Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeit
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitszeitgesetz – Wie ist die Arbeitszeit gesetzlich geregelt?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 21. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Mit dem Arbeitsschutz kann wohl jeder etwas anfangen und viele Arbeitnehmer verbinden diesen mit ihren täglichen Erfahrungen. Auch das Arbeitszeitgesetz ist wohl jedem ein Begriff.

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten in Deutschland.
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten in Deutschland.

Aber was ist der Arbeitszeitschutz? In welchem Zusammenhang stehen diese Begriffe und welche Anwendung finden Sie in der Praxis?

Kurz & knapp: Arbeitszeitgesetz

Welche Vorschriften befinden sich im Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz regelt alles rund um die maximalen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Außerdem ist darin definiert, welche Regeln zu Ruhezeiten, Pausen und Nachtarbeit einzuhalten sind.

Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer pro Tag arbeiten?

Maximal acht Stunden am Tag sind gemäß Arbeitszeitgesetz erlaubt. Ausnahmsweise dürfen Arbeitnehmer zehn Stunden täglich arbeiten, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einem Ausgleich kommt. Informationen zur Überstundenregelung finden Sie in unserem Ratgeber.

Wann müssen Beschäftigte Pausen einlegen und für wie lange?

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Arbeiten Arbeitnehmer mehr als neun Stunden, müssen sie 45 Minuten lang Pause machen.

Welche Konsequenzen kann ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz nach sich ziehen?

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder Arbeitszeiterfassung können ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen. Bei besonders schweren Verstößen sind aber auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe möglich.

Wie sieht der Arbeitszeitschutz im Tagesgeschäft in Unternehmen und Betrieben aus? Inwiefern regelt das Arbeitsschutzgesetz die maximale Arbeitszeit? Erfahren Sie dazu mehr im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeitszeitgesetz
  • Der Arbeitszeitschutz im Arbeitszeitgesetz
    • Inhalt vom Arbeitszeitgesetz
    • Was ist das Besondere am Arbeitszeitgesetz?

Spezifische Informationen zum Arbeitszeitgesetz:

Ratgeber zum Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz

Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was bei einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz droht.

Der Arbeitszeitschutz im Arbeitszeitgesetz

Was ist Arbeitszeit? Darunter ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ausschließlich der Ruhepausen zu verstehen (§ 2 des Arbeitszeitgesetzes). Laut Arbeitsrecht beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden. Sie sollte im Regelfall nicht überschritten werden.

Das Arbeitszeitgesetz ist einigen auch als Arbeitszeitschutzgesetz bekannt, da es die Grenzen der Arbeitszeit in Deutschland normiert. Dazu zählen auch Festlegungen bezüglich der Ruhepausen und Ruhezeiten.

Als Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz ist die Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz ausführlich geregelt.
Als Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz ist die Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz ausführlich geregelt.

Unter Arbeitszeitschutz ist zunächst ein Teilbereich des sozialen Arbeitsschutzes zu verstehen. Dabei geht es weitestgehend um die Vermeidung oder Verminderung von gesundheitlichen Gefahren und Risiken im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang einer nicht angemessenen Arbeitszeit auftreten können.

Eine hohe zeitliche Beanspruchung verursacht bei vielen Arbeitnehmern gesundheitliche Probleme. Dies betrifft nicht nur Burn-Out oder Depressionen, sondern die dauerhafte psychische Belastung durch Überstunden und Mehrarbeit kann sich auch auf den Körper negativ auswirken.

Alle öffentlich-rechtlichen Regelungen und Vorschriften hierzu finden Sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem die sogenannte Arbeitszeitordnung vorangegangen ist. Sie war von 1924 bis 1994 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich.

Doch was wird konkret im Arbeitszeitgesetz zu den Arbeitszeiten geregelt?

  • Tägliche Höchstarbeitszeit
  • Zeitliche Verteilung der Arbeitszeit während eines Tages
  • Ruhepausen
  • Arbeitsfreie Zeiten nach einem Arbeitstag
  • Sonn- und Feiertagsruhe

Arbeitszeitgesetz vs. Arbeitnehmerschutzgesetz:
Wie bereits erwähnt, ist das Arbeitszeitschutzgesetz synonym zum Arbeitszeitgesetz zu verwenden. Juristisch korrekt ist der Begriff Arbeitszeitgesetz.

Das Arbeitnehmerschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten in Österreich. Die Bezeichnung ist in Deutschland eher unüblich.

Zwar ist der Arbeitszeitschutz ein Teilgebiet des Arbeitsschutzes, aber das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz sind nicht gleichzusetzen.

Der Arbeitsschutz umfasst generell alle Maßnahmen und Mittel sowie Methoden, die dem Schutz der Beschäftigten dienen sollen. Dies ist umfassend im Arbeitsschutzgesetz festgehalten. Wenn demnach im Folgenden vom Arbeitsschutzgesetz die Rede ist, soll dies vor allem betonen, dass die Arbeitszeit ein wichtiger Bestandteil im Bereich des generellen Arbeitsschutzes ist.

Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit nicht explizit aufgeführt. Denn um den Schutz zu gewährleisten, wurde das Arbeitszeitgesetz erlassen.

Inhalt vom Arbeitszeitgesetz

Im Arbeitszeitgesetz ist die Höchstarbeitszeit festgelegt, um ein gesundheitliches Risiko zu minimieren.
Im Arbeitszeitgesetz ist die Höchstarbeitszeit festgelegt, um ein gesundheitliches Risiko zu minimieren.

Das Arbeitszeitgesetz legt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden fest. Dies ergibt sich aus der bereits erwähnten täglichen Arbeitszeit von acht Stunden an sechs Werktagen in der Woche.

Ebenso regelt das Arbeitszeitgesetz die Höchstarbeitszeit in Bezug auf Nebentätigkeiten. Denn sollten Sie als Arbeitnehmer in zwei Arbeitsverhältnissen beschäftigt sein, gilt auch hier die Höchstgrenze.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz beschreiben die Ruhezeiten jene Zeiträume zwischen den Arbeitstagen. Dabei ist von einer Mindestruhezeit von elf Stunden auszugehen.

Für das Arbeitszeitgesetz sind Ruhezeiten für manche Branchen extra geregelt. Dort können diese um eine Stunde gekürzt werden. Das betrifft folgende Bereiche:

  • Krankenhäuser
  • Gaststätten
  • Beherbergungsbetriebe
  • Verkehrsbetriebe
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft

Im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer gibt es zudem weitere Sonderregelungen, beispielsweise in Bezug auf die Lenkzeiten.

Wichtig! Seit dem 1. Januar 2004 sind sowohl Bereitschaftsdienst als auch Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu definieren. Aus diesem Grund müssen sie auch bei der Berechnung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden sowie der maximalen täglichen Arbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden Berücksichtigung finden.

Neben den Arbeitszeiten sind im Arbeitsschutzgesetz auch Pausen geregelt, die maßgeblich für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Durch diese Unterbrechungen erhöht sich die Konzentrationsfähigkeit und Sie vermeiden so Fehler am Arbeitsplatz. Derartige Pausen sind unbedingt von den sogenannten bezahlten Pausen abzugrenzen, denn sie werden nicht vergütet.

Was ist das Besondere am Arbeitszeitgesetz?

In Österreich regelt das sogenannte Arbeitnehmerschutzgesetz die Arbeitszeit.
In Österreich regelt das sogenannte Arbeitnehmerschutzgesetz die Arbeitszeit.

Das Arbeitsrecht regelt die maximale Arbeitszeit, vor allem um eine Gefährdung der Gesundheit durch Überlastung zu verhindern. Dies erfolgt neben dem Arbeitszeitgesetz in erster Linie durch die vertraglichen Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag getroffen werden.

Sollte die Verteilung der Arbeitszeit im Wochenverlauf nicht vollständig und umfassend im Vertrag geregelt sein, unterliegt sie der Weisungsbefugnis durch den Arbeitgeber.

Es gibt aber auch Gruppen, die vom Arbeitszeitgesetz ausgeschlossen sind.

