Grundsätzlich sind Pausen wichtig, um sich auszuruhen, die Energiereserven wieder aufzutanken und mit erholtem Geist und Körper wieder arbeiten zu können. Dabei ist die Mittagspause für viele Arbeitnehmer besonders wichtig. Denn sie dient nicht nur der Nahrungsaufnahme, sondern auch der sozialen Interaktion mit den Kollegen.

Ist die Mittagspause Bestandteil der Arbeitszeit? Muss sie vergütet werden? Und welches Gesetz regelt überhaupt die minimale Dauer einer angemessenen Mittagspause?
Kurz & knapp: Mittagspause
Laut geltendem Arbeitsrecht ist die Mittagspause Pflicht. Schließlich ist sie als Ruhepause gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) anzusehen.
Beträgt die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden, muss die Mittagspause mindestens 30 Minuten umfassen. Sie kann jedoch in zwei Blöcke von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeiten Sie länger als neun Stunden, muss die Mittagspause sogar 45 Minuten andauern.
Da die Mittagspause nicht zur Arbeitszeit zählt, wird in dieser Zeit normalerweise auch keine Vergütung gezahlt.
Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, ob Sie als Arbeitnehmer immer eine Mittagspause nehmen müssen und inwiefern Sie während dieser Zeit versichert sind.
Inhalt
Mittagspause – Welche gesetzliche Regelung gilt?
Grundsätzlich ist die Mittagspause laut Arbeitsrecht als Ruhepause zu verstehen. Es existieren diesbezüglich keine Sonderregelungen. Somit ist auch die Mittagspause über das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert. Hierbei ist § 4 ArbZG entscheidend.

Der besagt, dass die Arbeit durch eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen ist. Diese sollte spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit erfolgen und kann in zwei 15-Minuten-Abschnitte aufgeteilt werden. Arbeiten Sie mehr als neun Stunden, ist eine 45-minütige Mittagspause einzulegen.
Diese Regelungen sind jedoch nur Mindestanforderungen und können spezifiziert beziehungsweise erweitert werden, unter anderem durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers oder Vorgesetzten sowie durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag und tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen.
Wichtig! Nicht nur der Arbeitgeber ist angehalten, darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer die Pausenzeiten einhält, auch der Mitarbeiter selbst muss nach gültigem Arbeitsrecht eine Mittagspause spätestens nach sechs Stunden einlegen. Sie dürfen nicht durcharbeiten, um früher zu Hause zu sein. Die Mittagspause ist demnach Pflicht!
Zählt die Mittagspause zur Arbeitszeit?
Die Mittagspause ist kein Bestandteil der Arbeitszeit. Denn gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG beschreibt die Arbeitszeit die Dauer der Arbeit ohne die Ruhepausen. Eine Pause und damit auch die Mittagspause beschreibt ein Unterbrechen der Arbeit.
Damit wird die Mittagspause nicht vergütet. Bezahlte Pausen gibt es laut Arbeitsrecht nur in bestimmten Branchen und stellen damit eine Ausnahme dar.
Eine Mittagspause wird nur bezahlt, wenn dies gesondert vereinbart wurde und vor allem nur dann, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, bei denen die menschliche Leistungsvoraussetzungen schnell beeinträchtigt wird und hierdurch die Qualität des Arbeitsprozesses leidet.
Daneben ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Ruhepausen im Voraus zu organisieren. Es reicht, einen zeitlichen Rahmen festzulegen, in dem der Arbeitnehmer die Mittagspause nehmen sollte. Gibt es jedoch konkrete Vorgaben, müssen Sie sich danach richten. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Arbeitnehmer auch faktisch in der Lage sind, die gesetzliche Mittagspause zu nehmen.
Jeder Arbeitnehmer muss vor Arbeitsantritt wissen, wann die Pausen sind. Ist nur ein Zeitfenster festgelegt, können Sie sich innerhalb der Grenzen, die Pause selbst gestalten.
Arbeitsunfall während der Mittagspause

Neben der Frage zur Mittagspause, von wann bis wann diese gilt, ist für viele Arbeitnehmer entscheidend, ob sie während dieser Pause versichert sind und wie es mit einem Arbeitsunfall währenddessen aussieht.
Grundsätzlich – das wird viele beruhigen – greift die gesetzliche Unfallversicherung auch während der Mittagspause. Jedoch gibt es diesbezüglich einiges zu beachten. Denn es ist ausschlaggebend, wohin Sie gehen und was Sie in dieser Zeit erledigen.
Zum konkreten Zeitpunkt des Unfalls ist entscheidend, ob Sie mit der Motivation der Nahrungsaufnahme unterwegs waren. Unfallort und -zeit müssen im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Das heißt, in der Regel ist ein Wegeunfall in der Mittagspause versichert. Der Aufenthalt im Restaurant oder der Kantine selbst nicht.
Erledigen Sie während der Pause andere Dinge, sind Sie bei einem Arbeitsunfall in der Mittagspause nicht versichert, auch dann nicht, wenn Sie sich dabei auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme befunden haben. Die Versicherer werden im Zweifelsfall genau auf Zeitaufwand und Entfernung schauen.
