Normalerweise regelt der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung, wie mit Überstunden auf der Arbeit umgegangen werden soll. Die gesetzliche Überstundenregelung findet sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wieder.

Sollte der Arbeitsvertrag keinerlei Vorschriften zum Thema Überstunden aufweisen, können diese nur durch gewisse Ausnahmesituationen gerechtfertigt werden. Einen Anspruch auf Auszahlung dieser Überstunden haben Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht meist trotzdem.
Kurz & knapp: Überstunden auszahlen
Hat ein Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder weiß davon, muss er diese in der Regel auch vergüten. Diese Regelung entfällt normalerweise nur dann, wenn ein Freizeitausgleich für Überstunden im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Die Höhe der Überstundenvergütung richtet sich unter anderem danach, ob ein Arbeitnehmer nach Stunden bezahlt wird oder ein festes monatliches Gehalt erhält.
Durch die Auszahlung von Überstunden steigt der Jahresverdienst, was ebenfalls einen höheren Steuersatz und damit ggf. auch weniger Geld bedeuten kann. Hier sollten Sie also abwägen, ob sich das Ganze überhaupt lohnt.
Wann Arbeitgeber der Vergütung von Überstunden zustimmen müssen, welche Klausel in puncto Überstunden und Bezahlung im Arbeitsvertrag laut Arbeitsrecht unwirksam ist und worauf sonst geachtet werden sollte, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Wie werden Überstunden bezahlt?
Laut § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht in der Regel auch dann ein Anspruch auf die Auszahlung von Überstunden, wenn sich dazu keine Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag befinden. Es heißt dort:
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“
Arbeitnehmer können sich Überstunden dem Arbeitsrecht zufolge nur auszahlen lassen, wenn ihr Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet hat oder zumindest davon weiß. Arbeitnehmer, die schlichtweg länger für ihre Aufgaben brauchen oder dies absichtlich tun, nur um sich später die Überstunden auszahlen zu lassen, haben eher schlechte Karten.

Die Bezahlung von Überstunden kann auf zwei verschiedenen Wege erfolgen:
- Wird der Arbeitnehmer pro Stunde bezahlt, können Sie ihm als Arbeitgeber diesen Lohn auch pro gemachte Überstunde zahlen.
- Erhält der Arbeitnehmer ein festes Monatsgehalt, müssen Sie im Vorfeld den jeweiligen Lohn pro Stunde herausfinden, um die Überstunden berechnen und auszahlen zu können.
Hinzu kommt meist noch ein Zuschlag, was gerade bei Tarifverträgen Gang und Gäbe ist. Dieser beträgt in der Regel 25 Prozent.
Sie können in puncto Überstunden die Auszahlung zwar teilweise umgehen, indem Sie diese in das monatliche Gehalt miteinberechnen, allerdings muss dann genau angegeben werden, um wie viele Stunden Mehrarbeit es sich handelt.
Überstunden auszahlen nach einer Kündigung?
Natürlich ist es im Arbeitsrecht ebenfalls möglich, dass Arbeitgeber Überstunden nicht auszahlen, sondern diese durch freie Zeit ausgleichen. Viele Arbeitnehmer nutzen dies, nachdem sie die Kündigung bereits eingereicht und das Unternehmen dadurch früher verlassen zu können.
Legt Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch eine sogenannte „Ausgleichsquittung“ vor und Sie setzen Ihre Unterschrift darunter, so verzichten Sie dadurch auf jegliche Ansprüche und Ihr Chef muss Ihnen die Überstunden nicht auszahlen oder Ihnen diese durch einen Freizeitausgleich zugutekommen lassen.

Übrigens: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Überstunden zwar auszahlen, in puncto Steuer haben Sie jedoch eher weniger Vorteile:
Da Ihr Jahresverdienst durch geleistete Stunden Mehrarbeit ansteigt, muss auch ein höherer Steuersatz von Ihrem Gehalt abgezogen werden. In manchen Fällen haben Sie dadurch weniger Geld in der Tasche, als wenn Sie sich die Überstunden nicht hätten ausbezahlen lassen.
Gerd meint
Moin
Hat mir weitergeholfen
Nur bei uns werden Überstunden zur Regel.
Ralf meint
Bekommt mann den lohn und die Überstunden gleichmäsig ausbezahlt oder getrennt ??
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ralf,
Angaben dazu sollten sich normalerweise in Ihrem Arbeitsvertrag befinden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
Gleichzeitig mit Lohn oder Gehalt !
Susan meint
Hallo,
ich arbeite seit Jahren in einen Betrieb und wir konnten bisher immer selbst entscheiden ob Überstunden bezahlt oder abgesetzt werden. Nun ist es so, das durch die neue Gesetzeslage Überstunden, welche älter wie 12 Monate sind einfach ausbezahlt werden.
Mein Frage ist jetzt: Muss man uns für Überstunden welche Sonntags geleistet wurden, nachträglich den Sonntagszuschlag bezahlen? (Dieser wurde wenn die Stunden abgesetzt werden sollten nicht bezahlt.) Oder kann einen der Arbeitgeber mit lediglich 25% für Überstunden abspeisen?
Desweiteren gibt es bei uns eine innerbetriebliche Regelung welche besagt das für die Bereitschaft am Wochenende zu arbeiten 40€ pro Tag zusätzlich gezahlt werden und bei 2 Tagen am Wochenende sogar noch ein Benzingutschein abfällt. Wie verhält es sich mit diesen Zahlungen, wenn einen die Stunden nach 12 Monaten bezahlt werden? Hat man Anspruch darauf?
