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Arbeitsstättenverordnung: Temperatur in Arbeitsräumen

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Arbeitsschutz: Auch die Raumtemperatur spielt eine Rolle

Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Raumtemperatur, auch im Büro. Zu viel Hitze macht Konzentration unmöglich.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Raumtemperatur, auch im Büro. Zu viel Hitze macht Konzentration unmöglich.

Jeder, der einmal an einem Arbeitsplatz beschäftigt war, an dem die Temperaturen für lange Zeit sehr hoch oder sehr niedrig waren, weiß, wie sehr sich klimatische Bedingungen auf die eigentliche Arbeit auswirken können.

Auch der Gesetzgeber ist sich dessen bewusst und hat in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechende Regelungen verankert. Auf diese Weise regelt das Arbeitsschutzgesetz auch die Raumtemperatur über diese Verordnung.

Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, wie das Arbeitsrecht den Aspekt der Raumtemperatur bestimmt, welche Pflichten die Unternehmensleitung diesbezüglich zu erfüllen hat und wieso die entsprechende Technische Regel für Arbeitsstätten, A3.5, in diesem Fall besonders wichtig ist.

Inhalt

  • Arbeitsschutz: Auch die Raumtemperatur spielt eine Rolle
  • FAQ: Arbeitsstättenverordnung zur Temperatur
  • Sehr kurz gefasst: Die Arbeitsstättenverordnung zur Raumtemperatur
    • Detaillierte Angaben der Technischen Regel
    • Sonnen- und Hitzeschutz nach der Arbeitsstättenrichtlinie zur Raumtemperatur

FAQ: Arbeitsstättenverordnung zur Temperatur

Wie hoch muss die Temperatur am Arbeitsplatz mindestens sein?

Dies hängt von der Art der Tätigkeit ab. Diese Tabelle zeigt an, welche Mindesttemperaturen vorgeschrieben sind.

Wann muss mein Arbeitgeber für Abkühlung sorgen?

Sobald die Raumtemperatur 30 °C übersteigt, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um Hitzeschäden vorzubeugen. Bei mehr als 35 °C darf der Raum ohne geeignete Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum verwendet werden.

Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen, um Hitzeschäden zu vermeiden?

Dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Es bleibt dem Arbeitgeber überlassen zu entscheiden, welche Maßnahmen angebracht sind. Vorschläge, was u. a. möglich ist, finden Sie hier.

Muss der Arbeitgeber auch im Home-Office für Abkühlung sorgen?

Nein. Maßnahme gegen Hitze im Home-Office müssen vom Arbeitnehmer selbst getroffen werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, tätig zu werden.

Sehr kurz gefasst: Die Arbeitsstättenverordnung zur Raumtemperatur

Die Arbeitstättenverordnung und die Temperatur: Vorgaben und Tipps, wie Getränke gegen Hitze, finden sich in der ASR A3.5.
Die Arbeitstättenverordnung und die Temperatur: Vorgaben und Tipps, wie Getränke gegen Hitze, finden sich in der ASR A3.5.

Das Thema Hitze bzw. Kälte ist je nach Jahreszeit für Arbeitnehmer immer wieder brisant. Da überrascht es, dass der Gesetzgeber sich in der ArbStättV nur sehr kurz und knapp zum Thema äußert. Im Sinne der Gefährdungsbeurteilung findet sich die Arbeitsstättenrichtlinie zur Temperatur im Anhang unter Punkt 3.5 wieder.

Darin wird festgelegt, dass alle Räumlichkeiten, bei denen aus betriebstechnischen Gründen keine bestimmte Temperatur festgelegt ist (dazu zählen unter anderem Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume), während der Arbeitszeit ein gesundheitlich zuträgliches Klima aufweisen müssen.

Die angewandten Arbeitsverfahren und die körperliche Beanspruchung der Mitarbeiter muss dabei einkalkuliert werden. Denn auch dabei wird Wärme erzeugt.

