Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsverhältnis
  • Minijob
  • Minijob Urlaubsanspruch

Habe ich beim Minijob einen Urlaubsanspruch?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 28. Juli 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Key Facts

  • Das Bundesurlaubsgesetz sichert geringfügig Beschäftigten bezahlten Erholungsurlaub zu. Vertragliche Klauseln, die dies ausschließen, sind unwirksam.
  • Für einen Urlaub beim Minijob werden zur Berechnung nicht die Stunden herangezogen, sondern die Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
  • Kündigt der Minijobber das Arbeitsverhältnis, müssen die restlichen Urlaubstage in Anspruch genommen werden. Ist dies nicht möglich, zahlt der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung aus.

Minijob: Den Urlaubsanspruch mit diesem Rechner berechnen

Der Urlaubsanspruch beim Minijob – Was steht Arbeitnehmern zu?

Wie wird der Urlaubsanspruch bei einem Minijob berechnet?
Wie wird der Urlaubsanspruch bei einem Minijob berechnet?

Inhalt

  • Minijob: Den Urlaubsanspruch mit diesem Rechner berechnen
  • Der Urlaubsanspruch beim Minijob – Was steht Arbeitnehmern zu?
    • Gesetzlicher Urlaubsanspruch beim Minijob – Rechtsgrundlage
    • Ab wann steht der Urlaubsanspruch beim Minijob Arbeitnehmern zu?
  • Geringfügige Beschäftigung: Wie viel Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer?
    • Beispiele zur Berechnung des Urlaubsanspruchs
    • Wie wird der Urlaub bei einem Minijob ohne feste Arbeitszeit berechnet?
  • Wann verjährt der Urlaubsanspruch bei einem Minijob?
    • Was passiert mit dem Urlaubsanspruch nach einer Kündigung?
  • Infografik zum Urlaubsanspruch
  • FAQ: Minijob-Urlaubsanspruch
Greift das Bundesurlaubsgesetz auch beim Minijob?
Greift das Bundesurlaubsgesetz auch beim Minijob?

Das deutsche Arbeitsrecht schützt alle Arbeitnehmer, sowohl Vollzeitbeschäftigte als auch geringfügig Beschäftigte – sogenannte Minijobber. Der Urlaubsanspruch für Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung ist im deutschen Gesetz klar geregelt.

Folgender Ratgeber führt auf, wie sich beim Minijob der Urlaubsanspruch berechnet, was bei einer Kündigung zu beachten ist und wann der Anspruch verjährt.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch beim Minijob – Rechtsgrundlage

Der Urlaubsanspruch für Minijobber bezieht sich auf zwei Grundlagen des deutschen Arbeitsrechts: das Bundesurlaubsgesetz und den Grundsatz der Gleichbehandlung.

  • Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): In diesem Gesetz ist das Recht auf Erholung eines jeden Arbeitnehmers verankert. § 1 BUrlG legt fest, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. Unter Arbeitnehmer versteht das Gesetz alle Personen, die einer Tätigkeit nachgehen – also auch Minijobber. Der Urlaub für geringfügig Beschäftigte ist daher durch dieses Gesetz geschützt.
  • Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz: Dieser Grundsatz verbietet es einem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Da Minijobber rechtlich als Teilzeitkräfte gelten, haben Sie Anspruch auf dieselben Rechte – unter anderem auch bezahlten Urlaub.

Schließen Klausen im Arbeitsvertrag die Urlaubstage im Minijob aus, ist dieser unwirksam. Ein Minijob ohne Urlaubsanspruch ist rechtlich unzulässig.

Ab wann steht der Urlaubsanspruch beim Minijob Arbeitnehmern zu?

Auch für Arbeitnehmer mit einem Minijob ist der Urlaubsanspruch im Gesetz verankert.
Auch für Arbeitnehmer mit einem Minijob ist der Urlaubsanspruch im Gesetz verankert.

Beim Minijob wird der Urlaubsanspruch nicht sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben. Gemäß § 4 BUrlG müssen Minijobber zunächst eine Wartezeit von sechs Monaten erfüllen. Erst nach Ablauf dieser Frist haben sie einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Beginnt oder beendet der Arbeitnehmer die geringfügige Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres und erfüllt die sechsmonatige Wartezeit daher nicht, haben Arbeitnehmer einen anteiligen Urlaubsanspruch. Dieser beträgt ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht.

Geringfügige Beschäftigung: Wie viel Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer?

Die Anzahl der Urlaubstage, die Minijobbern zustehen, richtet sich nach den gearbeiteten Tagen pro Woche. So hat eine Person, die in ihrem Minijob einen Tag die Woche arbeitet, weniger Anspruch auf Urlaub als geringfügig Beschäftigte, die drei Tage die Woche arbeiten.

Urlaub beim Minijob: Bei der Berechnung sind die Stunden eher unwichtig – die geleisteten Tage pro Woche werden in Betracht gezogen.
Urlaub beim Minijob: Bei der Berechnung sind die Stunden eher unwichtig – die geleisteten Tage pro Woche werden in Betracht gezogen.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt laut § 3 BUrlG 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Da die meisten Arbeitnehmer heute in einer 5-Tage-Woche arbeiten, hat sich ein Anspruch von 20 Werktagen etabliert.

Um den Urlaubsanspruch beim Minijob zu berechnen, können Arbeitnehmer den obenstehenden Rechner nutzen oder folgende Formel anwenden:

(Urlaubstage einer Vollzeitkraft / reguläre Wochenarbeitstage im Betrieb) x individuelle Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch des Minijobbers

Beispiele zur Berechnung des Urlaubsanspruchs

Folgende Beispiele dienen dazu, die oben genannte Formel besser zu veranschaulichen. Angenommen, im Betrieb haben Vollzeitmitarbeiter bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 25 Urlaubstage.

  • Urlaubsanspruch im Minijob bei 1 Tag pro Woche: (25 / 5) x 1 = 5 Urlaubstage pro Jahr.
  • Urlaubsanspruch im Minijob bei einer 2-Tage-Woche: (25 / 5) x 2 = 10 Urlaubstage pro Jahr.
  • Urlaubsanspruch im Minijob bei einer 3-Tage-Woche: (25 / 5) x 3 = 15 Urlaubstage pro Jahr.

Besondere Regelungen

Der Urlaubsanspruch beim Minijob ist im TVöD ggf. anders geregelt.
Der Urlaubsanspruch beim Minijob ist im TVöD ggf. anders geregelt.

Während das Gesetz die Mindeststandards festlegt, können Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge andere Regelungen enthalten, die beim Minijob den Urlaubsanspruch erhöhen.

Zwei dieser Sonderfälle treten möglicherweise aufgrund des Alters des Beschäftigten ein oder bei Minijobbern im öffentlichen Dienst.

  • Alter: Das deutsche Gesetz sieht keinen höheren Urlaubsanspruch für ältere Arbeitnehmer vor. Ein solcher Anspruch kann aber individuell im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag festgelegt sein.
  • TVöD: Für Arbeitnehmer, die einen Minijob im öffentlichen Dienst haben, richtet sich der Anspruch auf Urlaub nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Dieser sieht oft mehr Urlaubstage vor als das gesetzliche Minimum.

Der Urlaubsanspruch beim Minijob für Arbeitnehmer über 50 Jahre, die im öffentlichen Dienst tätig sind, erhöht sich möglicherweise aufgrund der Staffelung der Urlaubstage nach Lebensalter. Konkret bedeutet das, dass der TVöD vorsieht, dass Arbeitnehmer ab 50 Jahren 1-3 zusätzliche Urlaubstage erhalten. Ab 55 Jahren sind es 2-5 Zusatztage und ab 60 Jahren sogar 3-6 Tage mehr.

Wie wird der Urlaub bei einem Minijob ohne feste Arbeitszeit berechnet?

Arbeiten Arbeitnehmer auf einer Stundenbasis oder nach Bedarf im Minijob, wird der Urlaubsanspruch anders berechnet. In erster Linie wird eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit ermittelt. Dafür betrachten Arbeitnehmer in der Regel einen längeren Zeitraum – z. B. drei Monate. Alternativ kann auch die Jahresarbeitszeit herangezogen werden, um die durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche zu berechnen.

Wann verjährt der Urlaubsanspruch bei einem Minijob?

Minijob: Bei einer Kündigung muss der Urlaubsanspruch aufgebraucht oder ausbezahlt werden.
Minijob: Bei einer Kündigung muss der Urlaubsanspruch aufgebraucht oder ausbezahlt werden.

Beim Minijob muss der Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist laut § 7 Abs. 3 BUrlG nur möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen.

Übertragen Arbeitnehmer im Minijob ihren Urlaubsanspruch ins nächste Jahr, muss dieser bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.

Der Resturlaub verfällt jedoch nicht ohne Vorwarnung. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Minijobber darauf hinzuweisen, wann dieser zu verfallen droht. Kommt der Arbeitgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nach und fordert den Minijobber nicht auf, den Resturlaub zu nehmen, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

Sonderfall bei lang andauernder Krankheit: Der gesetzliche Urlaubsanspruch verfällt in diesem Fall spätestens 15 Monate nach dem Ende des jeweiligen Urlaubsjahres.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch nach einer Kündigung?

Im Idealfall sollten Arbeitnehmer im Minijob ihren Urlaubsanspruch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses aufbrauchen. Kündigen Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Urlaubsanspruch zu gewähren.

Ist es nicht möglich, den restlichen Urlaub noch vor Ende der Beschäftigung zu nehmen, muss der Arbeitgeber diesen finanziell abgelten. Diese Auszahlung wird Urlaubsabgeltung genannt.

Infografik zum Urlaubsanspruch

Folgende Grafik veranschaulicht die wichtigsten Regelungen zum Urlaubsanspruch. Diese gelten auch für Personen mit einem Minijob.

Alles Wichtige zum Urlaubsanspruch als Übersicht.
Alles Wichtige zum Urlaubsanspruch als Übersicht.

FAQ: Minijob-Urlaubsanspruch

Hat man Urlaubsanspruch bei einem Minijob?

Ja, auch Minijobber haben einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Wo dieser Anspruch gesetzlich verankert ist, erfahren Sie hier.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei einem Minijob berechnet?

Der Urlaubsanspruch kann anhand dieser Formel ermittelt werden. Alternativ finden Sie Ihren Urlaubsanspruch beim Minijob mit diesem Rechner heraus.

Kann man den Urlaub bei einem Minijob auszahlen lassen?

Im Falle einer Kündigung ist eine Auszahlung des Urlaubs möglich – jedoch nur, wenn die restlichen Urlaubstage vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (29 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Der Arbeitsvertrag für den Minijob auf Stundenbasis: Das müssen Sie wissen
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Saisonarbeit
  • Arbeitsvertrag für einen Minijob: Das muss enthalten sein
  • Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: Gibt es mehr Urlaub?
  • Die Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag: Deadline für Ansprüche
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter - Für wen gilt er?
  • Der Arbeitsvertrag für Kraftfahrer: Das müssen Sie wissen
  • Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Was gilt?
  • Ist ein Arbeitsvertrag nur schriftlich zulässig?
  • Werden bei einem Minijob Beiträge zur Sozialversicherung fällig?

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige