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Überstundenabbau: Was das Arbeitsrecht vorschreibt

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Key Facts

  • Überstunden, die über die vertraglichen Regelungen hinausgehen, können entweder ausbezahlt oder durch einen Freizeitausgleich abgegolten werden.
  • Gibt es keine vertraglichen Regelungen zum Überstundenabbau, muss dieser innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
  • Werden Arbeitnehmer während des Freizeitausgleichs krank, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Der Abbau von Überstunden durch Freizeit gilt nämlich nicht als Urlaub.

Wie können Überstunden abgebaut werden?

Das Arbeitszeitgesetz regelt bei Überstunden und Freizeitausgleich die Grenzen.
Das Arbeitszeitgesetz regelt bei Überstunden und Freizeitausgleich die Grenzen.

Inhalt

  • Wie können Überstunden abgebaut werden?
    • Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?
    • Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?
  • FAQ: Überstunden abfeiern

In Arbeitsverträgen finden sich immer häufiger Klauseln, welche angeben, dass Überstunden, die eine bestimmte Anzahl pro Woche nicht überschreiten, pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind. Sofern diese präzise und konkret formuliert sind, haben sie in aller Regel Bestand.

Sammeln Arbeitnehmer Überstunden an, die über diese Vertragsklausel hinausgehen, so sind diese nicht mit dem Gehalt abgegolten. In diesem Falle muss ein Überstundenabbau erfolgen. Dazu gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten:

  • Freizeitausgleich: Die geleistete Mehrarbeit wird dadurch ausgeglichen, dass Sie in der Zeit, du der Sie eigentlich arbeiten müssten, frei haben. (Achtung: Diese Tage zählen nicht als Urlaubstage und werden bei Krankheit nicht „erstattet“!).
  • Überstunden auszahlen: Ist ein Freizeitausgleich nicht möglich, erfolgt der Überstundenabbau in aller Regel durch eine Vergütung zusätzlich zum Monatsgehalt. Grundlage der Berechnung ist in aller Regel der Stundenlohn des Arbeitnehmers.

Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?

Überstunden abfeiern: Beim Anordnen müssen Arbeitgeber auch an sich denken.
Überstunden abfeiern: Beim Anordnen müssen Arbeitgeber auch an sich denken.

Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit entlohnen. Ein Überstundenabbau ist laut Arbeitsrecht in diesem Fall nicht rechtens.

Die meisten Arbeits- und Tarifverträge ziehen jedoch einen Überstundenabbau durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Überstunden abfeiern zu dürfen. Haben Arbeitnehmer z. B. eine gewisse Anzahl an Überstunden gesammelt, kann dies in Kombination mit dem Anspruch auf Urlaub die Betreuung in den Schulferien sicherstellen.

Der Überstundenabbau ist jedoch nicht mit dem Anspruch auf Urlaub zu verwechseln: Häufig verhält es sich so, dass Arbeitgeber gemachte Überstunden laufend oder pro Woche von ihren Arbeitnehmern abbauen lassen, damit diese im Anschluss nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen.

Es liegt generell im Ermessen des Arbeitgebers, wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abbummeln dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber darauf achten, die Termine für das Abfeiern der Überstunden mit den Angestellten abzusprechen.

Allerdings können Arbeitnehmer nicht erwarten, den Zeitpunkt oder die Woche immer selbst bestimmen zu dürfen. In speziellen Situationen (wenn beispielsweise für eine gewisse Zeit keine Arbeit da ist) müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer die mehrgeleisteten Stunden abfeiern lassen, damit kein Nachteil daraus entsteht.

Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?

Überstunden: Der Freizeitausgleich gilt nicht als Urlaub. Sie bekommen die Stunden bei Krankheit demnach nicht "zurück".
Überstunden: Der Freizeitausgleich gilt nicht als Urlaub. Sie bekommen die Stunden bei Krankheit demnach nicht „zurück“.

Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:

  • Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
  • Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
  • Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss.
  • Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
  • Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.

Abschließend stellt sich noch die Frage: „Bis wann müssen Überstunden abgebaut werden?„. Das Arbeitszeitgesetz schreibt grundsätzlich vor, dass der Überstundenabbau innerhalb von sechs Kalendermonaten nach deren Entstehen erfolgen muss.