Auch sagt die Arbeitsstättenverordnung: Um Hitze am Arbeitsplatz zu vermeiden, sollten Fenster, Glaswände und Oberlichter durch eine entsprechende Abschirmung gegen starke Sonneneinstrahlung geschützt werden.


Präzise Angaben
werden in der ArbStättV jedoch nicht gemacht. Hier kommt die Technische Regel A3.5 ins Spiel. Denn dort sind genaue Informationen zum Thema niedergeschrieben.

Detaillierte Angaben der Technischen Regel

Arbeitgeber, die die Arbeitsstättenrichtlinie zur Temperatur angemessen durchsetzen möchten, sollten in jedem Fall die dazugehörige Technische Regel bei Maßnahmen zur Senkung der Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu Rate ziehen.

Dort wird deutlich gemacht, dass die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung bezüglich der Temperatur am Arbeitsplatz an der Arbeitsschwere gemessen und so individuell durchgesetzt werden müssen. Das bedeutet, je schwerer die auszuführende Arbeit ist, desto niedriger ist der Mindestwert der Lufttemperatur. Die folgende Tabelle gibt dazu ein gutes Bild ab:

Art der über­wiegen­den Körper­haltungSchwe­re der Be­schäfti­gung
leichte Arbeitmittlere
Arbeit
schwere Arbeit
Sitzen+20 °C+ 19 °C-
Stehen bzw. Gehen+19 °C+ 17 °C+12 °C

Doch was definiert leichte oder auch schwere Beschäftigung? Die Regel orientiert sich dabei weiter an der meistgenutzten Körperhaltung und den vorrangigen Bewegungen:

Die Arbeitstättenverordnung begrenzt die Temperatur im Büro und anderorts.
Die Arbeitstättenverordnung begrenzt die Temperatur im Büro und anderorts.
  • Leichte Arbeiten: Bei ruhiger Sitz- oder Stehhaltung (gelegentliches Gehen inbegriffen) werden leichte Bewegungen mit der Hand und den Armen vollführt.
  • Mittlere Arbeiten: Es werden mittelschwere Arm- oder Beinarbeiten im Sitzen, Gehen oder Stehen erledigt.
  • Schwere Arbeiten: Schwere Beschäftigungen, die Hände, Arme, Beine oder Rumpf belasten, werden im Gehen oder Stehen ausgeführt.

Sonnen- und Hitzeschutz nach der Arbeitsstättenrichtlinie zur Raumtemperatur

Möchte jemand der Arbeitsstättenverordnung folgend die Temperatur im Büro seines Unternehmens angemessen regulieren, bekommt er in der Regel A3.5 einige praktische Tipps dazu.

Arbeitgeber sind angehalten, diese Empfehlungen umzusetzen, wenn die Temperatur durch Sonneneinstrahlung +26° C überschreitet:

  • Das Einrichten von Vordächern
  • Die Installation von reflektierenden Vorrichtungen an den Fenstern
  • Der Einsatz von Sonnenschutzverglasungen
  • Bepflanzungen vor Lichteinfall-Bereichen
Diese Vorschläge sind nicht mehr optional, wenn die Temperatur auf +30° C ansteigt. Das Arbeitsschutzgesetz sagt: Die Temperatur am Arbeitsplatz muss in diesem Fall durch effektive Maßnahmen gesenkt werden. Lüftungseinrichtungen, eine Lockerung der Bekleidungsregeln und das Bereitstellen von kühlenden Getränken sind dabei nur einige Möglichkeiten. Wird +35° C überschritten, ist ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum zu gebrauchen. Auch die Raumtemperatur im Büro muss laut Arbeitsstättenverordnung also immer niedriger sein.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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Kommentare

  1. Ciro meint

    8. August 2024 at 12:54

    Hallo,
    ich hätte dazu eine Frage.
    Gilt diese Verordnung auch für einen Stapler?