VG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Susan,
hier gelten die Bestimmungen zum Sonntagszuschlag, die in Ihrem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag festgehalten sind. Die Zahlung eines Sonntagszuschlags unterliegt der Entscheidung des Arbeitgebers. Das gilt auch für rückläufige Überstunden. Ein gesetzlicher Anspruch auf den Zuschlag besteht nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
H.T. meint
Ich arbeite seit 10 Jahren in einem Großunternehmen und anfangs kam ich mit meiner Arbeitszeit gut zurecht. Nun habe ich im Laufe der Zeit immer mehr Arbeit hinzugekommen aber meine tägliche Arbeitszeit wurde nicht erhöht. Erschwerend ist, das Mitarbeiter in meiner Abteilung ständig krank sind und wir deren Arbeit mitmachen müssen weil wir keinen Ersatz für diese Mitarbeiter bekommen. Dadurch bleibt meine zu erledigende Arbeit liegen oder kann erst dann gemacht werden wenn die wichtigen Aufträge erledigt sind. Nun haben sich bei mir 250 Überstunden angehäuft die ich vermutlich nie mehr abbauen kann da die personelle Situation bei uns sich eher verschlechtert statt verbessert. Lt. meinem Vorgesetzten werden bei uns Überstunden nicht mehr ausgezahlt aber eine Aussicht auf Abbau hab ich auch nicht. Der Zustand meiner Überstunden hält sich schon mehrere Jahre.
Katharina meint
Hallo,
ich hab auch mal eine Frage.
Heute habe ich gekündigt und werde zum 1. März das Unternehmen verlassen. Ich habe 29 Urlaubstage und über 60 Überstunden bei 25 Wochenstunden. Nun wollte ich gern den Rest des Monats daheim bleiben mit 1 Woche Urlaub und dem Rest Stunden absetzen. Aber ich soll am 20. Februar nochmal kommen. Kann ich das rechtlich verlangen, dass ich die Stunden absetze? Auszahlen bei Steuerklasse 5 wäre ein großer Verlust.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Katharina,
können Urlaubstage wegen Kündigung nicht mehr vollends wahrgenommen werden, besteht in der Regel Auszahlungspflicht. Auch die Überstunden müssen vergütet werden, wenn Sie dafür keinen Freizeitausgleich wahrnehmen. Hier gilt, was im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ernst T. meint
Kann man theoretisch Überstunden such mit Sachleistungen abgelten?Merci
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ernst T.,
im Regelfall finden sich im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung Angaben dazu, wie Überstunden gehandhabt werden. Normalerweise werden sie vergütet oder durch einen Freizeitausgleich abgebaut. Es ist nicht üblich, dass Überstunden mit Sachleistungen verrechnet werden. Zusätzlich würde dies auf steuerlicher Ebene einige Komplikationen mit sich bringen, da in der Regel auch diese Leistungen versteuert werden müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jennifer meint
Hallo, meine Frage ist, ich habe fristgerecht gekündigt und bin nun aber wegen einer nicht zu verschiebenden OP bis Ende meines Arbeitsverhältnises krank geschrieben. Mein Arbeitgeber meint da ich ja gesagt habe der Krankenschein wäre nicht so lange und ich würde dann noch Urlaub und Überstunden abbauen wäre es mein Risiko das ich nun doch länger als gedacht krank sei und er müsse weder die Überstunden noch den Urlaub uusbezahlen. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jennifer,
da Sie in der Zeit, in der Sie eigentlich Ihre Überstunden abbummeln wollten, erkrankt sind, sind die gemachten Überstunden damit abgegolten. Sie können diese demnach nicht zu einem anderen Zeitpunkt abbummeln oder sie sich auszahlen lassen. Mit dem Urlaubsanspruch sollte es sich jedoch anders verhalten: Der Anspruch auf Auszahlung sollte im Regelfall weiterhin bestehen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leo meint
Leo V.
Hallo, mein Arbeitgeber will kein neuen Personal einstellen , verlangt das wir Überstunden machen. Darf er das und müssen wir Überstunden machen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Leo,
eine gesetzliche Pflicht zur Leistung von Überstunden existiert nicht. Diese Pflicht kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Blick in Ihren Vertrag zu werfen und sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A meint
Hallo, ich habe folgende Frage:
Von letztem Jahr habe ich noch Überstunden und Resturlaub, die ich mir auszahlen lassen möchte.
In diesem Jahr hat sich aber mein Stundenlohn geändert. Zu welchem Stundenlohn muß mein AG die alten Stunden/alten Urlaub auszahlen? Zum alten, da sie in dieser Zeit angesammelt wurden?
In welchem Gesetzt kann man das nachlesen?
Vielen Dank und Gruß
A.
arbeitsrechte.de meint
Hallo A,
bei variierendem Lohn wird sich für gewöhnlich am Durchschnitt der letzten Monate orientiert. Dabei gelten das Bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitszeitgesetz.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peggy meint
Hallo, darf mein Arbeitgeber Überstunden ausbezahlen, ohne mich zu fragen oder dies anzukündigen? Für mich ist die Auszahlung aufgrund der Lohnsteuerklasse ein totaler Nachteil!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Peggy,
es kommt auf den Arbeitsvertrag an. Legt dieser eine Auszahlung fest, kann der Arbeitgeber so verfahren. Aber auch andernfalls ist dies möglich. So heißt es in § 612 BGB: „Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“ Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, vielleicht findet sich eine Lösung. Ansonsten suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht auf.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Flo meint
Habe eine Frage:
Ich bekomme Überstunden ausbezahlt. Mein Stundenlohn ist 11,50€ plus ein firmenzuschlag von 4€ auf die Stunde.
Muss mir die leihfirma auch den Zuschlag auszahlen?
Weil das macht sie nicht… ich bekomme für meine Überstunde ca 6-7 netto. Das kann doch nicht sein?
MFG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Flo,
normalerweise werden Überstunden in der gleichen Höhe entlohnt wie normale Arbeitsstunden. Im Arbeitszeitgesetz ist nicht festgehalten, dass ein Zuschlag für geleistete Überstunden gezahlt werden muss. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
Hallo ich habe Überstunden auf einen Gleitzeit konto. Ich habe mir schon Stunden ausbezahlen lassen. Und möchte nun nochmals welche ausbezahlt bekommen. Ist das Rechtens möglich. Wenn nein warum…… da ich jaa
Schließlich in Vorarbeit gegangen bin. Danke
arbeitsrechte.de meint
Hallo Thomas,
wenn in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass geleistete Überstunden vergütet werden, ist dies natürlich rechtens. Da dem bereits in der Vergangenheit zugestimmt wurde, wüssten wir nicht, weshalb man Ihnen dies nun verweigern sollte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karl-Heinz meint
Hallo!
Ich werde wohl über Kurz oder Lang den Arbeitgeber wechseln.
Nun möchte ich natürlich meine Überstunden ausbezahlt haben oder zumindest abfeiern.
In meinem Vertrag sind zur Arbeitszeit folgende Punkte festgehalten:
1. Wochenarbeitszeit 38 Stunden
2.Es ist auf die zukünftigen Erfordernisse des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen. Danach richtet sich die Zeiteinteilung.
3. Der AN ist verpflichtet im Fall der betrieblichen Erforderlichkeit im gesetzlich zulässigen Rahmen auch über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit bzw. Überstunden zu erbringen. Falls gesetzlich zulässig auch Sonn- und Feiertags.
Da es hier Stand heute um ca. 850 Überstunden in den letzten 16 Monaten ( täglich mind. 3 mehr) geht, würde ich gerne wissen welche Möglichkeiten ich habe. Denn der gesetzlich zulässige Rahmen ist ja definitiv überschritten und weder Auszahlung noch Zeitausgleich über Freizeit wird gewährt.
Es geht hier um sehr viel Geld ( brutto ca. 20000€) oder sehr viel Freizeit.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Karl-Heinz,
über die Möglichkeiten, die Sie in einem solchen Fall haben, informiert Sie am besten ein Anwalt für Arbeitsrecht. Es ist uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
@Karlheinz
ich würde gerne wissen, was sich bei dir getan hat wegen den Überstunden.
Ich mache nämlich auch jeden tag mind. eine und manchmal auch zwei, deswegen würd mich das schon interessieren. Überstunden abbauen ist teilweise schwierig, wegen Krankheitsfällen und zu wenig Personal. Sag doch bitte bescheid 😉
vG Tom
Martin S meint
Hallo,
trotz mehrfacher Einforderung hat mir mein Arbeitgeber bisher keinen Arbeitsvertrag ausgehändigt.
Die angefallenen Überstunden wurden über einen Motivationszuschlag abgerechnet, über diesen kommen aber nur gut 60% des vereinbarten Lohnes zu Stande. Auch dies war nicht vereinbart.
was kann man tun?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Martin S,
eine professionelle Rechtsberatung erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nancy .H. meint
Mal eine Frage war krankgeschrieben.bin dann wieder arbeiten gegangen trotzdessen ich kein Übergangsgeld bekommen habe. Hatte bei meiner Arbeitsstelle nachgefragt ob die mir meine 150 Überstunden auszahlen.erst sagen sie ja und nun geht das auf einmal nicht mehr…… Nun kann ich nichts bezahlen. Miete und co …… Was kann ich tut da ich mein Lohn am 15. Des Monats für den letzten gearbeitet Monat bekomme….. Kann jemand helfen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nancy .H.,
sofern Sie sich ordnungsgemäß krank gemeldet haben, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie bis zu sechs Wochen weiterhin zu entlohnen. Danach springt normalerweise die Krankenkasse ein, sollte Ihre Krankheit noch andauern. In der Regel ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben, ob geleistete Überstunden ausbezahlt oder durch einen Freizeitausgleich kompensiert werden. Der Arbeitgeber kann sich normalerweise nicht einfach so darüber hinwegsetzen. Wir würden Ihnen empfehlen, Ihren Arbeitgeber erneut darauf anzusprechen und ggf. einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, wenn Ihr Arbeitgeber sich danach immer noch weigert, Sie zu entlohnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vanessa meint
Hallo! Wo ist die gesetzliche Regelung dazu zu finden, das die Formulierung „gemachte Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind“ nicht rechtskräftig ist?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Vanessa,
in einem Urteil vom 1. September 2010 erachtete das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Klausel „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ als unzulässig, da sie dem Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB entgegensteht (Az. 5 AZR 517/09). Ob sich diese Rechtssprechung auf Ihren Fall anwenden lässt, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
Mein Arbeitgeber verweigert mir die Auszahlung meiner Überstunden mit dem Hinweis, dass meine Kündigung des Betriebsablauf durcheinander bringen würde. Ist dies statthaft?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Peter,
eine solche Begründung ist normalerweise nicht rechtmäßig. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um die weitere Vorgehensweise mit ihm zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Konrad meint
Hallo!
Mein Arbeitsvertrag ist zum 31.07.2017 ausgelaufen.
Aufgrund meiner Überstunden war ich vom 17. bis einschließlich 31.07.2017 im Freizeitausgleich.
Nun bin ich leider erkrankt und vom 24.07. – 04.08. krankgeschrieben (AU liegt dem AG vor)
Nun meine Frage, habe ich einen Anspruch auf Auszahlung der Überstunden (24. – 31.07.2017), die ich anstatt „frei“ nun „krank“ war? Es handelt sich ja doch um 6 Tage (Mo. – Fr. + Mo.) = 48 h.
