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Antrag auf Elternzeit als Vater: Was müssen Sie beachten?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Sowohl für Mütter als auch für Väter stellt die Geburt ihres Kindes ein besonderes Ereignis dar. Für die meisten ist es wohl Liebe auf den ersten Blick, wenn sie ihr Baby das erste Mal im Arm halten. Kein Wunder also, dass Mama und Papa den neuen Erdenbürger eigentlich gar nicht mehr aus den Augen lassen möchten.

Elternzeit beantragen: Auch als Vater besteht diese Möglichkeit.
Elternzeit beantragen: Auch als Vater besteht diese Möglichkeit.

Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!

Damit beide in den ersten Lebensjahren ihres Sprösslings nichts verpassen, räumt der Gesetzgeber in Deutschland Müttern und Vätern das Recht ein, in Elternzeit zu gehen. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit in den ersten Lebensjahren des Kindes.

Kurz & knapp: Antrag auf Elternzeit als Vater

Wo muss ich die Elternzeit beantragen?

Möchten Sie als Vater Elternzeit beantragen, müssen Sie dies beim Arbeitgeber tun.

Welche Fristen sind maßgeblich?

In den ersten drei Lebensjahren des Kindes beträgt die Frist für die Beantragung der Elternzeit als Vater sieben Wochen vor gewünschtem Startdatum. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt sie bei 13 Wochen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Kann der Chef meinen Antrag auf Elternzeit ablehnen?

Der Arbeitgeber darf den Antrag auf Vaterschaftsurlaub in den ersten drei Lebensjahren des Kindes gar nicht und zwischen dem dritten und achten Lebensjahr nur bedingt ablehnen.

In diesem Ratgeber erklären wir, was Sie beim Antrag auf Elternzeit als Vater beachten sollten, wo Sie diesen überhaupt stellen und innerhalb welcher Frist Sie Elternzeit als Vater beantragen müssen. Zusätzlich finden Sie bei uns einen Antrag auf Elternzeit als Vater für 2 Monate als Muster.


Inhalt

  • Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!
  • Kurz & knapp: Antrag auf Elternzeit als Vater
  • Elternzeit als Vater: Wann und wo beantragen?
    • Antrag auf Elternzeit als Vater: Unser Muster hilft weiter

Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater

Elternzeit als Vater: Wann und wo beantragen?

Sie möchten Elternzeit als Vater für 2 Monate nehmen? Den Antrag stellen Sie beim Arbeitgeber.
Sie möchten Elternzeit als Vater für 2 Monate nehmen? Den Antrag stellen Sie beim Arbeitgeber.

Auch wenn es grundsätzlich eher die Mütter sind, die nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, besteht diese Option für Väter gleichermaßen. Umgangssprachlich ist hier vom sogenannten „Vaterschaftsurlaub“ die Rede. Beantragen können Sie diesen direkt ab der Geburt des Kindes und für maximal 36 Monate.

Den entsprechenden Antrag auf Elternzeit als Vater stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Es existieren allerdings gewisse Besonderheiten in Bezug auf die Frist, innerhalb der Sie den Elternzeitantrag als Vater stellen müssen, da Sie die Elternzeit als Vater splitten können.

Von den insgesamt 36 Monaten müssen die ersten 12 innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen werden. Die restlichen 24 Monate können Sie zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes nehmen.

In Bezug auf die Frist beim Antrag auf Elternzeit als Vater gilt gemäß § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG):

  • Möchten Sie innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes Elternzeit nehmen? Den Antrag als Vater müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn dieser beim Arbeitgeber stellen.
  • Nutzen Sie innerhalb der Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes die Elternzeit als Vater, muss der Antrag spätestens 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber eingehen.
Übrigens: Da innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes ein gesetzlicher Anspruch besteht, darf Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Elternzeit als Vater in dieser Zeit nicht ablehnen! Zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes kann er sich in der Regel nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe querstellen, wenn Sie Väterzeit beantragen.

Antrag auf Elternzeit als Vater: Unser Muster hilft weiter

Sie können in puncto Elternzeit für den Antrag unser Muster als Vater verwenden.
Sie können in puncto Elternzeit für den Antrag unser Muster als Vater verwenden.

Möchten Sie Elternzeit beantragen? Als Vater kann folgendes Muster Ihnen möglicherweise gewisse Unsicherheiten nehmen, wenn Ihnen nicht ganz klar ist, wie Sie dabei vorgehen sollten und wie Sie Ihren Wunsch nach Vaterschaftsurlaub im Antrag am besten formulieren.

Möchten Sie beispielsweise die Elternzeit als Vater auf 2 Monate splitten, könnte der Antrag sich an unserer Vorlage orientieren. Beim Antrag auf Elternzeit als Vater sollten Sie allerdings auch berücksichtigen, welches Verhältnis Sie zu Ihrem Arbeitgeber haben. Schließlich sollte das entsprechende Schreiben dann mehr oder weniger formal verfasst sein.

Ihr Vor- und Nachname
Ihre Adresse

 

Name des Unternehmens
Name Ihres Arbeitgebers
Adresse des Unternehmens

Ort, Datum

Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Arbeitgebers],

hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind [Vor- und Nachname]. Der mutmaßliche Geburtstermin ist der [Datum]. Die Elternzeit soll am [Datum] beginnen und bis zum [Datum], also insgesamt 2 Monate, andauern. Dass ich mein Kind selbst betreuen und erziehen werde und es mit mir in einem Haushalt leben wird, bestätige ich hiermit.

Ich bitte Sie um eine Bestätigung des Erhalts dieses Schreibens sowie eine Bescheinigung über den Zeitraum der Elternzeit von 2 Monaten. Für ein klärendes Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

–––––––––––––––––––––––
Datum/Unterschrift

antrag-elternzeit-vater-muster-2-monate-vorschau
Laden Sie hier kostenlos den Musterantrag auf Elternzeit als Vater herunter!

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Antrag Elternzeit als Vater (Muster) 2 Monate (.doc)
Antrag Elternzeit als Vater (Muster) 2 Monate (.pdf)

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:

Mehr Geld für Mütter und Väter: Elternzeit - Elterngeld - Kindergeld - Mutterschutz; Soziale...
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  • Marburger, Horst(Autor)
5,58 EUR
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Babypedia: Elterngeld, Elternzeit, Anträge, Finanzen, Rechtsfragen, Ausstattung - Checklisten,...
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  • Simoens, Anne Nina(Autor)
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Babyleicht: Der praktische Elterngeld und Elternzeit Ratgeber für werdende Mütter und Väter
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  • Herwald, Alina(Autor)
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Tanja meint

    30. März 2021 at 13:31

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte wissen, was mein Mann machen muss. Er arbeitet in einem Zeitfirma (bis November), nach dem November hoffen wir, dass Firma nimmt ihm direkt.
    In July unsere Baby kommt, und bin ich nicht sicher, kann er oder nicht Elternzeit nehmen, z.B. zweite und siebte Monate.
    Vielen Dank,
    Tanja

    Antworten
  2. Carlescu meint

    9. März 2021 at 17:07

    Sehr geehrte Damaen und Herren,

    Kann ich als Vater, während der Elternzeit mein Arbeitsverhältnis kündigen?
    Folgende Konstellation:
    – Elternzeit Vater vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 (da Ehefrau nur 7 Monate Elternzeit beantragt hat)
    Kündigungsfrist 3 Monate zu 15. oder Ende des Monates.
    Kündigungszeitpunkt 28.02.2022
    Wird mein Arbeitsverhältnis über 30.06.2022 mit 3 Monate verlängert oder dieses Arbeitsverhältnis wird mit 30.06.2022 beendet?

    Antworten
  3. A meint

    4. März 2021 at 15:55

    Hi,
    dürfte ich die die Elternzeit vor der
    beendigung des arbeitsverhältnis beantragen ?
    Viele Grüße

    Antworten
  4. Alaa meint

    4. März 2021 at 0:00

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Frau wird Ca am 15.06.2021 entbinden ,und mein arbeitsvertrag läuft am 30.04.2021 aus ,mein Arbeitsgeber hat leider noch nicht für die verlängerung des vertrags entschieden ,meine frage ob ich zurzeit eine elternzeit beantragen könnte damit ich die frist einhalte . auf eine Rückmeldung von ihnen würde ich mich sehr freuen
    Viele Grüße

    Antworten
  5. Johan meint

    21. August 2020 at 15:11

    Hallo, welche Unterlagen kann, darf der Arbeitgeber vom Vater verlangen wenn der Antrag auf Elternzeit vor der Geburt des Kindes gestellt wird? Darf der Arbeitgeber den Mutterpass verlangen oder eine ärztliche Bescheinigung in der das voraussichtliche Geburtsdatum steht? Ab wann rechnet man mit dem Eltern Urlaub, vor der Geburt des Kindes, vorm frühst möglichen Termin oder den spätes möglichen Termin? Danke.

    Antworten
  6. Samira meint

    20. Juni 2020 at 6:26

    Hallo, unser Sohn ist 3 Jahre alt. Kann mein Mann jetzt noch Elternzeit beantragen obwohl er in den ersten drei Jahren keine Elternzeit beantragt hat?

    Antworten
  7. Rafael meint

    18. November 2019 at 15:41

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vorweg vielen Dank, dass Sie so viele Informationen zur Elternzeit bekannt geben. Allerdings hätte ich ein paar Fragen, wozu ich keine Informationen finden konnte

    Kann der Vater gleichzeitig mit der Mutter Elternzeit nehmen?
    Kann man in der Probezeit eines neuen Arbeitsvertrags Elternzeit nehmen?
    Kann man Elternzeit nehmen, wenn man erst seit einigen Monaten wieder in Deutschland lebt und davor im Ausland war?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  8. Monika meint

    29. Oktober 2019 at 12:41

    Hallo, wenn mein Mann 1 Monat in Elternzeit gehen möchte wird der normale Lohn vom Arbeitgeber bezahlt oder muss er Elterngeld beantragen? Lg

    Antworten
  9. Florian meint

    11. September 2019 at 14:04

    Hallo,
    ich hätte eine Frage.
    In der Muster steht der mutmaßliche Geburtsdatum und ich würde gern direkt nach der Geburt 1 Monat nehmen.

    Die Frage ist wie man sich verhalten soll, wenn das Kind früher oder später als der Entbindungstermin sagt. Wie verhalte ich mich dann gegenüber der Arbeitsgeber? Müsste ich da einen neune Antrag stellen oder wie?

    Antworten
  10. Nikolina meint

    5. September 2019 at 15:02

    hallo wie bekomme ich formulare und wo kann ich sie einreichen für vater urlaub?Danke

    Antworten
  11. Samir meint

    11. August 2019 at 19:44

    Hallo. Ich habe eine frage. Ich würde gerne als vater Elternzeit für 2 monate nehmen. Erst 1 monat dieses Jahr, und 2 monat irgendwan nachstes Jahr. Kann man das so machen? Kind ist geboren am 24.06.2019.
    Vielen Dank in voraus.
    MfG

    Antworten
  12. Rapp meint

    9. Juli 2019 at 13:49

    Hallo,
    Ich würde gerne meine Elternzeit (2 Monate) splitten. Nach meinem Antrag in der Personalabteilung (7 und 12 Monate vor der gewünschten Elternzeit) wurde mir in dieser Zeit die Elternzeit verwehrt. Ich könnte meine Elternzeit ja später auch nehmen innerhalb der 36 Monate da es gerade ungünstig durch Einarbeitung neue MA. So hätte ich aber kein Anspruch mehr auf Elterngelt da ich ja innerhalb von 14 Monaten nach der Geburt meine 2 Monate Elternzeit nehmen muss. Gibt es ein Rechtsanspruch das ich innerhalb der 14 Monaten in die Elternzeit bekomme.

