Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf. Dieser Wert liegt zurzeit bei 1.029,99 Euro.

Ob Ihr Chef einen Lohnabzug bei Krankheit, wegen einem entstandenen Schaden während der Arbeitszeit oder bei Minusstunden vornimmt – jeder Abzug muss im Einzelnen betrachtet werden.
Kurz & knapp: Lohnabzug
Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Teil vom Gehalt abziehen, wenn Sie Arbeitsmaterial fahrlässig beschädigen.
Ein Lohnabzug bei Krankheit ist normalerweise nicht erlaubt.
Bei selbstverschuldeten Minusstunden kann der Lohn gekürzt werden. Sind diese jedoch durch den Arbeitgeber entstanden, muss der Lohn in gewohnter Höhe gezahlt werden.
In diesem Ratgeber finden Sie Informationen zur Rechtslage und erfahren, ob Sie eventuell einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten sollten, wenn Sie Ihr Geld nicht in voller Höhe erhalten haben.
Inhalt
Lohnabzug wegen Schaden
Jeder Arbeitnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich und muss mit Konsequenzen rechnen, wenn ihm durch Unaufmerksamkeit und daher Fahrlässigkeit Fehler bei der Arbeit unterlaufen. Dies ist in § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten.
Dem Arbeitnehmer muss jedoch erst einmal nachgewiesen werden, dass sein fahrlässiges und falsches Verhalten zu einer Beschädigung geführt hat. Laut § 249 BGB hat derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist,
den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Die Regelungen zum Lohnabzug bei Fehlern mit entstandenen Schäden müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wenn dem nicht so ist, dann muss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung herhalten. Existiert auch diese nicht, dann wird der Schaden normalerweise durch die Versicherung abgewickelt und der Chef kann seinen Mitarbeiter nicht ohne weiteres mit einem Lohnabzug konfrontieren. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, wenn Ihnen in einem solchen Fall Lohn abgezogen wurde.
Lohnabzug bei Krankheit

Im Arbeitsrecht ist nach wie vor klar und deutlich festgeschrieben, dass bei Krankheit das Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. Das Entgeltfortsetzungsgesetz sichert Teilzeit- sowie Vollzeitarbeitern zu, dass diese ihr Geld auch erhalten, wenn sie erkrankt sind und aus diesem Grund nicht bei der Arbeit erscheinen können.
Das Arbeitsverhältnis muss bei dieser Regelung jedoch mindestens vier Wochen bestanden haben und der Arbeitnehmer darf seine Krankheit nicht fahrlässig selbst verschuldet haben. Insgesamt sechs Wochen hat ein Arbeitgeber die Pflicht, seine Mitarbeiter bei Krankheit zu entlohnen.
Der einzige Lohnabzug, der wegen Krankheit vom Chef vorgenommen werden darf, betrifft laut § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes Sonderzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Anwesenheitsprämien:
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.“
Lohnabzug bei Minusstunden
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.
Sven W. meint
Hallo, ich würde mich gern mal erkundigen, ob der Arbeitgeber bei Krankheit den Grundlohn (ohne Bekozulage ) einfach so kürzen darf.
Also, ich arbeite am Flughafen im Bereich Personenkontrolle. Da ich wegen einer Krankheit ins Krankenhaus musste, mit eine anschließende OP, bin ich vorerst Krank geschrieben.
Heute kam mein Lohn zettel rein und siehe da, der Grundlohn stimmt mit dem vom letzten Monat nicht überein. Ich arbeite 174 Std. * den Stundenlohn ( z.B: 13,51,€ ) ergibt für mein Grundgehalt von 2350,74€.
Dies ist nicht der Fall. Laut Abrechnung sind es 1958,95 €. Das heißt, es fehlen gute 391,79 € zum geforderten Grundlohn. Krankmeldung sind nur 4 Tage auf der Lohnbescheinigung und mit „R“ bezeichnet. Darf er es einfach so kürzen ?
Würde mich über ein Nachricht freuen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sven,
auf Grund von Krankheit darf der vertraglich vereinbarte Lohn nicht einfach gekürzt werden. Wenn Ihr Arbeitgeber das nicht begründen kann, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jenny meint
Darf mein Arbeitgeber mir fehlende Tankbelege vom Lohn abziehen, ohne mich vorab davon in Kenntnis gesetzt zu haben welche Beläge angeblich fehlen? Die Tankungen sind in der Kreditkartenanrechnung belegbar, auch zu welcher Tageszeit, wo ich getankt habe und auch in welcher Summe ich getankt habe.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jenny,
eine eigenmächtige Kürzung des Gehalts sollte von einem Anwalt begutachtet werden. Berechtigte Schadensersatzansprüche sollten extra gestellt werden und können nicht ohne Rücksprache und Vereinbarung vom Lohn gestrichen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ina meint
Hallo, ich arbeite seit 4 Jahren als Zeitungszustellerin. Vor kurzem rief mein Chef an , um mich zu fragen ob ich damit einverstanden wäre, wenn ich von meinen Bezirken einen Teil abgeben würde, weil eine Kollegin in Scheidung lebt und mehr Geld braucht. Das habe ich abgelehnt, muss ja auch Miete zahlen und Auto für die Arbeit finanzieren. Er hat trotzdem gekürzt, so das ich jetzt nur noch die Hälfte an Einkommen habe. Darf er das so einfach oder was kann ich dagegen tun?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ina,
Ihr Chef darf nicht gegen die Auflagen Ihres Arbeitsvertrages verstoßen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie, wenn notwendig, auch vor einem Arbeitsgericht vertreten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ouertani meint
Guten Tag,ich bin in einem Handwerksbetrieb tätig als Fachkraft.Es gibt jedes Jahr eine Prämie von 5000€ vom Arbeitgeber der unter den Mitarbeitern aufgeteilt werden soll.Doch leider kommen diese nie so an.Es werden ständig irgendwelche Dinge wie verlorene Leitern,verlorenes Werkzeug mit Abzug einberechnet und am Ende bleibt ca 1300€ Gesamtvolumen übrig.Ist dies rechtens?Lg S.O
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ouertani,
ob das rechtens ist hängt von den Umständen ab unter denen die Prämie gezahlt wird. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen da bessere Auskunft geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frau Müller meint
Hallo, ich habe 3 Jahre für einen grossen Konzern im Ausland gearbeitet, die Wohnung wurde vom AG gestellt. Der Arbeitsvertrag lokal, d.h. ausländisch. Nun habe ich meinen Vertrag enden lassen, da ich in Mutterschutz gehe. Der AG will mir jetzt die Kosten für meine Matratze in Rechnung stellen, da diese vor 2 Jahren bei Bezug der Wohnung brandneu war und der AG meint dass ich die Matratze nicht gepflegt hätte. Es wird mir unterstellt dass ich ohne Laken geschlafen hätte, was nicht stimmt. Bei einer Wohnungskontrolle, die regelmäßig gemacht wurde, wurde gesehen, dass ich einmal kein Laken drauf hatte. Ich finde das erstmal einen sehr starken Einschnitt in die Privatsphäre, und die Matratze hat nur die normalen Abnutzungsescheinungen, nichts weiter. Mir soll nun also ein beliebiger Anteil meines Gehaltes Lohn abgezogen werden, darf man das?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Frau Müller,
ein solcher Fall ist uns noch nicht untergekommen. Es scheint auch eher zweifelhaft, dass ein Lohnabzug in diesem Fall möglich ist. Zur Sicherheit sollten Sie sich jedoch von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria meint
Liebes Team von Arbeitsrechte.de!