Z. Friedrich meint
Gibt es Sonderegelungen mit einer halben Stunde ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Friedrich,
die länge der Pause ergibt sich ggf. aus Ihrem Arbeitsvertrag. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden haben Sie Anspruch auf 30 Minuten Pause. Arbeiten Sie länger, steht Ihnen eine Pause von einer Stunde zu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gast meint
Unsere Firma ist der Meinung das Pausen
„… während sog. Nebenzeiten (Rüstzeiten, Störungen, Reinigungszeiten u.ä.)
zu nehmen sind.“
-Stillstand der Produktion während der Pause wird ausgeschlossen, obwohl möglich. –>Kostenfaktor
-Springer gibt es keine (jedenfalls keine Planstelle, lediglich der Hinweis das Mitarbeiter aus anderen Abteilungen als Pausenablösung, sofern verfügbar, einspringen sollen) die dann wiederum auf andere ablösungen warten.
-Schichtführer machen z.T. gar keine Pause.
-Alle Maschinen sind voneinander abhängig (steht eine, stehen kurz danach die anderen)
Wir sind „angehalten“ uns gegenseitig abzulösen.
SO!!! sieht die Realität der Pausenregelung aus!
Willshedo meint
Unsere Firma – wie sämtliche kleinen Spielhallen, Imbissstuben etc, wo nur ein Mitarbeiter eine Schicht abdeckt – ist der Meinung, gesonderte Pausen sind gar nicht nötig, weil es ab und an ja ‚Leerlauf‘ gibt, also Zeiten, in denen mal kein Gast Geld wechseln oder irgendwas kaufen will und die Aufmerksamkeit des Mitarbeiters ’nur‘ von der Aufsicht beansprucht ist. Hier sind sämtliche Mitarbeiter 8,5 bis 10 Stunden am Stück auf den Beinen.
So schauts aus mit gesetzlichen Pausen…
Christian meint
Darf die Mittagspause vor ablauf der 6 Stunden gegeben werden? Sprich nach 4 oder 4,5 Stunden? Und, kann der Mittagbeiter dagegen angehen. Hier gibt es zur Pausenplanung keine Ausnahme oder Regelungen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christian,
nach spätestens sechs Stunden Arbeit ist eine Pause vorgeschrieben. Sie kann jedoch auch schon vorher genommen werden. Der Arbeitgeber hat das Recht dazu, die Pausen vorzugeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. meint
Hallo,
kann mir mein Arbeitgeber vorschreiben 1 Stunde Mittag zu machen, obwohl ich nur 8 Std pro Tag arbeite? Mir reicht die vorgegebene halbe Stunde, aber ich soll (nicht im Vertrag hinterlegt) 1 Stunde machen.
Vielen Dabk für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian
arbeitsrechte.de meint
Hallo M.,
das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass solche Weisungen rechtens sind. Wollen Sie ein Mitspracherecht bei den Pausenzeiten erwirken, müssen Sie dies verhandeln und es im Arbeitsvertrag festschreiben lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
S.J. meint
Wenn mir mein Arbeitsgeber d.h. ein von direkt Vorgesetzten die Mittagspause nicht gewährleistet (Arbeitsprozess darf nicht unterbrochen werden, Krankenhaus, jemand muss mich persönlich auflösen und der Vorgesetzter macht das nicht), an welche Adresse kann man sich wenden? Alle Möglichkeiten innerhalb des Unternehmens sind aussgeschöpft. Gewerbeaufsichtsamt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo S.J.,
in diesem Fall können Sie sich normalerweise an das Gewerbeaufsichtsamt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gast meint
Darf der Arbeitgeber auch nur in einer Abteilung Pausenzeiten anordnen oder gilt das dann für das ganze Unternehmen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gast,
die betrieblichen Pausenzeiten können auch in den einzelnen Abteilungen unterschiedlich geregelt werden. Wenden Sie sich an den Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem Einzelfall genauer prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
S.R. meint
Hallo,
die komplette Belegschaft wurde von einem Vertreter zum Mittagessen eingeladen. Dauer 1 Stunde. Normalerweise mache ich 1/2 Stunde Mittagspause. Wie ist mit der restlichen Zeit umzugehen. Muss ich mir die komplette Mittagspause abziehen, weil es ja eigentlich geschäftlich ist.?
arbeitsrechte.de meint
Hallo S.R.,
dies sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären oder einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Wie Geschäftsessen arbeitsrechtlich zu bewerten sind, ist gesetzlich nicht eindeutig definiert.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
tibor meint
Wie ist der Regel bei EinpersonenUnternehmer (EPU) in Österreich, der bei einer Firma arbeitet als externe Mitarbeiter?
Gilt diese 30 Min. Regelung / 8 Std? Oder kann ich nach 8 Std arbeit 8 Std verrechnen?
LG
arbeitsrechte.de meint
Hallo tibor,
in § 11 Absatz 1 des österreichischen Arbeitszeitgesetzes (AZG) heißt es: „Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen.“ Ob das Gesetz auch bei Ein-Personen-Unternehmen Anwendung findet, können wir Ihnen leider nicht beantworten, da wir uns auf unserem Ratgeberportal auf die deutsche Rechtsprechung beziehen. Haben Sie acht Stunden Arbeit geleistet, sollten Sie sich allerdings auch acht Stunden verrechnen lassen können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Birgit meint
Ich muss meine halbstündige Pause im Büro verbringen und werde ständig gestört, obwohl es Aushänge gibt, die aussagen, dass ich von 13.00-13.30 Uhr Mittagspause habe. Gibt es eine Regelung, dass mir eine ungestörte Pause zusteht?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Birgit,
hier liegt arbeitsschutzrechtlich tatsächlich ein Problem vor. Als Arbeitnehmer besitzen Sie das Recht, Ihre Pause ungestört zu verbringen. Störungen sind dabei nicht gestattet. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, ob dagegen nicht etwas getan werden kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jochen meint
Wenn ich an einzelnen Tagen keine Mittagspause mache, weil es die Arbeitslage gerade nicht zulässt, darf der Arbeitgeber mir dann trotzdem eine Pause abziehen ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jochen,
nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss eingehalten werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
R. meint
Hallo!
Mein Freund arbeitet als Paketbote. Sein Zuhause liegt in seinem Gebiet. Darf er seine Mittagspause Zuhause machen?
Danke für eine Info!
arbeitsrechte.de meint
Hallo R.,
der Ort einer Mittagspause kann nicht ohne Weiteres vorgeschrieben werden. Generell spricht nichts dagegen eine Pause in der eigenen Wohnung zu verbringen, wenn die Pausenzeit das zulässt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gudrun L. meint
Hallo, ich bin eine 30 stundenkraft wöchentlich mit Gleitzeit. Raucherpausen müssen ausgestempelt und nachgearbeitet werden. Mein Arbeitgeber zieht mir aber jede Minute die ich länger als 6 stunden am Tag arbeite ab. Mit der Begründung ich wäre nach 6 Stunden verpflichtet eine Pause rauszuarbeiten. Bitte gebt mir einen rat
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gudrun,
nach 6 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei ungerechter Stundenberechnung sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine U. meint
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich erinnere mich sogar an einen Fall der deshalb vor Gericht landete. Es ist schade, dass man manchen Chefs das Arbeitsrecht vor Gericht erklären muss.
Tanja R. meint
Hallo,
wenn die Dienststelle nicht über eine Kantine oder Pausenraum verfügt, man aber nicht jeden Tag Brot, sondern etwas Frisches essen möchte, zählt dann der Weg hin und zurück zur Pause? Die Geschäfte sind ca. 10min entfernt.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tanja,
unabhängig von den Tätigkeiten wird Pausenzeit als solche berechnet. Auch der Weg zum Geschäft wird dann auch als Pause berechnet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank meint
Hallo,
mich interessiert, wie es sich mit der Pauseregelung verhält. Wenn ich richtig verstehe, werde ich erst nach 6 Stunden Arbeit zur Pause verpflichtet. Wenn ich also genau 6,0 Stunden arbeite, sollte doch keine Pause abgezogen werden dürfen? Genauso bei Erreichen von 9,0 Arbeitsstunden. Mein Arbeitgeber zieht mir bei Erreichen von 6,0 Stunden eine halbe Stunde Pause ab und bei Erreichen von 9,0 Stunden 15 Minuten.
Ist das korrekt?
Zudem zahlt mein Arbeitgeber jeden Monat 160 Arbeitsstunden aus, verlangt aber monatlich das Erbringen von 176 Arbeitsstunden.
Ist das so rechtens?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße aus Mannheim
arbeitsrechte.de meint
Hallo Frank,
Pausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Die Stunden, die Sie gearbeitet haben, müssen Ihnen in jedem Fall vergütet werden. Überstunden müssen entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Bei Problemen hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Boris L. meint
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bei einem Bildungsträger mit diversen Standorten beschäftigt. Nun habe ich herausgefunden, dass Kollegen anderer Standorte, die jedoch exakt das gleiche Aufgabengebiet betreuen pro Tag insgesamt eine Stunde mehr Pause haben, als wir an unserem Standort in [edit. v. d. Red.] Ist dies rechtens? Wenn ich diese eine Stunde pro Tag aufs Jahr hoch rechne, komme ich auf ca 240 h die diese Kollegen bei gleichen Bezügen weniger zu leisten haben.
Gibt es dort eine juristische Handhabe? Ich wäre für eine Antwort sehr sehr dankbar.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Boris L.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Klaus-Roland meint
wenn ich in meiner Pause das Bürogebäude verlasse ,bin ich dann verpflichtet mich beim Vorgesetzten ab zu melden.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Klaus-Roland,
das kommt auf den Einzelfall an. In der Regel können Arbeitnehmer in Ihrer Pause hingehen, wo sie wollen. Es kann aber auch sein, dass ein Arbeitgeber vertraglich festlegt, dass Abmeldungen stattfinden müssen. Dann müssen Sie sich auch daran halten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
christine meint
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,
angenommen man ist mit seiner Chefin zusammen Essen und dieses Essen geht 2 1/2 Stunden, in der die Chefin Arbeitsaufträge vergibt, darf die Chefin mir dann vorschreiben, das ich mir 2 1/2 Stunden Pause aufschreiben muss?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christine,
Ihre Situation ist zu speziell, als dass wir Ihnen darauf eine allgemeingültige Antwort geben könnten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gudrun meint
Hallo. Mein Arbeitgeber schreibt mir vor, daß ich während meiner Mittagspause nicht meinen Arbeitsplatz zu verlassen habe. Ist das rechtsens?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gudrun,
es liegt in der Regel allein in Ihrem Ermessen, wo Sie Ihre Mittagspause verbringen. Wir würden Ihnen empfehlen, diese Problematik beim Betriebsrat anzusprechen oder direkt einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nele meint
Hallo, ich bin Schwester in der Anästhesie.
Es gilt der Grundsatz: “ Der OP darf nicht stehen und wir müsse das elektive Tagespogramm schaffen“..dieses ist sowieso täglich über der Feierabend geplant…
Das eigentlich zur Pause ablösenden Spätdienstpersonal wird bei Dienstantritt 12:00 Uhr gleich in einen bis dahin ruhenden OP Saal geschickt um dort einerseits das überplante Elektivprogramm und andererseits aufgelaufene Zusatz OP Punkte ( meist
aber keine akuten Notfälle)
abzuarbeiten. Als Anästhesieschwester werde ich dann mit Telefon in den nächstgelegenen Aufenthaltsraum zum Essen geschickt, wiederum vertrete ich den Anästhesisten wenn er einmal etwas essen möchte am Narkosegerät..immer telefonisch erreichbar..
Schlimmer trifft es die OP Schwestern.
Sie sausen nachdem der Patient mit der OP fertig ist fix in den naheliegenden Aufenthaltsraum um für ein paar Minuten zu Essen und zu Trinken. Immer mit dem Druck das Sie sofort den OP nach Reinigung dessen (5min) für die nächste OP rüsten müssen..
Dies alles wird indirekt von Chefärzten und Oberärzten angewiesen und direkt vom Leiter der OP Pflege (Auch OpKoordinator) so weitergegeben und „durchgedrückt „!
Gleiches gilt auch für den Spätdienst und Aktivzeit während des Bereitschaftsdienst…
Da heißt es wenn wir nach 6 1/2Stunden eine Pause machen wollen: „Also Leute..was soll das..wir wollen doch fertig werden..!“ Oder: “ Iß fix ne Praline“
Meine Frage: mit welchen schlagkräftigen Argumenten können wir uns wehren und an wen können wir unsere Beschwerden ( lieber anonym..wir sind ein KH einer privaten Krankenhauskette) richten?
Wenn die Beschwerde nicht erhöht wird an welche übergeordnete Stelle können wir uns wenden?
Vielen Dank im voraus
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nele,
spätestens nach 6 Stunden schreibt der Gesetzgeber eine 30-minütige Pause vor. Hier können Sie in jedem Fall mit dem Arbeitszeitgesetz argumentieren, welches diese Vorgabe enthält. Andernfalls verstoßen Arbeitgeber gegen das Gesetz. Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder eine Arbeitsschutzbehörde wenden. Das kann beispielsweise das Gewerbeaufssichtsamt oder eine staatliches Arbeitsschutzamt sein. In jedem Fall müssen Sie in der Lage sein, Ihre Pause wahrzunehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tobias meint
Hey, ich habe eine Abmahnung erhalten weil ich in der Pause vom Betriebsgelände -zum Auto – damit zum Lidl um die Ecke – und zurück gefahren bin. Ich dürfte das eingezäunte Gelände nicht verlassen in der Pause. Wir stempeln zu Schichtbeginn ein und zum Schichtende aus. Pausen werden nicht gestempelt. Ich habe in der Pause ebenfalls nicht ausgestempelt. Im AV steht nichts dazu. Was sollte ich hier tun?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tobias,
steht hierzu nichts im Arbeitsvertrag, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Dieser kann beurteilen, ob die Abmahnung rechtens ist und falls möglich, auch gegen diese vorgehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas R. meint
Die Arbeitzeit beträgt 8 Std. Kann der Arbeitgeber verlangen, das ich früher komme und später gehe, damit ich der vereinbarten Arbeitszeit gerecht werde.?
Oder werden die Pausen von den 8 Std abgezogen? Denn dann hätte ich ja am Ende mehr Stunden,auch wenn die Pausen unbezahlt sind,ergo verlorene Freizeit. Und, muss mir der Arbeitgeber diese Änderung zum bestehenden Arbeitsvertrag im Zusatz schriftlich hinzufügen, wenn bis dato eine Pausenreglung nicht erfolgte?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Thomas,
der Arbeitgeber kann die Arbeitszeiten seiner Angestellten festlegen, sofern dies weder der vertraglichen Regelung noch dem Arbeitzeitgesetz widerspricht.
