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Überstundenabbau: Was das Arbeitsrecht vorschreibt

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Key Facts

  • Überstunden, die über die vertraglichen Regelungen hinausgehen, können entweder ausbezahlt oder durch einen Freizeitausgleich abgegolten werden.
  • Gibt es keine vertraglichen Regelungen zum Überstundenabbau, muss dieser innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
  • Werden Arbeitnehmer während des Freizeitausgleichs krank, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Der Abbau von Überstunden durch Freizeit gilt nämlich nicht als Urlaub.

Wie können Überstunden abgebaut werden?

Das Arbeitszeitgesetz regelt bei Überstunden und Freizeitausgleich die Grenzen.
Das Arbeitszeitgesetz regelt bei Überstunden und Freizeitausgleich die Grenzen.

Inhalt

  • Wie können Überstunden abgebaut werden?
    • Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?
    • Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?
  • FAQ: Überstunden abfeiern

In Arbeitsverträgen finden sich immer häufiger Klauseln, welche angeben, dass Überstunden, die eine bestimmte Anzahl pro Woche nicht überschreiten, pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind. Sofern diese präzise und konkret formuliert sind, haben sie in aller Regel Bestand.

Sammeln Arbeitnehmer Überstunden an, die über diese Vertragsklausel hinausgehen, so sind diese nicht mit dem Gehalt abgegolten. In diesem Falle muss ein Überstundenabbau erfolgen. Dazu gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten:

  • Freizeitausgleich: Die geleistete Mehrarbeit wird dadurch ausgeglichen, dass Sie in der Zeit, du der Sie eigentlich arbeiten müssten, frei haben. (Achtung: Diese Tage zählen nicht als Urlaubstage und werden bei Krankheit nicht „erstattet“!).
  • Überstunden auszahlen: Ist ein Freizeitausgleich nicht möglich, erfolgt der Überstundenabbau in aller Regel durch eine Vergütung zusätzlich zum Monatsgehalt. Grundlage der Berechnung ist in aller Regel der Stundenlohn des Arbeitnehmers.

Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?

Überstunden abfeiern: Beim Anordnen müssen Arbeitgeber auch an sich denken.
Überstunden abfeiern: Beim Anordnen müssen Arbeitgeber auch an sich denken.

Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit entlohnen. Ein Überstundenabbau ist laut Arbeitsrecht in diesem Fall nicht rechtens.

Die meisten Arbeits- und Tarifverträge ziehen jedoch einen Überstundenabbau durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Überstunden abfeiern zu dürfen. Haben Arbeitnehmer z. B. eine gewisse Anzahl an Überstunden gesammelt, kann dies in Kombination mit dem Anspruch auf Urlaub die Betreuung in den Schulferien sicherstellen.

Der Überstundenabbau ist jedoch nicht mit dem Anspruch auf Urlaub zu verwechseln: Häufig verhält es sich so, dass Arbeitgeber gemachte Überstunden laufend oder pro Woche von ihren Arbeitnehmern abbauen lassen, damit diese im Anschluss nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen.

Es liegt generell im Ermessen des Arbeitgebers, wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abbummeln dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber darauf achten, die Termine für das Abfeiern der Überstunden mit den Angestellten abzusprechen.

Allerdings können Arbeitnehmer nicht erwarten, den Zeitpunkt oder die Woche immer selbst bestimmen zu dürfen. In speziellen Situationen (wenn beispielsweise für eine gewisse Zeit keine Arbeit da ist) müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer die mehrgeleisteten Stunden abfeiern lassen, damit kein Nachteil daraus entsteht.

Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?

Überstunden: Der Freizeitausgleich gilt nicht als Urlaub. Sie bekommen die Stunden bei Krankheit demnach nicht "zurück".
Überstunden: Der Freizeitausgleich gilt nicht als Urlaub. Sie bekommen die Stunden bei Krankheit demnach nicht „zurück“.

Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:

  • Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
  • Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
  • Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss.
  • Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
  • Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.

Abschließend stellt sich noch die Frage: „Bis wann müssen Überstunden abgebaut werden?„. Das Arbeitszeitgesetz schreibt grundsätzlich vor, dass der Überstundenabbau innerhalb von sechs Kalendermonaten nach deren Entstehen erfolgen muss.

Überstunden als Freizeitausgleich sind laut Arbeitsrecht in der Regel nicht möglich, wenn es im Vorfeld zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kam. Arbeitgeber haben die Pflicht, auch dann die gemachten Überstunden zu vergüten. Ohne gültige Vereinbarung kann Ihr Chef demnach nicht entscheiden, dass Sie als Arbeitnehmer ihre mehrgeleistete Arbeitszeit abbummeln müssen.

FAQ: Überstunden abfeiern

Müssen Überstunden grundsätzlich vergütet werden?

Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von mehrgeleisteter Arbeitszeit vorschreibt. Allerdings muss diese durch Freizeit ausgeglichen werden, sofern die Überstunden nicht bis zu einer bestimmten Anzahl pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden.

Welche Option gibt es außerdem?

Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.

Ist ein Überstundenabbau durch Freizeit mit Urlaub gleichzusetzen?

Nein, wenn Sie Überstunden abfeiern, ist dies nicht als Erholungsurlaub zu verstehen. Werden Sie beispielsweise krank, während Sie Überstunden abbauen, werden Ihnen die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Dorothee B. meint

    10. Februar 2025 at 17:06

    Hallo, ich habe am 10.2. und am 14.2.2025 Überstundenfrei.Nun ist es so das ich am 3.2. erkrankt bin. Am 6.2. habe ich u meinem Chef gesagt das ich kein Überstundenfrei nehme. Nun musste ich heute nochmal zum Arzt und bin weiterhin diese Woche krank geschrieben. Wie verhält sich das in diesem Fall mit meinen Überstunden. Stehen sie mir noch zu da ich dieTage gekänzelt hatte?
    MfG
    Dorothee

    Antworten
  2. Isa meint

    20. November 2024 at 15:05

    Hallo,
    ich habe am 18.11.24 meine Kündigung eingereicht zum 31.12.2024.
    Eigentlich hätte es gereicht am 29.11.2024 die Kündigung einzureichen, da ich eine First von 4 Wochen zum Monatsende habe. Da mein Team aber extrem unterbesetzt ist (es hat bereits eine andere Person gekündigt) wollte ich nett sein, damit frühzeitig eine Nachfolge erfolgen kann.
    Aufgrund von Unterbesetzung haben sich bei mir viele Überstunden angesammelt (ca. 45 Stunden habe ich aktuell).
    Nun verlangt mein*e Vorgesetzte*r, dass ich in den nächsten Wochen täglich mindestens 1 Stunde früher gehe, damit ich die Überstunden abbauen.
    Darf er das so verlangen?
    Was spricht dagegen, die Stunden auf einen Schlag vor dem letzten Arbeitstag zu nehmen?
    Ich freue mich auf eine Antwort.
    Danke und Gruß

    Antworten
  3. Caty meint

    28. Februar 2024 at 10:46

    Ich habe aktuell etwas über 25 Überstunden angesammelt, gestern wurde ich dann nachhause geschickt weil nix im Laden los war… obwohl ich mehrfach gesagt habe das ich nicht früher Feierabend machen will, da es mir an dem Tag nix bringt, und die Betreuung meiner Kinder sichergestellt ist… Ich wurde dann mit den Worten: „ich meine es ernst du gehst jetzt nachhause deine Überstunden abbummeln..“ weggeschickt.
    Ist das überhaupt erlaubt?
    Muss ich Überstunden so abbauen wie es mein Chef will oder habe ich dort ein Mitspracherecht? Immerhin habe ich die Überstunden angesammelt und dafür ganze Tage gearbeitet und nun soll ich die Überstunden abbummeln in dem ich da Mal 30-60 min früher nachhause gehen darf. Zudem finde ich es eine Frechheit das mit das erst an dem Tag mitgeteilt wird das ich Überstunden abbummeln muss.

    Antworten
  4. E. meint

    24. Januar 2024 at 7:57

    Guten Tag. Ich arbeite in Vollzeit in einem großen deutschen Unternehmen. Da alle Angestellten unterschiedlich viele Tage pro Woche arbeiten wird auf Grundlage des Dienstplanes die Urlaubstage auf die entsprechende Tage-Woche herunter gerechnet. Es entsteht somit Urlaubsanspruch mit Nachkommastellen (Bsp. 25,36). Man kann aber nur die vollen Urlaubstage nehmen der Rest wird mit ins Folgejahr genommen. Am Anfang des Folgejahres werden die laut Schichtplan zu erbringen Tage gezählt und es werden die Tage abgezogen, an denen man den ganzen Tag Überstunden abgebaut hat und daraus der neue Urlaubsanspruch für das vergangene Jahr berechnet. Es wird die Differenz von dem Rest aus dem Vorjahr abgezogen, maximal jedoch bis auf null. Ist diese Vorgehensweise so rechtens?

    Antworten
  5. Martin meint

    25. Oktober 2023 at 22:23

    Hallo, ich habe gekündigt und habe aber noch 160 Überstunden, ich möchte einen Freizeitausgleich, kann der Arbeitgeber das verhindern, bin im TVöD Pflege?

    Antworten
  6. D.W. meint

    27. Juni 2023 at 12:20

    Ich befinde mich derzeit in einer Feststellung. Mein Arbeitgeber hat mich seit mehreren Wochen in kein Team eingeteilt, weshalb wusste ich längere Zeit auch nicht und mir wurde auch nicht von meinen Vorgesetzten gesagt was Sache ist. Nun habe ich herausgefunden, dass anscheinend eine Kündigung im Raum stehet und darüber noch diskutiert wird. Ich habe keine Kündigung bisher erhalten und auch keine Nachricht in der eine Arbeitsfreistellung angeordnet wurde. Nun hat mein Arbeitgeber einfach angefangen meine 150 Überstunden einfach abzuschreiben ohne Informationen wieso weshalb warum.
    Ist dieses Verhalten erlaubt oder kann ich dagegen mit einem Rechtsbeistand vorgehen?

    Antworten
  7. Helga meint

    23. Juni 2023 at 14:47

    Zu dem Thema „Krank während Überstundenabbau“ hat das Bundesarbeitsgericht im Februar 2022 entschieden, dass Freistellungstage, an denen der Mitarbeiter krank war nachgeholt werden dürfen.
    BEI ARBEITSUNFÄHIGKEIT BESTEHT DER FREISTELLUNGSANSPRUCH FORT
    Urteil vom 23.2.2022 AZ 10 AZR 99/21

    Antworten
    • VR meint

      9. November 2023 at 16:02

      in dem zitierten Urteil geht es um Freistellungstage und nicht um Überstundenabbau!

      Anders als im Fall der Erkrankung während des Erholungsurlaubs trägt während eines beantragten und gewährten Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto grundsätzlich die/der Beschäftigte das Risiko, im Zeitraum des gewährten Zeitausgleichs arbeitsunfähig zu erkranken; der Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt. Bei Arbeitsunfähigkeit während eines beantragten und vom Arbeitgeber gewährten Zeitausgleichs werden die entsprechenden Zeiten vom Arbeitszeitkonto abgebucht.

      Antworten
  8. Kira meint

    18. Juni 2023 at 15:39

    Hallo,

    was passiert, wenn ich im Urlaub erkranke mit meinen bis dahin angesammelten Überstunden? Werden diese, wie beim Freizeitausgleich dann abgezogen oder gilt das im Falle eines eigentlich gewährten Urlaubs nicht?

    VG

    Antworten
  9. D. A. meint

    15. März 2023 at 21:03

    Ich habe einen 5-Stunden Job in einer Gärtnerei, arbeite aber 7 bis 9 Stunden täglich zum Aufbau eines Stundenkontos für den Winter.

    Muss ich Pause machen, deren Zeit (30 Min.) mir abgezogen wird?

    Antworten
    • Moo meint

      18. Oktober 2023 at 23:28

      Offiziell ja ab 6 Stunden Arbeitszeit. Wo kein Kläger, da kein Richter

      Antworten
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