    Im Voraus vielen Dank

    Antworten
  13. Matthias meint

    30. Juni 2019 at 14:06

    Hallo!
    Ich würde als Vater meine Elternzeit wie folgt aufteilen:
    1+2 lebensmonat
    5+6 lebensmonat
    12 lebensmonat

    Muss ich alle 3 Zeiträume im ersten Antrag anmelden oder jeweils 7 Wochen vor Beginn des entspr. Zeitraums?

    Wenn ich alle Zeiträume zu Beginn anmelde mit dem errechneten Termin und dieser sich dann verschiebt – verschieben sich auch die späteren Zeiträume entsprechend?
    Wie kann ich diese Evtl Änderung der Daten Rechtssicherher formulieren?
    (Mein Arbeitgeber „hasst“ Elternzeit 😀 )

    Vielen Dank und Grüße
    MR

    Antworten
  14. JH meint

    3. Juni 2019 at 9:24

    Hallo,
    Mein Mann hat seinen Vaterschaftsurlaub beim Arbeitgeber beantragt und dann auch genommen. Jetzt ist sein Arbeitgeber auf ihn zu gekommen und hat gesagt er bekommt diesen Monat kein Gehalt weil er kein Geld beantragt hat. Wo hätte das mein Mann beantragen müssen und ist das rechtens?

    Antworten
  15. Mathias meint

    13. Mai 2019 at 11:35

    Hallo,

    ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 20 Mitarbeitern die aber teilweise nicht Vollzeit eingestellt sind. Nun arbeite ich dort als Haustechniker/Hausmeister und habe nur einen Kollegen der 50% beschäftigt ist. Kann ich dann trotzdem 2 Monate oder sogar 1 ganzes Jahr in Elternzeit gehen?

    Zudem muss ich sagen das meine Frau nicht arbeitet und auch keine Bezüge bekommt. Also geht sie auch nicht in Elternzeit.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und viele, Mathias

    Antworten
  16. Merle meint

    26. April 2019 at 8:29

    Hallo,
    Ich hab da eine Frage.
    Unsere Tochter kommt im Mai zur Welt.
    Mein Partner möchte gerne denn 14 LM und den 26LM zuhause bleiben. Geht das und muss er auch ein Antrag an die Elterngeldantrag Stelle schicken?
    Oder kann man das direkt bei meinem Antrag mit eintragen?

    Liebe Grüße Merle

    Antworten
  17. Christina meint

    14. April 2019 at 17:19

    Hallo,

    kann man als Vater auch nur einen Monat Elternzeit beantragen oder gehen nur zwei Monate ?!

    Viele Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. April 2019 at 10:23

      Hallo Christina,
      normalerweise sollte auch ein Monat Elternzeit kein Problem sein. Bedenken Sie jedoch, dass in der Regel erst ab zwei Monaten Elterngeld gezahlt wird.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Mario meint

    2. April 2019 at 23:04

    Guten Tag,

    Darf man den zweiten und den vierten Lebensmonat Elternzeit nehmen? Es wären Partnermonate.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
  19. Alex meint

    21. März 2019 at 18:05

    Hallo zusammen, unsere Tochter wurde im Februar geboren, ich bin selbstständig und möchte gerne 2 Partnermonate zeitgleich mit meiner Frau nehmen, die angestellt ist und 12 Monate Elternzeit und -geld beantragen will. Der Antrag meiner Frau ist klar. Aber muß ich für die 2 Partnermonate einen gesonderten Elterngeldantrag stellen, wie meine Frau, oder gibt es da ein spezielles Formular oder Anhang?
    Im Elterngeldantrag wird zwar von Partnermonaten gesprochen, aber nicht erkäutert, wie ich diese beantrage.
    2. Frage: Ich habe noch keinen EKSt Bescheid 2018. Ich muss wohl meine GuV Rechnung mitbringen. Kann ich diese auch für die 12 Monate vor der Geburt meiner Tochter machen (wäre für mich von Vorteil) oder muss diese sich dann auch auf das Kalenderjahr 2018 beziehen. EKSt Bescheid 2017 wäre sehr ungünstig für mich.
    Herzlichen Dank!

    Antworten
  20. Katrin meint

    19. März 2019 at 20:03

    Hallo, mein Mann hat bei unseren Kindern je 2 Monate Elternzeit genommen und quasi schon verbraucht. Ich als Mutter habe mir für jedes Kind ein Jahr Elternzeit aufgespart, dies auch schriftlich. Wir würden nun gerne noch eine 4 wöchige Auszeit nehmen, bevor unsere Tochter in die Schule kommt. Sie ist zu dem Zeitpunkt dann 6. ich habe mir ja noch die Elternzeit zurück gelegt. Nun die Frage, kann mein Mann sich auch problemlos 4 Wochen Elternzeit nehmen. Klar ohne Bezahlung, wäre toll, wenn ihr darauf eine Antwort habt.

    Antworten
  21. Danijel meint

    16. März 2019 at 20:05

    Hallo,

    ich habe nämmlich ein Problemm mit meinem Arbeitgeber. Ich habe für zweite ungeborenes Kind schon 12 Wochen vor dem Geburtstermin Elternzeit beantragt, weil ich menschlich dennen zur Kenntnis geben wollte dass sie an mich nicht rechnen können. Da der mein Arbeitgeber nur an Zahlen schaut, interessiert ihn nicht so was nicht und bin ich leider nicht in Kündigungsschutz. Jetzt ist aber so dass mein erste lebendes Kind in nächste paar Tage Geburtstag feiert und habe ich immer noch nicht für ihn Elternzeit genutzt, würde ich aber deckung bis zum angefangenem Elternzeit des zweites Kindes Kündigungschutz Paar Monate bevor mein AG mich wegen beantragte Elternzeit kündigt. Ist das vielleicht möglich?

    Danke für Antwort

    Antworten
  22. Peter meint

    10. März 2019 at 23:23

    Hallo ich hab eine frage. Ich würde im ersten Jahr gerne 4 monate am Stück Vaterschaftsurlaub nehmen, mir ist klar das ich diese 7 Wochen davor einreichen muss. Meine Frage ist eher wenn ich im zweiten Jahr nochmal 2-3 Monate nehmen will, wann muss ich diese einreichen damit der Betrieb mir das nicht ablehnen darf? Gleich mit dem ersten Antrag im ersten Jahr oder reichen da dann auch wieder die 7 Wochen davor? MfG Peter

    Antworten
  23. Ben meint

    5. März 2019 at 12:13

    hallo,

    ich hätte eine Frage bzgl Elternzeit/geld als Vater.
    Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 03.05.2019
    Meine Frau bleibt die nächsten 2 Jahre zu hause und nimmt auch Elternzeit. Ich möchte auch 2 Monate Elternzeit nehmen.
    1. Monat: 3.5. bis 2.6.2019
    Meine Frage ist, bis wann muss ich den 2. Monat spätestens genommen haben, bis zum 14. Monat heißt es ja. Muss ich die Monate von meiner Frau auch abziehen,
    also bis zum 2.5.2020 den zweiten Monat genommen haben oder habe ich Zeit bis zum 2.7.2020?

    Vielen Dank
    Grüße

    Antworten
  24. Erika B. meint

    3. März 2019 at 11:38

    Guten Tag,
    mein Freund möchte den ersten Monat von dem Kind nehmen und noch einen anderen Monat später. Mein Kind wird vor. am 22. April kommen. Falls das Kind früher oder später kommt, wird den ersten Monat sich verschieben können? Ich meine: wenn das Baby schon am 15. April kommt, kann er die Elternzeit ab 15. April anfangen, oder eher nicht?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 at 9:42

      Hallo Erika,

      in der Regel ist es möglich den Termin für die Elternzeit des Vaters mit der Entbindung zu verknüpfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Matthias meint

    18. Februar 2019 at 7:43

    Meine Tochter wurde am 15.11.18 geboren den einen Monat nehme ich im Juli 2018 kann ich auch den 2. Monat erst im März 2019 nehmen?

    Antworten
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