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  • Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag?

Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 29. November 2022

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Die Ware soll bis zum nächsten Tag ausgeliefert werden, die Notaufnahme steht auch nach Mitternacht nicht still und die Brötchen müssen frisch und pünktlich um sechs Uhr früh in der Auslage liegen – in manchen Branchen ist es unumgänglich, dass auch in der Nacht gearbeitet wird.

Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag?
Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag?

Dies hat zur Folge, dass in vielen Betrieben Schichtarbeit besteht. So sind rund um die Uhr Mitarbeiter anwesend und es kann durchgearbeitet werden. Doch vor allem Nachtarbeit stellt oft eine zusätzliche Belastung für die Arbeitnehmer dar: Der Biorhythmus kommt durcheinander, es besteht eine erhöhte Unfallgefahr und das Sozialleben leidet unter dem veränderten Lebensrhythmus.

Kurz & knapp: Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag?

Haben Schichtarbeiter generell einen Anspruch auf Nachtzuschlag?

Nein. Der Arbeitgeber muss laut § 6 Abs. 5 ArbZG entweder einen Nachtzuschlag zahlen oder einen Freizeitausgleich gewähren. Dieser Anspruch steht aber nur Nachtarbeitnehmern für die Nachtzeit zu. Näheres zu den Begrifflichkeiten lesen Sie hier.

Ab wie viel Uhr muss der Arbeitgeber Nachtzuschlag zahlen?

Zuschlag gibt es nur für während der Nachtzeit geleistete Arbeitsstunden. Die Nachtzeit beginnt laut § 2 Abs. 3 ArbZG um 23 Uhr und endet um 6 Uhr. In Bäckereien und Konditoreien umfasst sie die Zeit von 22 bis 5 Uhr.

Inwieweit kann von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden?

Eine Abweichung von dem oben benannten Ausgleichsanspruch ist nur möglich, wenn ein geltender Tarifvertrag anderweitige Ausgleichsregelungen enthält.

Um diese Belastung zumindest teilweise auszugleichen, haben Nachtarbeitnehmer Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrem Bruttoarbeitsentgelt: den sog. Nachtzuschlag. Ab und bis wie viel Uhr dieser Nachtzuschlag gilt und von wann bis wann das Arbeitsrecht die Nachtarbeit definiert, erfahren Sie in unserem Ratgeber.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag?
  • Das Arbeitszeitgesetz zum Nachtzuschlag: Ab welcher Uhrzeit gilt er?
    • § 6 ArbZG: Nacht- und Schichtarbeit
    • § 2 ArbZG: Begriffsbestimmungen
  • Beispiele: Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag und für wie viele Stunden?
    • Weiterführende Suchanfragen

Das Arbeitszeitgesetz zum Nachtzuschlag: Ab welcher Uhrzeit gilt er?

Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag? Das Arbeitszeitgesetz weiß Antworten.
Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag? Das Arbeitszeitgesetz weiß Antworten.

Der Nachtzuschlag und seine Zeiten sind gesetzlich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Dieses soll den Zweck erfüllen, die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu optimieren und durch eine verbesserte Gestaltung der Arbeitszeit die Sicherheit und Gesundheit deutscher Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Es wurde 1994 vom Bundestag beschlossen und trat noch im selben Jahr in Kraft.

Das Gesetz regelt u.a. den Schutz von Sonn- und Feiertagen als Tage der Arbeitsruhe, die Mindestdauer gesetzlich vorgeschriebener Ruhepausen und die Länge der Ruhezeiten für Arbeitnehmer. Des Weiteren hält es die Ausnahmeregelungen fest, unter welchen Voraussetzungen von den gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen abgewichen werden kann.

Für die Regelung von Nachtarbeit und vom Nachtzuschlag sind vor allem zwei Paragrafen von Interesse: der § 2 und der § 6. Diese sollen im Folgenden näher beleuchtet werden.

§ 6 ArbZG: Nacht- und Schichtarbeit

Der § 6 im ArbZG enthält die gesetzlichen Bestimmungen zur Nacht- und Schichtarbeit. Er legt u.a. folgende Regeln fest:

  • Die tägliche Arbeitszeit für Nachtarbeiter darf nicht länger als 8 Stunden dauern. Sie kann allerdings auf 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn der Arbeitnehmer im Kalendermonat oder innerhalb von 4 Wochen trotzdem im Durchschnitt nicht länger als 8 Stunden täglich arbeitet.
  • Nachtarbeit kann die physische und psychische Gesundheit belasten. Deshalb haben Angestellte, die regelmäßig Nachtarbeit verrichten, das Recht auf eine regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung, deren Kosten vom Arbeitgeber zu tragen sind. Diese Untersuchung erfolgt alle 3 Jahre. Ist der Nachtarbeitnehmer bereits 50 oder älter, hat er sogar Anspruch auf eine jährliche Untersuchung.
  • Nachtarbeiter können die Versetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz verlangen, wenn die nächtliche Arbeit nachweislich ihre Gesundheit gefährdet oder sie für die Betreuung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen verantwortlich sind.
  • Der Arbeitgeber kann sich dieser Forderung nur widersetzen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse der Versetzung entgegenstehen. In diesem Fall ist mit Hilfe des Personal- oder des Betriebsrats eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen.
Vor allem aber legt der Paragraf fest, dass Nachtarbeiter das Recht auf eine zusätzliche Vergütung der während der Nachtzeit abgeleisteten Arbeitsstunden haben. Dieser Ausgleich ist in Form eines angemessenen Freizeitausgleichs oder einer Zahlung von Nachtzuschlag zu erbringen.

§ 2 ArbZG: Begriffsbestimmungen

Was genau versteht aber das Gesetz unter Nachtzeit bzw. ab und bis wie viel Uhr gibt es den Nachtzuschlag? Dies regelt der § 2 des ArbZG „Begriffsbestimmungen“.

Er definiert die Nachtzeit und legt somit fest, wann der Nachtzuschlag für welchen Zeitraum gezahlt werden muss:

Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.“

Ab wie viel Uhr gilt die Nachtzeit? Nachtzuschlag wird ab 23 Uhr gezahlt, für Bäcker ab 22 Uhr.
Ab wie viel Uhr gilt die Nachtzeit? Nachtzuschlag wird ab 23 Uhr gezahlt, für Bäcker ab 22 Uhr.

Allerdings begründet noch nicht jede Arbeitsstunde, die in diesen Zeitraum fällt, einen Anspruch auf Nachtzuschlag. Um Zuschläge für Nachtarbeit zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Von der täglichen Arbeitszeit müssen mindesten zwei Stunden in den gesetzlich festgelegten Zeitraum der Nachtzeit fallen.
  • Der Nachtarbeitnehmer verrichtet entweder mindestens 48 Tage im Kalenderjahr Nachtarbeit oder er leistet regelmäßig Nachtarbeit in Wechselschicht.

Angestellte, die also nur in gelegentlichen Ausnahmefällen die Nachtschicht übernehmen, weil sie z. B. für einen erkrankten Kollegen einspringen, verrichten zwar Nachtarbeit, gelten aber nicht als Nachtarbeitnehmer und haben damit keinen Anspruch auf Nachtzuschlag.

Hinweis: Von den Regelungen, die im Arbeitszeitgesetz bezüglich Nachtarbeit und Nachtzuschlag festgelegt sind, kann abgewichen werden, wenn das Arbeitsverhältnis mit einem Tarifvertrag geschlossen wurde. Enthält dieser anderweitige Klauseln, wie und ob ein Ausgleich von Nachtarbeit erfolgt, gelten die tarifvertraglichen Bestimmungen.

Beispiele: Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag und für wie viele Stunden?

Im Folgenden sollen einige Beispiele die gesetzlichen Bestimmungen veranschaulichen, um die Frage zu beantworten: „Ab und bis wie viel Uhr gibt es für mich Nachtzuschlag?“ Die vorgestellten Fälle gehen alle von der Grundannahme aus, dass das entsprechende Arbeitsverhältnis nicht tarifvertraglich geregelt wird.

Fall 1: Angestellter A arbeitet gemäß seinem Arbeitsvertrag regelmäßig von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens am Folgetag:

  • von 20 bis 23 Uhr (3 Stunden): Arbeit außerhalb der Nachtzeit – kein Nachtzuschlag
  • von 23 bis 1 Uhr (2 Stunden): Arbeit während der Nachtzeit – Nachtzuschlag für 2 Arbeitsstunden
  • von 1 bis 2 Uhr (1 Stunde): Pause – kein Nachtzuschlag, da Pausen in der Regel nicht als Arbeitszeit gelten und deshalb nicht vergütet werden müssen
  • von 2 bis 5 Uhr (3 Stunden): Arbeit während der Nachtzeit – Nachtzuschlag für 3 Arbeitsstunden
Nachtzuschlag: Die Zeiten von Nachtarbeit sind gesetzlich festgeschrieben.
Nachtzuschlag: Die Zeiten von Nachtarbeit sind gesetzlich festgeschrieben.

