Logo von Arbeitsrechte.de
Arbeitsrechte » Arbeitsrecht: Bei einer Schwangerschaft sollten Sie einige Dinge beachten

Arbeitsrecht: Bei einer Schwangerschaft sollten Sie einige Dinge beachten

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2021

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Die Verunsicherung bei einer Schwangerschaft bei Berufstätigkeit ist oft groß. Denn es schwirren so einige Halbwahrheiten herum, die dafür sorgen, dass viele werdende Mütter Angst haben, dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft zu erzählen, da sie eine Kündigung befürchten. Doch was ist dran an dieser Vermutung?

Was gilt für eine Schwangerschaft laut aktuellem Arbeitsrecht? Erfahren Sie mehr im folgenden Ratgeber.
Was gilt für eine Schwangerschaft laut aktuellem Arbeitsrecht? Erfahren Sie mehr im folgenden Ratgeber.

Wann müssen sie ihrem Vorgesetzten beziehungsweise Arbeitgeber von einer Schwangerschaft berichten? Wie sieht es mit einem speziellen Arbeits- und Kündigungsschutz aus? Und was ist unter dem Mutterschutz zu verstehen?

Kurz & knapp: Arbeitsrecht – Vorschriften zur Schwangerschaft

Bin ich dazu verpflichtet, meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen?

Das Arbeitsrecht sieht bei einer Schwangerschaft spezielle Vorschriften zum Arbeitsschutz vor. Von diesen können Sie jedoch nur profitieren, wenn Ihr Chef von Ihrer Schwangerschaft weiß.

Wird mein Gehalt während eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft weiterhin gezahlt?

Damit Ihnen während eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft sowie kurz nach der Entbindung keine finanziellen Nachteile entstehen, können Sie Mutterschaftsgeld beantragen. Gegebenenfalls muss Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss dazu zahlen.

Wie lange besteht ein Kündigungsschutz?

Während der gesamten Schwangerschaft sowie vier Monate nach der Entbindung gilt ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, auf welche Variablen Sie gemäß Arbeitsrecht in der Schwangerschaft achten und was Sie mit Blick auf den Arbeitsschutz vermeiden sollten.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeitsrecht – Vorschriften zur Schwangerschaft
  • Worauf sollten Sie bei einer Schwangerschaft laut Arbeitsrecht achten?
    • Mitteilungspflicht
    • Arbeitsschutz
    • Kündigungsschutz

Worauf sollten Sie bei einer Schwangerschaft laut Arbeitsrecht achten?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Schwangere sowie stillende Mütter dem Mutterschutz unterliegen. Dieser beinhaltet neben Beschäftigungsverboten einen besonderen Kündigungsschutz sowie Entgeltersatzleistungen.

Arbeitsrecht und Schwangerschaft: Der Mutterschutz gilt auch für befristete Arbeitsverträge sowie für Teilzeitkräfte.
Arbeitsrecht und Schwangerschaft: Der Mutterschutz gilt auch für befristete Arbeitsverträge sowie für Teilzeitkräfte.

Der Mutterschutz, das Arbeitsrecht für Schwangere, gilt jedoch nicht nur für vollbeschäftigte Arbeitnehmerinnen, sondern auch für Teilzeitkräfte und Auszubildende. Seit dem 1. Januar 2018 profitieren auch Schülerinnen und Studentinnen vom gesetzlichen Mutterschutz. Sie müssen in dieser Zeit keine Pflichtveranstaltungen besuchen.

Ebenso findet der Mutterschutz Anwendung, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt und zwar so lange, wie das Beschäftigungsverhältnis läuft. Nach Beendigung desselben greift er jedoch nicht mehr.

Gerade in der Schwangerschaft stehen regelmäßige ärztliche Untersuchungen an. Doch auch während dieser Zeit sollten die Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden. Die einzige Ausnahme besteht, wenn Sie dort nüchtern erscheinen müssen und gezwungen sind, in den Morgenstunden einen Termin wahrzunehmen.

Mitteilungspflicht

Ab dem Tag, an dem Sie Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Gemäß Arbeitsrecht besteht für Schwangere eine Mitteilungspflicht. § 15 MuSchG legt fest, dass werdende Mütter den Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Termin der Entbindung informieren müssen, sobald der Zustand bekannt ist. Verlangt der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang ein Zeugnis des Arztes oder einer Hebamme, sind Sie dazu angehalten dies auch vorzulegen. Die Kosten für einen derartigen Nachweis trägt der Arbeitgeber. Auf Grundlage der Mitteilung muss dieser wiederum die Aufsichtsbehörde benachrichtigen.

Zwar besteht für die Schwangerschaft laut geltendem Arbeitsrecht keine generelle Mitteilungspflicht, dennoch ist es ratsam, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen, um vom Mutterschutz profitieren zu können. Unter gewissen Umständen kann sich eine solche Verpflichtung jedoch aus einer Treuepflicht ergeben, die Sie als Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber haben. Haben Sie zum Beispiel eine Schlüsselposition im Unternehmen und für Ihre Vertretung ist eine längere Einarbeitung vonnöten, dann greift die Ausnahmeregelung. Im Einzelfall müssen Sie einen Schadensersatz für eine verspätete oder vollkommen ausgebliebene Mitteilung leisten.

Arbeitsschutz

Der Gesundheits- oder Arbeitsschutz ist im Arbeitsrecht während einer Schwangerschaft besonders zu beachten. Laut MuSchG muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass das Leben und die Gesundheit von Mutter sowie Kind keinen arbeitsbedingten Gefahren ausgesetzt sind.

Laut Arbeitsrecht sind bei Schwangerschaft Schutzfristen einzuhalten.
Laut Arbeitsrecht sind bei Schwangerschaft Schutzfristen einzuhalten.

Folgende Aspekte müssen berücksichtigt und gegebenenfalls den Umständen angepasst werden:

  • körpergerechter, möglichst immissionsfreier Arbeitsplatz
  • Art der Tätigkeit (eventuell: Schutzkleidung oder andere Vorkehrungen)
  • Lage des Arbeitsplatzes
  • Tempo der Beschäftigung (möglicherweise geringere Zuteilung)
  • Dauer der Arbeit (Anpassung der Arbeitszeit und Pausen)

In der Regel ist Mehrarbeit, die Beschäftigung in der Nacht von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nach aktuellem Arbeitsrecht in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Seit 2018 gelten diese Vorschriften zudem unabhängig von der jeweiligen Branche.

Beschäftigungsverbot

Das geltende Arbeitsrecht sieht bei einer Schwangerschaft neben dem Genannten auch ein generelles Beschäftigungsverbot vor. Innerhalb dieser sogenannten Schutzfristen dürfen die Frauen nicht beschäftigt werden. Dies ist sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung der Fall. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Fristen aktiv einzuwirken.

Kündigungsschutz

Sind Sie schwanger, gilt laut Arbeitsrecht bezüglich der Kündigung ein besonderer Schutz.
Sind Sie schwanger, gilt laut Arbeitsrecht bezüglich der Kündigung ein besonderer Schutz.

Das Arbeitsrecht sieht für Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz vor, der gemäß § 17 MuSchG während der gesamten Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung greift. Dies gilt im Übrigen auch für die Probezeit und seit 2018 auch für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben.

Dabei ist es entscheidend, dass der Arbeitgeber sowohl Kenntnis von der Schwangerschaft als auch vom Entbindungstermin hatte.

Eine Ausnahme bildet eine betriebsbedingte Kündigung, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet oder der Betrieb schließen muss. Der Kündigungsschutz greift auch, wenn bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung der Chef über die bevorstehende Geburt in Kenntnis gesetzt wurde (rückwirkender Kündigungsschutz). Diese Zweiwochenfrist darf nicht überschritten werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (98 Bewertungen, Durchschnitt: 4,08 von 5)
Arbeitsrecht: Bei einer Schwangerschaft sollten Sie einige Dinge beachten
4.08 5 98
Loading...

Weitere interessante Ratgeber

  • Was ist beim Praktikumsvertrag im Arbeitsrecht zu beachten?
  • Aktuelle Arbeitsrecht-Ratgeber
  • Aktuelle News aus dem Arbeitsrecht
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Befristeter Arbeitsvertrag – Was sagt das Arbeitsrecht zur zeitlichen Begrenzung?
  • Raucherpause – Muss der Arbeitgeber sie gewähren?
  • Darf mein Chef mich aus dem Urlaub holen? Was das Arbeitsrecht dazu besagt
  • Urlaub streichen – Kann Urlaub vom Arbeitgeber gestrichen werden?
  • Die schriftliche Ermahnung im Arbeitsrecht
  • Bezahlte Pausen im Arbeitsrecht

Kommentare

  1. Luminita meint

    27. November 2017 um 13:14

    Guten tag.ich habe eine neue arbeitsplatz seit 01.09.2017 mit befristeter vertrag bis 31.10’2018 . Und ich ich habe erfahren das ich schwanger bin gleich in erste monat .nach Beginn. Ich bin 40 und mein Frauenartzt meint ich soll nicht mehr arbeiten weil ich in reinigung bin und auch 40 ‘,”ich bin jetzt in die 12 ss.w .wenn ich mein arbeitgeber sage gibt nachteile oder bin geschützt auch wenn ich nicht mal 3 monate in betrieb bin .

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. Januar 2018 um 15:01

      Hallo Luminita,

      als Schwangere besitzen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Entsprechend sollten Sie die Information weitergeben, wenn Sie eine Kündigung abwenden wollen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie dazu weiter beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Kerstin meint

        26. Oktober 2020 um 12:56

        Hallo, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Bin in der 13.SSW und Meine Termine sind alle in der Arbeitszeit.
        Muss ich nach diesen Termin in die Arbeit oder bin ich für den ganzen Tag freigestellt mit Bezahlung?
        Meine Anfahrt in die Arbeit beträgt eine halbe Stunde. Zum Arzt fahr ich für hin und rückfahrt 1 Stunde. Wie muss ich mich verhalten?

        Antworten
    • Marja meint

      15. November 2019 um 10:48

      Hallo,

      Ich hoffe Sie können mir weiter helfen, es geht um folgende Situation:

      Ich bin sozialpädagogische Assistentin (in Ausbildung zur Erzieherin), in einer Kindertagesstätte mit Kindern zwischen 3 und 6 Jahren tätig und im 4. Monat schwanger. Der Betriebsarzt hat mir für die Arbeit mit Kindern zwischen 3 und 6 Jahren Aufgrund einer nicht ausreichenden Immunisierung ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. Schwangerschaftswoche ausgesprochen. Die Arbeit mit unter 3 Jährigen ist mir für die komplette Schwangerschaft untersagt. Da sich keine Kinder unter 3 in der Einrichtung befinden, ist das unrelevant. Das Gewerbeaufsichtsamt hat mir und auch meinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt, dass ich meine Tätigkeit ab der 20. Schwangerschaftswoche wieder aufnehmen kann. Auch aus der Sicht meiner Gynäkologin spricht derzeit nichts dagegen. (Das sind drei Parteien, die der selben Ansicht sind.)
      Mein Arbeitgeber möchte nun wie folgt handeln: Ich soll ab der 20. Woche in Urlaub gehen und meinen Resturlaub aus diesem Jahr und den Anspruch, den ich bis zum Mutterschutz habe aufbrauchen. Anschließend will er mir erneut ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
      Dies entspricht allerdings nicht meinem Willen. Ich möchte gern ab der 20. Woche meine Tätigkeit wieder aufnehmen. Mein Arbeitgeber ist über meine Sicht der Dinge mündlich, sowie schriftlich (Email) informiert.
      (Die Schilderungen des Arbeitgebers habe ich bisher nur mündlich durch meine Kita-Leitung erfahren, eine schriftliche Version soll ich die Tage mit der Post erhalten.)
      Meine Fragen sind nun:
      Kann der Arbeitgeber mir gegen meinen Willen und obwohl keine ärztliche Notwendigkeit besteht ein Beschäftigungsverbot aussprechen?
      Darf er mir Vorschreiben, wann ich meinen Urlaub zu nehmen habe? Und wenn ja, darf er diese Entscheidung für meinen gesamten Urlaubsanspruch treffen?
      (Ich wäre sogar bereit, mir einen Teil des Urlaubs auszahlen zu lassen um wieder arbeiten gehen zu können, weis aber nicht ob das rechtlich ginge).
      Wie soll ich mich in dieser Situation am besten verhalten?

