Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsverhältnis
  • Schülerjobs

Schülerjobs – neben der Schule arbeiten

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Zwar besteht in Deutschland die Schulpflicht, doch der Gesetzgeber verbietet es jungen Menschen nicht grundsätzlich, sich nebenher noch etwas Geld dazuzuverdienen. Da es sich bei Kindern und Jugendlichen jedoch um eine besonders schützenswerte Personengruppe handelt, gibt es klare Auflagen, die einzuhalten sind, wenn Schüler einen Nebenjob ausüben.

Kostenloses eBook!

ebook zu Schülerjobs und Ferienjobs

Laden Sie sich jetzt kostenlos unser eBook über Schülerjobs und Ferienjobs herunter!

Im PDF finden Sie:

  • Was für Tätigkeiten dürfen Schüler neben der Schule ausüben?
  • Welche Argumente für und gegen Schülerjobs gibt es?
  • Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
Jetzt downloaden!

Welche Jobs Schulpflichtige verrichten dürfen, ist grundsätzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz beschrieben. Es hält auch fest, ab welchem Alter überhaupt gearbeitet werden darf.

Kurz & knapp: Schülerjobs

Dürfen Kinder überhaupt arbeiten?

Schulpflichtige Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren neben der Schule her arbeiten und Schülerjobs ausführen. Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, weshalb strenge Vorschriften gelten. Weitere Infos finden Sie in unserem eBook.

Welche Schülerjobs gibt es?

Je nachdem, wie alt das Kind ist, können andere Jobs ausgeführt werden. Ab 13 Jahren sind beispielsweise diese Jobs denkbar, ab 16 Jahren könnte über diese Schülerjobs nachgedacht werden.

Wie findet mein Kind einen Schülerjob?

Tipps für die Suche nach einem Schülerjob gibt es hier.

Inhalt

  • Kostenloses eBook!
  • Kurz & knapp: Schülerjobs
  • Welche Jobs für Schüler gibt es?
    • Schülerjobs ab 13
    • Schülerjobs ab 14
    • Schülerjobs ab 15
    • Schülerjobs ab 16
    • Schülerjobs ab 17
  • Wie Sie einen Schülerjob finden

Welche Jobs für Schüler gibt es?

Da nicht immer die Großeltern oder eigenen Eltern mit einer Finanzspritze aushelfen können, gehen Kinder und Jugendliche immer häufiger parallel zur Schule arbeiten. Durch Nebenjobs finanzieren sie sich ihre Wünsche nach dem neuesten Handymodell, den angesagtesten Klamotten oder der begehrtesten Spielekonsole. Schließlich reicht das Taschengeld meist nicht aus.

Ist die Erkenntnis da, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, muss ein Schülerjob oder Ferienjob her, der die finanzielle Notlage beendet. Doch welchen Nebenjob darf ein Schüler überhaupt ausüben?

Die Grenzen des Erlaubten lotet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) aus. Es hält fest:

Das Verbot [zur Beschäftigung von Kindern] gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.“ § 5 JArbSchG

Unternehmen dürfen also grundsätzlich Aushilfsjobs für Schüler anbieten, wenn die Tätigkeit so gestaltet ist, dass:

Arbeiten als Babysitter: Jobs für Schüler gibt es in diesem Bereich häufig.
Arbeiten als Babysitter: Jobs für Schüler gibt es in diesem Bereich häufig.
  • die Sicherheit, der gesundheitliche Zustand und die Entwicklung der Kinder nicht negativ beeinflusst werden
  • keine nachteiligen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit den Unterricht zu verfolgen entstehen
  • und sie hierdurch nicht am Schulbesuch, einer etwaigen Ausbildungsvorbereitung oder der eigentlichen Berufsausbildung abgehalten werden.

Diese Kriterien werden unter anderem von folgenden Schülerjobs erfüllt:

  • Nachhilfe in bestimmten Schulfächern bei weniger leistungsstarken Schulkindern
  • Aufpassen auf schlafende Kleinkinder am Abend, wenn die Eltern ausgehen
  • Austragen von Zeitungen und Prospekten
  • Verteilen von Flyern an belebten Plätzen
  • etc.

Schülerjobs ab 13

Der Gesetzgeber sagt: Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren arbeiten. Das heißt, selbst wenn Sie Jobs für 12-jährige Schüler sehen: Menschen in einem so jungen Alter zu beschäftigen, ist laut Arbeitsrecht in Deutschland aus Jugendschutzgründen nicht erlaubt!

Auch, wenn die Tätigkeiten scheinbar leicht sind und Sie dem Wunsch eines Kindes unter 13 Jahren Folge leisten und ihm das Taschengeld aufbessern wollen, im Austausch gegen eine Leistung ist das hierzulande verboten. Gegen das Zustecken von ein paar Euros spricht natürlich nichts.

In der Regel führen so junge Schüler einen Aushilfsjob wie den Hund ausführen, einkaufen für den Nachbarn oder Nachhilfeunterricht aus. Achtung: Die Arbeitszeit pro Tag darf die 2-Stunden-Grenze nicht sprengen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eingehalten werden. Das bedeutet: Eine Beschäftigung von Kindern dieses Alters ist zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr tabu.

Schülerjobs ab 14

Ein Jahr älter haben viele Kinder einen riesen Sprung gemacht und sind mit den bisher ausgeführten Schülerjobs womöglich nicht mehr zufrieden. Spezielle Schülerjobs gibt es auch in diesem Alter einige. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die Arbeit als Proband in Online-Befragungen. Für die Beantwortung der Fragen gibt es dann je nachdem wie viel Zeit investiert werden musste, mehr oder weniger Geld.
  • die Unterstützung bei Dingen des Alltags wie Rasen mähen, Hecke schneiden oder das Erledigen von Einkäufen für die nicht mehr so mobile Nachbarin
Wenn sich Ihr Kind mit dem Wunsch an Sie wendet, Schülerjobs ausüben zu wollen, sollten Sie sich gemeinsam gut überlegen, was für eine solche Entscheidung und was dagegen spricht. Viele Eltern befürchten, dass ihre Kinder durch solche Jobs den Blick fürs Wesentliche – die Schule – verlieren und womöglich in einen Kaufrausch verfallen. Tauschen Sie sich deshalb mit Ihrem Sprössling über Ihre Befürchtungen aus und legen Sie zusammen einen Plan fest, wie Sie das Ganze in Zukunft händeln wollen.

Schülerjobs ab 15

Mit Schülerjobs kann in wenigen Wochen das Taschengeld aufgebessert werden.
Mit Schülerjobs kann in wenigen Wochen das Taschengeld aufgebessert werden.

Gerade in den Ferien haben Schulpflichtige häufig viel Zeit, um ein Praktikum zu absolvieren oder die finanziellen Reserven aufzufüllen.

In Ferienjobs ist es Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren erlaubt, maximal acht Stunden am Tag an maximal fünf Tagen in der Woche zwischen 6 und 20 Uhr zu arbeiten.

Arbeitgeber dürfen von den kleinen Arbeitnehmern nicht verlangen, schwere Dinge anzuheben, gefährliche Arbeiten auszuführen oder sich in Wiederkehr unter sehr heißen, kalten nassen oder lauten Umgebungsbedingungen zu betätigen.

Schülerjobs ab 16

Viele steigen erst mit 16 Jahren so richtig ein, neben der Schule Geld zu verdienen und einen Job auszuüben. Das liegt daran, dass viele Arbeitgeber Jobs für Schüler erst ab 16 anbieten, sind sie in diesem Alter bereits verantwortungsvoller und nicht so sprunghaft wie in jüngeren Jahren.

Als Nebenjob für Schüler ab 16 stehen häufig Arbeiten wie das Austragen von Zeitungen oder das Auffüllen von Regalen im Einzelhandel bereit. Darüber hinaus sind auch Bekleidungsgeschäfte sehr beliebte Arbeitsplätze von Jugendlichen, erhoffen sie sich doch saftige Mitarbeiterrabatte, um immer topaktuell gestylt zu sein. Wer hierfür kein Faible hat, kann auch in Bäckereien oder auch Eisläden nach Nebenjobs für Schüler ab 16 fragen.

Schülerjobs ab 17

Kurz vor der Volljährigkeit begnügen sich die wenigsten noch mit Schülerjobs in Form von Rasen mähen und Einkaufen gehen. Stattdessen können zum Beispiel schon Kassierarbeiten absolviert oder Aushilfstätigkeiten in Büros übernommen werden.

Achten Sie beim Ausüben von Schülerjobs darauf, dass die Einnahmen nicht zu hoch ausfallen. Bei bis zu 520 Euro im Monat (Stand: Oktober 2022) laufen Sie keine Gefahr, Verluste in Form von Steuerzahlungen hinnehmen zu müssen. Wer mehr verdient als die gesetzliche Freibetragshöhe abdeckt, muss Abgaben leisten. Dabei kommt es darauf an, in welche Steuerklasse der Schulpflichtige eingeordnet wird.

Wie Sie einen Schülerjob finden

Auf der Suche nach Schülerjobs werden Sie in der Regel via Internet fündig. Hier bieten viele Unternehmen entsprechende Stellen an. Ihr Vorteil: Sie haben die Wahl zwischen vielen sehr unterschiedlichen Jobs aus den unterschiedlichsten Branchen.

Wie kommen Schulpflichtige an einen Schülerjob? Die Bewerbung ist wichtig, um sich abzuheben. Eltern können hierbei helfen.
Wie kommen Schulpflichtige an einen Schülerjob? Die Bewerbung ist wichtig, um sich abzuheben. Eltern können hierbei helfen.

Unternehmen, die Schülerjobs auf Jobbörsen anbieten, liefern in der Regel gleich eine Stellenbeschreibung mit, sodass Sie einen Einblick bekommen, was Sie inhaltlich erwartet.

Darüber hinaus werden Informationen zur Bezahlung und den mitzubringenden Voraussetzungen gleich mitgeliefert.

Eine andere Möglichkeitkeit, einen Wochenendjob für Schüler zu ergattern ist, in den Geschäften der Nachbarschaft nachzufragen, ob Hilfe benötigt wird. Einige Läden hängen Stellengesuche direkt in ihren Räumen aus, andere informieren erst auf Nachfrage. Freundlich angefragt, geben die Mitarbeiter häufig gern Auskunft, ob sie Schülerjobs vergeben oder nicht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (115 Bewertungen, Durchschnitt: 4,07 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Barfuß arbeiten - Mit nacktem Fuß zur Arbeit
  • Arbeiten trotz Krankschreibung: Welche Konsequenzen können drohen?
  • Erwerbsunfähigkeit: Was passiert, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?
  • Was ist beim Praktikumsvertrag im Arbeitsrecht zu beachten?
  • Urlaub übertragen – Wann ist das möglich?
  • Wie wir arbeiten
  • Den Arbeitgeber abmahnen – dürfen Arbeitnehmer das überhaupt?
  • Elternzeit für das Pflegekind – besteht ein Anspruch für Pflegeeltern?
  • Gesetzlicher Mindestlohn 2025 in Deutschland
  • Löhne: Vergütung für geleistete Arbeit

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Ralf meint

    11. Dezember 2024 at 9:18

    Hallo.

    darf ein Mädchen mit 13 Jahren im Einzelhandel zB. Regale einräumen?

    Antworten
  2. Kurdo meint

    30. September 2021 at 23:27

    Hallo I ich habe eine Frage und zwar ich bin 18 wohne mit meine Familie und gehe noch zu Schule indie 9 klasse. Wir sind auf jobcenter darf ich dann trotzdem einen minijob anfangen,weil meine Mutter sagt das dann die jobcenter nicht mehr Geld für Schule bezahlt und Krankenversicherung und Ich dann alles zahlen muss weil ich angeblich minijobs arbeite und nicht mehr arbeitslos bin stimmt das.
    Eine Rückmeldung wäre sehr dankbar ❤️

    Antworten
    • Klein meint

      13. Oktober 2022 at 0:03

      Warum fragst du nicht einfach beim Jobcenter mal nach . Da bekommt man auf seine Frage auch die richtige Antwort.
      Zum Teil hat deine Mutter recht das Geld wird mit angerechnet aber was und wie viel kann die das Jobcenter sagen.
      Schade das es Menschen gibt die überlegen ob sie Geld abgezogen bekommen wenn sie arbeiten gegen .

      Wir gehen auarbeiten u nd haben noch nie was von Jobcenter bekommen u d wir leben noch .

      Antworten
  3. Martina meint

    16. August 2021 at 15:10

    Wieviel darf ich als 15 Jährige in den Ferien verdienen? Gibt es da eine Höchstgrenze die man beachten muss?
    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Antworten
  4. Arthur meint

    19. Juli 2021 at 1:09

    Hey,
    Ich habe eine Frage und zwar hatte ich vor einen Ferienjob auszuüben und dort verdiene ich 12,5 die Stunde und ich hatte vor 20h die Woche für 4 Wochen zu arbeiten. Dann wäre ich am Ende des Monats bei 1000€ Brutto. Da ich nicht vorhabe in diesem Jahr sonst zu arbeiten wäre ich ja eigentlich unter dem Freibetrag, jetzt stellt sich mir die Frage ob trotzdem Steuern abgezogen werden.
    P.S Ich bin 16

    Antworten
  5. Leon meint

    2. Juli 2021 at 6:22

    Hallo ich habe ein Angebot das ich ein monat auf teilzeit gehen in denn ferien und somit viel mehr verdienen bin auch 18 verliere ich dann meinen Anspruch auf Kindergeld dauerhaft mache noch 1 Jahr mein Abitur

    Antworten
  6. Murat meint

    20. Juni 2021 at 22:43

    Guten Tag Zusammen,

    Ich Würde mich gerne für einen 17 Jährigen Schüler der allerdings eine Ausbildung machen möchte erkundigen ob der junge man bis er eine Stelle gefunden hat auf 450,00€ Basis Arbeiten darf als Begleitperson zb in einem Schulbus und was es für Möglichkeiten noch gibt was man machen darf mit 17 über eine Positive Rückmeldung und oder Tipps würde ich mich sehr freuen

    Antworten
« Zurück 1 2 3

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige