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Änderung vom Arbeitsvertrag: Was bei einer Arbeitsvertragsänderung zu beachten ist

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Jegliche Bedingungen, die mit einem Arbeitsverhältnis einhergehen, sind im Regelfall in einem Arbeitsvertrag festgehalten. Dabei kann es sich um den Urlaubsanspruch, die Arbeitszeit oder die Fristen handeln, die bei einer Kündigung einzuhalten sind.

Wann ist eine Änderung von Arbeitsverträgen möglich?
Wann ist eine Änderung von Arbeitsverträgen möglich?

Ein Arbeitsvertrag stellt demzufolge eine Zusammenfassung der Rechte und Pflichten dar, an die Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer sich halten müssen. Das wohl wichtigste Beispiel dafür ist die Erbringung der Arbeitsleistung aufseiten des Arbeitnehmers und die Zahlung des Gehalts aufseiten des Arbeitgebers.

Kurz & knapp: Änderung vom Arbeitsvertrag

Wann kann ein Arbeitsvertrag geändert werden?

Eine Änderung von Arbeitsverträgen ist normalerweise nur dann möglich, wenn beide Parteien ihr zustimmen.

Wie viel Bedenkzeit haben Arbeitnehmer?

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern in der Regel drei Wochen Zeit einräumen, um entscheiden zu können, ob sie einer Änderung der Bedingungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, zustimmen oder nicht.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Beschäftigte mit dem Änderungsangebot nicht einverstanden sind?

Sind Arbeitnehmer mit dem Änderungsangebot nicht einverstanden, haben sie verschiedene Möglichkeiten. Sie sollten gegebenenfalls einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Aber wie verhält es sich, wenn der Chef eine Änderung vom Arbeitsvertrag wünscht? Besteht überhaupt die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag nachträglich zu ändern? Und müssen Arbeitnehmer einer Änderung im Arbeitsvertrag in jedem Fall zustimmen? Antworten auf diese Fragen sowie ein Muster einer Arbeitsvertragsänderung finden Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Änderung vom Arbeitsvertrag
  • Wann ist eine Änderung des Arbeitsvertrages möglich?
    • Was geschieht, wenn Sie den Änderungsvertrag nicht unterschreiben?
  • Muster: So könnte ein Änderungsvertrag gemäß Arbeitsrecht aussehen

Wann ist eine Änderung des Arbeitsvertrages möglich?

Vertragsänderung: Ein Arbeitsvertrag kann nur in beidseitigem Einverständnis geändert werden.
Vertragsänderung: Ein Arbeitsvertrag kann nur in beidseitigem Einverständnis geändert werden.

Genauso wie ein Arbeitsvertrag nur dann zustande kommen kann, wenn beide Parteien mit den jeweiligen Bedingungen einverstanden sind, ist auch eine Änderung vom Arbeitsvertrag normalerweise nur dann möglich, wenn beide dieser zustimmen.

Der Arbeitgeber hat demzufolge nicht das Recht, gegen den Willen seiner Mitarbeiter Änderungen zum Arbeitsvertrag hinzuzufügen.

Diese beziehen sich meist auf die Regelungen zu Gehalt, Arbeitsort oder Arbeitszeit. Ist der betroffene Arbeitnehmer mit den Änderungen einverstanden, steht dem Ganzen in der Regel nichts im Wege. Verändern sich die Arbeitsbedingungen aus der Sicht des Mitarbeiters allerdings zum Negativen, muss er der Änderung zum Arbeitsvertrag auch nicht zustimmen.

Was geschieht, wenn Sie den Änderungsvertrag nicht unterschreiben?

Sind Sie als Arbeitnehmer nicht mit dem Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag einverstanden, bleibt Ihr ursprünglicher Vertrag zunächst einmal so bestehen. Möchte der Arbeitgeber die anberaumten Änderungen dennoch vornehmen, hat er dabei lediglich die Option einer sogenannten Änderungskündigung.

Dabei handelt es sich um eine Erklärung, die zum einen ein Angebot zur Änderung vom Arbeitsvertrag beinhaltet, aus dem genau hervorgeht, wie die Arbeitsbedingungen in Zukunft aussehen sollen. Zum anderen findet sich in dieser Erklärung ein Hinweis darauf, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, sollte der Mitarbeiter die den Arbeitsvertrag betreffende Änderung nicht akzeptieren.