WIr sind mit meinem Mann vor 1,5 Jahren nach Deutschland gekommen. Mein Mann hat damals eine Stelle als Maler bei einer Zeitarbeitsfirma gefunden und bekam seinen Lohn und dazu noch Auslöse. Nach einigen Monaten hat er von seinem Chef mitbekommen, dass er keine AUslöse mehr bekommen darf, weil er in Deutschland mit seiner Frau lebt und sich angemeldet hat. Ich möchte wissen, wo es genau im Gesetzbuch steht, dass man keine Auslöse bekommt, wenn man als Ausländer (aus der EU) mit dem Ehepartner in Deutschland lebt. Seine Freunde leben hier ohne ihre Frauen, haben sich angemeldet, mieten Wohnungen und bekommen trotzdem Auslöse….
Was steht genau im Recht?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Maria
arbeitsrechte.de meint
Hallo Maria,
nach Ihrer Schilderung ist nicht ganz klar, was Sie mit einer Auslöse meinen. Zu Streitigkeit über Zahlungsverpflichtungen des Arbeitgebers können Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia v.V. meint
Hallo.
Nach meiner Kündigung habe ich meine letzte Lohnabrechnung bekommen.
Der darauf angegebene Auszahlungsbetrag entspricht nicht dem der tatsächlich auf meinem Konto eingegangen ist.
Überwiesen wurden 49,60€zu wenig.
Auf Nachfrage wie die Differenz zu stande kommt, bekam ich die Antwort es wäre für unsachgemäß angegebene bzw verschmutze und defekte Arbeitsbekleidung abgezogen.
Ist dies zulässig? Muss nicht das was auf dem Lohnschein steht auch überwiesen werden?
Habe den AG damit konfrontiert und bis jetzt noch keine Antwort erhalten.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Claudia,
ob Abzüge nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfallen können ist im Arbeitsvertrag geregelt. Sollte das keine Lösung ergeben, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cleven meint
Hallo,
ich bekomme ein Grundgehalt und eine sog. Projektprämie. Da ich erkrankt war wurde mir nun rückwirkend die Projektprämie gestrichen und dies wurde mir 6 Wochen später mündlich mitgeteilt und das der zuviel überwiesene Betrag mit dem nä. Gehalt einbehalten wird. D.h. ich verliere 1. die Prämie und muss 2. auch noch auf den bereits gezahlten Teil aus Oktober verzichten. Lt. §20 meines Vertrages müssen jedoch alle Änderungen schriftlich mitgeteilt werden, ich denke dazu gehört doch sicher auch die Prämienvereinbarung, oder?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Cleven,
Ihre Frage lässt sich ohne eine Prüfung Ihres Vertrags kaum klären, zumal dies eine Rechtsberatung darstellen würde. Wir dürfen eine solche kostenlose Beratung nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike meint
Ich arbeite seit 01.06.2016 auf 450,- während meiner Elternzeit in einer Praxis.
Ab Januar kann ich wieder halbtags zu meinem alten Chef zurück, somit habe ich fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Mir stehen im Jahr 12 Tage Urlaub zu, die Praxis hat jedoch mindestens 29 Tage geschlossen. Heute wurden mir knapp 70,- überwiesen statt 450,-, d.h. er hat mir wohl Geld für den Urlaub abgezogen den ich nehmen MUSSTE weil ER die Praxis zu hatte. Im Arbeitsvertrag steht nichts dergleichen. Ist das rechtens?
Grüsse, Heike
arbeitsrechte.de meint
Hallo Heike,
für eine rechtliche Einschätzung Ihrer Situation, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
MARV meint
Hallo in die Runde,
nehmen wir einmal an, ein Mitarbeiter war im Jahr 2017 mehrfach ewgen derselben Erkrankung immer wieder mal arbeitsunfähig und könnte in Summe auch über sechs Wochen gekommen sein. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt regulär weiter und unternimmt sonst nichts. Im November des Jahres erkrankt der Mitarbeiter erneut und wird für sieben Wochen am Stück krank geschrieben, geht im Dezember einen Tag regulär arbeiten und hat dann zwischen den Jahren Urlaub.
Für diese eine, siebte Woche, hat der Mitarbeiter Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.