Danke für Euer Feedback!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Konrad,
nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz (Az: 5 Sa 342/15) ist der Arbeitgeber ggf. nicht dazu verpflichtet, wegen Krankheit verlorene Überstunden nachzugewähren. Das Risiko der Nutzung der Freistellung läge beim jeweiligen Arbeitnehmer. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Entsprechendes in Ihrem Einzelfall prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karl H. meint
Hallo,
Ich habe in den letzten 2 Jahren mit einem 40-Stunden-Vertrag zusätzlich ca. 900 Überstunden gemacht und mir diese nun auszahlen.
Habe ich durch die mehr gearbeiteten Stunden nun Anspruch auf mehr Urlaub?
(In meinem Vertrag mit 8 Tagesstunden werden Urlaubstage mit 8 Stunden abgegolten. Da ich im Schnitt aber nun ca. 9 Stunden gearbeitet habe, stehen mir dann pro Urlaubstag nicht eigentlich 9 Tagesstunden bzw. 1,1 Urlaubstage a 8 Stunden zu?)
arbeitsrechte.de meint
Hallo Karl,
ein solcher Zusatzanspruch besteht nicht, Ihre Arbeitszeit beträgt nach wie vor 8 Stunden pro Tag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Valentin S. meint
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de .
Bei mir geht es darum das ich seid etwa 2 Jahren einen 38,5 Stunden Vertrag habe , aber mein Chef mich und meine Arbeitskollegen dazu verpflichtet jeden Tag mindestens eine Stunde länger zu machen. Einige meiner Kollegen haben sich damit schon Abgefunden , ich allerdings nicht !
Es gab schon viele Versuche ein Gespräch zu suchen um diese Überstunden eindämmen zu können , es kam jedoch nie zu einem Positiven Ergebnis.
Da ich mit einem Stundenlohn von 8,50€ Bar auf die hand Pro Überstunde nicht zufrieden bin, würde es mich interessieren ob es einen mindestsatz Prozentual zum normalen Netto/ Brutto Lohn giebt was ich für die Überstunde zu erwarten habe und ob es Rechtens ist wenn ich diese Überstunde ohne Absprache mit dem Chef ausfallen lassen.
MfG Valentin
arbeitsrechte.de meint
Hallo Valentin,
in Ihrer Situation empfiehlt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Ihrer Schilderung nach erfolgt die Abrechnung der Überstunden „schwarz“, also unversteuert, und entspricht zudem nicht dem gesetzlichen Mindestlohn.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Florentine meint
Hallo,
ist es rechtlich möglich, erst zum 31.12. zu kündigen und bis dahin für alle Wochen seine Überstunden und Urlaubstage zu nehmen, aber gleichzeitig am 01.11. bereits einen anderen Job zu beginnen? Oder muss man in dem Fall vor dem 01.11. kündigen und sich seine Überstunden auszahlen lassen?
Danke für Euer Rückmeldung!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Florentine,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
Ich arbeite mit 30% in einem Altenheim. Überstunden werden mir ausbezahlt.
Nun ist man dazu übergegangen mir mehr aus zu bezahlen als ich gearbeitet habe, was dazu führt dass ich Minusstunden habe und diese jetzt weit über meine Arbeitstage hinhaus abarbeiten soll. ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sabine,
unverschuldete Minusstunden dürfen Ihnen nicht zur Last gelegt werden. Das ist ein Verstoß gegen das Bürgerliche Gesetzbuch, präzise gegen § 615 BGB.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
MO meint
Hallo😊
Ich bin zur Zeit noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis aber krank geschrieben u dazu auf der Suche nach einem neuen Job
( mit Erfolg zum 1.12 🙂 )
Meine Frage an euch…
Ich werde wahrscheinlich auch noch bis 30 November rausgenommen vom Arzt habe aber noch Urlaubsanspruch u Überstunden!
Bin in der Überlegung ob ich mich gesund schreiben lasse um Urlaub u Überstunden abzufeiern um +/- 0 aus dem Betrieb zu gehen.
1Frage
Kann der AG mir Urlaub u Überstunden abfeiern verwehren aus betriebsbedingter Situation so das ich komplett die 4 Wochen Kündigungsfrist arbeiten gehen muss u AG mir Urlaub u Überstunden ausbezahlt?
2Frage
Was passiert mit dem Urlaub und den Überstunden wenn ich in den 4 Wochen Kündigungsfrist noch krank geschrieben bin u ab 1.12 den neuen Job antrete?
3Frage
Der neue AG schreibt im Vertrag falls in Probezeit Krank od Urlaub verlängert sich die Probezeit um die jeweilige Zeit!
Ist das gesetzlich richtig?
arbeitsrechte.de meint
Hallo MO,
der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen Urlaub verwehren, verbleibende Überstunden und Urlaub müssen dann nach Ende des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber abgegolten werden. Das gilt auch, wenn diese wegen Krankheit bestehen bleiben. Eine Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus geht nur wenn dafür zwischen Arbeitgeber und -nehmer eine einvernehmliche Vereinbarung geschlossen wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin W. meint
Ich habe Mal eine Frage. Habe habe einen Monat Überstunden gemacht das wäre ein Betrag von. 575€ dürfen die mir davon Krankengeld und Rentenversicherung abziehen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Karin,
die Lohnnebenkosten werden auch beim Lohn für Überstunden fällig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin Wermelskirchen meint
Arbeite auf 450 €basis
Chris meint
Hallo, ich habe mal eine Frage.
Bei uns im Unternehmen werden durch Auftragsenpässe schonmal Überstunden angeordnet. Diese dann auch richtig ausbezahlt werden ( das heißt mit den jeweils richtigen Prozenten ).
Aber nicht jeder Kollege läßt sich die Stunden aus bezahlen.
Nun zu meiner Frage. Die Überstundenprozente werden ja nicht aufs Stundenkonto angerechnet, sondern kommen ja nur bei einer Auszahlung zum tragen. Gibt es die möglichkeit die Überstundenzuschläge in Zeit um zu rechnen und dann auf dem Zeitkonto gut zu schreiben ?
Unsere Betriebsleitung ziert sich etwas. jedoch bei vielen sind einige Stunden zusammen gekommen, wo dann alleine die Prozente einen dreistelleigen Euro Betrag ergeben würden. In Stunden gerechnet wären das locker mehrere Tage.
Gibt es eine möglichkeit die Zuschläge um zu legen aufs Zeitkonto ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Chris,
natürlich besteht die Möglichkeit, Überstunden (als auch Minusstunden) auf einem Arbeitszeitkonto zu verrechnen. Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass keine Überstunden verloren gehen und unbezahlt bleiben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christina meint
Sehr geehrtes Team von arbeitsrechte.de,
folgende Frage an Sie: Ich habe am 30.09.17 das Arbeitsverhältnis bei meinem alten Arbeitgeber beendet und bin mit ihm mündlich so verblieben, dass er mir für Sept.`17 das Gehalt plus 400Euro Überstundengeld auszahlt – dieser Betrag ist auch bei mir eingegangen (auch die Gehaltsabrechnung wurde mir dementsprechend ausgehändigt). Nun habe ich gestern eine „Korrektur der Gehaltsabrechnung“ per Post erhalten, in dem er alle restlichen Überstunden zusammen mit der September-Abrechnung addiert hat, was zu einem deutlich geringeren Auszahlungsbetrag der Überstunden (ein Minus von knapp 250Euro) geführt hat. Vereinbart war, dass er mir für Oktober eine gesonderte Abrechnung über die noch verbliebenen Überstunden erstellt, was zu meinen Gunsten ausgefallen wäre. Er selbst hatte im September vorgeschlagen, dass wir die Abwicklung so handhaben – nun das. Muss ich seine „Korrektur der Gehaltsabrechnung“ akzeptieren? Wie gehe ich hier am besten vor?
Danke für eine kurze Rückmeldung.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christina,
eine professionelle Rechtsberatung erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carola meint
Habe dazu eine Frage: Bin in einer Spedition seit drei Jahren beschäftigt. Da unser Service-Bereich mit 3 VZ-Kräften und 4 Praktikanten bzw. Umschülern ausgestattet ist, müssen wir für die anfallenden Arbeiten Überstunden machen. Dies weiß der Chef und fordert es auch von uns ein.
Am Ende des Monats erhalten wir zusammen mit der Gehaltsabrechnung einen maschinellen Arbeitszeitnachweis, wo alle Überstunden dokumentiert sind. So weit – so gut!
ABER: Zu Beginn des neuen Monats werden alle Zeitkonten auf „Null“ gesetzt. Chef meint, dass das so üblich ist in dieser Branche (zahlt nach TzBfG) und er deshalb die Überstunden weder bezahlen noch als Freizeitausgleich abgelten muss.
Stimmt das?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Carola,
Sie müssen für Überstunden in jedem Fall eine Vergütung oder alternativ einen Freizeitausgleich erhalten. Bei Problemen kann Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
Morgen..
Meine Frage ist darf mein Chef meine Überstunden ohne meine Einwilligung einfach so auszahlen?
Mfg Chris
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christian,
eine Entlohnung der geleisteten Arbeit ist der übliche Modus Operandi in solchen Fällen. Sollte dies nicht Ihrem Wunsch entsprechen und keine Regelung dazu im Arbeitsvertrag vereinbart sein, können Sie Ihren Chef bitten, die Vorgehensweise zu ändern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Konrad meint
Hallo
Ich habe Problem mit meine Überstunden. Ich habe ab erste Juli bis 11 August 2018 gearbeitet und danach ich muss meine Vertrag gekundigt.Ich habe 50 überStunde gehabt. Jetzt ich bin wieder beschäftigt in gleiche Betrieb. Meine Überstunden nicht ausgezahlt werden.Mein Chef hat gesagt das alles ist weg. Was ich soll machen?Konnen jemand mir helfen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Konrad,
es gelten für gewöhnlich Ausschlussklauseln, die im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Warten Sie zu lange damit, Ansprüche geltend zu machen, können diese verfallen. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Eventuell kennt dieser einen Weg, die Überstunden noch vergütet zu bekommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jessica K. meint
Guten Tag
Ich habe eine Frage gibt es einen Prozentsatz den die Arbeitgeber Bei Überstunden auszahlen Dürfen denn mein Chef meinte dies.
MFG
Jessica
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jessica,
wie Überstunden ausgezahlt werden, ist in der Regel im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn nicht wird der branchenübliche Tarifvertrag angewendet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
Sehr geehrtes Team ,
ich wurde zum Mitte Januar vom Arbeitgeber gekündigt. Im Kündigungsschreiben stand, das ich ab sofort frei gestellt bin. Trotz Resturlaub und Überstunden Abbau habe ich noch über 200 Überstunden. In meinen Arbeitsvertrag steht folgendes:
„Überstunden, die nicht durch Freizeitausgleich abgegolten werden, werden nicht gesondert vergütet. Das Arbeitszeitkonto wird mit in das neue Kalenderjahr übernommen.“
Und weiter
„ Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Vertrasverhältnis und solche, die damit in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden.
Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruches, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich gelten gemacht wird.“
Ich habe am 27.12.2018 schriftlich um die Auszahlung der Überstunden gebeten.
