Einer der Punkte, die einen Arbeitnehmer beim Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses neben Vergütung und Arbeitszeit am meisten interessieren, ist wohl ihr Urlaub. Wird das ganze Jahr über gearbeitet, fiebern die meisten doch auf die wenigen freien Tage regelrecht hin. Für den Jahresurlaub planen sie doch häufig Reisen in ferne Länder, die den Alltag vergessen lassen sollen. Nicht selten wird die Länge des Urlaubs jedoch als zu kurz empfunden.

Die Frage ist deshalb: Wie hoch ist überhaupt der Anspruch auf Jahresurlaub? Gibt es ein Gesetz dazu? Und was passiert mit dem übrigen Jahresurlaub bei Kündigung? Alltägliche fragen, deren Beantwortung sich dieser Artikel widmet.
Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr vor. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären dies entsprechend 20 Tage.
Ja, der Chef kann Ihnen vertraglich mehr Urlaubstage im Jahr einräumen. Weiterhin gibt es spezielle Personengruppen, die ohnehin einen höheren Urlaubsanspruch haben. Infos dazu finden Sie hier.
Können Sie aufgrund einer Krankheit nicht auf der Arbeit erscheinen, werden die Fehltage nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Wenn Sie im Urlaub erkranken, werden Ihnen die Tage normalerweise gutgeschrieben. Dazu bedarf es jedoch in der Regel einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
Neben den Urlaubstagen müssen die meisten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Sie werden dem Jahresurlaubsanspruch nicht zugerechnet, sondern kommen noch oben drauf.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Wie viele freie Tage der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren muss, hat der Gesetzgeber in ein Gesetz gegossen – das zum Arbeitsrecht zählende Bundesurlaubsgesetz. Das Minimum an Urlaub dient den Arbeitnehmern als Erholung und ist damit Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Er wird bezahlt.
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ § 1 BurlG
Als Arbeitnehmer gelten in diesem Zusammenhang Arbeiter, Angestellte und Auszubildende wie auch arbeitnehmerähnliche Personen. Das heißt, einen Jahresurlaubsanspruch haben sowohl befristete als auch unbefristete Mitarbeiter, Teilzeitkräfte und auch Volontäre.
Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?
Wie hoch der Jahresurlaubsanspruch innerhalb eines Kalenderjahres ausfällt, variiert. Sie hängt davon ab, ob regelmäßig an vier, fünf oder sechs Tagen die Woche gearbeitet wird. Es gilt: Wer mehr arbeitet, dem steht auch ein längerer Mindestjahresurlaub zu.
In Erfahrung bringen Sie den Urlaubsanspruch pro Jahr in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. In diesem einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die jeweiligen Rechte und Pflichten. Doch auch aus einem geltenden Tarifvertrag geht mit unter der Urlaubsanspruch für das Jahr hervor und der ist meistens höher als das, was das Bundesurlaubsgesetz als Jahresurlaub vorsieht. 30 Tage sind hier keine Seltenheit.
Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch

Die angegebenen Zeiten gelten für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer. Bestimmte Personen haben jedoch einen höheren Urlaubsanspruch im Jahr.
Dazu gehören beispielsweise Schwerbehinderte und Jugendliche. Hier sieht der Gesetzgeber höhere Werte vor.
Liegt bei einem Mitarbeiter eine anerkannte Schwerbehinderung vor, so hat dieser bei einer Fünf-Tage-Woche – laut § 125 Sozialgesetzbuch IX – mindestens einen Jahresurlaubsanspruch, der gesetzlich auf 25 Tage terminiert ist. Er erhält damit fünf Tage Urlaub pro Jahr mehr als ein unversehrter Bediensteter.
Und wie hoch fällt der Mindesturlaub im Jahr für Jugendliche aus? Noch nicht volljährige Mitarbeiter werden besonders geschützt. Dies manifestiert sich nicht nur in den Regelungen zur Arbeitszeit, sondern auch ihrem Jahresurlaubsanspruch.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt in § 19, dass Minderjährige, die zum Anfang des Kalenderjahres:
- noch nicht 16 Jahre alt sind, 30 Werktage bezahlten Erholungsurlaub im Jahr haben.
- noch nicht 17 Jahre alt sind, einen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr von 27 Werktagen Minimum haben.
- noch nicht 18 Jahre alt sind, mindestens 25 Werktage im Jahr freibekommen müssen.
Urlaub in der Probezeit – geht das?
Für die meisten Arbeitsverhältnisse werden Probezeiten vereinbart. In dieser Zeit haben sich Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu bewähren und es gelten andere Bestimmungen hinsichtlich der Kündigung. Kann ein Mitarbeiter denn nun in dieser Zeit Urlaub nehmen?
Grundsätzlich ja. Denn mit jedem abgelaufenem Monat der Betriebszugehörigkeit, erarbeitet sich der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (anteiliger Jahresurlaub). Ein Anrecht auf den vollen Jahresurlaubsanspruch hat er erst nach sechs Monaten. Der Gesetzgeber schützt hier die Interessen des Arbeitgebers, den ein längerer Urlaub gleich nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses womöglich hart trifft. Aus diesem Grund wurde eine Wartezeit eingeführt, die dazu führt, dass vorher der Jahresurlaub nur anteilig genommen werden kann.
Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?
Erkrankt ein Arbeitnehmer, wird diese Zeit nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen, da es sich nicht um eine Phase der Erholung, sondern der Genesung handelt. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass eine Erkrankung während des Urlaubs eintritt. Und was jetzt?
In diesem Zusammenhang stellt sich darüber häufig die Frage: Wann verfällt der Jahresurlaub? Beschäftigte haben die Möglichkeit, aufgelaufenen Resturlaub aus dem vorherigen Jahr für gewisse Zeit ins nächste Jahr mitzunehmen. In der Regel ist der Stichtag hier der 31. März des Folgejahres. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die übrigen Tage dann genommen werden, sonst kommt es dazu, dass der Jahresurlaub verfällt.
Wie ist es um den Jahresurlaub bei Kündigung bestellt?

Entscheidet sich die eine oder andere Seite dazu, das Arbeitsverhältnis zu beenden, heißt das nicht, dass der Urlaubsanspruch damit hinfällig wird.
In der Praxis haben sich hier zwei verschiedene Wege etabliert. Entweder der Resturlaub wird gewährt oder er wird ausbezahlt. Doch hierbei ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten bei der Berechnung vom Jahresurlaub. Schließlich scheiden Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten aus. Und das hat Auswirkungen.
