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Wie hoch ist der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2023

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Einer der Punkte, die einen Arbeitnehmer beim Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses neben Vergütung und Arbeitszeit am meisten interessieren, ist wohl ihr Urlaub. Wird das ganze Jahr über gearbeitet, fiebern die meisten doch auf die wenigen freien Tage regelrecht hin. Für den Jahresurlaub planen sie doch häufig Reisen in ferne Länder, die den Alltag vergessen lassen sollen. Nicht selten wird die Länge des Urlaubs jedoch als zu kurz empfunden.

In Deutschland existiert ein gesetzlicher Jahresurlaubsanspruch.
In Deutschland existiert ein gesetzlicher Jahresurlaubsanspruch.

Die Frage ist deshalb: Wie hoch ist überhaupt der Anspruch auf Jahresurlaub? Gibt es ein Gesetz dazu? Und was passiert mit dem übrigen Jahresurlaub bei Kündigung? Alltägliche fragen, deren Beantwortung sich dieser Artikel widmet.

Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch

Wie hoch ist der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr vor. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären dies entsprechend 20 Tage.

Ist auch ein höherer Jahresurlaubsanspruch möglich?

Ja, der Chef kann Ihnen vertraglich mehr Urlaubstage im Jahr einräumen. Weiterhin gibt es spezielle Personengruppen, die ohnehin einen höheren Urlaubsanspruch haben. Infos dazu finden Sie hier.

Was geschieht mit meinem Jahresurlaubsanspruch, wenn ich krank war?

Können Sie aufgrund einer Krankheit nicht auf der Arbeit erscheinen, werden die Fehltage nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Wenn Sie im Urlaub erkranken, werden Ihnen die Tage normalerweise gutgeschrieben. Dazu bedarf es jedoch in der Regel einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

Neben den Urlaubstagen müssen die meisten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Sie werden dem Jahresurlaubsanspruch nicht zugerechnet, sondern kommen noch oben drauf.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch
  • Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
    • Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?
    • Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch
    • Urlaub in der Probezeit – geht das?
    • Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?
  • Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht
    • Weiterführende Suchanfragen

Literatur zum Thema Urlaubsrecht

Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)

Wie viele freie Tage der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren muss, hat der Gesetzgeber in ein Gesetz gegossen – das zum Arbeitsrecht zählende Bundesurlaubsgesetz. Das Minimum an Urlaub dient den Arbeitnehmern als Erholung und ist damit Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Er wird bezahlt.

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ § 1 BurlG

Als Arbeitnehmer gelten in diesem Zusammenhang Arbeiter, Angestellte und Auszubildende wie auch arbeitnehmerähnliche Personen. Das heißt, einen Jahresurlaubsanspruch haben sowohl befristete als auch unbefristete Mitarbeiter, Teilzeitkräfte und auch Volontäre.

Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?

Wie hoch der Jahresurlaubsanspruch innerhalb eines Kalenderjahres ausfällt, variiert. Sie hängt davon ab, ob regelmäßig an vier, fünf oder sechs Tagen die Woche gearbeitet wird. Es gilt: Wer mehr arbeitet, dem steht auch ein längerer Mindestjahresurlaub zu.

Beruht das Arbeitsverhältnis auf einer Vier-Tage-Woche, stehen Ihnen mindestens 16 Tage Urlaub im Jahr zu. Arbeiten Sie fünf Tage in der Woche, kommen Sie auf mindestens 20 Tage. Bei einer Sechs-Tage-Woche müssen mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr bezahlt werden.

In Erfahrung bringen Sie den Urlaubsanspruch pro Jahr in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. In diesem einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die jeweiligen Rechte und Pflichten. Doch auch aus einem geltenden Tarifvertrag geht mit unter der Urlaubsanspruch für das Jahr hervor und der ist meistens höher als das, was das Bundesurlaubsgesetz als Jahresurlaub vorsieht. 30 Tage sind hier keine Seltenheit.

Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch

Jahresurlaub berechnen: Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, ist abhängig davon, wie viele Arbeitstage Ihre Woche hat.
Jahresurlaub berechnen: Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, ist abhängig davon, wie viele Arbeitstage Ihre Woche hat.

Die angegebenen Zeiten gelten für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer. Bestimmte Personen haben jedoch einen höheren Urlaubsanspruch im Jahr.

Dazu gehören beispielsweise Schwerbehinderte und Jugendliche. Hier sieht der Gesetzgeber höhere Werte vor.

Liegt bei einem Mitarbeiter eine anerkannte Schwerbehinderung vor, so hat dieser bei einer Fünf-Tage-Woche – laut § 125 Sozialgesetzbuch IX – mindestens einen Jahresurlaubsanspruch, der gesetzlich auf 25 Tage terminiert ist. Er erhält damit fünf Tage Urlaub pro Jahr mehr als ein unversehrter Bediensteter.

Gewährt der Arbeits- oder Tarifvertrag ein Mehr an Urlaub (über das Mindestmaß an 20 Tagen hinaus, so werden ihm bei einer Fünf-Tage-Woche darauf die zusätzlichen fünf Tage angerechnet. Bei einer viertägigen Arbeitstätigkeit pro Woche sind es entsprechend vier Tage Zusatzurlaub und bei sechs Tagen auch sechs Tage mehr.

Und wie hoch fällt der Mindesturlaub im Jahr für Jugendliche aus? Noch nicht volljährige Mitarbeiter werden besonders geschützt. Dies manifestiert sich nicht nur in den Regelungen zur Arbeitszeit, sondern auch ihrem Jahresurlaubsanspruch.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt in § 19, dass Minderjährige, die zum Anfang des Kalenderjahres:

  • noch nicht 16 Jahre alt sind, 30 Werktage bezahlten Erholungsurlaub im Jahr haben.
  • noch nicht 17 Jahre alt sind, einen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr von 27 Werktagen Minimum haben.
  • noch nicht 18 Jahre alt sind, mindestens 25 Werktage im Jahr freibekommen müssen.

Urlaub in der Probezeit – geht das?

Für die meisten Arbeitsverhältnisse werden Probezeiten vereinbart. In dieser Zeit haben sich Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu bewähren und es gelten andere Bestimmungen hinsichtlich der Kündigung. Kann ein Mitarbeiter denn nun in dieser Zeit Urlaub nehmen?

Grundsätzlich ja. Denn mit jedem abgelaufenem Monat der Betriebszugehörigkeit, erarbeitet sich der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (anteiliger Jahresurlaub). Ein Anrecht auf den vollen Jahresurlaubsanspruch hat er erst nach sechs Monaten. Der Gesetzgeber schützt hier die Interessen des Arbeitgebers, den ein längerer Urlaub gleich nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses womöglich hart trifft. Aus diesem Grund wurde eine Wartezeit eingeführt, die dazu führt, dass vorher der Jahresurlaub nur anteilig genommen werden kann.

Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?

Erkrankt ein Arbeitnehmer, wird diese Zeit nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen, da es sich nicht um eine Phase der Erholung, sondern der Genesung handelt. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass eine Erkrankung während des Urlaubs eintritt. Und was jetzt?

Wenn die Jahresurlaubsplanung von Grippe, Magenschmerzen oder einem gebrochenen Bein durchkreuzt wird, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden, der die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Nur, wenn Sie diesen Nachweis rechtzeitig dem Arbeitgeber vorlegen, rechnet dieser ebenjene Tage nicht dem Urlaub zu (§ 9 BurlG).

In diesem Zusammenhang stellt sich darüber häufig die Frage: Wann verfällt der Jahresurlaub? Beschäftigte haben die Möglichkeit, aufgelaufenen Resturlaub aus dem vorherigen Jahr für gewisse Zeit ins nächste Jahr mitzunehmen. In der Regel ist der Stichtag hier der 31. März des Folgejahres. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die übrigen Tage dann genommen werden, sonst kommt es dazu, dass der Jahresurlaub verfällt.

Stimmen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab und vereinbaren, dass die übrigen aus dem Jahresurlaubsanspruch hervorgehenden freien Tage auch nach dem 31. März genommen werden können, ist auch das rechtens und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.

Wie ist es um den Jahresurlaub bei Kündigung bestellt?

Jahresurlaub: Was gesetzlich festgelegt ist, darf nicht unterschritten werden.
Jahresurlaub: Was gesetzlich festgelegt ist, darf nicht unterschritten werden.