Welche Schritte sollte ich Ihrer Meinung nach nun einleiten. Vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sandra,
ein Anwalt für Arbeitsrecht ist in einer solchen Situation der richtige Partner.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lars H. meint
Hallo
Ich habe unser Unternehmen zum 31.1. verlassen. Der Chef bietet mir anstatt einer Abfindung die Bezahlung meiner Überstunden (1500 in 3 Jahren) an.Allerdings nur zum Mindestlohn von 8,84.
Ich war Gehaltsempfänger und hatte runtergerechnet einen höheren Stundenlohn. Muss ich das akzeptieren?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lars,
in der Regel ist der Ausgleich der Überstunden im Arbeitsvertrag festgelegt. Abweichend davon können Angebote gemacht werden, die aber nicht einseitig erzwungen werden können. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
Guten Tag ich habe da mal eine Frage ich habe knapp 100 Überstunden gesammelt bin seid ca. 1 Jahr bei einer Leiharbeit .
Habe zur Zeit ein finanzelisches Problem in der Familie kann man dich die Überstunden eventuell aus Kulanz oder wie immer man es nennen kann auszahlen ?
Hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Alex,
in der Regel gibt es die Möglichkeit Überstunden entweder durch Freizeit auszugleichen, oder sie sich vom Arbeitgeber ausbezahlen zu lassen. Allerdings liegt es meist im Ermessen des Arbeitgebers, welche der beiden Möglichkeiten infrage kommt. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit der Auszahlung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Horst meint
Zeitarbeitsfirmen arbeiten mit einem Arbeitszeitkonto. Laut iGZ bis zu 150 Gesamtstunden. Diese Stunden sind dafür da, dass dem Angestellten auch für die Zeit ein Gehalt gezahlt werden kann wo er keinen Einsatz hatte. Sehen Sie es mir bitte nach das ich dies jetzt nicht weiter erläutere, ich mag jetzt kein Referat halten ;-). Von diesem Arbeitszeitkonto ist es sehr wohl möglich Stunden zu nehmen und auszubezahlen. Nach Tarifwerk iGZ können Sie die Auszahlung von Überstunden verlangen sofern mehr als 105 Stunden auf dem Arbeitszeitkonto sind. Ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma. In Abhängigkeit der zukünftigen Auftragslage und Jahreszeit, darauf müssen wir in der Tat Rücksicht nehmen, ist es bei uns überhaupt kein Problem Überstunden vom Zeitkonto ausgezahlt zu bekommen.
Petra S. meint
Hallo, ich arbeite in einem Callcenter und habe einen 20 std. Vertrag, arbeite aber seit 4 Jahren täglich 6 Std. und auch im Urlaub oder Lrankheit nur die 4 Std bezahlt.
Jetzt gibt es eine Änderund, das wir 15 Std. jeden Monat stehen lassen sollen, die wir nicht bezahlt bekommen.
Aussage lt. Arbeitgeber: das sind Std. die im Notfall verwendet werden, sollte jemand eher nach Hause geschickt werden.
Ist dies rechtens?
Vielen Dank und beste Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Petra,
eine Änderung der Arbeitszeiten bedarf immer einer Anpassung des Arbeitsvertrages. Ob die Situation in Ihrem Betrieb rechtens ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank Sch. meint
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,
mein Arbeitgeber hat mir am 15.01.2018 laut Arbeitsvertrag mit 6wöchiger Frist zum 31.3.2018 ordentlich Gekündigt. In dem Kündigungsschreiben hat mich der Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt und mitgeteilt das damit alle Urlaubs und Überstunden abgegolten sind. Ich bin trotzdem noch bis zum 5.2.2018 Arbeiten gegangen. Dann hat mir der Arbeitgeber Hausverbot erteilt. seit dem 6.02.2018 bin ich nun bis über den 31.03.2018 Krank geschrieben. Ich habe noch 18,5 Urlaubstage und 80 Überstunden.
Muss der Arbeitgeber mir Urlaub und Überstunden nun Auszahlen?????
Vielen Dank Frank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Frank,
mit diesem Fall sollten Sie eine Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Dieser kann Ihre Situation besser beurteilen und die notwendigen Schritte einleiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rosamunde Pilcher meint
Hallo,
ich habe trotz Krankmeldung für meinen Arbeitgeber insgesamt über 200 Stunden erbracht (Lohnfortzahlung 6 Wochen, dann Krankengeld). Habe ich einen Anspruch auf entsprechende Vergütung?
Hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten
Mit freundlichen Grüßen
Alex
arbeitsrechte.de meint
Hallo Rosamunde Pilcher,
Lohnfortzahlung und Krankengeld bilden die Vergütung in dieser Zeit. Eine zusätzliche Bezahlung gibt es nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Meli meint
Hallo,
ich arbeite als Werkstudentin in einem Unternehmen. Vertraglich sind 12,5 Wochenstunden vereinbart, somit bin ich auch studentisch krankenversichert. Im vergangengen Jahr haben sich jedoch einige Überstunden angesammelt. Ich möchte das Arbeitsverhältnis nun auflösen und mir die Überstunden gerne auszahlen lassen. Ist das ohne Probleme möglich auch in Bezug auf die Werkstudentenposition? Es handelt sich um ca. 160 Überstunden.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Meli,
geleistete Arbeit ist zu vergüten, dies gilt für Überstunden. Inwieweit dies Auswirkungen auf Ihre Position als Werkstudent hat können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
carolina e. meint
Hallo,
nach 14 Jahren habe ich wegen einer neuen beruflichen Herausforderung im Februar für 30.04.2018 gekündigt. Der Passus in meinem Arbeitsvertrag zum Thema Überstundenregelung ist durch das Urteil 2010 unwirksam geworden, in der BV wird geregelt, dss Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden und auf einem elektronischen Konto gesammelt werden und eben entsprechende Regelungen, auch dass es Formulare gibt mit denen die Inanspruchnahme des Freizeitausgleiches in der Personalabteilung beantragt werden muss. Eventuell muss ich mich im April operieren lassen und bisher hat der AG weder den Freizeitausgleich angordnet, noch habe ich das entsprechende Formular ausgefüllt und meinen Freizeitausgleich beantragt. Wäre ich jetzt krank bis zum Ende des Dienstverhältnisses, müsste mein AG die Überstunden auszahlen?