Möchten Sie der Änderung vom Arbeitsvertrag nicht zustimmen, etwa weil Ihnen die im Änderungsvertrag genannte Arbeitszeit nicht passt, haben Sie in der Regel drei Möglichkeiten:

Was können Sie tun, wenn Sie mit dem sich auf den Arbeitsvertrag beziehenden Änderungsvertrag nicht einverstanden sind?
Was können Sie tun, wenn Sie mit dem sich auf den Arbeitsvertrag beziehenden Änderungsvertrag nicht einverstanden sind?
  1. Sie erteilen Ihrem Arbeitgeber eine Absage und nehmen das Änderungsangebot nicht an. In diesem Fall gilt das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist als beendet.
  2. Sie entscheiden sich für eine Klage vor dem Arbeitsgericht und stimmen der Änderung vom Arbeitsvertrag unter Vorbehalt des Ausgangs des Prozesses zu. Im Anschluss daran wird das zuständige Gericht überprüfen, ob die Kündigung durch den Chef überhaupt rechtens war. Sollte die Klage zu Ihren Gunsten ausgehen, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie weiterhin zu den vorherigen Bedingungen zu beschäftigen. Sollten Sie den Prozess verlieren, sorgt Ihre vorherige Zustimmung unter Vorbehalt dafür, dass Sie zwar Ihren Job behalten, allerdings gilt dann die vom Arbeitgeber gewünschte Änderung vom Arbeitsvertrag.
  3. Sie beschließen, ohne diesen Vorbehalt vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Verlieren Sie den Prozess in diesem Fall, gilt das Arbeitsverhältnis als beendet. Dies geschieht normalerweise, sollte das Gericht die Kündigung als zulässig ansehen. Da Sie mit der Änderung vom Arbeitsvertrag nicht einverstanden waren, müssen Sie das Unternehmen hier verlassen. Gewinnen Sie den Prozess, muss Ihr Chef Sie zu den Konditionen weiterbeschäftigen wie zuvor.
Sie sollten also genau abwägen, wie Sie sich verhalten, wenn Ihnen Ihr Chef einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag vorlegt. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, bevor Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Entscheidung mitteilen. Normalerweise muss Ihnen dieser eine Frist von drei Wochen einräumen, innerhalb der Sie sich für oder gegen die Änderung vom Arbeitsvertrag entscheiden können.

Muster: So könnte ein Änderungsvertrag gemäß Arbeitsrecht aussehen

Um Ihnen zumindest eine grobe Vorstellung davon zu vermitteln, wie eine Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag aussehen könnte, stellen wir Ihnen an dieser Stelle ein Muster einer solchen zur Verfügung. Je nachdem, welche Änderung zum Arbeitsvertrag jeweils getroffen werden soll, müssen Sie dieses entsprechend anpassen, bevor Sie es verwenden.

aenderungsvertrag-zum-arbeitsvertrag-muster
Laden Sie hier kostenlos das Muster für eine Änderung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag (Muster).doc
Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag (Muster).pdf

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kommentare

  1. Dey meint

    12. Februar 2024 at 16:27

    I want to know an information about changing something in my contract. For example, if my employer wants to change my salary from €3,000 to €2,000 due to financial issues of the company, do I need to inform immigration because I have been granted my Visa on behalf of this job. I’m not changing the company just my salary is going to be reduced. So should I need to inform immigration regarding that and currently I am in 18B skilled employment.

    Antworten
  2. I.S. meint

    12. Dezember 2023 at 10:33

    Hallo, Ich arbeite hier seit 4 Jahren im Privathaushalt 40h an 5 Arbeitstagen. Nun verreisen meine Chefs sehr oft und ich muss immer in Ihr Haus einziehen bis Sie wieder da sind. Das bedeutet, viel weniger private Zeit und mehr Arbeit. Was kann ich tun?

    Antworten
  3. I. meint

    15. November 2019 at 13:40

    ich als Arbeitsnehmer seit 5 Jahre in einem Hotelbetrieb beschäftig bin, ab dem 01.01.2020 wurd ich
    beim die Bewertungsgruppe EG 5. Mein Arbeitgeber möchte ein Änderung des Arbeitvertages mit
    Rückstuffung auf EG 4 und vom 40 auf 36 Stunden pro Woche. Der Grund : mein Gehalt für Ihn zu Teuer!!
    ich bin geboren im 1957

    Ich bitte Sie um einen Ratschlag

    Mit freundlichen grüßen

    I.

    Antworten

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