      Mit freundlichen Grüßen,

      Antworten
  2. Hils meint

    11. April 2018 um 13:44

    Guten Tag, meine Enkeltochter arbeit in einer Zahnarztpraxis am Empfang, sie ist jetzt in der 11. SSW.
    Ihr Chef besteht darauf, dass keiner der Mitarbeiter/innen ein Getränk am Arbeitsplatz trinken darf.
    Jeder der etwas trinken will, muss ausstempeln und in den Pausenraum gehen (über eine Treppe in die obere Etage). Das heisst, daß jedem Mitarbeiter Arbeitszeit verloren geht. Zu verstehen ist das Ganze nur für Raucher. Es gibt noch eine schwangere Kollegin in dieser Praxis. Ich habe meiner Enkelin geraten, das Getränk trotzdem zum Arbeitsplatz mitzunehmen, da Schwangere öfter trinken müssen. Da sie an der Rezeption arbeitet, ist auch nicht mit Schadstoffen zu rechnen.
    Mich würde ihre Meinung sehr interessieren.
    Mit freundlichem Gruß Brigitte

    Antworten
  3. anja meint

    19. April 2018 um 16:09

    Hallo ich hab eine frage bin in der 13 ssw derf ich da nocv mit kühen arbeiten oder nicht

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 11:07

      Hallo anja,

      Ihr Arbeitgeber ist im Rahmen des Mutterschutzgesetzes verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Bei drohender Gefahr, müssen Sie durch Anpassungen bzw. durch einen Arbeitsplatzwechsel geschützt werden. Reicht das nicht aus, muss ein Beschäftigungsverbot erteilt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Max meint

    4. Mai 2018 um 12:11

    Hallo.
    Meine Freundin ist in der 15 SSW , die Termine zu den regelmäßigen Untersuchungen sind bei unserem Frauenarzt nur am vormittag möglich.
    Nun ist es leider so das sich ihre Chefin darüber aufregt und selbst bei unsereb arzt angerufen hat um Termine zu legen,der Arzt hat natürlich geblockt und der Chefin keine auskunft gegeben! Nun soll meine Freundin im beisein ihrer Chefin dort anrufen um zu hören ob es andere Termine gibt. Ich finde es nicht okay solch ein Druck auf meine Frau auszuüben.
    Des weiteren soll meine frau diese zeit nach arbeiten(Psychotherapeutin ist sie)
    Das heißt sie soll wieder alte schwere Menschen aus dem bett heben oder auch deb ganzen tag auf den beinen sein ubd andere schwache Menschen stützen.
    Darf die chefin das alles so durchsetzen?
    Manchmal hat meine Freundin nicht mal pause weil Termine so knapp gelegt sind und sie am tag ca 80km hausbesuche fährt.
    Wäre dankbar wenn von ihnen ein Feedback kommt.
    Lg

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Mai 2018 um 14:24

      Hallo Max,
      schwangere Arbeitnehmerinnen genießen Mutterschutz. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz spielt in dieser Zeit eine besondere Rolle. So sind beispielsweise die Pausenzeiten und das Arbeitstempo entsprechend anzupassen und die Beschäftigungsverbote sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung zu beachten. Da die von Ihnen geschilderten Probleme jedoch etwas umfangreicher sind, empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wir dürfen diese Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Anna meint

    11. Mai 2018 um 13:31

    Hallo ich bin Anna und fast 3 SSW wann muss ich mein Arbeitgeber davon azehlen?
    Ist noch zu für und ich möchte das abwarten

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      14. Mai 2018 um 13:45

      Hallo Anna,

      eine Mitteilungspflicht besteht nicht. Jedoch kann erst mit einer Mitteilung das Mutterschutzgesetz angewendet werden. Somit sollte die Schwangerschaft spätestens sechs Wochen vor der Entbindung dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Anna meint

        16. Mai 2018 um 13:44

        Ich arbeite als Altenpflegerin und ich habe Angst das ich verliere. Ich will spätestens nach 8 SSW sagen das ich schwanger bin . was meinen sie?

        Antworten
        • Arbeitsrechte.de meint

          17. Mai 2018 um 16:52

          Hallo Anna,

          in den ersten drei Monaten können Sie Ihre Schwangerschaft für sich behalten. Danach ist es oft empfehlenswert, schon aus Fairness, den Arbeitgeber einzuweihen. Sobald die Information übermittelt wird, genießen Sie einen besonderen Arbeitsschutz. Es ist empfehlenswert, eine schriftliche Nachricht zu übermitteln. Erst dann greift der besondere Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz. Unabhängig wie der Chef reagiert, was von der jeweiligen Person abhängt, dürfen Sie dann auch nicht einfach entlassen werden.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
        • vanessa meint

          21. April 2019 um 10:24

          Meine Tochter ist schwanger geworden und steht ein halbes jahr vor ihrer abschlussprüfung wenn der arbeitgeber ihr berufsverbot erteilt müssen die dann auch nach der ausbildung das heisst sie ist ja biss september beschäfftigt weiter zahlen
          gilt das mutterschutzgesetz oder können sie ihr kündiegen weil ihr fertrag ja biss september läuft

          Antworten
  6. Angela meint

    17. Mai 2018 um 12:08

    Hallo,
    ich erfahre nächste Woche ob ich schwanger bin. Ich wurde künstlich befruchtet.
    Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis Ende Juni 2018. jetzt weis ich nicht was ich tun soll wenn sich herausstellt das ich schwanger bin, ob ich das mein Arbeitgeber noch sagen soll oder ob ich warte bis ich einen neuen Vertrag bekomme? Oder ist das unfair?
    Liebe grüße Angie

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2018 um 8:09

      Hallo Angie,

      da Ihnen aus der Tatsache, dass Sie schwanger sind, keine Nachteile erwachsen dürfen, können Sie Ihren Arbeitgeber die Schwangerschaft gegebenenfalls sofort mitteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Nicole meint

    30. Mai 2018 um 11:36

    Hallöchen,

    ich befinde mich in der 8 SSW und bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis das am 15.09.2018 auch nicht verlängert wird.
    Was muss ich nun beachten? Arbeitslos melden… muss ich mich trotzdem bewerben auch wenn mich sicherlich keiner einstellen wird für die 2 Monate?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen
    Liebe Grüße Nicole

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 um 15:07

      Hallo Nicole,

      die Meldung ist der erste Schritt und sollte so schnell wie möglich erfolgen. Die weiteren Schritte (Bewerbung etc.) können Ihnen die Sachbearbeiter im Arbeitsamt mitteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Nikol meint

    31. Mai 2018 um 17:39

    Hallo,
    Ich bin in der 5.SSW. Da ich in einem Hotel beschäftigt bin,würde mich interessieren ob ich am Wochenende und Feiertagen arbeiten muss? Ich habe ja gelesen, dass es ab 2018 Ausnahmen gibt.
    Vielen Dank in Voraus

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      7. Juni 2018 um 11:30

      Hallo Nikol,

      bis Ende 2017 durften werdende und stillende Mütter an Sonntagen, Feiertagen und nachts überhaupt nicht arbeiten. Seit dem 1.1.2018 hat sich dies etwas geändert: Das neue Mutterschutzgesetz erlaubt Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit zwischen 20.00 und 22.00 Uhr, allerdings nur, wenn die Schwangere zustimmt, der Arzt das erlaubt und die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Corinna meint

    3. Juni 2018 um 15:00

    Meine aktuelle Situation sieht so aus, dass ich nach einem 6monatigen Praktikum Mitte Mai meine Abschlussprüfung zur PTA beendet habe.
    Bei meiner jetzigen Arbeitsstelle habe ich auf Ende Juni gekündigt, da ich ab September eine neue Ausbildung beginnen wollte.

    Nun habe ich erfahren, dass ich im 3. Monat (10. Woche) schwanger bin.

    Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Gilt der Kündigungsschutz bei meiner jetzigen Arbeitsstelle nur bis Ende Juni, oder bis 4Monate nach der Geburt?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      11. Juni 2018 um 13:10

      Hallo Corinna,

      da der Kündigungsschutz gegen den Arbeitgeber gerichtet ist, ist eine Kündigung Ihrerseits gültig. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen möglicherweise helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Katja meint

    5. Juni 2018 um 14:41

    Hallo,
    Ich bin jetzt in der 8ssw aus Überforderung hab ich meiner Chefin die Schwangerschaft schon sehr früh mitgeteilt.
    Bei uns ist es so das wir vorgegebene Zeiten haben in denen wir die Kunden behandeln (Waxing Studio). Jetzt im Sommer kommen die Kunden direkt hintereinander. Wie sieht es da rechtlich aus?
    Außerdem bin ich seit Jahren in Behandlung wegen Depressionen und Borderline und nicht jeder Tag ist wie der andere, an manchen Tagen kann ich nicht aufhören zu weinen und komme nicht aus dem Bett. Wie ist das da rechtlich? Habe ich da überhaupt Rechte seitens meiner Therapeutin aus, dass sie etwas schreiben kann um eine AU zu erwirken?
    Liebe Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      11. Juni 2018 um 14:18

      Hallo Katja,

      wenn Sie aus gesundheitlichen (auch psychischen) Gründen nicht arbeiten können, kann Ihr Hausarzt Sie krankschreiben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Michaela meint

    8. Juni 2018 um 10:50

    Hallo, meine Tochter ist wahrscheinlich schwanger. Sie hat erst in 2 Wochen einen Termin beim Frauenarzt. Zur Zeit ist sie noch in der Ausbildung als Krankenschwester, diese schließt sie nächste Woche ab. Ihren Arbeitsvertrag unterschreibt sie jetzt zum 01.07.2018. Meine Frage wäre nun, wenn sich die Schwangerschaft bestätigt und sie nach der Unterschrift des Arbeitsvertrages sagt das sie schwanger ist, gibt es da Konsequenzen für sie mit dem Arbeitsvertrag?

    Vielen Dank für Ihre Aantwort

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      14. Juni 2018 um 17:25

      Hallo Michaela,

      grundsätzlich besitzen Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber müssen jedoch informiert werden, damit dieser aktiv wird. Auch alle weiteren Vorgaben des Mutterschutzgesetzes gelten ab diesem Zeitpunkt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Anna meint

    11. Juni 2018 um 11:57

    Hallo
    Wer stellt das Bescheftigungsverbot ?
    Meine Frauenarzt sagte ich darf nicht als Altenpflegerin Arbeiten
    Und sagte ich muss zum Betribsarzt gehen.
    Aber macht das nicht der Bescheftigungsverbot Frauenarzt?
    Was meinen Sie?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 9:47

      Hallo Anna,
      in der Regel entscheidet der Frauenarzt zusammen mit dem Betriebsarzt, ob die auszuübende Tätigkeit gesundheitsgefährdend ist und ob ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt wäre. Sobald das entsprechende Attest vorliegt, muss normalerweise der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aussprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Anja C. meint

    27. Juni 2018 um 6:15

    Gute Tag, ich bin nun nach einer Fehlgeburt erneut schwanger, bei der vorangegangenen schwangerschaft gab es sehr viel Stress auf Arbeit, mein Arbeitgeber wollte mir weismachen dass ich bezüglich der Bescheinigung der Schwangerschaft in einer Bringschuld wäre und ich die dafür aufkommenden Kosten zu tragen hätte.

    Jetzt bin ich verunsichert im MuSchuG vor der Reform (1.1.2018) stand in §5 Abs. 3 das der Arbeitgeber die kosten trägt. Aber seit der der Änderung 1.1.18 befinden der alte §5 nun in §15 und hat nur noch 2 Absätze. Wurde der Absatz nit der Kostenentscheidung entfernt oder habe ich ihn schlicht überlesen.
    Wie ist es jetzt muss ich die Bescheinigung selbst zahlen oder muss es der Arbeitgeber tragen?

    MfG Anja C.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 um 10:02

      Hallo Anja,

      Laut § 9 MuSchG sind die Kosten für Nachweise durch den AG zu tragen. Ob es in Ihrem Fall Ausnahmen oder Sonderregelungen gibt, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Thomas meint

    30. Juni 2018 um 7:56

    Hallo,
    bei meiner Frau wurde eine Schwangerschaft festgestellt und dem Arbeitgeber mündlich wie auch per Mail mitgeteilt.
    Nun bekamen wir vom Gynäkologen die Information, dass es zu einer Fehlgeburt kommt, zumindest, dass es nicht gut aussieht. Auch dies wurde dem Arbeitgeber mitgeteilt.
    An diesem Tag sollte meine Frau plötzlich das vom Arbeitgeber für den Heimarbeitsplatz zur Verfügung gestellte Laptop ins Büro gebracht werden. Was ich dann auch tat.
    Einen Tag später hatte meine Frau eine ordentliche Kündigung im Briefkasten. Dazu ist zu sagen, dass sie sich in der Probezeit befindet, die am 15.07. endet.
    Sie wurde ab sofort freigestellt unter Anrechnung ihres Jahresurlaubs. Meine Frau ist aktuell krank geschrieben und wird wohl auch nicht mehr arbeiten können bis zum 15.7.
    Wie ist dieser Fall zu bewerten, was können wir tun?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 um 10:23

      Hallo Thomas,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen. Deswegen empfehlen wir dringen einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Daniela meint

    10. Juli 2018 um 11:50

    Hallo, ich bin aktuell in der 23. SSW und arbeite in der ambulanten Pflege. All meine Kolleginnen die vor mir schwanger geworden sind, haben vom AG ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Ich wurde von meiner Arbeitsstelle versetzt in unsere Zweigstelle, da die Arbeit dort nicht so anstrengend ist. Mein Problem ist nun aber, das ich dadurch nicht mehr auf meine 40 Std in der Woche komme und nur noch 1100 statt 1800 Euro Netto habe, was sich im Moment sehr ungünstig auswirkt. Was kann ich dagegen tun?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 um 11:44

