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Mittagspause – Unterbrechung der Arbeitszeit zur Nahrungsaufnahme

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Grundsätzlich sind Pausen wichtig, um sich auszuruhen, die Energiereserven wieder aufzutanken und mit erholtem Geist und Körper wieder arbeiten zu können. Dabei ist die Mittagspause für viele Arbeitnehmer besonders wichtig. Denn sie dient nicht nur der Nahrungsaufnahme, sondern auch der sozialen Interaktion mit den Kollegen.

Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber alles Wichtige zur gesetzlichen Mittagspause.
Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber alles Wichtige zur gesetzlichen Mittagspause.

Ist die Mittagspause Bestandteil der Arbeitszeit? Muss sie vergütet werden? Und welches Gesetz regelt überhaupt die minimale Dauer einer angemessenen Mittagspause?

Kurz & knapp: Mittagspause

Ist die Mittagspause verpflichtend?

Laut geltendem Arbeitsrecht ist die Mittagspause Pflicht. Schließlich ist sie als Ruhepause gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) anzusehen.

Wie lange muss die Mittagspause andauern?

Beträgt die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden, muss die Mittagspause mindestens 30 Minuten umfassen. Sie kann jedoch in zwei Blöcke von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeiten Sie länger als neun Stunden, muss die Mittagspause sogar 45 Minuten andauern.

Muss die Mittagspause vergütet werden?

Da die Mittagspause nicht zur Arbeitszeit zählt, wird in dieser Zeit normalerweise auch keine Vergütung gezahlt.

Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, ob Sie als Arbeitnehmer immer eine Mittagspause nehmen müssen und inwiefern Sie während dieser Zeit versichert sind.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Mittagspause
  • Mittagspause – Welche gesetzliche Regelung gilt?
    • Zählt die Mittagspause zur Arbeitszeit?
  • Arbeitsunfall während der Mittagspause

Mittagspause – Welche gesetzliche Regelung gilt?

Grundsätzlich ist die Mittagspause laut Arbeitsrecht als Ruhepause zu verstehen. Es existieren diesbezüglich keine Sonderregelungen. Somit ist auch die Mittagspause über das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert. Hierbei ist § 4 ArbZG entscheidend.

Die Mittagspause ist vom Arbeitgeber im Voraus festzulegen.
Die Mittagspause ist vom Arbeitgeber im Voraus festzulegen.

Der besagt, dass die Arbeit durch eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen ist. Diese sollte spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit erfolgen und kann in zwei 15-Minuten-Abschnitte aufgeteilt werden. Arbeiten Sie mehr als neun Stunden, ist eine 45-minütige Mittagspause einzulegen.

Diese Regelungen sind jedoch nur Mindestanforderungen und können spezifiziert beziehungsweise erweitert werden, unter anderem durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers oder Vorgesetzten sowie durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag und tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen.

Wichtig! Nicht nur der Arbeitgeber ist angehalten, darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer die Pausenzeiten einhält, auch der Mitarbeiter selbst muss nach gültigem Arbeitsrecht eine Mittagspause spätestens nach sechs Stunden einlegen. Sie dürfen nicht durcharbeiten, um früher zu Hause zu sein. Die Mittagspause ist demnach Pflicht!

Zählt die Mittagspause zur Arbeitszeit?

Die Mittagspause ist kein Bestandteil der Arbeitszeit. Denn gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG beschreibt die Arbeitszeit die Dauer der Arbeit ohne die Ruhepausen. Eine Pause und damit auch die Mittagspause beschreibt ein Unterbrechen der Arbeit.

Damit wird die Mittagspause nicht vergütet. Bezahlte Pausen gibt es laut Arbeitsrecht nur in bestimmten Branchen und stellen damit eine Ausnahme dar.

Eine Mittagspause wird nur bezahlt, wenn dies gesondert vereinbart wurde und vor allem nur dann, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, bei denen die menschliche Leistungsvoraussetzungen schnell beeinträchtigt wird und hierdurch die Qualität des Arbeitsprozesses leidet.


Daneben ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Ruhepausen im Voraus zu organisieren. Es reicht, einen zeitlichen Rahmen festzulegen, in dem der Arbeitnehmer die Mittagspause nehmen sollte. Gibt es jedoch konkrete Vorgaben, müssen Sie sich danach richten. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Arbeitnehmer auch faktisch in der Lage sind, die gesetzliche Mittagspause zu nehmen.

Jeder Arbeitnehmer muss vor Arbeitsantritt wissen, wann die Pausen sind. Ist nur ein Zeitfenster festgelegt, können Sie sich innerhalb der Grenzen, die Pause selbst gestalten.

Arbeitsunfall während der Mittagspause

Die Mittagspause ist Pflicht für jeden Arbeitnehmer.
Die Mittagspause ist Pflicht für jeden Arbeitnehmer.

Neben der Frage zur Mittagspause, von wann bis wann diese gilt, ist für viele Arbeitnehmer entscheidend, ob sie während dieser Pause versichert sind und wie es mit einem Arbeitsunfall währenddessen aussieht.

Grundsätzlich – das wird viele beruhigen – greift die gesetzliche Unfallversicherung auch während der Mittagspause. Jedoch gibt es diesbezüglich einiges zu beachten. Denn es ist ausschlaggebend, wohin Sie gehen und was Sie in dieser Zeit erledigen.

Zum konkreten Zeitpunkt des Unfalls ist entscheidend, ob Sie mit der Motivation der Nahrungsaufnahme unterwegs waren. Unfallort und -zeit müssen im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Das heißt, in der Regel ist ein Wegeunfall in der Mittagspause versichert. Der Aufenthalt im Restaurant oder der Kantine selbst nicht.

Erledigen Sie während der Pause andere Dinge, sind Sie bei einem Arbeitsunfall in der Mittagspause nicht versichert, auch dann nicht, wenn Sie sich dabei auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme befunden haben. Die Versicherer werden im Zweifelsfall genau auf Zeitaufwand und Entfernung schauen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Patrik meint

    23. November 2018 at 7:14

    Hallo.
    Wenn ich um 7:00 uhr morgens beginne, 30 min pause gemacht habe und meine arbeit um 16:30 beendige, ist das rechtens oder muss da schon 45 min pause sein?
    Hab ja dan nur 9 std gearbeitet und nicht über 9 stunden.
    Mfg

    Antworten
  2. Luise meint

    16. November 2018 at 12:12

    Manchmal ist soviel zu tun, dass ich am liebsten meine Mittagspause ausfallen oder zumindest verkürzen würde. Ich dachte bislang, dass die 30 Minuten auch bezahlt werden und war überrascht, dass dies in der Regel nicht der Fall ist. Das Arbeitsrecht hat das Thema wirklich sehr detailliert vorgegeben.

    Antworten
  3. Celine Sch. meint

    10. November 2018 at 11:29

    Hallo, mein Arbeitgeber und ich sind unentschlossen wegen ausrechnen der Stundenzettel

    Ich rechne ihn so.
    Z.B.
    Steht auf mein Stundenzettel
    10:00 – 19:30
    Das heißt nach 6 Stunden, mache ich eine halbe Stunde Pause!
    Also sprich bin ich von 10:00 – 16:30 Uhr auf Arbeit, danach arbeite ich noch 3 Stunden und gehe nachhause. Das entspricht 10:00-19:30 und eine halbe Stunde abziehen sind 9h Arbeitszeit.
    Ich muss aber ja im Stundenzettel aufschreiben wie lange ich auf Arbeit war.
    Also müsste dies ja eine richtige Ausrechnung sein.
    10:00 -16:00 gearbeitet 0,5h Pause
    16:30-19:30 gearbeitet und dann Schluss.
    Mir wird aber jedesmal auf mein Stundenzettel eine 3/4 Stunde Pause abgezogen. Was davon ist jetzt richtig ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Celine

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. November 2018 at 9:03

      Hallo Celine,

      bei einer Arbeitszeit von 9 oder mehr Stunden ist eine Pause von 45 Minuten gesetzlich verpflichtend.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Steffsi meint

    27. Oktober 2018 at 11:29

    Guten Tag,
    ich wollte mal wissen ob es eine Regelung gibt ab wann die Pause frühestens genommen werden kann. Überall findet man nur Informationen, dass die Pause nach 6h genommen werden muss und diese nicht am Ende der Arbeitszeit liegen darf.
    Aber wie sieht zum Beispiel der Fall aus, wenn der Dienst um 21h beginnt und der Vorgesetzte festlegen würde, dass eine Pause zwischen 23.00 – 00.00h genommen werden muss? Der Dienst würde bis 6h gehen, aber da ab 00.00h die Besetzung reduziert ist, wäre nur in dem genannten Zeitfenster eine problemlose Pause möglich.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. November 2018 at 10:28

      Hallo Steffsi,
      das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht als Ruhepausenregelung in § 4 folgendes vor:

      „Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.„

      Allerdings lässt dieses Gesetz in § 7 Ausnahmen hiervon zu. Von einer Regelung, wann eine Pause frühestens genommen werden kann, ist uns nichts bekannt. Außerdem liegt das Weisungsrecht zur Arbeitszeit beim Arbeitgeber, soweit keine anderen Regelungen getroffen sind.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Norbert M. meint

    19. Oktober 2018 at 17:13

    Hallo ich habe eine Frage zur Versicherung während der Pause,
    wenn meine Mitarbeiter außerhalb des Betriebsgeländes Essen gehen, müssen sie im Betrieb Arbeitsende gestoppt haben damit der Weg zum Restaurant versichert ist?
    es gibt eine feste Pausenzeit 12.00-12.40, wie sieht es mit der Versicherung aus wenn die Pause „überzogen“ wurde bis 13.00Uhr?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 at 11:51

      Hallo Norbert,

      in der Regel sind Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zwischen Arbeitsstätte und Restaurant versichert, während ihres Aufenthalts im Restaurant allerdings nicht. Diese Regelung unterliegt üblicherweise keinen zeitlichen Beschränkungen.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Stefan meint

    19. Oktober 2018 at 16:12

    Hallo,

    bei mir ist folgende Situation:

    Arbeitsbeginn: 4:30
    Erste Pause: 8:00-8:15
    Zweite Pause: 11:30-12:00
    Arbeitsende: 14:00

    In der Zeit von 4:30 – 11:30 (7 Stunden) habe ich nur 15 Minuten Pause. Ist dies Rechtens? Mein Chef meint es werden nie länger als 6 Stunden am Stück gearbeitet und dann wäre es so in Ordnung.

    Antworten
  7. Zanders meint

    16. Oktober 2018 at 8:11

    Guten Tag, ich würde gerne Wissen wie ich folgende Regelung zu lesen habe:
    Mitarbeiter in flexibler Funktionszeit können in Absprache mit dem Vorgesetzten während der Arbeitszeit das Werk verlassen. Der Mitarbeiter muss jedoch ausstempeln, bevor er das Werksgelände verlässt.
    In dem Artikel oben steht folgendes:
    Die Mittagspause ist kein Bestandteil der Arbeitszeit. Denn gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG beschreibt die Arbeitszeit die Dauer der Arbeit ohne die Ruhepausen. Eine Pause und damit auch die Mittagspause beschreibt ein Unterbrechen der Arbeit.
    Genau steht folgendes im Gesetz:
    Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.

    Muss man also Ausstempeln wenn man in der Mittagspause das Werk verlässt?

    Antworten
  8. Q meint

    26. September 2018 at 17:56

    Hallo ich hab ein frage wie das aus sieht mit dem zeit wenn man fahr wann solte das bezahlt werden und wenn nicht. Ich arbeite bei ein frima wo wir ab und zu weiter weg faheren zum baushtelle. Also wenn ich zumbeispiel 2 stunde fahre und dan an dem baustelle ankomme muss ich dan noch 9 stunde arbeiten und dan wieder 2 Stunden zurück fahern ohne das vergutet wirt. Und auch gehen wir auf montage dan fahern wir also manchmal schon Sonntag abend oder Monntag nacht weg damit wir morgens zum baustelle ankommen und anfanger mit arbeit. Was ist dan mit dem seit.

    Wurde mich freuen wen jemand mit damit weiter hilfen kann durch mir dem frage zum beantworten.

    Antworten
  9. Wolf meint

    24. September 2018 at 13:46

    Hallo,
    darf mir mein Chef vorschreiben, wo ich meine Pause verbringen muss? Ich bin LKW Fahrer und verbringe meine Pause gerne bei mir zu Hause, da ich nur ca. 1 km vom meinem Betrieb wohne. Da mir aber einige Kollegen dies neiden, hat mir mein Chef jetzt verboten nach Hause zu fahren. Darf mir mein Chef vorschreiben, dass ich meine Pause nicht zu Hause machen darf?

    Antworten
  10. Elisabeth J. meint

    19. September 2018 at 8:41

    Hallo,
    mein Arbeitgeber hat die Mittagspause wie folgt geregelt: Die Mittagspause kann flexibel, sollte jedoch grundsätzlich im Zeitraum zwischen 12-14Uhr in Anspruch genommen werden.