  • Personen unter 18 Jahren (Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.)
  • Selbständige
  • Freie Mitarbeiter
  • Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Chefärzte
  • Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Entscheidungsbefugnissen im Personalbereich
  • Arbeitnehmer, die in Eigenverantwortung erziehen, pflegen oder betreuen
  • Personen aus dem liturgischen Bereich

Wichtig! Das Arbeitszeitgesetz soll in erster Linie den Arbeitnehmer schützen und eine gesundheitliche Gefährdung durch eine hohe zeitliche Belastung mindern.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (107 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Arbeitszeit für Lkw-Fahrer: Was gilt gemäß Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer?
  • Was gilt als Arbeitszeit laut Arbeitsrecht?
  • Aktuelle Arbeitsrecht-Ratgeber
  • Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz: Wird eine Strafe fällig?
  • Raucherpause während der Arbeitszeit: Ist das erlaubt?
  • Mittagspause - Unterbrechung der Arbeitszeit zur Nahrungsaufnahme
  • Bereitschaftsdienst: Stolperfallen im Arbeitsrecht
  • Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag?
  • Zeiterfassung im Homeoffice: Gesetzliche Regelungen
  • Rüstzeit: Definition, Beispiele, Arbeitszeit

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Claudia meint

    15. Juli 2024 at 8:30

    Hallo

    Ich Bin als Vollzeitkraft im sozialen Bereich tätig. Und nun möchte mein Chef, dass ich die Dienstpläne mit monatlich gleichbleibenden Sollstunden aufführe. Aber nicht jeder Monat besteht aus 169 Sollstunden. Diese soll ich nämlich eintragen und zwar jeden Monat. Einige Monate haben aber 175,5 Stunden und einige 179,5 Stunden die meisten aber 162,5 Stunden. Wie ist es hier rechtlich? Darf das sein?

    Antworten
  2. Andrea meint

    22. Mai 2024 at 14:47

    Hallo,
    in meinem Arbeitsvertrag steht die monatliche Arbeitszeit von 132 Stunden. Ich arbeite an 4 Tagen in der Woche und habe immer am gleichen Tag frei.
    Ist es rechtens dass im Arbeitsvertrag keine wöchentliche Arbeitszeit steht sondern nur die monatliche?
    Vielen Dank.
    Freundliche Grüße
    Andrea

    Antworten
  3. Mirko meint

    15. Oktober 2022 at 12:59

    Regelmäßige Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen, Schwertransporte mit vorgegebenen Routen. Von Montag bis Freitag unterwegs mit Hotelübernachtungen. Es gelten nicht die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer.
    Frage:
    Wie lange darf/muss ich „Arbeiten“? Inkl. Wartezeiten und Anfahrt/Rückfahrt mit Bahn.
    Beispiel: Ich fahre früh zum Kunden mit der Bahn 3 Stunden, übernehme das Fahrzeug, fahre (Arbeits- und Lenkzeit) 10 Stunden…danach nochmal 5 Stunden mit der Bahn zum nächsten Kunden und übernachte dort im Hotel um nach 10 Stunden Ruhezeit sein Fahrzeug zu übernehmen. Wie lange darf die Anreise/Abreise und Arbeitszeit mit Lenkzeit insgesamt sein? Bin hier 18 Stunden für den AG unterwegs.
    Wie ist das Wochenende geregelt? LKW Fahrer haben mindestens 45 Stunden Wochenendruhezeit. Als Überführungsfahrer gilt das angeblich nicht. Heißt ich komme am Samstag Nachmittag zu Hause an (Montag bis Samstag) und muss am Montag früh schon wieder los…?

    Eine Antwort erwarte ich hier nicht…oder gibt es hier Antworten?

    Antworten
  4. Günther meint

    12. Juni 2022 at 10:58

    Ist mein Arbeitgeber verpflichtet meine Arbeitszeit minutengenau zu erfassen?

    Antworten
  5. Diana meint

    18. Januar 2022 at 16:55

    Hallo,
    in unserer Firma wurde eine Arbeitszeit von 08:00/08:30- 17:00/17:30 Uhr festgelegt (bei einer 40 Stunden Woche). Für die Büromitarbeiter gilt eine Flexible Arbeitszeit, für die Lagermitarbeiter eine feste von 08:00-17:00 Uhr. Eine 30min Mittagspause kann für alle in der Zeit von 12:00-13:00 Uhr genommen werden. Den Lagermitarbeiter steht noch eine Kaffeepause von 15min Vormittags und 15min Nachmittags zu da das verzehren von Getränken und Speisen im Lager nicht gestattet ist.
    Für die Büromitarbeitern sind keine zusätzlichen Pausen (15min Vormittags und 15min Nachmittags) vorgesehen, da hier gesagt/gedacht wird das diese den ganzen Tag über Getränke holen, Essen und sich mit anderen Kollegen unterhalten können.
    Meine Frage ist: kann der Arbeitgeber über diese 30min nicht bezahlte Zeit bestimmen? Könnte man auch eher frei machen?

    Wer kennt sich hiermit aus? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Antworten
  6. D. Fuchs meint

    5. Dezember 2021 at 2:13

    Hallo, arbeite im öffentlichen Dienst und habe öfters jeden Tag andere Arbeitszeiten.
    Ist das rechtens?

    Habe außerdem eine Schwerbehinderung von 50 %.
    Bitte um Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Fuchs

    Antworten
  7. Bea meint

    30. Juni 2021 at 17:32

    Hallo, meine Tochter (22 J., Azubi 1. Lehrjahr LEH) soll einem Werktag um 5 Uhr beginnen, damit dann die Inventur durchgeführt werden kann. Es ist meiner Tochter jedoch nicht möglich um diese Uhrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu fahren. PKW und Führerschein hat Sie nicht. Zu Fuß ist es zu weit. Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, daß sie trotzdem kommen muß?

    Antworten
  8. monika meint

    22. Juni 2021 at 12:55

    Wenn in meinem Arbeitsvertrag steht 160 stunden und es wegen arbeitsmagel Minusstunden anfallen.
    muss der Arbeitgeber doch 160 std bezahlen nicht nur die geleisteten stunden,Oder?
    Ist das rechtlich/ schriftlich irgendwo vorzuweisen für den Arbeitgeber?

    Antworten
  9. Dirk meint

    20. Mai 2021 at 23:38

    Ich habe auch eine Frage Ich bin im Sicherheitsgewerbe beschäftigt und mich würde interessieren wie viel Tage ohne frei man hintereinander arbeiten darf

    Antworten
  10. Bettina meint

    16. April 2021 at 20:38

    Hallo….

    Ich arbeite im Fahrdienst einer Schule und mein Arbeitgeber kann die
    vertraglich vereinbaten Stunden durch Corona nicht gewährleisten.
    Der Lohn wird aber ganz normal weiter gezahlt.
    Dadurch endstehen minus Stunden.
    Sind die minus Stunden rechtens ?

    Eine Antwort würde mir weiterhelfen…..

    Vielen Dank im voraus

    Antworten
  11. Michael meint

    20. Dezember 2020 at 10:32

    Hallo,
    ich arbeite nebenher an einer Tankstelle.
    Ist es möglich neben meinem normalen Job (40 Std pro Woche) einmal in der Woche eine
    Spätschicht (5,5 Std von 17-22:30 Uhr) an der Tankstelle zu machen ?

    Gruß
    Michael

    Antworten
  12. Pascal meint

    22. November 2020 at 13:23

    Hallo,

    Ich bin Taxifahrer, bekomme aber an Sonn-und Feiertagen und bei Nachtschichten (von 18- 2 Uhr bzw 18-6 Uhr) keinerlei Zuschläge. Ist das rechtens oder habe ich per Gesetz einen Anspruch auf bestimmt Zuschläge? Danke für eine Antwort.

    Antworten
  13. Michaela meint

    9. November 2020 at 17:16

    Ich habe Sonntag Nachtschicht bis Montag früh um sechs. Gehe dann Dienstag in Frühschicht. Habe dann ab Mittwoch spätschicht. Muss dann insgesamt 9 Tage durcharbeiten und bekomme nur 1 Tag frei . Ich arbeite In einer Fabrik als Leiharbeiter. Ist das rechtlich in Ordnung???

    Antworten
  14. georg r. meint

    17. Oktober 2020 at 6:13

    Hallo
    Wir haben in unserer Firma eine Zeiterfassung und eine Regelarbeitszeit an vier Tagen von 8 Stunden
    ( Montag bis Donnerstag ) und Freitag werden 6 Stunden gearbeitet; also ist eine 38 Stunden Woche.
    Abgerechnet wird 5 x 7,36 Stunden ergibt 38 Stunden.
    Also pro Tag wird 7,36h + 0,24h gearbeitet und am Freitag werden von 7,36h -1,36h abgerechnet um auf die 38 Stunden Woche zu kommen ; das ist Berechnungsgrundlage in unserer Firma.
    Also bei Krankheit bei ein oder zwei Tage oder bei Urlaub von ein oder zwei Tage werden die 0,24h nicht berechnet und werden am auf dem Zeitkonto abgezogen; das heißt meine erbrachten Überstunden werden geschmälert.
    Im Arbeitsschutzgesetz habe ich über diese Thematik nichts gefunden.

    Antworten
  15. Linda meint

    13. August 2020 at 15:33

    Hallo,

    ich arbeite jetzt schon seit 2 Wochen in einem Büro mit 32/33 Grad täglich. Mir wurde lediglich ein kleiner Ventilator zur Seite gestellt. Ich habe mehrfach drauf hingewiesen, dass es unerträglich ist über Stunden, aber es wird ignoriert, auch vom Betriebsrat. Ist das rechtens?

    Antworten
    • Michael meint

      31. März 2023 at 21:22

      Schau mal in die Arbeitsstättenverordnung. Da sind auch Temperaturen definiert.

      Antworten
  16. Christopher meint

    11. Juli 2020 at 15:50

    Hallo

    Wie oft und wann muss der Arbeitgeber den Ausdruck der elektronischen Zeiterfassung dem Arbeitnehmer aushändigen zur Durchsicht? Nur auf Verlangen oder monatlich vom Arbeitgeber ohne ihn darauf hinweisen zu müssen?

    Danke vorab

    Antworten
  17. Richard P. meint

    20. November 2019 at 21:14

    Hallo, mein Arbeitgeber platziert die Stempeluhr neu. Bis jetzt war sie kurz vor meinem Arbeitsplatz. Jetzt muß ich erst an meinem Arbeitsplatz vorbeigehen, einstempeln, und wieder zurückgehen. Hin und zurück zusätzliche 2 bis 3 min Gehzeit.
    Ich kann ja nachvollziehen, dass die Stempeluhr möglichst dicht am Arbeitsplatz ist, aber „hinter“ dem Arbeitsplatz?
    Meine 2 Fragen: Allgemein – kann der Arbeitgeber die Stempeluhr willkürlich aufstellen?
    Und darf der Arbeitgeber den „Weg zur Arbeit“ einfach verlängern?
    Es müßte doch eine Vorschrift geben, die regelt, ob der Arbeitgeber den Weg zur Arbeit unnötig verlängern darf.

    Antworten
  18. J meint

    2. November 2019 at 19:24

    Wie lange beträgt die tägliche Arbeitszeit in der Pflege/Assistenz?!

    Antworten
  19. Maria meint

    28. Oktober 2019 at 13:55

    Bin als Reinigungskraft in einem Krankenhaus beschäftigt. Wie lang ist die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitszeiten.

    Antworten
  20. Angela K. meint

    22. August 2019 at 16:43

    Hallo, darf mein Arbeitgeber mir verbieten, in der Pause im Büro bzw. in der Arztpraxis zu bleiben? In meinem Fall geht es um eine kleine Praxis mit einem Arzt und drei Arzthelferinnen. Seit kurzem haben wir die Anweisung, in den 2 Stunden Mittagspause die Praxisräume zu verlassen.

    Antworten
  21. Maik meint

    18. August 2019 at 15:25

    Hallo,
    ich bin Paketfahrer, und fange früh um 3.30 an. Belade den LKW, und fahre dann zum End – und Beladepunkt los. Die reine Nachtarbeit beträgt eventuell ca. 2,5 Stunden. Habe schon alles durch forstet, finde aber was zeitlich passt nichts. Kann mir jemand helfen ?? Noch eine Frage: der grundurlaub, wieviel Tage im Jahr bei Vollzeit.

    Antworten
« Zurück 1 … 7 8 9

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige