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Wie hoch ist der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2023

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Einer der Punkte, die einen Arbeitnehmer beim Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses neben Vergütung und Arbeitszeit am meisten interessieren, ist wohl ihr Urlaub. Wird das ganze Jahr über gearbeitet, fiebern die meisten doch auf die wenigen freien Tage regelrecht hin. Für den Jahresurlaub planen sie doch häufig Reisen in ferne Länder, die den Alltag vergessen lassen sollen. Nicht selten wird die Länge des Urlaubs jedoch als zu kurz empfunden.

In Deutschland existiert ein gesetzlicher Jahresurlaubsanspruch.
In Deutschland existiert ein gesetzlicher Jahresurlaubsanspruch.

Die Frage ist deshalb: Wie hoch ist überhaupt der Anspruch auf Jahresurlaub? Gibt es ein Gesetz dazu? Und was passiert mit dem übrigen Jahresurlaub bei Kündigung? Alltägliche fragen, deren Beantwortung sich dieser Artikel widmet.

Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch

Wie hoch ist der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr vor. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären dies entsprechend 20 Tage.

Ist auch ein höherer Jahresurlaubsanspruch möglich?

Ja, der Chef kann Ihnen vertraglich mehr Urlaubstage im Jahr einräumen. Weiterhin gibt es spezielle Personengruppen, die ohnehin einen höheren Urlaubsanspruch haben. Infos dazu finden Sie hier.

Was geschieht mit meinem Jahresurlaubsanspruch, wenn ich krank war?

Können Sie aufgrund einer Krankheit nicht auf der Arbeit erscheinen, werden die Fehltage nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Wenn Sie im Urlaub erkranken, werden Ihnen die Tage normalerweise gutgeschrieben. Dazu bedarf es jedoch in der Regel einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

Neben den Urlaubstagen müssen die meisten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Sie werden dem Jahresurlaubsanspruch nicht zugerechnet, sondern kommen noch oben drauf.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch
  • Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
    • Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?
    • Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch
    • Urlaub in der Probezeit – geht das?
    • Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?
  • Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht
    • Weiterführende Suchanfragen

Literatur zum Thema Urlaubsrecht

Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)

Wie viele freie Tage der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren muss, hat der Gesetzgeber in ein Gesetz gegossen – das zum Arbeitsrecht zählende Bundesurlaubsgesetz. Das Minimum an Urlaub dient den Arbeitnehmern als Erholung und ist damit Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Er wird bezahlt.

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ § 1 BurlG

Als Arbeitnehmer gelten in diesem Zusammenhang Arbeiter, Angestellte und Auszubildende wie auch arbeitnehmerähnliche Personen. Das heißt, einen Jahresurlaubsanspruch haben sowohl befristete als auch unbefristete Mitarbeiter, Teilzeitkräfte und auch Volontäre.

Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?

Wie hoch der Jahresurlaubsanspruch innerhalb eines Kalenderjahres ausfällt, variiert. Sie hängt davon ab, ob regelmäßig an vier, fünf oder sechs Tagen die Woche gearbeitet wird. Es gilt: Wer mehr arbeitet, dem steht auch ein längerer Mindestjahresurlaub zu.

Beruht das Arbeitsverhältnis auf einer Vier-Tage-Woche, stehen Ihnen mindestens 16 Tage Urlaub im Jahr zu. Arbeiten Sie fünf Tage in der Woche, kommen Sie auf mindestens 20 Tage. Bei einer Sechs-Tage-Woche müssen mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr bezahlt werden.

In Erfahrung bringen Sie den Urlaubsanspruch pro Jahr in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. In diesem einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die jeweiligen Rechte und Pflichten. Doch auch aus einem geltenden Tarifvertrag geht mit unter der Urlaubsanspruch für das Jahr hervor und der ist meistens höher als das, was das Bundesurlaubsgesetz als Jahresurlaub vorsieht. 30 Tage sind hier keine Seltenheit.

Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch

Jahresurlaub berechnen: Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, ist abhängig davon, wie viele Arbeitstage Ihre Woche hat.
Jahresurlaub berechnen: Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, ist abhängig davon, wie viele Arbeitstage Ihre Woche hat.

Die angegebenen Zeiten gelten für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer. Bestimmte Personen haben jedoch einen höheren Urlaubsanspruch im Jahr.

Dazu gehören beispielsweise Schwerbehinderte und Jugendliche. Hier sieht der Gesetzgeber höhere Werte vor.

Liegt bei einem Mitarbeiter eine anerkannte Schwerbehinderung vor, so hat dieser bei einer Fünf-Tage-Woche – laut § 125 Sozialgesetzbuch IX – mindestens einen Jahresurlaubsanspruch, der gesetzlich auf 25 Tage terminiert ist. Er erhält damit fünf Tage Urlaub pro Jahr mehr als ein unversehrter Bediensteter.

Gewährt der Arbeits- oder Tarifvertrag ein Mehr an Urlaub (über das Mindestmaß an 20 Tagen hinaus, so werden ihm bei einer Fünf-Tage-Woche darauf die zusätzlichen fünf Tage angerechnet. Bei einer viertägigen Arbeitstätigkeit pro Woche sind es entsprechend vier Tage Zusatzurlaub und bei sechs Tagen auch sechs Tage mehr.

Und wie hoch fällt der Mindesturlaub im Jahr für Jugendliche aus? Noch nicht volljährige Mitarbeiter werden besonders geschützt. Dies manifestiert sich nicht nur in den Regelungen zur Arbeitszeit, sondern auch ihrem Jahresurlaubsanspruch.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt in § 19, dass Minderjährige, die zum Anfang des Kalenderjahres:

  • noch nicht 16 Jahre alt sind, 30 Werktage bezahlten Erholungsurlaub im Jahr haben.
  • noch nicht 17 Jahre alt sind, einen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr von 27 Werktagen Minimum haben.
  • noch nicht 18 Jahre alt sind, mindestens 25 Werktage im Jahr freibekommen müssen.

Urlaub in der Probezeit – geht das?

Für die meisten Arbeitsverhältnisse werden Probezeiten vereinbart. In dieser Zeit haben sich Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu bewähren und es gelten andere Bestimmungen hinsichtlich der Kündigung. Kann ein Mitarbeiter denn nun in dieser Zeit Urlaub nehmen?

Grundsätzlich ja. Denn mit jedem abgelaufenem Monat der Betriebszugehörigkeit, erarbeitet sich der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (anteiliger Jahresurlaub). Ein Anrecht auf den vollen Jahresurlaubsanspruch hat er erst nach sechs Monaten. Der Gesetzgeber schützt hier die Interessen des Arbeitgebers, den ein längerer Urlaub gleich nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses womöglich hart trifft. Aus diesem Grund wurde eine Wartezeit eingeführt, die dazu führt, dass vorher der Jahresurlaub nur anteilig genommen werden kann.

Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?

Erkrankt ein Arbeitnehmer, wird diese Zeit nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen, da es sich nicht um eine Phase der Erholung, sondern der Genesung handelt. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass eine Erkrankung während des Urlaubs eintritt. Und was jetzt?

Wenn die Jahresurlaubsplanung von Grippe, Magenschmerzen oder einem gebrochenen Bein durchkreuzt wird, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden, der die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Nur, wenn Sie diesen Nachweis rechtzeitig dem Arbeitgeber vorlegen, rechnet dieser ebenjene Tage nicht dem Urlaub zu (§ 9 BurlG).

In diesem Zusammenhang stellt sich darüber häufig die Frage: Wann verfällt der Jahresurlaub? Beschäftigte haben die Möglichkeit, aufgelaufenen Resturlaub aus dem vorherigen Jahr für gewisse Zeit ins nächste Jahr mitzunehmen. In der Regel ist der Stichtag hier der 31. März des Folgejahres. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die übrigen Tage dann genommen werden, sonst kommt es dazu, dass der Jahresurlaub verfällt.

Stimmen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab und vereinbaren, dass die übrigen aus dem Jahresurlaubsanspruch hervorgehenden freien Tage auch nach dem 31. März genommen werden können, ist auch das rechtens und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.

Wie ist es um den Jahresurlaub bei Kündigung bestellt?

Jahresurlaub: Was gesetzlich festgelegt ist, darf nicht unterschritten werden.
Jahresurlaub: Was gesetzlich festgelegt ist, darf nicht unterschritten werden.

Entscheidet sich die eine oder andere Seite dazu, das Arbeitsverhältnis zu beenden, heißt das nicht, dass der Urlaubsanspruch damit hinfällig wird.

In der Praxis haben sich hier zwei verschiedene Wege etabliert. Entweder der Resturlaub wird gewährt oder er wird ausbezahlt. Doch hierbei ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten bei der Berechnung vom Jahresurlaub. Schließlich scheiden Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten aus. Und das hat Auswirkungen.

Erfolgt die Kündigung in der ersten Hälfte des Jahres, steht dem Angestellten ein Teil vom Jahresurlaubsanspruch zu. Und was passiert, wenn bis zu diesem Zeitpunkt schon zu viel Urlaub genommen wurde?

Hier können Ausgleichszahlungen auf Sie zukommen, wenn diese zum Beispiel in einem geltenden Tarifvertrag festgehalten sind. Im zweiten Halbjahr sieht es anders aus: Sie haben Sie einen Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub bei wirksamer Kündigung. Für diesen ist es jedoch unabdingbar, dass Sie im Unternehmen mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt waren.

Achtung: Wollen Sie von dieser Option Gebrauch machen, sollten Sie sich gewahr sein, dass der alte Arbeitgeber den neuen unter Umständen darüber informiert, dass Sie Ihren Jahresurlaubsanspruch bereits ausgereizt haben. Das bedeutet: Treten Sie anschließend einen neuen Job an, kann es sein, dass hier erstmal keinen Urlaub mehr nehmen können.

Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urlaubsrecht:

Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
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  • Keller, Tanja (Autor)
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Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
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  • Girstmair, Juliane (Autor)
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Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
  • Recht, G. (Autor)
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Kommentare

  1. Jana meint

    18. September 2018 um 22:08

    Ich bin gesetzlich versichert in Teilzeit angestellt., arbeite an zwei Tagen (Mo.+Di ) pro Woche 19 Stunden. Alle 3 Monate gibt es pro Monat aber 5 Montage und Dienstage, wie wird das abgerechnet, bzw wie verhält es sich mit dem Urlaub. Mein Gehalt ist jeden Monat gleich.
    Ich habe von einem Faktor (Formel ) gehört, welche das gerecht berechnen kann.
    Stimmt das und wie lautet die Formel?

    Antworten
  2. Linda meint

    1. Oktober 2018 um 13:56

    Hallo,

    ich bin Arzthelferin und habe einen Musterarbeitsvertrag der Bundesärztekammer – nicht den Manteltarifvertrag.
    In beiden heisst es, dass mir jährlich 28 Urlaubstage zustehen. Und in meinem Vertrag heisst es weiter:

    Soweit in diesem Arbeitsvertrag Regelungen nicht enthalten sind, gelten die Bestimmungen und tariflichen Abschlüsse in der jeweils gültigen Fassung, die von der ‚Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten‘ mit Berufsverbänden und Gewerkschaften vereinbart worden sind.

    Im Tarifvertrag steht zum Thema Kündigung und Urlaub dann, dass die Arzthelferin in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres mindestens Anspruch auf 20 Arbeitstage bzw 24 Werktage Urlaub hat – nach dem Bundesurlaubsgesetz.

    Jetzt aber meine Frage:
    Habe ich nach Verstreichen des 30.06. nicht eigentlich den vollen Anspruch auf meine 28 Tage Urlaub erworben?!
    Oder aber gilt dann der Manteltarifvertrag und widerspricht im Grunde dem Bundesurlaubsgesetz, was bedeutet ich habe nur Anspruch auf 20 Tage?!
    Steht der Manteltarifvertrag über dem Bundesurlaubsgesetz?

    Sehr umfangreiche Beschreibung, Entschuldigung dafür aber ich bin leider momentan verwirrt.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 um 8:13

      Hallo Linda,

      Ansprüche über dem Mindesturlaub können vom Arbeitgeber flexibler vereinbart werden. Wie der Fall bei Ihrem Vertrag liegt, kann jedoch nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Jana meint

    2. Oktober 2018 um 14:39

    Hallo ich arbeite seid 22 j in einem Fleischer Fachbetrieb. Wie hoch ist mein Anspruch auf Urlaub? Habe eine 6 Tage Woche ich werde gleich gestellt mit jemanden der gerade erst 3 Monate bei uns ist ab dem 11 jahr betriebsangehörigkeit steht mir doch eigentlich mehr zu oder mfg

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Oktober 2018 um 11:59

      Hallo Jana,
      wie viel Jahresunrlaub einem Arbeitnehmer zusteht, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder – sofern dieser keine Regelung enthält – nach § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Demnach haben Beschäftigte bei einer 6-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Sonja meint

    9. Oktober 2018 um 13:42

    Muss man für Feiertage ( Ostermantag und Pfingstmontag ) auch Urlaub einreichen????

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Oktober 2018 um 13:56

      Hallo Sonja,
      in der Regel sind gesetzliche Feiertage für den Arbeitnehmer frei. Dementsprechend spricht § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) auch davon, dass der Urlaub für Werktage gewährt wird, also für Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Denise meint

    11. Oktober 2018 um 15:11

    Hallo,
    Ich habe da ein kleines Anliegen und bin hier leider nicht fündig geworden.Aber vielleicht können Sie mir helfen.
    Und zwar geht es um Urlaub.
    Angenommen ich bin jetzt diese Woche Krankgeschrieben habe aber die nächsten zwei Wochen Urlaub…Darf ein Arbeitgeber dann sagen das der Urlaub nicht genommen werden darf weil man nicht von Krank in den Urlaub gehen kann?

    Vielen Dank schonmal für die Antwort
    Lieben Gruß

    Antworten
  6. Petra meint

    15. Oktober 2018 um 10:01

    Hallo,
    in unserem Einzelhandelsbetrieb bekommen wir 30 Tage Urlaub, wobei eine Woche mit 6 Tagen berechnet wird. Nun ist es so, dass wir nur volle Wochen Urlaub nehmen dürfen.
    Zusätzlich darf in Wochen, in denen ein Feiertag liegt, kein Urlaub genommen werden.
    Ist das rechtens ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 16:06

      Hallo Petra,

      in wie weit diese Regelung rechtens ist, darf nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Lisa G. meint

    17. Oktober 2018 um 9:27

    Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,
    ich arbeite in Teilzeit 3 Tage die Woche a. 8 Std. seit März 2018. nun will meine Firma die 8 Stunden auf 10 erhöhen und hat eine Urlaubssperre verhängt. Ich möchte aber im November Urlaub machen, kann meine Firma mir das ablehnen? Mein halbes Jahr Probezeit ist um.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 10:36

      Hallo Lisa,

      ob die Urlaubssperre Ihres Unternehmens zulässig ist, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Dan meint

    21. Oktober 2018 um 12:16

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für Antwort vorab.
    1.Frage : Ich wurde am 23.03.18 eingestellt. Der Arbeitsvertrag ist zum 31.03.2019 befristet.
    M.E. habe ich somit seit dem 23.09.18 den vollen Urlaubsanspruch von 24 Tagen bezogen auf 6 Tage/Woche. 18 Tage habe ich schon genommen.Zum Weihnachtsgeschäft wird aber eine Urlaubssperre verhängt werden.Wie beanspruche ich die 6 Tage ohne mit dem Anwalt drohen zu müssen, obwohl ich vermute,dass man sich quer stellen wird ?

    2.Frage : Da man sich spätestens 3 Monate vor Vertragsende arbeitslos melden muss und ich bereits schlechte Erfahrungen mit dem Jobcenter bzgl. einer rechtzeitigen telefonischen,aber später nicht anerkannten Arbeitslosmeldung gemacht habe, möchte ich persönlich arbeitslos melden.Kann der Arbeitgeber dies verwehren bzw. die Lohnfortzahlung deshalb vorenthalten ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  9. Frank meint

    7. November 2018 um 10:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    laut meines Arbeitsvertrages stehen mir 36 Tage Urlaub zu unter
    Berücksichtigung einer 6 Tage Woche zu.
    Der Vertrag ist unbefristet, läuft schon so seit ca. 7 Jahren.
    Branche ist der Einzelhandel in NWR, das Unternehmen ist nicht tarifgebunden.
    Da das Geschäft, in dem ich arbeite, von Montags bis Samstags geöffnet hat, nehme ich in der Regel einen freien Tag pro Woche um die 40 Std. einzuhalten.
    Nun möchte mein Arbeitgeber die Urlaubstage auf die gesetzlichen 20 Tage kürzen , mit der Begründung, es würde eine 5 Tage Woche sein.

    Ist das so rechtens?

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. November 2018 um 12:00

      Hallo Frank,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage ggf. an einen Anwalt. Wir können nicht beurteilen, was im Einzelfall zulässig ist, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Maja meint

    9. November 2018 um 10:34

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich Entschuldige mich wegen mein schlecht Deutschsprache;
    mein Ehemann ist Angestellter im Gastronomie seit 30.01.2017. in einer Öffentilicher Dienst, für jahre 2017. hat er 22 Urlaubstage bekommen. Ist das ok? Wie viel sollte er Urlaubstage im Jahr 2018. bekomenn?
    Im Arbeitsvertag steht dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit (6 Werkstage) beträgt ausschließlich der Pausen bis zu 36 Stunden. Er hat keine pause. Wass wenn passiert dass er muss merh als 6 Stunde pro Tag Arbeiten, hat er eine Pause dann, und wie wird das berechnet?
    Tage an dennen das Restaurant geschlossen bleibt gelten als Urlaubstage, und dass steht in Arbeitsvertag auch. Dass heißt, er kann nicht selbs wahlen wann er kann Urlaubstage benutzen.
    Tage an dennen das Restaurant wegen jüdischer Feiertage, weil das ist ein Jüdisce Restaurant, geschlossen bleibt,werden als Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit gewährt. Manchmal ist er dann in Minusstunde gegengen. Ist das auch ok?
    Beim Lohnabrechnungslisten, steht nur Monatslohn und wenn er hat Zuschläge für Sonn- und Feiertage dass auch. Aber Mann kann nicht sehen wie viel Urlaubstage ( Urlaubstunden) im Monat bezahlt wird.
    Wnenn passiert das ein gesetzliche Feiertag in dem Zeit des Urlaubstage gennomen wird, dürfen die dass zählen als Urlaubstag?
    Vielen Dank für Antwort.
    Maja

    Antworten
  11. Angelika meint

    13. November 2018 um 19:20

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich arbeite als 24 Stundenkraft Pflegekraft und das vierzehn Tage am Stück!
    Danach habe ich vierzehn Tage frei!
    Ich muss zudem auch an den Feiertagen arbeiten wenn es in den vierzehn Tagen fällt!
    Meine Frage wäre, wieviel Urlaubstage stehen mir zu?

    Mit freundlichen Grüßen Angelika

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. November 2018 um 12:47

      Hallo Angelika,
      normalerweise legt der Arbeitsvertrag fest, wieviel Urlaubstage der Arbeitnehmer beanspruchen kann. Existiert eine solche Regelung nicht, steht dem Beschäftigten der gesetzliche Mindest-Jahresurlaub zu. Das sind 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG)

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Waltraud meint

    14. November 2018 um 11:56

    Hi. hier ist FR. K
    Ich habe vor am 01.08.2019 in Rente zugehen ohne Abzüge. Frage : wie viel Urlaub steht mir zu. Habe 31 Tage Grundurlaub bei einer 5 Tage Woche.

    MFG Fr. K

    Antworten
  13. Viki meint

    15. November 2018 um 20:40

    Ich habe einen neuen Arbeitgeber (Lebensmitteleinzelhandel 6 Tage Woche). Er verlangt das der Urlaub wochenweise genomen werden muss. D.h. wenn ich z.B. Urlaub von Freitag 23.11. – 01.12.18 haben will, dann muss ich Urlaub ab 19.11. beantragen. Ich verliere dadurch z.B. 4 Tage!!! Ist das so Erlaubt?

    Mfg
    Viki

    Antworten
  14. Heike meint

    3. Dezember 2018 um 12:46

    Heike
    Ich habe eine 6 Tage Woche, davon immer einen Tag in der Woche frei. 30 Tage Urlaub im Jahr. Muß ich wenn ich Montags frei habe und den Rest der Woche Urlaub auch den Montag Urlaub nehmen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 um 8:48

      Hallo Heike,

      in der Regel muss für die Tage Urlaub genommen werden, die im Arbeitsvertrag als Arbeitszeit vereinbart sind.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. peter s. meint

    4. Dezember 2018 um 19:07

    hallo liebes ar team,

    meine frage ist folgende: ich gehe am 20. januar 2020 in rente. ich habe 30 tage urlaub.
    5 tage nehme ich im juni, den rest wollte ich ende 2019 bis stichtag rente nehmen. kann ich
    das als an verlangen?

    mfg peter

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 um 9:24

      Hallo peter,

      Urlaub ist in der Regel und im Rahmen des vereinbarten Urlaubsanspruchs nach den Wünschen des Arbeitnehmer zu genehmigen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Richard P meint

    7. Dezember 2018 um 18:02

    Hallo wertes Team von arbeitsrechte.de,

    ich habe einen 40 h Vertrag. Im Arbeitsvertrag sind 25 Werktage Urlaub vereinbart. Im Büro wird prinzipiell nur Mo.-Fr. also 5 Tage gearbeitet. Meine Chefin will mir nun mit Verweis auf das Urlaubsgesetz nur 21 Urlaubstage gewähren. Im Vorstellungsgespräch war von 5 Wochen Urlaub die Rede. Der angebliche Unterschied von Wektagen zu Urlaubstagen wurde ihr wohl erst im Streit mit einem gekündigten Mitarbeiter bei der Frage des Resturlaubs bewust. Nun will sie dies sehr zum Ärger der Belegschaft für das ganze Büro durchsetzen.
    Ist das möglich? Die Werktage entsprechen im diesem Fall doch den Arbeitstagen sollte man meinen.

    MfG
    RHP

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      17. Dezember 2018 um 8:55

      Richard P,
      die Höhe des Jahresurlaubs richtet sich in der Regel nach der entsprechenden Regelung im Arbeitsvertrag, der für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich ist. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Stefanie meint

    27. Dezember 2018 um 14:48

    Hallo, meine mutter arbeitet im einzelhandel,
    Sie hatte 2 wochen urlaub beantragt, dann kam eine OP dazwischen, die sich am 3. urlaubstag ereignete. Montag dienstag hatte sie noch urlaub und am mittwoch war die operation, danach war sie 2 1/2 wochen krank geschrieben. Nach dem Krank wurde ihr die eine woche urlaub direkt dran gehangen… aber in der woche wo die op war wollen die chefin ihr nur noch 3 tage urlaub gut schreiben, obwohl sie eine 6 tages urlaubswoche hat. Montag dienstag urlaub und mittwoch – sonntag krank. Die chefin möchte ihr nur mittwoch- freitag urlaub gut schreiben, was ist mit dem samstag? Denn sie hatte ja auch so 6 tage urlaub gehabt , wenn sie nicht krank geworden wäre… und nicht nur montag -freitag.
    Bitte sendet mir schnell eine antwort, vielen dank schon mal im vorraus!
    Mfg

    Antworten
  18. Gabriele meint

    1. Januar 2019 um 17:56

    Hallo liebes Team,
    darf ich meinen Jahresurlaub auch auf den Januar 2020 verteilen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. Januar 2019 um 10:06

      Hallo Gabriele,
      dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen und Ihren Arbeitsvertrag diesbezüglich ggf. von einem Anwalt überprüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Helga meint

    12. Januar 2019 um 4:10

    Ich arbeite Teilzeit in einem Transport unternehmen.
    Wieviel Urlaub steht mir zu?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Januar 2019 um 11:33

      Hallo Helga,
      wie viel Urlaub Ihnen pro Jahr gesetzlich mindestens zusteht, ist in der Regel abhängig von der Anzahl der Tage, an denen Sie in der Woche arbeiten. Bei 5 Tagen wären es beispielsweise 20 Urlaubstage, bei 4 Tagen entsprechend 16. Normalerweise sollte Ihr Jahresurlaub im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. J. meint

    14. Januar 2019 um 15:55

    Liebes Team,
    ich arbeite Teilzeit wöchentlich immer Di, Fr und alle 14 Tage Mo voll und Samstags halbtags .
    Wenn ich also den Sa arbeite, arbeite ich auch den darauffolgenden Montag. Ich bekomme 30 Tage Urlaub.
    1. Wieviel Urlaubstage muß ich da pro Woche nehmen 5 oder 6 ?
    2. Muss der Urlaub zwingend von Mo- Fr oder sogar bis Sa genommen werden, oder kann ich auch in der Woche beginnen ?
    3. Wenn der Jahresurlaub im Sommer 3 Wochen lang ist, hat der AG bisher immer von mir verlangt, daß ich für den Sa der dazwischen liegt und an dem ich hätte arbeiten müssen, mit meinen Kollegen den Dienst tauschen muß. Ist das so korrekt ?

    Antworten
  21. Manja K. meint

    19. Januar 2019 um 14:52

    Hallo. Ich arbeite in der Gastronomie. Ich hatte bis jetzt 27 Tage Urlaub im Jahr da ich 6 Jahre im Unternehmen bin. Ab dem 7. Jahr stehen mir 30 Tage zu. Mein 7. Jahr beginnt im Mai. Stehen mir dann trotzdem schon 30 Tage zu oder nur 27 weil das 7. Jahr erst im Mai beginnt? Oder vielleicht anteilig?
    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 um 13:57

      Hallo Manja,

      diese Frage kann Ihr Vorgesetzter beantworten. Die genauen Umstände können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Bernd meint

    24. Januar 2019 um 12:57

    Hallo,

    meine Partnerin arbeit als in einen Biosupermarkt als stellvertr. Marktleitung, ist auch schon seit vielen Jahren im Betrieb.
    Früher war das in einer 6 Tage Woche, dann 5 Tage Woche, so steht das auch im Vertrag.
    Nun hat man sich darauf geeinigt das sie nur noch 4 Tage arbeitet, aber bei gleicher Stundenzahl wie damals mit 6 Tagen.
    Im alten Vertrag, der nicht angepasst wurde, steht nun noch das pro Woche Urlaub immer 6 Tage Urlaub abgezogen werden, ist ja auch bei einer 6 Tage Woche ok.
    Wenn sie jetzt aber nur noch 4 Tage arbeitet passt das ja eigentlich nicht mehr. Ihr Chef meint aber das wäre egal und zieht weiter 6 Tage ab. Ist das so ok? Oder können wir uns so retten das man dann eben immer nur 4 Tage eintragen läßt weil man ja eh an zwei Tagen nicht arbeitet? Mittwoch ist z.B. immer frei es sei denn jemand ist krank oder hat Urlaub.

    wäre toll wenn man da etwas Licht ins dunkel bringen könnte.

    Danke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2019 um 17:45

      Hallo Bernd,
      normalerweise muss nur an den Tagen Urlaub genommen werden, an denen ein Arbeitnehmer auch tatsächlich gearbeitet hätte. Wir würden Ihnen daher empfehlen, das Ganze von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Maler meint

    31. Januar 2019 um 18:29

    Darf mein Chef ohne mich zu fragen mein Resturlaub ausbezahlen??

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Februar 2019 um 15:00

      Hallo Maler,

      in de Regel ist im Arbeitsvertrag geregelt, wie mit Resturlaub umgegangen wird.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. H.Intreß meint

    3. Februar 2019 um 19:35

    Meine Frau hat eine 5 Tage Arbeitswoche mit 15 Arbeitsstunden. Wieviel Urlaub steht Ihr zu?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Februar 2019 um 15:46

      Hallo H.Intreß,

      bei 5 Arbeitstagen beträgt der Mindesturlaub pro ganzen Jahr 20 Tage.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Thomas meint

    12. Februar 2019 um 11:02

    Hallo,

    ich hatte gearbeitet bei eine Zeitarbeitfirma von Mai 2018 bis ende Januar 2019,Für Jahr 2018 ich hab bekommen 14 Tage Urlaub(2 tage für jede volle Monat),trotzdem ich hab erfüllt wartezeit von 6 monate für volle Jahresurlaub.
    Habe ich anspruch auf Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat oder auf volle Jaresurlaub(24 Arbeitstage) für 2018?

    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 um 7:24

      Hallo Thomas,

      welche Ansprüche Sie konkret haben, kann leider nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Benno meint

    12. Februar 2019 um 16:52

    Hallo zusammen,

    ich bin 44 Jahre alt, arbeite Vollzeit, 40 Stunden die Woche (Mo. – Fr. , wohne seit 3 Jahren in Deutschland. Uns stehen bei dem jetzigen Arbeitgeber 20 Urlaubstage zu. Ich weiß, dass in einigen Ländern, abhängend von den geleisteten Jahren und oder Alter des Arbeitnehmers einige „Urlaubszuschusstage“ angerechnet werden. Ist es auch der Fall in Deutschland?

    Vielen Dank!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Februar 2019 um 17:22

      Hallo Benno,
      volljährige Arbeitnehmer haben normalerweise keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der nach ihrem Alter gestaffelt wird.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Miklos meint

    12. Februar 2019 um 18:16

    Guten Tag Herren Dammen .

    Die Frage ist ? Wie sind Verhandelt die Arbeitnehneme ( Mittarbeiter (rin) von der Arbeitgeber Unterhehmen Filiale Leiter etc im Betriebs
    Mit so viele probleme und so viele Menschen sind gegangen vor Arbeitsgerischt und Landarbeitgerischt President .Wie Hoch ist die Gezetze für Arbeitgeber ?
    Viele Menschen in Deutschland mit deine Abschluss Ausbildung geprüft Stadtetlisch sind nicht mehr in seinem Zukunft Sischaheit . Was konnte sein im Zukunft das die alle Arbeitnehneme sollte Sischaheit zu werden .
    Die Arbeitgeber sollte Realistik zu werden weil die alle Arbeitnehneme sind die weite enwiklen zu nächste Genration
    Vielen Dank

    Antworten
  28. Sonja meint

    18. Februar 2019 um 10:28

    Guten Morgen !Ich bin 25 Jahre Gesellin im Friseurhandwerk.Ab dem 01.04.2019 trete ich eine neue Arbeitsstelle an.An jedem Mi 9,5 Std. und alle 2 Wochen Samstags für 5 Std.Wieviel Urlaub steht mir zu?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sonja

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Februar 2019 um 15:11

      Hallo Sonja,

      das Gesetz sieht bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage Mindesturlaub vor. Je nachdem wie viele Wochenarbeitstage Sie haben, ergibt sich der Anspruch anteilig. (4 Tage pro Arbeitstag in der Woche)

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Tom meint

    19. Februar 2019 um 13:29

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,

    gemäß meinem Anstellungsvertrag beträgt mein Jahresurlaub „….27 Arbeitstage (40 std., 5 Tage/Woche) und wird anteilig berechnet…“. Wie sie bereits mehrmals geschildert haben besteht ein voller Urlaubsanspruch bei Kündigung nach dem 1. Halbjahr (auf den 1. August). Unsicher bin ich mir jedoch beim nebensatz „anteilig berechnet“. Bezieht sich das „anteilig berechnet“ auch auf einen Urlaubsanspruch (nach dem 1.Halbjahr) bei Kündigung?
    Also, wäre das eine individuelle Vereinbarung? Oder gilt hier trotzdem der gesetzliche Anspruch?

    Beste Grüße
    Tom

    Antworten
  30. Alex meint

    23. Februar 2019 um 14:18

    Guten Tag!

    Darf ein Arbeitgeber bestimmen bis wann sollte jeder Mitarbeiter seinen Jahresurlaub (länger als eine Woche) beangetragen haben?

    VG,
    Alex

    Antworten
    • Sorin meint

      31. Mai 2019 um 8:02

      Hallo,
      Ich arbeite im Vollzeit (36 Stunden pro Woche) als Elektriker und ich habe Arbeitvertrag ab 01.01.2019 bis 30.06.2019. Mein Arbeitgeber hat mir geschrieben dass, wegen geringer Arbeitsaufkommens, mein Arbeitvertrag nicht verlängert wird. Ich habe noch 19 Urlaubstage zu Verfügung (ein Teil von Jahresurlaub) und hat er auch geschrieben dass ich diese Tage nehmen soll.
      1. Darf er sagen dass ich diese Tage nehmen soll oder kann ich entscheiden ob ich weiter 30.3.219 arbeite und diese Tage ausbezahlt werden?
      2. Wenn ich genau 6 Monaten für die Firma gearbeitet habe, habe ich Anspruch für kompletten Jahresurlaub und für komplettes Urlaubsgeld oder nur für ein Teil. Tarifvertrag laut dass Wir 50 % des Urlaubsentgelt bekommen.
      Ich entschuldige mich weil ich zu wenig Deutsch kenne.
      Vielen Dank für die Antwort

      Mit freundlichen Grüßen
      Sorin

      Antworten
      • arbeitsrechte.de meint

        3. Juni 2019 um 9:00

        HallO Sorin,
        Sie können dies mit einem Anwalt besprechen, wir bieten keine Rechtsberatung an.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
  31. Gabriele meint

    14. März 2019 um 20:48

    Hallo,
    laut meinem Arbeitsvertrag stehen mir zusätzlich zum Mindesturlaub bei einer 5 Tage Woche noch weitere 10 Tage zu.
    Mein Arbeitgeber hat nun in einer Zusatzklausel vertraglich festgelegt, dass mir im Austrittsjahr nur noch der gesetzliche Mindesturlaub zusteht, bei Ausscheiden im 1. Halbjahr nur 1/12 für jeden vollen Monat meiner Tätigkeit. Ist das eine zulässige Klausel oder widerspricht sie den eigentlichen Vorgaben des BUrlG und kann ich dagegen Einspruch erheben?

    Vielen Dank,
    Gabriele

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. März 2019 um 11:12

      Hallo Gabriele,

      Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihren Vertrag beurteilen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  32. Gottfried meint

    18. März 2019 um 20:31

    Ich bin Zeitungsausträger und trage 1mal die Woche (immer mittwochs) eine Wochenzeitung aus.

    Im Arbeitsvertrag steht folgende Urlaubsregelung:
    „Bezüglich Erholungsurlaub finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.“

    Bedeutet das, dass ich im Jahr 4 Urlaubstage habe?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. März 2019 um 16:47

      Hallo Gottfried,
      bei einer Ein-Tages-Woche haben Arbeitnehmer dem Bundesurlaubsgesetz zufolge Anspruch auf mindestens vier Tage Urlaub im Jahr.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Bastian meint

    20. März 2019 um 21:05

    Hallo, ich stehe kurz vor meiner Kündigung des neuen Arbeitgebers und komme nicht ganz klar über den noch zustehenden Urlaubsanspruch.
    Arbeitsbeginn war der 1.10.2018 mit 6 Monate Probezeit.

    Mein Arbeitsvertrag enthält folgende Urlaubs $

    Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 24
    Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber
    gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 4 Arbeitstagen. Bei der
    Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.
    Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen
    Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses
    um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen
    Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:
    mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er
    wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche
    Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
    Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die
    Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene
    Mindesturlaub unterschritten wird.
    Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der
    Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt
    mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
    Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen
    Bestimmungen.

    Frage:
    Wenn ich am 28.3 (noch in den letzten tagen meiner Probezeit) die Kündigung einreiche, was steht mir denn genau noch an Urlaubstagen zu, da ich auch folgende Info gefunden habe.

    Zitat:
    Über die ersten drei Monate des neuen Jahrs hinaus ist Resturlaub sonst nur gültig, wenn der Mitarbeiter bis zum 31. Dezember noch keine sechs Monate für seinen Arbeitgeber tätig war und seinen Urlaub wegen einer Probezeit nicht nehmen konnte. Dann kann er bis zum 31. Dezember des neuen Jahres seinen alten Urlaub noch geltend machen.

    Vielen Dank für die Rückemeldung

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. März 2019 um 9:09

      Hallo Bastian,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine individuellen (Rest-)Urlaubsansprüche berechnen. Fragen Sie ggf. bei einem Anwalt nach.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. Alena meint

    1. April 2019 um 12:28

    Hallo, ich war wegen meine Erkrankung von März 2018 bis bis jetzt 2019 zu Hause. Am 06.05 gehe ich zu Wiedereingliederung, ich arbeite im Einzelhandel . Mein Urlaubsanspruch war 36 Tage + 6 Tage wegen meine Behinderung, davon habe ich nur 6 Tage genommen. Da heißt Rest bleibt mir noch 30 Tage. Mein Chef sagt, dass ich nur noch 16 Tage habe. Kann mir jemand das erklären,vielen Dank.

    Antworten
  35. Christoph meint

    8. April 2019 um 17:21

    Hallo, bei mir.läuft zum 09.08.2019 mein Zeitvertrag nach 3 Jahren aus. In meinem Arbeitsvertrag steht: Der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Erholungsurlaub anteilig von 30 Arbeitstagen im Kalenderjahr.
    Jetzt meine Frage, wie viele Tage Urlaub stehen mir für dieses Jahr zu?
    Vielen lieben Dank im Voraus

    Antworten
  36. Anne S. meint

    11. April 2019 um 8:59

    Hallo,

    ich frage für meine Mama. Sie wird am 01.07. in Rente gehen, dass heißt, der letzte Arbeitstag ist der 30.06..

    Nun hat sie volle 6 Monate gearbeitet. Steht ihr dann der hälftige oder der komplette Jahresurlaub zu?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. April 2019 um 11:02

      Hallo Anne S.,

      da das Arbeitsverhältnis noch in der ersten Jahreshälfte beendet wird, sollte üblicherweise nur ein hälftiger Jahresurlaubsanspruch bestehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. Ronny meint

    11. April 2019 um 9:45

    Hallo

    Ich bin der Ronny und 29 Jahre

    Ich arbeite bei der Tageszeitung und bin somit 6 Tage die Woche unterwegs, von 2.30 Uhr bis 6.30 Uhr.
    Ich habe 24 Tage im Jahr frei ( an Urlaubstagen wird nicht der komplette Lohn gezahlt ).

    In meinem 2 Job bin ich 3 tage die Woche Arbeiten ( Mo 3 Std. / Mi 4 Std. / Fr 3 Std. ) und ich habe 36 tage im Jahr frei, wird voll bezahlt.

    Meine Frage.: Warum bekomm ich bei meinem Hauptjob nur 24 tage und bei meinem nebenjob 36 tage urlaub ?
    ist das so Rechtens ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. April 2019 um 10:58

      Hallo Ronny,

      solange der gesetzlich vorgeschrieben Mindesturlaubsanspruch eingehalten wird, kann jeder Arbeitgeber selbst bestimmen, wie viele Urlaubstage er seinem Arbeitnehmer einräumt. Diese sind üblicherweise in voller Höhe zu entgelten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  38. Oliver meint

    24. April 2019 um 14:20

    Hallo,

    ich habe zum 28.6.2019 gekündigt, da der 29. und 30.6 Wochenende sind, und ich eine 5-Tages-Woche habe. Vertraglich stehen mir 30 Urlaubstage zu.

    Dieses Jahr, habe ich bisher 4 Urlaubstage genommen, daher sollte ich nach meinen Berechnungen 11 Tage ausbezahlt bekommen, jedoch will mein Arbeitgeber nur 10.5 auszahlen. Wer ist hier im Recht?

    Ich vermute, dass Sie es damit begründen, dass ich nicht den vollen Juni arbeite, obwohl ich am 29 und 30. sowieso Wochenende hätte, und sie mir somit einen halben Tag abziehen. Ist dagegen etwas zu machen?

    Besten Dank für eure Hilfe.

    Oliver

    Antworten
  39. INGRID meint

    26. April 2019 um 10:59

    Hallo, guten Tag,
    ich bin Zeitungszustellerin. ich habe seit Nov.2018 einen neuen Arbeitgeber bekommen und ich möchte in diesem Jahr mein Arbeitsvertrag kündigen.. Für 2018 konnte ich den Urlaub (4 Tage) im Februar 2019 nehmen. Laut Arbeitsvertrag besteht eine Probezeit von 6 Mon. und der Jahresurlaub laut Arbeitsvertrag sind 24 Tage vereinbart worden.
    Zu wannsollte ich meine Kündigung aussprechen, damit ich meinen vollen Jahresurlaub von 24 Tage nehmen kann?
    Ich würde gerne das Arbeitsverhältnis zum 31. Aug. 2019 beenden. Wäre das so sinnvoll? oder erst zum 30. Sept. 2019.
    Mit freundlichem Grüß

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. Mai 2019 um 8:22

      Hallo INGRID,
      leider steht es uns nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  40. Annegret meint

    1. Mai 2019 um 10:18

    Guten Tag,

    darf der Arbeitgeber nachdem dieser das Arbeitsverhältnis zum 31.05.2019 gekündigt hat, den Arbeitnehmer von der restlichen Arbeitsleistung freistellen und hierdurch den Abgeltungsanspruch der restlichen Urlaubstage (sowohl aus 2019 als auch welche aus 2018 , die nach Absprache noch bestehen) somit umgehen?

    Antworten
  41. Yvonne meint

    10. Mai 2019 um 12:23

    Hallo,
    laut meinem Arbeitsvertrag habe ich 20 Urlaubstage und 7 Erholungstage. Wieso hier eine Unterscheidung gemacht wird, ist mir nicht klar. Jetzt möchte ich zum 30. Juni kündigen. Ich müsste dann ja einen Anspruch auf 13,5 Urlaubstage haben.
    Muss der Arbeitgeber mir das auch genauso gewähren oder kann er auf 13 Tage abrunden oder muss er sogar auf 14 aufrunden?
    Vielen Dank für eine Antwort.
    Yvonne

    Antworten
  42. elke meint

    18. Mai 2019 um 9:51

    ich habe am 15. März in meinem neuen Arbeitsplatz begonnen. inzwischen habe ich wieder gekündigt auf den 15. Juli. steht mir Urlaub zu.

    Antworten
  43. Jan meint

    20. Mai 2019 um 21:14

    Hallo laut Arbeitsvertrag habe ich 28 tage Urlaub im Jahr und habe eine 5 tage woche.
    Am 22.06.2019 fange ich eine Weiterbildung zum Meister an und werde für diese zeit unbezahlt freigestellt.
    Nun meine frage steht mir für 2019 der volle Mindesturlaub von 20 tagen zu oder kriege ich nur monatlich anteiligen Urlaub.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. Mai 2019 um 16:21

      Hallo Jan,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  44. David meint

    6. Juni 2019 um 10:31

    Hallo Arbeitsrechte Team,

    Ich bin Vollzeit (40h) in einer Bäckerei beschäftigt und habe eine Frage zum Urlaub und eine zur wöchentlichen Arbeitszeit.

    Zur wöchentlichen Arbeitszeit:
    Mit mir wurde zur Einstellung eine 5 Tage Woche mit jeweils 8h pro Tag vereinbart, wobei mein freier Tag variieren kann. Jetzt stellt sich heraus, dass ich immer eine 6 Tage Woche gehen soll und dafür weniger Stunden täglich arbeiten muss.

    Ist das Rechtlich in Ordnung?

    Zum Urlaub:

    Laut Bundesurlaubsgesetz stehen mir bei einer 5 Tage Woche 20 Urlaubstage zu und bei einer 6 Tage Woche 24 Urlaubstage. Nun steht in meinem Arbeitsvertrag ein Anspruch von 22 Urlaubstagen, mit Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz.

    Wie viel Urlaubsanspruch steht mir tatsächlich zu?

    Viele Grüße David

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. Juni 2019 um 15:00

      Hallo David,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen, wozu auch die Auslegung von Arbeitsverträgen zählt. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  45. Eric meint

    13. Juni 2019 um 13:45

    Eric
    13.06.19

    Hallo Arbeitsrechte Team,

    bin Rentner und arbeite seit August 2018 Samstags und Sonntags jeweils 5 Std.
    also 10 Std. pro Woche als Kassenkraft im Lebensmittelhandel.
    Frage: wieviel Jahresurlaub steht mir zu?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      17. Juni 2019 um 8:31

      Hallo Eric,
      sofern sich der Anspruch nicht aus dem Arbeitsvertrag ergeben, gelten die in unserem Ratgeber zum Jahresurlaub dargelegten gesetzlichen Regeln. Bitte fragen Sie ggf. bei Ihrem Arbeitgeber nach. Wir bieten keine Rechtsberatung an und berechnen daher auch keine Urlaubsansprüche.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. Heinz meint

    2. Juli 2019 um 15:16

    Guten Tag,
    ich bin ein Security Mitarbeiter. Seit 2012 habe ich Arbeitsvertrag von meinem Arbeitgeber indem festgehalten ist das ich Urlaub nach Tarifvertrag 2 Tage monatlich bekomme. Heute habe ich einen neuen Arbeitsvertrag zur Unterschrift von meinem Arbeitgeber bekommen indem steht das ich nur Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub habe. Wir arbeiten eine sechstage Woche und müssen Samstags als Urlaub geltend machen wenn wir Urlaub nehmen. Soll ich meinen Arbeitgeber darauf hinweisen das ich in meinem alten Vertrag 24 Tage Urlaub habe? Ist es gesetzlich rechtens was er macht? Ich dachte ich hätte irgendwo gelesen das man bei einer 6 Tage Arbeitswoche auf 2 Tage im Monat Anspruch hat. Ist das korrekt?
    Vielen Dank,

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2019 um 17:07

      Hallo Heinz,
      bei einer 6-Tage-Woche schreibt das Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Urlaubstage im Jahr vor.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Nicole S. meint

    4. Juli 2019 um 21:46

    Hallo,
    Ich wollte mal fragen wie viel Urlaub mir im Jahr 2020 zusteht.

    Ich fange am 01.06.2020 wieder an zu arbeiten und komme da aus meiner Elternzeit. Da ich ich ja mehr als die Wartezeit 2020 arbeiten werde, müsste ich doch anspruch auf vollen Jahresurlaub haben?

    MfG

    Antworten
  48. Marion B. meint

    10. August 2019 um 9:55

    Guten Tag ,
    mein Sohn hat einen Job für geringfügig Beschäftigte 400 Euro Basis in einem Baumarkt, er erhält einen Lohn von Euro 10,70…. er hat laut Baumarkt weder Anspruch auf Urlaub noch Lohnfortzahlung bei Krankheit , das sei alles mit dem leicht erhöhten Mindestlohn abgedeckt .
    Kann das möglich sein ? Ist der Baumarkt im Recht ?

    Vielen Dank schon mal

    Antworten
    • Anna meint

      30. August 2019 um 23:43

      Hallöchen
      Ich arbeite seit 6 Jahren in einem Eiscafe von März bis Oktober..ist ein unbefristeter Vertrag trotz Saisonarbeit..laut Arbeitsvertrag 20 Tage im Jahr..wieviele Tage stehen mir für diese zeit wirklich zu?
      Vlg

      Antworten
  49. Aigle meint

    5. September 2019 um 10:19

    Ich habe zZ einen imho fragwürdigen Fall was die Urlaubstage betrifft.
    Ich Arbeite in der Pflege hier sind auch Sonn & Feriertage Arbeitstage, logisch.
    Uns werden performa 29 Urlaubstage gewährt.
    Aber & das ist der Knackpunkt den ich gern klären würde, uns werden durch einen neuen Arbeitsvertrag die sogenannten Feiertagsausgleiche ( freie Tage wenn man an Feiertagen gearbeitet hat ) aberkannt & „stattdessen“ ausgezahlt werden.
    Was hieße das die 15 gesetzlichen Feiertage für mich fort an normale Werktage wären.
    Was hieße das meine 29 Urlaubstage defakto nur noch 14 sind, da ich für Feiertage fortan auch frei nehmen müsste.

    Interprätiere ich zuviel hinein? Wäre dies Angesichts der Urlaubstage Rechnung überhaupt legitim?

    Ich arbeite btw auf 83%, pauschal 7std Dienste 5 Tage die Woche.

    Antworten
    • Elvira G. meint

      11. September 2019 um 10:38

      Hallo hier scgreibt Elvira,

      ich bin Arbeitnehmer im Einzelhandel.
      Meine Frage : Darf der Arbeitgeber Urlaubstage zum kürzen der Minusstunden verwenden ?
      Wurde nicht gefragt und auch nicht benachrichtigt.
      Vielen Dank

      Antworten
  50. Fabian meint

    5. September 2019 um 22:51

    Ich hab am 15 november 2018 angefangen in meiner arbeit und hab nun zum oktober 2019 gekündigt.

    33 tage urlaub laut vertrag und 3 tage vom vorjahr sind noch über wie viele tage würde ich dadurch dann erhalten würde mich interessieren.

    Vielen Dank

    Antworten
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