Die Ware soll bis zum nächsten Tag ausgeliefert werden, die Notaufnahme steht auch nach Mitternacht nicht still und die Brötchen müssen frisch und pünktlich um sechs Uhr früh in der Auslage liegen – in manchen Branchen ist es unumgänglich, dass auch in der Nacht gearbeitet wird.

Dies hat zur Folge, dass in vielen Betrieben Schichtarbeit besteht. So sind rund um die Uhr Mitarbeiter anwesend und es kann durchgearbeitet werden. Doch vor allem Nachtarbeit stellt oft eine zusätzliche Belastung für die Arbeitnehmer dar: Der Biorhythmus kommt durcheinander, es besteht eine erhöhte Unfallgefahr und das Sozialleben leidet unter dem veränderten Lebensrhythmus.
Kurz & knapp: Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag?
Nein. Der Arbeitgeber muss laut § 6 Abs. 5 ArbZG entweder einen Nachtzuschlag zahlen oder einen Freizeitausgleich gewähren. Dieser Anspruch steht aber nur Nachtarbeitnehmern für die Nachtzeit zu. Näheres zu den Begrifflichkeiten lesen Sie hier.
Zuschlag gibt es nur für während der Nachtzeit geleistete Arbeitsstunden. Die Nachtzeit beginnt laut § 2 Abs. 3 ArbZG um 23 Uhr und endet um 6 Uhr. In Bäckereien und Konditoreien umfasst sie die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Eine Abweichung von dem oben benannten Ausgleichsanspruch ist nur möglich, wenn ein geltender Tarifvertrag anderweitige Ausgleichsregelungen enthält.
Um diese Belastung zumindest teilweise auszugleichen, haben Nachtarbeitnehmer Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrem Bruttoarbeitsentgelt: den sog. Nachtzuschlag. Ab und bis wie viel Uhr dieser Nachtzuschlag gilt und von wann bis wann das Arbeitsrecht die Nachtarbeit definiert, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
Das Arbeitszeitgesetz zum Nachtzuschlag: Ab welcher Uhrzeit gilt er?

Der Nachtzuschlag und seine Zeiten sind gesetzlich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Dieses soll den Zweck erfüllen, die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu optimieren und durch eine verbesserte Gestaltung der Arbeitszeit die Sicherheit und Gesundheit deutscher Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Es wurde 1994 vom Bundestag beschlossen und trat noch im selben Jahr in Kraft.
Das Gesetz regelt u.a. den Schutz von Sonn- und Feiertagen als Tage der Arbeitsruhe, die Mindestdauer gesetzlich vorgeschriebener Ruhepausen und die Länge der Ruhezeiten für Arbeitnehmer. Des Weiteren hält es die Ausnahmeregelungen fest, unter welchen Voraussetzungen von den gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen abgewichen werden kann.
Für die Regelung von Nachtarbeit und vom Nachtzuschlag sind vor allem zwei Paragrafen von Interesse: der § 2 und der § 6. Diese sollen im Folgenden näher beleuchtet werden.
§ 6 ArbZG: Nacht- und Schichtarbeit
Der § 6 im ArbZG enthält die gesetzlichen Bestimmungen zur Nacht- und Schichtarbeit. Er legt u.a. folgende Regeln fest:
- Die tägliche Arbeitszeit für Nachtarbeiter darf nicht länger als 8 Stunden dauern. Sie kann allerdings auf 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn der Arbeitnehmer im Kalendermonat oder innerhalb von 4 Wochen trotzdem im Durchschnitt nicht länger als 8 Stunden täglich arbeitet.
- Nachtarbeit kann die physische und psychische Gesundheit belasten. Deshalb haben Angestellte, die regelmäßig Nachtarbeit verrichten, das Recht auf eine regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung, deren Kosten vom Arbeitgeber zu tragen sind. Diese Untersuchung erfolgt alle 3 Jahre. Ist der Nachtarbeitnehmer bereits 50 oder älter, hat er sogar Anspruch auf eine jährliche Untersuchung.
- Nachtarbeiter können die Versetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz verlangen, wenn die nächtliche Arbeit nachweislich ihre Gesundheit gefährdet oder sie für die Betreuung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen verantwortlich sind.
- Der Arbeitgeber kann sich dieser Forderung nur widersetzen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse der Versetzung entgegenstehen. In diesem Fall ist mit Hilfe des Personal- oder des Betriebsrats eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen.
§ 2 ArbZG: Begriffsbestimmungen
Was genau versteht aber das Gesetz unter Nachtzeit bzw. ab und bis wie viel Uhr gibt es den Nachtzuschlag? Dies regelt der § 2 des ArbZG „Begriffsbestimmungen“.
Er definiert die Nachtzeit und legt somit fest, wann der Nachtzuschlag für welchen Zeitraum gezahlt werden muss:
Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.“

Allerdings begründet noch nicht jede Arbeitsstunde, die in diesen Zeitraum fällt, einen Anspruch auf Nachtzuschlag. Um Zuschläge für Nachtarbeit zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Von der täglichen Arbeitszeit müssen mindesten zwei Stunden in den gesetzlich festgelegten Zeitraum der Nachtzeit fallen.
- Der Nachtarbeitnehmer verrichtet entweder mindestens 48 Tage im Kalenderjahr Nachtarbeit oder er leistet regelmäßig Nachtarbeit in Wechselschicht.
Angestellte, die also nur in gelegentlichen Ausnahmefällen die Nachtschicht übernehmen, weil sie z. B. für einen erkrankten Kollegen einspringen, verrichten zwar Nachtarbeit, gelten aber nicht als Nachtarbeitnehmer und haben damit keinen Anspruch auf Nachtzuschlag.
Beispiele: Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag und für wie viele Stunden?
Im Folgenden sollen einige Beispiele die gesetzlichen Bestimmungen veranschaulichen, um die Frage zu beantworten: „Ab und bis wie viel Uhr gibt es für mich Nachtzuschlag?“ Die vorgestellten Fälle gehen alle von der Grundannahme aus, dass das entsprechende Arbeitsverhältnis nicht tarifvertraglich geregelt wird.
Fall 1: Angestellter A arbeitet gemäß seinem Arbeitsvertrag regelmäßig von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens am Folgetag:
- von 20 bis 23 Uhr (3 Stunden): Arbeit außerhalb der Nachtzeit – kein Nachtzuschlag
- von 23 bis 1 Uhr (2 Stunden): Arbeit während der Nachtzeit – Nachtzuschlag für 2 Arbeitsstunden
- von 1 bis 2 Uhr (1 Stunde): Pause – kein Nachtzuschlag, da Pausen in der Regel nicht als Arbeitszeit gelten und deshalb nicht vergütet werden müssen
- von 2 bis 5 Uhr (3 Stunden): Arbeit während der Nachtzeit – Nachtzuschlag für 3 Arbeitsstunden

Angestellter A erhält somit für 5 von 8 Arbeitsstunden Nachtzuschlag.
Fall 2: Angestellter B arbeitet regelmäßig von 9 bis 18 Uhr. Weil sein Kollege, Angestellter A, erkrankt ist, übernimmt er für eine Woche dessen Schicht und arbeitet stattdessen von 20 Uhr bis 5 Uhr:
- Obwohl 5 seiner Arbeitsstunden in die Nachtzeit fallen, erhält er hierfür keinen Nachtzuschlag, weil er laut gesetzlicher Definition nicht als Nachtarbeitnehmer gilt.
Fall 3: Angestellter C arbeitet in der gleichen Schicht wie Angestellter A: von 20 Uhr bis 5 Uhr. Ihm wurde von seinem Arbeitgeber Feiertagsarbeit am zweiten Weihnachtstag (26. Dezember) angeordnet, der darauffolgende 27. Dezember ist ein normaler Werktag. Im Arbeitsvertrag ist festgelegt, dass dem Angestellten C ein Feiertagszuschlag zusteht.
- von 20 bis 23 Uhr (3 Stunden): Arbeit am Feiertag außerhalb der Nachtzeit – Feiertagszuschlag für 3 Stunden
- von 23 bis 1 Uhr (2 Stunden): Arbeit am Feiertag sowie am Folgetag während der Nachtzeit – Nachtzuschlag und Feiertagszuschlag für jeweils 2 Stunden
- von 1 bis 2 Uhr (1 Stunde): Pause – keine Zuschläge
- von 2 bis 4 Uhr (2 Stunden): Arbeit am Folgetag während der Nachtzeit – Nachtzuschlag und Feiertagszuschlag für jeweils 2 Stunden
- von 4 bis 5 Uhr (1 Stunde): Arbeit während der Nachtzeit – Nachtzuschlag für 1 Stunde. Nach 4 Uhr besteht kein Anspruch auf Feiertagszuschlag mehr.
Kocyigit meint
Hallo
Wenn ein Paketzusteller eine Arbeitszeit von 12:30-21:30!!! 9Std Schicht,hat es denn ab 20 Uhr Anspruch auf Nachtzuschuss?
Vielen Dank für eine Antwort
Gruß
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kocyigit,
nein, das haben Sie nicht. Ein solcher Anspruch besteht normalerweise erst ab 23 Uhr.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bauer meint
Hallo liebes Arbeitsrecht.de Team
Ab wann hat der Arbeitgeber mehr zu bezahlen? Bei einer Arbeitszeit von 15:30 bis 24:00 Uhr.
Gruß Bauer
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bauer,
Die wichtigsten Fakten zum Nachtzuschlag können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M.S. meint
14:30 bis 23:00uhr arbeiten.
bekomm mir nachtzuschlage
Malik T. meint
Guten Tag zusammen, gilt der Nachtzuschlag auch für Taxi Fahrer die immer Nachtschichten in einem Fahrbetrieb (Taxi) machen sowie die Zentralisten die ebenfalls Nachtschicht machen da unser Betrieb 24h Takt fährt.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Malik,
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung von Nachtzuschlag erfüllt sind, steht dieser in der Regel auch Taxifahrern und Zentralisten zu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
kenan y. meint
hallo,
ich werde als fahrer arbeiten. Arbeitsbeginn 4:30 Uhr. Fahrtzeit zur Arbeit 30 min.
Ich soll angeblich nicht regelmäßig um 4:30 Uhr anfangen.
Wie und wann habe ich das Recht auf Nachtzuschlag?
Danke
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kenan,
in der Regel ist es möglich, bis 6 Uhr einen Nachtzuschlag zu erhalten. Ob das bei Ihnen der Fall sein kann, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber mitteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christine meint
Eine Kollegin hat von 22 bis 8 Uhr gearbeitet, wieviel Nachtzuschlag bekommt sie?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christine,
die Zuschläge für Nachtarbeit werden in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten und sind nicht festgelegt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Speckner meint
meine frau ist bei einer minijob firma und soll jetzt öfter von 19 uhr bis 5 uhr arbeiten da muss der minijob doch nachtzuschlag bezahlen
Özlem meint
Hallo , mein Mann arbeitet in eine Galvanik Firma, hat diese Woche nachtschicht. Morgen ist feiertag . Meine Frage, müste er da nicht den feiertagzuschlag bekommen?
Danke
arbeitsrechte.de meint
Hallo Özlem,
Zuschläge werden in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten. Ab wann diese in Ihrem Fall zu zahlen sind, kann jedoch nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank R. meint
Hallo,
wie verhält es sich mit Nachtzuschlägen in der Gastronomie, wenn die regelmässigen Schichtzeiten 16.30-1.00 Uhr sind? Es gibt keine tarifliche Regelung oder -Bindung.
Besteht ein Recht auf Nachtzuschlag?
Danke im voraus
arbeitsrechte.de meint
Hallo Frank,
es besteht ein Recht auf zusätzliche Vergütung der Nachtarbeit. Dies kann in Form von Lohn oder Freizeitausgleich geschehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vicky meint
Hallo ich habe da auch eine Frage also wir arbeiten in der Pflege 12 std Schichten und ich habe eine Arbeitszeit von 20 Uhr bis 8 Uhr morgens ab wann bekomme ich dann Nachtzuschlag?
Und was ist wenn ich Feiertage arbeite und Nachtschicht habe ??
Mit freundlichen Grüßen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Vicky,
ob und ab wann für Sie ein Nachtzuschlag fällig werden kann, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
Hallo,
Mein Mann Arbeitet regulär von 7:30-16:30 hat nun aber wegen eines Umbaues von 7:30-01:15 mit 1 stunde Pause gearbeitet.Ab wann steht ihm der Nachzuschlagen zu?vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Petra,
ausführliche Informationen zum Nachtzuschlag und unter welchen Voraussetzungen er gezahlt wird, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen: https://www.arbeitsrechte.de/nachtzuschlag/
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heiko meint
Guten Tag,
Ich fange ab dem 1.6.18 am Flughafen als Gepäckabfertiger an und unsere Arbeitszeiten sind von 5 bis 14 uhr und von 14 – 23 uhr.
Meine frage ist steht mir ab einer gewissen Zeit ein Nachtzuschlag zu oder muss ich das mit dem Arbeitgeber klären.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Heiko,
Nachtzuschlag gibt es außerhlab von Bäckereien erst ab 23 Uhr. Ansprüche könnten in Ihrem Fall höchstens durch einen gültigen Arbeits- bzw. Tarifvertrag vorliegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mohammad meint
Hi,
Ich habe einen Minijob-Vertrag auf 450€-Basis mit einer Zeitarbeitfirma. Sie schicken mich zwei Mal pro Woche zu einem Kleidungsgeschäft. Ich arbeite immer von 15 bis 21 Uhr da. Ich würde gerne wissen, ob ich Anspruch auf einen Zuschlag habe oder nicht, weil ich habe gehört, wenn eine Arbeitszeit die 20 Uhr überschreitet, bekommt man einen Zuschlag in Höhe von 25%.
Danke im Voraus für Ihre Antworten
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mohammad,
wie im Ratgeber erläutert, gibt es Nachtzuschlag ab 23 Uhr (ab 22 Uhr für Bäcker und Konditoren).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rike meint
Hallo,
in unserem Betrieb gibt es insg. 4 verschiende Schichten, eine davon ist die Frühschicht von 05.30h – 14.00h. Normalerweise wechselt die Schicht jede Woche, da es aber Mitarebiter gibt, die lieber früh oder spät arbeiten, sind Wechsel unter den Mitarbeitern möglich.
Da ich lieber früh arbeite, habe ich sehr oft die genannte Frühschicht. Im letzten Jahr habe ich von 251 Arbeitstagen (5-Tage-Woche) 169 Tage in Frühschicht gearbeitet.
Hätte hier Nachtschicht für die halbe Stunde gezahlt werden müssen? Oder müssen beide Faktoren (also auch die 2 Stunden in Nachtzeit) zutreffen?
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Rike,
der Modus der Bezahlung wird in der Regel im Vertrag festgelegt. Ob die Entlohnung den Gesetzen entspricht, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Disli meint
Guten Tag,
wie ist die Gesetzeslage bei einer Schicht von 16:00h – 23:30h?
Bekommt man für die halbe Stunde Nachtzuschlag oder bekommt den Zuschlag nur, wenn man mindestens 2 Stunden in der Nachtzeit arbeitet?
Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
Hallo Disil,
eine Pflicht zu Zahlung des Zuschlags besteht erst, wenn der Arbeitnehmer zwei Stunden täglich zur Nachtzeit arbeiten muss.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
Hallo arbeite von Montag bis Freitag von 0 bis 8:30 als Bäcker steht mir nachzuschlagen zu
Lg Christian
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christian,
Nachtzuschlag gibt es für Arbeiten in der Nachtzeit. Diese Nachtzeit dauert für Bäcker und Konditoren von 22 bis 5 Uhr. Des weiteren ist zu beachten, dass nur Nachtarbeiter einen Anspruch hierauf haben. Dies sind dem Gesetz zufolge Beschäftigte, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht leisten müssen oder mindestens 48 Tage im Kalenderjahr nachts arbeiten.
Ob das auf Sie zutrifft, können und dürfen wir nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cornelia S. meint
Hallo,arbeite in einer Bäckerei als Verkäuferin .Arbeitszeit von 5.00 Uhr an ;steht mir da Nachtzuschlag zu.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Cornelia S.,
Bäcker stellen hier eine Ausnahme dar. Nachtzuschlag gibt es bei einer Arbeitszeit zwischen 22 und 5 Uhr.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia Sch. meint
ok, sie schreiben in der Bäckerei stehen einem Nachtzuschläge zwischen 22 und 5 Uhr zu. wie sieht es aus wenn es Tarifvertraglich bis 4 Uhr nur bezahlt wird? Also nachteilig für den Arbeitnehmer? Ist es rechtens, dass der Arbeitnehmer schlechter gestellt wird als das Gesetz es vorsieht?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Claudia,
wie im Text erwähnt ist es möglich mit einem Tarifvertrag von diesen Regelungen abzuweichen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Margarita meint
Hallo ich arbeite als Reinigungskraft ab 5.00 bis 7 00 steht mir Nachtzuschläge zu Danke
Tina L. meint
Hallo ich arbeite seit kurzem bei Mc Donalds abgesehen vom Wochenende bis 24 oder 1 uhr. Bekomme ich dafür auch Nachtzuschlag und wie hoch ist der zuschlag?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tina,
wie oben im Ratgeber ausführlich erläutert, kann einem Arbeitnehmer Nachtzuschlag zustehen, wenn dieser regelmäßig in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr mindestens zwei Stunden lang arbeitet.
Die Höhe des Zuschlags wird üblicherweise im Arbeits- bzw. Tarifvertrag festgelegt. Findet sich dazu keine Vereinbarung, gilt generell ein Zuschlag von 25 % des Bruttostundenlohns. Wird die Arbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr geleistet, erhöht sich der Nachtzuschlag auf 40 Prozent, sofern die Nachtarbeit schon vor 0 Uhr begonnen wurde.
Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber: https://www.arbeitsrechte.de/nachtzuschlag/
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Bianca K. meint
Hallo! Ich arbeite drei mal die Woche als Warenpackerin in einer Drogeri. Einmal die Woche geht die Arbeit von 19:30-1:00, oft auch länger. Steht einem da ein Nachtzuschlag zu und wenn ja wieviel% muss er betragen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bianca,
in der Regel gilt die Zeit von 23.00 Uhr bis 6 Uhr als Nachtzeit. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation genau einordnen und Ihre Chancen benennen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex. meint
Ich arbeitet als Putzfrau von 5:00 bis 9:30.
Bekomme ich dafür auch Nachtzuschlag und wie hoch ist der zuschlag?
Antworten
arbeitsrechte.de meint
Hallo Alex.,
als Nachtarbeit gilt die Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr und bei Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr. Die Nachtarbeit muss mindestens 2 Stunden in diesem Zeitrahmen umfassen. Nur Nachtarbeiter haben in der Regel Anspruch auf Nachtzuschlag. Das sind Arbeitnehmer, die in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr unter diesen Bedingungen arbeiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schröder meint
Hallo ,
Wenn ein Tarifvertrag nur noch in Nachwirkung gilt , muss man dann 2 unterschiedliche Regelungen treffen ?
Zum einen , die gesetzliche und zum anderen , diejenigen für die der Tarifvertrag keine Nachwirkung hat ?
Bernd meint
Hallo,
ich hätte eine Frage. Meine Freundin arbeitet fast jeden Samstag von 16-0 Uhr steht ihr Nachtzuschlag zu oder nicht, weil sie in der Woche normale Arbeitszeiten hat von 8-16 Uhr
Michael Schneider meint
Hallo, ich arbeite von 24 Uhr bis 8 Uhr. Muss mir ein Nachtzuschlag bis 6 Uhr oder bis 8 Uhr gezahlt werden?
Ines S. meint
Hallo,
ich arbeite beim DRK Pflegeheim von 5.30 – 7.30 Uhr, habe ich Anspruch auf Nachtzuschlag, da dieser ja bis 6 Uhr gilt?
arbeitsrechte.de meint
GHallo Ines,
ob für Sie ein Anspruch auf den Nachtzuschlag besteht, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven meint
Hallo
Ich arbeite im Lebensmittel Bereich. Unsere normalen Arbeitszeiten sind von Montag bis Donnerstag immer von 6.00 Uhr bis 16.30. Da momentan viel los ist würde ich gebeten von 16.30 Uhr bis 3.00 Uhr mit einer Stunde Pause zu arbeiten.
Meine Frage ist nun von wann bis wann würde ich den einen Nachtzuschlag bekommen und wie viel Prozent mehr könnte ich mindestens auf den üblichen Stundenlohn verlangen oder bekommen ????
Hans meint
Hallo, ich arbeite als Auslieferer Fahrer monatlich ca. 170-180 Stunden. 2-3 mal in der Woche beginnt meine Arbeitszeit um 4:00h. Muss mir mein Arbeitgeber zu dem normalen Stundenlohn einen Nachtzuschlag bezahlen?
Matthias meint
Guten Morgen,
ich arbeite als Lagerarbeiter in zwei Schichten. Falls ich in Spätschicht arbeite, passiert es, dass wir bis 1:00 Uhr arbeiten.
Das heißt, dass die zwei Stunden (zwischen 23:00 und 1:00 Uhr) mit einem Nachtzuschlag belohnt sollen, richtig?
Der Arbeitgeber erwähnt, dass mir kein Nachtzuschlag gehört, mit dieser Begründnug → Nachtstunden werden nicht anerkannt, da: Nach § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr als Nachtzeit;.. Jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden in der Nachtzeit umfasst, ist per Gesetz als Nachtarbeit anzusehen.
Ich dachte, dass es reicht wenn ich mindestens 2 Stunden gearbeitet habe, nicht MEHR als zwei.
Ist das korrekt, was der Arbeitgeber erwähnt?
Bitte um Ihre Hilfe.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Matthias,
in § 2 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes heißt es dazu: „Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.“ Weiterhin besagt dieser Paragraph in Absatz 4: „Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.“
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tobias meint
Meine offizielle Arbeitszeit geht von 17:00-0:30 Uhr.
Es gibt die Anweisung bei ausreichend Betrieb länger zu arbeiten bis max. 4:00 Uhr.
Im Kalenderjahr 2018 habe ich an mehr als 48Tagen bis mindestens 1:00Uhr gearbeitet.
Gelte ich als Nachtarbeiter dem ein gesetzlicher Ausgleich für die Stunden in der Nachtzeit zusteht?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tobias,
das Arbeitszeitgesetz definiert die Begriffe Nachtarbeit, Nachtzeit und Nachtarbeitnehmer wie folgt in § 2 ArbZG:
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Henry meint
Hallo. Mich irritiert der Wortlaut des Absatz 4: “Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die „mehr“ als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.”
Oder
– Von der täglichen Arbeitszeit müssen „mindesten“ zwei Stunden in den gesetzlich
festgelegten Zeitraum der Nachtzeit fallen.
Ich beginne seit kurzen um 4 Uhr Früh meine Arbeit. Wenn ich es richtig verstanden habe sind das 2 Stunden und nicht „mehr“. Also steht mir nach dem Gesetz kein Zuschlag zu !? Oder was ?! MfG
Vielen Dank für eine Antwort
Gerhard K. meint
Guten Tag
Ich bin 63 Jahre alt und bereits Frührentner.
Um meine Rente aufzustocken arbeite ich 20 Stunden im Monat.
Die Arbeitszeit ist von 0.00 Uhr bis 02.30 Uhr ( ich backe ) .
Brutto Stundenlohn laut Vertrag 10,00 € .
Steht mir ein Nachtarbeits Ausgleich oder Lohnzuschuss zu ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gerhard,
in der Regel steht jedem in der Nachtarbeit der entsprechende Zuschuss zu. Ob das auch bei Ihnen der Fall ist, kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht bewerten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Melanie meint
Guten Tag,
ich fange Sonntag Nachts um 1:00 Uhr an und beende meine Schicht Sonntag um 10.30.
Wie schaut es da mit den Nacht- und Sonntagszuschlägen aus?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
M. meint
Ich arbeite in der Frühschicht von 5:30 Uhr bis 14:00 Uhr und in der Spätschicht von 14:00 Uhr bis 22:30 Uhr. Habe ich Anspruch auf Nachtschichtzulage (5:30 Uhr bis 6:00 Uhr und 22:00 Uhr bis 22:30 Uhr) ?
Ronny meint
Hallo,
meine Arbeitszeit beginnt, aller zwei Wochen, ab 04:00Uhr (Montag-Freitag).
Habe ich einen Anspruch auf Nachtzuschlag?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ronny,
wir haben die wichtigsten Regelungen zum Thema, wann ein Arbeitnehmer Nachtzuschlag verlangen kann, in unserem Ratgeber zusammengefasst. Für weitergehende einzelfallbezogene Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angel meint
Halo,
Ich arbeite bei [edit. v. d. Red.], ab wie viel uhr solte ich nachtzuschlag bekommen?
Dankeschön.
Uwe meint
Hallo, ich habe vor kurzen meinen Vertrag bekommen ich Arbeite als Auslieferungsfahrer für eine Bäckerei, ich hatte schon mal für die Firma gearbeitet. Aber nun soll es Nachtzuschlag geben für die Fahrer.
Unter Bruttobezug steht mein Gehalt und wann es gezahlt wird , aber was mich wundert ist…..
( In einer eventuellen freiwilligen Zulage sind alle Zuschläge wie z.B. Nachtzuschläge und Mehrarbeit enthalten. Außerdem kann diese freiwillige Zulage widerrufen werden. )
In Vertrag steht nix weiter von Nachtzuschlag und wieviel % gezahlt wird , wie genau müsste sowas in Vertrag stehen ?
PS: denn Vertrag habe ich am Freitag erhalten und noch nicht Unterschrieben
Vielen Dank
Steffen meint
Hallo,
ich werde in Zukunft neue Schichtzeiten haben diese sind :
Frühschicht 05:55-14:45Uhr
Spätschicht 14:55-23:45 Uhr
Steht mir in der Spätschicht Nachtzuschlag zu ??
Ich habe mich belesen und Nachtzuschlag steht mir ab 23 Uhr zu ?!?!?
Dann gibt es aber noch eine aussage das ich 2 Stunden ab 23 Uhr Arbeiten müsste um Nachtzuschlag zu bekommen ?!?!
Was ist jetzt Richtig ??
MFG Steffen
Kai meint
Hallo ,
ich hätte ein Frage bezüglich der meiner Arbeitszeit.
Allen MItarbeitern in der Tagschicht wurde eine 6 Tage Woche angeordnet mit jeweils einer Überstunden, Sprich 9 Stunden pro Arbeitstag.
Da ich in der Nachtschicht arbeite wurde meine Arbeitszeit von 21:00 Uhr bis 7:30 Uhr festgelet , also keine 9 sondern 10 Stunden pro Arbeitstag. Mein Chef meinte das wird so gemacht , da ich ja nicht Samstag auf Sonntag nacht arbeiten kann.
Kann ich mich gegen diese Arbeitszeit wehren oder muss ich mich damit abfinden ?
Vielen Dank
Ahmed meint
Hallo
ich Arbeite 170 stunden im monat und zeit 4 jahren. meist Arbeite ich nacht, also 23 uhr bis 7 uhr morgen und 5-6 mal im monat. kurzvor habe ich meine Büro uber Nachtzuschlag gefragt. mir würde gesagt sie haben keine Recht aur Nachtzuschlag weil meine Vertrag ist ” Mantel tarif ” . also tag und nacht gleiches Gehalt. ist das Richtig ???
Hardy meint
Hallo zusammen. Ich habe auch eine Frage. Ich arbeite sehr oft Sonntags. Da steht mir ja sonntagszuschlag und Nacht zuschlag zu. Ich begin 01.00-08.00. Danke und bis bald
Piet meint
Hallo, normalerweise gilt meine arbeitszeit bis 20 uhr.
Aber für die weihnachtszeit haben wir bis 22 uhr geöffnet. (Dezember bis Januar)
Im Vertrag ist nichts bezüglich einer Nachtschichtzulage geregelt.
Bekomme ich diese dann für die Zeit ?
Viele Grüße
Turgay meint
Hallo bei meinem letzten Arbeitgeber habe ich 18 Uhr angefangen und hatte um 03.00 Feierabend.In meinem Arbeitsvertrag steht das ich 2100€ netto verdiene Plus nachtzuschläge mein Lohn wurde seit 2019 keine Nachtzuschläge bezahlt kann ich es per Anwalt jetzt fordern.Bin Berufskraftfahrer bin ich in Beweis Pflicht oder kann meine Zeiten per Antrag anfordern ???
Daniel meint
Ich bin in der Logistik als Kommissionierer tätig und meine Frühschicht beginnt um 5:50 meistens auch schon um 4:50 Uhr. Laut gesetz besteht ein Anspruch auf Nachtzuschlag bis 6 Uhr. Wenn ich um 5:50 beginne, steht mir dann für 10 Minuten noch der Nachtzuschlag zu ?
Leonard meint
Wenn jemand von 7:30 bis 22 Uhr arbeitet. erhält der jenige irgendwelche Zuschläge?