      Hallo Daniela,
      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, entweder das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen oder sich direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um sich beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Bubu meint

    11. August 2018 um 8:51

    Hallo ich bin in der 11ssw und hab am 02.06.2018 angefangen zu arbeiten in der feinkost billa und 10ssw habe ich erfahren das ich schwanger bin ich habe einen befristeten dienstverhältnis bis 01.10.2018 wobei erste monat probemonat war und probemonat habe ich schon hinter mir is vorbei nur die Frage is haben die das Recht mich zu kündigen ? Weil es befristetes dienstverhältnis is und wenn ich paar Tage vor dem Arbeitsbeginn schon schwanger war aber erst 10ssw mitbekommen hab das ich schwanger bin weil meine Chefin gesagt hat vor 1woche wo ich das Bestätigung von dem Arzt abgegeben hab jaaa ..sie waren also vor uns schon schwanger ..bin ich trotzdem in Schutz?

    Antworten
    • Bubu meint

      11. August 2018 um 8:55

      Sorry 02.07.2018 habe ich angefangen zu arbeiten

      Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      31. August 2018 um 13:52

      Hallo Bubu,
      in der Regel besteht keine allgemeine Mitteilungspflicht. Wir haben die wichtigsten Grundlagen zur Schwangerschaft, einer diesbezüglichen Mitteilungspflicht und dem Kündigungsschutz in unserem Ratgeber zusammengefasst. Bei weitergehenden Fragen zu einem konkreten Fall (Ihrer Schwangerschaft und der damit verbundenen arbeitsrechtlichen Situation) wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Mary meint

    5. September 2018 um 18:03

    Hallo, ich bin in der 7. ssw und bin auf der Suche nach einem neuen Job.
    Meine Frage: Muss ich dem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass ich schwanger bin? Oder kann ich damit warten? LG

    Antworten
  18. Raluca meint

    26. September 2018 um 20:47

    Hallo zusammen,

    Ich hätte eine Frage. Ich war Schwanger, hatte auch sofort ein Arbeitsverbot erteilt bekommen und mein FA hat es erst in der 11. Woche gemerkt, dass das Kind sich ab der 6. Woche nicht mehr weiter entwickelt hat. Ich hatte auch einen Mutterpass und die ganzen Unterlagen auch meinen AG vorgelegt. Jetzt verlangt mein AG den Arztbescheid, wieso, weshalb, und wann ich die OP wegen der Fehlgeburt gemacht habe. Sie wollen also ein „Beweis“ für die Fehlgeburt. Nicht das sie mich umsonst dafür bezahlt haben. Dürfen sie sowas verlangen oder nicht? Bitte um einen Rat

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. Oktober 2018 um 9:27

      Hallo Raluca,
      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wir würden Ihnen jedoch empfehlen, sich in Ihrer Situation an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Sarah G. meint

    15. Oktober 2018 um 12:06

    Hallo,
    Ich bin in einem befristeten Leiharbeitervertrag bis 27.02.2019. Meine Frauenärztin hat nun das Beschäftigungsverbot ausgesprochen, da die Belastung mit Multiple Sklerose arbeiten und schwanger zu Risikoreich ist. Ist meine Leiharbeitsfirma nun weiterhin in der Pflicht, meinen vollen Lohn bis zum gesetzlichen Muschutz am 13.11.18 zu zahlen?

    Viel Dank!

    Antworten
    • Lilie meint

      23. August 2020 um 21:00

      Hi bin noch im elternzeit wollte verkürzen fange in 2 Monate wieder arbeiten bin aber 4 Woche schwanger muss ich mein Arbeitgeber was sagen

      Antworten
  20. RePo meint

    23. Oktober 2018 um 15:25

    Hallo
    Meine Frau ist in der 37.ssw und seit ca 2 Monate krank geschrieben. Nun verlangt ihr Arbeitgeber, dass sie innerhalb einer woche ihre Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe wieder zurück gibt . ansonsten will ihre Firma die Sachen in Rechnung stellen obwohl sie eigentlich da weiter arbeiten wollte .ist das rechtens?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. November 2018 um 9:28

      Hallo RePo,
      in der Regel ist der Arbeitgeber Eigentümer der Arbeitskleidung und der Schutzkleidung, wenn er diese stellt/ bezahlt und nichts anderweitiges bestimmt ist.
      Ob ein bestimmtes Vorgehen des Arbeitgebers rechtens ist, können und dürfen wir nicht beurteilen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Afra meint

    2. November 2018 um 13:22

    Wer stellt ein Beschäftigungsverbot aus?
    AG sagt Gynäkologe, Gynäkologe sagt AG….dürfte es sonst auch der Hausarzt?

    Antworten
  22. Werdende Mama meint

    27. November 2018 um 1:40

    Hallo,

    Ich bin in de 15.ssw und arbeite in Schichten im Lager im Wareneingangsbereich, das heißt es fahren ständig stapler im uns herum, die Tore gehen auf und zu und es zieht dadurch enorm.
    Es ist ein natürlich eine 40h Woche im ständigen stehen, bücken und strecken
    Jetzt bekomm ich aber immer wieder extreme Krämpfe im Unterleib/ Bauchbereich und war auch schon bei meiner Frauenärztin, die hat nur die Dosis vom Magnesium erhöht,was jedoch die Schmerzen nicht wegnimmt nur verringert!

    Jetzt frag ich mich ob mein Hausarzt mir ein Beschäftigungsverbot aufstellen darf?

    Über ein Feedback würde ich mich freuen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. Dezember 2018 um 14:49

      Hallo Werdende Mama,

      Beschäftigungsverbote für werdende Mütter ergeben sich in der Regel aus der Gefahrenbeurteilung für das Unternehmen, das der Arbeitgeber anfertigen lassen muss.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Anna meint

        20. November 2019 um 17:03

        Hallo. Ich arbeite im Hotel in der Küche , 5 Tage die Woche, 6 Stunden jeden Tag. Ich habe Samstag und Sonntag nur einmal im Monat frei. Ich bin in 13 Wochen schwanger, sagte ich schon meinem Chef. Soll ich Sonntags noch arbeiten oder am Sonn- und Feiertage soll ich frei haben ? Vielen Dank

        Antworten
  23. Stef meint

    2. Dezember 2018 um 10:39

    Hallo ich bin in der 28 ssw ich bin Teilzeit Kraft und arbeite 20std die Woche nun arbeite ich 2 Tage von 9.30uhr bis 20.00uhr mit 1.5std Pause also 9 Stunden arbeitszeit und ein Tag im Monat mit 9.30uhr bis20.00uhr
    Meine Frage es heißt nicht mehr als 8.5 Std an einem Tag oder 90 Stunden in einer doppelwoche mein Arbeitgeber sagt das ich die 9std arbeiten darf da ich ja nicht auf die 90stunden komme !!?? Ist das so richtig ich bin völlig verwirrt ?!!
    Mfg stern

    Antworten
  24. Natalie meint

    9. Dezember 2018 um 9:31

    Hallo. Ich bin in der 27 ssw und arbeite im Einzelhandel. Das heißt arbeiten im Stehen oder ständig am laufen. Sind da denn noch 7 Stunden arbeiten erlaubt?

