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  • Was gilt laut Arbeitsrecht während einer Schwangerschaft?

Arbeitsrecht: Bei einer Schwangerschaft sollten Sie einige Dinge beachten

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Die Verunsicherung bei einer Schwangerschaft bei Berufstätigkeit ist oft groß. Denn es schwirren so einige Halbwahrheiten herum, die dafür sorgen, dass viele werdende Mütter Angst haben, dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft zu erzählen, da sie eine Kündigung befürchten. Doch was ist dran an dieser Vermutung?

Was gilt für eine Schwangerschaft laut aktuellem Arbeitsrecht? Erfahren Sie mehr im folgenden Ratgeber.
Was gilt für eine Schwangerschaft laut aktuellem Arbeitsrecht? Erfahren Sie mehr im folgenden Ratgeber.

Wann müssen sie ihrem Vorgesetzten beziehungsweise Arbeitgeber von einer Schwangerschaft berichten? Wie sieht es mit einem speziellen Arbeits- und Kündigungsschutz aus? Und was ist unter dem Mutterschutz zu verstehen?

Kurz & knapp: Arbeitsrecht – Vorschriften zur Schwangerschaft

Bin ich dazu verpflichtet, meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen?

Das Arbeitsrecht sieht bei einer Schwangerschaft spezielle Vorschriften zum Arbeitsschutz vor. Von diesen können Sie jedoch nur profitieren, wenn Ihr Chef von Ihrer Schwangerschaft weiß.

Wird mein Gehalt während eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft weiterhin gezahlt?

Damit Ihnen während eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft sowie kurz nach der Entbindung keine finanziellen Nachteile entstehen, können Sie Mutterschaftsgeld beantragen. Gegebenenfalls muss Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss dazu zahlen.

Wie lange besteht ein Kündigungsschutz?

Während der gesamten Schwangerschaft sowie vier Monate nach der Entbindung gilt ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, auf welche Variablen Sie gemäß Arbeitsrecht in der Schwangerschaft achten und was Sie mit Blick auf den Arbeitsschutz vermeiden sollten.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeitsrecht – Vorschriften zur Schwangerschaft
  • Worauf sollten Sie bei einer Schwangerschaft laut Arbeitsrecht achten?
    • Mitteilungspflicht
    • Arbeitsschutz
    • Kündigungsschutz

Worauf sollten Sie bei einer Schwangerschaft laut Arbeitsrecht achten?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Schwangere sowie stillende Mütter dem Mutterschutz unterliegen. Dieser beinhaltet neben Beschäftigungsverboten einen besonderen Kündigungsschutz sowie Entgeltersatzleistungen.

Arbeitsrecht und Schwangerschaft: Der Mutterschutz gilt auch für befristete Arbeitsverträge sowie für Teilzeitkräfte.
Arbeitsrecht und Schwangerschaft: Der Mutterschutz gilt auch für befristete Arbeitsverträge sowie für Teilzeitkräfte.

Der Mutterschutz, das Arbeitsrecht für Schwangere, gilt jedoch nicht nur für vollbeschäftigte Arbeitnehmerinnen, sondern auch für Teilzeitkräfte und Auszubildende. Seit dem 1. Januar 2018 profitieren auch Schülerinnen und Studentinnen vom gesetzlichen Mutterschutz. Sie müssen in dieser Zeit keine Pflichtveranstaltungen besuchen.

Ebenso findet der Mutterschutz Anwendung, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt und zwar so lange, wie das Beschäftigungsverhältnis läuft. Nach Beendigung desselben greift er jedoch nicht mehr.

Gerade in der Schwangerschaft stehen regelmäßige ärztliche Untersuchungen an. Doch auch während dieser Zeit sollten die Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden. Die einzige Ausnahme besteht, wenn Sie dort nüchtern erscheinen müssen und gezwungen sind, in den Morgenstunden einen Termin wahrzunehmen.

Mitteilungspflicht

Ab dem Tag, an dem Sie Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Gemäß Arbeitsrecht besteht für Schwangere keine direkte Mitteilungspflicht. § 15 MuSchG legt lediglich fest, dass werdende Mütter den Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Termin der Entbindung informieren „sollen“, sobald der Zustand bekannt ist. Verlangt der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang ein Zeugnis des Arztes oder einer Hebamme, sind Sie dazu angehalten dies auch vorzulegen. Die Kosten für einen derartigen Nachweis trägt der Arbeitgeber. Auf Grundlage der Mitteilung muss dieser wiederum die Aufsichtsbehörde benachrichtigen.