Entscheidet sich die eine oder andere Seite dazu, das Arbeitsverhältnis zu beenden, heißt das nicht, dass der Urlaubsanspruch damit hinfällig wird.

In der Praxis haben sich hier zwei verschiedene Wege etabliert. Entweder der Resturlaub wird gewährt oder er wird ausbezahlt. Doch hierbei ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten bei der Berechnung vom Jahresurlaub. Schließlich scheiden Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten aus. Und das hat Auswirkungen.

Erfolgt die Kündigung in der ersten Hälfte des Jahres, steht dem Angestellten ein Teil vom Jahresurlaubsanspruch zu. Und was passiert, wenn bis zu diesem Zeitpunkt schon zu viel Urlaub genommen wurde?

Hier können Ausgleichszahlungen auf Sie zukommen, wenn diese zum Beispiel in einem geltenden Tarifvertrag festgehalten sind. Im zweiten Halbjahr sieht es anders aus: Sie haben Sie einen Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub bei wirksamer Kündigung. Für diesen ist es jedoch unabdingbar, dass Sie im Unternehmen mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt waren.

Achtung: Wollen Sie von dieser Option Gebrauch machen, sollten Sie sich gewahr sein, dass der alte Arbeitgeber den neuen unter Umständen darüber informiert, dass Sie Ihren Jahresurlaubsanspruch bereits ausgereizt haben. Das bedeutet: Treten Sie anschließend einen neuen Job an, kann es sein, dass hier erstmal keinen Urlaub mehr nehmen können.

Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urlaubsrecht:

Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
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  • Keller, Tanja (Autor)
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Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
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  • Girstmair, Juliane (Autor)
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Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
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Kommentare

  1. Francisco meint

    25. September 2019 um 15:05

    Guten Tag,

    ich habe am 04.02.2019 einen befristeten Vertrag bis zum 31.08.2019 bei eine Firma angefangen. Am 29.08.2019 wurde mir, für gleiche Tätigkeit, der Vertrag befristet verlängert
    bis zum 31.02.2020.
    Der volle Jahresurlaub beträgt 28 Tage, die Firma gibt mir für 2019 aber nur 22,5 Tage mit der Begründung das ich in Januar nicht gearbeitet habe und der Februar nicht voll somit mir nur
    Der Urlaub einteilig zu stät (28/12*10).
    Ist das korrekt oder stät mir der volle Jahresurlaub zu? Da ja die Wartezeit von 6 Monate in 2019 erfüllt ist.

    Vielen Dank für Ihre Antwort in voraus,

    Antworten
  2. kurt meint

    14. Oktober 2019 um 16:31

    Hallo ich bin 67 Jahre und arbeite in vollzeit 45 stunden.Wieviel urlaub steht mir zu.Danke für eine Antwort

    Antworten
    • David meint

      6. November 2019 um 17:30

      Bei einer 5 Tage Woche sind das 20 Tage im Jahr

      Antworten
    • Dirk meint

      28. Juli 2021 um 18:10

      Ich bin seit November krank geschrieben, seit anfang Januar bekomm ich Krankengeld von der Krankenkasse. Ich möchte Anfang September wieder arbeiten gehen. Wieviel Urlaub steht mir für dieses Jahr zu?

      Antworten
  3. Stefanie meint

    15. Oktober 2019 um 12:25

    Meine Frage ich bin 25% angestellt wieviele Tage Urlaub stehen mir dann zu?

    Antworten
  4. Carmen meint

    19. Oktober 2019 um 18:14

    Guten Tag,
    am 01.06.2020 ist bei mir Rentenbeginn.
    Habe ich Anspruch auf die vollen 5 Tage Zusatzurlaub da ich Schwerbehindert bin?Die „normalen“ Urlaubstage 2 pro Monat ,also 10 Tage laut meiner Kenntnis!?

    Vielen Dank für die Antwort im voraus!