    Wenn ich nun vormittags arbeite, um 9Uhr unterbreche und dann ab 11 Uhr unter 6h weiterarbeite wird mir automatisch eine Pause abgezogen, da ich insgesamt 7,5h gearbeitet habe und die Mittagspause zeitlich vorgeschrieben ist. Ich habe aber weder vor noch nach der Unterbrechung länger als 6h gearbeitet, also den gesetzlichen Rahmen eingehalten. Oder ist die Soll-Lösung der Dienstvereinbarung bindend?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 at 14:22

      Hallo Elisabeth,

      wenn es sich um den Teil einer geschlossenen Vereinbarung handelt, ist diese bindend. Abseits davon können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine individuelle Regelung treffen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Philipp meint

    4. September 2018 at 10:21

    Ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber mir als Arzt an einer Universitätsklinik im Rahmen eines elektronischen Dienstzeiterfassungssystems die Mittagspause automatisch von der Arbeitszeit abzieht, ohne, dass ich die Pause tatsächlich einhalten konnte?
    Es ist ja vor allem in chirurgischen Kliniken die Regel, dass Tätigkeiten wie z.B. Operationen weit über die Maximaldauer der kontinuierlich fortgesetzten Arbeitszeit hinausgehen und eine Ablösung zur Pause hier auch personaltechnisch kaum möglich ist.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 at 8:18

      Hallo Pilipp,

      ob das Vorgehen bei der Zeiterfassung rechtmäßig ist, kann für Ihren Fall nur ein Anwalt bewerten. Leider können wir das nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Marc M. meint

    17. August 2018 at 11:23

    Hallo,

    Ich fahre 24h Notarzt und habe ständig meinen Melder am Mann. Von 8-16 Uhr als Tagdienst mit noch anderen Tätigkeiten und ab 16 Uhr Bereitschaftsdienst.
    Wie sieht es da mit Mittagspause aus? Es werden rein rechtlich immer 30 min abgezogen, obwohl ich ja jederzeit gestört werden könnte..

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 at 12:29

      Hallo Marc,

      bei einigen Berufen gibt es Sonderregelungen für Pausen und Arbeitszeit. Besonders im medizinischen Sektor würden sich schnell Probleme ergeben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation individuell beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Medina meint

    26. Juli 2018 at 18:28

    Hallo. Ich bin bei einer zeitarbeitsfirma unter Vertrag in einer Gaststätte. Seit ca. 4monaten.
    Arbeitszeiten sind früh von 6uhr bis 11uhr. Der Chef von der zeitarbeitsfirma schreibt mir vor eine 30minuten Pause zu machen und natürlich auch auf dem stundenzettel die 30minuten dann auch abziehe… also wenn ich dann 5 Stunden arbeite muss ich dann 4.5stunden aufschreiben… ist das richtig So? Im Internet hatte ich nur sowas für Jugendliche gefunden dass die diese Regelung haben..
    Vielen dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 at 8:56

      Hallo Medina,

      nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von 30 Minuten verpflichtend. Die Zeit von der Arbeitszeit abzuziehen ist nicht richtig.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Remus meint

    22. Juli 2018 at 22:30

    Hallo, mein Chef verlangt das ich in die erste 2 Stunde meine Pause machen soll,. Darf er?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. August 2018 at 17:06

      Hallo Remus,

      der Arbeitgeber darf seinen Angestellten vorschreiben, wann diese ihre Pausen zu nehmen haben.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Paul meint

    17. Juli 2018 at 13:08

    Hallo Team!
    Wann werden die 0.5 Stunden abgezogen? Wenn ich 6 Std. auf der Arbeit bin (Was mich nach abgezogene Paule auf 5,5 Stunden bringt)? Oder erst 6,5 Std.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. Juli 2018 at 14:16

      Hallo Paul,
      laut § 4 ArbZG dürfen Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Das heißt, nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause zu gewähren bzw. einzulegen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Daniel meint

    10. Juli 2018 at 15:51

    Hallo, mal ne Frage.
    In unserem Betrieb ist seit geraumer Zeit (ein Jahr ca) Personal bedingt keine Mittagspause möglich. Die Zeit wird gutgeschrieben. Ich/wir möchten jedoch lieber Mittagspause machen! Da auch leider kein Ende in Sicht ist.
    Wie kann man dagegen vorgehen?
    Lg

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 at 11:53

      Hallo Daniel,
      es ist uns leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen in einer solchen Situation jedoch mit Sicherheit weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. haberevi62 meint

    5. Juli 2018 at 9:04

    Hallo, ich arbeite im Aussendienst (Deutsche Post ) .Wir fahren mit dem Fahrrad. Wir sollen jetzt unsere Pause draussen auf der Tour machen. Sonst haben wir die Pause gemacht wenn wir fertig waren mit arbeiten im Amt drin. Kann uns der Arbeitgeber vorschreiben wo wir unsere Pause machen ??????
    Wir machen gegen 9Uhr30 eine Pause von ca 10 min. und sind dann 4-5 Stunden unterwegs.
    Und ist es richtig das man die letzte Pause eine Stunde vor Feierabend machen muss ? MfG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Juli 2018 at 10:15

      Hallo haberevi62,
      in der Regel hat der Arbeitgeber auch ein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeiten. Gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber

      Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

      Darüber hinaus heißt es in § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):

      Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Nico meint

    10. Juni 2018 at 23:49

    Hallo,
    Ich arbeite Offshore auf einer Windenergieanlage, die Arbeitszeit beträgt 12 Stunden und eine Stunde unbezahlte Pause also 13 Stunden ist es rechtens das die Pause unbezahlt ist ich muss die Pause auf der Anlage verbringen die im Winter zu kalt und im Sommer zu warm ist es gibt keine Toiletten, Pausenräume oder Sitz Möglichkeiten die Funkgeräte müssen ständig an sein und man wird oft gestört, natürlich kann man die Windenergieanlagen (Maschine) nicht verlassen. wäre es unter solchen Umständen nicht verpflichtend die Pause zu bezahlen ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 at 11:51

      Hallo Nico,

      Pausen gelten generell nicht als Arbeitszeit und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. Angesichts der geschilderten Umstände ist eher zu fragen, ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um eine Pause handelt. Wir empfehlen Ihnen, die Sachlage von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Aylin meint

    8. Juni 2018 at 13:10

    Hallo ich würde gerne wissen ob ich meinen Chef auf schadensersatz verklagen kann . Ich arbeite 9,5 std am Stück (und noch 15 min die ich eher kommen muss zur kassenübergabe ) ich habe keine pause. Darf nur kurz eine rauchen . Bei knapp 10 std ist das schon echt hart ohne Pause . Ich arbeite seit zwei und halb Jahren in einem Kleinbetrieb bin fest angestellt in vollzeit in einer spielhalle .

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Juni 2018 at 17:33

      Hallo Aylin,

      wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie zu allen möglichen Schritten beraten. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Es stimmt jedoch, dass Ihre Arbeitszeiten gegen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes verstoßen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. D. meint

    1. Juni 2018 at 9:01

    Hallo,
    ich habe auch eine Frage zum Thema Arbeitszeiten.
    Aus dem Text oben geht hervor das die Pause in zwei 15-Minuten-Abschnitte aufgeteilt werden kann.
    Kann der Arbeitgeber mir dies Verweigern und 30Minuten am Stück vorschreiben?
    Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. Juni 2018 at 12:27

      Hallo D.,
      gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht, auch hinsichtlich der Arbeitszeitregelungen,

      „soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.“

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Michaela meint

    1. Juni 2018 at 7:53

    Hallo,
    ich arbeite täglich 6,5 Stunden. Könnte ich mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen auf die Pause zu verzichten. Ich finde es absurt, nach 6 Stunden 30 Min Pause zu machen, 30 Min zu arbeiten und Feierabend zu machen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. Juni 2018 at 12:12

      Hallo Michaela,
      bitte besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Möglichkeiten es hinsichtlich der Pausenregelung gibt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. E. meint

    27. April 2018 at 8:30

    Hallo zusammen, wir haben üblicherweise 1 Stunde Mittagspause. Darf diese in Ausnahmefällen auf die gesetzlichen 30 Minuten verkürzt werden, um ausgefallene Zeiten wieder hereinzuarbeiten, z. B. wegen eines Arztbesuches oder Zuspätkommens wegen Stau, oder auch um Überstunden zu machen wegen großem Arbeitsanfall in Urlaubszeiten? Unser Chef gestattet dies nicht. Vielen Dank im voraus.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Mai 2018 at 11:44

      Hallo E.,

      der Arbeitsvertrag kann eine längere Pausenzeit als die gesetzlich vorgeschriebenen 30 Minuten festlegen. Besteht der Arbeitgeber auf die Einhaltung dieser Pausenzeiten, haben Arbeitnehmer sich dem zu fügen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Niki meint

    19. April 2018 at 23:12

    Hallo,
    Ich und meine Kolleginnen haben folgendes Problem. Wir arbeiten in ein Bäckerei von 13 Uhr bis 18:30 wenn es dann nicht so viel zu tun ist wird von uns verlangt das wir 1 Stunde Pause machen und die berufen sich auf die „Lage des Arbeitzeits „.Haben die das Recht dazu?
    Danke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 at 11:36

      Hallo Niki,

      Ihr Arbeitgeber besitzt ein gewisses Direktionsrecht und kann Pausen anordnen, insofern nichts anderes im Arbeitsvertrag steht. Ob die Anordnung bei wenig Betrieb in Ihrem Fall zulässig ist, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Sicherheit sagen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Christian H. meint

    13. April 2018 at 22:22

    Darf ein Beifahrer auf dem Weg von einer Baustelle zur nächsten (diese Zwischenfahrt wird normalerweise bezahlt) gezwungen werden, diese als Teil der 30min. Mittagspause zu nutzen?
    Fahrtzeit waren 15 min, direkt anschließend durfte er nur noch 15min. Pause machen, der Fahrer aber 30.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. April 2018 at 11:17

      Hallo Christian,

      da der Transit angewiesen ist, kann er in der Regel nicht als Pausenzeit gewertet werden. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen, die Situation zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. K. B. meint

    10. April 2018 at 11:21

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,

    Ich habe gleich mal 2 Fragen. Ich hoffe das wird nicht zuviel.

    Ich habe vor mich mit einem sehr kompetenem Team, selbständig zu machen im Bereich Eisenbahnverkehr. (Ist ja eigentlich egal in welchem Bereich :D)
    Dadurch werden wir auch logischerweise über ein CallCenter verfügen.
    WIr haben die Pausenzeiten etwa so geregelt das wir eine Mittagspause von 1h vorschreiben werden.

    Wir haben es uns so gedacht das wir das Team in 2 Gruppen aufteilen damit immer die Kundebetreuung sichergestellt werden kann. Ich habe Ihnen mal ein Beispiel anhand der Tagesschicht aufgelistet:

    Team 1:
    Arbeitszeit: 06:00 – 11:00 Uhr
    Pause: 11:00 – 12:00 Uhr
    Arbeitszeit: 12:00 – 18:00 Uhr

    Team 2:
    Arbeitszeit: 06:00 – 12:00 Uhr
    Pause: 12:00 – 13:00 Uhr
    Arbeitszeit: 13:00 – 18:00 Uhr

    Ist dies rechtens so wie wir uns dies gedacht haben,
    oder sollte man dies noch einmal überdenken?

    Ich bedanke mich im Vorraus und freue mich auf schnelle Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    K. Bretz

    Antworten
    • K. B. meint

      10. April 2018 at 11:32

      Jetzt habe ich doch glatt meine 2.te Frage vergessen:

      Wir werden auch ein immer ein Team jeweils auf der Schine haben das nach Arbeitsbeginn auf der Schiene ca. 7½h auf der Schiene sind und um 8:30 Uhr nach Ankunft am Endbahnhof in der früh dann 9h Pause haben bevor sie wieder um 17:30 Uhr zum Dienst erscheinen müssen.
      Anders konnte wir das nicht regeln.
      Ist dies arbeitsrechtlich möglich? Ich habe da so meine Bedenken….
      Vielen Dank.

      Mit freundlichen Grüßen K. Bretz

      Antworten
      • arbeitsrechte.de meint

        23. April 2018 at 8:31

        Hallo K.B.,

        ob dies arbeitsrechtlich zulässig ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Arbeitszeit soll jedoch zusammenhängen und nicht durch eine angeordnete stundenlange Pause geteilt werden.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. April 2018 at 10:11

      Hallo K. B.,
      ob Ihre geplante Pausenregelung rechtens und mit sämtlichen arbeitsrechtlichen Regelungen zur Arbeitszeit vereinbar ist, darf nur ein Rechtsanwalt beantworten. Wir sind zu dieser Beratung nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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