Zwar besteht für die Schwangerschaft laut geltendem Arbeitsrecht keine generelle Mitteilungspflicht, dennoch ist es ratsam, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen, um vom Mutterschutz profitieren zu können. Unter gewissen Umständen kann sich eine solche Verpflichtung jedoch aus einer Treuepflicht ergeben, die Sie als Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber haben. Haben Sie zum Beispiel eine Schlüsselposition im Unternehmen und für Ihre Vertretung ist eine längere Einarbeitung vonnöten, dann greift die Ausnahmeregelung. Im Einzelfall müssen Sie einen Schadensersatz für eine verspätete oder vollkommen ausgebliebene Mitteilung leisten.

Arbeitsschutz

Der Gesundheits- oder Arbeitsschutz ist im Arbeitsrecht während einer Schwangerschaft besonders zu beachten. Laut MuSchG muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass das Leben und die Gesundheit von Mutter sowie Kind keinen arbeitsbedingten Gefahren ausgesetzt sind.

Laut Arbeitsrecht sind bei Schwangerschaft Schutzfristen einzuhalten.
Laut Arbeitsrecht sind bei Schwangerschaft Schutzfristen einzuhalten.

Folgende Aspekte müssen berücksichtigt und gegebenenfalls den Umständen angepasst werden:

  • körpergerechter, möglichst immissionsfreier Arbeitsplatz
  • Art der Tätigkeit (eventuell: Schutzkleidung oder andere Vorkehrungen)
  • Lage des Arbeitsplatzes
  • Tempo der Beschäftigung (möglicherweise geringere Zuteilung)
  • Dauer der Arbeit (Anpassung der Arbeitszeit und Pausen)

In der Regel ist Mehrarbeit, die Beschäftigung in der Nacht von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nach aktuellem Arbeitsrecht in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Seit 2018 gelten diese Vorschriften zudem unabhängig von der jeweiligen Branche.

Beschäftigungsverbot

Das geltende Arbeitsrecht sieht bei einer Schwangerschaft neben dem Genannten auch ein generelles Beschäftigungsverbot vor. Innerhalb dieser sogenannten Schutzfristen dürfen die Frauen nicht beschäftigt werden. Dies ist sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung der Fall. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Fristen aktiv einzuwirken.

Kündigungsschutz

Sind Sie schwanger, gilt laut Arbeitsrecht bezüglich der Kündigung ein besonderer Schutz.
Sind Sie schwanger, gilt laut Arbeitsrecht bezüglich der Kündigung ein besonderer Schutz.

Das Arbeitsrecht sieht für Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz vor, der gemäß § 17 MuSchG während der gesamten Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung greift. Dies gilt im Übrigen auch für die Probezeit und seit 2018 auch für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben.

Dabei ist es entscheidend, dass der Arbeitgeber sowohl Kenntnis von der Schwangerschaft als auch vom Entbindungstermin hatte.

Eine Ausnahme bildet eine betriebsbedingte Kündigung, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet oder der Betrieb schließen muss. Der Kündigungsschutz greift auch, wenn bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung der Chef über die bevorstehende Geburt in Kenntnis gesetzt wurde (rückwirkender Kündigungsschutz). Diese Zweiwochenfrist darf nicht überschritten werden.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Melanie meint

    10. Juli 2021 at 20:30

    Guten Tag
    Meine Frage ist.
    Ich arbeite als Reinigungsdame in ein Fitness Studio ( es ist ein Schlüssel Objekt und bin allein)
    Meine Arbeitszeit sind 2 1/2 Stunden pro Tag fünf Tage die Woche und die Arbeitszeit ist zwischen 22-7 Uhr ( kann nur putzen wenn sie zu haben)
    Meine Frage ist darf ich das noch?

    Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe.

    Antworten
  2. Marina meint

    8. Oktober 2020 at 20:03

    Hallo,
    Ich arbeite in einem Kinderhaus, Kinder von 1-6 Jahre.
    Ich hatte 5 Wochen vor meinem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot meines Frauenarztes ausgestellt bekommen. Gefahr für mein ungeborenes Baby bestand, zwecks Blutungen an der Plazenta.
    Nun hat mein Arbeitgeber in dieser Zeit mir Urlaub abgebucht.
    Dieser sei festgelegt gewesen und darf abgezogen werden, so die Meinung meiner Personalabteilung.
    Ist dies rechtens??
    Ich danke jeder Hilfe!
    Grüße Marina

    Antworten
  3. A drea meint

    16. August 2020 at 12:13

    Guten Tag meine Tochter ist in der 34 ssw ihr Arbeitsvertrag endete am 31.7. Das Arbeitsamt hat den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 abgelehnt da vom bisherigen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bestand. Was kann man machen ?

    Antworten
  4. Lisa meint

    11. April 2020 at 23:46

    Hallo,
    ich befinde mich in ein Dilemma. Und bitte um Ihren Rat. Ich habe seit 15.03.20 einen neuen Job mit 2 Jahre befristeter Vertrag (6 Monate Probezeit). Die Stelle gefällt mir so sehr und die Kollegen scheinen sympatisch zu sein. Vor kurzem erfahre ich bei einer Routinekontrolle beim Frauenarzt, dass ich schwanger bin (11SSW). Mit der aktuelle Gesundheitskrise Coronna fühlen sich die Firmen eher schwach und sind unsicher. Unsere Firme auch (kündigung der Mitarbeiter aus Zeitarbeit, einführung der kurzarbeit…) Meine Abteilung spürt noch nichts, da wir noch einige Aufträge haben. Aber nicht mehr lange, sagt meine Vorgesetzte. Seitdem mache ich mir Sorge um meine Lage. Ich weiß nicht wie und ich mein AG über meine Schwangerschaft informieren soll. Ob ich warten soll?
    Freue mich über eine RM. Vielen Dank

    Antworten
  5. Daniela meint

    14. März 2020 at 8:58

    Hallo, meine Chefin hat die Gunst der Stunde ergriffen und mich nach einem Schwangerschaftsabbruch in der 10.Woche gekündigt. Nun habe ich eine neue Arbeitsstelle gefunden. Jetzt habe ich Angst, dass ich wieder Schwanger werde bevor ich die neue Arbeitsstelle beginne. Ich arbeite als Physiotherapeutin in einer Klinik. Dort werde ich sobald ich positiv getestet bin sofort angeben müssen, dass ich Schwanger wäre.

    Kann so der Arbeitsvertrag ungültig werden?

    Liebe Grüße
    Daniela

    Antworten
  6. Alexandra meint

    24. Januar 2020 at 16:34

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Ich bin in der 5.SSW und arbeite als Schichtleiterin in einem Gefahrstofflager im Schichtdienst. Ich bin sehr verunsichert wann ich meinem Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren soll. Was ist wenn ich es jetzt melde und dann einen Abgang habe?

    Antworten
  7. DANI meint

    17. Dezember 2019 at 21:47

    Hallo,
    welchen 3-Monatszeitraum muss der Arbeitgeber zur Berechnung des Mutterschaftslohnes wegen Berufsverbotes nehmen? Den Zeitraum vor der Feststellung der Schwangerschaft (August) oder der Zeitraum bevor der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste (Oktober)?

    Antworten
  8. Gosia meint

    3. Dezember 2019 at 21:35

    Hallo, ich wollte fragen ob dieses Gesetz stimmt :
    Arbeitszeit
    Schwangere sowie stillende Mütter dürfen nach § 8 Abs. 1 MuSchG

    nicht über 8½ Stunden täglich (wobei als Arbeitszeit die Zeit von der Abfahrt an der Wohnung bis zur Heimkehr rechnet),
    Arbeitszeit
    Schwangere sowie stillende Mütter dürfen nach § 8 Abs. 1 MuSchG

    nicht über 8½ Stunden täglich (wobei als Arbeitszeit die Zeit von der Abfahrt an der Wohnung bis zur Heimkehr rechnet),

    Antworten
  9. Pauli meint

    27. November 2019 at 18:48

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Gefährdungsbeurteilung. Ich bin schwanger und mein Chef weigert sich diese zu machen. Er ist im Glauben, er müsste dieses nicht machen. Was sind die Folgen, bei nicht erfüllen dieser Meldung. Und habe ich selber auch Nachteile dadurch? Vielen Dank!

    Antworten
  10. Lotte meint

    25. November 2019 at 15:09

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage zu den Arbeitszeitregelungen in einer Schwangerschaft.
    Ich habe einen Vertrag über 4 Tage die Woche und 38,5 Stunden, ich arbeite 3 Tage mehr als 8,5 Stunden.

    Wenn ich schwanger werden sollte, wie müssen dann meine Arbeitszeiten geändert werden? Nicht mehr als 8,5 Stunden täglich habe ich verstanden, allerdings kann ich nirgends etwas finden, ob die restlichen Stunden zB an dem 5 Tag gearbeitet werden müssen oder aber mein Gehalt gekürzt wird?

    Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

    Vielen Dank und freundliche Grüße Lena B.

    Antworten
  11. Eva meint

    16. Oktober 2019 at 12:00

    Hallo ich bin im 6.monat schwanger und arbeite im Einzelhandel. Aktuell bekomme ich ziemlich blöde Kommentare von meiner Vorgesetzten wenn es um die Gesetzte zum Mutterschutz geht. Wie ist wenn ich bis 20 Uhr arbeite und danach noch die Kassenabrechnung machen muss und anschließend das Geld in eine im Nebengebäude liegende Filiale bringen soll?

    Antworten
  12. Simone meint

    11. September 2019 at 10:33

    Hallo,
    Ich bin voraussichtlich in der 5SSW.
    Ich habe letzte Woche einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, der ab dem 15.10.2019 beginnt.
    Wann soll/muss ich von der SSW meinen neuen AG in Kenntniss setzen. Wenn ich es jetzt mache, wird er den Vertrag ja bestimmt wieder rückgängig machen?
    Danke für die Hilfe.

    Antworten
  13. Steffi meint

    9. September 2019 at 11:07

    Hallo. Hab gerade erfahren dass ich schwanger bin. Bin 35 Jahre hatte schon mehrere Fehlgeburten. Ich arbeite in der Altenpflege. Jetzt meine Frage, sollte mir meine Ärztin Beschäftigungsverbot erteilen oder mein Arbeitgeber?
    LG

    Antworten
  14. Lulu meint

    21. August 2019 at 15:05

    Hallo,
    Mein Entbindungstermin ist anfang April, nun läuft mein Vertrag zum 02/20 aus.

    Wenn ich es mitteile bin ich geschützt oder läuft der Vertrag tatsächlich aus?
    Glg Lulu

    Antworten
  15. Verena meint

    3. Juli 2019 at 22:39

    Hallo,

    Ich bin jetzt in der 10. SSW und mich beschäftigt das Thema Beschäftigungsverbot sehr.
    Ich bin in meiner Tätigkeit verschiedenen Faktoren ausgesetzt, die in den ersten 10 Wochen bereits zu Krankheit und sonstigem Unwohlsein geführt haben.
    Ich arbeite im Einzelhandel, acht Stunden täglich stehend, ohne Sitzmöglichkeit, im direkten Kundenkontakt und zwischen sehr vielen elektronischen Geräten. Im Laden besitzen wir eine Klimaanlage, an der 14 verschiedene Kollegen pausenlos ihre individuelle Wunschtemperatur einstellen, trotz dem mehrfachen Hinweis, dies zu unterlassen, zum Schutz meiner Person. Zu dem kommt, dass ich keine regelmäßigen Pausen machen kann, da wir im Geschäft regelmäßig chronisch unterbesetzt sind und der Laden eine Mindestbesetzung erfüllen muss, somit auch die Anwesenheit auf der Verkaufsfläche. Es herrscht ein hoher Verkaufsdruck (tägliche Absatzzahlen, die kontrolliert werden und bei nicht erreichen mit wöchentlichen Mitarbeitergesprächen gerechnet werden muss).
    Meine Chefin ist sehr in Ordnung, sie gewährt mir so viel Pausen wie möglich, verschiebt meine Dienste so passend, dass ich an den Untersuchungen teilnehmen kann, hält sich grundlegend an alle Vorschriften, was allerdings nichts daran ändert, dass ich unter diesem erhöhten Druck und Ansteckungsrisiko bereits fünf von zehn Wochen erkrankt bin(nicht direkt aneinander hängend). Sowohl mit Erkältungen, als auch reine körperliche Schwäche.
    Hinzu kommt, dass ich Allergikerin bin und auf viele Stoffe, vor allem Duftstoffe, reagiere, denen ich täglich durch meine Kunden und Kollegen ausgesetzt bin.

    Meine Ärztin weicht jeder Frage, auf was ich in der Schwangerschaft zu achten habe um mich und das Kind gesundheitlich zu schützen aus, mit den Worten nichts von diesen Punkten sei gefährlich für das ungeborene Kind.

    Ich stehe mit meinem Latein am Ende, traue mich nicht mehr überhaupt Fragen zu stellen, geschweige denn die Frage Beschäftigungsverbot auszusprechen, da auch viele verschiedene und vor allem negative Erfahrungen in den Foren geteilt werden.
    Meine Ärztin ist erfahrungsgemäß eine sehr kompetente Ärztin, bei der ich nun seit zehn Jahren in Behandlung bin, dennoch ist es mir aufgrund der bisherigen Erfahrungen seit der Schwangerschaft unwohl sie überhaupt noch was zu dem Thema zu fragen.

    Haben Sie irgendeinen Rat für mich?

    Antworten
    • A meint

      6. August 2019 at 13:33

      Hallo,
      ich arbeite als Ärztin in Vollzeit (40h/Woche). Zudem habe ich eine Nebenabrede von 4h/Woche, über die wir unsere Dienste abgelten. Nun bin ich in der 12. SSW und habe meinen Arbeitgeber bereits vor einigen Wochen über die Schwangerschaft informiert, da ich Dienste nicht mehr machen darf. Mein Arbeitgeber möchte nun, dass ich die Nebenabrede kündige? Ist das nicht rechtswidrig? Müsste ich diese nicht trotzdem ich keine Dienste mehr machen kann ausgezahlt bekommen?
      Vielen Dank

      Antworten
  16. Hatice meint

    28. Juni 2019 at 14:03

    Hallo

    Ich habe frage ich bin schwanger im 5 Monate ich möchte Urlaub nehmen meine Arbeit geber hat meine Urlaub nicht genehmigt
    Ich bin Reinigungskraft für 400 Euro Zeit 10 Jahre
    Was für rechte habe ich möchte gerne wissen
    Kann ich krank melden aber die wiesen das ich Urlaub möchte wir da mir kündigen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Juli 2019 at 9:46

      Hallo Hatice,
      zu Ihren Rechte kann Sie Anwalt für Arbeitsrecht gut beraten. Wir hingegen bieten diese Beratung nicht an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Maya meint

    12. Juni 2019 at 11:44

    Guten Tag, als angestellte, werdende Mutter: darf ich freiwillig aus dem Homeoffice nach 20 Uhr arbeiten? Ich brauche eine gewisse Flexibilität um mit unserem ersten Kind, dass Zuhause betreut wird, ebenfalls Zeit verbringen zu können und ihm gerecht zu werden. – Für mich wäre dies von Vorteil. Ich arbeite jedoch am Computer und meine Arbeitszeiten können mir nachgewiesen werden. Wäre es ein Problem für mich oder meinen Arbeitgeber, wenn ich also noch nach 20 Uhr online aktiv wäre?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. Juni 2019 at 9:15

      Hallo Maya,

      in der Regel dürfen Schwangere nach 20 Uhr nicht arbeiten, einvernehmlich und unter diesen Bedingungen könnte es anders sein. Am besten wäre es, wenn Sie sich in dieser Angelegenheit von einem Anwalt für Arbeitsrecht eine kurze individuelle Beratung einholen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Chrissy meint

    13. Mai 2019 at 22:14

    Hallo, ich habe Ende April meinen Job gekündigt und habe drei Monate Kündigungsfrist. Ich habe bereits einen neuen Job, den ich am 01.08. beginnen werde (unbefristet). Nun ist es möglich, dass ich schwanger bin, das wusste ich allerdings bei dem Bewerbungsgespräch noch nicht. Wie ist hier die Rechtslage?

    Antworten
  19. Blondy meint

    15. April 2019 at 20:14

    Hallo
    Ich wollte mal nachfragen wie es mit den Arbeitszeiten für Schwangere aussieht?
    Meine beste Freundin ist MaschinenFührer bei einem Autoteile Hersteller und soll von 8 bis 22 Uhr arbeiten, obwohl ihr AG weiß das sie schwanger ist.
    Aus dem Text oben wissen wir das sie nur bis 20 Uhr arbeiten darf.
    Aber wie sieht es aus mit den sonstigen Arbeitszeiten?
    Wie viel Stunden darf bzw sollte man in der Schwangerschaft arbeiten ?
    Bis zu wievielten Woche muss man arbeiten gehen?

    Eine Antwort wäre toll

    Mfg blondy

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. April 2019 at 12:39

      Hallo Blondy,

      generell sieht das Arbeitszeitgesetz für jeden Arbeitnehmer vor, dass dessen tägliche Arbeitszeit nicht länger als 8 Stunden betragen darf. Hinzu kommt die Vereinbarung, die im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Arbeitszeit getroffen wurde.
      Inwieweit diese Arbeitszeit aufgrund der Schwangerschaft reduziert werden muss, muss der behandelnde Arzt entscheiden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Laura meint

    20. März 2019 at 12:26

    Hallo ich bin in der 7ssw und als betreuungsassistentin § 43 c früher 87 b tätig. Mich würde interessieren wie das ist wenn die Tätigkeit in einem Seniorenheim gemacht wird bezüglich arbeitsschutz und mutterschutz….. Evtl. Beschäftigungsverbot…. Lg laura

    Antworten
  21. Katrin meint

    20. März 2019 at 4:41

    Ab wann gilt man rein arbeitsrechtlich als schwanger? Ich habe am 27.2. meine Kündigung erhalten und erst nach Ablauf der 3Wochen Frist, in welcher man Kündigungsschutzklage einreichen kann, erfahren, dass ich schwanger bin.
    Meine letzte Regelblutung war am 10.2.2019, wonach der Frauenarzt den Entbindungstermin berechnet. Der genaue Tag der Zeugung ist aber nicht bekannt. Greift in meinem Fall der Kündigungsschutz oder nicht?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. März 2019 at 8:50

      Hallo Katrin,

      § 17 Abs. 1 MuSchG besagt:

      „Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig
      1. während ihrer Schwangerschaft,
      2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und
      3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung,
      wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
      […]“

      Für weitergehende, einzelfallbezogene Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Sarina J. meint

    27. Februar 2019 at 13:13

    Hallo, wer entscheidet bei der Schwangerschaft ob bis 20 oder 22 Uhr gearbeitet wird? Kann der AG das einfach verlangen oder geht das NUR wenn ich dazu einwillige?

    Wäre es mein Recht nein zu sagen? Muss ich das dann begründen ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 at 8:16

      Hallo Sarina,

      in der Regel ist die Arbeit für werdende Mütter nach 20 Uhr untersagt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Perschak meint

    22. Februar 2019 at 18:18

    Guten Tag
    Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber im Rahmen meiner geringfügigen Beschäftigung.
    Im Juli habe ich ein Attest eingereicht bei diesem über das bestehen einer Schwangerschaft.
    Mit Abgabe dieser Bescheinigung würde ich vom Arbeitgeber für die Tätigkeit am MRT freigestellt. Mit der Aussage, dass sie es personell nicht leisten können. Da man dort wenn eine Schwangerschaft besteht den Untersuchungsraum nicht mehr betreten darf.
    Andrerseits hätte ich dort auch an der Anmeldung eingesetzt werden können.

    Jetzt benötige ich für die Beantragung vom Elterngeld entweder eine Bescheinigung des oben aufgeführten Sachverhalts.
    Oder aber die fehlenden Gehaltsabrechnungen für die Beantragung.
    Ich habe eine bescheinigung erhalten, dass in gegenseitigem Einvernehmen das Arbeitsverhältnis aufgrund der bestehenden Schwangerschaft ruht. Dies ist aber nicht korrekt.

    Antworten
  24. Hannah meint

    1. Februar 2019 at 21:11

    Hallo, ich wurde in der 6. SSW vom Arbeitgeber gekündigt. Nach Unterrichtung meiner Schwangerschaft wurde die Kündigung zurückgenommen. Nun habe ich in der 13.SSW eine Fehlgeburt gehabt. Muss ich den Arbeitgeber über die Fehlgeburt informieren? Wenn ja, dann würde mich Arbeitgeber kündigen, und ich will es eigentlich bis kurz vorm geplanten Entbindungstermin verschweigen. Ist das in Ordnung.

    Antworten
  25. Angelina meint

    25. Januar 2019 at 18:30

    Hallo,
    ich bin schwanger i 7. SSW. Ich arbeite als Reinigungskraft in Teilzeit. Ich muss jeden Tag mit starke Putzmittel arbeiten und tragen jeden Tag schwere Müllsäcke 20 oder über 20 kg tragen oder Betten hin und her schieben. Mein Arbeitgeber hat keine leichtere Arbeit für mich weil überall arbeiten wir so was. Kann ich jetzt schon Beschäftigungsverbot kriegen oder wie geht das alles für dieses Arbeit? Mein Arbeitgeber will mich nur ausstellen und sagt das ich brauche nicht Beschäftigungsverbot.
    Was für Rechte habe ich?

    Ich würde mich freuen auf Ihren Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Angelina

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Januar 2019 at 9:23

      Hallo Angelina,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage, welche Rechte Sie haben, ggf. an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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