Sobald Sie als Arbeitnehmer mehr Arbeitsstunden leisten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, handelt es sich um Überstunden. Die Regelungen dazu finden sich in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Grenzen werden vom Arbeitszeitgesetz abgesteckt.

Als Arbeitgeber haben Sie jedoch die Wahl: Entweder, Sie bezahlen Ihrem Arbeitnehmer die mehrgeleisteten Stunden, oder Sie bieten ihm für die gemachten Überstunden einen Freizeitausgleich an. Wann ein solcher Abbau von Mehrarbeit stattfindet, liegt normalerweise ebenfalls in Ihrem Ermessen.
Kurz & knapp: Überstunden abfeiern
Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von mehrgeleisteter Arbeitszeit vorschreibt.
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.
Nein, wenn Sie mehrgeleistete Stunden abfeiern, ist dies nicht als Erholungsurlaub zu verstehen. Werden Sie beispielsweise krank, während Sie Überstunden abfeiern, werden Ihnen die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben. Eine Erklärung dazu finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen nötig sind, damit Arbeitnehmer ihre Überstunden abfeiern können und ob sie dabei überhaupt ein Mitspracherecht haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?
Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit entlohnen. Ein Überstundenabbau ist laut Arbeitsrecht in diesem Fall nicht rechtens.
Die meisten Arbeits- und Tarifverträge ziehen jedoch einen Überstundenabbau durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Überstunden abfeiern zu dürfen. Familien mit Kindern haben so mehr Zeit für den Haushalt oder die Erziehung und die Betreuung der Kleinen. Haben Arbeitnehmer z. B. eine gewisse Anzahl an Überstunden gesammelt, kann dies in Kombination mit dem Anspruch auf Urlaub die Betreuung in den Schulferien sicherstellen.

Der Überstundenabbau ist jedoch nicht mit dem Anspruch auf Urlaub zu verwechseln: Häufig verhält es sich so, dass Arbeitgeber gemachte Überstunden laufend oder pro Woche von ihren Arbeitnehmern abbauen lassen, damit diese im Anschluss nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen.
Es liegt generell im Ermessen des Arbeitgebers, wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abbummeln dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber darauf achten, die Termine für das Abfeiern der Überstunden mit den Angestellten abzusprechen.
Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?
Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
- Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
- Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
- Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss.
- Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
- Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.
Magiera meint
Hallo, ich bin Angestellte bei eine Gleisbaufirma und stehe jetzt kurz vor die Rente (ab 01.10.2018). Jahreslang nach Abstimmung und Anerkennung des Chefs produziere ich pro Monat ca. 30 bis 40 Überstunden welche sind immer ausbezahlt auch mit dem 25% Zuschlag. Jetzt möchte ich monatlich Überstunden einsparen (bis 80 Überstunden) so das in September nehme ich zwei Wochen Rest Urlaub und zwei Wochen die eingesparte Überstunden und mein Arbeitsverhältnis beenden. Der Chef ist für die Überstunden abzufeiern einverstanden nur sagte dass das Überstundenzuschlag in diese sine steht mir nicht zu und kann die nicht auszahlen. Hat er Recht ?.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Magiera,
es gibt tatsächlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschlag. Dieser kann jedoch vertraglich vereinbart werden. Dann ist er auch zu zahlen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
R. Andreas meint
Guten Tag,
ist es vom Arbeitgeber erlaubt am Mittwoch mir mitzuteilen, das ich am Freitag, meine Überstunden abfeiern muss. Ist hierzu nicht ein kleines Zeitfenster vorzugeben?
Fühle mich etwas überrumpelt mit dieser Art und Weise.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andreas,
sofern der Arbeitsvertrag den Ankündigungszeitraum für Überstundenabbau nicht festlegt, sind Arbeitgebern diesbezüglich keine Beschränkungen auferlegt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
Hallo Team Arbeitsrechte,
unser Arbeitgeber hat in den Arbeitsverträgen verankert, dass Mehrarbeitsstunden in den weniger arbeitsintensiven Monaten abgebaut werden. Das sit so korrekt. Allerdings unterscheidet er zwischen Mehr- und Überstunden und sagt, dass er grundsätzlich bis 60 Stunden die Woche anordnen kann, wobei bis zur Grenze von 48 Stunden angeechnet werden kann. 48 Stunden wären naxh Gesezgebung gerecht und müssen werden abgefeiert , noch ausbezahlt werden.
Muss ein Arbeitgeber eine Zusatzvereinbarung erlassen, um genau zu regln, wer, wann und wie viel Über-/Mehrarbeitsstunden ein AN erarbeiten darf. Muss geregelt werden, um was für ein Überstundenkonto es sich handelt. Gibt es ein Verfallsdatum der Überstunden?
Unsere Arbeitszeit wird durch in Arbeitszeiterfassungsgerät erfasst. Alerdings können wir A nicht sofort sehen, was an Arbeitszeit notwendig isr, welche Arbeitszeit am Tag erbracht wurde. wir sehen die Mehr- oder Minderstunden nur auf dem Lohnzettel.
Ist das so korrekt oder murss der AG uns die tägliche Zeit zur Verfügung stellen?
Ich danke Euch
VG
Peter
arbeitsrechte.de meint
Hallo Peter,
Ihr Fall stellt sich sehr komplex dar und bedarf einer eingehenden Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kathrin meint
Hallo,
Darf der Arbeitgeber vorschreiben, was zuerst abgebummelt wird? Es liegen über 100 Überstunden vor und 15 Tage Urlaub und den ganzen März war ich im „urlaub“. Die Idee war, erst alle Überstunden platt zu machen und den Rest mit Urlaub, aber Chef weigert sich?!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kathrin,
grundsätzlich ist es eher ungewöhnlich, dass der Chef Sie „zwingt“, Ihren kompletten Urlaubsanspruch zu nutzen. Anders sieht es jedoch aus, wenn es dabei um den Resturlaub aus dem Vorjahr geht. Dieser muss bis zum 31. März genutzt werden, damit er nicht verfällt. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peggy meint
Hallo,
Ich habe Überstundenabbau beim Vorgesetzten angemeldet (2 Wochen vor dem Abbau) dieser wurde genehmigt (Unterschrift auf Antrag). Nun will mein VG, dass ich dies nicht mehr durchführe. Ist das so einfach machbar obwohl es genehmigt wurde im Vorraus?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Peggy,
eine Vereinbarung zwischen VG und AN ist für beide bindend, wenn Sie die Vereinbarung nicht einvernehmlich zurücknehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claire meint
Hallo,
ich bin Praktikantin und habe laut Vertrag eine Vertrauensarbeitszeit von 40 Stunden.
Eine manuelle Zeiterfassung (Exceltabelle) erfolgt aber schon und es sind einige Überstunden angefallen.
Darf ich die Überstunden rechtlich gesehen abbauen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
Hallo Claire,
angefallene Überstunden müssen auch bei Vertrauensarbeitszeit vergütet werden. Bei diesem Arbeitsmodell ist ein Freizeitausgleich nicht unüblich. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf entsprechende Klauseln.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michaela meint
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Folgendes Problem:
Ich habe bisher bei meinem Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigte gearbeitet. Dabei haben sich mit der Zeit Überstunden angesammelt, die multipliziert mit meinem Bruttogehalt den Betrag von XY ergibt.
Nun werde ich aber auf Steuerkarte weiterarbeiten mit einem höheren Brutto. Es bestehen aber noch die alten Überstunden, bzw. der „Überstundenlohn“ xy, die ich abfeiern darf/soll mit der Zeit.
Die Lohnbuchhaltung möchte jetzt diesen „Überstundenlohn“ xy wieder in Überstunden umwandeln, damit ich die abfeiern kann und rechnet jetzt xy geteilt durch meine neues Brutto. Dadurch habe ich natürlich weniger Überstunden, als wenn man durch mein altes Brutto, was ja weniger war, teilen würde.
Die Überstunden wurden aber mit dem alten Bruttoverdienst erzielt.
Ist das rechtens???
Vielen Dank schon mal für eure antworten.
Gruß, Micka
arbeitsrechte.de meint
Hallo Michaela,
lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Die hier ablaufenden komplexen Vorgänge erfordern die Analyse durch einen versierten Fachmann. Eine Rechtsberatung dürfen wir zudem nicht anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frauke meint
Hallo, meine Überstunden würden ohne mein Zutun nun einfach vergütet. Habe ich kein Recht auf einen Freizeitausgleich? Oder darf das mein Chef einfach entscheiden. Im Arbeitsvertrag ist hierzu nichts geregelt.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Frauke,
besteht keine explizite Regelung, sollten Sie sich mit Ihrem Chef einigen. Auch mündliche Absprachen sind dabei bindend. Ansonsten entscheidet der Vorgesetzte eigenständig über die Art des Überstundenausgleiches.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
Hallo,
ich bin Azubi und wenn ich mir Freitags nach der Berufsschule frei nehme, werden mir 2,75 Stunden abgezogen. (Schule von 07:50 – 13:00)
Pause hatte ich in dem fall noch nicht. (45Minuiten Pause)
Allerdings habe ich an diesem Tag schon eine geleistete Arbeitszeit von 5 Stunden und 10 Minuten.
Gearbeitet wird Freitags bei uns von 08:00-15:45.
Im Endeffekt wird mir ja meine Pause als Arbeitszeit abgezogen.
Da mein Betrieb sehr pingelig bei jeder Kleinigkeit ist, würde ich gerne mal wissen, ob es nicht eigentlich nur 1 Stunde und 50 Minuten sind, die mir abgezogen werden dürfen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Alex,
dies hängt von der Vereinbarung in Ihrem Ausbildungsvertrag ab. Bitte wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Enrico meint
mein Arbeitgeber geht von heut auf morgen an unsere Überstunden darf er das oder muss er es ankündigen 24/48 stunden vorher muss ich den stunden abbau hin nehmen ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Enrico,
es gibt keine gesetzliche Regelung, wie weit im Voraus der Überstundenabbau angeordnet werden müssen. Sofern der Arbeitsvertrag diesbezüglich keine Regelung vorsieht, darf der Arbeitgeber ohne Beschränkungen handeln.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephanie meint
Hallo,
ich habe sehr viele Überstunden gesammelt und habe mir nun einen neuen Job gesucht. Ich habe noch ein paar Tage Resturlaub und würde im Anschluss daran gerne die ganzen Überstunden nehmen. Geht das? Oder muss ich mir diese Auszahlen lassen? (Tarifvertrag nach TVL West)
arbeitsrechte.de meint
Hallo Stephanie,
in der Regel sind die Möglichkeiten für Freizeitausgleich oder eine Bezahlung von Überstunden im Arbeitsvertrag festgelegt. Abseits davon können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heinz Albert meint
Hallo. Ich bin Feuerwehrmann und arbeite im 24 Stunden Dienst. Mein Chef vergütet mir meine geleisteten Überstunden gnädigerweise, indem effe manchmal eine 24 Stunden Schicht zu einer 12er macht. Also och komme dann von 7:20 bis 19:20 und „darf“ dann nach Hause fahren. Habe also nicht wirklich was von meinem frei und verliere auch noch den „Dienst zu ungünstigen Zeiten-Zuschlag“. Und muss natürlich trotzdem zur Arbeit fahren. Ist das Rechtens?
Gruss
arbeitsrechte.de meint
Hallo Heinz Albert,
wir würden Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ein solcher kann Ihre Situation professionell beurteilen und Ihnen Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Iris meint
Hallo,bei uns im Logistikzentrum haben wir Ausgleichstage(SAT) für die 6Tage woche(14 Tägig),jetzt müssen wir an unserem SAT arbeiten,sollen aber vorher den Tag ausgleichen,da dieser schon mehrmals abgesagt worden ist haben wir Minustunen aufgebaut.Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Iris,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver meint
Hallo Team Arbeitsrechte,
Ich möchte mein derzeitiges Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber kündigen.
Da ich 11 Urlaubstage und etwas über 160 Überstunden habe möchte ich gern zum 15.07 das Unternehmen verlassen und die restliche Zeit meinen Urlaub nehmen und die Überstunden abbummeln.
Ich habe geplant meine Kündigung ende Mai bei einem Persönlichem Gespräch mit dem Chef einzureichen.
Meine letzter Arbeitstag wäre dann der 31.05.
Meine Frage hierzu ist folgende.
Kann ich bei meinem Chef Freizeitausgleich einfordern?
Ich befürchte das mein Chef mich Auszahlen möchte, um mich möglichst lange am Arbeitsplatz einsetzen zu können. Kann mein Chef das von mir verlangen?
Und wie kann ich vorgehen, um dem vorzubeugen (Wie formuliere ich meine Kündigung um ein Freizeitausgleich zu bekommen?)
arbeitsrechte.de meint
Hallo Oliver,
es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Ob Sie den Freizeitausgleich einfordern können, kann Ihnen nur ein Anwalt verbindlich sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadin meint
Guten Tag
Ich habe bei meinem AG gekündigt zum 31.5.
Nun ist die Frage für mich, darf meine Chefin mir verweigern die überstunden abzufeiern?
Sie möchte mir diese bezahlen, dass möchte ich aber nicht, da überstunden weniger vergütet werden und über die Steuer davon nicht viel übrig bleibt?
Kann ich mich weigern?
Im Arbeitsvertrag steht zu überstunden nichts geschrieben
Lg
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nadin,
das kann u.a. davon abhängen, ob ein Arbeitszeitkonto besteht. Da wir aber keine Rechtsberatung anbieten dürfen, kann Ihnen diese Frage nur ein Anwalt, mit Einblick in den Arbeitsvertrag, verbindlich beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angelika meint
Guten Tag!
In meinem im Dezember 2016 geschlossenen Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden ab der ersten Überstunde mit 25% Zuschlag vergütet werden. Jetzt kam ein Schreiben, als Präambel, dass ein Zeitkonto rückwirkend zum 1. April 2018 eingerichtet wird, dieses Schreben soll unterschrieben zurückgesendet werden. Ist diese Präambel auch gültig, wenn ich mit selbiger nicht einverstanden bin? Was kann passieren, wenn ich diese nicht unterschreibe, kann mir gekündigt werden? Ich sehe hier eine Vertragsänderung der letztendlich beidseitig zugestimmt werden muss, es ist ja auch möglich, dass ich unter diesen Umständen in 2016 den Vertrag gar nicht unterschrieben hätte.
Vielen Dank im voraus.
LG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Angelika,
bei Ihrem Problem kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen. Dieser kann Ihren Vertrag und den Änderungsvorschlag beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
Guten Morgen,
in unserem Betrieb sind nur wenige Festangestellte.
Da zur Zeit nicht viel zu tun ist, kommt es vor, daß wir Überstunden abbauen müssen.
Wir sollen in der Firma anrufen, ob Arbeit da ist oder nicht. Manchmal werden wir aber auch vom Büro angerufen, wenn es etwas zu tun gibt.
Nun meine Frage: ich habe ca. zwei Wochen täglich in der Firma angerufen und nachgefragt, ob es Arbeit gibt. Jedesmal wurde mir mitgeteilt, es ist fast nichts oder gar nichts zu tun.