    Antworten
  25. nicole wolsdorff meint

    24. Januar 2019 um 6:50

    Hallo ich bin in der 10 ssw schwanger .Habe ein Hauptjob und ein 450 Euro job. Darf ich weiterhin beide ausüben?und wie ist es mit dem Mutterschutzgeld
    bekomm ich bei beiden Jobs es berechnet?
    Vielen lieben Dank

    Antworten
    • Lisa meint

      6. Januar 2021 um 19:01

      Hallo,

      Ich befinde mich zurzeit in der 5 ssw und habe vor in der 8 ssw meiner Chefin von der Schwangerschaft zu erzählen, da ich die Termine nur während meiner Arbeitszeit bekomme. Ist die Information über die Schwangerschaft noch zu früh?

      Antworten
  26. Angelina meint

    25. Januar 2019 um 18:30

    Hallo,
    ich bin schwanger i 7. SSW. Ich arbeite als Reinigungskraft in Teilzeit. Ich muss jeden Tag mit starke Putzmittel arbeiten und tragen jeden Tag schwere Müllsäcke 20 oder über 20 kg tragen oder Betten hin und her schieben. Mein Arbeitgeber hat keine leichtere Arbeit für mich weil überall arbeiten wir so was. Kann ich jetzt schon Beschäftigungsverbot kriegen oder wie geht das alles für dieses Arbeit? Mein Arbeitgeber will mich nur ausstellen und sagt das ich brauche nicht Beschäftigungsverbot.
    Was für Rechte habe ich?

    Ich würde mich freuen auf Ihren Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Angelina

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      30. Januar 2019 um 9:23

      Hallo Angelina,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage, welche Rechte Sie haben, ggf. an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Hannah meint

    1. Februar 2019 um 21:11

    Hallo, ich wurde in der 6. SSW vom Arbeitgeber gekündigt. Nach Unterrichtung meiner Schwangerschaft wurde die Kündigung zurückgenommen. Nun habe ich in der 13.SSW eine Fehlgeburt gehabt. Muss ich den Arbeitgeber über die Fehlgeburt informieren? Wenn ja, dann würde mich Arbeitgeber kündigen, und ich will es eigentlich bis kurz vorm geplanten Entbindungstermin verschweigen. Ist das in Ordnung.

    Antworten
  28. Perschak meint

    22. Februar 2019 um 18:18

    Guten Tag
    Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber im Rahmen meiner geringfügigen Beschäftigung.
    Im Juli habe ich ein Attest eingereicht bei diesem über das bestehen einer Schwangerschaft.
    Mit Abgabe dieser Bescheinigung würde ich vom Arbeitgeber für die Tätigkeit am MRT freigestellt. Mit der Aussage, dass sie es personell nicht leisten können. Da man dort wenn eine Schwangerschaft besteht den Untersuchungsraum nicht mehr betreten darf.
    Andrerseits hätte ich dort auch an der Anmeldung eingesetzt werden können.

    Jetzt benötige ich für die Beantragung vom Elterngeld entweder eine Bescheinigung des oben aufgeführten Sachverhalts.
    Oder aber die fehlenden Gehaltsabrechnungen für die Beantragung.
    Ich habe eine bescheinigung erhalten, dass in gegenseitigem Einvernehmen das Arbeitsverhältnis aufgrund der bestehenden Schwangerschaft ruht. Dies ist aber nicht korrekt.

    Antworten
  29. Sarina J. meint

    27. Februar 2019 um 13:13

    Hallo, wer entscheidet bei der Schwangerschaft ob bis 20 oder 22 Uhr gearbeitet wird? Kann der AG das einfach verlangen oder geht das NUR wenn ich dazu einwillige?

    Wäre es mein Recht nein zu sagen? Muss ich das dann begründen ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 um 8:16

      Hallo Sarina,

      in der Regel ist die Arbeit für werdende Mütter nach 20 Uhr untersagt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. Katrin meint

    20. März 2019 um 4:41

    Ab wann gilt man rein arbeitsrechtlich als schwanger? Ich habe am 27.2. meine Kündigung erhalten und erst nach Ablauf der 3Wochen Frist, in welcher man Kündigungsschutzklage einreichen kann, erfahren, dass ich schwanger bin.
    Meine letzte Regelblutung war am 10.2.2019, wonach der Frauenarzt den Entbindungstermin berechnet. Der genaue Tag der Zeugung ist aber nicht bekannt. Greift in meinem Fall der Kündigungsschutz oder nicht?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. März 2019 um 8:50

      Hallo Katrin,

      § 17 Abs. 1 MuSchG besagt:

      “Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig
      1. während ihrer Schwangerschaft,
      2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und
      3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung,
      wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
      […]”

      Für weitergehende, einzelfallbezogene Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. Laura meint

    20. März 2019 um 12:26

    Hallo ich bin in der 7ssw und als betreuungsassistentin § 43 c früher 87 b tätig. Mich würde interessieren wie das ist wenn die Tätigkeit in einem Seniorenheim gemacht wird bezüglich arbeitsschutz und mutterschutz….. Evtl. Beschäftigungsverbot…. Lg laura

    Antworten
  32. Blondy meint

    15. April 2019 um 20:14

    Hallo
    Ich wollte mal nachfragen wie es mit den Arbeitszeiten für Schwangere aussieht?
    Meine beste Freundin ist MaschinenFührer bei einem Autoteile Hersteller und soll von 8 bis 22 Uhr arbeiten, obwohl ihr AG weiß das sie schwanger ist.
    Aus dem Text oben wissen wir das sie nur bis 20 Uhr arbeiten darf.
    Aber wie sieht es aus mit den sonstigen Arbeitszeiten?
    Wie viel Stunden darf bzw sollte man in der Schwangerschaft arbeiten ?
    Bis zu wievielten Woche muss man arbeiten gehen?

