Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf. Dieser Wert liegt zurzeit bei 1.029,99 Euro.

Ob Ihr Chef einen Lohnabzug bei Krankheit, wegen einem entstandenen Schaden während der Arbeitszeit oder bei Minusstunden vornimmt – jeder Abzug muss im Einzelnen betrachtet werden.
Kurz & knapp: Lohnabzug
Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Teil vom Gehalt abziehen, wenn Sie Arbeitsmaterial fahrlässig beschädigen.
Ein Lohnabzug bei Krankheit ist normalerweise nicht erlaubt.
Bei selbstverschuldeten Minusstunden kann der Lohn gekürzt werden. Sind diese jedoch durch den Arbeitgeber entstanden, muss der Lohn in gewohnter Höhe gezahlt werden.
In diesem Ratgeber finden Sie Informationen zur Rechtslage und erfahren, ob Sie eventuell einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten sollten, wenn Sie Ihr Geld nicht in voller Höhe erhalten haben.
Inhalt
Lohnabzug wegen Schaden
Jeder Arbeitnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich und muss mit Konsequenzen rechnen, wenn ihm durch Unaufmerksamkeit und daher Fahrlässigkeit Fehler bei der Arbeit unterlaufen. Dies ist in § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten.
Dem Arbeitnehmer muss jedoch erst einmal nachgewiesen werden, dass sein fahrlässiges und falsches Verhalten zu einer Beschädigung geführt hat. Laut § 249 BGB hat derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist,
den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Die Regelungen zum Lohnabzug bei Fehlern mit entstandenen Schäden müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wenn dem nicht so ist, dann muss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung herhalten. Existiert auch diese nicht, dann wird der Schaden normalerweise durch die Versicherung abgewickelt und der Chef kann seinen Mitarbeiter nicht ohne weiteres mit einem Lohnabzug konfrontieren. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, wenn Ihnen in einem solchen Fall Lohn abgezogen wurde.
Lohnabzug bei Krankheit

Im Arbeitsrecht ist nach wie vor klar und deutlich festgeschrieben, dass bei Krankheit das Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. Das Entgeltfortsetzungsgesetz sichert Teilzeit- sowie Vollzeitarbeitern zu, dass diese ihr Geld auch erhalten, wenn sie erkrankt sind und aus diesem Grund nicht bei der Arbeit erscheinen können.
Das Arbeitsverhältnis muss bei dieser Regelung jedoch mindestens vier Wochen bestanden haben und der Arbeitnehmer darf seine Krankheit nicht fahrlässig selbst verschuldet haben. Insgesamt sechs Wochen hat ein Arbeitgeber die Pflicht, seine Mitarbeiter bei Krankheit zu entlohnen.
Der einzige Lohnabzug, der wegen Krankheit vom Chef vorgenommen werden darf, betrifft laut § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes Sonderzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Anwesenheitsprämien:
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.“
Lohnabzug bei Minusstunden
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.
Marion meint
Guten Tag,
da ich viele Überstunden hatte und mein Zeitkonto bis vor wenigen Tagen immer im Plus war – trotz nachfragen bei Teamleiter und Projektleitung ob es sich hier um einen Anzeigefehler handeln kann-, hatte ich mehrere Monate monatlich 35-50 Überstunden auszahlen lassen. Jetzt wurden mir plötzlich ohne mit mir zu sprechen über 90 Minusstunden gebucht. Offenbar wurden die Auszahlungen nicht korrekt abgerechnet. Das kann doch so nicht richtig sein, wäre ich laut Zeitkonto nicht im plus gewesen hätte ich keine Überstunden auszahlen lassen. Das letzte Mal war mit dem September oder Oktobergehalt.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marion,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und dementsprechend nicht prüfen dürfen, ob die Vorgehensweise des Arbeitgebers korrekt und rechtmäßig war. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
carola M. meint
Habe ein Vertrag mit zeitkonto über 162.5Std habe mittlerweile über 100 Minus Std….Wurde so befohlen von der Chefin…..habe mehrmals erwähnt das ich mehr arbeiten möchte doch wir sind zu viele in der Arbeit! Was kann ich tun?
arbeitsrechte.de meint
Hallo carola M.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir bitten Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der sich bei Ihrem Arbeitgeber für Sie einsetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Qafa meint
GESCHRIEBEN WIRD GUT !!!
GEHALTEN WIRD FAST AUF NULL !!!!!!!!!!!!!!!!!
WAS IST LOS MIT DEM DEUTSCHE STATT !!!!!!!
FAST JEDER FIRMA SCHLIEßT GESETZWIDRIG ARBEIT VERTRÄGE UND MUTIG GEHEN GEGEN DIE OBER GENANNTE BGB BUCH GESETZE !!!!
m.r. meint
Hallo ..Frage .
Es geht um Schäden ,die ich nicht vorsätzlich gacht habe auf dem Arbeitsplatz ..die durch eine Versicherung bezahlt werden ,trotz dessen zieht der Arbeitgeber 1,5 Prozent vom Bruttolohn ab obwohl keine schriftliche Vereinbarung besteht oder es im Arbeitsvertag verankert ist das er das darf ..!! Darf er das ?
W. Albrecht meint
Guten Tag,
Ich bin seit 35 Jahren in einer Firma beschäftigt und mache meine Arbeit immer gewissenhaft. Meine Vorgesetzten haben auch nichts zu beanstanden.
Leider habe ich zwei Kollegen, die mich nicht leiden können. ( beruht auf Gegenseitigkeit) Diese Beiden habe ich sogar auf der Maschine eingelernt. Das Verhältnis ist sehr kühl zueinander und es gibt immer wieder Unstimmigkeiten. ( Keine Handgreiflichkeiten)
Jetzt gab es ein Gespräch mit Vorgesetzten, Betriebsrat und einem Betriebsratsmitglied und meinen zwei Kollegen und meiner Wenigkeit. Um es kurz zu machen… Ich solle freundlicher schauen und auch sein, gegenüber meinen Kollegen.
Soll auch keine Kritik an der Arbeitsweise aussprechen oder bemängeln.
Und man gebe mir jetzt drei Monate Zeit um mich zu bessern, ansonsten würde man mir mein Lohn kürzen – wörtlich… damit ich aufwache und mich da zu treffen wo es am meisten weh tut.
Alle Beteiligten in diesem Raum haben das gehört und das Gespräch wurde schriftlich festgehalten.
Das mein Vorgesetzter gegen das Datenschutz Gesetz verstoßen hat ist klar.
Aber muss ich mich so behandeln lassen?
Und was kann ich oder was muss ich jetzt tun?
Denke eventuell auch an einen kompletten Rücktritt aus dieser Firma- habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Hinzu kommt noch das ich seit 2017 einen Behinderungsgrad von Gdb 50 habe.
Ich wäre sehr verbunden wenn ich für mich eine klärende Antwort erhalten würde und verbleibe mit freundlichen Grüßen, W. Albrecht.
Pflegerin meint
Guten Tag,
Bin in einem Krankenhaus auf 7,7 Stunden/Woche beschäftigt. Das ist ca.400€ netto mönatlich. Ausserdem, bei einem Pflegedienst bin ich noch als Volzeitkraft beschäftigt. Mittlerweile habe ich mich entschieden, die Teilzeitstelle im KH zu Kündigen, da ich nicht recht meine Dienste Planen kann, oder meistens beim Hauparbeitgeber ”einspringen“ muss. Dadurch habe ich ca. 60 Minusstunden gemacht, die ich nicht aufbauen kann, durchdessen, dass Dienstplan schon geschrieben würde. Jetzt interessiert mich, ob ich in dem Fall die Minusstunden am Ende abgebucht werden, bzw. ob ich die ”zurückzahlen“ muss.
Danke im Voraus
killer_miller meint
Darf mein Arbeitgeber Gehalt abziehen wegen Minusstunden obwohl das vertraglich nicht vereinbart ist ?!?!?!
David meint
Hallo können sie mir sagen ob nein Chef mir Geld vom Gehalt abziehen darf für Getränke. LG
Claus meint
Was ist wenn mir der Lohn aufgrund von angeblich schlechter Arbeit abgezogen wird, diese angeblich schlechte Arbeit aber darin besteht, dass ich ein Familienmitglied des Chefs aus dem Projektteam entfernen wollte?
JM meint
Hallo ich habe gekündigt, nun will mein Chef mir mein Lohn nicht zahlen da ich 126 minus Std habe. Diese sind nicht von mir verursacht. Ich bin vollzeit angestellt. Zudem habe ich angeblich ein tag zu viel Urlaub genommen dieser wird mir auch als minus Std angerechnet. Behauptung sie können mir keine Abrechnung erstellen da ich mir Gedanken machen soll wie dieses zu zahlen ist von mir.
Viele Grüße
A. meint
Hallo
Ich arbeite seit 2018 in einer Apotheke als Auslieferungsfahrer für Medikamente. Ich sollte normalerweise 2 Stunden am Tag ausliefern was aber nie der Fall war. Mal hatte ich 10 min Arbeitszeit bis zu 1./12 Stunden. Also sehr unterschiedliche Zeiten. Seit August wurde mein Vertrag geändert das heißt nur noch 1 stunden am tag und 5 Tage Woche. Auch da komme ich selten auf eine Stunde Fahrzeit zum ausliefern Jetzt sagt meine Chefin ich müßte alle minusstunden vom ganzen Jahr nacharbeiten oder meinen Urlaub dafür opfern. Sie zieht mir jetzt die minusstunden vom Gehalt ab so das ich nur noch ca. 40 Euro im Monat bekommen meine Frage darf sie mir die minusstunden vom ganzen Jahr vom Gehalt abziehen mfG A.
Jan meint
Guten Tag,
Ich war vom 18.11.- 22.11 und dann vom 25.11.- 21.12 krankgeschrieben. Danach hatte ich vom 23.12.-31.12. Resturlaub.
Am 31.12.19 war mein letzter Tag, da ich einen Monat zuvor gekündigt habe.
Nun meint mein AG mir das Dezembergehalt nicht auszuzahlen, da angeblich die AU ab dem 13.12. Fehlt (was ja gar nicht sein kann, da meine 2. AU vom 25.11 – 21.12. Ging. Durchgehend)
Was kann ich nun tun ? Rechtens ist dieses Verhalten nicht, da ich alle AUs zeitnah abgegeben habe und auch Zeugen habe, dass sie angekommen sind.
Lieben Gruß
Melinda meint
Durch die Coronakrise soll ich in Kurzarbeit gehen, habe aber diesen Monat 1.3-20.3 gearbeitet und für den Rest von 24.3-27.3 in Urlaub geschickt. Habe also den März komplett gearbeitet, meine Frage bekomme ich diesen Monat meinen kompletten Lohn?bin Friseur!!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Melinda,
bei voller Arbeitsleistung ist in aller Regel auch das volle Gehalt auszuzahlen. Bitte wenden Sie sich aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation zur Klärung bitte an Ihren Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nima meint
Hallo, wenn meine Arbeitszeit in Kurzarbeit jeden Monat reduziert wird, wird mein monatliches Gehalt( kurzarbeitgeld) jeden Monat reduziert? Bedeutet das, dass ich variable Monatsgehälter bekomme?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Diana meint
Hallo,
Mein Arbeitgeber will mir die Monatstunden ,laut den Arbeitsvertrag 130 Std auf 79 Std verkürzen.
Damit ich meine Minusstunden, die ich für Winter eingesammelt habe (fast 190 Std) abarbeite.
Darf er das machen?
Abram meint
Guten Morgen,
darf der Arbeitgeber Lohn einbehalten da vom Firmeninventar etwas nicht auffindbar ist?
Er behält von zwei Mitarbeitern Lohn ein, da eine Maschine verschwunden ist. Leider ist auch nicht nachvollziehbar wer diese Maschine zuletzt hatte.
Emma meint
Guten Tag,
mein Arbeitgeber will ab sofort Verspätungen vom Lohn abziehen. Wir bekommen verstetigten Mindestlohn und führen ein Jahresarbeitszeitkonto. Darf er das? Bisher wurden Fehlzeiten immer eingearbeitet bzw. durch ein vorhandenes Plus wieder ausgeglichen.
LG Emma
Manfred meint
Hallo , ich habe seit 2017 eine Schwerbehinderung mit 100 % . Für meine Tätigkeit als LKW Fahrer komme ich aufgrund nicht genügender Aufträge fast gar nicht mehr auf 8,5 Stunden täglich , wobei ich eh nur 8 Stunden arbeiten darf / brauche . Nun bekomme ich Minusstunden vom Festgehalt abgezogen . Viele Leute sagen , das ist nicht in Ordnung . Wie ist die Rechtslage ?
S meint
Hallo, ich bin angestellt im Einzelhandel und habe zugegebenermaßen sehr blauäugig gehandelt.
Ein Kunde wollte unbedingt und am besten sofort einen Tisch aus unseren Ausstellungsräumen mitnehmen.
Dass er den vorher bezahlen muss, war klar. Dies wollte er per Schwarzer AMEX am EC – Terminal, was aufgrund der Dicke der Karte nicht möglich war, auch die manuelle Eingabe der KK- Nummer war nicht erfolgreich.
Also meint der Kunde, es wäre wohl ein Fehler seitens der Bank, was er klären wolle. Er war damit einverstanden, dass wir ihm eine Rechnung ausstellen, deren Bezahlung er mir am gleichen Abend via Whatsapp als Screenshot von seinem Bildschirm mit den Überweisungsdaten geschickt und versichert hat, dass alles erledigt sei und er den Tisch am nächsten Tag abholen würde. Die Rechnung wurde an unsere Buchhaltung weitergeleitet, die uns sofort den Zahlungseingang melden würde. Ich habe mich dann beim Eintreffen des Kunden offensichtlich täuschen lassen und ihm geglaubt, dass die Überweisung wohl einige Zeit brauchen würde, eh in unserer Buchhaltung der Eingang ersichtlich ist. Kurz … es stellte sich offensichtlich als Betrug heraus (ja, ist mir klar … dass ich dumm gehandelt habe). Nun die eigentliche Frage: das Personalbüro teilte mir soeben telefonisch mit, dass die Rechnungssumme in den folgenden Monaten unter Berücksichtigung der Pfändungsgrenze von meinem Lohn einbehalten werden würde. Ist es zulässig, dass die komplette Rechnungssumme einbehalten wird?
Chris meint
Moin moin
Mal eine frage
Aufgrund der Coronazeit hatte unsere Firmenleitung entschieden statt Kurzarbeit anzumelden das wir dann doch bitte minusstunden aufbauen und hatte die Schichten dem entsprechend angepasst der Grund war schlichtweg das es kaum Arbeit gab
Jetzt kam ein Rundschreiben das wenn die Minusstunden nicht bis zum 01.03 aufgeholt wurden diese vom Lohn abgezogen werden
Vom Artikel her verstehe ich richtig da das Personal ja nicht schuld daran ist kann der Arbeitgeber auch diese Drohung nicht geltend machen?
Ela meint
Guten Tag,
Eine Mitarbeiterin hat nicht sauber bzw. teils garnicht geputzt. Der Kunde war verärgert und musste eine Stunde Nachputzen. Natürlich muss ich dem Kunden entgegen kommen und einen Teil der Leistung erlassen. Nun würde ich dem MA die Stunden (mehrere Kunden die sich über die Arbeitsleistung beschwert haben) kürzen. Darf ich das?
Melinda meint
Guten Tag,
Leider bin ich krank geworden und habe auch direkt meine Kündigung bekommen, jetzt bin ich schon 5 Woche krankgeschrieben und vorher war ich 1 mal krank gewesen. Mein Arbeitgeber ( ambulanter Pflegedienst ) zahlt bei Krankheit nicht das volle Gehalt und ganz gerne auch verspätet, meine Frage diesbezüglich wäre, ob mein Arbeitgeber das Recht hat, bei Krankheit, nur einen Prozentsatz vom Gehalt zu zahlen.