Überstunden als Freizeitausgleich sind laut Arbeitsrecht in der Regel nicht möglich, wenn es im Vorfeld zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kam. Arbeitgeber haben die Pflicht, auch dann die gemachten Überstunden zu vergüten. Ohne gültige Vereinbarung kann Ihr Chef demnach nicht entscheiden, dass Sie als Arbeitnehmer ihre mehrgeleistete Arbeitszeit abbummeln müssen.

FAQ: Überstunden abfeiern

Müssen Überstunden grundsätzlich vergütet werden?

Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von mehrgeleisteter Arbeitszeit vorschreibt. Allerdings muss diese durch Freizeit ausgeglichen werden, sofern die Überstunden nicht bis zu einer bestimmten Anzahl pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden.

Welche Option gibt es außerdem?

Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.

Ist ein Überstundenabbau durch Freizeit mit Urlaub gleichzusetzen?

Nein, wenn Sie Überstunden abfeiern, ist dies nicht als Erholungsurlaub zu verstehen. Werden Sie beispielsweise krank, während Sie Überstunden abbauen, werden Ihnen die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Sascha meint

    21. September 2019 at 17:53

    Hallo, ich arbeite für ein Ingenieursdienstleistungsunternehmen seit knapp 4 Jahren. Aufgrund der sehr intensiven Projektarbeit und immer zu knappen Ressourcen (Personal, Technik etc.) sprenge ich jährlich mein Überstunden-Zeitkonto mit 180 Überstanden oder weit darüber. Laut Arbeitsvertrag steht es mir frei ob ich mir die Überstunden auszahlen oder als Gleittage abfeiern lasse. Nun ist es leider dazu gekommen, dass mein Kundenprojekt aufgelöst und ich mit Überstunden abfeiern freigestellt wurde. Laut meinem Vorgesetzten soll ich aber in dieser Freizeit mich in das kommende Projektthema bzw. dessen Technologie intensiv einarbeiten. Meine Frage wie zulässig ist diese Anordnung? Gilt das Abfeiern mit Freizeit nicht als tatsächliche Freizeit oder wie mein Vorgesetzter sagt als Variable Arbeitszeit. Die Einarbeitung ist in seinem Verständnis nichts anderes eine andere Form der Freizeitgestaltung …

    Antworten
  2. Maria meint

    13. August 2019 at 11:07

    Guten Tag, habe eine Frage. Ich bin voll Zeit 38.5 Stunden bei 6 Tage Woche eingestellt und habe pauschal 2.5 Tage im Monat Anspruch auf Urlaub, also 30 Tage im Jahr. Jetzt habe ich folgende Situation. Habe mit meinen Arbeitgeber vereinbart das ich die letzten knapp 2 Jahre nur eine bestimmte Anzahl an Stunden im Monat ausgezahlt bekomme sodass ich nun soviel Stunden auf einen zeit Konto habe, dass ich 8 Monate quasi nicht arbeiten brauche {mache eine längere Reise}. Während dieser 8 Monate bekomme ich weiter Gehalt, also monatlich vom zeit Konto ohne arbeiten zu gehen, ausgezahlt. Die Frage ist…habe ich Anspruch auf Urlaub während dieser 8 Monate.? Da ich ja ganz normal weiter eingestellt bin und nun diese angesammelten Überstunden abfeiere. Ich hoffe sie verstehen wie ich es meine.
    Danke vorab, LG maria

    Antworten
  3. Sabine meint

    13. August 2019 at 7:37

    Hallo liebes Team,

    zwei Fragen: darf der Chef erfragen , also der tatsächliche Grund, warum man in Urlaub geht
    bzw. warum man an einem gewissen Tag einen Tag Freitzeitausgleich braucht aus seinen geleisteten Überstunden.

    Antworten
  4. Katja meint

    25. Juli 2019 at 11:50

    Hallo,

    mein Chef zahlt mir meine Überstunden weder aus noch darf ich diese abbummeln,
    obwohl ich in Teilzeit angestellt bin (37,5 h/Woche) habe ich in der Woche ca. 45 h.
    Jetzt möchte er mir eine andere Ausliefertour zuteilen, wo ich dann auf 50 h/Woche komme.

    Soll ich ihn schriftlich auffordern die Überstunden auszuzahlen? Oder Tage zum Freinehmen schriftlich anfordern?
    Und muss ich die Tour fahren oder kann ich diese ablehnen?
    Was kann ich tun? Könnt ihr mir weiterhelfen?

    LG Katja

    Antworten
    • Ralf meint

      6. August 2019 at 12:45

      Hallo,

      habe heute auf meinen Lohn- u Gehaltsabrechnung gesehen, das mein Chef mir ohne Absprache wiederholt 20 Überstunden ausbezahlt. Das passiert jetzt schon zum zweiten mal.
      Darf er das einfach ohne meine Einwilligung tun? Würde lieber die Überstunden zum abfeiern nehmen.

      Vielen Danke für die Antwort.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ralf

      Antworten
  5. Markus meint

    18. Juli 2019 at 11:49

    Hallo zusammen,

    Mein Chef ist der Ansicht, dass ich in der Zeit, in der ich Überstunden abbaue keinen Anspruch auf Urlaub habe.
    Folgender Sachverhalt: Ich habe 24 Tage Urlaub pro Jahr. Wenn ich viele Überstunden habe und diese dann abbaue und daher 2 Monate komplett Daheim bin, meint mein Chef, dass ich nur noch 20 Tage Urlaub habe.
    Ist das richtig? Wenn nicht, wo kann ich nachlesen, wo das geregelt ist?
    Denn ich bin der Meinung, dass mir trotzdem 24 Tage Urlaub zustehen.

    VG
    Markus

    Antworten
  6. hatmann meint

    8. Juli 2019 at 17:54

    Hallo…
    ich habe mal eine Frage bzgl. meiner Entlohnung.
    In meinem Vertrag sind 40 Std. die Woche angegeben.
    Ich arbeite gerne in meinem Betrieb und habe auch nach 3 Jahren Bertriebszugehörigkeit noch Spaß:
    Meine Stunden arbeite ich von Montag bis Freitag, und „steche“ diese dann auch.
    Nun komt es vor, das mein Chef fragt ob ich Samstags arbeiten könnte.
    Die Zeit Stunden die ich dann verrichte bekomme ich „unter der Hand“ ausgezahlt.
    Nun war es so, das ich einen Samstag stechen sollte, und somit 10 Std. mehr auf meiner Uhr hatte.
    zum Verständis….es waren bei Arbeitszeitende an dem Samstag, 54 Std Mehrarbeit insgesamt aufgelaufen.
    An darauf folgenden Monatg habe ich nicht gestochen und habe 6,5 Std. gearbeitet, die ich ausgeszahlt bekam.
    Am Dienstag waren dann anstatt 54 Std. nur noch 46 auf der Uhr.
    Ich monierte das umgehend und es heist, dafür habe ich ja den Montag „so“ bekommen.
    Nun kann es aber nicht sein, das ich von meinen geleisteten Std. (54 für die Woche mit Samstag), ( Std für den Montag, den ich nicht stechen sollte, 8 Std abgezogen bekomme.

    Nach meiner Denke habe ich 16,5 Std. gearbeitet, 6,5 bezahlt bekommen und 8 Std. von meinen Konto abgezogen bekommen, die eigentlich nicht abezogen werden dürften.
    Sehe ich das richtig?

    Danke für eure Antworten

    Antworten
  7. Christian meint

    26. Juni 2019 at 1:57

    Hallo, darf der Arbeitgeber ohne Absprache, mir meine Überstunden einfach so ausbezahlen, ohne mich zu informieren, bzw zu „fragen“, in einer willkürlichen Höhe? So das ich am Monatsende feststelle, dass diesen Monat plötzlich mehr drauf ist. Da ich Unterstützung vom Amt bekomme, muste ich jedes Mal die Hälfte an das Amt abdrücken. Ist dies so rechtens vom Arbeitgeber?
    Wollte gerne 25 std/wo arbeiten, habe aber nur einen 20 Std Vertrag bekommen und muss dadurch permanent Überstunden machen.
    Vielen Dank!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. Juni 2019 at 16:54

      Hallo Christian,
      wie mit Überstunden umgegangen wird, sollte aus Ihrem Arbeitsvertrag hervorgehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Pina meint

    6. Juni 2019 at 13:55

    Darf der Arbeitgeber verlangen, dass man erst ein bestimmtes Kontingent an Überstunden sammelt, bevor man sie abfeiern kann? Dass man also erst 30 Stunden ansammeln muss, bevor man eine oder mehr davon wieder freinehmen darf?

    Antworten
  9. Toni meint

    28. Mai 2019 at 20:53

    Hallo,

    ich habe bisher 6500 brutto verdient. Jetzt habe ich nach einer Gehalterhöhung gefragt. Diese wurde mit gegeben mit 500,- Brutto zusätzlich. Nun wurde mein Arbeitsvertrag geändert (ich habe ihn noch nicht unterschreiben) daß, damit sämtliche Überstunden sowie Reisestunden abgegolten seien. Im bestehenden Arbeitsvertrag hatte ich weder eine Überstundenregelung noch waren Reisestunden erwähnt.
    Die Frage lautet: wenn ich über die Grende von 6500 Euro/Monat bin, habe ich zumindest recht auf Abgeltung der Überstunden in Form von Freizeit ? oder habe ich kein Recht mehr, und mein AG kann alles von mir verlangen ?

    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
  10. Belinda meint

    8. Mai 2019 at 13:38

    Hallo,

    ich bin Teilzeitkraft mit 21,5 Stunden. Meine Kollegin und ich arbeiten im gleichen Büro und unsere Arbeitszeiten überschneiden sich nur geringfügig: wenn sie vormittags arbeitet, bin ich nachmittags im Büro und umgekehrt. Nur am Freitag (!) sind wir parallel da.
    Sie war im vergangenen Monat lange krank, so dass bei mir einige Überstunden angefallen sind.
    Ich möchte mir diese Überstunden nicht auszahlen lassen, da ich 1. Steuer darauf zahle und 2. bei meiner ungünstigen Steuerklasse (V) nicht viel von übrig bleibt. Stattdessen möchte ich lieber mal an einem Freitag (an dem wir parallel da sind!) frei machen.
    Mein Chef meinte zu mir, dass sei okay – ich müsse es lediglich mit der Kollegin, die jedoch meine Vorgesetzte ist, absprechen. Die Kollegin sagt nun, ich müsse (!) mir die Überstunden auszahlen lassen, sie habe es schließlich auch gemacht.

    Ist das rechtens?

    P.S. In meinem Vertrag steht lediglich: „Mehrarbeit ist im gesetzlichen Rahmen zu leisten“.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Mai 2019 at 16:47

      Hallo Belinda,

      es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass Überstunden unbedingt ausgezahlt werden müssen, wenn gemäß Arbeitsvertrag auch ein Freizeitausgleich möglich ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Elke meint

    6. Mai 2019 at 10:06

    Hallo,

    gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung, welche es verbietet Überstunden direkt an Jahresurlaub anzuhängen?

    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!

    Antworten
  12. LMSTG meint

    5. Mai 2019 at 8:53

    Hallo zusammen!
    Eine Frage:
    Ich bin im Gastronomischen Bereich Tätig:

    Folgendes Beispiel:
    Ein Dienstplan Lautet:

    Montag: 10:00 -15:00 / 17:00 -23:00

    Da eine Küche nicht einfach so verlassen oder geöffnet werden kann
    ist meine Aktuelle / Tatsächliche Arbeitszeit folgende:

    8:30-15:30 / 17:00 – 23:30 oder gar 00:00

    Dadurch entstehen pro Woche reguläre Überstunden….
    Einige Gespräche mit dem Arbeitgeber verliefen leider Fruchtlos.

    Fragen:

    Darf der AG dies machen?

    Da ich meiner Vertraglichen Pflicht nachkommen muss, bin ich gezwungen Überstunden zu machen.

    Arbeitszeit Konten habe ich noch nicht gesehen…

    auch die genaue Überstunden Anzahl habe ich noch nicht vom AG bekommen.

    ( führe natürlich selber eine Auflistung )

    bin Ratlos…..

    Würde mich über andere Meinungen freuen…!!

    Danke !

    Antworten
  13. Santos meint

    3. Mai 2019 at 22:45

    Hallo Team Arbeitsrecht.de

    Ich habe ein 40 std Woche Vertrag bei dem es nicht geregelt wird das ich Samstags arbeiten muss oder nicht, es gibt einige Wochen im Jahr die ich aber nur ca. 30 Std arbeite, dafür muss ich aber ab und zu Samstags arbeiten kann ich dennoch auf die Auszahlung der Samstags Überstunden bestehen, obwohl ich die wöchentliche 40 Vertrags abeitsstunden nicht erfüllt habe.

    Vielen Dank im voraus.

    Grüße Santos

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. Mai 2019 at 9:03

      Hallo Santos,
      bitte klären Sie dies ggf. mit einem Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Hannes meint

    3. Mai 2019 at 8:53

    Ich hab mal gehört dass laut Arbeitsschutzgesetz in einem vierteljährlichen Intervall die Überstunden so abgefeiert werden müssen, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit dem entspricht was im Arbeitsvertrag steht. Stimmt das so? Wenn ja, wo genau steht das?

    Antworten
  15. Anna-lena meint

    30. April 2019 at 12:56

    Nach meiner Kündigung wurden mir meine gesamten 55 Überstunden vom Überstundenkonto abgezogen. Sie sind weg. Ich habe aber noch knapp 5 Wochen zu arbeiten.
    Darf der Arbeitgeber diese Überstunden einfach abziehen und welche Möglichkeiten habe ich als Arbeitnehmer?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. Mai 2019 at 9:20

      Hallo Anna-lena,
      leider steht es uns nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Welche Möglichkeiten Sie in einer solchen Situation haben, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht erklären.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Cornelia meint

    29. April 2019 at 10:39

    Hallo,
    ich arbeite in der Pflege in einer 50% Stelle. Arbeite aber volle Tage nur halt weniger Tage im Monat. Die Urlaubstage rechnet mein Arbeitgeber aber nur mit 3,9 Std. pro Urlaubstag ab – ich arbeite aber 7 Std. pro Arbeitstag. Ist dies Rechtens?
    Danke für eine Antwort.

    Antworten
  17. Schmidti meint

    15. April 2019 at 11:02

    Hallo,
    ich hätte eine kurze Frage:

    Ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt und wollte eine Überstunden zum Ende Vertrages „abfeiern“. Darf der Arbeitgeber mir dies untersagen? (Es handelt sich um ca. 2,5 Wochen) Ich habe kein Interesse an einer Vergütung. Mir ist freizeit wesentlich wichtiger!
    Über eine Antwort, würde ich mich freuen.
    Viele Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. April 2019 at 11:43

      Hallo Schmidti,

      inwiefern ein Arbeitnehmer seine Überstunden geltend machen kann, hängt zu einem Großteil von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Julia meint

    13. April 2019 at 15:53

    Hallo

    Ich habe mal eine Frage

    Darf die Rufbereitschaft mit Überstunden verrechnet werden?
    Beispiel ich hab Rufbereitschaft bekomme 50€ Pauschale, wenn ich nicht raus fahren muss. Sollte es doch der Fall sein und ich Unter 8 Std arbeite will mein AG die Differenz mit meinen Überstunden ausgleichen.
    Ist das erlaubt?

    Antworten
  19. Benno meint

    5. April 2019 at 17:56

    Hallo,
    ich habe das Problem, dass ich mit dem Chef mündlich vereinbart hatte, dass ich meine Überstunden nicht ausgezahlt bekomme, sondern über Freizeitausgleich abfeiern kann. Dann wurde ich dennoch per E-Mail gefragt, wie viele Überstunden ich ausgezahlt haben möchte. Ich antwortete darauf, dass ich am liebsten keine ausgezahlt bekommen will, da ich keine Zeit hätte. Keine Antwort!
    Nun habe ich ohne Ankündigung einfach 125 Überstunden ausgezahlt bekommen. Das waren 15% mehr als ich sonst für den Monat bekomme, obwohl 125 Stunden bei meinem Teilzeitjob von 27 Std/Woche mehr als einen Monat Mehrarbeit sind…. ???
    Kann ich dagegen vorgehen, oder ist man da als Arbeitnehmer der Gelackmeierte?