Erfolgt die Kündigung in der ersten Hälfte des Jahres, steht dem Angestellten ein Teil vom Jahresurlaubsanspruch zu. Und was passiert, wenn bis zu diesem Zeitpunkt schon zu viel Urlaub genommen wurde?
Hier können Ausgleichszahlungen auf Sie zukommen, wenn diese zum Beispiel in einem geltenden Tarifvertrag festgehalten sind. Im zweiten Halbjahr sieht es anders aus: Sie haben Sie einen Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub bei wirksamer Kündigung. Für diesen ist es jedoch unabdingbar, dass Sie im Unternehmen mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt waren.
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urlaubsrecht:
- Keller, Tanja (Autor)
- Girstmair, Juliane (Autor)
- Recht, G. (Autor)
Letzte Aktualisierung am 1.04.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Susan meint
Hallo,Ich arbeite seit januar in einer Bäckerei. Meine Arbeitszeiten sind von Montag bie Donnerstag 7.30 – 11.30 (16 Stunden)
Ich habe einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen erhalten. Bei der Uraubsplanung stellte sich nun herau, dass ich diesen nur Wochenweise nehmen darf und immer 6 Tage.
Selbst Feiertage muss ich als Urlaubstag nehmen. Einzelne Tage geht garnicht.
Dieses Art der Urlaubsvergabe kenne ich garnicht. Ist dies gesetzlich so in Ordnung?
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Susan,
normalerweise sollten Arbeitnehmer in der Lage sein einzelne Urlaubstage oder mehrere Tage am Stück in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob diese Vereinbarung rechtlich in Ordnung ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fritz meint
Hallo ich habe im Jahr 30 Tage Urlaub und kündige auf den 15.7 2018
Kann ich die 30 Tage in Anspruch nehmen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Fritz,
sind Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt, haben Sie den vollen Urlaubsanspruch und können die Tage nutzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eva meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite in eine Forschung Institut in Einkauf Abt. Wenn ich Urlaub mache nach Heimat Philippinen nicht jedes Jahr mache 6 Wochen oder 4 Wochen in Stück in andere Länder, nur ich habe jedes Mal ärger mit meiner Chefin egal den Monat ich beantrage Urlaub keine anderen Kollegen eingetragen. Sie hat Ausrede, wenn ich länger Urlaub egal 3 Personen Anwesen sind, kann sein wird jemand krank werden meiner Abwesenheit niemand arbeiten, das ist nicht gerecht und unfair für mich. Sie will immer vorschlagen andere Monat ich Urlaub nehmen. So ungefähr, wenn ich nicht in Arbeit die Welt geht unter.
Ich hoffe jemand kann mir erklären und Hilfen diese Angelegenheit.
Ich bedanke mich in voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Eva
arbeitsrechte.de meint
Hallo Eva,
grundsätzlich haben Sie das Recht, frei zu entscheiden, wann Sie Ihren Urlaub nehmen. Nur bei dringenden betrieblichen Belangen, dürfen Arbeitgeber Einwände einbringen. Klären Sie Ihren Fall am besten mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lisa meint
S.G ExpertenTeam,
Herr X arbeitet seit 10/2014 regelmässig 40 St., 5 Tage/Woche. Sein Urlaubsanspruch beträgt 25 Arbeitstage im Kalenderjahr, und ab J. 2017 26 Arbeitstage. Bis jetzt hat er 3 Wochen Urlaub im Sommer, und 1 Woche im Winter gehabt. Also 4 Wochen pro Jahr, NICHT 5 WOCHEN! Es gibt eine Verwirrung zwischen Arbeitstagen und Werktagen? Was ist richtig?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lisa,
der Urlaub wird für die Arbeitstage genommen, nicht für Werktage. Bei einer 5-Tage-Woche und 25 Urlaubstagen im Jahr entspricht dies einem Urlaubsanspruch von 5 Wochen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Melinda S. meint
Hallo,
ich arbeite seit 04.05.2015 im Hotel in Vollzeit. 5 Tage die Woche. Jedes Jahr habe ich nur 23 Urlaubstage. Ist das richtig, dass man nur so wenig Urlaub hat? Meine bekannte arbeitet bei einer andere Firma in Teilzeit, sie ist jünger als ich und hat auch kein Kind, sie hat trotzdem 42 Tage Urlaub.
MfG
Melinda Sásik
arbeitsrechte.de meint
Hallo Melinda,
der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch bei einer Arbeitszeit von 5 Tagen die Woche beträgt 20 Urlaubstage im Jahr. Der Arbeitsvertrag kann eine höhere Anzahl an Urlaubstagen festlegen, dies liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lisa meint
S.G. ArbeitsrechteTeam,
Herr X arbeitet seit 10/2014 regelmsässig 40 St./5 Tage per Woche.
Er hat Urlaub J. 2015 + 2016 ingsgesamt nur 4 Wochen per Jahr gehabt. (=Mindesturlaub)
In seinem Arbeitsvertragt steht:
Der Urlaubanspruch beträgt im ersten Jahr 25 Arbeitstage im Kalenderjahr. Pro 2 Jahre Betriebszugehorigkeit erwirbt der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Urlaubstag. Die Höchstgrenze des Urlaubanspruchs beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Arbeistage sind also Mo-Fr, insgesamt 5/Woche
Ab J. 2017 hat er 26 Arbeitstage Urlaub. Sommer 2017 hatte er 3 Wochen (also 15 Arbeitstage, nicht 18 Werktage Urlaub.) Er hat noch Recht für 11 Tage Urlaub bis Ende März??? Der Arbeitgeber hat nichts informiert! Was soll er tun?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lisa,
der Arbeitgeber ist nicht in der Pflicht, auf nicht wahrgenommenen Urlaubsanspruch zu reagieren. Ein Gespräch mit dem AG kann vielleicht eine akzeptable Lösung für beide Seiten hervorbringen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kathrin meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Urlaubsberechnung.
Ich werde zum 31.05.2018 kündigen (4 Jahre im Unternehmen) und möchte den mir noch zustehenden Urlaub nehmen.
Nach meiner Berechnung wären das noch 6 Tage.