Im Nachhinein kam mir aber zu Ohren, auch anhand der Stempelkarten ersichtlich, daß in der Zeit Aushilfen arbeiten waren! Wie verhält sich das nun? Hätte ich nicht als Festangestellte, vor den Aushilfen, ein Recht auf Arbeit gehabt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Petra,
in derartigen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt (gegebenenfalls mithilfe eines Beratungshilfescheins) oder durch die eigene Gewerkschaft. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniela meint
Hallo, mir wurden freie Tage (Abbau von Überstunden) zunächst genehmigt. Nun habe ich eine Reise an diesen Tagen gebucht. Danach möchte der Chef mir die zunächst genehmigten freien Tage wieder streichen. Was ist mit den Reisekosten ? Der Chef meint, ich müsste diese selbst tragen, da frei durch Überstunden trotz vorheriger Genehmigung nicht so gesichert sind wie durch Urlaubstage
arbeitsrechte.de meint
Hallo Daniela,
zieht der Arbeitgeber die Genehmigung eines bereits bewilligten Urlaubs zurück, müssen gute betriebliche Gründe vorliegen. Für eventuelle Stornokosten muss er auch aufkommen. Ob hier ein Unterschied zu Urlaubstagen, die sich aus Überstunden ergeben, gemacht wird, kann Ihnen nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jana meint
Ich arbeite in einer Steuerkanzlei und wurde als Buchhalterin und Sekretärin eingestellt.
Da es jedoch Kommunikationsprobleme gab, wurde meine Arbeit zurück nach München beordert. Zudem hat ständig eine freie Mitarbeiterin in meiner Buchhaltung herumgebucht.
Danach wurde ich im Archiv eingesetzt, wo ich bis heute arbeite, obwohl immer wieder nach Personal für die Buchhaltung gesucht wurde, auch am Standort wo ich arbeite.
Im AV ist diesbezüglich nichts vereinbart.
Ich arbeite 25 Stunden und im AV steht, dass etwaige Mehrarbeit mit dem Gehalt, in Höhe des Mindestlohnes, abgegolten ist.
Da ich aufgrund der andauernden Situation nach einem neuen Job suche, da Gespräche nicht weiter geführt haben, wüsste ich gern wie ich mich verhalten soll. Da ich aufgrund der Verkehrsanbindung immer wieder Mehrstunden in der Woche habe, die ich bis dato für Fehlzeiten wegen meiner Kinder über 12 genutzt habe bzw. wenn es mir aufgrund meiner derzeitigen Tätigkeit nicht so gut ging, immer in Absprache mit meinem aktuellen Vorgesetzten.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jana,
wir dürfen keine Empfehlungen oder Ratschläge aussprechen, welches Verhalten im Einzelfall angebracht wäre. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Arbeitsvertrag und die darin enthaltenen Regelungen auf ihre arbeitsrechtliche Zulässigkeit von einem Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann Sie auch umfassend zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
christine meint
Ich habe auch eine Frage zu diesem Thema. Wie verhält es sich denn wen ich laut Arbeitsvertrag meine Überstunden abfeiern muss. Ich aber mehr Überstunden habe als ich abfeiern kann. Im meinem Vertrag ist eine Klausel das mehr geleistete Arbeit dann verfällt. Ist dies Rechtens?
ich hoffe um antwort
vielen dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christine,
in der Regel gilt der Grundsatz, dass jede geleistete Arbeit entlohnt werden muss. Wie es sich mit der Klausel in Ihrem Vertrag verhält, kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tim S. meint
Hallo, ich habe mein Arbeitsverhältnis vor 4 Wochen zum 30.06. gekündigt. In diesem Zuge habe ich auch meine zwei Tage Resturlaub sowie drei Gleittage Ende Juni eingereicht und bewilligt bekommen. Nun bin ich leider die letzte und diese Woche aufgrund einer OP ausgefallen und erhalte heute die Nachricht, dass die Gleittage gestrichen werden. Aus meiner Sicht gibt es keine akuten betrieblichen Gründe die für eine Streichung sprechen sondern glaube eher, das es Schikane ist. Daher meine Frage: Können die drei Tage Freizeitausgleich mir während einer Krankheit und ohne Angabe von Gründen gestrichen werden? Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tim,
die Bedingungen für den Umgang mit dem Freizeitausgleich sind vertraglich festgehalten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, wenn Ihr Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janni meint
Hallo,
wenn ich an jedem Tag unterschiedlich viel arbeite.
BSP Mo 8 Std
Di 7 Std
mi do und fr 6 Std
und ich überstunden abfeier. Darf mein Abreitgeber dann einen querschnitt meiner wöchentlichen Abreitszeit ziehen und mir zb für einen 6 Std Arbeitstag 7 Überstunden abziehen, weil die wöchentliche Arbeitszeit 35 Std beträgt?
Vielen Dank im voraus
Janni
arbeitsrechte.de meint
Hallo Janni,
der Freizeitausgleich darf Ihnen nicht zur Last gelegt werden. Bei Problemen hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephanie meint
Hallo, ich arbeite seit 1.6. bei einem neuen Arbeitgeber. Am ersten Freitag im Monat ist die Praxis zu und wir bummeln Überstunden ab. Ich arbeite Freitags 5h (insgesamt 35h/Woche). Meine Kollegin meinte heute zu mir, dass der Freitag dann mit -7h berechnet wird. 35 Wochenstunden : 7 Tage = 7 h durchschnittliche tgl. Arbeitszeit.
Ist das korrekt??
MfG
Stephanie
arbeitsrechte.de meint
Hallo Stephanie,
die Rechnung ist soweit richtig, ob Sie sich allerdings auch so anwenden lässt bzw. ob dies in Ihrem Fall zulässig ist, können wir ohne Einsicht in den Arbeitsvertrag nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christina K. meint
Wir haben eine Betriebsvereinbarung wo verankert ist das Mehrstundenabbau auf Wunsch der Mitarbeiter erfolgt oder der Mitarbeiter zum Jahresende entscheiden kann, seine Mehrarbeitsstunden in ein Lebensarbeitszeitkonto zu überführen. Jetzt haben wir zeitweise zu viel Personal in den Diensten und der AG hat Mitarbeiter gefragt ob sie nicht Mehrstunden abbauen wollen. Es hat sich niemand bereit erklärt. Jetzt will der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und bei Mitarbeitern Mehrstunden abbauen. Darf der AG so handeln?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christina,
wenn es in der Vereinbarung nicht so festgelegt ist, kann der Arbeitgeber in der Regel den Überstundenabbau nicht anordnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
Hallo Zusammen,
bei mir stellt es sich so dar, dass über die Jahre mehr Überstunden angefallen sind als abgefeiert. Mittlerweile sind es über 300 Stunden. Es wurde aber kontinuierlich auch Freizeit genommen. Verfallen in diesem Fall Überstunden? Und wie würde ich das dann berechnen?
Danke für die Hilfe.
VG
Andrea
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andrea,
ein Anspruch auf Vergütung von geleisteten Überstunden kann unter Umständen verjähren. Wir empfehlen, diesbezüglich einen Anwalt aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Z. Abu R. meint
Ich habe zum 30.07.18 meine Stelle in d. Ambulante Pflegedienst gekündigt.
ich habe noch 7 Tage Resturlaub und 70 Überstunden, die ich gerne frei haben möchte. in den Arbeitsvertrag steht nichts von Überstundenregelung. (Ich habe auch ein genehmigtes Urlaubsantrag von 16.07. bis ende Juli)
Der Cheff stellt sich Quer und möchte mir die Überstunden auszahlen. Darf er das?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Z.,
in der Regel ist der Umgang mit Überstunden und Mehrarbeit im Arbeitsvertrag geregelt. Im Streifall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Forderungen unterstützen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Minz meint
Kann mir mein Chef vorschreibn wann ich die Überstunden abgelten kann, oder kann ich es festlegen. Ich habe ja meine Freizeit dafür geopfert
arbeitsrechte.de meint
Hallo Minz,
wann Überstunden abgegolten werden, sollte im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dieser kann den Zeitpunkt nicht anweisen, aber einen Antrag auf Überstundenausgleich ablehnen, wenn es gute betriebliche Gründe gibt. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie Ihre rechtliche Situation genau beleuchtet haben wollen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuela meint
Hallo, habe etwa 180 Überstunden möchte die nicht auszahlen lassen,gibt es die Möglichkeit über eine Anschaffung ( z.,B.eine Brille)die Rechnung vom Arbeitgeber über die Überstunden zu verrechnen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Manuela,
dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Üblich ist eine solche Vorgehensweise allerdings nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis meint
Guten Tag, ich habe gekündigt und in dem Schreiben und letzte Woche in noch einem Schreiben mit Einschreiben Rüschein. Gebeten mir Lohnabrechnungen und rest urlaub + Überstunden auszuzahlen. Was für Chancen habe ich oder kann ich noch machen das ich alles mal bekomme. Danke LG.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Dennis,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mona meint
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 18 Wochenstunden. Nun bin ich im Arbeitsplan für die nächsten 3 Wochen mit je 41 Stunden eingetragen. Das sind über 100% mehr. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mona,
ob und in welchem Rahmen Überstunden bzw. Mehrarbeit zu leisten ist, ist oft im Arbeitsvertrag geregelt. In derartigen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann den Vertrag und den Sachverhalt genau prüfen und beurteilen, ob diese Vorgehensweise des Arbeitgebers arbeitsrechtlich einwandfrei ist. Wir dürfen dies hingegen nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franziska meint
darf mein arbeitgeber mich dazu zwingen meine ueberstunden abzubauen?
wenn nein, welcher paragraph gilt dann?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Franziska,
ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Arbeitgeber in der Regel einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christoph meint
Hallo,
Mein Arbeitgeber gewährt mir für überstunden weder freizeitausgleich noch geld.
Im Vertrag steht Ausgleich durch Freizeit ausnahmsweise auch Vergütung.
Was kann ich tun?
Danke
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christoph,
in diesem Fall würde Ihr Arbeitgeber gegen die vertraglich vereinbarten Bestimmungen verstoßen. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uschi meint
Guten Abend ,
Ich habe mein Arbeitsverhältnis am 15.7.18 zum 1.9. gekündigt, ich gehe in den August mit -9 Stunden und komme Ende August mit +11 Stunden raus. Darf meine Chefin mich noch mit extra Plusstunden eintragen obwohl ich gekündigt habe?
Eigentliche Arbeitszeit: 17 h in der Woche
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Uschi,
Ihre Chefin kann Sie zu Plusstunden eintragen, wenn es dafür triftige Gründe im Betrieb gibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mawe meint
Hallo!
Ich arbeite in einem ambulanten OP und dokumentiere mit der App “Arbeitszeiterfassung“ meine Arbeitszeiten.
In letzter Zeit kam es oft zu freien Tagen aufgrund von OP-Absagen. Ich habe für diese Tage Überstundenabbau eingetragen. Die App berechnet für diesen Tag dann keine Stunden, somit “fehlen“ mir ja die Stunden für diesen Tag, was vom Gesamtsaldo.abgezogen wird. Mein Chef behauptet nun, ich hätte zu viele Stunden, weil ich falsch rechne, ich müsse zusätzlich nochmals – 7,42 rechnen. Dadurch würde ich aber den Tag doppelt berechnen. Welche Rechnung ist korrekt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mawe,
da wir mit den Details Ihrer Rechnung und Ihrer Situation allgemein nicht vertraut sind, raten wir Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrechte beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jondraschek meint
Moin, eine Frage treibt auch mich um. Ich bin in der Schiffsversorgung tätig, laut Vertrag acht Stunden täglich. Ebenso sind Kurzarbeit bzw. Mehrarbeit vereinbart, jedoch vom Arbeitgeber anzukündigen. Die Mehrarbeit wird theoretisch mit 50% Zulagen vergütet. Die tägliche Arbeitszeit wird auf einem Gleitzeitkonto dokumentiert, jedoch 1:1, sprich: wenn ich am Montag 10 statt 8 Stunden leiste, werden zwei Überstunden dokumentiert. Wenn ich am Dienstag, aufgrund mangelnder Auftragslage, 6 statt 8 Stunden leiste, werden zwei Stunden abgezogen- somit bin ich nie in den Genuss von 50% Zulage gekommen. Seit Beginn der Arbeitsaufnahme ist es ein „ungeschriebenes Gesetz“, dass die Arbeit beendet wird, wenn sie fertig ist, sprich: ob dies nach 6, vertraglich geregelten 8, oder gern auch 14 Stunden ist, spielt keine Rolle- eine direkte Anweisung gibt es nie. Meine Fragen an Sie: Ist dies so rechtens? Muss ich den Abzug der Stunden 1:1 (ohne vorherige Addierung von 50%) hinnehmen? Habe ich ein Recht, die 8 vertraglich verbrieften Stunden auch einzutragen, oder werden sie partout gegengerechnet bei weniger Arbeit (wofür ich im Endeffekt nichts kann), auch wenn dies nicht explizit angeordnet wurde? Das größte Problem für mich ist halt, dass ich letztlich null Planungssicherheit meiner Freizeit habe, ich kann Feierabend haben nach 6 Stunden, nach den vertraglich geregelten acht- oder eben auch erst nach 14, 15 Stunden, je nach Arbeitspensum… wenn es hart auf hart kommt, könnte ich auf die Regelarbeitszeit bestehen? Vielen Dank für Ihre Zeit, mfG A. Jondraschek
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jondraschek,
diese Handhabung der Arbeitszeiten erscheint in der Tat sehr nachteilig für die Arbeitnehmer. Da wir jedoch keine Rechtsberatung leisten dürfen, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Dieser kann prüfen, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Müller meint
Hallo,
eine Frage hätte ich: ich mache jeden Monat Überstunden die hätte ich gerne als Freizeitausgleich mein Chef verweigert mir dies und zahlt sie aus.
Darf er mir den Freizeitausgleich verweigern und bestimmen wie er die Überstunden vergütet? Ich habe nur ein minijob
arbeitsrechte.de meint
Hallo Müller,
in der Regel ist der Umgang mit Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ina meint
Hallo
Ich bin Kassiererin im Lebensmittelbereich.
Habe einen 70 Stunden Vertrag, (monatlich).
Die Zahl der Überstunden werden aber von Monat zu Monat mehr. In Juli waren es 55, mittlerweile über 80. Im Arbeitsvertrag steht nichts über Überstunden. Und begründet werden sie mit Wir finden keine Leute.
Und von Abfeiern keine Spur (Auszahlung möchte ich nicht weil mir das steuerlich zu sehr belasten würde.
Ist das Ganze rechtens und was kann ich eventuell dagegen tun ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ina,
die Frage, was im Einzelfall rechtens ist und was Sie tun können, dürfen wir nicht beantworten, weil dies unter die Rechtsberatung fällt. Diese bieten wir aber nicht an. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandro meint
Guten Tag
Mein Bruder arbeitet in einem Universitätsspital und hat derzeit über 200 Überstunden angesammelt.
Er würde diese gerne nutzen um im Ausland freiwillige Hilfe zu leisten und ggf. die Reisekosten etc auch selbst tragen. Da es jeweils etwas länger dauert diese Einsätze zu planen, kann er leider nie spontan los, sondern muss den Zeitraum also auch frühzeitig anmelden. Die Vorgesetze sagt nun, dies ginge nicht, bzw. stellt sich jedes mal quer und beruft sich auf den Personalnotstand.
Ist dies rechtens, was kann mein Bruder tun um an einem solchen Freiwilligen-Programm teilnehmen zu können?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sandro,
wenn eine längerfristige Freistellung nicht möglich ist, kann vielleicht mit Urlaub eine entsprechende großer Zeitraum freigemacht werden. Betriebliche Gründe den Überstundenabbau betreffend sind in der Regel statthaft. Letztendlich kann dies aber nur ein Anwalt im Einzelfall entscheiden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Suse meint
Hallo,
über die letzten 5 Jahre sind einige Überstunden angefallen, die ich mir in Absprache mit meinem Abteilungsleiter (Stichwort Reduzierung Rückstellungen) gerne zum grüßten Teil auszahlen lassen würde. Nun ist die Personalabteilung mit der Bitte um Angabe wann genau diese Stunden angefallen sind auf mich zugekommen, damit die entsprechenden Monate berichtigt werden können. Durch Tariferhöhungen etc. müsste das laut TVöD so gemacht werden. Das hieße ja ich bekomme 60 berichtigte Gehaltsabrechnungen !?! Ist das richtig so??
Kann man nicht eine einmalige Sonderzahlung veranlassen?? Und bekomme ich da nicht Probleme bei der Steuererklärung?
Schon einmal vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Suse,
bitte lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt oder Steuerberater beraten. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Huffington meint
Hallo! In meinem Betrieb ist die Frage aufgekommen, wie in einem Fall vorzugehen ist, wenn Arbeitnehmer A Überstundenabbau bewilligt bekommen hat und Arbeitnehmer B nachfolgend im gleichen Zeitraum Urlaub beantragen will. A und B vertreten sich normalerweise gegenseitig. Es gibt sonst niemanden, der einspringen kann. Darf A der Überstundenabbau wieder entzogen werden? Ist Urlaub in diesem Fall höherrangig? ich konnte bisher nichts dazu finden. Danke für Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Huffington,
die Beurteilung einer konkreten Situation darf in Deutschland nur ein zugelassener Anwalt vornehmen. Wenden Sie sich bitte an einen solchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gutzmer meint
Hallo
Die Frage dich ich mir Stelle.
Wenn ich soviele Stunden angesammelt habe das ich eine Woche frei machen könnte. Würde ich für die Woche Lohn bekommen oder nicht?
Vielen lieben dank für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gutzmer,
wie mit Überstunden verfahren wird, sollte sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erika meint
Guten Tag,
in meinem Arbeitsvetrag steht, das Überstunden, Mehrarbeit, Sonn- und feiertagsarbeit mit dem Bruttoentgelt abgegolten sind.
Es gibt gibt für jeden Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto wo auch meine Überstunden vermerkt(Stechuhr) sind. Darf ich diese ganz normal abbummeln?
Ich bin leitende Angestellte.
Mary meint
Hallo,
ich arbeite in einem Seniorenheim und habe eine 6-tage Woche. Im September habe ich 3 Wochenenden zu arbeiten. Die Gegenschicht hat nur zwei Wochenden zu arbeiten. Mein Chef meint dadurch würden sich die Sollstunden der jeweiligen Schicht ändern. D.h. ich muss 16 Stunden mehr leisten als meine Gegenschicht. Ich aber bin der Meinung das Jeder gleich viele Stunden im Monat leisten muss.. Was ist richtig?
Gruß Mary
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mary,
wer wie viel Stunden zu leisten hat, ist gewöhnlich im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Ob die Vorgehensweise Ihres Arbeitgebers richtig ist, können wir nicht beurteilen, denn wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bernd meint
Hallo, ich arbeite in einem Unternehmen, in welchem seit über einem Jahr Mehrarbeit seitens der Projektplanung durch Fehlerhafte Personalaufplanung angewiesen wird. Hierbei handelt es sich um weit über 50h pro Woche. Die somit entstandene Mehrarbeit darf nur ausgezahlt werden, da auf Personal nicht verzeichtet werden könne (Aussage Personal). Im Arbeitsvertrag gibt es keine Klauseln bezüglich dem Ableisten von Überstunden. Kann ein Auszahlung angewiesen werden? Sofern man diese abbauen möchte, wird man seitens der Leitung mental genötigt, diese Auszahlen zu lassen.
Ich hoffe Ihr könnt mir hierzu tipps geben. Ist dieses Vorgehen erlaubt? Bei nicht beachten des Arbeitszeitgesetzes kann man sich an welche Stelle (Behörde) wenden?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bernd,
um Ihre Situation richtig einzuschätzen, empfehlen wir, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Meldungen über kontinuierliche Verstöße gegen Arbeitsschutz und Gesetz können bei den Arbeitsschutzbehörden der Länder gemacht werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas k. meint
Guten morgen,
Ich scheide Ende diesen Monats aus einem Unternehmen aus. Ich habe noch 2 Urlaubstage und Überstunden . Mein Plan war das ich die letzte komplette Woche zu Hause bleibe. Dies möchte allerdings Mein Betriebsleiter nicht. Er will mich stattdessen die Überstunden nach und nach abfeiern lassen und nicht am Stück. Ist das das richtig?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andreas k.,
wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abfeiern dürfen, liegt normalerweise im Ermessen des Arbeitgebers.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lydia meint
Guten Abend,wie verhält es sich wenn man krank wird,auf Arbeit bekannt ist, dass es definitiv über die Zeit der Lohnfortzahlung hinaus läuft und man nach x Wochen wiederkommt und sieht,dass die ganzen Plusstunden weg sind??? Ich habe die stellvertretende Leitung gefragt,die große Augen machte und sagte,dass darf Chefin nicht. auf meine Anfrage bei der Chefin kam die dämliche antwort“ ich wollte sie schonen und habe sie weniger verplant!“In der Zeit ,wo ich garnicht einsatzfähig war und bekannt war,dass ich vorerst definitiv nicht wiederkomme? Ist das rechtens??? Immerhin waren es bummelig 60 Überstunden die urplötzlich futsch waren und gleich,als ich wiederkam (hand-op) wurde mir dann der Vollzeitdienstplan einer ebenfalls ausgefallenen Kollegin in die Hand gedrückt,frei nach dem Motto du hast Minus also Klotz ran 😯 ich bedanke mich schon Mal für ihre Antwort. mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lydia,
in der Regel ist ein solches Vorgehen nicht einseitig zu beschließen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihren Fall präzise beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia H. meint
Mein Arbeitgeber hat mir angeboten meine Überstunden auszubezahlen. Dafür würden 10% verfallen, da es eine Entgegenkommen seinerseits ist und andere Kollegen die Stunden abfeiern.
Ist dies rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Julia,
der Arbeitgeber muss geleistete Mehrarbeit vergüten oder durch Freizeitausgleich ersetzen. Sollte Ihr Arbeitgeber davon abweichen, können Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate M. meint
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Überstundenausgleich. Mein Arbeitgeber geht i. d. R. recht großzügig mit der Möglichkeit, Überstunden auszugleichen um. Aber, und das finde ich befremdlich, werden mir für einen Gleittag 8 Stunden (Arbeitszeit) und 30 Minuten (Pausenzeit) abgezogen. Das irritiert micht und ich bin unsicher, ob das so richtig ist. Nach meinem Verständnis dürften mir doch nur 8 Stunden Arbeitszeit abgezogen werden. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Beate,
wenn die Pause unbezahlt ist, darf sie auch bei einem „Gleittag“ nicht abgezogen werden. Nur bezahlte Arbeitszeit kann so verrechnet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pani meint
Guten Morgen,
mein Arbeitgeber will bei allen Mitarbeitern die Stempelkarte einführen.
Bislang war es immer so, dass die Mitarbeiter im Vertrieb auf Vertrauensbasis gearbeitet haben.
Im Vertrag steht die Floskel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“.
Jetzt ist es so: alle die stempeln, dürfen auch ihre Überstunden abfeiern oder ausbezahlen lassen.
Die Leute im Vertrieb aber nicht. Diese Stunden verfallen einfach.
Wir dürfen uns die weder auszahlen lassen, noch abfeiern.
Geht das rechtlich gesehen einfach so durch?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Pani,
vertragliche Formulierungen wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind immer wieder Streitgegenstand vor dem Arbeitsgericht. Es ist deshalb ratsam, sich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wie bieten diese Beratung jedoch nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffi meint
Hallo liebes Arbeitsrecht!
Ich habe ein Problem!
Ich arbeite auf 460 Euro Basis als Aushilfe und habe insgesamt 180 Überstunden. Einige der Überstunden hab ich schon abgebummelt aber noch nicht sehr viel davon. Mein Problem ist das ich eigendlich frei (Überstunden abarbeiten) habe am 1.Oktober bis zum 5. Oktober. Die hat mein Chef mir nun gestrichen weil eine Kollegin von mir gekündigt hat, das heißt nun das ich wieder einige Wochen Vollzeit arbeiten muss. Das ist aber nicht mein Problem. Die freie Woche habe ich genutzt um Termine zu legen und meine Eltern kommen zu Besuch da ich sie 1 Jahr nicht gesehen habe. Mein Chef meint jetzt mir zu sagen das ich, sie absagen solle weil ich arbeiten müsse Vollzeit. Ich hab gesagt das es nicht geht, schließlich haben sie ja auch ein Hotel gebucht.Mein Chef meinte ich hätte es mit ihm absprechen müssen aber wieso soll ich privates mit ihm absprechen? Das ist doch meine eigene Sache schließlich hab ich die Woche komplett frei gehabt kann dann doch in meiner Freizeit machen was ich will. Naja dann kamen von ihm die Behauptungen ich er hätte mir da nie frei gegeben und wenn ich ein auf Krank mache würde er mich kündig.
Meine Frage ist darf er das so einfach? Ist das Rechtens?
Naja er wollte mich 4 Monate Vollzeit einstellen das ich aus Harz 4 raus bin und meinte dann nach den 4 Monaten könne ich dann wieder Harz 4 beantragen und werde dann von Vollzeit wieder runtergesetzt. Ist das nicht irgendwie Ausbeutung.
Was für Rechte hab ich da? Darf er das alles einfach so mit mir machen? Wie kann ich mich wehren?
Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Hilfe!
Wünsche noch einen schönen Abend.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Steffi,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung zu geben. Ob das Vorgehen Ihres Arbeitgebers rechtens ist, kann deshalb nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de