    Antworten
  2. H. meint

    25. August 2023 at 8:59

    Hallo zusammen,

    das Thema Raumklima erfasst in meiner Wahrnehmung stehts die Temperaturen, Klima ist mehr als Temperatur. Zur Raumfeuchte und zum Luftwechsel nehme ich wenig wahr…

    Ich wünsche mir, dass den den ArbStättV mehr Schutz für Mitarbeiter Eingang finden., d. h., dass ein Rechtsanspruch existiert und zusätzlich eine wirkliche Verpflichtung besteht. Vage, weiche, Vorgaben führen eher zur Freisetzung von Personal.

    Antworten
  3. Trainfreak meint

    20. August 2023 at 16:31

    Hallo ich arbeite in einer Bahnwerkstatt wo es im Sommer sehr schnell wirklich warm bis unerträglich heiß wird. Dazu kommt auch noch stickige Luft weil es keine Belüftungsanlage oder Klimatisierung etc. gibt. Sonnenschutz gibts auch nicht, die Sonne knallt durch die Dachfenster rein und alles heizt sich extrem auf.

    Außer ein paar kleine Dachfenster aufzumachen wird dort nichts gemacht. Ne kühlende Wirkung hat das natürlich nicht bei so einer großen Halle. Das Gebäude ist Denkmalgeschützt deswegen gibts da auch nur so wenig Dachfenster und keine Lüftung.

    Es gibt auch nicht mal einen kühlen Pausenraum oder sowas. Teilweise wird in der Umkleide sogar noch morgens geheizt (im Sommer!).

    Ist das überhaupt legal bei 30 grad und mehr noch zu arbeiten? Je nachdem wo man gerade ist (Dachstände) wird es schnell über 35 grad warm.

    Antworten
  4. S. .... meint

    11. Juli 2023 at 23:13

    Hallo, ich arbeite mit 12 Kolleginnen in einer Kita. , momentan hat es durch die starke Hitzeentwicklung in den Innenräumen die 30° Grad erreicht. Für uns alle ist es in den Räumen unerträglich und nicht mehr auszuhalten. Da wir eine sehr große Verantwortung haben, sollte hier der Arbeitgeber nicht eingreifen und uns mit einer Kühlung entgegenkommen? Man kann sich sehr schwer konzentrieren, schwitzt und einem wird schwindelig. Seit mehreren Jahren versuchen wir beim Arbeitgeber etwas zu erreichen, jedoch ohne großen Erfolg. Für einen fünfgruppigen Kindergarten und zwei Schlafräumen haben wir 2 Ventilatoren bekommen, die wir uns teilen sollen. Die Ventilatoren stehen aber in den Schlafräumen, da es dort zwingend notwendig ist. Meiner Meinung nach mit so hohen Temperaturen auch nicht ungefährlich. Sonnenschutz an den Fenstern sind teilweise vorhanden, bringen aber keine kühlende Wirkung. Welche Möglichkeiten haben wir?

    Antworten
  5. S.H. meint

    15. Juni 2023 at 12:53

    Guten Tag

    ich denke wir haben hier den Klassiker , das ich in einem Grossraumbüro arbeite in dem es gerade im Sommer schnell warm wird , daraufhin kommt auch die Klimaanlage zum Einsatz.
    Das ist auch schön für die die es vertragen, es gibt aber auch Mitarbeiter wie mich die bei 5 Minuten Klima es gefühlt schon im hals spühren , ausmachen an dem Platz wo man sitzt ist eine option ja , ABER die Klima hinter uns an der Decke ist so aufgedreht das man das Gebläse an den Beinen spührt.