Berechnung: 5 Monate / 12 Monate * 28 Tage Jahresurlaub = 11,6 Urlaubstage – 6 bereits genommene Urlaubstage = 5,6 Urlaubstage = 6 (aufgerundet)
Ist meine Berechnung richtig? Stehen mir noch 6 Tage Urlaub zu? Oder ändert sich die Berechnung wenn man schon Urlaub in der ersten Jahreshälfte genommen hat?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kathrin,
Ihre Kündigung erfolgt in der ersten Jahreshälfte (bis zum 30. Juni). Deshalb gilt: Sie besitzen einen Anspruch für 1/12 des gesetzlichen Jahresurlaubs für jeden Monat, den Sie im Kalenderjahr gearbeitet haben. Es ist richtig, dass bereits genommener Urlaub abzuziehen ist. Des weiteren ist zu beachten: Bei der Berechnung ist der gesetzliche Urlaub und der Zusatzurlaub nur dann zusammenhängend zu beachten, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden bzw. es im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Ansonsten leitet sich der Anspruch nur aus dem gesetzlichen Mindesturlaub ab.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Volmering meint
Mein Arbeitsvertrag beginnt am 08.08.2017. Wieviel Urlaub bekomme ich für 2017??
arbeitsrechte.de meint
Hallo Volmering,
das hängt von der Art Ihres Vertrags ab. Der Jahresurlaub bemisst sich z. B. danach, ob eine 5-Tage- oder 6-Tages-Woche vereinbart wurde. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Nov krank geschrieben und habe 7 Urlaubstage aus 2017 die ich bis 31.3.2018 abgelten sollte. Leider bin ich immernoch krank und jetzt soll der Urlaub verfallen. Ich habe tariflich 30 Urlaubstage +einen Nichtrauchertag.Begründung meines AG ist nach dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes….“über den 31.3. hinaus, jedoch nur der gesetzliche Mindesturlaub,d.h.20Tage“
7 Tage Urlaub einfach so weg?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort schonmal im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sandra,
bei langwierigen Erkrankungen muss der Resturlaub nicht immer zwingend bis zum 31. März aufgebraucht werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Hier gilt es, den Einzelfall genauer zu betrachten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Verena meint
Hallo,
mein Arbeitsvertrag läuft auf eine 5 tage/wo, letztes Jahr gab mir die Firma 32 tage Urlaub, dieses Jahr bekomme ich 23 tage, auf Nachfrage hieß es, das letztes jahr an 6 tagen gearbeitet wurde bis Juli, wobei ich immer nur 5 tage gearbeitet habe.das jahr zuvor hab ich im April angefangen dort zu arbeiten und hatte 21 tage Urlaub, habe jedoch von Juni bis November 6 tage gearbeitet. Auch auf meiner LohnAbrechnung stand für Jan u. Feb 18 Urlaubstage 32 und im März 8. Ich war bis 17.4 befristet und seit 18.4.18 entfristet. Erklärung hierfür, personalerin war erkrankt und konnte die Überarbeitung erst im März machen.
Robert L. meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Unternehmen ist die Kündigung immer erst am Monatsende möglich. Deswegen meine Frage gilt das Datums des Aussprechens der Kündigung oder das Datum des Ausscheidens aus dem Unternehmen. D.h. wenn ich zum 30.06 oder 31.05 kündigen würde, hätte ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen und würde somit erst in der 2. Hälfte des Jahres ausscheiden. Würden mir in diesem Fall der volle Jahresurlaub zustehen oder lediglich der Anteil?
Vielen Dank,
Robert
arbeitsrechte.de meint
Hallo Robert,
wenn Sie zu einem Datum in der zweiten Jahreshälfte kündigen, haben Sie den vollen Anspruch.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rika meint
Hallo Zusammen,
Ich bin seit dem 01.01.2015 in einer OGS angestellt. Dieser Vertrag endete am 31.07.2015. Ab dem 01.08.2015 bekam ich dann einen befristeten Jahresvertrag bis zum 31.07.2016. Danach gab es immer fortlaufend einen neuen befristeten Jahresvertrag.
Nun wurde mir zum 31.07.2018 fristgemäss gekündigt, da zum 01.08.2018 ein Trägerwechsel ansteht.
Ich bekomme 30 Urlaubstage, die lt. Vertrag in der schufreien Zeit eines Kalenderjahres genommen werden müssen.
3 Wochen Urlaub werden immer in der 2. Hälfte der Sommerferien, 1 Woche in den Herbstferien und 4 Tage in den Osterferien festgelegt.
Die restlichen Tage werden bei den Weihnachtsferien und / oder als Brückentage abgegolten.
Meine Frage:
Wieviel Urlaubstage stehen mir bis zum 31.07. noch zu
und habe ich Urlaubsanspruch ab dem 01.08.2018?
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Rika,
da mit dem Wechsel des Trägers technisch auch der Arbeitgeber wechselt, sind die Modalitäten für Urlaub aus dem neuen Arbeitsvertrag zu entnehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcel meint
Guten Abend, ich habe eine Frage ich habe am 12.03 angefangen zu arbeiten und wurde zum 4.05 gekündigt wieviel Urlaub steht mir zu bei einer 5 Tage Woche 39 Std.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marcel,
auch der Teilurlaub berechnet sich auf Grundlage des vereinbarten Urlaubs (im Arbeitsvertrag). Ohne diese Angabe, können wir leider keine Aussage dazu treffen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anne meint
Hallo
Ich arbeite seit über einem Jahr in einem Busunternehmen ohne Arbeitsvertrag Vereinbart waren mündlich 26 Urlaubstage ( Steht auch auf der Abrechnung)
Zum 31.07.2018 möchte ich das Arbeitsverhätnis kündigen Ich habe eine 5 Tage Woche Stehen mir jetzt die 26 Tage Urlaub noch zu ( da noch nicht genommen) Oder nur 20 Urlaubstage? Kündigen würde ich ja in der zweiten Hälfte
Würde mich über eine Antwort freuen da ich mir wirklich nicht sicher bin
Mit Freundlichen Grüßen
Anne
arbeitsrechte.de meint
Hallo Anne,
Auch bei einer Kündigung haben Arbeitnehmer noch Anspruch auf den vereinbarten Urlaub. Bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte besteht auch der volle Urlaubsanspruch. Bei mündlichen Verträgen ist es nur manchmal problematisch, den vereinbarten Urlaubsanspruch nachzuweisen. Sollte es diesbezüglich zu Problemen kommen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Patricia meint
Hallo,
ich habe seit Juni 2014 einen Minijob und Anspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr.
Nun bin ich allerdings erkrankt, sodass ich mitte März operiert werden musste und ich für 6 Wochen eine Krankmeldung abgegeben habe. Ab morgen sind mir für 3 Wochen eine AHB genehmigt worden.