Angestellter A erhält somit für 5 von 8 Arbeitsstunden Nachtzuschlag.

Fall 2: Angestellter B arbeitet regelmäßig von 9 bis 18 Uhr. Weil sein Kollege, Angestellter A, erkrankt ist, übernimmt er für eine Woche dessen Schicht und arbeitet stattdessen von 20 Uhr bis 5 Uhr:

  • Obwohl 5 seiner Arbeitsstunden in die Nachtzeit fallen, erhält er hierfür keinen Nachtzuschlag, weil er laut gesetzlicher Definition nicht als Nachtarbeitnehmer gilt.

Fall 3: Angestellter C arbeitet in der gleichen Schicht wie Angestellter A: von 20 Uhr bis 5 Uhr. Ihm wurde von seinem Arbeitgeber Feiertagsarbeit am zweiten Weihnachtstag (26. Dezember) angeordnet, der darauffolgende 27. Dezember ist ein normaler Werktag. Im Arbeitsvertrag ist festgelegt, dass dem Angestellten C ein Feiertagszuschlag zusteht.

Feiertagszuschlag muss in der Regel bis einschließlich 4 Uhr morgens des nächsten Tages gezahlt werden.
  • von 20 bis 23 Uhr (3 Stunden): Arbeit am Feiertag außerhalb der Nachtzeit – Feiertagszuschlag für 3 Stunden
  • von 23 bis 1 Uhr (2 Stunden): Arbeit am Feiertag sowie am Folgetag während der Nachtzeit – Nachtzuschlag und Feiertagszuschlag für jeweils 2 Stunden
  • von 1 bis 2 Uhr (1 Stunde): Pause – keine Zuschläge
  • von 2 bis 4 Uhr (2 Stunden): Arbeit am Folgetag während der Nachtzeit – Nachtzuschlag und Feiertagszuschlag für jeweils 2 Stunden
  • von 4 bis 5 Uhr (1 Stunde): Arbeit während der Nachtzeit – Nachtzuschlag für 1 Stunde. Nach 4 Uhr besteht kein Anspruch auf Feiertagszuschlag mehr.
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Kommentare

  1. Kocyigit meint

    14. April 2018 um 11:00

    Hallo

    Wenn ein Paketzusteller eine Arbeitszeit von 12:30-21:30!!! 9Std Schicht,hat es denn ab 20 Uhr Anspruch auf Nachtzuschuss?
    Vielen Dank für eine Antwort

    Gruß

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. April 2018 um 11:20

      Hallo Kocyigit,
      nein, das haben Sie nicht. Ein solcher Anspruch besteht normalerweise erst ab 23 Uhr.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Bauer meint

        27. März 2019 um 19:20

        Hallo liebes Arbeitsrecht.de Team

        Ab wann hat der Arbeitgeber mehr zu bezahlen? Bei einer Arbeitszeit von 15:30 bis 24:00 Uhr.

        Gruß Bauer

        Antworten
        • Arbeitsrechte.de meint

          1. April 2019 um 14:17

          Hallo Bauer,
          Die wichtigsten Fakten zum Nachtzuschlag können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  2. Malik T. meint

    26. April 2018 um 10:06

    Guten Tag zusammen, gilt der Nachtzuschlag auch für Taxi Fahrer die immer Nachtschichten in einem Fahrbetrieb (Taxi) machen sowie die Zentralisten die ebenfalls Nachtschicht machen da unser Betrieb 24h Takt fährt.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 17:16

      Hallo Malik,

      sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung von Nachtzuschlag erfüllt sind, steht dieser in der Regel auch Taxifahrern und Zentralisten zu.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. kenan y. meint

    1. Mai 2018 um 22:01

    hallo,

    ich werde als fahrer arbeiten. Arbeitsbeginn 4:30 Uhr. Fahrtzeit zur Arbeit 30 min.
    Ich soll angeblich nicht regelmäßig um 4:30 Uhr anfangen.

    Wie und wann habe ich das Recht auf Nachtzuschlag?

    Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      7. Mai 2018 um 9:26

      Hallo Kenan,

      in der Regel ist es möglich, bis 6 Uhr einen Nachtzuschlag zu erhalten. Ob das bei Ihnen der Fall sein kann, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber mitteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Christine meint

    7. Mai 2018 um 22:41

    Eine Kollegin hat von 22 bis 8 Uhr gearbeitet, wieviel Nachtzuschlag bekommt sie?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      14. Mai 2018 um 12:25

      Hallo Christine,

      die Zuschläge für Nachtarbeit werden in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten und sind nicht festgelegt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Speckner meint

      18. März 2019 um 15:40

      meine frau ist bei einer minijob firma und soll jetzt öfter von 19 uhr bis 5 uhr arbeiten da muss der minijob doch nachtzuschlag bezahlen

      Antworten
  5. Özlem meint

    9. Mai 2018 um 8:23

    Hallo , mein Mann arbeitet in eine Galvanik Firma, hat diese Woche nachtschicht. Morgen ist feiertag . Meine Frage, müste er da nicht den feiertagzuschlag bekommen?
    Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      14. Mai 2018 um 13:11

      Hallo Özlem,

      Zuschläge werden in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten. Ab wann diese in Ihrem Fall zu zahlen sind, kann jedoch nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Frank R. meint

    11. Mai 2018 um 4:57

    Hallo,

    wie verhält es sich mit Nachtzuschlägen in der Gastronomie, wenn die regelmässigen Schichtzeiten 16.30-1.00 Uhr sind? Es gibt keine tarifliche Regelung oder -Bindung.

    Besteht ein Recht auf Nachtzuschlag?

    Danke im voraus

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      14. Mai 2018 um 13:33

      Hallo Frank,

      es besteht ein Recht auf zusätzliche Vergütung der Nachtarbeit. Dies kann in Form von Lohn oder Freizeitausgleich geschehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Vicky meint

    21. Mai 2018 um 1:18

    Hallo ich habe da auch eine Frage also wir arbeiten in der Pflege 12 std Schichten und ich habe eine Arbeitszeit von 20 Uhr bis 8 Uhr morgens ab wann bekomme ich dann Nachtzuschlag?
    Und was ist wenn ich Feiertage arbeite und Nachtschicht habe ??
    Mit freundlichen Grüßen.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2018 um 9:24

      Hallo Vicky,

      ob und ab wann für Sie ein Nachtzuschlag fällig werden kann, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Petra meint

    23. Mai 2018 um 16:25

    Hallo,
    Mein Mann Arbeitet regulär von 7:30-16:30 hat nun aber wegen eines Umbaues von 7:30-01:15 mit 1 stunde Pause gearbeitet.Ab wann steht ihm der Nachzuschlagen zu?vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      28. Mai 2018 um 12:19

      Hallo Petra,

      ausführliche Informationen zum Nachtzuschlag und unter welchen Voraussetzungen er gezahlt wird, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen: https://www.arbeitsrechte.de/nachtzuschlag/

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Heiko meint

    7. Juni 2018 um 16:55

    Guten Tag,
    Ich fange ab dem 1.6.18 am Flughafen als Gepäckabfertiger an und unsere Arbeitszeiten sind von 5 bis 14 uhr und von 14 – 23 uhr.
    Meine frage ist steht mir ab einer gewissen Zeit ein Nachtzuschlag zu oder muss ich das mit dem Arbeitgeber klären.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      14. Juni 2018 um 17:01

      Hallo Heiko,

      Nachtzuschlag gibt es außerhlab von Bäckereien erst ab 23 Uhr. Ansprüche könnten in Ihrem Fall höchstens durch einen gültigen Arbeits- bzw. Tarifvertrag vorliegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Mohammad meint

    14. Juni 2018 um 2:10

    Hi,
    Ich habe einen Minijob-Vertrag auf 450€-Basis mit einer Zeitarbeitfirma. Sie schicken mich zwei Mal pro Woche zu einem Kleidungsgeschäft. Ich arbeite immer von 15 bis 21 Uhr da. Ich würde gerne wissen, ob ich Anspruch auf einen Zuschlag habe oder nicht, weil ich habe gehört, wenn eine Arbeitszeit die 20 Uhr überschreitet, bekommt man einen Zuschlag in Höhe von 25%.

    Danke im Voraus für Ihre Antworten

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 13:35

      Hallo Mohammad,

      wie im Ratgeber erläutert, gibt es Nachtzuschlag ab 23 Uhr (ab 22 Uhr für Bäcker und Konditoren).

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Rike meint

    3. Juli 2018 um 9:11

    Hallo,

    in unserem Betrieb gibt es insg. 4 verschiende Schichten, eine davon ist die Frühschicht von 05.30h – 14.00h. Normalerweise wechselt die Schicht jede Woche, da es aber Mitarebiter gibt, die lieber früh oder spät arbeiten, sind Wechsel unter den Mitarbeitern möglich.
    Da ich lieber früh arbeite, habe ich sehr oft die genannte Frühschicht. Im letzten Jahr habe ich von 251 Arbeitstagen (5-Tage-Woche) 169 Tage in Frühschicht gearbeitet.
    Hätte hier Nachtschicht für die halbe Stunde gezahlt werden müssen? Oder müssen beide Faktoren (also auch die 2 Stunden in Nachtzeit) zutreffen?

    Vielen Dank.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Juli 2018 um 9:26

      Hallo Rike,

      der Modus der Bezahlung wird in der Regel im Vertrag festgelegt. Ob die Entlohnung den Gesetzen entspricht, kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Disli meint

    9. Juli 2018 um 15:20

    Guten Tag,

    wie ist die Gesetzeslage bei einer Schicht von 16:00h – 23:30h?
    Bekommt man für die halbe Stunde Nachtzuschlag oder bekommt den Zuschlag nur, wenn man mindestens 2 Stunden in der Nachtzeit arbeitet?

    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 um 9:28

      Hallo Disil,

      eine Pflicht zu Zahlung des Zuschlags besteht erst, wenn der Arbeitnehmer zwei Stunden täglich zur Nachtzeit arbeiten muss.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Christian meint

    12. Juli 2018 um 19:44

    Hallo arbeite von Montag bis Freitag von 0 bis 8:30 als Bäcker steht mir nachzuschlagen zu

    Lg Christian

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. Juli 2018 um 9:43

      Hallo Christian,
      Nachtzuschlag gibt es für Arbeiten in der Nachtzeit. Diese Nachtzeit dauert für Bäcker und Konditoren von 22 bis 5 Uhr. Des weiteren ist zu beachten, dass nur Nachtarbeiter einen Anspruch hierauf haben. Dies sind dem Gesetz zufolge Beschäftigte, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht leisten müssen oder mindestens 48 Tage im Kalenderjahr nachts arbeiten.

      Ob das auf Sie zutrifft, können und dürfen wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Cornelia S. meint

    21. Juli 2018 um 14:44

    Hallo,arbeite in einer Bäckerei als Verkäuferin .Arbeitszeit von 5.00 Uhr an ;steht mir da Nachtzuschlag zu.
    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. August 2018 um 16:22

      Hallo Cornelia S.,

      Bäcker stellen hier eine Ausnahme dar. Nachtzuschlag gibt es bei einer Arbeitszeit zwischen 22 und 5 Uhr.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Claudia Sch. meint

        19. Februar 2019 um 7:40

        ok, sie schreiben in der Bäckerei stehen einem Nachtzuschläge zwischen 22 und 5 Uhr zu. wie sieht es aus wenn es Tarifvertraglich bis 4 Uhr nur bezahlt wird? Also nachteilig für den Arbeitnehmer? Ist es rechtens, dass der Arbeitnehmer schlechter gestellt wird als das Gesetz es vorsieht?

        Antworten
        • Arbeitsrechte.de meint

          22. Februar 2019 um 15:36

          Hallo Claudia,

          wie im Text erwähnt ist es möglich mit einem Tarifvertrag von diesen Regelungen abzuweichen.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  15. Margarita meint

    30. Juli 2018 um 13:43

    Hallo ich arbeite als Reinigungskraft ab 5.00 bis 7 00 steht mir Nachtzuschläge zu Danke

    Antworten
  16. Tina L. meint

    2. August 2018 um 1:44

    Hallo ich arbeite seit kurzem bei Mc Donalds abgesehen vom Wochenende bis 24 oder 1 uhr. Bekomme ich dafür auch Nachtzuschlag und wie hoch ist der zuschlag?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. August 2018 um 17:00

      Hallo Tina,

      wie oben im Ratgeber ausführlich erläutert, kann einem Arbeitnehmer Nachtzuschlag zustehen, wenn dieser regelmäßig in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr mindestens zwei Stunden lang arbeitet.

      Die Höhe des Zuschlags wird üblicherweise im Arbeits- bzw. Tarifvertrag festgelegt. Findet sich dazu keine Vereinbarung, gilt generell ein Zuschlag von 25 % des Bruttostundenlohns. Wird die Arbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr geleistet, erhöht sich der Nachtzuschlag auf 40 Prozent, sofern die Nachtarbeit schon vor 0 Uhr begonnen wurde.

      Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber: https://www.arbeitsrechte.de/nachtzuschlag/

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Bianca K. meint

    20. August 2018 um 23:52

    Hallo! Ich arbeite drei mal die Woche als Warenpackerin in einer Drogeri. Einmal die Woche geht die Arbeit von 19:30-1:00, oft auch länger. Steht einem da ein Nachtzuschlag zu und wenn ja wieviel% muss er betragen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 14:50

      Hallo Bianca,

      in der Regel gilt die Zeit von 23.00 Uhr bis 6 Uhr als Nachtzeit. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation genau einordnen und Ihre Chancen benennen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Alex. meint

    28. September 2018 um 20:30

    Ich arbeitet als Putzfrau von 5:00 bis 9:30.
    Bekomme ich dafür auch Nachtzuschlag und wie hoch ist der zuschlag?

    Antworten

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Oktober 2018 um 13:57

      Hallo Alex.,
      als Nachtarbeit gilt die Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr und bei Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr. Die Nachtarbeit muss mindestens 2 Stunden in diesem Zeitrahmen umfassen. Nur Nachtarbeiter haben in der Regel Anspruch auf Nachtzuschlag. Das sind Arbeitnehmer, die in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr unter diesen Bedingungen arbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Schröder meint

    4. Oktober 2018 um 10:23

    Hallo ,
    Wenn ein Tarifvertrag nur noch in Nachwirkung gilt , muss man dann 2 unterschiedliche Regelungen treffen ?
    Zum einen , die gesetzliche und zum anderen , diejenigen für die der Tarifvertrag keine Nachwirkung hat ?

    Antworten
  20. Bernd meint

    12. Oktober 2018 um 9:03

    Hallo,
    ich hätte eine Frage. Meine Freundin arbeitet fast jeden Samstag von 16-0 Uhr steht ihr Nachtzuschlag zu oder nicht, weil sie in der Woche normale Arbeitszeiten hat von 8-16 Uhr

    Antworten
  21. Michael Schneider meint

    23. Oktober 2018 um 9:58

    Hallo, ich arbeite von 24 Uhr bis 8 Uhr. Muss mir ein Nachtzuschlag bis 6 Uhr oder bis 8 Uhr gezahlt werden?

    Antworten
  22. Ines S. meint

    8. November 2018 um 8:15

    Hallo,
    ich arbeite beim DRK Pflegeheim von 5.30 – 7.30 Uhr, habe ich Anspruch auf Nachtzuschlag, da dieser ja bis 6 Uhr gilt?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. November 2018 um 8:11

      GHallo Ines,

      ob für Sie ein Anspruch auf den Nachtzuschlag besteht, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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    Hallo

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    Antworten
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    Guten Morgen,

    ich arbeite als Lagerarbeiter in zwei Schichten. Falls ich in Spätschicht arbeite, passiert es, dass wir bis 1:00 Uhr arbeiten.

    Das heißt, dass die zwei Stunden (zwischen 23:00 und 1:00 Uhr) mit einem Nachtzuschlag belohnt sollen, richtig?

    Der Arbeitgeber erwähnt, dass mir kein Nachtzuschlag gehört, mit dieser Begründnug → Nachtstunden werden nicht anerkannt, da: Nach § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr als Nachtzeit;.. Jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden in der Nachtzeit umfasst, ist per Gesetz als Nachtarbeit anzusehen.

    Ich dachte, dass es reicht wenn ich mindestens 2 Stunden gearbeitet habe, nicht MEHR als zwei.

    Ist das korrekt, was der Arbeitgeber erwähnt?