MfG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Carolina,
da die BV eine andere Regelung vorsieht, schein eine Auszahlung problematisch. Sie können aber mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung Alternativen aushandeln oder Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erika S. meint
Hallo,
wie verhält es sich mit der Auszahlung der Überstunden nach der Kündigung in der Probezeit?
Die Überstunden wurden vom Arbeitgeber gefordert und sind auch in entsprechenden Dokumenten vermerkt und es wurde auch bestätigt, dass diese ausgezahlt werden.
Arbeitgeber hat die Freistellung in der Kündigungsfrist zwecks Abgeltung der Urlaubstage oder Abbau der Überstunden dem Arbeitnehmer aus angeblichen betrieblichen Gründen verweigert.
Warum werden die Urlaubsanspruch und Urlaubstage nicht in der Schlussrechnung berücksichtigt und ausgezahlt. Benötigt man dafür einen Gerichtsbeschluss?
Danke vorab für die Rückmeldung
arbeitsrechte.de meint
Hallo Erika,
es ist uns nicht ersichtlich, weshalb die Urlaubsentgeltung nicht in der Schlussrechnung berücksichtigt ist. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanja I. meint
Hallo,
Heute habe ich meine Abrechnung für den letzten Monat erhalten. Da musste ich feststellen das meine restlichen Überstunden mir einfach ausbezahlt wurden. Obwohl ich immer gesagt habe, da ich Lohnsteuerklasse fünf bin möchte ich lieber Freizeit Ausgleich und keine Auszahlung. Dies war bisher auch nie ein Problem. Gleichzeitig lässt man mich immer wieder zu Hause, weil für mich angeblich als Teilzeitkraft keine Arbeit vorhanden ist. So auch die letzten zwei Tage, so dass ich jetzt in Minusstunden bin. Bisher hatte ich so viele Überstunden, dass dies kein Problem darstellte.
Nun hat man mir aber sämtliche Überstunden, ohne mich davon vorher in Kenntnis zu setzen, einfach ausbezahlt. Ist dies erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Irslinger
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tanja,
hier ist maßgeblich, was Ihr Arbeitsvertrag zur Vergütung von Überstunden sagt. Lassen Sie die Klausel ggf. von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Minusstunden können einem Arbeitnehmer nur angerechnet werden, wenn er sie selbst verursacht. Wurden diese vom Arbeitgeber angeordnet, weil zu wenig Arbeit vorhanden ist, hat er selbst das Wirtschaftsrisiko zu tragen. Dem Arbeitnehmer kann zwar angerechnet werden, dass es zu Minderarbeit gekommen ist, diese darf ihm aber z. B. nicht vom Gehalt abgezogen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julian K. meint
Ich hab mal ne frage dazu…wir haben in der Firma ein „lohnzeit Konto“ wo Überstunden oder auch minus Stunden eingetragen werden…also wir werden nach den Arbeitsstunden bezahlt die der Monat hat, ob wir nun mehr gearbeitet haben oder weniger ist egal. Kriegen trotzdem das Geld. Jetzt ist es aber seit ein paar Jahren so, das wir regelmäßig samstags arbeiten und mit regelmäßig meine ich sogut wie jeden Samstag. Womit wir auf 48,5 std die Woche kommen. Vereinbart waren 40 std, Mehrarbeit muss geleistet werden. Meistens ist es aber auch so das wir selten um Punkt 4 Feierabend haben durch starken Straßenverkehr, nachbesprechung von Baustellen etc. In wie weit ist das rechtens das wir soviele Samstage arbeiten ohne eine Vergütung? Von ausgleichender Freizeit kann ich nicht reden, weil ich die nicht habe. Außer jedes Jahr resturlaub aus den vorherigen Jahren…
Mit freundlichen Grüßen
Julian K.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Julian,
eine regelmäßige Abweichung von den im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeiten ist nicht rechtens. Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Situation im Detail beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julian meint
Auch nicht bei der Klausel „bei Mehrarbeit muss diese getätigt werden“?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Julian,
auch diese Überstundenregelung erscheint unrechtmäßig, da nicht genau definiert wird, welche Art von Mehrarbeit und in welchem Umfang diese zu leisten ist. Wir dürfen jedoch keine Rechtsberatung erteilen. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin R. meint
Karin
Ich habe mal eine Frage. Bin am 01.05.2018 in Rente gegangen ,hatte noch einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen und 40 Stunden auf einem Mehrzeitkonto . Meine Urlaubstage habe ganz normal bezahlt bekommen ,für die 40 angesammelten Stunden habe ich aber nur meinen Stundenlohn erhalten. Was kann ich tun um auch die Zuschläge von 50% zu bekommen. Denn gewöhnlich haben wir eine Vergütung von 50% zu den Überstunden bekommen da diese immer an Samstagen gemacht wurden.
Vielen Dank für eine Info.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Karin,
ob Ihnen die Zuschläge zustehen, ist maßgeblich von Ihrem Arbeitsvertrag abhängig. Lassen Sie dies von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate L. meint
Hallo. Ab wann gilt das der Arbeitgeber Überstunden gebilligt hat? Welche faktoren müssen dafür sprechen?