Im Januar geht kein Gehalt kein. Auf Nachfrage bekommt der Mitarbeiter die Nachricht, dass das eine Zusammenrechnung von Krankheitstagen sei und man ja das Gehalt irrtümlich weitergezahlt hatte und das sogar noch Ansprüche ausstünden. Das Gehalt wurde also zu 100% einbehalten.
Ist irgendetwas davon rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo MARV,
hier Fall ist sehr speziell und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Da wir nicht befugt sind, Rechtsberatungen zu erteilen, können wir Sie nur an einen Anwalt für Arbeitsrecht verweisen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Teerling meint
Hallo!
Ich arbeite als Integrationshilfe an einer Grundschule. Ich bekomme ein Festgehalt (nach TVöD). Bekomme aber nur einen Teil der geleisteten Stunden bezahlt. Die dadurch entstehenden Überstunden werden für die Schulferien etc. verwendet. Nun geht mein Integrationskind einen Monat lang in Kur und ich kann in dieser Zeit nicht arbeiten. Meine Chefin hat mir mitgeteilt, dass ich dadurch sehr viele Minusstunden haben werde. Das Problem ist, dass ich nicht die Möglichkeit habe, die Minusstunden nachzuarbeiten da ich nicht über meine vertraglich festgelegte, wöchentliche Stundenzahl kommen darf. Mein Gehalt für diesen „Kur“- Monat soll normal gezahlt werden. Nun habe ich immer nur einen befristeten Vertrag für ein halbes Jahr. (Laut Vertrag: „…Das Entgeld… nur für angeordnete und tatsächlich geleistete Arbeit….gezahlt“). Ich habe bedenken, dass mir beim letzten Monat bei Vertragsende mein Gehalt vielleicht nicht gezahlt werden könnte!? Wäre dies – sollte das der Fall sein – überhaupt rechtens? Und wie ist das wenn mein Integrationskind krank ist- dürfen mir dafür überhaupt Minusstunden angerechnet werden?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Teerling,
Ihr Fall ist sehr speziell. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. zu Ihrem Anwalt können Sie sich jedoch von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silvia D. meint
Hallo!
Ich arbeite bei einer Gemeinde als Raumpflegerin. Jetzt hab ich durch „Notgruppen“ im Kindergarten über zwei Jahre etwa 50 Minusstunden angesammelt. Was im Prinzip nicht meine Schuld ist, da ich die erforderlichen Stunden täglich arbeite, aber beim Notdienst nicht, da laut Kiga nicht nötig. Aus gewissen Gründen möchte ich diese Stunden nicht in anderen Einrichtungen abarbeiten. Könnte ich jetzt stattdessen auf einen Monatslohn verzichten, da dann die Minusstunden fast ausgeglichen wären?
Silvia D. meint
Beziehungsweise eine „angenehmere“ Variante: diese Minusstunden aufgeteilt übers Jahr vom Lohn abrechnen lassen.?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Silvia D.,
Wenn die Minusstunden durch den Arbeitgeber entstanden sind, muss er in der Regel das volle Gehalt zahlen. Ein Lohnabzug kommt gewöhnlich nur bei selbstverschuldeten Minusstunden in Betracht.
Wie sich dies in Ihrem konkreten Fall darstellt, erfragen Sie bitte bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter S. meint
Hallo, werde übertariflich bezahlt, nun sind wir verkauft worden und nun will man mich tariflich bezahlen, die Firma ist aber schon seit 2 Jahre in neuen Besitz und bis dato wurde ich auch noch übertariflich bezahlt.
Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Peter,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, uns ist es nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Laura meint
Hallo liebes Team .
In meinem Vertrag ist ein arbeitszeitkonto angegeben und meine minusstunden betragen 290 viele weil ich wegen zu wenig arbeit auf Abruf Zuhause bleiben sollte / konnte
Jetzt habe ich gekündigt und laut Vertrag werden die minusstunden vom letzten Gehalt abgezogen .
Frage darf das ganze Gehalt einbehalten werden oder nur alles was über dem Existenzminimum liegt . Bekomme ich wirklich 0 € oder muss das ExistenzMinimum ausgezahlt werden
LG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Laura,
lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Sie dürfen nur die Minusstunden abgezogen bekommen, die Sie selbst verschuldet haben. Für alles andere haftet der Arbeitgeber selbst.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nico meint
Hallo ich war letztes Jahr mehr als 30 Arbeitstage Krank dieses aber nicht am Stück, jetzt bin ich leider wieder 16 Tage seit 2018 Krank.
Meine Frage ist mein Arbeitgeber hat mir dieses immer abgezogen vom Gehalt, leider habe ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheingung letztes Jahr nicht zur Krankenkasse geben.
Meine Frage ist dürfen sie in einem Neuen Jahr das gleich wieder abziehen?
Lg Nico
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nico,
Lohnkürzungen sind in den wenigsten Fällen erlaubt, wenn sie nicht vertraglich vereinbart sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mina meint
Hallo zusammen…
Ich hätte einmal eine Frage an euch..
Zum ersten mein chef hat mir gekündigt.
Schön und gut. Ich bin froh darüber.
Er hat alle Mitarbeiter der Abteilung gekündigt.
Folgende Situation.
Seit Mai hatte er es nicht mehr geschafft den Lohn pünktlich zu zahlen.
Immer habe ich die Füße still gehalten.
Das Gehalt vom November was eigentlich am 15.ten Dezember drauf sein sollte kam am (08.01.2018)
Auf dem Kontoauszug der HAMMER.
Abzug 150,- für Reinigungskosten……….
Ich vermute Fahrzeug.
Seit dem 07.12 war ich bis 31.12 krank geschrieben wegen meiner Augen weil ich kein KFZ fahren kann. (Sehnerventzündung)
Ich wurde nicht darüber informiert.
Man hat mir keine Möglichkeit gegeben zu agieren.
Es ist nichts in meinem Arbeitsvertrag vermerkt.
Und es steht nichts davon auf meinem Lohnauszug…
Nun haben wir den 31.01.2018 und auch mein Gehalt vom Dezember ist immer noch nicht da.
Ebenso die 150,- Reinigungskosten die er mir einfach so abgezogen hat.
Auch auf dem Lohnauszug vom Dezember steht nichts davon.
Auf schriftliche Mahnungen hat er bisher nicht reagiert.
Kann ich hier irgendwas dagegen tun?
Er dreht alles wie er es braucht…
Von uns allen sind auch die Überstunden verpufft…
Da schenk ich ihm nicht noch die 150,-
Hoffe ihr könnt mir hier helfen…
Liebe Grüßle
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mina,
bei diesem Problem kann ein Anwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Joela M. meint
Hallo,
ich habe gekündigt und bin noch bis zum 15.02.2018 bei der Firma beschäftigt. Bereits am 15.01.208 habe ich meinen Dienstwagen abgegeben und dafür auch ein Übergabeprotokoll. Von einem befreundetem Kollegen erfuhr ich nun, dass man mir im Nachhinein bei der letzten Gehaltszahlung eine Innenraumreinigung abziehen will, weil das Auto angeblich Hundehaare gehabt hätte und nach Hund gerochen habe. Das Auto wurde 1 Stunde vor Übergabe 2 Stunden lang gereinigt von Innen und Außen., Gerüche gab es definitiv nicht. Dieses wurde mir bei Übergabe auf meinem Protokoll auch bestätigt.
Ist sowas rechtens? Bisher hat mich keiner dazu kontaktiert oder informiert seitens der Firma, aber ich gehe davon aus, dass einfach ein Lohnabzug erfolgen wird.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Joela,
im Falle eines Abzuges sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und diesem das Protokoll vorlegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katya meint
Hallo, mein Mann arbeitet seit November 2017 in eine Elektrofirma. Im Arbeitsvertrag steht 12.50 pro stunde.
Seit Dezember bekommt jetzt 11.50 weil er nicht gut Deutsch spricht und er meint dass mein Mann nicht die Leistung bringt. Er hat ein Diplom als Elektroinstallateur und 28 Jahre Erfahrung mit sich. Ein sehr gute Elektriker, wirklich, nicht weil mein mann ist. Er hat ein fester Vertrag aber mit 6 Monate Probezeit. Was können Wir machen? Noch etwas , er spricht nicht schlecht, das ist nur eine Entschuldigung. Unsere freunde sprechen mit in und er antwortet auch , also wenn die andere in verstehen, warum der Arbeitsratgeber nicht?. Bis wann der Fliesen abmachen macht von seine Wohnung und die Strasse putzen lässt, kann er nicht sehen wenn er eine gute Elektriker ist!.
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Katya,
wurden 12,50 Euro im Arbeitsvertrag vereinbart, muss sich der Arbeitgeber normalerweise auch daran halten. Sie haben hier die Möglichkeit, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver meint
Ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma. Nun hat ein Kunde Mir auf einem Stundenzettel 19,5 Stunden gestrichen, weil ich ihm zu langsam bin und mein Verleiher hat dies auf meiner Januar Abrechnung so übernommen. 1. Darf der Kunde mir Stunden streichen, und 2. Darf mein Arbeitgeber mir 19,5 Stunden weniger bezahlen als ich gearbeitet habe?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Oliver,
alle tatsächlich gearbeiteten Stunden sollten bezahlt werden. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, um zu prüfen, ob sich Arbeitgeber und Kunde hier (Ihrem Arbeitsvertrag entsprechend) richtig verhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver meint
Danke für die Information. Ich werde mich wohl noch mal mit meinem Arbeitgeber unterhalten müssen, ob wir das Problem außer gerichtlich klären wollen, ob ich mich an einen Anwalt wenden soll.
Erik meint
Hallo Team von Arbeitsrechte.de,
Ich bin seit Juni 2017 in einer Firma angestellt. Probezeit waren 6 Monate. Also Dezember vorbei. Januar 2018 erfolgte eine Umfirmierung zu einer GmbH(vorher Einzelunternehmen). Heute mitte Februar bekomme ich eine korrigierte Gehaltsabrechnung mit Abzug wegen Krankheit im Januar. Es geht um ca 160€. Begründung: Weil das Arbeitsverhältnis noch nicht 4 Wochen alt war. Ich habe bisher weder eine Kündigung noch einen neuen Vertrag bekommen. Das kann doch nicht rechtens sein?
VG, Erik
arbeitsrechte.de meint
Hallo Erik,
dem Entgeltfortzahlungsgesetz zufolge erhalten Arbeitnehmer ihr Gehalt auch dann, wenn sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Dies gilt jedoch erst, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Krankheit mindestens vier Wochen Bestand hatte. War dem nicht so, erhalten Arbeitnehmer kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern Krankengeld von der Krankenkasse.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
marcel meint
hallo
ich hab da mal ne frage!!!
mein Chef bezahlt mir 12 tage meiner Krankentage nicht ist das erlaubt.
nur weil ich an einem Samstag auf einer Party war für ne stunde
und jetzt unterstellt er mir das ich nicht krank war.
wobei ich die Woche nach dem besagten Samstag noch krank gewesen währ nur ich musste dann den Mittwoch wieder arbeiten.( mein Chef holte mich aus der kranken zeit)
wobei mich mein Arzt nicht an bett gefesselt hat.
und ich über all im netz lese das ich auch bei Krankheit zur Party gehen darf es darf nur nicht die Gesundheit gefährden…was es auch nicht tat weil ich nur 1 stunde da war
raus kam es weil es Fotos gab.
was kann ich machen
arbeitsrechte.de meint
Hallo marcel,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich in diesem Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin meint
Hallo…
Meine Frage …
Ich bin seit 26 Jahren in der gleichen Firma und bin vom Beruf Küchenfachberater.
Leider wurde ich im September schwer krank
( Was mein Chef sehr missviel)
Ich hatte eine schwere OP und danach war ich zur Reha und fange am 01.03 wieder an zu arbeiten.
In den letzten 4 Wochen habe ich meinen Resturlaub von 2017 genommen.
So dass ich für den Monat Februar wieder eine normale Abrechnung bekomme.
Nur das auf diese Abrechnung ein Minus 1200 E aufgeführt war…für Minus Provisionen ( für die Küchen die ich vor meine Krankheit verkauft habe ) mit der Begründung, das ja nacharbeiten erforderlich wären.
Wobei wir immer ein Vertreter haben …der sich um sowas kümmert.
Aber komischerweise hat mein Vertreter die gekürzte Provisionen auch nicht erhalten.
Mir ist klar, dass es reine Schikane ist aber wie gehe ich dagegen vor ??
arbeitsrechte.de meint
Hallo Martin,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen in dieser Angelegenheit jedoch mit Sicherheit weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
Hallo,
ich habe eine Frage, ein Mitarbeiter in der Führung hat in seinem Arbeitsvertrag ein Festgehalt mit einer mindest Angaben von operativen Stunden zu leisten.
Dieser kommt er aber nicht nach.
Ist es denn möglich dort das Gehalt zu kürzen wenn er statt 180 Stunden nur gerade mal 110 gemacht hat?
Natürlich war genug Arbeit da aber der Arbeitnehmer hat seine Aushilfsstelle vorgezogen, somit ist dies doch nicht verschuldung vom Arbeitgeber oder ?
Lieben Dank für eure Antwort
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christian,
das kommt darauf an, ob ein Arbeitszeitkonto eingerichtet wurde. Ist ein Arbeitszeitkonto vorhanden, kann der Arbeitgeber normalerweise nicht geleistete Arbeitszeit, also Minusstunden, anrechnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thies meint
Guten Tag,
Meine Freundin arbeitet im Einzelhandel auf Teilzeitbasis.
Sie hat einen Arbeitsvertrag mit festgelegter monatsstundenzahl (25std pro Woche) und ein vertraglich festgehaltenes Bruttogehalt.
Sie wurde aufgrund von zu hoher Personaldichte und wenig Kundschaft nicht für Arbeit eingeteilt und hat somit einen Monat nur wenig gearbeitet. Sie hat bei dem zuständigen aber ihren Wunsch nach Zuteilung geäußert.
Darf der Arbeitgeber das Gehalt kürzen oder sogar komplett einbehalten?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Thies,
in der Regel darf der Arbeitgeber keine Minusstunden anrechnen, wenn diese durch den Arbeitnehmer nicht verschuldet (also wegen falscher Planung oder nicht ausreichender Arbeit) wurden. Der Arbeitgeber muss dann normalerweise die vertraglich festgelegten Wochenstunden trotzdem bezahlen. Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Doreen meint
Hallo liebes Team
Von meinem Mann wurde Geld einbehalten zu Unrecht wie ich meine ..Unsere
SOHN hätte in der gleichen Firma gearbeitet wie mein Mann..Der Chef hatte unseren Sohn bereits volljährig letzten Jahr im März Geld geliehen das er nicht alles zurückbezahlt hat …Jetzt hat er die Restschulden einfach einbehalten obwohl mein Mann nichts dafür kann.
Meine Frage ..Darf der Chef das .?..
arbeitsrechte.de meint
Hallo Doreen,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, was in Ihrem Fall sicherlich notwendig wäre. Wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kim.r meint
Hallo
Laut meinem Vertrag bekomme ich 15.80 Euro die Std
Arbeite in der Produktion und bekomme Akkord Zuschlag von 20 %
Wenn die Maschine Störungen hat bekomme ich allerdings nur 9.75 für diese Zeit
In dieser Zeit reinige ich die Maschine oder packe dort an wo Hilfe gebraucht wird.
Die frage ist nun .. da in meinem Vertrag steht ich bekomme 15.80 die Std
Und nirgends steht das ich für Störung .. putzen oder sonstiges 9.75 Euro bekomme .
Ist das rechtens
Ich meine mein grundlohn zu bekommen ob ich nun an der Maschine oder gar putze oder aufreume .. in der Logistik aushelfe dieses zu bekommen .
Kann mir wer sagen ob ich im recht wäre wenn ich den Verlust geltend machen möchte
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kim,
leider ist es uns nicht erlaubt, Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franz meint
Lohnabzugberechnung!
I Februar habe ich eine neue Stelle begonnen. Bedingt durch die Grippewelle konnte 1 Tag absolut nicht Arbeiten gehen. Ärztlicher Attest wurde vorgelegt.
Da ja innerhalb der ersten Vier Wochen keine Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht wurde mein Gehalt gekürzt. Meiner Meinung nach fehlerhaft.
Wohl bemerkt für 1 Tag!
Abzug vom Gehalt wurde mit 2/20 berechnet also 2 Tage von 20 Arbeitstagen!
Bei der Erstattung Krankenkasse deren Berechnung als schlüssig zu sehen ist wurde 1/30 in Ansatz gebracht 30 Kalendertage sind, auch wenn der Februar nur 28 Tage hat, ein Buchhalterischer Wert der für jeden Monat gilt.
Die Frage ist kann ich diese Gehaltsabrechnung noch anfechten. Ich war davon ausgegangen das alles seine Richtigkeit hat bis heute die Abrechnung der Krankenkasse kam.
Mfg Franz
arbeitsrechte.de meint
Hallo Franz,
Ihre Frage bedarf einer genauen Einfallprüfung, zu der wir nicht befugt sind, weil wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Zu der Frage, ob und inwieweit Sie die Abrechnung anfechten können und ob diese richtig ist, können Sie einen Anwalt konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadja meint
Hallo,
ich war jetzt 4 Wochen auf Mutter-Kind-Kur. Mein Rückkehrdatum stand von vornherein fest und ich habe die entsprechenden Bescheinigungen auch meinem AG eingereicht. Dennoch wurden mir im laufenden Monat 6 Arbeitstage abgezogen, da “ es ja sein könnte, dass ich länger als die 6 Wochen abwesend bin und dann die Lohnfortzahlung eingestellt wird“ (Gehaltszahlung erfolgt per Monatsmitte, Abwesenheit vom 14.03. bis 10.04.)
Auf welcher Rechtsgrundlage darf dies der AG bereits nach 4 Wochen kürzen?
Herzlichen Dank.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nadja,
eine solche Rechtsgrundlage ist uns nicht bekannt, wodurch uns der Abzug seltsam vorkommt. Lassen Sie sich am besten professionell von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
dirk r. meint
hallo liebes Arbeitsrechtteam,
mit erlaubnis lkw immer mit nach hause genommen. fristgerecht selbst gekündigt. 4 tage vor fristende krank geworden. lkw am gleichen tag zurückgebracht. lohnabrechnung bereits vorliegen. im nachhinein wird der tag mit ausfall berechnet. ist es rechtens das ausser den spesen auch der ausfall abgezogen werden darf ?
vielen dank im vorraus
arbeitsrechte.de meint
Hallo Dirk,
inwiefern ein Lohnabzug in Ihrer Situation gerechtfertigt ist, kann nur durch eine Rechtsberatung geklärt werden, welche wir jedoch nicht leisten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christine meint
Hallo liebes Team,
Unsere Geschäftsführer haben diese Woche angekündigt, dass sie uns entsprechende Anteile vom Lohn abziehen, wenn wir am Ende des Monats nicht alle unsere Anwesenheitsstunden in der Zeiterfassung eingetragen haben.
Sicher, es kommt immer wieder vor, dass Stunden nicht zeitnah erfasst werden. Sei es wegen hoher Auslastung, Krankheit oder einfach vergessen.
Aber rechtfertigt das auch einen Lohnabzug?
Danke im voraus für eure Hilfe!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christine,
ab wann ein Lohnabzug gerechtfertigt ist, kann nur ein Anwalt rechtssicher beurteilen. In der Regel sollen aber die Bemühungen der Arbeitnehmer und die Forderungen der Arbeitgeber verhältnismäßig sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hatice meint
Hallo ich arbeite seit 3 und halb jahre in einer kleinbetrieb unter 10 leute meine frage ist. Mein cher hat mir bis zum 30.06. Gekundigt weil er selbst aufhören will bis zum 18.06. Soll ich Arbeiten und danach bekomme ich mein Rest Urlaub ich bin aber Krank kann er deswegen die Lohnfortzahlung kürzen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Hatice,
die Lohnfortzahlung darf nicht berührt werden. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ch84 meint
Hallo, ich habe eine Frage darf mein Chef mir als „strafe“ weil ich die von ihm gewünschte Arbeitsleistung trotz massiver überstunden nicht erbringe die lohnzahlung teilweise oder gar ganz verwehren? Eben dies hatte er mir angedroht , trotz massiver Mehrarbeit und Überstunden bekommen wir ein Projekt nicht hin, der Chef war so erbost das er nun 3 Sachen abwägt: den Lohn gar nicht, oder teilweise zu bezahlen, oder die lohnzahlung zu Stunden bis das Projekt gelöst wurde (Ich bin nur ein normaler Angestellter mit normalem festvertrag) danke sehr :).
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ch84,
in welchen Fällen ein Lohnanzug in Betracht kommen kann, haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst. Ob eine der dort benannten Fälle auf Sie zutrifft und Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn kürzen darf, ist eine Frage für den Anwalt. Wir dürfen hingegen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mausi63 meint
Hi.
Mein Lohn wurde gekürzt durch Krankheit obwohl ich keine 6wochen durchgängig krankgeschrieben war. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mausi63,
das erscheint uns auch merkwürdig. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht genauer beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beki meint
Hallo. Ich bekomme von Arbeitgeber jeden Monat so genannte Premie von Arbeitsleistung. Jetz bin ich krank wie würde jetz berechnet. Fällen die ganze Premier aus oder würde die durchschnitt von letze 3 Monate berechnet. Danke
arbeitsrechte.de meint
Hallo Beki,
dies ist maßgeblich davon abhängig, welche Vereinbarung hinsichtlich der Prämie in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Markus meint
Hallo. Mein ex Chef hat mir Geld vom letzten Lohn abgezogen.,weil ich 18 pal Schulden hatte. Diese pal sind aber beglichen. Darf er das einfach so.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Markus,
ein Lohnabzug kann z. B. bei einer fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Beschädigung von Arbeitsmaterial oder bei Minusstunden gerechtfertigt sein. Ob Ihr Chef in Ihrem Fall dazu berechtigt war, können und dürfen wir nicht beurteilen. Dies bedarf einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Das fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffi meint
Hallo ich habe gerade meine lohnabrechnung bekommen wo mir mein Arbeitgeber 2 Tage vom Lohn abgezogen hat wegen eines kinderkrankenscheins von Februar.
Diesen hat er angeblich nie bekommen und erst jetzt von der Krankenkasse da von erfahren. Bei uns werden nur die Stunden gezahlt die wir arbeiten, deshalb verstehe ich den Abzug vom Lohn nicht da dem Arbeitgeber ja kein Schaden entstanden is sondern mir. Ich konnte nicht arbeiten deshalb habe ich die stunden auch nicht bezahlt bekommen. Zum Ende des Monats Februar habe ich dann doch so viel gearbeitet das ich sogar Überstunden hatte. Trotz allem wurden mir die 2 Tage im Juli vom Lohn abgezogen und Geld von der kasse hatte ich auch nicht bekommen. Was kann ich nun tun?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Steffi,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt mit diesem Fall zu betrauen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simone meint
Hallo,
ich habe am 01.05.18 einen neuen Arbeitsplatz angetreten und dachte es sei mein Traumjob. Pferd und Büro in Kombination. Ich habe im Eifer bei meiner Chefin mündlich ein Kurs mit meinem Pferd gebucht für Ende Juni. Am 15.06. hab ich plötzlich und unerwartet die Kündigung zum 30.06.18 erhalten aus betrieblichen Gründen sie hätte doch nicht mehr das Geld mich zu beschäftigen und auch nicht so viel zu tun. Zeitgleich hab ich eine Blutuntersuchung bei meinem Pferd angeordnet. Diagnose Blut anämie. Verdacht auf eine Infektion und hatte Verbot von meiner Tierärztin den Stall zu verlassen. Meine Chefin meinte es ist zu kurzfristig und ich müsste den Kurs inkl. Box trotzdem bezahlen. Ich hab sie gebeten Verständnis zu haben. Arbeitslos und ein krankes Pferd ist eine finanzielle extrem Belastung und Situation. Sie meinte das sie mich auf den 01.09. umbucht sie ist Unternehmerin und muss wirtschaftlich denken. Ich habe kein Anmeldeformular ausgefüllt oder unterschrieben. Sie hat mir ohne Absprache die Kursgebühr von meinem letzten Juni Nettogehalt abgezogen. Es steht nix auf der Abrechnung. Die Steuerberaterin hat mir ebenfalls vom brutto Gehalt einen Tag abgezogen weil ich ja nur bis zum 29.06. gearbeitet hab. Das kann doch auch nicht richtig sein da die Kündigung zum 30.06. ist. Ich hoffe ihr könnt mir einen Tip geben was ich nun machen kann. Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten.
Herzlichen Dank!
Viele Grüße
Simone Hintze
arbeitsrechte.de meint
Hallo Simone,
wir können und dürfen Sie zu Ihrem Fall nicht beraten, weil dies unter die Rechtsberatung fällt. Das darf nur ein Anwalt. Sie können gegebenenfalls einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Dies kostet 15 Euro, erspart Ihnen aber die Anwaltskosten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Johanna meint
Hallo,
was passiert, wenn die Minusstunden durch den Arbeitgeber entstehen, weil das Büro für 3 Wochen vollständig schließt aufgrund Urlaubs des Chefs? Dürfen diese tatsächlich abgezogen werden?
Viele Grüße
Johanna Hoffmann
arbeitsrechte.de meint
Hallo Johanna,
vom Arbeitgeber verschuldete Minusstunden dürfen Arbeitnehmern im Regelfall nicht nachteilig ausgelegt werden. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bert meint
Hallo,
bei uns in der Firma haben wir einige, die häufiger mal 12 – 15 Minuten zu spät kommen, oder auch mal nur 5 Minuten.
Um dies zu unterbinden, werden nun jedem, der zu spät kommt (egal ob 5 Minuten oder 15 Minuten) 1 Std. vom Lohn abgezogen (bzw. die 5 Minuten werden als 1 Std. bewertet).
Ist das rechtens ?
Wenn ja, wieso sollte ich mich dann noch beeilen, wenn mir eh 1 Std. abgezogen wird ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bert,
eine solche Vorgehensweise ist normalerweise nicht mit dem Arbeitsrecht vereinbar. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Norbert N. meint
Hallo Hab mal eine frage der Chef meines Mannes hat nur die Hälfte vom Junilohn bezahlt bis heute was kann mein Mann machen kann er mit ansage zuhause bleiben bis das Geld wieder da ist oder seine gutstunden nehmen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Norbert,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung erteilen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Manuela meint
Guten ABEND,
WERDEN HIER NOCH FRAGEN BEANTWORTET?
Mit freundlichen Grüßen
M.E.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Manuela,
Sie können uns jederzeit Ihre Fragen stellen. Wir helfen Ihnen gern weiter, sofern Ihr Anliegen nicht in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Denn derartige Fragen dürfen nur von einem Anwalt beantwortet werden.
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen können wir leider nicht immer sofort antworten. Wir bitten daher um Verständnis, wenn unsere Antwort etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Esra meint
Entgeltkürzung bei Kinderbetreuung aufgrund Krankheit
von welchem Betrag hat der AG das Recht die fehlenden Std./Tage abzuziehen?
beispiel : reguläre Lohnpauschale brutto 1500,- Euro bei 120 std, tägl Arbeitszeit 6 std
man war dann zusätzlich anwesend und hat für einen speziellen Auftrag eine Anwesenheitsprämie in Höhe von 100 Euro zusätzlich erhalten.
Kind war 1 Tag krank und man bleibt der Arbeit fern. AG zieht 6 std vom Lohn ab, berechnet aber statt 1500,- Euro brutto 1600,- Euro brutto? darf er das? das würde ja heißen, dass diese 100 Euro Prämie auf 22 Arbeitstage verteilt worden sind, obwohl es ja nur diesen einen zusätzlichen Tag betrifft, an dem normalerweise noch nicht einmal gearbeitet worden wäre.
wo ist sowas geregelt?
für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MFG
Esra
Silke E. meint
Hallo
Ich war jetzt 7 Wochen krank.Als mein Lohnschein jetzt für diesen Monat kam stellte ich fest das mein Arbeitgeber gleich 2 Wochen Entgelt abgezogen hat,obwohl es ja nur 1 Woche über die gesetzlichen 6Wochen war.Auf Anfrage teilte man mir mit da die Lohnscheine schon zum 19.für den ganzen Monat erstellt werden und sie ja nicht wussten ob ich am 26.11 wieder arbeite ging man gleich vom ganzen Monat aus.Im Gegenzug hab ich aber für gute 3 Wochen Überstunden stehen.Darf er auf eigenen Verdacht hin erstmal über meine Krankheit hinaus einfach den Lohn abziehen?Ich jedenfalls finde es eine Frechheit
arbeitsrechte.de meint
Hallo Silke,
Sie können sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hans Peter meint
Hallo,
Ich bin in einem Küchenstudio tätig als Küchenplaner. Habe eine Garantierte Lohn das auch bezahlt wird, wenn weniger Küchen verkauft werden.
Alles was über eine Küchenverkaufsumsatz von 80000 Euro ist wird zusätzlich mit einer Prämie honoriert. In den letzten Monaten war der Umsatz weniger als 80000 Euro, aber der Chef hat wegen Fehler in der Planung die Folgekosten für neue Arbeitsplatte oder andere Küchenteile zu ersetzen in höhe von ca 1500 EURO vom Garantierten Lohn prozentual abgezogen z.b 300 Euro ohne vorher mit mir zu besprechen.
Darf der Arbeitgeber es so einfach machen und abziehen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Hans Peter,
die wichtigsten Antworten zum Thema Lohnabzug haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst. Für Einzelfallfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sarah meint
Hallo,
Mein Mann und ich haben uns getrennt letztes Jahr. Dieses Jahr habe ich die Steuerklasse gewechselt im November. Nun wurde meinem Mann die komplette Nachzahlung von Lohn abgezogen. Er bekommt demnach kein Gehalt diesen Monat. Er kann somit nicht Miete zahlen, kein Unterhalt und nix. Darf das Finanzamt einfach die komplette Summe aufeinmal abziehen so dass nix mehr über bleibt ? Gibt es nicht einen Mindest Erhalt?
Alexandra meint
Hallo. Meine Frage ist ob mein Arbeitgeber meine Lohnfortzahlung halbieren darf?
Vor 2 Jahren war ich auch krank geschrieben und habe 100% Lohnfortzahlung bekommen. Da sich mein Stunden Lohn aber erhöht hat versteh ich nicht warum ich 2 jahre später nur die hälfte bekomme.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Alexandra,
gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) hat ein Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Er darf bei der Bezahlung gewöhnlich nicht schlechter gestellt werden, als wenn er arbeiten würde.
Zu weitergehenden Fragen Ihren Fall betreffend wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
V. Wöhlert meint
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 11,25 Wochenstunden an Tagen nach Vereinbarung.
Stundenlohn 10,-€, so der Arbeitsvertrag.
Wenn der Arbeitsaufwand manchmal weniger Stunden beträgt, kann der Arbeitgeber hier Geld abziehen?
Tim meint
Guten Tag zusammen , ich bin jetzt kurz vor Weihnachten ohne jedglichen Grund gekündigt worden! Ich wollte dann in der Kündigungsfrist arbeiten mein Chef sagte gib die Sachen ab ,da ich mich ja sowieso krank schreiben lassen. Würde . Dann blieb mein letztes Gehalt aus . Auf Nachfrage hieß es ich habe ja eine kwttensäge geklaut , Öl , und eine deichselbox . Und da ich meinen Schlüssel vor 7 Monaten verloren habe .( das habe ich gemeldet , wollte es über die Versicherung machen und mir wurde gesagt wäre nicht nötig , würde dann ein neuer ausgehändigt ) beim ersten Schlüssel habe ich ein Ausgabe Beleg unterschreiben beim 2. nicht . Bei der Kündigung habe ich alle Schlüssel abgeben und quittieren lassen . Was nun ? Darf er das alles ? Darf er einfach Gehalt einbehalten ? Einfach sagen das ich was geklaut habe , ich kann ja sagen das ich den Schlüssel abgegeben habe ,einen habe ich abgegeben da ich nur einen unterschrieben habe ? Was soll ich tun ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tim,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
St. Müller meint
Hallo,
seit 5/2017 bin ich in der jetzigen Firma. Das vertraglich vereinbarte Gehalt wurde 2 Monate gezahlt, danach gab es zu meiner Freude automatisch 100,–€ brutto mehr, ohne den Vertrag zu ändern (also inzwischen 18 Monate). Darf der AG den Lohn jetzt einfach wieder nach unten verändern, also was abziehen?
MfG
arbeitsrechte.de meint
Hallo St. Müller,
wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, ob für sie ein bindender Anspruch besteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias meint
Liebes Team,
Ich habe gelesen das Vertragsstrafen(Vstr.) nicht direkt vom Lohn abgezogen werden dürfen zumal ich netto nur knapp 1200€ habe und meinem Sohn Unterhaltspflichtig bin.
Mit der Mutter bin ich verheiratet sie selber steht auch in Arbeit und unsere beiden großen Jungs sind nicht meine leiblichen Kinder.
Nun soll aber anhand Einiger Rechtsschutz- und Gewerkschaftsseiten es nicht rechtens sein Vstr. vom Lohn abzuziehen sondern es als Forderung geltend machen.
Nun war ich im Januar diesen Jahres nicht erreichbar, da meine Sim Karte automatisch vom Anbieter gesperrt wurde, darüber habe ich aber keinerlei Info, SmS, Email oder dergleichen bekommen.
Deshalb ist mir das selber erstmal nicht aufgefallen. Jaja, ich weiß wer bekommt nicht mit das man nicht telefonieren oder SMS schreiben kann. Einer der zu 95% alles über WLAN erledigt und selbst in fast der ganzen Stadt frei WLAN zur Verfügung hat.
Zurück zur Sache:
Letzte persönliche Absprache war ich solle mich bereithalten zwecks Einsatzbeginn. Durch die automatische Sperrung war es aber allen andern unmöglich mich zu erreichen außer mit Whatsapp.
Demnach hatte ich mich versucht nun am Wochenende ( Beginn wäre Mittwoch gewesen) mit unserem Büro in Verbindung zu setzen.
Montags habe ich dann alles geklärt bekommen. Jedenfalls dachte ich das da mir gesagt wurde das die 4 Tage dann mit Resturlaub belegt werden.
Nun wurde mir aber trotz der Urlaubstage 187.90€ Vertragsstrafen vom nettolohn abgezogen. Der Betrug allerdings nur 893€ da auch noch eine Woche nicht gearbeitet werden konnte. Hierzu kommt das ich monatlich einen Abschlag von 200€ zum 26.ten jeden Monat bekomme da mein Gehalt immer erst zum 15ten des Monats gezahlt wird.
Somit wurden mir sagenumwobene 505.26€ überwiesen.
Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Matthias,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher nicht beurteilen dürfen, was im Einzelfall rechtens ist. Bitte wenden Sie sch mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de