    Eine Antwort wäre toll

    Mfg blondy

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. April 2019 um 12:39

      Hallo Blondy,

      generell sieht das Arbeitszeitgesetz für jeden Arbeitnehmer vor, dass dessen tägliche Arbeitszeit nicht länger als 8 Stunden betragen darf. Hinzu kommt die Vereinbarung, die im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Arbeitszeit getroffen wurde.
      Inwieweit diese Arbeitszeit aufgrund der Schwangerschaft reduziert werden muss, muss der behandelnde Arzt entscheiden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Chrissy meint

    13. Mai 2019 um 22:14

    Hallo, ich habe Ende April meinen Job gekündigt und habe drei Monate Kündigungsfrist. Ich habe bereits einen neuen Job, den ich am 01.08. beginnen werde (unbefristet). Nun ist es möglich, dass ich schwanger bin, das wusste ich allerdings bei dem Bewerbungsgespräch noch nicht. Wie ist hier die Rechtslage?

    Antworten
  34. Maya meint

    12. Juni 2019 um 11:44

    Guten Tag, als angestellte, werdende Mutter: darf ich freiwillig aus dem Homeoffice nach 20 Uhr arbeiten? Ich brauche eine gewisse Flexibilität um mit unserem ersten Kind, dass Zuhause betreut wird, ebenfalls Zeit verbringen zu können und ihm gerecht zu werden. – Für mich wäre dies von Vorteil. Ich arbeite jedoch am Computer und meine Arbeitszeiten können mir nachgewiesen werden. Wäre es ein Problem für mich oder meinen Arbeitgeber, wenn ich also noch nach 20 Uhr online aktiv wäre?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. Juni 2019 um 9:15

      Hallo Maya,

      in der Regel dürfen Schwangere nach 20 Uhr nicht arbeiten, einvernehmlich und unter diesen Bedingungen könnte es anders sein. Am besten wäre es, wenn Sie sich in dieser Angelegenheit von einem Anwalt für Arbeitsrecht eine kurze individuelle Beratung einholen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Hatice meint

    28. Juni 2019 um 14:03

    Hallo

    Ich habe frage ich bin schwanger im 5 Monate ich möchte Urlaub nehmen meine Arbeit geber hat meine Urlaub nicht genehmigt
    Ich bin Reinigungskraft für 400 Euro Zeit 10 Jahre
    Was für rechte habe ich möchte gerne wissen
    Kann ich krank melden aber die wiesen das ich Urlaub möchte wir da mir kündigen.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Juli 2019 um 9:46

      Hallo Hatice,
      zu Ihren Rechte kann Sie Anwalt für Arbeitsrecht gut beraten. Wir hingegen bieten diese Beratung nicht an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  36. Verena meint

    3. Juli 2019 um 22:39

    Hallo,

    Ich bin jetzt in der 10. SSW und mich beschäftigt das Thema Beschäftigungsverbot sehr.
    Ich bin in meiner Tätigkeit verschiedenen Faktoren ausgesetzt, die in den ersten 10 Wochen bereits zu Krankheit und sonstigem Unwohlsein geführt haben.
    Ich arbeite im Einzelhandel, acht Stunden täglich stehend, ohne Sitzmöglichkeit, im direkten Kundenkontakt und zwischen sehr vielen elektronischen Geräten. Im Laden besitzen wir eine Klimaanlage, an der 14 verschiedene Kollegen pausenlos ihre individuelle Wunschtemperatur einstellen, trotz dem mehrfachen Hinweis, dies zu unterlassen, zum Schutz meiner Person. Zu dem kommt, dass ich keine regelmäßigen Pausen machen kann, da wir im Geschäft regelmäßig chronisch unterbesetzt sind und der Laden eine Mindestbesetzung erfüllen muss, somit auch die Anwesenheit auf der Verkaufsfläche. Es herrscht ein hoher Verkaufsdruck (tägliche Absatzzahlen, die kontrolliert werden und bei nicht erreichen mit wöchentlichen Mitarbeitergesprächen gerechnet werden muss).
    Meine Chefin ist sehr in Ordnung, sie gewährt mir so viel Pausen wie möglich, verschiebt meine Dienste so passend, dass ich an den Untersuchungen teilnehmen kann, hält sich grundlegend an alle Vorschriften, was allerdings nichts daran ändert, dass ich unter diesem erhöhten Druck und Ansteckungsrisiko bereits fünf von zehn Wochen erkrankt bin(nicht direkt aneinander hängend). Sowohl mit Erkältungen, als auch reine körperliche Schwäche.
    Hinzu kommt, dass ich Allergikerin bin und auf viele Stoffe, vor allem Duftstoffe, reagiere, denen ich täglich durch meine Kunden und Kollegen ausgesetzt bin.

    Meine Ärztin weicht jeder Frage, auf was ich in der Schwangerschaft zu achten habe um mich und das Kind gesundheitlich zu schützen aus, mit den Worten nichts von diesen Punkten sei gefährlich für das ungeborene Kind.

    Ich stehe mit meinem Latein am Ende, traue mich nicht mehr überhaupt Fragen zu stellen, geschweige denn die Frage Beschäftigungsverbot auszusprechen, da auch viele verschiedene und vor allem negative Erfahrungen in den Foren geteilt werden.
    Meine Ärztin ist erfahrungsgemäß eine sehr kompetente Ärztin, bei der ich nun seit zehn Jahren in Behandlung bin, dennoch ist es mir aufgrund der bisherigen Erfahrungen seit der Schwangerschaft unwohl sie überhaupt noch was zu dem Thema zu fragen.

    Haben Sie irgendeinen Rat für mich?

    Antworten
    • A meint

      6. August 2019 um 13:33

      Hallo,
      ich arbeite als Ärztin in Vollzeit (40h/Woche). Zudem habe ich eine Nebenabrede von 4h/Woche, über die wir unsere Dienste abgelten. Nun bin ich in der 12. SSW und habe meinen Arbeitgeber bereits vor einigen Wochen über die Schwangerschaft informiert, da ich Dienste nicht mehr machen darf. Mein Arbeitgeber möchte nun, dass ich die Nebenabrede kündige? Ist das nicht rechtswidrig? Müsste ich diese nicht trotzdem ich keine Dienste mehr machen kann ausgezahlt bekommen?
      Vielen Dank

      Antworten
  37. Lulu meint

    21. August 2019 um 15:05

    Hallo,
    Mein Entbindungstermin ist anfang April, nun läuft mein Vertrag zum 02/20 aus.