    Bitte um Ihre Hilfe.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      3. Januar 2019 um 12:16

      Hallo Matthias,
      in § 2 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes heißt es dazu: „Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.“ Weiterhin besagt dieser Paragraph in Absatz 4: „Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.“

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Tobias meint

    2. Januar 2019 um 2:49

    Meine offizielle Arbeitszeit geht von 17:00-0:30 Uhr.
    Es gibt die Anweisung bei ausreichend Betrieb länger zu arbeiten bis max. 4:00 Uhr.
    Im Kalenderjahr 2018 habe ich an mehr als 48Tagen bis mindestens 1:00Uhr gearbeitet.
    Gelte ich als Nachtarbeiter dem ein gesetzlicher Ausgleich für die Stunden in der Nachtzeit zusteht?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Januar 2019 um 10:55

      Hallo Tobias,
      das Arbeitszeitgesetz definiert die Begriffe Nachtarbeit, Nachtzeit und Nachtarbeitnehmer wie folgt in § 2 ArbZG:

      „(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
      (4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.
      (5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die
      1.auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder
      2. Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.
      „

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Henry meint

    14. Januar 2019 um 15:59

    Hallo. Mich irritiert der Wortlaut des Absatz 4: “Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die „mehr“ als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.”
    Oder
    – Von der täglichen Arbeitszeit müssen „mindesten“ zwei Stunden in den gesetzlich
    festgelegten Zeitraum der Nachtzeit fallen.
    Ich beginne seit kurzen um 4 Uhr Früh meine Arbeit. Wenn ich es richtig verstanden habe sind das 2 Stunden und nicht „mehr“. Also steht mir nach dem Gesetz kein Zuschlag zu !? Oder was ?! MfG
    Vielen Dank für eine Antwort

    Antworten
  28. Gerhard K. meint

    17. Januar 2019 um 13:51

    Guten Tag
    Ich bin 63 Jahre alt und bereits Frührentner.
    Um meine Rente aufzustocken arbeite ich 20 Stunden im Monat.
    Die Arbeitszeit ist von 0.00 Uhr bis 02.30 Uhr ( ich backe ) .
    Brutto Stundenlohn laut Vertrag 10,00 € .

    Steht mir ein Nachtarbeits Ausgleich oder Lohnzuschuss zu ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 um 12:52

      Hallo Gerhard,

      in der Regel steht jedem in der Nachtarbeit der entsprechende Zuschuss zu. Ob das auch bei Ihnen der Fall ist, kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht bewerten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Melanie meint

    30. Januar 2019 um 8:15

    Guten Tag,

    ich fange Sonntag Nachts um 1:00 Uhr an und beende meine Schicht Sonntag um 10.30.
    Wie schaut es da mit den Nacht- und Sonntagszuschlägen aus?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Antworten
  30. M. meint

    22. März 2019 um 16:30

    Ich arbeite in der Frühschicht von 5:30 Uhr bis 14:00 Uhr und in der Spätschicht von 14:00 Uhr bis 22:30 Uhr. Habe ich Anspruch auf Nachtschichtzulage (5:30 Uhr bis 6:00 Uhr und 22:00 Uhr bis 22:30 Uhr) ?

    Antworten
  31. Ronny meint

    2. April 2019 um 14:15

    Hallo,

    meine Arbeitszeit beginnt, aller zwei Wochen, ab 04:00Uhr (Montag-Freitag).
    Habe ich einen Anspruch auf Nachtzuschlag?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      8. April 2019 um 9:55

      Hallo Ronny,
      wir haben die wichtigsten Regelungen zum Thema, wann ein Arbeitnehmer Nachtzuschlag verlangen kann, in unserem Ratgeber zusammengefasst. Für weitergehende einzelfallbezogene Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Angel meint

      6. August 2019 um 5:22

      Halo,

      Ich arbeite bei [edit. v. d. Red.], ab wie viel uhr solte ich nachtzuschlag bekommen?

      Dankeschön.

      Antworten
  32. Uwe meint

    24. August 2019 um 18:14

    Hallo, ich habe vor kurzen meinen Vertrag bekommen ich Arbeite als Auslieferungsfahrer für eine Bäckerei, ich hatte schon mal für die Firma gearbeitet. Aber nun soll es Nachtzuschlag geben für die Fahrer.

    Unter Bruttobezug steht mein Gehalt und wann es gezahlt wird , aber was mich wundert ist…..

    ( In einer eventuellen freiwilligen Zulage sind alle Zuschläge wie z.B. Nachtzuschläge und Mehrarbeit enthalten. Außerdem kann diese freiwillige Zulage widerrufen werden. )

    In Vertrag steht nix weiter von Nachtzuschlag und wieviel % gezahlt wird , wie genau müsste sowas in Vertrag stehen ?
    PS: denn Vertrag habe ich am Freitag erhalten und noch nicht Unterschrieben

    Vielen Dank

    Antworten
  33. Steffen meint

    30. Oktober 2019 um 21:22

    Hallo,

    ich werde in Zukunft neue Schichtzeiten haben diese sind :
    Frühschicht 05:55-14:45Uhr
    Spätschicht 14:55-23:45 Uhr

    Steht mir in der Spätschicht Nachtzuschlag zu ??
    Ich habe mich belesen und Nachtzuschlag steht mir ab 23 Uhr zu ?!?!?
    Dann gibt es aber noch eine aussage das ich 2 Stunden ab 23 Uhr Arbeiten müsste um Nachtzuschlag zu bekommen ?!?!

    Was ist jetzt Richtig ??

    MFG Steffen

    Antworten
  34. Kai meint

    29. November 2019 um 10:30

    Hallo ,
    ich hätte ein Frage bezüglich der meiner Arbeitszeit.
    Allen MItarbeitern in der Tagschicht wurde eine 6 Tage Woche angeordnet mit jeweils einer Überstunden, Sprich 9 Stunden pro Arbeitstag.
    Da ich in der Nachtschicht arbeite wurde meine Arbeitszeit von 21:00 Uhr bis 7:30 Uhr festgelet , also keine 9 sondern 10 Stunden pro Arbeitstag. Mein Chef meinte das wird so gemacht , da ich ja nicht Samstag auf Sonntag nacht arbeiten kann.
    Kann ich mich gegen diese Arbeitszeit wehren oder muss ich mich damit abfinden ?

    Vielen Dank

    Antworten
  35. Ahmed meint

    6. Januar 2020 um 13:04

    Hallo
    ich Arbeite 170 stunden im monat und zeit 4 jahren. meist Arbeite ich nacht, also 23 uhr bis 7 uhr morgen und 5-6 mal im monat. kurzvor habe ich meine Büro uber Nachtzuschlag gefragt. mir würde gesagt sie haben keine Recht aur Nachtzuschlag weil meine Vertrag ist ” Mantel tarif ” . also tag und nacht gleiches Gehalt. ist das Richtig ???

    Antworten
  36. Hardy meint

    5. Juli 2020 um 14:26

    Hallo zusammen. Ich habe auch eine Frage. Ich arbeite sehr oft Sonntags. Da steht mir ja sonntagszuschlag und Nacht zuschlag zu. Ich begin 01.00-08.00. Danke und bis bald

    Antworten
  37. Piet meint

    25. Oktober 2021 um 18:33

    Hallo, normalerweise gilt meine arbeitszeit bis 20 uhr.
    Aber für die weihnachtszeit haben wir bis 22 uhr geöffnet. (Dezember bis Januar)
    Im Vertrag ist nichts bezüglich einer Nachtschichtzulage geregelt.

    Bekomme ich diese dann für die Zeit ?

    Viele Grüße

    Antworten
  38. Turgay meint

    31. Dezember 2021 um 14:13

    Hallo bei meinem letzten Arbeitgeber habe ich 18 Uhr angefangen und hatte um 03.00 Feierabend.In meinem Arbeitsvertrag steht das ich 2100€ netto verdiene Plus nachtzuschläge mein Lohn wurde seit 2019 keine Nachtzuschläge bezahlt kann ich es per Anwalt jetzt fordern.Bin Berufskraftfahrer bin ich in Beweis Pflicht oder kann meine Zeiten per Antrag anfordern ???

    Antworten
  39. Daniel meint

    12. Juli 2022 um 18:40

    Ich bin in der Logistik als Kommissionierer tätig und meine Frühschicht beginnt um 5:50 meistens auch schon um 4:50 Uhr. Laut gesetz besteht ein Anspruch auf Nachtzuschlag bis 6 Uhr. Wenn ich um 5:50 beginne, steht mir dann für 10 Minuten noch der Nachtzuschlag zu ?

    Antworten
  40. Leonard meint

    13. Oktober 2022 um 12:28

    Wenn jemand von 7:30 bis 22 Uhr arbeitet. erhält der jenige irgendwelche Zuschläge?

    Antworten

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