Tage) arbeiten ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      3. Juli 2017 um 11:22

      Hallo Markus,

      laut Arbeitszeitgesetz beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Einen Ausgleich gibt es nur, wenn Sie an Sonn- oder Feiertagen arbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Daniel meint

    3. Juli 2017 um 14:48

    hallo 🙂
    ich habe einen 160 h Vertrag im Monat . arbeite aber öfters weniger als die 160 stunden. diese werden mir im nächsten Monat aber als minus stunden geschrieben. Ist das Rechtens bzw ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet mich dann auch 160 Stunden im Monat einzuteilen.

    lg Daniel

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. Juli 2017 um 14:53

      Hallo Daniel,
      sind diese Minusstunden zustande gekommen, weil Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht genug Arbeit gegeben hat, so ist er dafür gemäß § 615 BGB auch selbst verantwortlich. Ihnen als Arbeitnehmer dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Zudem wird bei Arbeitszeitkonten in der Regel mit Jahresstunden gerechnet, nicht mit Monatsstunden. Wir würden Ihnen daher empfehlen, Ihren Arbeitgeber auf dieses Problem anzusprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Danny meint

    10. Juli 2017 um 14:05

    Ich bin seit September 2015 in einem Minijob als Reinigungskraft in Privathaushalten für eine Pflegedienst tätig.
    Meine Aufgabe besteht darin von zu Hause aus mehrere Kunden anzufahren und dort Putz/ Reinigungsarbeiten im privaten Haushalt durchzuführen.
    Ich habe nun erfahren das die Fahrzeiten zwischen den Kunden auch zu den Arbeitszeiten gehören. Mein Arbeitgeber meinte nur das dies stimmt aber das die bereits erbrachten Stunden nicht rückwirkend ausgezahlt werden können da ich mich nicht informiert und diese somit auch nicht aufgeschrieben habe wäre dies meine Schuld.

    Frage:

    1. Muss mein Arbeitgeber mir die Stunden rückwirkend auszahlen wenn ja wie weit zurück ist das möglich?

    2. Hat mein Arbeitgeber eigentlich die Pflicht mich darüber zu informieren das die Fahrzeiten mit den Arbeitszeiten gleich zu setzen sind und somit als Arbeitszeit abzurechnen sind?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      24. Juli 2017 um 12:30

      Hallo Danny,

      die rückwirkende Auszahlung der erbrachten Arbeitszeit kann ggf. verlangt werden. Inwieweit Sie in diesem Moment als Arbeitnehmer in der Beweislast sind und welche Möglichkeiten Sie haben, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht erläutern. Der Arbeitgeber ist nur bedingt verpflichtet, den Arbeitnehmer über seine gesetzlich eingeräumten Pflichten und Rechte aufzuklären.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Jürgen meint

    11. Juli 2017 um 0:02

    Ich arbeite seit 21 Jahren in einem Logistikcentrum. Wir machen eigentlich jeden Tag Überstunden.
    Mittlerweile bin ich aber 60 Jahre alt und frage mich ,ob ich in dem Alter überhaupt noch Überstunden machen muß.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      24. Juli 2017 um 11:50

      Hallo Jürgen,

      an dieser Stelle ist nicht bekannt, dass das Alter der Arbeitnehmer sich auf Überstundenregelungen auswirken würde. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Überstundenregelung Ihres Arbeitgebers prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Bettina meint

    12. Juli 2017 um 2:59

    Hallo
    Ich arbeite in einem Hotel als Servicekraft. In meinem Vertrag steht eine monatliche Arbeitszeit von 141 Stunden.
    Mein Arbeitsjahr beginnt Mitte April und endet Ende Januar. Wieviele freie Sonntage stehen mir da zu? Mein Chef meint, wenn überhaupt 6 Sonntage.

    Des Weiteren kommt es an den Wochenenden oft vor das ich den Schlussdienst mache und früh bei Zeiten wieder anfangen muss. Da sind Ruhezeiten von 5-9 Stunden drin.

    Und wenn unser Dienstplan kommt, steht schon im Voraus fest, das wir Überstunden machen müssen. Ich habe gelesen das Überstunden nicht schon im Voraus geplant werden dürfen.

    Und wir müssen die Überstunden das ganze Jahr aufheben und auf Ende des Jahres erst absetzen.

    Das ist doch alles nicht richtig oder?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      24. Juli 2017 um 11:39

      Hallo Bettina,

      zu den Sonntagen macht das Arbeitszeitgesetz eine klare Aussage: „Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.“ Die Ruhezeit zwischen der Arbeit muss mindestens 11 Stunden betragen. Ansonsten liegt auch hier ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor. Auch der Freizeitausgleich erscheint viel zu spät bei Ihnen. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie auch zu den anderen Verstößen beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Celina meint

    19. Juli 2017 um 10:00

    Einen wunderschönen guten Tag,

    mein Freund arbeitet in der Gastronomie. Vertraglich wurde eine Quartalsstundenzahl geregelt. Eine wöchentliche Arbeitszeit steht nicht gesondert in diesem Vertrag. Das sich der AG damit raus nimmt, den AN so einzusetzen, wie es die betrieblichen Erfordernisse hergeben, ist verständlich und ein wenig nachvollziehbar in der Gastronomie.

    Nun liegt der Fall allerdings so, dass er fast jeden Tag mindestens 10 Stunden und bis zu 12 Stunden arbeiten muss. Dabei entfällt auch die „zweite“ Pause. Einen Ausgleich innerhalb von sechs Monaten ist halt schön, wenn es dann nicht vergessen wird. Allerdings da der AG selbst bei den Azubis (die ebenfalls oftmals 10 – 11 Stunden arbeiten müssen) darauf achtet, dass diese das natürlich nicht in ihre Berichte schreiben, liegt die Vermutung nahe, dass es halt einfach abgetan wird und auch nicht großartig dokumentiert wird.

    Mir ist auch durchaus bekannt, dass die Gastronomie im Arbeitszeitgesetz viele Ausnahmen hat. Unter anderem die Ruhezeiten, die verkürzt werden können. Doch auch hier gibt es doch Bestimmungen, die besagen, wie oft so etwas vorkommen darf. Allein gestern, war er wieder 10 Stunden (abzüglich der 30 Minuten Pause liegen wir bei 9,5 Stunden) arbeiten. Von 11 Uhr mittags bis 21 Uhr abends. Heute musste er dann schon wieder um 7 Uhr auf Arbeit sein. Solche Ruhezeiten liegen an der Tagesordnung.

    Inwieweit greifen die Sonderregelungen der Gastronomie beim Arbeitszeitgesetz? Wie weit darf der AG diese ausdehnen und wann muss dafür spätestens ein Ausgleich geschaffen werden?
    Wie kann er sich dagegen wehren, ohne gleich Gefahr zu laufen, dass ihm das wiederum negativ ausgelegt wird (auch das liegt in der heutigen Zeit leider an der Tagesordnung. Mitarbeiter, die den Mund aufmachen und auf ihr „Recht“ bestehen möchten, werden sehr oft direkt mundtot gemacht)?

    Danke schon mal im Voraus.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      31. Juli 2017 um 14:53

      Hallo Celina,

      die Ausnahmen in der Gastronomie gehen nicht so weit, dass die maßgeblichen Regelungen zur Arbeitszeit und zum Überstundenausgleich komplett ausgehebelt werden. Raten Sie Ihrem Freund zum Besuch bei einem Anwalt, um die Gebaren seines Arbeitgebers unter gesetzlichen Gesichtspunkten bewerten zu lassen. Dieser kann vielleicht auch mögliche Lösungsstrategien vorschlagen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Marcel meint

    25. Juli 2017 um 16:37

    Hallo
    Ich arbeite in einem Hotel. In meinem Vertrag steht eine wochentliche arbeitszeit von 5.5 Tagen. Fest im Diensplan arbeit ich jeder 6 Tagen 53 Stunden. Hotel will die Uberstunden nicht zahlen oder in Freizeit zuruck geben. Geht das?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      7. August 2017 um 10:58

      Hallo Marcel,
      ordnet Ihr Arbeitgeber Überstunden an bzw. billigt oder duldet sie, muss er sie auch vergüten bzw. Ihnen einen Freizeitausgleich dafür einräumen. Tut er dies nicht, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Luise meint

    9. August 2017 um 8:49

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage zum Thema Bereitschaftsdienst.
    Wie wird Bereitschaftsdienst außerhalb von Gesundheitsdienst, Sozialdienst etc. als Arbeitszeit berechnet?
    Auf unserem Campinhplatz wohnt der Platzwart auf dem Platz und muss bei Bedarf außerhalb der Arbeitszeit gerufen werden wenn z.B. die Sicherung rausspringt oder nachts die Schranke für den Rettungsdienst geöffnet werden muss. Im Arbeitsvertrag sind lediglich die Öffnungszeiten des Büros als Arbeitszeit definiert. Von Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft wird nicht gesprochen.
    Danke für eine zeitnahe Antwort.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. August 2017 um 17:02

      Hallo Luise,

      da Bereitschaftsdienste in aller Regel mit geringerer Arbeitsbelastung einhergehen, werden diese in aller Regel auch nicht wie Vollarbeit entlohnt. Die Art der Entlohnung richtet sich dann nach dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, sofern hierzu Regelungen getroffen wurden. Bereitschaftsdienste gelten häufig als volle Arbeitszeiten und sollten qauf die Wochenarbeitszeit angerechnet werden. Raten Sie dem Platzwart auf Ihrem Campingplatz zum Besuch bei einem Anwalt, um zu prüfen, inwieweit Ansprüche auf Entlohnung der geleisteten Mehrarbeit bestehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Martin G. meint

    15. August 2017 um 7:44

    Hallo, ich bin (aus gesundheitlichen Gründen) Pförtner in einem Verkehrsunternehmen.
    Wir habe aktuell einen 7 Wochenturnus, worin zwei Nachtschichtwochen (21:45-6:00 Uhr) mit jeweils 7 Tagen Nachtschicht vorkommen.
    Eine dieser Nachtschichtwochen (7x N.) endet Montags morgens um 6.00 Uhr.
    Auf dem Plan haben wir Montag und Dienstag frei.
    Mittwochs steht wieder „Arbeit“ an, hier in dem Fall ein Verfügungstag, wo natürlich auch ein Frühdienst (6-14.00 Uhr) anstehen könnte.
    Nun zu meiner konkreten Anfrage:
    darf der Montag, der für mich ja erst am Nachmittag beginnt, als „freier Tag“ ausgewiesen werden ?

    Fairerweise muss ich ja dazu erklären, das vor der Nachtschicht der Montag quasi von 0.00 bis 21:45 Uhr auch schon frei ist.

    Danke für die Erklärungen
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. August 2017 um 12:57

      Hallo Martin,

      ggf. ist die Anrechnung als freier Tag zulässig. Ausschlaggebend ist in der Regel die Zwischenzeit zwischen den einzelnen Schichtblöcken, die bei 24 bis 48 Stunden liegen sollte. Wenden Sie ggf. an den Betriebsrat, um zu klären, wie sich dies in Ihrem Fall verhielte.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Melbrapo meint

    23. August 2017 um 22:54

    Hallo!

    Ich arbeite in einem Hotel.
    Die Zeiten werden hier nicht so genau genommen. So kann es auch mal vor kommen, dass man von 7.30-21.30 Uhr Dienst hat. Das kann man aber mal akzeptieren, da die Stunden immer Minuten-genau abgerechnet werden. Jetzt hieß es allerdings auch, dass Feiertage in der Gastronomie uninteressant sind. Natürlich muss man an Feiertagen arbeiten, aber sollte man nicht – sofern der Feiertag nicht aufs Wochenende fällt – einen zusätzlichen freuen Tag bekommen?
    Ich muss dazu sagen, dass im Stellenangebot erwähnt war, dass kein Tarifvertrag gültig ist.
    Was sagt dass Gesetz dazu?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. September 2017 um 10:31

      Hallo Melbrapo,

      das Arbeitszeitgesetz wird bei Ihnen an vielen Stellen missachtet. Selbst wenn Sie pro Tag mehr als 8 Stunden arbeiten, darf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten nicht über 8 Stunden liegen. Und es ist richtig, dass die Arbeit an Feiertagen innerhalb von 8 Wochen mit einem freien Tag ausgeglichen werden muss.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Bettina meint

    28. August 2017 um 20:02

    Hallo, ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Ich arbeite 12 Tage am Stück, täglich mindestens 6,5 Stunden – Montag bis Freitag -und habe das folgende Wochenende frei. In den jeweils ersten 7 Tage habe ich außerdem Rufbereitschaft, die nicht extra vergütet wird. Ich habe in diesem Jahr bis jetzt alle Feiertage gearbeitet, ohne dafür einen Ausgleich zu erhalten. Ist dieses rechtens? Wie verstehe ich das mit dem Ausgleichstag für die Sonntagsarbeit?
    Lieben Gruß

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. September 2017 um 12:16

      Hallo Bettina,

      der Feiertagszuschlag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern veruht in der Regel auf tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen. Bei Sonntagsarbeit hingegen sind Ausgleichstage regelmäßig vorgesehen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder den Betriebsrat, um die arbeitsvertraglichen Regelungen und die tatsächliche Arbeitsbelastung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Arbeitszeitgesetz hin prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Christof meint

    29. August 2017 um 9:29

    Hallo,

    mein Sohn steht kurz vor dem Abschluss seines Studiums der Landwirtschaft und arbeitet seit 4 Monaten in einem kleinen Klosterbetrieb (5 Mitarbeiter) oft weit mehr als 10 Stunden pro Tag. Seit Beginn der Erntezeit kommt er so locker auf 70 Stunden pro Woche und mehr. Er sagt, dass das dort (und in der Landwirtschaft ganz allgemein) üblich sei. Aus Sorge um seinen Job traut er sich nicht, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen einzufordern. Und auch die geringe Größe des Betriebes mit seinen ganz offensichtlichen Notwendigkeiten macht es nicht gerade leichter, gegenüber dem zuständigen Mönch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu drängen.

    Laut Arbeitsvertrag ist mein Sohn als „leitender Angestellter“ verantwortlich für den Ackerbau und damit zuständig für zwei der Mitarbeiter: einen Lehrling und einen Praktikanten.

    Meine Fragen:

    * Was sollte er tun, um eine angemessene Arbeitszeit zu erreichen, ohne seine Anstellung zu riskieren?
    * Macht er sich am Ende sogar selbst strafbar, wenn er sich und seine Mitarbeiter länger als die vom Gesetz vorgeschriebenen Zeiten arbeiten lässt?

    Ich mache mir Sorgen, dass mein Sohn durch Übermüdung unfallgefährdet ist. Schließlich ist die Landwirtschaft kein Spielplatz.

    Vielen Dank für ihre Hilfe,

    Christof

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. September 2017 um 12:37

      Hallo Christof,

      raten Sie Ihrem Sohn dringend zum Besuch bei einem Anwalt. Dieser kann Ihren Sohn umfassend über dessen Rechte und Pflichten als leitender Angestellter aufklären und ggf. auch den ein oder anderen Lösungsvorschlag abgeben. Das Risiko des Arbeitsplatzverlustes kann aber auch der beste Anwalt nicht ganz vermeiden, selbst wenn er selbst nicht in Erscheinung tritt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Thomas R meint

    1. September 2017 um 13:08

    Hallo,
    wie ist das rechtlich zu werten, wenn der Arbeitnehmer *von sich aus* gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, d.h. z.B. länger als 10 Stunden pro Tag arbeitet, die vorgeschriebene Pausenzeit nicht einhält oder an Sonntagen arbeitet und der Arbeitgeber dies zumindest stillschweigend duldet?
    Wer macht sich dann strafbar? Der Mitarbeiter, der Arbeitgeber, beide, keiner?
    MfG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. September 2017 um 15:24

      Hallo Thomas,

      der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, verletzt er seine Pflichten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Ritter meint

    9. September 2017 um 11:07

    Kann ein Arbeigeber die Arbeitszeit auf 12 Stunden täglich erhöhen wenn im Arbeitsvertrag keine solche Regelung steht

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Oktober 2017 um 13:41

      Hallo Ritter,
      grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nur dann möglich, im Vorfeld vereinbarte Arbeitsbedingungen – wie beispielsweise die Arbeitszeit – zu ändern, wenn der jeweilige Mitarbeiter diesen Änderungen zustimmt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Birgit J. meint

    14. September 2017 um 17:12

    Hallo
    ich arbeite als OP Reinigungskraft. Da bei uns z. Z. Personalmangel herscht möchte man das eine Person 1 Std eher nach Hause geht und später wieder
    kommt. Aber keine Fahrtkosten dafür zahlen will. Ist das Rechtens?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. November 2017 um 13:15

      Hallo Birgit J.,
      Sie haben die Möglichkeit, die Fahrtkosten steuerlich abzusetzen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen diese nicht erstattet. Handelt es sich um Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und wieder zurück, ist er dazu nicht verpflichtet. Wenn Sie am Tag mehrmals zur Arbeit fahren müssen, können Sie jedoch keine zusätzlichen Kosten geltend machen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Silke meint

    20. September 2017 um 15:08

    Hallo,
    bei uns im Betrieb gibt´s die 40 Std. Woche. Ich arbeite 5 x 4 Std täglich in Teilzeit und habe somit eine 20 Std. Woche. Es ist ja gesetzlich festgeschrieben dass man/ frau maximal 48 Std. wöchentlich arbeiten darf.
    Das heißt für die 8 Std Kraft sie macht nur 1 Tag Mehrarbeit / Überstunden in der Woche.
    Wie sieht das für mich als 20 Std. Teilzeitkraft aus? Muss / darf ich auch 48 Std. in der Woche arbeiten oder wäre das bei mir anteilig, sprich nur 4 Std. in der Woche?
    Das ist für mich eine wichtige Frage, da ich mich bewusst für diese Form der Teilzeit entschieden habe.
    Liebe Grüße
    Silke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      6. November 2017 um 13:53

      Hallo Silke,
      wurden in Ihrem Arbeitsvertrag 20 Stunden in der Woche vereinbart, müssen Sie dementsprechend auch nur 20 Stunden arbeiten und nicht 48 Stunden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. bisi meint

    27. September 2017 um 20:57

    Hallihallo,

    Meine reguläre Arbeitszeit beträgt 8 std. täglich bei einer 5 tage Woche Mo-Fr. Einmal im Monat arbeite ich zusätzlich am Samstag und Sonntag jeweils mindestens 4std. auf Überstundenbasis und bekomme dafür einen tag in der darauffolgenden Woche frei (die geleisteten Überstunden sind dann weg). Nun habe ich gelesen, dass man bei einer Arbeit am Sonntag immer einen Ausgleichstag bekommen muss. Heißt das ich müsste eigentlich die Überstunden von Samstag plus einen regulären Ausgleichstag bekommen??

    LG und Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. November 2017 um 13:56

      Hallo bisi,

      nein; wenn Sie an zwei Tagen (einer davon Sonntag) jeweils vier Überstunden machen und dafür einen Ausgleichstag erhalten, ist die Gesetzesvorgabe erfüllt. Sie haben keinen Anspruch auf zusätzliche Freistunden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Jola meint

    29. September 2017 um 6:09

    Hallo,
    ich bin eine 25 Stunden Kraft im Lebensmittel Geschäft mit einer Postfiliale tätig. Ich arbeite an der Post mit Postbank. Seit mehreren Wochen arbeite ich ca. 39,5 Stunden in der Woche, 9,75 Stunden am Tag und jeden Samstag, da meine Arbeitskollegin krank ist und noch bis Ende des Jahres ausfällt.
    Meine konkrete Frage ist :
    Steht mir ein freier Samstag im Monat zur Verfügung? Und muss ich diese Überstunden leisten oder kann ich mich weigern?

    MfG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. November 2017 um 14:16

      Hallo Jola,

      als erwachsener Mensch stehen Ihnen per Gesetz keine freien Samstage zu. Sie sollten jedoch darauf zu achten, nicht mehr zu arbeiten, als es im Vertrag steht. Dazu kommt: Überstunden müssen immer vergütet werden; ob durch freie Tage oder durch Bezahlung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Julia meint

    16. Oktober 2017 um 8:33

    Hallo,
    ich habe einen Bekannten der in der Chemiebranche bei einer neuen Firma angefangen hat. Er erzählt mir, dass er seit dem ersten Tag 11 Std. und sogar mehr arbeitet und das, laut seiner Aussage, inzwischen 14 Tage durch ohne einen Tag frei gehabt zu haben (abgesehen von 2 Tagen in seiner ersten Arbeitswoche, wo er je 2 Std. früher Feierabend machen durfte), und das geht die nächsten Tage noch so weiter. In diesem Beruf wird in 3er Schicht gearbeitet, früh, spät und Nacht – jedoch ist er noch nicht im Schichtdienst eingeteilt, sondern arbeitet Tagdienst von 6:30 Uhr bis 18:00 Uhr und sogar weit darüber hinaus, und das schon seit 14 Tagen durchweg.
    Das kann und darf doch nicht sein, oder?
    Soweit ich weiß, ist es vertraglich festgehalten, dass er 2/2/2 in Schicht arbeitet und dann 4 Tage frei hat bei einer 33,5 Std Woche – jedoch muss er im Jahr zusätzliche Tage arbeiten gehen um auf eine 37,5 Std. Woche zu kommen.
    Das klingt alles sehr dubios für mich.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. November 2017 um 12:10

      Hallo Julia,

      die von Ihnen beschriebene Situation entspricht nicht den Rechtsnormen für Arbeit und Arbeitsverträge.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Jens meint

    24. Oktober 2017 um 17:53

    Hallo, gelten die gesetzlichen 15 freien Sonntage auch für Studenten?
    Ich bin Personalplaner und wir haben in unserer Firma einige Studenten, die 20 Std. in der Woche kommen. Manche können nur von Mo-Mi je 4 Std und möchten am Sonntag 8 Std. arbeiten. Ist das rechtlich?
    MfG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Dezember 2017 um 8:28

      Hallo Jens,

      die gesetzlichen arbeitsfreien Sonntage gelten mit nur wenigen Ausnahmen für jeden Arbeitnehmer. Der Studenten-Status rechtfertigt in der Regel keine Ausnahme.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Jens meint

    24. Oktober 2017 um 18:02

    Hallo, für Sonntagsarbeit steht ja in der Regel ein Ersatzruhetag zu. Wie verhält es sich aber, wenn nach freiwilligen Überstunden am Sonntag gefragt werden, die entweder bezahlt werden oder als Überstunden dem Stundenkonto gutgeschrieben werden. Muss dann trotzdem ein Ersatzruhetag gewährt werden.
    MfG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Dezember 2017 um 8:30

      Hallo Jens,

      Sonntagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen und in unvermeidbaren Ausnahmen zulässig. Der Ersatzruhetag muss dann auch gewährt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Dani meint

    25. Oktober 2017 um 2:26

    Ich arbeite seit 6 Monaten in einem privaten Altenheim.
    Und war vorher in einem durch verdi geschützten Krankenhaus und kann die Zustände im heim kaum fassen.
    Ist es normal das im vertrag eine durchschnittlichen tgl Arbeitszeit von 7,7 Stunden Steht,
    es jedoch mit Ausnahme vom Nachtdienst ( eigentlich!!! abgedeckt durch die Dauer nachtwachen)
    Überhaupt keinen Dienst gibt der 7,7 beträgt?
    Was zur Folge hat das man jeden Monat weniger freie Tage hat als eigentlich für den Monat üblich?
    Lt Vertrag haben wir eine 5 tage Woche.

    Jetzt waren Dauernachtwachen krank
    Tag Dienst Kräfte haben die Nachtschicht abgedeckt bei mir waren es 11 Nächte in 3 Monate
    Es werden keine Zuschläge gezahlt sondern fza Stunden
    Jedoch tauchen diese Stunden einfach nicht auf..
    Auch nach einmaligen drauf aufmerksam machen , habe uch immer noch keine fza Stunden dafür gut geschrieben bekommen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. Dezember 2017 um 17:57

      Hallo Dani,

      Arbeitgeber müssen sich an die Vorgaben im Arbeitsvertrag halten. Lassen Sie Ihren Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Dieser erkennt schnell, ob alle Klauseln Ihre Richtigkeit haben und Sie, falls notwendig, vor Gericht vertreten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Karsten meint

    26. Oktober 2017 um 13:46

    Hallo Arbeitsrechts Team.

    Gibt es eine Regelung – Bestimmung wann ein Besetzungsplan für den nässten Monat bereit gestellt werden muss und wie bindend der ist (zb. Streichung eines Freien Tag zwei Tage vorher).

    MfG Karsten

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Dezember 2017 um 9:19

      Hallo Karsten,

      obwohl das Gesetz nicht exakt vorschreibt, wann ein Dienstplan Gültigkeit erlangt und bindend wird, haben Gerichte geurteilt, dass ein Dienstplan, nachdem er einmal ausgegeben wurde, nicht mehr ohne zwingenden Grund geändert werden darf. Er stellt dann quasi eine Dienstanweisung dar. Die genaue Lage können Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht erörtern.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Antonia meint

    4. November 2017 um 23:15

    Ich arbeite seit vielen Jahren im Gesundheitssektor, bin 58-jährig, und möchte eine Suspension von Pikettdienst beantragen? Ist das rechtlich / realistisch. ( ca. 6 -8 Dienste im Monat ) Im Arbeitsgesetz kann ich diesbezüglich keine Information entnehmen ! Alterslimite Pikettdienste ? Vielen Dank !

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Januar 2018 um 9:56

      Hallo Antonia,
      leider können wir Ihnen nicht helfen, da sich Arbeitsrechte.de mit dem deutschen Rechtsraum beschäftigt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Sylvia meint

    9. November 2017 um 0:27

    Ich arbeite in einem Wohnheim für geistig-behinderte Menschen. Wir sollen eine Spätschicht anschließend einen Bereitschaftsdienst und im Anschluß einen Frühdienst machen ( 24 Stunden Dienst). Außerdem wird der Bereitschaftsdienst nicht als komplette Arbeitszeit angerechnet, sondern nur 40% der tatsächlichen Anwesenheit. Also bei 8 Stunden Bereitschaftsdienst, werden 3,2 Stunden tatsächliche Arbeitszeit angerechnet. Der Bereitschaftszuschlag entspricht 1,50 € pro Stunde, davon werden dann auch nur 40% ausgezahlt. Dies scheint mir alles nicht rechtens.

    Antworten
  26. Hinweis meint

    9. November 2017 um 17:37

    Sehr geehrte Damen und Herren, die Bereitschaft ist seit 2009 als Arbeits- und nicht als Ruhezeit zu werten!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Januar 2018 um 12:45

      Hallo Hinweis,
      danke für die Anmerkung. Dies ist sogar bereits seit 2004 der Fall. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Martina meint

    21. November 2017 um 15:15

    Hallo, meine Tochter ist 16 Jahre alt und macht eine Ausbildung zur Hotelfachfrau.
    Es kommt zu einigen Problemen, die die Arbeitszeit und auch die Pausenzeitbetreffen. Meist erhält meine Tochter nur 30 min Pause, auch wenn sie einen Dienst von 7 – 16 Uhr hat.
    Nach dem JArbSchG müssten es doch 60 min sein oder gibt es hier eine Ausnahme im Hotel- bzw. Gatronomiebereich?
    Eine weitere knifflige Frage zur Fünftagewoche des JArbSchG: Meine Tochter arbeitet Schichtdienst und im Hotel bzw. Gastronomiebereich ist halt auch Wochenendarbeit Pflicht. Wenn man sich im Extremfall zwei Arbeitswochen hintereinander anschaut, dann könnte es sein, dass sie 10 Tage hintereinander arbeitet muss, was ich für eine 16 jährige Jugendliche schon sehr heftig finde. Diese sind zwar auf 2 Wochen verteilt und überschreiten dabei auch nicht unbedingt die 40 Arbeitsstunden pro Woche.
    Jeder normale Jugendliche ist durch das JArbSchG vor Überlastungen geschützt, in dem eigentlich ganz klar eine Fünftagearbeitswoche von Montag bis Freitag herrscht, an die sich dann zwei freie Tage des Wochenendes anschließen. Meine Tochter arbeitet oft 6, 7, 8 Tage hintereinander, bevor es dann mal einen freien Tag (nicht unbedingt zwei freie Tage) gibt. Das Hotel sagt, jede Woche zählt neu. Doch dadurch kann es im Extremfall zu folgender Situation kommen:
    Montag – frei
    Dienstag – frei
    Mittwoch – 8 Stunden Arbeit
    Donnertag – 8 Stunden Arbeit
    Freitag – 8 Stunden Arbeit
    Samstag – 8 Stunden Arbeit
    Sonntag – 8 Stunden Arbeit
    Montag – 8 Stunden Arbeit
    Dienstag – 8 Stunden Arbeit
    Mittwoch – 8 Stunden Arbeit
    Donnerstag – 8 Stunden Arbeit
    Freitag – 8 Stunden Arbeit
    Samstag – frei
    Sonntag – frei
    Ist dies entsprechend der Arbeitsgesetzte bzw. gerade entsprechend des JArbSchG statthaft für eine 16jährige Jugendliche?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Januar 2018 um 15:05

      Hallo Martina,

      die Pausenregeln des JArbSchG kennen keine branchenabhängigen Ausnahmen! Auch im Hotel-/Gastronomiebereich sind diese einzuhalten. Der von Ihnen genannte Extremfall verstößt in jedem Fall gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz und auch gegen das Arbeitszeitgesetz. Weigert sich das Management, hier Fehler einzusehen, sollten Sie zukünftige Schritte abwägen. Bei Problemen kann Sie auch ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Horst meint

    24. November 2017 um 17:48

    Ist es zulässig die Bereitschaftszeit mit einem Zeitfaktor (0,6) zu versehen, so das bei 4 Stunden Bereitschaftszeit nur 2,4 Stunden als Arbeitszeit gerechnet werden? Diese Frage stellt sich bei unseren Beschäftigten. Wir sind in einem privaten Krankentransportunternehmen tätig, und die Standzeiten ( aus unserer Sicht Bereitschaftszeit) werden derzeit nicht als Arbeitszeit angerechnet und damit auch nicht vergütet. So halten wir natürlich die Höchstarbeitszeiten ein. Sollte de o.g. Regelung zulässig sein, würden wir gerne eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen. Ich bin der Betriebsratsvorsitzende in diesem Unternehmen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Januar 2018 um 10:33

      Hallo Horst,
      die Beurteilung von arbeitsvertraglichen Regelungen auf ihre Zulässigkeit fällt in den Bereich der Rechtsberatung. Diese dürfen wir nicht anwenden. Bei Rechtsstreitigkeiten und Fragen der rechtlichen Beurteilung eines individuellen Sachverhalts kann Sie ein Rechtsanwalt unterstützen. Wir hingegen dürfen keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Meister meint

    5. Dezember 2017 um 7:02

    Hallo Arbeitsrecht.de,

    ich habe eine 5 Tage Woche (Mo-Fr.) im Außendienst. Ab und zu sind Messen die meistens am Samstag und/oder am Sonntag statt finden. Für den Sonntag ist ein Ausgleichstag innerhalb der darauf folgenden 2 Wochen zu nehmen. Wann kann / darf dieser genommen werden? Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich diesen Ausgleichstag an einem Samstag nehmen muss? obwohl ich den Samstag sowieso frei habe.
    Oder muss ich diesen, als Ausgleich, zwischen Mo-und Fr. nehmen?
    Vielen Dank für eine Antwort.
    Gruß Theo

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Februar 2018 um 15:32

      Hallo Meister,

      der Ausgleichstag muss einen regulären Arbeitstag ersetzen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. Putzfee meint

    18. Dezember 2017 um 10:39

    Guten Tag
    Ich arbeite in der Gebäudereinigung mit 16 Wochenstunden von Montag bis Freitag im Arbeitsvertrag so aufgeführt.
    Zwischen unserem Chef und dem Pflegeheim wurde ein reinigungsturnus von 5 Tagen die Woche vereinbart.
    Wie verhält sich das nun an Feiertagen zudenen wir immer verpflichtet werden.
    Wir bekommen den Feiertag bezahlt mit 75 Prozent Zuschlag.
    An aufeinanderliegenden Feiertagen soll samstags vor oder nachgearbeitet werden.
    Hat man also in dieser Branche keinerlei Rechte auf Feiertage?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Februar 2018 um 15:41

      Hallo Putzfee,

      hat ein Unternehmen die Berechtigung zur Feiertagsarbeit, kann der Arbeitgeber diese anordnen. Es existiert keine gesetzliche Obergrenze, die die Anzahl der zu arbeitenden Feiertage beschränkt. Sollte es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat geben, empfehlen wir Ihnen, sich an diesen zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. Fritz meint

    18. Dezember 2017 um 12:03

    Hallo,
    ich arbeite auf einer Bohranlage (Bohrungen nach Öl) auf dem Land in Deutschland als Mechaniker.
    Ich arbeite 14 Tage am Stück jeweils von 8:00 bis 18:00 auch am Wochenende. Danach habe ich 14 Tage frei dann kommt meine Ablösung. Nach 18:00 habe ich Bereitschaft bis zum nächsten morgen. Es kommt öfter vor das ich in der Nacht arbeiten muß. Ich muß aber wieder um 8:00 zur Arbeit erscheinen. So habe ich teilweise nur ein paar Stunden Ruhepause. Ist das so rechtens?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Februar 2018 um 15:53

      Hallo Fritz,

      in der Regel sind derartige Bedingungen nicht rechtens, es gibt aber Ausnahmefälle, in denen die Tätigkeit solche Arbeitszeiten unumgänglich macht. Dies vermögen wir von unserer Seite nicht zu beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  32. Becks meint

    1. Januar 2018 um 20:21

    Einen schönen guten Tag! Über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit habe ich nun sehr viel gelesen. Wie ist es denn mit der monatlichen Arbeitszeit? Gibt es auch dafür eine Höchstgrenze? Kaum ein Monat hat genau vier Wochen und nicht jeder Monat beginnt mit einem Montag und endet mit einem Samstag.
    Ich habe mal etwas von max. 200h gehört. Ist das richtig?
    Schon jetzt vielen lieben Dank für die Antwort!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. Februar 2018 um 11:14

      Hallo Becks,

      für die Berechnung einer maximalen Arbeitszeit wird nur die durchschnittliche Wochenarbeitszeit herangezogen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Janett E. meint

    15. Januar 2018 um 22:57

    Hallo Team von Arbeitsrecht, ich befinde mich in der Probezeit als Disponentin und Bürokraft und soll laut Vertrag 48 Std/Woche arbeiten. Ist die Pause inklusive oder kommt die noch dazu. 1 Stunde mindestens laut Vertrag. Mir wurde vor kurzem gesagt ich müsse 10 Std/ Tag arbeiten plus 1 Stunde Pause, also 11 Stunden. Laut Vertrag werden Überstunden nach Wahl, entweder vergütet oder durch Freistellung abgegolten. Es ist kein Tarifvertrag angegeben. Arbeite also seit dem 1.9.17 jeden Tag mindestens 9,5 Stunden. Manchmal sogar mehr. Bekomme kein Geld für die Überstunden und auch keine Freistellung. Was kann ich tun. Danke für eure Hilfe.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Februar 2018 um 15:17

      Hallo Janett,

      die Pause zählt nicht als Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit nicht länger als 8 Stunden betragen darf. Eine Erhöhung auf 10 Stunden ist an einzelnen Tagen zulässig, solange der Arbeitnehmer im Durchschnitt von 6 Monaten trotzdem nur 8 Stunden täglich arbeitet.

      Sieht der Arbeitsvertrag eine Vergütung oder einen Freizeitausgleich von Überstunden vor, steht dies dem Arbeitnehmer auch zu.

      Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. Johanna meint

    18. Januar 2018 um 18:25

    Hallo
    ich habe ein problem und hoffe hier auf Hilfe!
    Ich arbeite in einer Wohngruppe wo die Kinder 24 Stunden 7 Tage die Woche betreut werden. Ich habe keinen Schriftlichen Arbeitsvertrag, lediglich einen mündlichen, der besagt, dass ich eine 30 Stunden Woche habe und wie viel Gehalt und Urlaub ich bekomme/habe. Nun zu meiner Frage. Wir areiten meist in langen Diensten z.B am Wochenende (24 Stunden – Samstag 9 Uhr bis Sonntsg 9 Uhr) hierfür werden uns allerdings lediglich 18 Stunden Arbeitszeit angerechnet, mit der begründung wir würden ja in der Nacht schlafen. Wie ich jetzt hier raus lese muss diese Zeit (die 6 Stunden die nicht angerechnet werden) jedoch zur Arbeitszeit dazu gerechnet werden. Denn mein Arbeitgeber gibt ja vor das ich mich an meiner Arbeitsstelle aufzuhalten habe um bei bedarf meine Arbeit aufnehmen zu können. Liege ich damit richtig? Desweiteren stellt sich damit für mich die Frage, wie dann die Ruhezeit auszusehen hat. Ich habe im kommenden Monat 3 Dienste, die wiefolgt aussehen:
    Dienstag (13.02.) 16 Uhr bis Donnerstag (14.02.) 10Uhr – davon 6h Bereitschaft ( 0Uhr bis 6 Uhr) = 18 Arbeitsstunden
    dann am gleichen Tag – Donnerstag (14.02.) 14.30 Uhr bis 20 Uhr
    Dies wiederholt sich in den kommenden 2 Wochen ebenso.

    Steht mir nach einer 18 Stunden Schicht, auch wenn sie 6 Bereitschaftsstunden enthält, eine Ruhepause von 11 Stunden zu oder ist es erlaubt, dass ich nach einer 18 Stunden Schicht nach einer Ruhezeit von 4,5 Stunden meine Arbeit wieder auf nehme?

    Danke im voraus!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. Februar 2018 um 13:21

      Hallo Johanna,
      die Rechtslage in Bezug auf Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst ist kompliziert und die Rechtsprechung hierzu in ständiger Entwicklung. Aus diesem Grund und auch, weil wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Silvia meint

    23. Januar 2018 um 22:18

    Hallo, liebes Arbeitsrecht-Team!

    Ich arbeite Teilzeit mit 30 Stunden/Woche, mein Mann ist wochentags in einer anderen Stadt und erst Freitags wieder bei uns, und mein Kind befindet sich im letzten Kitajahr. Meine derzeitigen Arbeitszeiten sehen wie folgt aus:
    Mo 8-12
    Di 8-17
    Mi 8-17
    Do 8-15
    Fr 8-12
    An den zwei langen Tagen wird das Kind nachmittags von den Großeltern betreut, da ich es bei meinem Arbeitsweg sonst erst gegen 18 Uhr aus der Kita holen könnte. Die Großeltern wohnen allerdings in einer anderen Stadt und reisen dafür ein.

    Nun will mein Chef neben den Öffnungszeiten des Büros (wir sind nur 3 Mitarbeiter) auch meine Arbeitszeiten ändern, und zwar so:
    Mo 8-12
    Di 8-18 (jetzt 9 Stunden, vorher die normalen 8)
    Mi 8-12
    Do 8-18 (jetzt 9 Stunden, vorher die normalen 8)
    Fr 8-12

    Problem 1: Großelternbetreuung am Donnerstag ist nicht schaffbar aufgrund eigener Termine.
    Problem 2: Die Kita hat zwar bis 19 Uhr auf, aber das wird eine Punktlandung zum Abholen ohne Pufferzeiten und bis man mit Kind zu Hause ist, ist es halb 8.
    Problem 3: Im Sommer kommt das Kind in die Schule. Hausaufgabenbetreuung Dienstags und Donnerstags um 19.30 Uhr? Welches Kind, zumal ein Erstklässler, kriegt das noch hin? Auf den Hort kann man sich ja nicht unbedingt verlassen.
    Problem 4: Sind Arbeitszeiten zweimal die Woche von 9 Stunden am Stück überhaupt erlaubt?

    Welche Möglichkeiten habe ich oder was blüht mir, wenn ich mit dieser Verteilung der Arbeitszeiten zweimal bis um 18 Uhr nicht einverstanden bin?
    Gründe für diese Neuverteilung hat er noch nicht genannt, die wären noch zu erfragen.

    Vielleicht können Sie mir einen ersten Anhaltspunkt geben? Vielen Dank im voraus.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 16:42

      Hallo Silvia,

      leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung erteilen. Wir würden Ihnen raten, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und sich ggf. anwaltlich beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  36. Peggy K. meint

    30. Januar 2018 um 20:32

    Hallo Arbeitsrechte,
    ich weiss nicht ob ich hier richtig bin mit meinem Anliegen,ich versuch es mal.
    Ich arbeite in einer Spielothek als Angestellte , 157,5 h im Monat. Durschnittliche Arbeitszeit ist von
    16.30 Uhr bis 1.00 Uhr. Arbeite Sonn-und Feiertage und Wochenenden.
    das Gleichheitsgesetz —weiss nicht ob es so genannt wird — gilt bei dieser Firma nicht es gibt 5 AN die permanent an Sonn-uns Feiertagen arbeiten, 15 AN haben immer frei an diesen Tagen.
    Ich schreibe meine Stunden auf einen Zettel geb ab bekomm Abrechnung und Geld auf Konto. Sehr primitiv im Zeitalter von Handy und Co.
    z.b
    01.01 Mo ———– 7,5h Feiertag Neujahr
    02.01 Di 9.00 – 16.30 7,5h
    03.01 Mi 16.30 – 24.00 7.5h
    04.01 Do ———- 7,5h Urlaub
    05.01 Fr ———- 7,5h Urlaub
    06.01 Sa 17.00 – 01.00 8,0h
    07.01 So 17.00 – 24.00 7,0h +7,0 Sonntaglohn

    u.s.w.
    Nun mein Anliegen , ich bekomme keinen Ersatzruhetag für diesen Sonntag und somit versuche ich mir das Geld dafür zu holen. Chef sagt : “ Das bekommt kein Angestellter also Sie auch nicht.“
    Habe versucht im Internet fündig zu werden und bin der Meinung das ich mit den +7.0h am Sonntag richtig liege. ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 15:31

      Hallo Peggy,

      Arbeitssonntage müssen generell durch einen Ersatzruhetag ausgeglichen werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. HOLGER meint

    6. Februar 2018 um 1:32

    Hallo,

    Arbeite als Schlosser in einer Molkerei, dort kann es bei Wartungen an den Maschinen mal vorkommen das durch produktionsverzug ich um 6uhr anfange und nach ein bis zwei Stunden wieder nach Hause geschickt werde. Die Wartung wird dann auf 14uhr geschoben oder ich bin auf Abruf zuhause. Muss ich nachdem ich ja schon zwei Stunden in der Arbeit war auch die 11 Stunden Pause machen?

    Gruß

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 10:35

      Hallo Holger,

      die Arbeitszeit zu stückeln, ist in der Regel nicht zulässig. Wie es sich in Ihrem Fall genau verhält, kann ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  38. Markus R. meint

    8. Februar 2018 um 7:35

    Ist es einem Arbeitgeber erlaubt, ohne Rücksprache mit dem Arbeitnehmer Überstundenfrei anzuordnen?
    Sollte ich während dem Überstundenfrei krank werden, muss Überstundenfrei gestrichen werden und mir die eigentliche Arbeitszeit auf meinem Konto hinterlegt werden?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 12:31

      Hallo Markus,

      der Umgang mit Überstunden ist in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart. Im Krankheitsfall können jedoch keine Überstunden verrechnet werden. Bei weiteren Fragen zu Ihrem Fall, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht genauere Auskunft geben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  39. Iris meint

    13. Februar 2018 um 10:33

    Frage: Beispiel
    ich arbeite in der ersten Woche von montags bis sonntags,
    in der zweiten Woche von montags bis freitags,
    in der dritte Woche von montags bis sonntags,
    in der vierten Woche von montags bis freitags.
    Habe ich damit meine Ausgleichstage für die Sonntage erhalten?
    Gruß
    Iris

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 10:12

      Hallo Iris,
      in § 11 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes heißt es dazu: „Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.“ Da Sie alle zwei Wochen Samstag und Sonntag frei haben, sollte dies erfüllt sein. Um sicherzugehen, sollten Sie allerdings einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  40. Thomas meint

    18. Februar 2018 um 13:51

    Hallo,
    Meine Frau ist am 01.02.bei einer neuen Firma die Flughafen Reinigung macht angefangen, heute ist schon der 18.02 und sie hat erst einen Tag frei bekommen. Da die Firma viel zu wenig Mittarbeiter hat, müssen die auch jedes Wochenende arbeiten und arbeiten für 2 – 3 Mittarbeiter machen. Meine Frau hat nur noch Schmerzen und kann sich gar nicht mehr richtig bewegen, weil die sich nicht 1Minute ausruhen dürfen.
    Doch es geht ja um die Arbeitszeit,
    Wie viel darf sie arbeiten, wie viel frei steht ihr zu, wie viel am Wochenende und auch mal 2 Tage frei
    Ihr Arbeitsvertag besagt 40Std und sie weiß von anderen Mittarbeitern, das die ca. 230 Std im Monat machen und nur ca. 3 – -4 einzelne Tage frei bekommen-
    Das die Gesundheit und die Familie dabei kaputt gehen ist der Firma anscheinend egal.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 9:27

      Hallo Thomas,

      wir raten Ihnen, sich mit dem Arbeitsvertrag, an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann prüfen, ob der Arbeitgeber Ihrer Frau sich richtig verhält und welche Maßnahmen ergriffen werden können.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  41. Kai meint

    23. Februar 2018 um 17:43

    Hallo Arbeitsrecht.de Team,

    bei und gibt es auch ständig Diskussionen um die Arbeitszeit. der Arbeitsvertrag basiert auf einer 40 Stunden Woche ohne Angabe von Arbeitstagen. Nun ist es so, daß wir 4 Tage von 08:00-20:00 oder 20:00-08:00 mit jeweils 2 Stunden Pause arbeiten. Danach haben wir immer 4 Tage frei. Man möchte uns aber zu einen 5ten Tag mindesten einmal im Monat drängen. Man begründet dies immer damit, daß wir die Jahresarbeitszeit nicht leisten. Kann man das so einfach machen.

    Mit freundlichen Gruß

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. März 2018 um 10:42

      Hallo Kai,

      es darf nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen werden. Dieses erlaubt eine Arbeitszeit von 10 Stunden, aber nur „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Für weitere Infos richten Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag rechtens ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  42. Alex meint

    26. Februar 2018 um 18:04

    Hallo,

    Wie verhalte ich mich am besten?
    Mehr als 100 Überstunden aufgebaut, aber keine Sicht sie langfristig abzubauen. Ganz im Gegenteil, es kommen wöchentlich mehr dazu, wegen Unterbesetzung der Abteilung.
    Mit der Geschäftsführung wurden Gespräche geführt aber bisher ohne Lösung bzw wird das Thema heruntergespielt und einfach abgetan.
    Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer der seinen Job mag aber so nicht weiter machen kann!?
    LG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. März 2018 um 11:13

      Hallo Alex,

      halten sich Geschäftsführer nicht an geltendes Recht, können Sie als Arbeitnehmer juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich also am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  43. Fanio meint

    1. März 2018 um 8:54

    Hallo liebes Arbeitsrechte Team.

    Ich habe in meine aktuelle Stelle gekündigt.
    Bei mir wurden öfters die Ruhezeiten nicht eingehalten z.B.
    Ich hatte spätschicht bis 22 Uhr und musste am nächsten Tag um 5.00 Uhr morgens wieder anfangen zu arbeiten.
    Könnte ich da rechtlich vorgehen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Fanio

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. März 2018 um 11:14

      Hallo Fanio,

      eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten. Welche rechtlichen Schritte hier möglich sind, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  44. Ali meint

    11. März 2018 um 22:29

    Ich arbeite 8stunden montag und dienstag mittwoch und donnerstag 12 bis 14 stunden freitag 8bis 10 stunden ich habe ein vertrag fur 160 stunden 1600 brutto rechnen sie selber wie vièle stunden arbeite ich am monat sie sind uber 220 stunden 5 euro netto pro stunde ist das im eurem gesetz

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. April 2018 um 10:15

      Hallo Ali,

      gemäß dem deutschen Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer täglich nicht mehr als 8 Arbeitsstunden leisten. In Ausnahmefällen sind 10 Stunden erlaubt, wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt trotzdem nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeitet.

      Hält sich Ihr Arbeitgeber nicht an diese gesetzliche Regelung, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  45. Steffen meint

    13. März 2018 um 9:10

    Hallo,
    Ich arbeite im 3-SCHICHTSYSTEM. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt laut Vertrag 40 Stunden. Normalerweise beginnt die Nachtschicht Sonntags um 22 Uhr und endet Freitags früh um 6 Uhr. 8Stunden täglich. Jetzt arbeiten wir aber nun schon seit einen halben Jahr bis Samstags um 6 Uhr. Also 48 Stunden in der Nachtschicht. Ist das zulässig da ja im Arbeitsvertrag eine 40 Stunden Woche geregelt ist? Und wenn ja, auch über einen solch langen Zeitraum?

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. April 2018 um 11:11

      Hallo Steffen,

      leider sind wir anhand Ihrer Informationen nicht in der Lage, Ihre Frage zu beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihren Arbeitsvertrag auf seine Gesetzmäßigkeit prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. Veronika meint

    15. März 2018 um 6:43

    Hallo,
    Mein Mann arbeitet im Logistik seit Juni 2017. Er konnte leider durch eine Zeitarbeitsfirma hingehen. Das Problem ist, dass er zurzeit wieder kaum Pause hat, obwohl manchmal mehr als 10 Stunden pro Tag arbeitet.
    Auf die Zeitkontozettel kann bloß maximal 48 Stunden aufschreiben und er hat wieder 3 Stunden, was er nirgends schreiben kann. Letztes Mal hat alles so aufgeschrieben wie es war und da war eine riesengroße Zirkus davon, danach hatte er „ganz normale“ Arbeitstagen.
    Zu wem könnten wir gehen, irgendwelche Möglichkeit zu finden? Der Chef droht denen jeden Tag mit Kündigung weil ein Zeitarbeiter kein Wert hat. Hat schon Abteilungwechsel nachgefragt aber er muss da bleiben.

    Gruß

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 9:31

      Hallo Veronika,

      wenn es in der Firma einen Betriebsrat gibt, sollte Ihr Mann sich an diesen wenden. Ansonsten empfehlen wir Ihnen, sich Hilfe von einem Rechtsanwalt zu holen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Gerstel meint

    26. März 2018 um 14:20

    Guten Tag,
    ich bin beschäftigt bei einm Herrn im Arbeitgeber Modell. Er ist schwerst Behindert.
    Wie siehr es da mit den 11 Stunden Ruhe Pausen aus, wenn ich zb. die Frühschicht, beginnt um 08.00 Uhr, dann die Spätschicht, beginnt um 15,30 Uhr und nun auch die Nachtschicht, die um 23.00 Uhr beginnt.
    Oder noch ein Beispiel:
    ich arbeite Spätdienst, also von und in der Nachtschicht, soll dann gleich wieder in die Spätschicht kommen. Dazwischen liegen gerade 7,5 Stunden und keine 11 Stunden wie der Gesetzgeber vorsieht.
    Gibt es Ausnahmeregelungen, da im Privathaushal?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 9:08

      Hallo Gerstel,

      elf Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten werden in § 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es laut § 5 Abs. 2 ArbZG nur in bestimmten Branchen (Pflege, Gaststätten etc.). Demnach darf aber die Ruhezeit nur vorübergehend und nur um eine Stunde verkürzt werden und muss außerdem zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgeglichen werden. Andere Ausnahmen sind uns nicht bekannt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  48. Jonas meint

    6. April 2018 um 9:20

    Ich arbeite von 6:30-1900 auf einem Schiff wir können abends nicht nach Hause die Zeit zwischen 1900-0630 ist keine bereitschaftszeit falls doch etwas passiert müssen wir dennoch raus (wiederspruch Nr. 1) wenn wir nachts von 2-3 arbeiten müssen wir dennoch normal aufstehen um 0630 normalerweise müssten wir doch ab 0300 die 11 Stunden wieder anfangen muss ich die Zeit die ich dann nicht normal arbeite nachholen ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. April 2018 um 10:34

      Hallo Jonas,

      in ihrem Fall scheint es oft zu mehreren Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz zu kommen. Eine Ruhezeit von 11 Stunden muss für gewöhnlich eingehalten werden. Dazu kommen die Arbeitszeiten, die weit über 10 Stunden pro Tag gehen. Auch das sorgt für Verstöße. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, wenn Ihr Vorgesetzter nach entsprechendem Hinweis keine Änderungen vornimmt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  49. Lisa meint

    11. April 2018 um 7:39

    Hallo,
    Mein Freund arbeitet als Elektriker, fast täglich zwischen 10 und 11 Stunden pro Tag. Er arbeitet meistens die Pausen durch, dazu kommt noch das er viel draußen arbeitet, momentan viel in der Sonne. Das Problem ist, er wollte sich 5 Minuten in den Schatten stellen und hat aber dafür eine Minusstunde bekommen, ist das eigentlich zulässig?

    Liebe Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. April 2018 um 9:55

      Hallo Lisa,
      laut § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) stehen jedem Arbeitnehmer „im voraus feststehende“ Pausen zu:

      „… mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden […]. Die Ruhepausen […] können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

      Die Frage ob ein konkretes Verhalten des Arbeitgebers zulässig ist, dürfen wir nicht beantworten, weil wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  50. Katerina meint

    11. April 2018 um 14:56

    Hallo
    Ich habe folgende Frage.
    Gibt es eine Mindestarbeitszeitbegrenzung für unbezahlte Praktika für Sekretariatsstellen?

    MfG Katerina

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. April 2018 um 9:42

      Hallo Katerina,

      die Arbeitszeit für Praktikanten darf im Durchschnitt die acht Stunden pro Tag nicht überschreiten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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