    Wenn ich es mitteile bin ich geschützt oder läuft der Vertrag tatsächlich aus?
    Glg Lulu

    Antworten
  38. Steffi meint

    9. September 2019 um 11:07

    Hallo. Hab gerade erfahren dass ich schwanger bin. Bin 35 Jahre hatte schon mehrere Fehlgeburten. Ich arbeite in der Altenpflege. Jetzt meine Frage, sollte mir meine Ärztin Beschäftigungsverbot erteilen oder mein Arbeitgeber?
    LG

    Antworten
  39. Simone meint

    11. September 2019 um 10:33

    Hallo,
    Ich bin voraussichtlich in der 5SSW.
    Ich habe letzte Woche einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, der ab dem 15.10.2019 beginnt.
    Wann soll/muss ich von der SSW meinen neuen AG in Kenntniss setzen. Wenn ich es jetzt mache, wird er den Vertrag ja bestimmt wieder rückgängig machen?
    Danke für die Hilfe.

    Antworten
  40. Eva meint

    16. Oktober 2019 um 12:00

    Hallo ich bin im 6.monat schwanger und arbeite im Einzelhandel. Aktuell bekomme ich ziemlich blöde Kommentare von meiner Vorgesetzten wenn es um die Gesetzte zum Mutterschutz geht. Wie ist wenn ich bis 20 Uhr arbeite und danach noch die Kassenabrechnung machen muss und anschließend das Geld in eine im Nebengebäude liegende Filiale bringen soll?

    Antworten
  41. Lotte meint

    25. November 2019 um 15:09

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage zu den Arbeitszeitregelungen in einer Schwangerschaft.
    Ich habe einen Vertrag über 4 Tage die Woche und 38,5 Stunden, ich arbeite 3 Tage mehr als 8,5 Stunden.

    Wenn ich schwanger werden sollte, wie müssen dann meine Arbeitszeiten geändert werden? Nicht mehr als 8,5 Stunden täglich habe ich verstanden, allerdings kann ich nirgends etwas finden, ob die restlichen Stunden zB an dem 5 Tag gearbeitet werden müssen oder aber mein Gehalt gekürzt wird?

    Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

    Vielen Dank und freundliche Grüße Lena B.

    Antworten
  42. Pauli meint

    27. November 2019 um 18:48

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Gefährdungsbeurteilung. Ich bin schwanger und mein Chef weigert sich diese zu machen. Er ist im Glauben, er müsste dieses nicht machen. Was sind die Folgen, bei nicht erfüllen dieser Meldung. Und habe ich selber auch Nachteile dadurch? Vielen Dank!

    Antworten
  43. Gosia meint

    3. Dezember 2019 um 21:35

    Hallo, ich wollte fragen ob dieses Gesetz stimmt :
    Arbeitszeit
    Schwangere sowie stillende Mütter dürfen nach § 8 Abs. 1 MuSchG

    nicht über 8½ Stunden täglich (wobei als Arbeitszeit die Zeit von der Abfahrt an der Wohnung bis zur Heimkehr rechnet),
    Arbeitszeit
    Schwangere sowie stillende Mütter dürfen nach § 8 Abs. 1 MuSchG

    nicht über 8½ Stunden täglich (wobei als Arbeitszeit die Zeit von der Abfahrt an der Wohnung bis zur Heimkehr rechnet),

    Antworten
  44. DANI meint

    17. Dezember 2019 um 21:47

    Hallo,
    welchen 3-Monatszeitraum muss der Arbeitgeber zur Berechnung des Mutterschaftslohnes wegen Berufsverbotes nehmen? Den Zeitraum vor der Feststellung der Schwangerschaft (August) oder der Zeitraum bevor der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste (Oktober)?

    Antworten
  45. Alexandra meint

    24. Januar 2020 um 16:34

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Ich bin in der 5.SSW und arbeite als Schichtleiterin in einem Gefahrstofflager im Schichtdienst. Ich bin sehr verunsichert wann ich meinem Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren soll. Was ist wenn ich es jetzt melde und dann einen Abgang habe?

    Antworten
  46. Daniela meint

    14. März 2020 um 8:58

    Hallo, meine Chefin hat die Gunst der Stunde ergriffen und mich nach einem Schwangerschaftsabbruch in der 10.Woche gekündigt. Nun habe ich eine neue Arbeitsstelle gefunden. Jetzt habe ich Angst, dass ich wieder Schwanger werde bevor ich die neue Arbeitsstelle beginne. Ich arbeite als Physiotherapeutin in einer Klinik. Dort werde ich sobald ich positiv getestet bin sofort angeben müssen, dass ich Schwanger wäre.

    Kann so der Arbeitsvertrag ungültig werden?

    Liebe Grüße
    Daniela

    Antworten
  47. Lisa meint

    11. April 2020 um 23:46

    Hallo,
    ich befinde mich in ein Dilemma. Und bitte um Ihren Rat. Ich habe seit 15.03.20 einen neuen Job mit 2 Jahre befristeter Vertrag (6 Monate Probezeit). Die Stelle gefällt mir so sehr und die Kollegen scheinen sympatisch zu sein. Vor kurzem erfahre ich bei einer Routinekontrolle beim Frauenarzt, dass ich schwanger bin (11SSW). Mit der aktuelle Gesundheitskrise Coronna fühlen sich die Firmen eher schwach und sind unsicher. Unsere Firme auch (kündigung der Mitarbeiter aus Zeitarbeit, einführung der kurzarbeit…) Meine Abteilung spürt noch nichts, da wir noch einige Aufträge haben. Aber nicht mehr lange, sagt meine Vorgesetzte. Seitdem mache ich mir Sorge um meine Lage. Ich weiß nicht wie und ich mein AG über meine Schwangerschaft informieren soll. Ob ich warten soll?
    Freue mich über eine RM. Vielen Dank

    Antworten
  48. A drea meint

    16. August 2020 um 12:13

    Guten Tag meine Tochter ist in der 34 ssw ihr Arbeitsvertrag endete am 31.7. Das Arbeitsamt hat den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 abgelehnt da vom bisherigen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bestand. Was kann man machen ?

    Antworten
  49. Marina meint

    8. Oktober 2020 um 20:03

    Hallo,
    Ich arbeite in einem Kinderhaus, Kinder von 1-6 Jahre.
    Ich hatte 5 Wochen vor meinem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot meines Frauenarztes ausgestellt bekommen. Gefahr für mein ungeborenes Baby bestand, zwecks Blutungen an der Plazenta.
    Nun hat mein Arbeitgeber in dieser Zeit mir Urlaub abgebucht.
    Dieser sei festgelegt gewesen und darf abgezogen werden, so die Meinung meiner Personalabteilung.
    Ist dies rechtens??
    Ich danke jeder Hilfe!
    Grüße Marina

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonjobs
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Sozialversicherungspflicht
  • Schwarzarbeit
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2021 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

Menü
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf