Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf. Dieser Wert liegt zurzeit bei 1.029,99 Euro.

Ob Ihr Chef einen Lohnabzug bei Krankheit, wegen einem entstandenen Schaden während der Arbeitszeit oder bei Minusstunden vornimmt – jeder Abzug muss im Einzelnen betrachtet werden.
Kurz & knapp: Lohnabzug
Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Teil vom Gehalt abziehen, wenn Sie Arbeitsmaterial fahrlässig beschädigen.
Ein Lohnabzug bei Krankheit ist normalerweise nicht erlaubt.
Bei selbstverschuldeten Minusstunden kann der Lohn gekürzt werden. Sind diese jedoch durch den Arbeitgeber entstanden, muss der Lohn in gewohnter Höhe gezahlt werden.
In diesem Ratgeber finden Sie Informationen zur Rechtslage und erfahren, ob Sie eventuell einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten sollten, wenn Sie Ihr Geld nicht in voller Höhe erhalten haben.
Inhalt
Lohnabzug wegen Schaden
Jeder Arbeitnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich und muss mit Konsequenzen rechnen, wenn ihm durch Unaufmerksamkeit und daher Fahrlässigkeit Fehler bei der Arbeit unterlaufen. Dies ist in § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten.
Dem Arbeitnehmer muss jedoch erst einmal nachgewiesen werden, dass sein fahrlässiges und falsches Verhalten zu einer Beschädigung geführt hat. Laut § 249 BGB hat derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist,
den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Die Regelungen zum Lohnabzug bei Fehlern mit entstandenen Schäden müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wenn dem nicht so ist, dann muss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung herhalten. Existiert auch diese nicht, dann wird der Schaden normalerweise durch die Versicherung abgewickelt und der Chef kann seinen Mitarbeiter nicht ohne weiteres mit einem Lohnabzug konfrontieren. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, wenn Ihnen in einem solchen Fall Lohn abgezogen wurde.
Lohnabzug bei Krankheit

Im Arbeitsrecht ist nach wie vor klar und deutlich festgeschrieben, dass bei Krankheit das Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. Das Entgeltfortsetzungsgesetz sichert Teilzeit- sowie Vollzeitarbeitern zu, dass diese ihr Geld auch erhalten, wenn sie erkrankt sind und aus diesem Grund nicht bei der Arbeit erscheinen können.
Das Arbeitsverhältnis muss bei dieser Regelung jedoch mindestens vier Wochen bestanden haben und der Arbeitnehmer darf seine Krankheit nicht fahrlässig selbst verschuldet haben. Insgesamt sechs Wochen hat ein Arbeitgeber die Pflicht, seine Mitarbeiter bei Krankheit zu entlohnen.
Der einzige Lohnabzug, der wegen Krankheit vom Chef vorgenommen werden darf, betrifft laut § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes Sonderzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Anwesenheitsprämien:
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.“
Lohnabzug bei Minusstunden
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.
Beate meint
Hallo,
ich habe im Juni 2016 meinen Arbeits Schlüssel verloren, es war nicht erkennbar wem der Schlüssel gehört, ich meldete dieses auch gleich meinem Chef. Er meinte, da müssen sofort die Schlösser gewechselt werden und ich müsste die Kosten dafür tragen, weiteres wurde erst mal nicht unternommen ( Schriftverkehr etc.. ) Soweit gut, nun aber wurden die Schlösser tatsächlich erst ca. 9 Wochen danach ausgetauscht, jetzt mittlerweile knapp 7 Monate danach, wurde mir der entstandene Schaden in höhe von 160 Euro ohne Kenntnisnahme meiner Seits das Er das tut , von meinem Dezember Lohn abgezogen. Ist das denn so Rechten ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Beate,
es handelt sich hierbei um eine Einzelfallfrage. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann sie umfassend beraten. Wir dürfen dies nicht tun.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate meint
Herzlichen Dank !!!! Somit werde ich einen Fachanwalt aufsuchen, denn nichts von alldem was Sie beschrieben habe liegt mir vor !!
m.f.G.
B.Z.
Natalie meint
Ich habe mal eine Frage, kann mein Chef meine Arbeitsstunden kü4ezen weil ich egal was ich versucht habe meine Prozente nicht erreichen könnte? Ich arbeite in einem Fall Center und gebe Firmen die Möglichkeit bürostühle kostenfrei und unverbindlich zu testen. Nicht so einfach da jeder meint man wolle ihnen was verkaufen. Auf jeden Fall soll ich pro Std. 1 teststuhl vereinbaren, allerdings ist das schwerer als es klingt. Mein Chef meinte wenn ich meine Prozente nicht erreiche kürzt er mir meine Arbeitsstunden von 24 auf 20std. Die Woche. Mir würde dann dadurch ca. 150€ monatl. fehlen. Jetzt meine Frage o er das machen darf. Ich arbeite sehr gern dort aber ich glaube das er mir morgen sagen wird das er mir die Std. Kürzen wird. Wäre sehr dankbar um Tasche Antwort.
LG Natalie
arbeitsrechte.de meint
Hallo Natalie,
eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrages ist in der Regel nicht zulässig. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas L. meint
sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem besteht bei mir.Ich hab die letzten 20 Jahre bei einem mittelständigen Betrieb im Elektrogewerbe gearbeitet.Ich hatte im Feb. eine Zusage für ein Job im öffentlichen Dienst bekommen und hatte folglich meine Kündigung zum 28.2. abgegeben.Nun sind in den letzten Monaten, durch fehlende Aufträge und fehlendes Arbeitsvolumen eine Anzahl an Minusstunden angefallen,die sich auf -85 Stunden belaufen
Jetzt hab ich meine letzte Lohnabrechnung erhalten und mir wurde mein Lohn, bis zur Pfändungsgrenze, teilweise einbehalten.Desweiteren wurde,für nicht mehr vorhandenes Werkzeug, (Nusskasten, Bohrerset,Feilenset,e.c.) ebenfalls ein Betrag in Höher des Neuanschaffungspreises abgezogen!!!
Was darf mein ehemaliger Arbeitgeber und was nicht?
Desweiteren spiel ich mit dem Gedanken,mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, meine Fahrzeiten zu den letzten Baustellen beim Arbeitsgericht geltend zu machen,sofern dies möglich ist.
Ich bin als Monteur jeden Tag mit dem Firmentransporter,mehr oder weniger regional unterwegs zu den jeweiligen Baustellen gewesen.Diese Fahrtzeit zählte jedoch nicht zu unserer Arbeitszeit,welche bei uns erst auf der Baustelle anfing und dort ebenso endete.
D.h., ich bin jeden Tag in meiner Freizeit mit dem Firmenwagen,in Arbeitssachen unterwegs zu den Baustellen gewesen und auch wieder zurück gefahren
Dabei waren die letzten Baustellen eher weiter entfernt (>100km) wobei Fahrzeiten von 1,5-2 Stunden pro Strecke keine Seltenheit waren
Die jeweiligen Baustellenorte sind über meine Kopien der Wochenraporte nachweisbar
Besteht die rechtliche Möglichkeit,diese gefahrenen Stunden als Arbeitszeit geltend zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
Thom
arbeitsrechte.de meint
Hallo Thomas,
leider ist es uns nicht gestattet, Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
Einsatzwechseltätigkeit. Steuer. Spesen.
K. meint
Hallo,
wenn ein Arbeitgeber entstandene Minusstunden vom Lohn abzieht, gibt es da ein Frist wie weit der Zeitraum sein darf für den abgezogen wird? Also wenn z.B. die Stunden sich über einen längeren Zeitraum angesammelt haben. Durch früher gehen oder später kommen.
Vielen Dank
Katja
arbeitsrechte.de meint
Hallo Katja,
prüfen Sie in jedem Fall Ihren Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Ist dort ein Zeitraum genannt, in dem Ihr Arbeitszeitkonto zum Ausgleich gebracht werden muss, ist diese Vorgabe verpflichtend! Minusstunden verfallen in diesem Fall also auch, wenn die vertraglichen Klauseln missachtet werden. Steht nichts dazu in Ihrem Vertrag, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann genau prüfen, welche Ausschlussfrist in Ihrem Fall gilt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tina meint
Hallo mir wurde Gehalt abgezogen , weil ich im Jahr 2016 6 Wochen und 3 Tage insgesamt krank war . Mein Arbeitgeber hat Anfrage bei meiner Krankenkasse gemacht , ob meine Erkrankungen alle dieselbe waren . Meine Krankenkasse antwortete mit nem Schreiben Sie habe die keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von mir erhalten . Habe diese zeitgleich alle abgeschickt , wie die zu meinem Arbeitgeber . Mein Arbeitgeber geht jetzt davon aus , es war ein und dieselbe Krankheit und hat mir die drei Tage einfach vom Gehalt abgezogen . Meine Frage ist das rechtlich in Ordnung ohne mich als Arbeitgeber zu informieren ? Meine Krankenkasse hat sich auch nicht bei mir gemeldet bezüglich so einer Anfrage , dann hätte ich ja Duplikate dieser Bescheinigungen nachreichen können .
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tina,
bestand die Krankheit 6 Wochen und 3 Tage am Stück, ist der Arbeitgeber nur für die ersten 6 Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Danach übernimmt die Krankenkasse mit mindesten 70 % des Bruttolohns. Haben Sie trotz dieser Info das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihren Fall genau analysieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
Hallo,
Ich bin LKW Fahrer und transportiere Baumaschinen. Neulich habe ich bei der Verladung unabsichtlich einen Radlader verkratzt!
Dieser Lack schaden wurde mir nun in Rechnung gestellt!
Ist dies zulässig? Ich soll nun meinem AG 300 Euro für die Reparatur überweisen!
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Michael,
ob Sie sich an den Kosten beteiligen müssen, kann auch darauf ankommen, inwiefern Sie selbst die Mitschuld am Unfall tragen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihr Problem zu klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bunsenn meint
Hallo Leute von Arbeitsrechte.de,
mir hat Chefe 20 Euro Lohnabzug OHNE Vorankündigung ausgesprochen weil ich in der Personenbeförderung das Nichtraucherschutzgesetz mißachtet habe. Beweise hat er keine, außer dass die Autos stinken. Da wurde aber auch jahrelang drin gequalmt.. Es stimmt, dass ich gelegentlich rauche, werde das auch einstellen. Aber so aus der Kalten mit Lohnkürzung um die Ecke zu kommen halte ich für nicht rechtmäßig.
Es gibt weder eine Betriebsvereinbahrung wo das festgehalten wurde (muss von mir auch unterschrieben werden, oder?) noch ist das Einhalten dieses Gesetzes im Vertag geregelt.
Geht doch mal garnicht, sowas, oder?
Vielen Dank für diese Frageplatform und fürs antworten!
Grüße Bunsenn
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bunsenn,
normalerweise finden sich die Regelungen zum Lohnabzug im Arbeitsvertrag oder einer anderen schriftlichen Erklärung, die beide Parteien unterschreiben müssen. Ist dies nicht der Fall, werden entstandene Schäden durch die Versicherung abgewickelt und ein Lohnabzug ist im Regelfall nicht gerechtfertigt. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marlene meint
Hallo, ich arbeite im ambulant betreuten Wohnen. Kann mir meine Arbeitszeit weitestgehend selbst einteilen, so wie meine Klienten Zeit haben. Nun habe ich zum 28.02 einen Aufhebungsvertrag wegen neuem Arbeitsplatz. Leider hat sich in der letzten Woche heraus kristallisiert, dass ich meine Stunden nicht ableisten kann, da einige meiner Klienten, die Betreuung nicht annehmen(aufgrund der Kündigung und daraus entstehenden psychischen Problemen). Ich habe meine Chefs darauf aufmerksam gemacht und sie gebeten eine Lösung zu finden, damit ich meine Stunden leisten kann. Das war vor 4 Tagen und ich habe immer noch keine Vorschläge. Nun befürchte ich, dass sie mir meinen Lohn kürzen. Wäre das rechtens, da ich die Minusstunden erstens nicht verursacht habe und sie zweitens um Behebung des Problems gebeten habe.
Liebe Grüße
Marlene
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marlene,
in diesem Fall kommt es normalerweise darauf an, wie viele Stunden in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sind. Kommen Sie nicht auf die vereinbarte Stundenzahl, haben dies nicht selbst verschuldet und verfügen außerdem nicht über ein Arbeitszeitkonto, so ist ein Lohnabzug im Regelfall nicht gerechtfertigt. Wir würden Ihnen trotzdem empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jacqueline meint
Hallo….
Mein Arbeitgeber schickt mich seid einigen Wochen zu einem Auftrag bei dem ich nur auf 35 Std die Woche komme. Allerdings unterschreitet dies meine vertraglichen Wochenstunden und dementsprechend zahlt er mir am Ende des Monats weniger aus. Is dies rechtens oder muss er mich nach meinen vertraglichen Stunden bezahlen da ich an den minusstunden nicht schuld bin?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jacqueline,
normalerweise müssen Ihnen die vertraglich vereinbarten Stunden auch vergütet werden. Wenn die Minusstunden aus betrieblichen Gründe zustande kamen und kein Arbeitszeitkonto vorhanden ist, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen das vereinbarte Gehalt zu zahlen. Weniger Stunden und ein daraus resultierendes geringeres Gehalt sind in der Regel nur dann erlaubt, wenn Sie als Arbeitnehmerin dem auch zugestimmt haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra W. meint
Hallo liebes Arbeitsrechte.de Team!
Mein Freund hat im letzten Jahr zunächst ab Oktober bis Dezember keinen Lohn erhalten und dann die Kündigung bekommen. Heute war dann der Gerichtstermin, wo angekündigt wurde, dass man gerade mit Hilfe eines Anwalts Forderungen aufstellen und diese Forderungen dann mit dem aussteheneden Lohn verrechnen würde. Es gab im Vorfeld keine Abmahnungen oder entsprechenden Schreiben, wo die Arbeit in irgendeiner Weise als unzureichend / mangelhaft aufgeführt wurden. Hierzu wurde bereits ein neuer Gerichtstermin vereinbart. Da der ehemalige Arbeitgeber mittlerweile insolvent ist haben wir Bedenken, dass er diese ihm anlasten will. (Über die Art der Betriebsführung und Auftragsabwicklung möchte ich mich hier nicht äußern…) Ist das überhaupt zulässig?
Es handelt sich um eine ‚wir machen alles# Bauunternehmung.
Über eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
Petra W.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Petra W.,
wir würden Ihnen in diesem Fall empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen die Unterstützung zukommen lassen, die Sie benötigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hahn meint
Hallo,
bei mir steht eine Stundenerhöhung an, bisher arbeite ich 20Stunden wöchentlich, ab März werden es 30Stunden wöchentlich sein. Ich helfe damit meinem Arbeitgeber aus einem personellem Engpass…
Darf mein Arbeitgeber den Stundenlohn kürzen? (wollte er schon mal, als ich von 20 auf 40Stunden wechseln wollte, da hieß es ich bekäme statt dem doppelten Gehalt (da ja doppelte Arbeitszeit) 500€ abgezogen.
Ist das rechtens?
Danke und mit freundlichem Gruß
E.Hahn
arbeitsrechte.de meint
Hallo Hahn,
wird lediglich die Arbeitszeit in Ihrem Arbeitsvertrag angepasst, ist eine Kürzung des Stundenlohns nicht erlaubt. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen jedoch einen neuen Vertrag mit verändertem Gehalt vorlegen und Sie unterschreiben diesen, so hat er das Recht dazu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
Hallo zusammen,
Ich hab mal eine Frage, mein Chef will mir Lohn oder Urlaubstage abziehen wegen Zuviel minusstunden, er schickt mich jedesmal (teilweise fünfmal die Woche) früher nach Hause wenn keine Arbeit mehr da ist, von daher sehe ich es garnicht ein das ich dafür bezahlen soll, hab ich damit recht?
Mit freundlichen Grüßen
TW
arbeitsrechte.de meint
Hallo Thomas,
wenn keine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto getroffen wurde, hat Ihr Arbeitgeber normalerweise auch nicht das Recht dazu, Ihren Lohn mit den Minusstunden zu verrechnen, wenn Ihre Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen unterschritten wurde. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Theresia meint
Lohnabzug bei Akkordarbeit auf 450€ Basis , seit kurzem arbeite ich in einer Firma mit Montagearbeit, mal an Maschinen , mal zur Kontrolle per Augenschein. In der Stunde muss immer eine Anzahl an Stücken erreicht werden. Wird diese Leistung nicht erbracht, wird der Lohn gekürzt. Bei erreichen weit über die Stückzahl hinaus wird auch keine Prämie bezahlt. Bei meiner Einstellung ohne schriftlichen Arbeitsvertrag wurde mir eine 450€ Stelle mit 50,5 Stunden im Monat zugesagt. Von einer Lohnkürzung wurde nicht gesprochen. Meine Frage: darf mein Chef bei einem Stundenlohn knapp über dem Mindestlohn bei Nichterreichen der Stückzahl den Lohn kürzen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Theresia,
normalerweise verhält es sich beim Akkordlohn so, dass Sie nach erreichter Stückzahl bezahlt werden. Eine geringere Stückzahl bedeutet daher in der Regel auch einen geringeren Lohn, wobei eine höhere Zahl einen höheren Lohn rechtfertigen sollte. Da weder Sie noch Ihr Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rainer Sch. meint
Hallo,ich habe folgende Frage: Ich bin Angestellter in einem Sicherheitsunternehmen und werde nach Stunden bezahlt. Nun habe ich einen Dienstbeginn verschlafen und bin 30 Minuten zu spät gekommen. Als Reaktion hat mein Arbeitgeber mir für 3 Stundenkeinen Lohn bezahlt….als Strafe. Es sind noch andere Kollegen betroffen, teilweise mit bis zu 15 Stunden. Ist so etwas zulässig?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Rainer,
in der Regel dürfte Ihr Arbeitgeber Ihnen in einer solchen Situation lediglich den Lohn für die Zeit abziehen, in der Sie Ihrer Arbeit nicht nachgekommen sind. Ansonsten verletzt er normalerweise die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Rechte und Pflichten. Wir würden Ihnen und Ihren Kollegen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Corinna meint
Hallo mir wurde etwas vom Gehalt abgezogen in diesem Fall 80 Euro. Der Sachbestand ist der das ich krank war aber da der Arzt erst am nächsten Tag einen Termin hatte war ich erst am Folgetag da und habe nicht darauf geachtet das der erste Tag nicht auf der AU vermerkt war. Gut , mein Fehler Pech gehabt die Stunden fehlen mir , die Sache ist aber diese das ich in diesem Monat trotz des Fehltages meine Sollstunden erfüllt habe und sogar 1,1 Überstunden gemacht habe. ( Geht wir haben 12 Stunden Dienste).
Nun meine Frage ist das zulässig?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Corinna,
ein Lohnabzug bei selbstverschuldeten Minusstunden ist in der Regel gerechtfertigt. Haben Sie Ihre Sollstunden jedoch trotzdem erfüllt und sogar Überstunden geleistet, sollte Ihnen diese Arbeitszeit auch vergütet werden. Wir würden Ihnen empfehlen, Ihren Arbeitgeber darauf anzusprechen und ggf. einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Corinna meint
Danke so hab ich es mir schon gedacht, hab mit meinem Arbeitgeber gesprochen ( direkter Vorgesetzter ) er wolle sich drum kümmern, mir im Zweifelsfall das mir zuwenig bezahlte Geld in Form eines Bonus auszahlen, Donnerstag soll ich genaueres erfahren. Ich danke Ihnen für ihre Antwort, es gibt einem doch etwas mehr Sicherheit wenn man von anderer Seite bestätigt bekommt ,das man in seiner Meinung nicht falsch lag. Also danke. Es ging eh auch eher ums Prinzip als die paar Euro…..
Retep meint
Hallo
Hab mal eine frage ich war lange krank geschrieben wegen Psychisch prob. Hatte eine einarbeitung gemacht von zwei wochen.
Danach war ich eine Woche voll arbeiten und dann bekam ich einen ausschlag heute habe ich mit bekommen dad meine Firma mir nicht für die drei Wochen geld gezahlt hat das kann doch ne stimmen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Retep,
wir würden Ihnen empfehlen, zunächst einmal bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen, weshalb er Sie für diese Zeit nicht entlohnt hat. Da uns die individuellen Umstände Ihres Falls nicht vorliegen, können wir Ihnen leider keine genaue Antwort liefern. Normalerweise müssen Sie jedoch für die geleistete Arbeit auch entlohnt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jennifer K. meint
Hallo, ich habe folgende Frage. Ich arbeite in einem Versicherungsunternehmen. Dort bekomme ich wie jeder Arbeitnehmer mein monatliches Gehalt. Zusätzlich bekommt jeder Angestellter ein sogenannten Tankgutschein. Das bedeutet, dass einmal im Monat für 44 € getankt werden darf und anschließend gegen Vorlage des Kassenbons beim Chef die 44 € in bar wieder bekommt. Da ich aber nun zum 01.05 2017 gekündigt habe, sagt mein Chef nun das ich eventuell nur den halben Tankgutschein erhalten werde, weil er mich voraussichtlich ab dem 15.04.2017 freistellen möchte. Nun ist meine Frage, ist das erlaubt da er die Freistellung veranlasst?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jennifer K.,
da Sie in diesem Fall nur einen halben Monat arbeiten würden, scheint es gerechtfertigt, die Höhe des Tankgutscheins ebenfalls zu halbieren. Schließlich handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Arno S. meint
Hallo, habe als Leiharbeiter in einer Malerfirma in Düsseldorf gearbeitet. Ich war eine Woche auf der Baustelle und habe gemerkt das zunehmend Druck gemacht wurde und meiner Meinung nach aber schon über dem Niveau was man sonst als Leiharbeiter in Malerfirmen wegstecken muss. Ich teilte dies meinem Arbeitgeber bereits Freitags, nach einer Auseinandersetzung mit dem Vorarbeiter der Firma, mit! Der antwortet mir darauf nur: Solange DIE mir Geld überweisen is mir alles andere EGAL! Am Montagmorgen ging das psychospielchen noch vor der der Arbeit im Lager weiter! Ich gab dem Vorarbeiter zu verstehen das er seinem Chef ausrichten sollte, er könnte mich abmelden. Der Vorarbeiter antwortete mir daraufhin: Dann gib mir Deinen Stundennachweis und dann kannste abhauen! Ich habe mir die Unterschriften geben lassen und war weg! Später habe ich bei meiner Leihbude angerufen und diesen ZUSTAND mitgeteilt! Mein Disponent sagte mir am Telefon…wir haben noch einen anderen Kunden… mittags lag die fristlose Kündigung im Briefkasten. Jetzt habe ich, mehr als einen Monat nach der fristlosen Kündigung die Lohnabrechnung bekommen. Laut dieser hätte ich noch 114,63 Euro bekommen! Ebenso ist vermerkt: Schadensersatzbetrag – 81,43 Euro —> Auszahlungsbetrag 0,00 Euro! Hat jmd. vielleicht einen Rat ob das gerechtfertigt ist? Wer zahlt mir Schadensersatz für so ein kaputtes System?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Arno S.,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und mit ihm die Problematik zu erörtern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lola meint
Hallo!
Ich arbeite in einer Physiotherapie als Praxishilfe – Teilzeit 20 St./ Woche .
Jetzt wurde mir im Februar ein relativ hoher Betrag ( komischerweise nicht passend zu meinem Stundenlohn) abgezogen, mit der Begründung das dieser Monat nur 28 Tage hat.
Ist das gerechtfertigt? Ich bekomme ja auch in einem Monat mit 31 Tagen nicht mehr Geld bezahlt?! Meinen Kollegen ( staatlich geprüfte Physiotherapeuten usw) geht das genauso. Ich dachte es gibt ein festes Grundgehalt….. ????
LG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lola,
generell richtet sich die Bezahlung nach dein Vereinbarungen in Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Für gewöhnlich kommt tatsächlich eine aufs Jahr festgelegte Soll-Stunden-Anzahl zum Tragen, wodurch Arbeitnehmer nicht durch unverschuldete Minusstunden – beispielsweise in kurzen Monaten wie dem Februrar – einen Nachteil erfahren. Bestimmte Verträge können aber auch anderweitiges festlegen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann, falls nötig, Ihr Recht vor dem Arbeitsgericht verteidigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jennifer T. meint
Hallo
Mein Mann wurde fristlos gekündigt dar wir aber im Januar einen Vorschuss bekommen haben und dieser monatlich mit 100€ getilgt wurde(darüber liegt nichts schriftlich vor) will der Chef jetzt denn kompletten Restbetrag von sein April Lohn einbehalten. Darf er diese? Wir sind eine 5 Köpfige Familie müssen ja auch Miete etc. bezahlen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jennifer T.,
bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Da keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, sind Sie mit einem Rechtsbeistand in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mira meint
Hallo,
folgendes Problem.
Ich arbeite in einer alternativen Heilpraxis mit Übernachtungsmöglichkeit( kleines Landhotel). Kunden wollten zimmer buchen, die ich gleich bestätigen sollte. ich konnte jedoch keine Auskunft zu den preisen geben, da mir diese von der Chefin nicht mitgeteilt wurden. Ich wollte mich erst noch nach den preisen erkundigen bevor ich fest die Zimmer vergebe. Die Chefin konnte mir keine Auskunft geben da sie die Preise(besonder Personengruppe mit Sonderkonditionen) nicht mehr finden konnte…(das ging über eine Woche so, dass sie mir nichts sagen konnte) nach tagen habe ich da angerufen und gesagt sie können die Zimmer gern buchen ich kann allerdings keine Auskunft zu den Preisen geben…die haben sich natürlich andere Zimmer besorgt..und dieser Ausfall soll mir jetzt vom Lohn abgezogen werden.
Muss ich das so hinnehmen?
LG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mira,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ein solches Verhalten sollte kein Arbeitnehmer hinnehmen müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Joe meint
Hallo,
ich arbeite in einem Familienbetrieb auf 450€-Basis, mit fünf weitere Kollegen.
Nun wurde vom Finanzamt eine strengere Kassenbuchhaltung verlangt, worauf vom Chef mündlich angekündigt wurde je Fehler eine Stunde Arbeitszeit vom Gehalt abzuziehen.
Ist das überhaupt zulässig?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Joe,
eine solche Regelung ist unserer Meinung nach nicht zulässig, da sie Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lisa U. meint
Hallo,
ich arbeite als Physiotherapeutin in einer Praxis im Angestellten-verhältnis (40 Stunden Woche).
Da im letzten Jahr leider zu wenig Patienten auf alle Therapeuten verteilt kamen, haben sich bei mir einige Minusstunden angesammelt. Insgesamt belief es sich auf 110 Minusstunden. Diese habe ich bis auf 20 Minusstunden aufgearbeitet, in dem ich von mo bis fr ca 45 -47 Stunden arbeitete. Ich habe im April fristgerecht gekündigt und beginne im August eine neue Stelle. Mein Arbeitgeber fing vor ca 3 Wochen damit an unserer Arbeitspläne bzw die Taktung der Patienten so eng zusammen zu verschieben (20 minuten-taktung ohne Lücken), dass ich wieder mehr und mehr ins Minus falle. Meine Frage : Wenn ich bis Ende der Beschäftigung noch Minusstunden habe, werden die dann vom Gehalt oder Resturlaub abgezogen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lisa U.,
in der Regel werden angesammelte Minusstunden bei einer Kündigung vom Gehalt abgezogen. Dies ist jedoch nur bei selbst verschuldeten Minusstunden der Fall. In Ihrer Situation liegt die Schuld jedoch beim Arbeitgeber, weshalb Ihnen normalerweise das Gehalt nicht gekürzt werden dürfte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Aleyna meint
Hallo,
Ich arbeite auf 450 € Basis. Bei uns ist jetzt das Problem das meine Chefin uns alte Arbeitskleidung fast 1 Jahr später vom Gehalt streicht ohne davor bescheid gesagt zuhaben. Es hieß im Dezember 2016 rum das wir uns in eine Liste eintragen sollen in der wir schreiben sollen wie viele t-Shirts und Schürzen jeder zuhause hat die sollte jegliche zur Bestandskontrolle dienen. Als es vor knapp 1 Monat hieß wir bekommen neue Arbeitsklamotten wurde nicht gesagt das wir die neue und die alte Kleidung bezahlen müssen hierbei wurde der Lohn dann anhand der Liste gestrichen. Jetzt ist meine Frage darf sie dies überhaupt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Aleyna,
grundsätzlich können die Kosten für Arbeitskleidung auf Arbeitnehmer übertragen werden. Dies muss jedoch im Vorfeld vertraglich geregelt worden sein. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne meint
Hallo,
mein Sohn arbeitet seit einigen Monaten in einem großen Hotel als Hilfskraft im Stewarding, die Probezeit hat er bestanden. Bei der Ausübung seiner Aufgaben hat er einen Geschirrbruch verursacht. Die Rollen eines Gitterwagens hatten sich auf dem unebenen Boden verkantet und dabei sind vier Kisten Geschirr zu Bruch gegangen. Nun wurden ihm mit der letzten Lohnzahlung 400,- Euro vom Netto-Lohn abgezogen und es sollen noch einmal weitere 400 Euro einbehalten werden. Die effektive Lohnzahlung betrug damit knapp 800 Euro.
Begründet wurde dieses Vorgehen damit, dass er den Schaden fahrlässig verursacht hätte. Wie und von wem wird bitte entschieden, ob es sich hierbei um fahrlässiges Verhalten handelt? Zudem steht ihm nun anscheinend die Kündigung ins Haus, welche ebenfalls mit diesem Vorfall begründet wird.
Über die Höhe des Lohnabzugs wurde er im Vorfeld nicht informiert.
Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel bzgl Schadensersatz enthalten.
Muss er dies nun in dieser Form tolerieren, oder macht es Sinn sich um Rechtsbeistand zu bemühen?
Vielen Dank vorab für jegliche Information hierzu.
Susanne
arbeitsrechte.de meint
Hallo Susanne,
die herrschende Rechtsprechung sagt: Nur mittlere und schwere Fahrlässigkeit können dazu führen, dass ein Arbeitnehmer in diesem Fall haften muss. Aber auch dann kommt es nur zu einer sogenannten Mithaftung. So werden Arbeitnehmer vor horrenden Schadenssummen bewahrt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann das Recht Ihres Sohnes verteidigen und womöglich die Abzüge rückgängig machen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörg meint
hallo!
meine freundin ist kosmetikerin mit stundenlohn(mindestlohnsatz).
problem ist ihre chefin bezahlt sie nur nach kunden…kurz erklärt: sie steht manchmal von früh bis abend (7-9stunden) auf der arbeit aber bekommt nur übertrieben gesagt 4-5stunden bezahlt weil sie zwischen drin manchmal ne halbe bis 1 stunde kein kunde hat und dann rumsitzt oder regale putzt um die zeit rum zu kriegen…
ist das rechtens oder moderne sklaverei?
eine antwort auf meine mail adresse wäre super…
lg jörg
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jörg,
antworten können wir nur hier: Der Arbeitgeber darf dem Mitarbeiter keine Minusstunden berechnen, nur weil gerade wenig Kundenbetrieb herrscht. Das verstößt gegen § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ihre Freundin sollte sich diesbezüglich anwaltliche Hilfe suchen, wenn die Chefin nicht auf diese Tatsache reagiert.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heiko M. meint
Hallo,
ich arbeite seit 2 Monaten in einem Betrieb der häuslichen Krankenpflege. Schon seit dem ersten Tag sammeln sich bei mir die Minusstunden an, da ich auf dem Dienstplan nur für Schichten eingeteilt bin, die im Schnitt ca 4 – 5 Std dauern. Auch wird mir im Dienstplan immer wieder Überstundenfrei eingetragen, obwohl ich jetzt nach 2 Monaten schon ca 100 Minusstunden habe. Ich habe die Leitung schon mehrmals darauf agesprochen und bekam immer zur Antwort, ich solle mir mal um meine Stunden keine Sorgen machen. Ich habe jetzt ein besseres Jobangebot und werde in der Probezeit fristgerecht kündigen. Was passiert nun mit den Minusstunden? Kann der AG diese vom finalen Gehalt abziehen? Es ist auch nicht möglich die Minusstunden in den 2 Wochen noch nachzuarbeiten, da der Frühdienst max 9 Std beträgt und um 7Uhr startet und der Spätdienst max 6 Std beträgt, aber bis 22.30 Uhr dauert. Nun kann ich aber auch nicht Früh- und Spätdienst arbeiten, da meine Ruhezeit von 22.30 Uhr bis 7.00Uhr ja dann nur 8,5Std betragen würde.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Heiko,
grundsätzlich können Sie nur Minusstunden anhäufen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Einführung eines Arbeitszeitkontos verabredet haben. Darüber hinaus müssen Minusstunden normalerweise nur ausgeglichen werden, wenn Sie als Arbeitnehmer selbst direkten Einfluss auf deren Entstehung hatten. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ute meint
Guten Morgen !
Ich habe eine Frage,ich bin für 2 Monate kommissarisch als Depart Manager benannt wurden,wurde aber gesundheitlich krank ( 4.Wochen),nun möchte man den 2 Monat (Mai) mir das Gehalt weil es nur kommissarisch war streichen.Da ich aber nicht vorraus sehen konnte das ich plötzlich erkranke,möchte man mir nun das Gehalt streichen. Darf ein Dienstgeber das tun? Und man rief mich deswegen an und bittet nun um ein Gespräch deswegen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ute,
hier gelten die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Krück meint
Hallo.. Ich weiss gerade nicht weiter. Mein Arbeitgeber hatte letztes jahr nicht genug arbeit und hatte mich nur noch alle 2 wochen zum dienst eingeteilt. Das ich anderweitig eingesetzt werde könnte alle 2 wochen (damit ich keine minusstunden ansammele) lehnte er ab. Nun hab ich gekündigt und er möchte den letzten lohn einbehalten,da ich immer noch 40 minusstunden habe. Was ja nicht mein verschulden war. Vertraglich heisst es 19.5 std die woche. Das konnte er mir dann ja 5 monate nicht bieten. Muss ich trotzdem auf meinem lohn verzichten? Lg und danke
arbeitsrechte.de meint
Hallo Krück,
sind diese Minusstunden auf das Verhalten Ihres Arbeitgebers zurückzuführen und demnach nicht von Ihnen verschuldet, so sind sie normalerweise auch nicht zulässig. Ihnen dürfen als Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen, wenn Ihr Arbeitgeber sich nicht an die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hält oder halten kann. Er hat demzufolge kein Recht dazu, Ihren Lohn einzubehalten. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
B.Matzner meint
Mein Chef hat mir heute gesagt, dass zum einen die Kassendifferenz vom Lohn abgezogen wird. Allerdings arbeiten mehrer Leute an einer Kasse und er sagte, dass die Differenz immer durch alle geteilt werden würde, die an dem Tag an der Kasse gearbeitet haben. Also würde mir Lohn für den Fehler eines anderen abgezogen werden. Das kann doch nicht stimmen. Im Arbeitsvertrag gibt es hier zu keine Reglung.
Zweitens wurde mir gesagt, dass ich auch für nicht richtig reklamierte Ware, den Lohn abgezogen bekomme. Erklärung: Wenn wir ein elektrisches Gerät mit Mängeln bekommen, müssen wir einen Zettel ausfüllen, das Gerät testen und es an den Hersteller zurücksenden, dieser überweist dann das Geld an meinen Chef. Sollte der Hersteller, den Mangel aber nicht anerkennen auf Grund von Zettel und Gerät, würden mir die Kosten von meinem Lohn abgezogen werden. Dies würde dann locker pro Gerät mehrer Hundert Euro sein. Kann mein Chef das machen? Ich habe ja keinen Einfluss auf den Hersteller und fülle den Zettel mit Angaben des Kunden aus und teste es selber noch einmal (ohne das fachmännische Wissen zu haben). ehe ich alles einschicke und dies natürlich nach bestem Gewissen.
Mir kommt das alles sehr komisch vor.
arbeitsrechte.de meint
Hallo B.Matzner,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und ihm das Problem schildern. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A. meint
Hallo,
wenn man auf Mindestlohn Basis arbeitet und der Arbeitgeber aufgrund eines Krankenhausaufenthalts der im Vorfeld angezeigt, aber im Nachgang nicht nachgewiesen wurde, da keine Bescheinigung des KrkHs vorliegt, kann der AG dann den Lohn kürzen…. auch wenn man dadurch unter Mindestlohn fahlen würde?
Ablauf:
3 Tage Krankenhausaufenthalt + 5 Tage nachweislich arbeitsunfähig. AG behält den Lohn für 3 Tage ein.
arbeitsrechte.de meint
Hallo A.,
Minusstunden dürfen vom Lohn abgezogen werden, wenn der Arbeitnehmer diese selbst verschuldet hat. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie genau beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kumbasar meint
Hallo. Vor etwa 1 Monate habe ich Verkehrsunfall mit firmen Fahrzeug gemacht . Jetz hat mein AG mein Lohn zurück behalten. Darf er mein Lohn einfrieren?
LG Kumbasar
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kumbasar,
eine Beteiligung an der Schadensregulierung ist bei grob fahrlässigem Handeln des Mitarbeiters beim Unfall möglich. Allerdings ist eine Verrechnung mit dem Lohn in aller Regel unzulässig. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um sich über Ihre Rechte in Kenntnis setzen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
B. meint
Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,
auch ich möchte mich gern mit einer Frage an Sie wenden:
Ich arbeite in der Betreuung in einem Altenheim eines privaten Trägers. Eine Kollegin von mir erzählte mir, dass sie sich trotz körperlicher Beschwerden nicht krank schreiben lassen wolle, da ihr die Stunden dann nur anteilig bezahlt würden. (Es geht nicht um eine Krankschreibung über sechs Wochen, also um das Krankengeld, sondern um eine Zeit von 1-2 Wochen). Laut Vertrag hat sie eine 40 bis 60 Prozent-Stelle. In den nächsten zwei Wochen ist sie jedoch oft für 8 Stunden Tage geplant im Dienstplan, bei Krankheit würden ihr nur ein Teil der Stunden angerechnet. Kann dies rechtens sein?
Vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
B.
arbeitsrechte.de meint
Hallo,
ausschlaggebend für die Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Die hierin festgehaltene Arbeitszeit sowie die Vergütung bilden regelmäßig den Basiswert der Berechnung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Robert meint
Guten Tag.
Ich hab da mal eine Frage.
Ich arbeite in einer Firma die letztes Jahr verkauft wurde, an einem Großkonzern.
Wir haben natürlich einen eignen bestehenden Haustarifvertrag und der Großkonzern natürlich auch.
Unsere Arbeitsverträge wurden (noch) nicht geändert.
Die Arbeitnehmer vom Großkonzern verdienen wohl weniger als wir ( bei dem Tochterunternehmen).
Nun diskutieren wir, ob es möglich, rechtens wäre unseren Lohn runterzunehmen.
Ich habe gesagt das sie das nicht dürfen.
Sie könnten es uns anbieten aber da könnten wir vor Gericht gehen und würden sicherlich recht bekommen.
Das einzige was sie machen könnten, wäre neue Arbeitsverträge fertig zu machen, die dann aber mit dem Lohn nur für neue Arbeitnehmer die in unsere Firma kommen gelten würden.
Kann mir dazu einer genaueres sagen, wie es wirklich ist?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Robert,
durch eine Vertragsänderung können neue Vertragsinhalte vereinbart werden. Unterschreiben Arbeitnehmer die Vertragsänderung treten die Änderung zum vereinbarten Datum in Kraft. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir keine Handlungsvorschläge für individuelle Rechtsfragen geben können, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Wir empfehlen Ihnen daher sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
SandraW meint
Guten Tag,
Ich hatte bis Ende Juni eine geringfügige Beschäftigung. Wurde vom AG gekündigt. Habe sehr viele Minusstunden von Oktober 2016 bis März 2017 gesammelt. Habe desöfteren darum gebeten eingesetzt zu werden. Jetzt wird das alles umgedreht und behauptet ich wollte nicht und meldete mich auch nie. Von meinem letzten Gehalt ( 442€) wurden jetzt knapp 400 € einbehalten. Ein Arbeitsvertrag existiert nicht und es werden nur Stundenzettel geschrieben. Was kann ich jetzt tun?
arbeitsrechte.de meint
Hallo SandraW,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
Guten Tag,
darf der Arbeitgeber ein Verwarnungsgeld wg zu schnellem Fahren (Identität des Fahrers durch Foto nachgewiesen) einfach vom Lohn abziehen?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nadine,
dies ist eine Möglichkeit. Die andere wäre gewesen, der Bußgeldstelle Ihre Daten mitzuteilen. Diese hätte im Anschluss daran einen Bußgeldbescheid an Sie versendet und Sie hätten das Verwarngeld zahlen müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susan K. meint
Hallo!
Ich bin seit ca. 10 Monaten bei meinem jetztigen Arbeitgeber angestellt. In meinem Arbeitsvertrag ist das Gehalt genau festgelegt, 2100 brutto in den ersten 6 Monaten, nach der Probezeit 2500 brutto, mein AG hat mir im 7. und 8. Monat aber wieder das Gehalt der Probezeit ausgezahlt. Als ich ihn darauf angesprochen habe, meinte er, dass mir hin und wieder Fehler unterlaufen und dass das eine oder andere (noch) nicht so gut läuft (auf Details möchte ich nicht näher eingehen). Offentsichtlich hatte er anhand meines Lebenslaufs die Vorstellung gehabt, dass ich „mehr“ können müsste. Berechtigt das zu einer Lohnkürzung? Nun hatten wir nach 3 Monaten ein weiteres Gespräch auf mein Drängen hin und er hat mir bis auf weiteres 2200 angeboten, was ich auf 2300 „hochgehandelt“ habe. Ich denke, mir steht das vertraglich vereinbarte Gehalt zu. Was kann ich machen?
Schöne Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Susan,
die vertraglichen Regelungen sind auch für den Arbeitgeber verbindlich. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder einen vorhandenen Betriebsrat, um Ihre Rechte durchzusetzen und Lösungsmöglichkeiten zu ergründen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lora meint
Hallo, ich arbeite als Lehrkraft bei einer Sprachschule. Im Vertrag steht es, dass ich 40 UE wöchentlich halten soll und dafür jährliches Gehalt in 12 gleichen Raten bekomme. Ich hatte jedoch im Laufe des Jahres nicht genug Kurse und jede Woche 3 Minusstunden machte, wobei ich in den ersten Monaten nur 30 Stun den arbeitete. In 2 Monaten geht mein Vertrag zu Ende, mein Chef teilte mir gestern mit, dass ich 150 Minusstunden habe. Er hat gesagt, dass er nie zusammengerechnet hat, wie viele Stunden ich tatsächlich arbeitete und es sei meine Schuld, dass ich Minusstunden habe. Er hat vorgeschlagen, dass mein Urlaub nicht ausbezahlt wird, oder dass ich im Urlaub arbeite, aber dann wird das zugunsten der Minusstunden abgerechnet. Ich war immer pünktlich in der Arbeit und habe selten die Vertretungen abgelehnt. Hat mein Arbeitgeber Recht, mein Gehalt zu kürzen oder meinen Urlaub nicht auszuzahlen?
Kann er mich zwingen, 13 Stunden am Tag zu arbeiten, um die Minusstunden aufzuarbeiten?
Mit freundlichen Grüßen
Lora
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lora,
die zulässige tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden. Nur in Ausnahmefällen sind maximal zehn Stunden täglich möglich. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um die Aussagen Ihres Arbeitgebers prüfen und Ihre Ansprüche beziffern zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Irina J. meint
Hallo, ich habe mal eine Frage, bei meiner Mama auf Arbeit (Produktionsfirma) wird neuerdings verlangt eine Höhere Arbeitsleistung aufzubringen, es gab auch schon beschwerde von den Arbeitnehmern dass dies nicht zu schaffen ist. Da meinte der Arbeitgeber nur, wenn die Arbeitnehmer dies in der Vorgegeben zeit nicht schaffen und es entschtehen Schäden, dann wird dies vom Lohn abgezogen. Ist dies zulässig?
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Irina J.,
aufgrund Ihrer Schilderungen würden wir Ihrer Mutter dringend empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jens-Uwe meint
Guten Tag Mein Chef hat mich heute angesprochen auf einen pack Fehler meinerseits der mir vor einer Woche passiert sein soll nur kann ich es nicht mehr nach vollziehen und er hat nur das Wort des Kunden und eventuelle Video beweise. Meine frage kann er mich dafür haftbar machen durch eventuelle verluste und wenn ja wie kann ich das verhindern?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jens-Uwe,
haben Sie Arbeitsmaterial fahrlässig beschädigt, steht es Ihrem Arbeitgeber in der Regel zu, Ihnen die dadurch entstandenen Kosten vom Lohn abzuziehen. Eine professionelle Rechtsberatung erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
daniel8979 meint
Hallo… mein Chef hat vor zwei Monaten gesagt das wir jetzt fürs rauchen gehen ausstempeln müssen… soweit so gut… allerdings hat er jetzt die die ganzen minusstunden diesen Jahres auf einmal abgezogen ohne uns in Kenntnis zu setzen… darf er die minusstunden des ganzen Jahres ohne Vorankündigung einfach einbehalten?
arbeitsrechte.de meint
Hallo daniel8979,
in der Regel kann eine Abrechnung nicht geleisteter Arbeitsstunden nur erfolgen, wenn vertraglich ein Stundenlohn vereinbart wurde. Grundsätzlich aber muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung entlohnen, die nicht erbracht wurde. Inwieweit die Abrechnung ohne Vorankündigung zulässig ist und ob etwaige Ansprüche bereits verjährt gewesen wären, können Sie bei einem Anwalt oder der Gewerkschaft in Erfahrung bringen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Robert meint
folgender fall mein Chef hat mich in Probezeit gekündigt weil ich krank geschrieben alles soweit ok, aber er zahlt mir jetzt mein Gehalt nicht weil er mich zu hause nicht angetroffen hat und ist der Meinung das ich krank Feier was aber nicht der fall ist was kann ich tun? kann er mir eine Vertragsstrafe von ein Monatsgehalt machen wenn ich die Klausel im vertrag übersehen habe das ich innerhalb von 3 tagen den Schlüssel abgeben muss obwohl er ja selber für die Firma noch hat? solche Klauseln sind doch nichtig oder
arbeitsrechte.de meint
Hallo Robert,
eine professionelle Rechtsberatung erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht. Klauseln, die Arbeitnehmer dazu verpflichten, eine Vertragsstrafe bei gewissen Pflichtverletzungen zu zahlen, sind nicht automatisch nichtig. Vielmehr kommt es darauf an, in welcher Höhe eine solche Strafe verlangt wird. Übersteigt sie ein Bruttomonatsgehalt, ist die Klausel unwirksam. Da es sich in Ihrem Arbeitsvertrag jedoch scheinbar um ein Monatsgehalt dreht, müsste Ihr Arbeitgeber im Recht sein. Wir würden Ihnen empfehlen, sich dies sicherheitshalber von einem Rechtsbeistand bestätigen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine S. meint
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Mein Arbeitgeber Bezahlt 9,20 € Stundenlohn. Wenn man Urlaub nimmt, Bezahlt er aber weniger Gehalt als wenn man arbeitet. Auch im Krankheitsfall Bezahlt er nur den Durschnitt der letzten 3 Monate . Wir arbeiten 6/3 das heißt 6 Tage arbeiten 3 Tage frei. Wenn man Urlaub nimmt, kann man die am Anfang 3 freien Tage nehmen aber nicht am Ende. Ist das alles so in Ordnung? Wir müssen Samstags und Sonntags arbeiten und an Feiertagen. Und wir bekommen einen Abschlag am 25 eines Monats und am 10 des darauf fallenden Monates. Warum geht das nicht am ende des Monats. Ist das erlaubt. Viele fragen, aber ich Überlege mir dann was neues zu suchen.
Gruß Sabine S.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sabine S.,
diese Regelung erscheint uns nicht in Ordnung. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephanie meint
Hallo,
ich habe den Fall, dass mir ein Teil meines Gehaltes abgezogen wurde. Ich war im Januar, März und Juni erkrankt. Jedes mal mit anderen Diagnosen. Als ich wieder in die Firma kam, sagte eine Kollegin, die Personalabteilung habe eine Anfrage an die Kasse gestellt. Da wäre nix eingegangen ( die letzten 3 hatte ich auf Grund der Erkrankung auch noch nicht dahin gesendet). Das war Ende Juni, also habe ich alle schnell dahin gesendet. Ich dachte damit wäre das erledigt, die Info an die Personalabteilung ging auch raus, dass nun alle Krankmeldungen bei der KK sind.
Ende Juli habe ich dann eine Gehaltskürzung bekommen, also eine Nachberechnung für Juni, wo mir wirklich die letzte Krankenwoche abgezogen worden ist. Seit dem versuche ich alle 2 Tage das zu klären, angeblich wurde eine neue Anfrage gestartet, Anfang diesen Monats. Nach dem heutigen Gespräch mit der KK wurde mir aber mitgeteilt, dass bis dato keine neue Anfrage gestartet wurde.
Was soll ich denn jetzt machen ? Ist das alles so rechtens ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Stephanie,
wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Die Übersendungen zur Krankenkasse sind hier zu spät erfolgt und haben die Probleme verursacht. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen mögliche Handlungsoptionen aufzeigen und für Ihre Rechte eintreten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Roger O. meint
Hallo , ich bin bei einer Spedition in der Lagerleitung beschäftigt.
Mein Grundlohn beträgt 2000,-€ Brutto plus Spesen wenn ich mal fahre.
Ich habe mir bei meinem Arbeitgeber einen Vorschuss in höhe von ca. 2000,-€ geholt der schriftlich festgehalten mit 150,-€ monatlich abgegolten werden sollte.
Nun habe ich gewisse Streitereien mit meinem Chef. Ich mache aber uneigeschrängt meine mir auferlegte arbeit !
Nun sehe ich heute auf mein Konto und bin geschockt !
Ich habe zwei Kinder im Alter von 5 und 8 und bin verheiratet.
Mein diesmaliger Monatslohn beträgt 769,12 € !
Ich stellte meine Chef telefonisch zur Rede und bekam als Antwort
Zitat :“Wenn man über mich redet anstatt mit mir, dann ist das so. Ich habe mir meinen Teil abgezogen !“
Meine Antwort war “ Mir fehlen die Worte “
Im Anschluss rief ich das hiesige Arbeitsgericht an , die mir bestätigten das er mir nicht so viel Geld auf einmal abziehen darf und ich solle eine Schreiben aufsetzen welches die Fragestellung lauten soll warum er soviel auf einmal abzieht !
Wie soll ich dieses Schreiben formulieren ?
Was soll ich reinschreiben und wie ?
Ich könnte heulen, ich muss miete zahlen, meine Familie ernähren.
Was soll ich tun ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Roger O.,
leider ist es uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich die benötigte Unterstützung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katja meint
Hallo,
mir wurde gestern von Kollegen mitgeteilt, dass allen Mitarbeitern aus meiner Filiale im kommenden Monat Gehalt abgezogen werden soll aufgrund eines Minusbestands bei der Inventur. Wir arbeiten bei einer Fitnesskette und im Monat Juli sollen laut der Verwaltung 200 Mitgliedsbänder fehlen. Der Betrag für diese beläuft sich insgesamt auf ca 350€ und soll unter allen Angestellten in meiner Filiale aufgeteilt werden, sodass jeder rund 65€ weniger Gehalt bekommt. Wir haben einen Mitarbeiter, der für die Inventur veranwortlich ist. Dieser hat der Verwaltung mitgeteilt, dass keine Mitgliedsbänder fehlen, er sich lediglich verzählt hatte. Die Verwaltung sowie die direkten Vorgesetzten lassen aber nicht mit sich reden. Und beziehen sich lediglich auf die letzte Dienstanweisung, in der folgendes steht:
Prüfung der Inventur:
„(…) Zukünftig wird jeder Mitarbeiter für die Fehlbestände aufkommen! Mit Hilfe der wöchentlichen Inventurlisten werden die fehlenden Artikel durch die Verwaltung dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnet, in Rechnung gestellt und von der Provision abgezogen.“
Wie schaut es jetzt rechtlich aus? Darf mein Arbeitgeber jedem Mitarbeiter jetzt den Betrag abziehen?
In der Anweisung steht, dass der Fehlbetrag von der Provision abgezogen wird. Was ist aber, wenn ein Mitarbeiter keine Provisionsabrechnung gemacht hat. Ist so eine Dienstanweisung überhaupt zulässig?
Als uns Mitarbeitern diese überreicht wurde, haben wir lediglich den Erhalt bestätigt und dass wir sie gelesen haben.
Vielen Dank schon mal für eure Antwort.
Viele Grüße!
Katja
arbeitsrechte.de meint
Hallo Katja,
eine solche Vorgehensweise ist in der Regel nicht zulässig. Um sicherzugehen, sollten Sie sich allerdings an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Josi meint
Hallo ich arbeite in einer Gebäudereinigungsfirma als Materialfahrer und unterhaltsreinigung ich bin auf 6h eingestellt und bin nun mehr als 7monaten hier aktiv. Nun fängt mein Arbeitgeber an mir 50h abzuziehen ohne das er mir das mitgeteilt hat und zieht zusätzlich noch jeden Tag 1,5h ab er meinte dazu 0,5h wären die Nutzung des Fahrzeuges und 1h meine Pause. Aber zu einer Pause komme ich nicht da ich ständig von Objekt zu Objekt fahren muss um meinen arbeitsplan einzuhalten . Hat er das Recht dazu ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Josi,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manfred meint
Hallo, ich habe gekündigt weil mein Chef ( als ich krankgeschrieben war ) bei meinem Arzt angerufen hat und sich beschwert hat das er mich krankgeschrieben hat und auch noch so lange ( 14 Tage ). Desweiteren hat er wissen wollen was ich genau habe. Ich weiß das der Arzt eine Schweigepflicht hat und er hat Ihm auch nichts gesagt. Ich muß aber noch sagen das bei uns im Geschäft zur zeit sehr wenig Arbeit ist und wir Minusstunden machen mußten und zwangsurlaub nehmen mußten ( von unserem Urlaub ) ich vermute das er gemeint hat das ich mich Krankschreiben lasse um dem Abzug vom Urlaub und Minusstunden zuentgehen weil ja eh nichtslos ist. Aber mein Arzt schreib nur Krank wenn man krank ist und nicht wenn man ihn drum bittet. Nun meine Frage! Darf er Gehalt abziehen wenn man keinen Urlaub mehr hat bis zum Jahresende ( mußte ich ja nehmen weil keine Arbeit da war ) und was kann ich machen wenn ich wieder ins Geschäft gehe und er mir sagt das ich wieder nach hause gehen kann weil er keine Arbeit für mich hat ( muß noch eine Woche ins Geschäft zum Arbeiten ) Kann er das Ohne weiteres und kann er Lohn abziehen oder muß er mir was schreiben? Wenn er was schreiben muß was?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Manfred,
unverschuldete Minusstunden, die in diesem Fall vorliegen, dürfen Ihnen niemals zur Last gelegt werden. Hier gilt § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht helfen, wenn Ihr Chef Ihnen das Gehalt auf diese Weise unrechtmäßig kürzt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manfred meint
Guten Tag,
Es geht um folgendes Problem:
Wie verhält es Sich wenn man für den Betrieb seinen eigentlich freien Samstag „freiwillig“ Opfert da niemand weiter Zeit hatte. Weil jemand im Betrieb etwas abholen bzw. Kaufen möchte, wo der Chef den Endpreis bereits vorab festgelegt hat. ( für einen Intakten Artikel).
Jedoch als der Kunde da war wurde dennoch ein Defekt, für den man nichts kann, des hochwertigen Artikels festgestellt. Der Kunde wollte dann den genannten vereinbarten Preis nicht zahlen und forderte einen entsprechenden Nachlass.
Der Kontakt zum Chef war für Rückfragen zu der Zeit nicht möglich.
Daraufhin und um den Kunden entgegen zu kommen und bevor der Kauf gar nicht statt findet ist es dann grob Fahrlässig eigenmächtig einen Preisnachlass zu geben? Der Chef hat den Nachlass im nachhinein nicht akzeptiert und will den Fehlbetrag vom Gehalt abziehen mit der Begründung das man nicht Befugt wäre Preise eigenmächtig zu senken. Die Anmerkung des Kunden war, man hätte den Preis selbst so vorgeschlagen, was aber nicht stimmte da dieser den Nachlass forderte und nun Aussage gegen Aussage steht. Wie ist da die Lage muss man die Gehaltskürzung akzptieren? Angeblich hätte der Betrieb dadurch einen finanziellen verlust durch „Gutmütigeit.“
arbeitsrechte.de meint
Hallo Manfred,
auch wenn dein Arbeitgeber einen berechtigten Schadensersatzanspruch haben sollte, kann der Schaden nicht einfach vom Gehalt abgezogen werden. Sie sollten einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen und ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber über die Regulierung des Schadens führen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
Hallo,
um 6 Uhr war die Abfahrt nach Brüssel geplant (Montage), ich habe verschlafen und der Kollege mit dem ich mitfahren sollte hat mich auf meinem Handy um 6.40 Uhr erreicht. Da ich etwas weiter weg wohne habe ich ihm gesagt, dass ich in 1h in der Firma sei. Er ist alleine losgefahren, ohne die Erlaubnis der Vorgesetzes, selbst die Mitarbeiter in der Firma haben ihn es verboten. Ich wurde nachträglich mit dem Zug hochgeschickt und es entstand ein Schaden von 200 Euro für die Firma. Jetzt möchte die Firma nur mit 50% für den Schaden aufkommen und ich alleine soll für die anderen 50% haften. Dabei hatte mein Kollege selbst gehandelt und es hätte auch gereicht, wenn wir um 8Uhr losgefahren wären, hatten keinen festen Termin, es wäre kein Schaden entstanden für die Firma.
Wie soll ich handeln?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andreas,
in einer solchen Situation empfiehlt es sich, mit einer schriftlichen Begründung, warum Sie den Schaden tragen sollen, zu einem Anwalt zu gehen und mit diesem Ihre Möglichkeiten diskutieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
Hallo Arbeitsrechte.de,
mir wurde das Gehalt komplett gestrichen, da ich über eine erhebliche Anzahl an Minusstunden auf dem Konto verfüge. Das resultiert allerdings nicht aus dem Fehlen meiner Person am Arbeitsplatz. Da wir uns hier zur Pause etc. pp manuell am System abmelden müssen, entstehen natürlich Fehler (wir sind ja alles nur Menschen). Diese, aber in meinen Augen offensichtlichen, Fehler korrigiert allerdings nicht die Personalabteilung automatisch, nein, man muss dann jedes Mal einen Ausdruck seines Monatskontos holen, diesen dann korrigieren (sofern man noch weiß, ob man sich an diesem Tag z.B. am System vertippt hat), sich bei der/dem Vorgesetzten bestätigen lassen und erst dann wird es korrigiert. Soweit zum Ablauf. Und aus eben diesen Gründen hat sich seit 2014/2015 schon was angesammelt. Nun wie gesagt, die Frage, ob das so rechtlich einwandfrei ist bzw. wann sind denn die Minusstunden von 2014 als Bsp. „verjährt“. Eine besondere Vereinbarung ist mir aus dem Stehgreif jetzt nicht bekannt.
Kris meint
Hallo,
ich habe eine Frage. Mein Sohn ist in der Ausbildung bei einer Elektrofirma. Der Chef holt ihn morgens an einem vereinbarten Treffpunkt mit dem KFZ ab und bringt ihn abends entsprechend auch wieder nach Hause. Nun hat ihm der Chef diesen Monat ca. 30 Euro vom Lohn abgezogen und das als Fahrtkosten deklariert. Auf Nachfragen wurde meinem Sohn mitgeteilt, dass er alternativ zu diesem Lohnabzug morgens um 7.00 Uhr bei der Firma sein könne. In seinem Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.
Ist dieser Abzug zulässig ?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kris,
ein Abzug beim Gehalt, der im Vertrag nicht geregelt ist, ist zu beanstanden. Die Arbeitszeit jedoch kann der Arbeitgeber festlegen, wenn Sie nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de