Ich arbeitet seit 8 jahren in einer höheren Position in einem unternehmen. Demzufolge gab es mehr Zeitaufwand und demzufolge auch überstunden. Davon wusste mein Chef und hatte sie zwischenzeitlich mit Sachleistungen vergütet.
Nun trennen sich unsere Wege und wir landen vor gericht, da er jetzt alle überstunden in frage stellt, er hat sie nie angeordnet. Und möchte den wert der sachleistungen die er mir über jahre gewehrt hat zurückgezahlt haben, denn die überstunden waren nicht angeordnet , gebilligt etc. und somit die sachleistungen nicht gerechtfertigt.
Wieviel jahre kann ein Arbeitgeber rückwirkend überstunden in Frage stellen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Beate,
bei einem rechtlichen Streit um die Überstundenvergütung kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht zur Seite stehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gesa meint
Hallo,
Ich habe rund 480 Überstunden aufgebaut, die mein AG als auch der BR stillschweigend geduldet haben. Vorgesetzter und Personal haben mir angeboten, die Stunden auszuzahlen. Der BR stimmt dem jedoch nicht zu, sondern verlangt einen Freizeitausgleich. Ist der BR in der Position, die Vereinbarung zwischen mir und dem
AG zu blockieren? Wenn ja auf welcher Grundlage?
Danke schön
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gesa,
ob der BR in der Position ist Ihre Vereinbarung zu blockieren, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht sicher beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Diana R. meint
Guten Tag!Ich hätte eine Frage zu Überstundenvergütung,die wir leider noch nicht durchgesetzt bekommen haben obwohl ich unter AVR Caritas Tarif arbeite.Ich habe mir schon mehrmals die Überstunden auszahlen lassen.Habe ich eigentlich das Recht für die ausgezahlten Stunden noch eine Überstundenvergütung zu erhalten?Mit freundlichen Grüssen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Diana R.,
wenn die Überstundenvergütung noch nicht durchgesetzt wurde, gibt es in der Regel auch rückwirkend keinen Anspruch darauf.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ivo meint
Hallo alle möchte mal wissen ich habe einen stundensatz von 10.40 € die stunde und laut vertrag 173 stunden im monat aber ich muss überstunden machen jeden monat und das seit 2 1/2 jahren bis jetzt nicht ausgezahlt und habe ne arbeits woche von 6 tagen von 9 bis 21 uhr oder länger kann ich trotzdem noch meine überstunden ausgezahlt bekommen oder was wäre das beste zu tun
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ivo,
wir würden Ihnen empfehlen, sich mit Ihren Fragen bezüglich der besten Vorgehensweise an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Bedenken Sie jedoch: Die gesetzliche Verjährungsfrist für Überstunden liegt bei drei Jahren. Wurden Ihnen Ihre Überstunden bereits seit zweieinhalb Jahren nicht ausgezahlt, sollten Sie sich also schnellstmöglich um eine Lösung bemühen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marko meint
Guten Tag,
ich arbeite seit einem Jahr als Kurierfahrer und hab ca 700 Überstunden. In meinem Vertrag steht, dass die Überstunden als Freizeit ausgeglichen werden. Sieht das praktisch leider anders aus. Mein AG will das nicht tun und meine Überstunden immer noch steigern… Was soll ich in dieser Situation tun ?
Mit freundlichen Grüßen
Marko
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marko,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich in Ihrer Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Raquet M. meint
Hallo ich bin Frührentner, arbeite auf 450Euro Basis,das sind umgerechnet 50 Stunden. Da ich aber innerhalb von 6 Monaten schon 60 Überstunden habe und nicht mit dem Finanzamt Ärger haben möchte,ist meine Frage kann ich ohne Ärger zu bekommen mir die Überstunden auszahlen lassen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Raquet,
auch der Lohn für Überstunden wird bei der Sozialversicherungsfreiheit beachtet. Eine Auszahlung kann die Anstellung relevant werden lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
B. Machert meint
Hallo,
meine Partnerin hat folgendes Problem. Sie hat zum 01.11 gekündigt. Nun hat sie noch 7 Urlaubstage und genug Überstunden um schon ab dem 20.09 die Firma verlassen zu können. Ihr Arbeitgeber bewilligt aber erst ab dem 17.10 zu gehen. Den rest der Überstunden will er Auszahlen. Ist das Rechtens. Kann er sie zwingen sich die Stunden auszahlen zu lassen? Sie würde lieber bis zum 01.10 bleiben und sich den rest auszahlen lassen. Dazu sagt der Chef aber strikt Nein. Im Vertrag ist nicht geregelt ob überstunden abgefeiert oder ausgezahlt werden.
Danke für die Hilfe.
arbeitsrechte.de meint
Hallo B. Machert,
wenn nicht anders vereinbart ist die Entlohnung der Überstunden die Norm. Eine Freistellung von der vertraglich zugesagten Arbeitszeit ist dadurch nicht gerechtfertigt. Im Streitfall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre individuelle Situation beurteilen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexander meint
Hallo,
Ich arbeite seit 2005 als Busfahrer, Überstunden nehme ich als frei.Und zwar habe ich bemerkt dass AG mir von meinen Überstunden Konto die Stunden abziehen und sie mir dann so einteilen das sie von meinem Arbeitsstunden die ich ableisten muss sozusagen ohne meine Einverständnis von meinem Überstunden Konto abgezogen werden und so meine Arbeitsstunden die ich ableisten muss im Monat werden Stunden abgezogen und als ausgleich für die Überstunden genommen. Ist es von dem Arbeitgeber erlaubt das zu machen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Alexander,
in der Regel sind angeordnete Überstunden entweder auszuzahlen oder durch einen entsprechenden Freizeitausgleich auszugleichen.
Ihre Frage, ob die Vorgehensweise Ihres Arbeitgebers zulässig ist, fällt in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de