Die Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden auch nicht entlohnt. Ihre Einhaltung ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Dazu bedarf es keiner vertraglichen Pausenregelung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gast1 meint
Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte de, wir haben bei uns in der Firma Pause von 09:00 – 09:30 Uhr. Zählt der weg zum Pausenraum schon dazu? Muss ich um 09:30 Uhr wieder am Arbeitsplatz sein?
Vielen Dank im voraus für ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gast1,
der Weg zum Pausenraum zählt tatsächlich schon als Pausenzeit, da in diesem Zeitraum keiner Arbeit nachgegangen werden kann. So ist es auch empfehlenswert, nach 30 Minuten wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen, insofern der Arbeitgeber es sehr genau nimmt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michaela meint
Guten Tag.Kann mich der Chef mehrere Stunden in Pause schicken?In dem Fall würde meine Arbeitszeit morgens um 5 Uhr beginnen und abends um 18 Uhr enden.Da ich einen 8 Stunden Tag habe,beträgt meine Pause dann 5 Stunden.Danke für Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Michaela,
gemäß § 106 Gewerbeordnung kann der Arbeitgeber die Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen, einen Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Wie sich dies in Ihrem Fall gestaltet, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht genau erläutern. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Viktoria meint
Hallo, in unserer Firma (ich spreche von einem Standort in D, der gesamte Konzern ist aber von Franzosen geführt) ist es üblich, des öfteren auch mal auswärts essen zu gehen anstatt sich seinen Pausensnack mitzubringen und ihn in unserem Pausenraum zu sich zu nehmen. Die derzeit genutzten und am nahe gelegensten Kantinen und Restaurants befinden sich meist zwischen 5 und 15 min Autofahrt entfernt. Zählt der dafür benötigte Fahrtweg bereits zur Pause oder gilt die Pause erst ab Eintreffen in der Location? Vlt als Anmerkung: eine konkrete Pausenregelung gibt es nicht, sollte nach Möglichkeit aber 1h nicht überschreiten (was aber häufig schwer umzusetzen ist wegen warten in der Schlange, warten auf Bedienung bzw Essen etc). Unser Chef (es herrschen flache Hierarchien) geht aus Zeitgründen nur selten mit.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Viktoria,
sobald Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen, beginnt die Pausenzeit zu laufen. Das liegt daran, dass Sie dann keine Arbeitstätigkeiten mehr ausführen können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
K. B. meint
Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,
Ich habe gleich mal 2 Fragen. Ich hoffe das wird nicht zuviel.
Ich habe vor mich mit einem sehr kompetenem Team, selbständig zu machen im Bereich Eisenbahnverkehr. (Ist ja eigentlich egal in welchem Bereich :D)
Dadurch werden wir auch logischerweise über ein CallCenter verfügen.
WIr haben die Pausenzeiten etwa so geregelt das wir eine Mittagspause von 1h vorschreiben werden.
Wir haben es uns so gedacht das wir das Team in 2 Gruppen aufteilen damit immer die Kundebetreuung sichergestellt werden kann. Ich habe Ihnen mal ein Beispiel anhand der Tagesschicht aufgelistet:
Team 1:
Arbeitszeit: 06:00 – 11:00 Uhr
Pause: 11:00 – 12:00 Uhr
Arbeitszeit: 12:00 – 18:00 Uhr
Team 2:
Arbeitszeit: 06:00 – 12:00 Uhr
Pause: 12:00 – 13:00 Uhr
Arbeitszeit: 13:00 – 18:00 Uhr
Ist dies rechtens so wie wir uns dies gedacht haben,
oder sollte man dies noch einmal überdenken?
Ich bedanke mich im Vorraus und freue mich auf schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
K. Bretz
K. B. meint
Jetzt habe ich doch glatt meine 2.te Frage vergessen:
Wir werden auch ein immer ein Team jeweils auf der Schine haben das nach Arbeitsbeginn auf der Schiene ca. 7½h auf der Schiene sind und um 8:30 Uhr nach Ankunft am Endbahnhof in der früh dann 9h Pause haben bevor sie wieder um 17:30 Uhr zum Dienst erscheinen müssen.
Anders konnte wir das nicht regeln.
Ist dies arbeitsrechtlich möglich? Ich habe da so meine Bedenken….
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen K. Bretz
arbeitsrechte.de meint
Hallo K.B.,
ob dies arbeitsrechtlich zulässig ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Arbeitszeit soll jedoch zusammenhängen und nicht durch eine angeordnete stundenlange Pause geteilt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
arbeitsrechte.de meint
Hallo K. B.,
ob Ihre geplante Pausenregelung rechtens und mit sämtlichen arbeitsrechtlichen Regelungen zur Arbeitszeit vereinbar ist, darf nur ein Rechtsanwalt beantworten. Wir sind zu dieser Beratung nicht befugt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian H. meint
Darf ein Beifahrer auf dem Weg von einer Baustelle zur nächsten (diese Zwischenfahrt wird normalerweise bezahlt) gezwungen werden, diese als Teil der 30min. Mittagspause zu nutzen?
Fahrtzeit waren 15 min, direkt anschließend durfte er nur noch 15min. Pause machen, der Fahrer aber 30.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christian,
da der Transit angewiesen ist, kann er in der Regel nicht als Pausenzeit gewertet werden. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen, die Situation zu klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Niki meint
Hallo,
Ich und meine Kolleginnen haben folgendes Problem. Wir arbeiten in ein Bäckerei von 13 Uhr bis 18:30 wenn es dann nicht so viel zu tun ist wird von uns verlangt das wir 1 Stunde Pause machen und die berufen sich auf die „Lage des Arbeitzeits „.Haben die das Recht dazu?
Danke
arbeitsrechte.de meint
Hallo Niki,
Ihr Arbeitgeber besitzt ein gewisses Direktionsrecht und kann Pausen anordnen, insofern nichts anderes im Arbeitsvertrag steht. Ob die Anordnung bei wenig Betrieb in Ihrem Fall zulässig ist, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Sicherheit sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
E. meint
Hallo zusammen, wir haben üblicherweise 1 Stunde Mittagspause. Darf diese in Ausnahmefällen auf die gesetzlichen 30 Minuten verkürzt werden, um ausgefallene Zeiten wieder hereinzuarbeiten, z. B. wegen eines Arztbesuches oder Zuspätkommens wegen Stau, oder auch um Überstunden zu machen wegen großem Arbeitsanfall in Urlaubszeiten? Unser Chef gestattet dies nicht. Vielen Dank im voraus.
arbeitsrechte.de meint
Hallo E.,
der Arbeitsvertrag kann eine längere Pausenzeit als die gesetzlich vorgeschriebenen 30 Minuten festlegen. Besteht der Arbeitgeber auf die Einhaltung dieser Pausenzeiten, haben Arbeitnehmer sich dem zu fügen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michaela meint
Hallo,
ich arbeite täglich 6,5 Stunden. Könnte ich mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen auf die Pause zu verzichten. Ich finde es absurt, nach 6 Stunden 30 Min Pause zu machen, 30 Min zu arbeiten und Feierabend zu machen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Michaela,
bitte besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Möglichkeiten es hinsichtlich der Pausenregelung gibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
D. meint
Hallo,
ich habe auch eine Frage zum Thema Arbeitszeiten.
Aus dem Text oben geht hervor das die Pause in zwei 15-Minuten-Abschnitte aufgeteilt werden kann.
Kann der Arbeitgeber mir dies Verweigern und 30Minuten am Stück vorschreiben?
Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo D.,
gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht, auch hinsichtlich der Arbeitszeitregelungen,
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Aylin meint
Hallo ich würde gerne wissen ob ich meinen Chef auf schadensersatz verklagen kann . Ich arbeite 9,5 std am Stück (und noch 15 min die ich eher kommen muss zur kassenübergabe ) ich habe keine pause. Darf nur kurz eine rauchen . Bei knapp 10 std ist das schon echt hart ohne Pause . Ich arbeite seit zwei und halb Jahren in einem Kleinbetrieb bin fest angestellt in vollzeit in einer spielhalle .
arbeitsrechte.de meint
Hallo Aylin,
wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie zu allen möglichen Schritten beraten. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Es stimmt jedoch, dass Ihre Arbeitszeiten gegen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes verstoßen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nico meint
Hallo,
Ich arbeite Offshore auf einer Windenergieanlage, die Arbeitszeit beträgt 12 Stunden und eine Stunde unbezahlte Pause also 13 Stunden ist es rechtens das die Pause unbezahlt ist ich muss die Pause auf der Anlage verbringen die im Winter zu kalt und im Sommer zu warm ist es gibt keine Toiletten, Pausenräume oder Sitz Möglichkeiten die Funkgeräte müssen ständig an sein und man wird oft gestört, natürlich kann man die Windenergieanlagen (Maschine) nicht verlassen. wäre es unter solchen Umständen nicht verpflichtend die Pause zu bezahlen ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nico,
Pausen gelten generell nicht als Arbeitszeit und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. Angesichts der geschilderten Umstände ist eher zu fragen, ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um eine Pause handelt. Wir empfehlen Ihnen, die Sachlage von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
haberevi62 meint
Hallo, ich arbeite im Aussendienst (Deutsche Post ) .Wir fahren mit dem Fahrrad. Wir sollen jetzt unsere Pause draussen auf der Tour machen. Sonst haben wir die Pause gemacht wenn wir fertig waren mit arbeiten im Amt drin. Kann uns der Arbeitgeber vorschreiben wo wir unsere Pause machen ??????
Wir machen gegen 9Uhr30 eine Pause von ca 10 min. und sind dann 4-5 Stunden unterwegs.
Und ist es richtig das man die letzte Pause eine Stunde vor Feierabend machen muss ? MfG
arbeitsrechte.de meint
Hallo haberevi62,
in der Regel hat der Arbeitgeber auch ein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeiten. Gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber
Darüber hinaus heißt es in § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel meint
Hallo, mal ne Frage.
In unserem Betrieb ist seit geraumer Zeit (ein Jahr ca) Personal bedingt keine Mittagspause möglich. Die Zeit wird gutgeschrieben. Ich/wir möchten jedoch lieber Mittagspause machen! Da auch leider kein Ende in Sicht ist.
Wie kann man dagegen vorgehen?
Lg
arbeitsrechte.de meint
Hallo Daniel,
es ist uns leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen in einer solchen Situation jedoch mit Sicherheit weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paul meint
Hallo Team!
Wann werden die 0.5 Stunden abgezogen? Wenn ich 6 Std. auf der Arbeit bin (Was mich nach abgezogene Paule auf 5,5 Stunden bringt)? Oder erst 6,5 Std.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Paul,
laut § 4 ArbZG dürfen Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Das heißt, nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause zu gewähren bzw. einzulegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Remus meint
Hallo, mein Chef verlangt das ich in die erste 2 Stunde meine Pause machen soll,. Darf er?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Remus,
der Arbeitgeber darf seinen Angestellten vorschreiben, wann diese ihre Pausen zu nehmen haben.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Medina meint
Hallo. Ich bin bei einer zeitarbeitsfirma unter Vertrag in einer Gaststätte. Seit ca. 4monaten.
Arbeitszeiten sind früh von 6uhr bis 11uhr. Der Chef von der zeitarbeitsfirma schreibt mir vor eine 30minuten Pause zu machen und natürlich auch auf dem stundenzettel die 30minuten dann auch abziehe… also wenn ich dann 5 Stunden arbeite muss ich dann 4.5stunden aufschreiben… ist das richtig So? Im Internet hatte ich nur sowas für Jugendliche gefunden dass die diese Regelung haben..
Vielen dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Medina,
nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von 30 Minuten verpflichtend. Die Zeit von der Arbeitszeit abzuziehen ist nicht richtig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marc M. meint
Hallo,
Ich fahre 24h Notarzt und habe ständig meinen Melder am Mann. Von 8-16 Uhr als Tagdienst mit noch anderen Tätigkeiten und ab 16 Uhr Bereitschaftsdienst.
Wie sieht es da mit Mittagspause aus? Es werden rein rechtlich immer 30 min abgezogen, obwohl ich ja jederzeit gestört werden könnte..
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marc,
bei einigen Berufen gibt es Sonderregelungen für Pausen und Arbeitszeit. Besonders im medizinischen Sektor würden sich schnell Probleme ergeben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation individuell beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Philipp meint
Ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber mir als Arzt an einer Universitätsklinik im Rahmen eines elektronischen Dienstzeiterfassungssystems die Mittagspause automatisch von der Arbeitszeit abzieht, ohne, dass ich die Pause tatsächlich einhalten konnte?
Es ist ja vor allem in chirurgischen Kliniken die Regel, dass Tätigkeiten wie z.B. Operationen weit über die Maximaldauer der kontinuierlich fortgesetzten Arbeitszeit hinausgehen und eine Ablösung zur Pause hier auch personaltechnisch kaum möglich ist.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Pilipp,
ob das Vorgehen bei der Zeiterfassung rechtmäßig ist, kann für Ihren Fall nur ein Anwalt bewerten. Leider können wir das nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elisabeth J. meint
Hallo,
mein Arbeitgeber hat die Mittagspause wie folgt geregelt: Die Mittagspause kann flexibel, sollte jedoch grundsätzlich im Zeitraum zwischen 12-14Uhr in Anspruch genommen werden.
Wenn ich nun vormittags arbeite, um 9Uhr unterbreche und dann ab 11 Uhr unter 6h weiterarbeite wird mir automatisch eine Pause abgezogen, da ich insgesamt 7,5h gearbeitet habe und die Mittagspause zeitlich vorgeschrieben ist. Ich habe aber weder vor noch nach der Unterbrechung länger als 6h gearbeitet, also den gesetzlichen Rahmen eingehalten. Oder ist die Soll-Lösung der Dienstvereinbarung bindend?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Elisabeth,
wenn es sich um den Teil einer geschlossenen Vereinbarung handelt, ist diese bindend. Abseits davon können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine individuelle Regelung treffen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wolf meint
Hallo,
darf mir mein Chef vorschreiben, wo ich meine Pause verbringen muss? Ich bin LKW Fahrer und verbringe meine Pause gerne bei mir zu Hause, da ich nur ca. 1 km vom meinem Betrieb wohne. Da mir aber einige Kollegen dies neiden, hat mir mein Chef jetzt verboten nach Hause zu fahren. Darf mir mein Chef vorschreiben, dass ich meine Pause nicht zu Hause machen darf?
Q meint
Hallo ich hab ein frage wie das aus sieht mit dem zeit wenn man fahr wann solte das bezahlt werden und wenn nicht. Ich arbeite bei ein frima wo wir ab und zu weiter weg faheren zum baushtelle. Also wenn ich zumbeispiel 2 stunde fahre und dan an dem baustelle ankomme muss ich dan noch 9 stunde arbeiten und dan wieder 2 Stunden zurück fahern ohne das vergutet wirt. Und auch gehen wir auf montage dan fahern wir also manchmal schon Sonntag abend oder Monntag nacht weg damit wir morgens zum baustelle ankommen und anfanger mit arbeit. Was ist dan mit dem seit.
Wurde mich freuen wen jemand mit damit weiter hilfen kann durch mir dem frage zum beantworten.
Zanders meint
Guten Tag, ich würde gerne Wissen wie ich folgende Regelung zu lesen habe:
Mitarbeiter in flexibler Funktionszeit können in Absprache mit dem Vorgesetzten während der Arbeitszeit das Werk verlassen. Der Mitarbeiter muss jedoch ausstempeln, bevor er das Werksgelände verlässt.
In dem Artikel oben steht folgendes:
Die Mittagspause ist kein Bestandteil der Arbeitszeit. Denn gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG beschreibt die Arbeitszeit die Dauer der Arbeit ohne die Ruhepausen. Eine Pause und damit auch die Mittagspause beschreibt ein Unterbrechen der Arbeit.
Genau steht folgendes im Gesetz:
Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.
Muss man also Ausstempeln wenn man in der Mittagspause das Werk verlässt?
Stefan meint
Hallo,
bei mir ist folgende Situation:
Arbeitsbeginn: 4:30
Erste Pause: 8:00-8:15
Zweite Pause: 11:30-12:00
Arbeitsende: 14:00
In der Zeit von 4:30 – 11:30 (7 Stunden) habe ich nur 15 Minuten Pause. Ist dies Rechtens? Mein Chef meint es werden nie länger als 6 Stunden am Stück gearbeitet und dann wäre es so in Ordnung.
Norbert M. meint
Hallo ich habe eine Frage zur Versicherung während der Pause,
wenn meine Mitarbeiter außerhalb des Betriebsgeländes Essen gehen, müssen sie im Betrieb Arbeitsende gestoppt haben damit der Weg zum Restaurant versichert ist?
es gibt eine feste Pausenzeit 12.00-12.40, wie sieht es mit der Versicherung aus wenn die Pause „überzogen“ wurde bis 13.00Uhr?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Norbert,
in der Regel sind Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zwischen Arbeitsstätte und Restaurant versichert, während ihres Aufenthalts im Restaurant allerdings nicht. Diese Regelung unterliegt üblicherweise keinen zeitlichen Beschränkungen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Steffsi meint
Guten Tag,
ich wollte mal wissen ob es eine Regelung gibt ab wann die Pause frühestens genommen werden kann. Überall findet man nur Informationen, dass die Pause nach 6h genommen werden muss und diese nicht am Ende der Arbeitszeit liegen darf.
Aber wie sieht zum Beispiel der Fall aus, wenn der Dienst um 21h beginnt und der Vorgesetzte festlegen würde, dass eine Pause zwischen 23.00 – 00.00h genommen werden muss? Der Dienst würde bis 6h gehen, aber da ab 00.00h die Besetzung reduziert ist, wäre nur in dem genannten Zeitfenster eine problemlose Pause möglich.
Vielen Dank für die Hilfe.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Steffsi,
das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht als Ruhepausenregelung in § 4 folgendes vor:
Allerdings lässt dieses Gesetz in § 7 Ausnahmen hiervon zu. Von einer Regelung, wann eine Pause frühestens genommen werden kann, ist uns nichts bekannt. Außerdem liegt das Weisungsrecht zur Arbeitszeit beim Arbeitgeber, soweit keine anderen Regelungen getroffen sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Celine Sch. meint
Hallo, mein Arbeitgeber und ich sind unentschlossen wegen ausrechnen der Stundenzettel
Ich rechne ihn so.
Z.B.
Steht auf mein Stundenzettel
10:00 – 19:30
Das heißt nach 6 Stunden, mache ich eine halbe Stunde Pause!
Also sprich bin ich von 10:00 – 16:30 Uhr auf Arbeit, danach arbeite ich noch 3 Stunden und gehe nachhause. Das entspricht 10:00-19:30 und eine halbe Stunde abziehen sind 9h Arbeitszeit.
Ich muss aber ja im Stundenzettel aufschreiben wie lange ich auf Arbeit war.
Also müsste dies ja eine richtige Ausrechnung sein.
10:00 -16:00 gearbeitet 0,5h Pause
16:30-19:30 gearbeitet und dann Schluss.
Mir wird aber jedesmal auf mein Stundenzettel eine 3/4 Stunde Pause abgezogen. Was davon ist jetzt richtig ?
Mit freundlichen Grüßen
Celine
arbeitsrechte.de meint
Hallo Celine,
bei einer Arbeitszeit von 9 oder mehr Stunden ist eine Pause von 45 Minuten gesetzlich verpflichtend.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Luise meint
Manchmal ist soviel zu tun, dass ich am liebsten meine Mittagspause ausfallen oder zumindest verkürzen würde. Ich dachte bislang, dass die 30 Minuten auch bezahlt werden und war überrascht, dass dies in der Regel nicht der Fall ist. Das Arbeitsrecht hat das Thema wirklich sehr detailliert vorgegeben.
Patrik meint
Hallo.
Wenn ich um 7:00 uhr morgens beginne, 30 min pause gemacht habe und meine arbeit um 16:30 beendige, ist das rechtens oder muss da schon 45 min pause sein?
Hab ja dan nur 9 std gearbeitet und nicht über 9 stunden.
Mfg