    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

    Antworten
  20. Arno meint

    3. April 2019 at 18:04

    Sehr geerhte Damen und Herren,

    ich bin im Verkauf tätig. Ich habe ein Festgehalt und in meinem Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Wie sieht es aus, wenn ich Sonntags wegen z.B. einer Ausstellung im Ort arbeiten muss? Muss der Arbeitgeber mir für die Zeit, die ich an dem Sonntag gearbeitet habe trotzdem einen Zeitausgleich unter der Woche geben?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. April 2019 at 10:38

      Hallo Arno,
      eine derartige Vertragsregelung kann unwirksam sein. Es empfiehlt sich daher, ggf. einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Timm meint

    3. April 2019 at 13:52

    Moin, hab da ein kleines anliegen

    ich habe im monat januar 10überstunden geleistet und habe diese auch schwarz auf weiss, nun habe ich im märz mir die zeiten nochmal geben lassen und habe gesehen das ich im januar nun -0.55std habe.

    darf der arbeitgeber erbrachte stunden ohne mein einveständis einfach streichen?

    vielen dank

    Antworten
  22. Chris.A meint

    30. März 2019 at 10:23

    Mir wurde bei Einstellung TVÖD nicht gesagt,dass meine Stelle eine Elternzeitvertretung ist. Weder in der damaligen Stellenausschreibung noch im Gespräch wurde mir von diesem Sachverhalt erzählt.
    Als ich den Vertrag erhielt stand dort, das dieser Sachgrundlos befristet ist.Nun läuft mein Vertrag nach zwei Jahren aus und auf nachfragen sagt mir nun der Personalchef das die Stelle wegen einer auslaufenden Elternzeit nicht verlängert werden kann. Ich war völlig entgeistert da ich eine solche Stelle,mangels Perspektive nie angenommen hätte. Ich fühle mich hinters Licht geführt.
    Hätte der Arbeitgeber mich nicht darüber informieren müssen das meine Stelle wegen Elternzeitvertretung befristet ist?

    Antworten
  23. Anna meint

    27. März 2019 at 8:40

    Hallo.

    Ich habe derzeit ein recht hohes zeitguthaben. Mein Chef meint er will es auszahlen. Das möchte ich aber nicht. Ich möchte die Tage in Freizeit nehmen.
    Kann er mich zur Auszahlung zwingen?

    Zweite Frage.
    Ich möchte meinem Chef vorschlagen, den bereits gehmigten Urlaub für Juni in Gleittage umzuwandeln. Wenn er dem zustimmt und genehmigt : Muss er meine bereits im Dezember gebuchte Reise bezahlen, wenn er sich kurzfristig entscheidet, die Gleittage aus dienstlichen Gründen zu streichen? Für bereits gehmigten Urlaub gilt diese Regelung ja, aber wie verhält es sich mit gehmigter Gleitzeit? In der Dienstvereinbarung steht dazu nichts.

    Ich freu mich auf kurzfristige Beantwortung!

    Liebe Grüße
    Anna

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. April 2019 at 14:13

      Hallo Anna,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Michael meint

    14. März 2019 at 11:59

    Hallo zusammen,

    hat der Arbeitgeber das Recht dazu, folgende Anordnung zu erlassen:
    Monatlich dürfen nur 2 Stunden als Überstunden abgefeiert werden?

    Normalerweise kann man sich doch immer einen gesamten Tag freinehmen, oder nicht?

    Viele Grüße
    Michael

    Antworten
  25. Tobias meint

    13. März 2019 at 7:52

    Hallo zusammen,

    Ich hab da eine Frage zwecks freier Verfügbarkeit über meine geleisteten Überstunden:

    Bei meinem aktuellen Arbeitgeber sieht es so aus, dass jeder Mitarbeiter zwei Überstundenkonten hat, ein 16h-Konto und ein 100h-Konto. Über das kleine Konto darf jeder nach Absprache mit dem Teamleiter frei verfügen. Der Abbau vom großen Konto bedarf einem Antrag bei der Geschäftsleitung. Zudem gibt es eine bisher rein mündliche Aussage der Geschäftsleitung wir dürfen erst auf das große Konto zugreifen wenn es zu 75% gefüllt ist. Ist das rechtens?
    Ich bin jetzt seit ein paar Jahren in der Firma und auf meinem großen Konto sind ca. 50h. Als ich diese beanspruchen wollte um einen Tag auszugleichen wurde mir erstmal gesagt, dass es nicht ginge, wegen eben dieser mündlichen Regelung.

    Stimmt das? Gibt es eine Grundlage für Arbeitgeber zu sagen, der Arbeitnehmer darf seine Überstunden erst abbauen wenn er ein gewisses Maß erreicht hat?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. März 2019 at 11:46

      Hallo Tobias,

      wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Situation beurteilen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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