Da ich studentisch versichert bin und von der Krankenkasse kein Krankengeld erhalte, wollte ich meinen Jahresurlaub auf Mai und Juni aufteilen.
Der Arbeitgeber teilte mir jedoch mit, dass mir bis Ende Juni nur 12 Tage zustehen und ich die anderen 12 Tage erst ab Juli nehmen darf. Ist das rechtens? Oder steht es mir frei wie ich meinen Jahresurlaub aufteile?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia
arbeitsrechte.de meint
Hallo Patricia,
in den ersten sechs Monaten einer Anstellung hat der Arbeitgeber das Recht, den Urlaub nur anteilig zu gewähren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Patricia meint
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Nur leider beantwortet es nicht ganz meine Frage. Ich bin bereits seit 2014 angestellt. Unter den ersten Monaten einer Anstellung verstehe ich die ersten Monate seit Juni 2014. Wie verhält es sich aber, wenn man bereits seit 4 Jahren im Betrieb ist?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Patricia,
da es nur legal ist, den Urlaub in den ersten Monaten der Anstellung anteilig zu gewähren, muss in der Regel nach Ablauf der Zeit der gesamte Anspruch gewährt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Danny meint
Guten Tag, in meinen Arbeitsvertrag steht, daß ich 20 Tage Grundurlaub und 4 Tage Zusatzurlaub bekomme. Ich habe eine 40 Stunden Woche und ca. alle 3 Wochen arbeite ich Samstags 4 Stunden (diese Samstage stehen aber nicht im Arbeitsvertrag). Ich habe letzte Woche zum 31.05.2018 gekündigt. Ich hatte dieses Jahr noch keinen Urlaub. Ist es richtig, das ich von meinem Arbeitgeber jetzt noch 10 Tage Urlaub im Juni machen kann oder müssten es nicht 12 Tage sein? Können sie mir hierzu helfen und gibt es dazu einen Paragraphen?
MfG Danny
arbeitsrechte.de meint
Hallo Danny,
da die Bedingungen für den Zusatzurlaub nicht bekannt sind, können wir nicht beurteilen, welchen Anspruch Sie haben. Ein Anwalt kann das rechtssicher beurteilen, wenn der Arbeitsvertrag keine Auskunft gibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Britta meint
Hallo.
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum 15.7.2018 ausläuft und wie es aussieht nicht verlängert wird. Ich bin seit zwei Jahren in dem Unternehmen tätig und wir haben 28 Tage Urlaub im Kalenderjahr.
Wenn keine Kündigung vorliegt und der Vertrag einfach nicht verlängert wird, steht mir dennoch der komplette Urlaubsanspruch zu?
Danke für Ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
Hallo Britta,
wenn im Arbeitsvertrag nicht etwas anderes vereinbart ist, sollte der komplette Anspruch gelten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rainer D. meint
ICH gehe ab November in Rente,habe ich den vollen Urlausanspruch?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Rainer,
in der Regel sind die Bedingungen für den Urlaub im Arbeitsvertrag festgehalten. In der Regel besteht nach 6 Monaten im Betrieb ein voller Anspruch.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rainer D. meint
Bitte um Antwort. Gehe ab November in Rente, habe ich den vollen Anspruch auf Urlaub.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Rainer,
in der Regel besteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit der volle Urlaubsanspruch.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mila meint
Hallo,
mein Arbeitsverhältnis hat am 15.12.2017 begonnen. 12.03.18 habe ich die Kündigung erhalten nach Berechnung der Arbeitgeber zum 26.03.2018. Laut Arbeitsvertrag habe ich 28 Urlaubstage. Laut meine Berechnung:
Nominale Zahl der Urlaubstage x Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage = Urlaubsanspruch
28 X 5 tage die Woche/6 Werktage =2,33 Tage pro Monat.
Das bedeutet für Jahr 2018 habe ich 7 tage Urlaub. Arbeitgeber behauptet dass ich habe Anspruch nur für 4 Tage Urlaub da dritte Monat nicht volle Monat ist. Stimmt das?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mila,
da bei kurzer Betriebszugehörigkeit der Urlaub nur anteilig gewährt wird, kann auch ein einzelner Monat die endgültige Menge an Urlaubstagen beeinflussen. Da eine Nichtbeachtung ganzer Monate, die nur anteilig gearbeitet wurde, nicht üblich ist, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Situation exakt beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anne meint
Hallo liebes Team,
arbeite bereits mehrere Jahren in einer Firma, 5 Tage Woche mit 35h pro Woche Arbeitszeit und 28 Tagen Gesamturlaub.
Leider bin ich seit 22.3.18 bis mindestens September krank geschrieben. Ab 30.4.18 wurde der Schwerbehindertenausweis beantragt (Krebs).
Frage: Werden die fünf Tage Schwerbehinderten Urlaub pro Jahr prozentual auf das Jahr herunter gerechnet? Wieviel Schwerbehinderten Urlaub würde ich für dieses Jahr erhalten? Ist das korrekt, dass ich dieses Jahr den Mindesturlaub von 20Tagen noch erhalte?
laut Arbeitsvertrag folgender Wortlaut: „Ist ein Mitarbeiter im Urlaubsjahr mehr als 16Wochen arbeitsunfähig, wird der Urlaubsanspruch für jeden darüber hinausgehende angefangene Monat krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit um ein Zwölfterl gekürzt. Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt hiervon unberührt.“
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Und noch eine andere Frage:
Darf der Arbeitgeber auch bei einem Betriebsunfall die Urlaubstage auf den Mindesturlaub kürzen?
Krankheitsbedingter Ausfall betrug 6 Monate.
Dankeschön für die Antwort und viele Grüße
Anne
arbeitsrechte.de meint
Hallo Anne,
liegt der Nachweis über die Schwerbehinderung nicht für das ganze Jahr vor, wird der Urlaub anteilig gewährt. Wenn also ab dem 30.04. ein Nachweis vorlag ergibt das für den Rest des Jahres einen Anspruch von drei Tagen Zusatzurlaub. Ob die Klausel in Ihrem Vertrag gültig ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anne meint
Hallo liebes Team,
Danke für die Antwort – könnten Sie mir bitte noch die andere Frage beantworten:
Darf der Arbeitgeber auch bei einem Betriebsunfall die Urlaubstage auf den Mindesturlaub 20Tg kürzen? Krankheitsbedingter Ausfall betrug 6 Monate.
Vielen lieben Dank
Anne
arbeitsrechte.de meint
Hallo Anne,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Einzelfallfragen kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex72 meint
Hallo
Ich arbeite befristet auf ein Jahr in einem Unternehmen seit Oktober 2017. Habe jetzt Ende August gekündigt steht mir dann trotzdem der volle Jahresurlaub (30tage) für das Jahr 2018 zu?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Alex72,
Urlaub kann nur für den Zeitraum beansprucht werden, in welchem das Arbeitsverhältnis besteht. Gemäß § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besteht gewöhnlich ein Anspruch auf Teilurlaub in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines laufenden Kalenderjahres ausscheidet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marina meint
Hallo.
Ich arbeite seit Oktober 2017 in dem Unternehmen.
Ich werde am 01.07.2018 kündigen.
Insgesamt habe ich 26 Tage Urlaub und dieses Jahr 4 genommen.
Wie viel Urlaubstage stehen mir nach der Kündigung noch zu?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marina,
entscheidend ist hierbei nicht, wann die Kündigung ausgesprochen wird, sondern zu wann das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Juli, steht Ihnen für jeden gearbeiteten Monat im Jahr 2018 ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs zu. Bei 6 Monaten (Januar bis Juni) und abzüglich der bereits genommenen 4 Tage wären dies 9 Urlaubstage.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis nach dem 1. Juli, können Sie den kompletten restliche Jahresurlaubsanspruch von 22 Tagen geltend machen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Konrnelia meint
Frage ich arbeite im Einzelhandel Teilzeit,130 Stunden im Monat, Ostern und weihnachtet arbeite ich jede Menge Überstunden und die bumele ich januar und Februar ab,werde ich krank hatte ich Pech und meine Überstunden sind trotz Krankheit weg,heute wurde mir auch noch mitgeteilt das ich mir nur zwei Wochen Urlaub aussuchen kann,Rest teilt Firma ein ,aber bei uns gibt es keinen betriebsurlaub. Ist das zulässig?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Konrnelia,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb nicht beurteilen können, ob das so zulässig ist. Nur ein Anwalt kann Ihnen diese Frage verbindlich beantworten. Abhängig ist das auch von Ihrem Arbeitsvertrag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate meint
Hallo,
ich habe anfang des also Januar13 Tage Urlaub gemacht. 4 Davon vom Vorjahr. Also 9 Tage neuer Urlaub.Ende Mai hatte ich nochmal 4 Tage . Den 4ten Tag will mir die Chefin nicht bezahlen, weil ich meinen Urlaub (monatsbezogen) schon überzogen hätte. Wer kann mir helfen…
Habe einen festvertrag und bin seit 7 Jahren in der Firma..
arbeitsrechte.de meint
Hallo Beate,
ein Anwalt kann Sie hierzu beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Starke meint
Guten Tag,
ich arbeite seit Februar 2017 an 5 Tagen in der Woche und jeden 2. Samstag in einem Friseurladen als Kosmetikerin. Die Stunden der Samstagarbeit werden mit Mindestlohn bezahlt oder abgebummelt. Ich bekomme 21 Tage Urlaub. Mein Arbeitgeber rechnet den Samstag nicht mit bei der Ermittlung des Urlaubsanspruches, da er ja vergütet oder Ausgleichszeit gewährt wird. Meines Erachtens zählt der Samstag mit bei der Ermittlung des Urlaubsanspruches, auch wenn es nur jeweils jeder 2. Samstag ist. Also müsste ich 22 Tage Jahresurlaub bekommen. Liege ich damit richtigj? Müßte der Arbeitgeber die Samstagarbeit nicht anders vergüten?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Starke,
§ 3 Bundesurlaubsgesetz besagt folgendes:
Wie hoch Ihr Urlaubsanspruch ist, erfragen Sie bitte gegebenenfalls bei einem Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sascha H. meint
Hallo,
ich bin seit dem 1.10.2016 bei meiner jetzigen Firma beschäftigt und mein Vertrag läuft zum 01.10.2018 aus.
Ich bin seit 11/2017 arbeitsunfähig Krankgeschrieben. Jetzt hat mir mein AG folgendes ausgerechnet, was ich noch an Urlaub habe: Aus 2017 21 Tage, sind unbestritten. Für 2018 rechnet er 9/12 aus 24 Tage Jahresurlaub, also 18 Tage.
Jetzt habe ich aber gelesen: Wenn der Vertrag in 2. Jahreshälfte endet, steht mir der gesammte Jahresurlaub zu, also 24 Tage?
Danke für eine Antwort.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sasha,
in der Regel steht dem Arbeitnehmer ab der zweiten Jahreshälfte der volle Jahresurlaub zu. Für eine individuelle Beurteilung Ihrer speziellen Situation empfehlen wir einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Madeleine meint
Hallo, ich arbeite seit 1.9.2015 als Altenpflegerin
Am 1.6.18 habe ich gekündigt zum 31.08.18
Mein Jahresurlaubsanspruch beträgt 33 Tage.
Meine Frage, habe ich bis Vertragsende Recht auf meinen vollen Urlaub ?
LG Madeleine
arbeitsrechte.de meint
Hallo Madeleine,
bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30.06.) steht Ihnen in der Regel der gesamte gesetzliche Mindesturlaub pro Jahr zu. Die zusätzlichen vertraglichen Urlaubstage kommen noch dazu; es sei denn, es befindet sich eine Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag, die eine anteilige Gewährung der Urlaubstage bei einer Kündigung vorsieht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicole L. meint
Ich bin zum 31.7.2018 gekündigt und habe 4 Tage meines Urlaubs im April genommen. Mir stehen lt. Arbeitsvertrag 26 Tage zu, also ein Rest von 11, da es die 12tel Regelung im AV gibt.
Ich benötige aber 16 Tage und möchte jetzt den Urlaub in Anspruch nehmen, dass heisst, die 20 Tage mindesturlaub abzüglich 4 macht 16.
Mein Chef meinte: er weiß nichts davon – Gespräch beendet.
Mein Anwalt ist im Urlaub, ich habe noch 3 Tage Zeit bis zum Urlaub.
ich bitte um Hilfe!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nicole,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, Ihr Anwalt oder seine Vertretung können Ihnen bestimmt helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ina meint
Guten Morgen, ich habe ebenfalls eine Frage:
Meine Elternzeit ging bis zum 07.06.2018 – vorher Vollzeit, bin ich nun in Teilzeit gewechselt und habe somit zum 08.06.2018 einen NEUEN Vertrag erhalten, bei dem die Beschäftigungszeit des alten Vertrages angerechnet wird.
Alter Urlaub von vor der Elternzeit steht mir noch zur Verfügung. Nun frage ich mich allerdings, wie viel neuer Urlaub mir für das Jahr 2018 noch zusteht?
Ich arbeite in einer 4 Tage Woche und habe laut Vertrag 24 Tage Urlaub pro Jahr.
Stehen mir hiervon nun 1/12 je Baschäftigungsmonat zu (14 Tage) oder der Mindesturlaubsanspruch von 16 Tagen? Danke für die Hilfe
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ina,
um keinen Konflikt mit dem Arbeitgeber zu riskieren, können Sie diese Frage in Ihrer Personalabteilung klären. Sollten Sie sich rechtlich absichern wollen, sollten Sie den Weg zum Anwalt für Arbeitsrecht nicht scheuen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
Hallo liebes Arbeitsrecht Team,
ich arbeite seit mehreren Jahren im 2 Schicht (a 12Stunden), 6 Tage die Woche System.
Seit kurzem wurden die Wöchentlichen Stunden auf max 60 Stunden reduziert.
Demzufolge 5 Tage die Woche.
Mir stellt sich jetzt die Frage ob ich durch diese Umstellung auch von 6 Tagen Urlaub die Woche auf 5Tage die Woche reduzieren kann.
Oder spielt das dabei keine Rolle,
da im Arbeitsvertrag immer noch 6 Tage Woche steht.
LG Tom
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tom,
die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs wird anhand der vereinbarten Arbeitstage berechnet. Der vertragliche Urlaub kann nur durch eine schriftliche Änderung berührt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Riccardo Sch. meint
hallo wollte mal fragen wie das ist. hatte vorher eine firma gehabt mit einem ehemaligen kumbel der sie leiter in den ruin getrieben hat weil sein privates vorging als die arbeit. nun meine frage da wir einen auftrag hatten der bis zum ende diesen jahres geht und ich nun als angestellter diesen auftrag nun erfülle aber für eine firma die es erst auch seit kurzem gibt weil wir als gbr gemeinsamt haften ich aber zur zeit die schulten alleine abarbeite sozusagen ich noch in der probezeit bin steht mir urlaub zu weil ich schulpflichtige kinder habe und die ganze woche auf montage bin steh mir urlaub zu ja oder nein.
gruss riccardo
arbeitsrechte.de meint
Hallo Riccardo,
zu Beginn einer Anstellung wird der Urlaub anteilig gewährt und wird nur selten so früh vollständig gewährt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Josef meint
Hallo,
Ich arbeite 48 stunden woche, moistens 4 mal 10 std und einmal 8 std. I’m Arbeitsvertrag sind diese 48 stunden allerdings auf 6 x 8 stunden ausgelegt, wie ist die gesetzliche lage mit urlaubstagen hier? Momentan become ich 24 Tage so wies es bei einer 6 Tage Woche vorgeschrieben ist aber aendert sich daran etwas mit einer 48 Std Woche?
Momentan arbeiten wir 5 Tage die woche aber I’m Vertrag steht eben 6 Tage Woche, wie belaeuft es sich hier? Egal wie viele Tage wir arbeiten wir Machen jede Woche 48 Std.
Wie siehts aus wenn man 4 mal 12 Stunden schichten arbeitet? Was aendert sich hier?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Josef,
die Änderungen hängen von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Der Mindesturlaub beispielsweise bedingt sich durch die Arbeitstage pro Woche unabhängig von den gearbeiteten Stunden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kira W. meint
Hallo,
mein Arbeitsvertrag endete am 28.2.2018, ein neues Arbeitsverhältnis begann am 1.7.2018. Der neue Arbeitgeber möchte von meinem alten Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung. Ich hatte 2017 einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen, von denen ich 15 Tage bereits genommen hatte. Der Resturlaub aus 2017 kann übertragen werden und ich hätte ihn bis zum 30.9.2018 nehmen können (so ist die Tarifregelung). Aus 2018 habe ich anteilig 5 Tage. Genommen habe ich bis zu meinem Ausscheiden am 28.2.2018 6 Tage Urlaub.
Muß der alte Arbeitgeber nun bescheinigen, dass in 2018 von den anteilig 5 zustehenden Tagen auch 5 genommen wurden (damit fällt der 6. Tag unter den Tisch) oder wird berücksichtigt, dass ich den Resturlaub aus 2017 bis Ende September hätte nehmen können und die genommenen 6 Tage Rest aus 2017 sind und damit keine Urlaubstage aus dem Anspruch in 2018 genommen wurden?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kira,
in der Regel ist zunächst der bestehende Resturlaub aufzubrauchen, bevor der Urlaubsanspruch aus dem aktuellen Kalenderjahr geltend gemacht wird. Es sollte deshalb möglich sein, Ihre genommenen 6 Tage Urlaub mit dem Anspruch aus 2017 abzugelten. Sollte es diesbezüglich mit Ihrem neuen Arbeitgeber zum Streit kommen, raten wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
M.S. meint
Hallo.
Ich habe da auch mal nee Frage wegen Urlaub bei einer Kündigung.
Ich bekam meine Kündigung jetzt…das heißt mein Arbeitsverhältnis besteht bis zum 31.8. Wie sieht es da mit dem jahresurlaub aus. Ich habe eine 3tage Woche, jahresurlaub Anspruch habe ich 15 Tage. Wie viel Tage hätte ich da?. Anteilig oder komplet ?
MfG
M.B
arbeitsrechte.de meint
Hallo M.S.,
gesetzlich würden Ihnen bei einer Drei-Tage-Woche zwölf Urlaubstage im Jahr zustehen. Bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30.06.) haben Sie in der Regel Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Der im Arbeitsvertrag vereinbarte Zusatzurlaub von drei Tagen steht Ihnen normalerweise ebenfalls in vollem Umfang zu, es sei denn, im Arbeitsvertrag befindet sich eine spezielle Klausel, die eine anteilige Urlaubsgewährung vorsieht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Popp meint
hallo, meine frage: ich arbeite gastronomie, urlaubsanspruch 24 tage, ich arbeite jedes wochenende und jeden feiertag. warum bekommt eine bekannte im supermarkt 36tage urlaub +die feiertage da ja supermarkt zu? ich muss arbeiten an feiertagen und hab wesentlich weniger urlaub. warum? im endeffekt bekommt sie sage und schreibe 24tage mehr urlaub als ich(12urlaubstage mehr+12feiertage. kann mir da jemand hilfreich sein
arbeitsrechte.de meint
Hallo Popp,
Ihre Bekannte hat in ihrem Vertrag mehr Urlaub vereinbart. Die Beschäftigungsbedingungen unterscheiden sich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angelika meint
Hallo, ich arbeite als 24Stunden Pflegekraft und das vierzehn Tage am Stück! Dann habe ich vierzehn Tage frei und muss dann wieder vierzehn Tage arbeiten usw. usw.
Meine Frage wäre, wenn ich Urlaub nehme, wird dann Samstag und Sonntag auch als Urlaubstage gerechnet? Und wie sieht es mit Feiertage aus im Urlaub?
Rechnet ein Feiertag im Urlaub auch als Urlaubstag??
Gruß Angelika
arbeitsrechte.de meint
Hallo Angelika,
der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch richtet sich danach, ob eine 5-Tage- oder 6-Tage-Woche im Unternehmen gilt. In der Regel ist der Urlaubsanspruch auch im Vertrag geregelt. Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten zunächst die Personalabteilung zu fragen. Im Falle eines Rechtsstreits kann Ihnen auch ein Anwalt weiterhelfen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexander meint
ich habe in der probezeit nach genau 2 monaten gekündigt. also hätte ich nach meiner rechnung mir 4 urlaubstage in der zeit verdient da ich die 2 monate vollendet habe. erst hieß es ich kann die 4 tage am ende meiner zeit nehmen. dann hieß es auf einmal wenn ich in der probezeit kündige verfallen meine urlaubstage. das ich keinen anspruch habe die urlaubstage zu nehmen ist mir bewust. aber dann müssten sie mir doch ausgezahlt werden oder verfallen sie komplett. in meinem arbeitsvertrag ist dort keine regelung besonders geschildert.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Alexander,
gemäß § 5 BUrlG hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
§ 7 Abs. 4 BUrlG lautet:
Wie sich dies konkrekt in Ihrem Fall verhält, fragen Sie bitte gegebenenfalls einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Klara meint
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag beginnend am 17.4.18 vorliegen. Regelmäßige Arbeitszeit sollte an 1-2 Tagen insgesamt 4-6 Wochenstunden betragen. Befristet war der Vertrag bis Ende Juli 2018. Ich habe keinen Urlaub bekommen. Im Vertrag steht, dass das Bundesurlaubsgesetz gilt. Können Sie mir sagen, wie viel Urlaub mir zusteht?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Klara,
da wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir auch keine Berechnungen vornehmen, wie viel Urlaub einem Arbeitgeber im Einzelfall zusteht. Wie hoch dieser ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob im Unternehmen eine 5- oder 6-Tage-Woche gilt. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
Ich habe eine Frage,
Ich arbeite lt. Vertrag 29,5h die Woche. Eine Woche arbeite ich :
mo/di/do =8h
Mi= 4h
Fr u Sa = frei
Die andere Woche arbeite ich
Di/do/fr= 8h
Mi=4h
Sa=3h.
Mir stehen 17 Tage Urlaub lt meinem Vertrag zu.
Lt. Vertrag habe ich eine 5Tage/Woche!
Wenn ich jetzt am Stück 2 Wochen Urlaub nehme, wieviel Tage darf mein AG abziehen.
LG
S. Schade
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sandra,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und damit auch keinen individuellen Urlaubsanspruch berechnen. Lassen Sie sich dies ggf. von Ihrem Arbeitgeber erklären oder wenden Sie sich im Streifall an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Caro meint
Hallo, wir habe eine seit über 3 Jahren erkrankte Kollegin, die uns nun zum 31.07.2018 verlassen hat. Stehen ihr bei 30 Tagen Jahres-Urlaubsanspruch dann für dieses Jahr nur 18 Tage Urlaub zu (also 15 fürs erste Halbjahr plus aufgerundet 3 für den Juli 2018) – oder entsteht der gesamt Jahres-Urlaubsanspruch für 2018 mit allen Konsequenzen? Vielen Dank für Ihre Beantwortung der Frage!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Caro,
wird das Arbeitsverhältnis nach dem 1. Juli eines Kalenderjahres beendet, steht dem Arbeitnehmer sein kompletter Jahresurlaub zu, sofern keine anderen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung getroffen wurden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Johann meint
Liebes Arbeitsrechteteam,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2019. Zum Urlaub steht dort zusätzlich zum Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen folgender Satz, den ich nicht verstehe: Der Mitarbeiter hat für den Befristungszeitraum einen Urlaubsanspruch in Höhe von 8 Tagen.
Beste Grüße
Johann T.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Johann,
um sicherzustellen, dass der Arbeitsvertrag keine Fehler aufweist, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ela meint
Guten Tag liebes Team Arbeitsrecht,
mein Vertrag hat zum 15. (Februar) begonnen. Ist es rechtens, dass mir für die Zeit vom 16.-28. Februar kein Urlaub zusteht bzw. die Urlaubszeitrechnung erst ab März erfolgt? Mir wurde dadurch ein Tag Urlaub gestrichen und ich kann es bisher nicht nachvollziehen, warum das so in Ordnung sein soll.
Viele Grüße,
Ela
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ela,
für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses steht Ihnen normalerweise ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Wenn Sie Mitte Februar angefangen haben, handelt es sich entsprechend nicht um einen vollen Monat. Um sicherzugehen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ela meint
Hallo liebes Arbeitsrecht-Team,
ich habe noch eine Frage…
Ich arbeite 18 Stunden pro Woche. Da ich aber nur an vier Tagen arbeite, beträgt meine durchschnittliche Arbeitszeit an den vier Tagen 4,5 Stunden.
Wenn ich krank werde bzw. als ich krank war, wurde ich angehalten meine durchschnittliche Arbeitsstundenzahl bei einer 5-Tage-Woche im Stundenzettel zu notieren. Das wären dann 3,6 Stunden und ich würde bei einem geplanten 4,5 Stunden-Tag 0,9 Stunden minus machen. Ist es rechtens, dass ich durch tagweisen Ausfall, von weniger als 5 Arbeitstagen, bei Krankheit Minusstunden machen und die wieder selbst einholen muss?
Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Ela
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ela,
es ist normalerweise nicht rechtens, dass Ihnen Minusstunden entstehen, wenn Sie unverschuldet krank sind. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einzuholen und mit ihm zu besprechen, wie Sie in einem solchen Fall am besten vorgehen sollten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cora meint
Halo,
ich habe fristgerecht am 31.07. gekündigt und scheide zum 31.10. aus dem Unternehmen aus. Ich bin bereits seit 6 Jahren in dem Unternehmen. Mein Jahresurlaub beträgt 28 Tage. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass der Urlaub nach Tarifvertrag geregelt ist – dieser ist der MFA Tarifvertrag (Medizinische Fachangestellte). Dort steht, dass ich Anspruch habe auf 1/12 des Jahresurlaubs habe pro vollendeten Monat…
Frage:
Wieviel Resturlaub steht mir noch zu?
Kann ich den kompletten Jahresurlaub von 28 Tagen geltend machen?
Und ist es rechtens dass ein Resturlaub von 0,4 Tagen abgerundet wird? Oder müssen mir 0,4 Tage entsprechend als Std. umgerechnet und gewährt werden?
Vielen Dank für die Information.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Cora,
wir haben die Grundzüge zur Frage, was mit dem restlichen Jahresurlaub bei Kündigung passiert, in unserem Ratgeber zusammengefasst. Für weitergehende Fragen, die sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen, wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chris D. meint
Hallo, mein Aufhebungsvertrag läuft bis 30.09.18 und habe noch 10 Resturlaubstage von 30 Urlaubstagen. Habe ich Recht auf den vollen Jahresurlaub oder muss ich 7 tage zurücknehmen? arbeite bei der Firma bereits 3 Jahre .
arbeitsrechte.de meint
Hallo Chris D.,
wenn das Beschäftigungsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet, haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Eine entsprechende Klause im Vertrag kann dies jedoch anpassen. Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt davon unberührt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia meint
Guten Tag,
Ich habe folgende Frage.
Ich habe für dieses Jahr noch komplette 30 Tage Urlaub zu verfügung, jedoch bin ich seit März 2018 bis November 2018 krankgeschrieben… nun hatte ich mit Wirksamkeit zu 15.08.18 auf Ärztlichen Rat gekündigt und habe darum gebeten, mir meine Urlaubstage auszuzahlen….. soo nun habe ich Geld überwiesen bekommen in Höhe von 623,32 Euro, was meines Erachtens viel zu wenig ist und meiner Rechnug nach nur 9 Tagen entspricht ich habe eine Netto Stundenlohn von 9,23 Euro bekommen ! Hat das seine Richtigkeit ? Oder kann ich da meine vollen 30 Tage Urlaub einfordern ?! Oder habe ich falsch gerechnet…??Da ich umgerechnet pro Monat ein Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen habe, habe ich gedacht man zahlt mir dann im Prinzip die 8,5 Monate<- bestehendes Arbeitsverhältnis ( aber seit März krank! ) a' 2,5 Tage Anpruch …..??Also in meiner Abrechnung habe Ich alle 30 Tage Urlaub noch stehen gehabt und auch keinen in Anspruch genommen, da Ich eben auch das ganze Jahr bis zur Kündigung Krank war/ bin. Ich hoffe Sie können mir sagen, ob ich im Recht bin alles einzufordern oder ob die Rechnung meines Arbeitsgebers richtigkeit hat …. vielen dank und liebe grüße Claudia
arbeitsrechte.de meint
Hallo Claudia,
ob die Abrechnung so rechtens ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Dieser kann Sie zu Ihren Forderungen beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christoph meint
Hallo,
ich habe eine 5 Tage Woche , Urlaub gesetzlich 20 Tage + 7 Tage Urlaub Zugabe vom Arbeitgeber, gesamt also 27 Urlaubstage – vertraglich geregelt. Nach 4 Jahre Beschäftigung habe ich jetzt im zweiten Halbjahr gekündigt. Demnach habe ich einen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Bezieht sich der Anspruch lediglich auf den gesetzlichen Urlaub (20 Tage) oder auf den kompletten Urlaub (27 Tage)?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christoph,
wie sich Ihr Anspruch gestaltet, sollte im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Der gesetzliche Anspruch sollte aber in jedem Fall bestehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Margit meint
Hallo,
ich arbeite auf 450€ Euro Basis im Einzelhandel, maximal 3 Tage die Woche, insgesamt 9 Stunden. Ich hab im August eine Woche Urlaub genommen, dafür wurden mir 6 Urlaubstage abgezogen (18 Urlaubstage bekomme ich), obwohl ich in dieser Woche nur 3 Tage hätte arbeiten müssen. Mein Chef sagt, im Einzelhandel besteht eine 6 Tage Woche und deswegen werden mir bei einer Woche auch 6 Tage abgezogen. Ich finde das etwas fragwürdig. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Margit,
ob das Vorgehen eines Arbeitgebers im Einzelfall rechtlich in Ordnung ist, können und dürfen wir nicht beurteilen, weil dies unter die Rechtsberatung fällt. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tamara meint
Guten Tag!
Ich habe an 5 Tagen die Woche je 4 Stunden gearbeitet. In dieser Zeit habe ich 37 Urlaubstage angesammelt. Nun arbeite ich an 2 Tagen die Woche je 8 Stunden. Der Arbeitgeber sagt, ich müsse für einen neuen Urlaubstag nun 2 alte nehmen, da meine alten ja nur 4 Stunden wert waren und nicht 8, und ich sonst Minus machen würde. Ist das richtig?
Heike meint
Hallo und zwar würde mich mittlerweile interessieren ob das mit meinem Urlaub überhaupt so rechtens ist. Ich arbeite seit 2007 in der Firma und seit 2011 auf steuerkarte,bin Mutter und ich habe eigentlich nur einen Vertrag über 100 Std im Monat (früh/mittag/nacht, unregelmäßig, mal vier mal fünf tage in der woche, auch feiertags und Sonntage)und laut vertrag stehen mir 20 urlaubstage zu, alles schön und gut aber seit vier jahren arbeite ich allerdings immer mehr monatlich an stunden, so zwischen 120 und 140 stunden, unregelmäßig in der woche verteilt, wie gesagt mal arbeite ich an vier tagen in der woche, manchmal auch an fünf und auch (selten) an sechs tagen. mit unter sogar in einer woche in zwei bis drei verschiedene Schichten. Müsste mir da nicht rein theoretisch etwas mehr an urlaub zu stehen? denn auf nur 100 stunden monatlich komme ich schon lange nicht mehr, selbst im sommer urlaub hatte ich etwas über 70 stunden plus die 12 tage urlaub (ausnahmsweise gab es die geringe stunden Zahl trotz urlaub) die mir auch „bezahlt wurden“ schon länger fühle mich, auch auf andere dinge bezogen , leicht verarscht und ausgenutzt.
Danke für die antwort und liebe grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Heike,
da wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir Ihren Fall auch nicht einschätzen und beurteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de