    Der Arbeitgeber meint aber er MÜSSE die Klima anmachen aufgrund der Gesetzeslage.
    Ich finde aber nur Informationen AB 30 Grad.
    KANN ich als Arbeitnehmer zb. was unterschreiben oder aufsetzen , das wenn alternative Räume sogar vorhanden sind im Betrieb, das ich SELBST auf die Klima verzichte um mich dort hinsetzen zu können.
    (da dort die Räume zwar mit PC´s bestückt sind aber nicht genutzt wird und keine Mitarbeiter dort sind die das OHNE Klimaanlage dann stören würde)

    Denn die alternative vom Arbeitergeber sind Schal ( klar bei 26 Grad im Sommer) oder Homeoffice ( was räumlich nicht möglich ist ).

    Grüsse
    S.h.

    Antworten
  6. chris meint

    24. Januar 2023 at 18:03

    Guten abend bei uns in der Werkstatt Menschen mit Behinderung ist es seid gestern 14 grad in der Halle ist das überhaupt rechtens laut internet nicht wir frieren alle und die bekommen es nicht auf die Reihe die Heizung in Ordnung zu bringen
    Beim sozial Dienst oder Chef brauchen wir erst garnicht fragen laut Internet muss die Temperatur von 17 bis 21 Grad liegen was für ein Skandal echt

    Antworten
  7. Michaela meint

    28. September 2022 at 17:22

    Welche Temperatur gilt denn im Winter für KfZ-Werkstätten? Chefin ist der Meinung das wären schwere Arbeiten und es würden 12 Grad ausreichen. Wir sind eher der Meinung dass fällt unter mittlere Arbeiten und dann 17 Grad. Weiß das jemand zufällig?

    Antworten
  8. Holger meint

    13. September 2022 at 20:23

    Wie ist es dann mit der neuen Energiesparverordnung wo ab September öffentliche Gebäude nur noch bis max. 19 Grad beheizt werden dürfen? Die meisten Mitarbeiter haben eine leichte sitzende Tätigkeit wo 20 Grad lt. Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben sind. 1 Grad Unterschied hört sich zwar wenig an, aber den ganzen Tag über 8 Stunden? Gerade die Mitarbeiterinnen sagen das ist mir zu kalt, dann sind wir halt krank.

    Antworten
    • M meint

      6. Januar 2025 at 7:16

      1 Grad fällt wohl wenig uns Gewicht, dann steht man mal auf und bewegt sich im Raum. Ich arbeite derzeit bei sitzender Tätigkeit 2 Stunden lang bei 10 Grad bis ich 19 Grad erreiche. Danach taue ich erst mal 2 Stunden auf und dann gehe ich heim. Sollte der eine Grad wirklich fehlen hast du noch weniger Möglichkeiten bist enorm in der Beweispflicht und es gibt Aussagen das ab 19 Grad für sitzende Tätigkeit reicht, manche sagen 20 Grad. Also auch wenig handhabe. Bevor ich ein rechtliches Fass aufmache, wechsel ich den Arbeitgeber, da mir das zu aufwendig ist und letzendlich der Arbeitgeber eh Vorteile hat.

      Antworten
  9. Frank meint

    22. August 2022 at 22:51

    Ich erlebte in verschiedenen Küchen von Restaurants, Krankenhäusern und Kantinen dass die Temperatur dort zumindest gefühlt bei 50°C lag, und auch die Lüftung komplett oder teilweise defekt war, hat keinen interessiert ! Sollte es da nicht Hitzezuschlag geben ? Besonders bei körperlich vorbelasteten wie mir ?

    Antworten
  10. Daniela meint

    14. August 2022 at 7:58

    Hallo.
    Wir haben bei uns in der Halle (Produktion, Autoteile) zum Teil über 35 Grad und bekommen nur vergünstigt Wasser. Wenn der Automat leer ist gibt es nichts mehr und wir haben auch nicht die Möglichkeit, mal eben was zu holen. Mehr trinken mitzunehmen ist zwar möglich, aber wir können unsere Getränke nicht kalt stellen. Den Betriebsrat habe ich vor 2 Monaten aus kostenloser Wasserspender angesprochen. Es würde sich drum gekümmert werden, aber leider passiert da nichts. Was kann ich tun? Pausen haben wir auch nur 2 × 15min in 8 Stunden und kühlere Räume gibt es auch nicht.
    Liebe Grüße
    Daniela

    Antworten
    • TheUser98 meint

      20. August 2023 at 16:23

      Bei so nem Arbeitgeber hätte ich längst gekündigt, ist ja pure Ausbeutung was die da machen. Nur 30 min Pause am ganzen Tag? Alleine das ist schon echt dreist. Normalerweise ist die Mittagspause immer länger.

      Antworten
      • Ingo meint

        29. Januar 2024 at 8:35

        Bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden stehen einem Arbeiter nur 30 Minuten Pause zu. Ab 9 Stunden sind es 45 Minuten. Sind allerdings gesetzliche Mindestzeiten für Pausen.

        Antworten
  11. Jürgen meint

    4. August 2022 at 17:17

    Wie sieht es mit Temperaturschwankungen aus?
    Mein Arbeitsplatz beinhaltet drei Räume, Raum 1: 23°C ; Raum 2: aktuell 32°C ; Raum 3: 23°C.
    Um meine Arbeit verrichten zu können, laufe ich die ganze Schicht zwischen diesen Räumen hin und her.
    Ist dieses überhaupt Zulässig?

    Antworten
  12. Natascha meint

    20. Juli 2022 at 16:01

    Ich wollte Fragen ob wenn ich arbeite im Halle wo über 30 Grad ist keine Fenster etc. Das heißt Luft steht kriegen wir 10 min mehr Pause und Wärme Getränke ist das genug ? Achso Ventilator haben wir auch aber die pusten Wärme Luft und kann man nicht immer nutzen weil Andre Mitarbeiter wollen es nicht oder ist man halt sofort krank. Arbeit am stehen und bewegen sitzen geht nicht Mal zwischendurch 2 min.

    Antworten
  13. Marcus meint

    24. Juni 2022 at 4:52

    Wir als Busfahrer sitzen hinter einer großen Scheibe man kann die Scheiben auch nur bedingt durch ein Rollo abdunkeln wie verhält sich das da bei Temperaturen von um die30 Grad auch wenn wir eine Klima haben die ist aber in den meisten Busen nicht mal stark genug um den Fahrgastraum runter zu Kühlen. Neue Buse haben wir leider nicht das bedeutet das viele Klima Anlagen auch Kaputt sind. Muss man da nicht irgendwie Wasser zur Verfügung stellen ?

    Antworten
  14. Hermann meint

    17. Mai 2022 at 20:05

    da kinder über die Unfallkassen gesetzlich unfallversichert sind, greifen analog Regeln aus der ASR A 3-5 sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Die 35 Grad ist hier die Kappungsgrenze. Bei über35 Grad steigt die Dehydrierungsgefahr exorbitant an. Sollte ein Kind einen Kollaps erleiden, weil es Temperaturen über dieser Grenze ausgesetzt ist, kann man zumindest vor fahrlässiger Körperverletzung durch die Aufsichtspersonen ausgehen.

    Antworten
  15. Robert meint

    8. Juli 2021 at 9:36

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu sommerlichen Temperaturen in Fabrikhallen. Die Temperatur in der Halle ist zwar nicht bei 30° Grad (Temperatur in der Halle so um die 25 ° Grad) allerdings wird mit medizinischer Maske gearbeitet (Corona-Maßnahme). Da ich die Möglichkeit hätte Fenster zum Stoßlüften zu nutzen, allerdings sind die vom Arbeitgeber her verschlossen worden. (Fensterrahmen verschraubt, kein öffnen möglich). Nun meine Frage: Darf der Arbeitgeber die Fenster fest verschließen, dies sind ja auch im Ernstfall Fluchtwege etc. Die vorhandene Hallenbelüftung funktioniert in diesen Ausmaß der Halle kaum. (nur laues warmes Lüftchen). Ich hoffe Sie können mir da helfen. Vielen Dank schon im Voraus.

    Antworten

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