    Antworten
  5. Kerstin meint

    28. Oktober 2019 um 21:24

    Habe ich Anspruch auf Urlaub den ich selbst festlegen kann. Wenn ja, wieviel Tage sind das?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  6. Christian meint

    31. Oktober 2019 um 15:41

    Guten tag,
    Kurze frage, ich habe Betriebsurlaub von 20.07-07.08-2020 und meine Frau hat ihren Arbeitgeber nach Urlaub gefragt in dieselbe Periode, weil wir ja Ehepaar sind. Ihr wurde aber der Urlaub absesagt, weil da die Sommerferien sind. Wir haben keine Kinder. Hat sie irgendwelche rechte?
    MfG Christian

    Antworten
    • Ralf meint

      16. Dezember 2019 um 13:47

      Der Arbeitgeber darf Urlaub ablehnen – muss dann aber einen Ersatztermin anbieten.
      Benachteiligung von Arbeitnehmer ohne Kinder – widerspricht bestimmt dem Gleichheitsgrundsatz.
      Alles in allem – einen Anwalt fragen, der hat Rechtswissenschaften Studiert und sollte das wissen.

      Antworten
  7. Rene' B. meint

    9. November 2019 um 18:45

    Wie viel Urlaubstage müssen zusammenhängend als Jahresurlaub per Gesetz vom Arbeitgeber gewährt werden im Kalenderjahr?

    Antworten
    • Ralf meint

      16. Dezember 2019 um 13:52

      Wenn es eine 5 Tage Woche ist = 10 Tage zusammenhängend
      wenn es eine 6 Tage Woche ist = 12 Tage zusammenhängend

      Fazit = Mindestens 2 Wochen zusammenhängend

      Antworten
  8. AnnaSi meint

    14. November 2019 um 18:05

    Pflegefachkraft Möchte 3 Wochen Jahresurlaub im Sommer nehmen. Arbeitgeber bietet mir auf Grund von mehreren Arbeitnehmer nur 2x 2 Wochen an. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf 3 Wochen am Stück?

    Antworten
    • Ralf meint

      16. Dezember 2019 um 13:49

      Nein.
      Gesetzlich geregelt sind 2 Wochen Urlaub am Stück.

      Antworten
  9. Heiko meint

    18. Dezember 2019 um 9:07

    Hallo,
    ich habe eine 6 tage Woche und Arbeite in der Pflege.
    Ich habe meinen Urlaub von Montag bist Samstag eingereicht und Genehmigt bekommen. Nun möchte mich mein Arbeitgeber direkt am Sonntag schon wieder für die Arbeit einplanen. Ist das Rechtmäßig?

    Danke & Gruß

    Heiko

    Antworten
  10. Simone meint

    3. Januar 2020 um 21:58

    Ich arbeite 5 Tage die Woche für 2 Tage am Tag. Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu. Mein Arbeitgeber gewährt mir gerade mal 8 Tage bezahlten Urlaub im Jahr.

    Antworten
  11. Sonia meint

    11. Januar 2020 um 19:53

    Hallo,
    ich habe ein 5 Tage Woche und arbeite seit 6 Jahren in Hotelbereich.
    mir sind vom letztes Jahr noch 7 Urlaubstage geblieben, die ich nach Absprace mit dem Arbeitsgeber in Februar bzw. März 2020 nehmen werde. Es gibt jedes Monat ein Wünsch der vom Arbeitsgeber berücksichtigt werden sollte. Mein Wunsch für Januar war ein verlängertes Wochenende zu bekommen und zwar Freitag (nur wenn möglich ohne ein MUSS zu sein) bis Montag. Jetzt stellt sich heraus dass mir für den Freitag 1 Urlaubstag ohne Absprache eingeplannt wurde und dann Samstag und Sonntag frei.
    Darf der Abreitsgeber mir nach seinem Wunsch der Urlaub von letztes Jahr bestimmen?
    Danke schön im Voraus.
    Mit freundlichenGrüßen,
    Sonia

    Antworten
  12. Horst meint

    23. Januar 2020 um 8:56

    Bin leider vom 30.08.2018 Krankgeschrieben und am 24.09.2018 vom Orthopäden wegen Hüftkopf Nekrose erkrankt die am 5.11.2018 operiert werden sollte, ich erlitt leider am 24.10.2018 einen Herzinfarkt worauf der neue OP Termine erst am 18.11.2019 erfolgen durfte wegen der Medikation .War in der Zeit Dezember 2018 und Dezember 2019 in der Reha . Habe für 2018 Rest Urlaub von 14 Tagen 2019 30 bzw.35 Tage. Bin noch in ungekündigten Arbeitsverhältnis. seit Dezember 2018 mit Schwerbehinderten Ausweis 50 % .
    Was Steht mir noch zu . da ich im Februar 2020 Ausgemustert werden soll . m.f.g

    Antworten
  13. Antonia A. meint

    29. Januar 2020 um 19:44

    Ich bin 57 arbeite als Vollzeit in der Pflege.
    Wie viel Urlaubsanspruch habe ich ?
    und wie wird berechnet mit 5 oder 6Tage Woche?

    Habe gehört:
    30 Tage bei 5 T-Wo = 6 Wochen
    36 Tage bei 6 T-Wo = 6 Wochen

    Antworten
  14. christine h. meint

    7. Februar 2020 um 16:24

    ich arbeite 2 tage in der woche also 14 stunden .ich bin seit 9 jahren in der firma und uns hat mann nichts gesagt das uns im jahr 8 verteilertage urlaub zu stehen .erst jetzt wurde ich von jemanden darauf aufmerksam gemacht das uns urlaub zusteht der arbeitgeber hat uns das nicht gesagt und im vertrag steht auch nichts .kann ich mir die ganzen jahre auszahlen lassen

    Antworten
  15. Petra meint

    26. Februar 2020 um 10:12

    Ich werde am 01.08.2021 in Rente gehen (Altersrente).
    Mein jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 29 Tage. Wie viele Tage stehen mir für das Jahr meines Renteneintrittes zu ? Ich bin nicht tariflich gebunden.

    Antworten
  16. Anna meint

    5. April 2020 um 20:32

    Hallo 🙂

    Ich bin schwanger. Während der Schutzfristen verstreicht der 1.7.
    habe ich also vorher bereits Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub? Oder noch nur anteilig?

    Danke

    Antworten
  17. Nishal meint

    6. Mai 2020 um 21:27

    Hallo,
    Ich hab meine Arbeit am 17/12/2018 in einem Gastronomie angefangen.ich hatte erst einen Befristeten Arbeitsvertrag für 6 Monate Probezeit( vom 17/12/2018 bis 17/06/2019) bekommen. Danach meine Chefin hat mir gesagt, dass ich keinen neuen Arbeitsvertrag oder Zusatzvereinbarung brauche und meine Arbeitsvertrag wird Automatisch unbefristet bis ich selbst irgendwann kündige.
    so ich arbeite immer noch in diesem Betrieb.
    Meine Fragen sind:
    1. Muss ich nach meiner Probezeit neuen Arbeitsvertrag oder Zusatzvereinbarung bekommen? Ist das wichtig?

    2. Ich arbeite 5 Tage pro Woche.Ich habe nur 20 Urlaubstagen für 2019 als Jahresurlaub bekommen. Aber ich habe meine Arbeit am 17/12/2018 angefangen.soll ich für 2018 auch noch was extra Urlaubstagen bekommen?

    3. Egal wie viel Jahren ich in diesem Betrieb arbeite, kriege ich immer gleiche Urlaubstagen (20 Tagen) pro Jahr? oder ab zweiten Arbeitsjahr muss ich mehrere Urlaubstagen bekommen?

    Vielen Dank!

    Antworten
  18. Marina G. meint

    8. Juni 2020 um 12:10

    Hallo, wie viel Urlaub darf ich an einem Stück nehmen.Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr

    Antworten
  19. Ulrich meint

    18. August 2020 um 19:53

    Hallo Zusammen
    Ich arbeite auf 450€ Basis meine Arbeitszeit beträgt 3x die Woche a 4 Stunden also im Monat 48 Stunden.
    Nun meine Frage wieviel Urlaub steht mir im Jahr zu?

    Mit freundlichen Grüssen
    Ulrich

    Antworten
  20. Madeleine meint

    5. Oktober 2020 um 15:30

    Hallo ich habe 30 Tage Urlaub arbeite die Woche von Montag bis Freitag mit 25 Stunden maximal 30 und aller zwei Wochen am Wochenende. Also immer 12 Tage am Stück wieviel Urlaub steht mir eigentlich zu .

    Antworten
  21. Madeleine meint

    5. Oktober 2020 um 15:31

    Hallo ich habe 30 Tage Urlaub arbeite die Woche von Montag bis Freitag mit 25 Stunden maximal 30 und aller zwei Wochen am Wochenende. Also immer 12 Tage am Stück wieviel Urlaub steht mir eigentlich zu .

    Antworten
  22. Nerlynn meint

    29. Dezember 2020 um 21:34

    Hallo ich hab eine Frage ich habe am 2. Dezember eine neue Arbeit angefangen hab ich da Anspruch auf Urlaub ?

    Antworten
  23. Müller meint

    3. März 2021 um 15:37

    Ich habe am 4.Januar eine Arbeitsstelle als Betreuungsassistent begonnen. Ich erhalte 24 Tage gesetzl. Urlaub,6 Tage vom Arbeitgeber und 6 Tage mit Schwerbehinderung 60%.
    Ich habe einen 6 Tagewochevertrag.
    Nun will mir der Arbeitgebern nur 33 Tage Urlaub geben,mit der Begründung ich hätte erst am 4.Januar 2021 angefangen und so steht mir für januar kein Urlaub zu.
    36:12=3 —–36-3=33UT
    ist das richtig
    danke für eure Antwort

    Antworten
  24. Bobby meint

    17. Mai 2021 um 12:44

    Hallo!

    Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag zum 01. Mai 2021 geschlossen, am 03.05. meinen 1. Arbeitstag gehabt. Die Probezeit umfängt 6 Monate bis einschl. 31.10.21

    Mein AG (Zeitarbeit) sagte mir, ich habe einen monatlichen Urlaubsanspruch von 1,67 Tagen – innerhalb der Probezeit. Danach 2-3 Tage, darüber könne man sprechen.
    Jahresurlaub sind laut Vertrag 26 Tage.

    Ich verstehe diese Rechnung irgendwie nicht. Würde mich freuen, wenn Sie mir dazu etwas sagen könnten. Lieben Dank! LG

    Antworten
  25. Vassiliki meint

    24. Mai 2021 um 9:06

    Hallo. Ich arbeite 5 Tage die Woche fur je 1 stunde .Im Monat sind es 20 stunden habe ich Recht auf Urlaubstage. Wenn ja wie viel

    viele Dank

    Antworten
  26. Frida meint

    25. September 2021 um 14:07

    Hallo,

    ich habe 24 Urlaubstage, die mir jährlich zustehen, habe aber sechs Urlaubstage mehr beantragt und genehmigt bekommen. nun möchte mein Arbeitgeber – nachdem der Betriebsleiter wechelte, meine zuviel genehmigten Urlaubstage wieder streichen.

    ist das möglich?

    über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    vielen Dank!

    Frida

    Antworten
  27. Peter meint

    13. Oktober 2021 um 21:12

    Mir wurde eine Stelle in der Hotellerie angeboten.
    Für Sonn-, Feiertags- und Nachtschichten erhalte ich laut Vertrag keine Zuschläge.
    Das scheint zu bedeuten, dass all diese offiziellen Feiertage im Land Hamburg für mich im Grunde normale Arbeitstage sind.

    Bedeutet das, dass ich nicht für jeden offiziellen Feiertag, den ich gearbeitet habe, einen zusätzlichen Tag bekomme? Feiertage sind es also nur für Büroangestellte, nicht aber für Hotelangestellte?

    Kann mir das jemand erklären?

    Antworten
  28. Homer meint

    2. Februar 2022 um 9:16

    Hallo,

    mein Arbeitsvertrag endet am 4.März 22,habe ich für den Januar und Februar Anspruch auf Urlaub.
    Urlaubsanspruch sind 20 Tage für das ganze Jahr.

    Antworten
  29. Olaf meint

    30. Mai 2022 um 18:18

    Hallo, ich gehe am 01.09.2024 in Rente. Mir stehen im Jahr 30 Tage Urlaub zu. Kann ich die 30 Urlaubstage in den ersten 8 Monaten nehmen oder steht mir nur anteilig zu?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
    Danke

    Antworten
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