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Elternzeit als Vater: Welche Dauer ist möglich?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: Dauer der Elternzeit als Vater

Wie lange dauert die Elternzeit maximal?

Bei Mutter sowie Vater liegt die Höchstdauer der Elternzeit bei 36 Monaten. Eine gesetzliche Mindestdauer existiert per se nicht.

Wann können Väter in Elternzeit gehen?

In den ersten drei Lebensjahren des Kindes können 12 Monate Elternzeit als Vater genommen werden. Die übrigen 24 Monate können zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes aufgeteilt werden.

Wie lange gehen Väter meist in Elternzeit?

Besonders häufig werden 2 Monate Elternzeit als Vater genommen, da sich der Anspruch auf Elterngeld dadurch von 12 auf 14 Monate erhöht, wenn die Mutter sich ebenfalls in der Elternzeit befindet.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Dauer der Elternzeit als Vater
  • Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!
  • Was ist bei der Elternzeit für Väter zu beachten?
  • Elternzeit als Vater: Wie lange können Sie diese nehmen?
    • In welchem Zeitraum muss die Elternzeit als Vater beantragt werden?

Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!

Was ist bei der Elternzeit für Väter zu beachten?

Elternzeit als Vater: Welche Dauer liegt im Bereich des Möglichen?
Elternzeit als Vater: Welche Dauer liegt im Bereich des Möglichen?

So kräftezehrend und schwer eine Geburt auch sein kann – ist der kleine Erdenbürger erst einmal auf der Welt, scheint jeglicher Schmerz frischgebackener Mütter wie weggeblasen. Auch wenn die Geburt eines Kindes für Väter nicht im Entferntesten mit diesen Anstrengungen verbunden ist, sind auch sie spätestens beim Anblick ihres Kindes Feuer und Flamme.

Oft möchten sich Eltern gar nicht mehr von ihrem kleinen Schatz trennen. Damit sie vor allem in seinen ersten Lebensjahren nichts verpassen, räumt der Gesetzgeber sowohl Müttern als auch Vätern die Möglichkeit ein, in Elternzeit zu gehen. In dieser Zeit werden sie unbezahlt von der Arbeit freigestellt, um sich um den Nachwuchs kümmern zu können.

Nicht selten fragen sich Männer, die sich für die Elternzeit als Vater entscheiden, welche Dauer dabei maßgeblich ist. Besteht beispielsweise die Option, Elternzeit als Vater nur für 1 Monat zu nehmen? Welcher Zeitraum ist maximal möglich? Informationen rund um die Dauer der Elternzeit als Vater erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater

Elternzeit als Vater: Wie lange können Sie diese nehmen?

Elternzeit: Wie lange kann ein Vater sich nach der Geburt seines Kindes von der Arbeit freistellen lassen?
Elternzeit: Wie lange kann ein Vater sich nach der Geburt seines Kindes von der Arbeit freistellen lassen?

Grundsätzlich ist die Elternzeit als Vater auf eine Dauer von maximal 36 Monaten begrenzt und kann direkt ab der Geburt des Kindes genommen werden. Es ist zudem möglich, nur einige Monate, Wochen oder Tage Elternzeit als Mann zu nehmen, da an und für sich keine Mindestdauer existiert.

Wie lange Sie sich eine Auszeit von der Arbeitswelt genehmigen, um sich der Kindererziehung zu widmen, können Sie also relativ frei entscheiden. Somit wäre in Bezug auf die Elternzeit als Vater geklärt, wie lange sie maximal möglich ist. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie den jeweiligen Zeitraum am Stück nehmen müssen, denn bei der Elternzeit können Väter die Dauer aufsplitten.

In der Regel ist innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes bei der Elternzeit als Vater eine Dauer von 12 Monaten möglich. Die übrigen 24 Monate können zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes aufgeteilt werden. Beschließen Sie beispielsweise, Elternzeit als Mann für 2 Monate zu nehmen, können Sie diese normalerweise nutzen, bis Ihr Kind seinen achten Geburtstag feiert.

Bedenken Sie jedoch: Sie haben zwar in der Elternzeit als Vater für eine Dauer von maximal 12 Monaten einen Anspruch auf Elterngeld, allerdings nur, wenn Sie diese für mindestens 2 Monate wahrnehmen. Dieser Anspruch kann zudem auf 14 Monate verlängert werden, wenn die Mutter des Kindes sich ebenfalls unbezahlt von der Arbeit freistellen lässt („Partnermonate“).

Kein Wunder also, dass einige Männer beschließen, zumindest 2 Monate lang die Elternzeit für Väter wahrzunehmen, um insgesamt von 14 Monaten Elterngeld zu profitieren. Besonders beliebt ist das Modell „12+2“, bei dem die Mutter 12 und der Vater 2 Monate in Elternzeit geht.

In welchem Zeitraum muss die Elternzeit als Vater beantragt werden?

Partnermonate beim Elterngeld: Dafür gilt bei der Elternzeit als Vater eine Mindestdauer von 2 Monaten.
Partnermonate beim Elterngeld: Dafür gilt bei der Elternzeit als Vater eine Mindestdauer von 2 Monaten.

Haben Sie sich bei der Elternzeit als Vater auf eine Dauer festgelegt, müssen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Die Frist richtet sich beim Antrag auf Elternzeit nach dem Zeitraum, den ein Vater sich aussucht, um seine Auszeit zu nehmen:

  • Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes muss der Antrag auf Elternzeit als Vater spätestens sieben Wochen vorher gestellt werden.
  • Handelt es sich um den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes, muss dies spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit geschehen.

Übrigens! Umgangssprachlich wird die Elternzeit bei Männern auch als „Vaterschaftsurlaub“ bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um unterschiedliche Konzepte. So ist der Vaterschaftsurlaub eine bezahlte Freistellung, die dem Partner der Kindsmutter direkt nach der Geburt zusteht. Vorgesehen ist der Vaterschaftsurlaub für eine Dauer von 10 Arbeitstagen. Ein entsprechender Anspruch ist in Deutschland allerdings bislang nicht gesetzlich verankert. Wann in der Vaterschaftsurlaub kommt bzw. wie lange es noch dauert, bis sich die Politik einigt, ist aktuell nicht abzusehen. Alternativ besteht aber die Möglichkeit, dass die Elternzeit durch den Vater für die Dauer von zwei Wochen nach der Geburt genommen wird.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:

Mehr Geld für Mütter und Väter: Elternzeit - Elterngeld - Kindergeld - Mutterschutz; Soziale...
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  • Marburger, Horst(Autor)
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Babypedia: Elterngeld, Elternzeit, Anträge, Finanzen, Rechtsfragen, Ausstattung - Checklisten,...
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  • Simoens, Anne Nina(Autor)
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Babyleicht: Der praktische Elterngeld und Elternzeit Ratgeber für werdende Mütter und Väter
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  • Herwald, Alina(Autor)
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Nicole meint

    15. Juli 2020 at 11:35

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Vaterschaftsurlaub.

    Ich werde 24 Monate Elternzeit nehmen, die ich mir 12 Monate lang auszahlen lasse.
    Mein Freund wird einen Monat nach der Geburt nehmen und möchte de zweiten Monat später nehmen.

    Meine Frage: kann er den einen Vaterschaftsurlaub auch im 20 oder 24 Monat nehmen, den er auch bezahlt bekommt? Oder muss er ihn im 13+14 LM nehmen?

    Vielen Dank.

    Liebe Grüße
    Nicole

    Antworten
  2. Christian meint

    11. Januar 2020 at 10:26

    Guten Tag, sehr guter Artikel.

    Ist es denn möglich den Partnerbonus (also die zusätzlichen 2 Monate) auch zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen und die 1.800 Euro zu beziehen?

    Also Beispiel: Die Frau nimmt die ersten 12 Monate, ich als Mann nehme Monat 13 + 14 – jedoch nicht direkt im Anschluß sondern, z.B. 1 Jahr nach Beendigung der Elternzeit der Frau.
    Geht das und wird dann weiterhin das Elterngeld gezahlt?

    Danke und Grüße,
    Christian

    Antworten
  3. Janine meint

    17. Dezember 2019 at 14:20

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Unser Geburtstermin ist der 21.02.20, ich gehe 1 Jahr in Elternzeit. Mein Mann würde gern 2 Monate mit mir zusammen nehmen.
    Nun ist aber die Frage, kann er die 2 Monate wie folgt beantragen 1.3.20 – 30.4.20 oder müssen wir uns zwingend nach dem Geburtstermin richten und nach Lebensmonaten gehen?
    Grüße, Janine

    Antworten
    • Benni meint

      16. März 2022 at 12:08

      Die gleiche Frage habe ich auch. Kam da eine Antwort? Viele Grüße, Benni

      Antworten
  4. Vladimir J. meint

    27. November 2019 at 14:29

    Hallo!

    My name ist Vladimir J. und ich arbeite seit dem 15. November 2019 in einem Unternehmen. Meine Frau wird voraussichtlich im Januar 2020, voraussichtlich am 11. Januar, unser zweites Baby zur Welt bringen. Meine Frage ist: Kann ich mich von meinem Vater verabschieden? Wie viele Tage oder Wochen? Und ist es ein Problem, dass mein Vertrag eine Probezeit von 6 Monaten hat? Obwohl mein Vertrag unbefristet ist.
    Ich möchte nur wissen, ob ich legal 2-3 Wochen bezahlten Vaterurlaub nehmen kann, um meiner Frau nach der Geburt zu helfen.

    Vielen Dank!

    Antworten
  5. Kiki meint

    22. November 2019 at 21:04

    Hallo,

    ich habe eine Frage, ich würde gerne 12 Monate in Elternzeit gehen und nach mir mein Partner für 6 Monate, ist das möglich und wie ist das dann mit dem Eltergeld, ich würde ja für die ersten 12 Monate bekommen, hat er dann Anspruch und kann er überhaupt so lange Vsterschaftsurlaub nehmen?

    Antworten
    • Zeynep meint

      3. September 2020 at 19:40

      War das möglich? Das ich ein jahr gehe danach mein partner 1 jahr?wie warcdas mit dem gehalt? Lg

      Antworten
  6. Ibrahim meint

    13. November 2019 at 16:44

    Hallo meine Frau ist Hausfrau und hat bei der Geburt unserer Tochter am 02.10.2017 12 Monate Elterngeld bekommen. Nun möchte ich wenn die Tochter im 34 Lebensmonat ist 1 Monat Vaterschaftsurlaub nehmen. Ist das möglich wenn die Ehefrau nicht arbeitet? Es ist mir selbstverständlich klar das wir diesen Monat überbrücken müssen.

    Antworten
  7. Said meint

    13. November 2019 at 10:15

    Hallo,
    eine Frage bitte:

    Meine Frau und ich erwarten unser erstes Kind im Januar. Da meine Frau, Hausfrau wird Sie sich sowieso um das Kind kümmern und zuhause bleiben – wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat sie Anspruch auf 300€ Elterngeld, richtig?

    Wie schaut es bei mir aus, wenn ich zwei Monate Vaterschaftsurlaub nehmen würde und dann in meine Arbeit zurück gehe?
    1) erhalte ich nur während den zwei Monaten 65% meines Gehalts oder hätte ich auch Ansprüche auf Eltern Geld wenn ich nach den zwei Monaten wieder arbeite?

    Vielen Dank vorab.
    Said

    Antworten
  8. Ewa meint

    24. September 2019 at 13:26

    Hallo ich habe eine Frage. Mein Mann hat heute von dem Arbeitgeber gehört dass er keine Anspruch auf Vaterschaftsurlaub hat, weil da so was nicht gibt. Ist das gesetzlich in Ordnung? Liebe Grüße

    Antworten
  9. Simon meint

    13. September 2019 at 10:06

    Guten Tag,

    damit ich als Vater Elterngeld erhalte, muss ich (gem. obiger Definition im gelben Kasten) min. 2 Monate Elternzeit nehmen. Kann ich diese Zeit so gestalten, dass ich z.B. vom 15.11-15.12.2019 und dann vom 15.07.-15.08.2020 diese Zeit in Anspruch nehme und dann elterngeldberechtigt bin?

    Und würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass wenn ich nur 1 Monat Elternzeit nehmen möchte, kein Anspruch auf Elterngeld habe?

    Herzlich Grüße
    Simon

    Antworten
  10. J.Köster meint

    29. August 2019 at 9:10

    Hallo Liebes Team,

    meine Freundin und ich erhalten im Dez. unser erstes Kind.
    sie geht dann in Elternzeit nach Beendigung des Mutterschutzes.
    Wir haben es so geplant das sie das 1.Jahr geht. Von Tag X bis einen Tag vor dem ersten Geburtstag.
    Ab dem Geburtstag möchte ich als Vater ebenfalls 12Monate Elternzeit nehmen.
    Wie beläuft sich das alles? Fristen und Co haben wir alles schon vorhanden und wissen wodrauf wir zu achten haben. die Frage ist? kann ich als Papa dann überhaupt Elternzeit nehmen?
    oder Muss meine Frau das Zweite Jahr nehmen?

    Antworten
    • Zeynep meint

      3. September 2020 at 19:38

      Die Antwort würde mich auch interessieren. Könnenten sie mir sagen wue es war? Lg

      Antworten
  11. Meli meint

    29. Juli 2019 at 13:55

    Hallo, ich habe auch eine Frage.
    Kann ich als Mutter 36 Monate und mein Mann gleichzeitig 2 Monate elterzeit nehmen?
    Es geht jetzt nur um die zeit.

    Antworten
  12. Andrea meint

    26. Juli 2019 at 11:04

    Hallo Zusammen,

    folgende Konstellation haben wir bei der Elternzeit geplant:
    Geburt des Kindes war am 07.01.2019
    Elternzeit der Mutter geht 1 Jahr, bis 06.01.2020
    Elternzeit des Vaters dann ab 07.01.2020 bis 06.03.2020

    Ist das so möglich? Also, dass der Vater die Monate 13 & 14 nimmt und dann auch entsprechend Elterngeld für diesen Zeitraum erhält?

    Vielen Dank schon mal vorab.

    Liebe Grüße Andrea

    Antworten
  13. Amini meint

    22. Juli 2019 at 15:53

    Hallo haben vàter wàrend der Elternzeit kûndigungsschutz vor der Arbeitgeber und muss ich den schriftlichen Antrag bei mein Arbeitgeber 7 Wochen vorher abgeben das heißt wenn der Stichtag der 4.11 wàre , aber wenn das Kind 2 Wochen vorher auf die Welt kommt ist auch egal oder

    Antworten
  14. Aytac meint

    6. Juli 2019 at 14:36

    Hallo,
    Meine frage ich habe 1. Vaterschaftsurlaub genommen von mein arbeitgeber. 2. Vaterschaftsurlaub geplant, aber meine Arbeitgeber hat nicht akzeptiert. Muß ich dann melden zu Familienkasse oder nicht. Danke

    Antworten
  15. Maren meint

    27. Juni 2019 at 14:23

    Hallo, kann der Vater seine Elternzeit ( 2 Monate) auch splitten, damit meine ich die zwei Monate aufteilen in immer jeweils zwei Wochen ?

    Sprich zwei Wochen arbeiten zwei Wochen Elternzeit zwei Wochen arbeiten … und so weiter

    MFG

    Antworten
  16. P. Jack meint

    16. April 2019 at 15:56

    Halli, ich hätte da eine Frage.
    Unser Sohn ist am 2.12.17 geboren. Meine Frau nahm 1 Jahr Elternzeit. Jetzt hat sie die Elternzeit unbezahlt verlängert aber geht jobben.
    Ich hatte keine genommen weil ich den Arbeitgeber gewechselt hatte zu der Zeit.
    Jetzt zur Frage: Habe ich Anspruch auf Elterngeld wenn ich 2 Monate Elternzeit nehme?
    MfG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. April 2019 at 12:26

      Hallo P. Jack,

      bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das Jugendamt bzw. die Familienkasse.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. roman meint

    1. April 2019 at 11:09

    Hallo, eine frage:
    kann ich auch als papa nur 1mon elternzeit nehmen auch wenn mama Hausfrau ist also dann statt 2 mon doch nur 1mon. aus finanziellen gründen…???

    Antworten
  18. Ali meint

    25. März 2019 at 15:22

    Hallöchen,

    ich hätte auch mal eine Frage, die mir gerade spontan so eingefallen ist.

    Mein Sohnemann ist im Oktober 2015 geboren, und ich hatte das Glück die Elternzeit vom April – Mai 2016 und noch mal von Oktober – Dezember 2016, allerdings hier in Teilzeit zu nehmen – um eben auch Elterngeld zu erhalten. Meine Frau hatte Elternzeit für ein Jahr beantragt, falls dies bzgl. meiner Frage relevant sein sollte.

    Nun die Frage, kann ich als Vater denn noch einmal Elternzeit nehmen, z. B. bevor der Junior in die Schule kommt um ggf. eine Europareise o. ä. zu machen? Gibt es irgendwelche Fristen oder Anträge, etc. die zu beachten sind?

    Für unsere im Juni 2017 geborene Tochter hatte ich bisher 2 Monate am Stück Elternzeit genommen. 😉 Auch dahnigehend vielleicht die Frage

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

    Antworten
  19. Franzisca meint

    21. März 2019 at 14:41

    Hallo,
    ich habe Frage, nur mein Mann arbeitet, seine Ferien sind für den 01.06.2019 bis zum 30.06.2019 geplant, und mein Baby sollte bis zum 04.06.2019 geboren sein. Wenn mein Baby vor diesem Zeitpunkt kommt, wie wäre es dann, wenn mein Mann bei mir zuHause bleiben würde, 20 Tage vor Beginn Ihres Urlaubs bei mir zu Hause? ist es möglich?
    Wo soll er sich für den vaterschaftsurlaubs bewerben?
    Soll es von der Krankenversicherung oder vom Unternehmen bezahlt werden?

    Danke im Voraus

    Antworten
  20. Shanna meint

    2. März 2019 at 19:24

    Hallo, eine Frage:
    Entbindungstermin ist am 23.05.2019, mein Mann nimmt ersten Monat klar ab 23 Mai bis 22 Juni, und zweiten Monat möchtet er im Januar 2020 nehmen, muss er unbedingt am 23 Januar nehmen oder kann z.B. am 20 Januar schon nehmen???

    Danke im Voraus

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 at 9:37

      Hallo Shanna,

      der Beginn der Elternzeit für den Vater ist ab der Geburt frei wählbar.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Petya S. meint

    9. Februar 2019 at 12:19

    Hallo
    können wir in ausland reisen wenn beide in Elternzeit sind ? wen ja wie lange ?
    MfG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Februar 2019 at 10:06

      Hallo Petya,

      einer Auslandsreise in der Elternzeit steht in der Regel nicht im Weg.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Kristina meint

        7. Juli 2019 at 13:26

        Hallo, wie verhält es sich wenn die Frau 24 Monate zu Hause bleibt und der Mann 2 Monate zuhause bleiben möchte. Werden diese 2 Monate von den gesamten 24 Monaten der Frau abgezogen?

        MfG Kristina

        Antworten
        • Ely meint

          2. Oktober 2022 at 14:44

          Es wäre super wenn jemand eine Antwort schreiben könnte.

          Antworten
  22. Silke meint

    1. Februar 2019 at 20:20

    Hallo zusammen,

    2 Fragen ,wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder einen Tipp geben kann 😉

    Meine Tochter wird am 4April 2019 2Jahre ,
    bislang sind wir getrentlebent mit dem Kindsvater wollen aber jetzt zusammenziehen.
    (das Sorgerecht hat er und die Vaterschaftsanerkennung natürlich auch)

    1)Ich gehe ab April einer Umschulung nach,kann der Kindsvater die 12Monate die dann noch übrig sind bis zum 3Lebensjahr in Elternzeit gehen,so das ich mich mehr auf die Umschulung konzentrieren kann.?!

    2)*Fals ja, wird er denn das Elterngeld bekommen in den 12Monaten bis zum 3Lebensjahr?

    Mein Einkommen ergab sich seit der Geburt meiner Tochter 04.04.17 von „36€ ALG2“ und der restliche Betrag für Wohnung und weiteres wurde von Kindsvater als UHG bezahlt.

    Er hatte bislang keine Elternzeit beantragt!

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  23. Marc meint

    20. Dezember 2018 at 13:30

    Hallo,
    meine Frage: ist es möglich Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr zu nehmen wenn vor dem 3. Lebensjahr noch überhaupt keine Elternzeit genommen wurde? Ich würde also die Elternzeit erstmalig nach dem 3. Geburtstag beantragen. Mein Arbeitgeber konnte mir das leider nicht eindeutig beantworten.
    Danke und Grüße

    Antworten
  24. Jens meint

    19. September 2018 at 3:26

    Guten Tag,

    Eine kurze Frage,

    Also meine Frau wird 12 Monate lang Elternzeit nehmen, das heißt sie bekommt 12 Monate lang Elterngeld und ich als Papa werde erst 1 Monat ( Januar) nach der Geburt nehmen und anschließend erst weiter arbeiten und dann noch mal ein Monat im September, also haben wir ein Recht auf 14 Monate Elterngeld richtig ? Und wenn ich jetzt dazu noch Oktober November und Dezember auch nehme ?

    Also das heißt mir als Vater wird dann nur im Januar und September Elterngeld gezahlt und die restlichen Monate Oktober November und Dezember werden die nicht gezahlt da wir mit meiner Frau die 14 Monate voll haben richtig ?

    Aber ich habe ja auch das Recht die Monate Oktober November und Dezember raus zu gehen als elternzeit ?

    Jetzt schon mal vielen lieben Dank für die Antwort

    Antworten
  25. T. Bendorf. meint

    1. August 2018 at 8:01

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage in Bezug auf Vaterschaftsurlaub. Und zwar ist es denn möglich z. B. die Zeit zu Stückeln – beginn am 01.11.2018 – 31.11.2018 und am 01.01.2018 – 31.01.2019 ?. Mein Sohn geb.am 14.11.2014 und meine Tochter geb. am 15.04.2017. Es geht darum, dass ich den Bezug zu mienem Gehalt nicht minimieren möchte.

    Lg Hr. Bendorf

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. August 2018 at 15:32

      Hallo Hr. Bendorf,

      grundsätzlich spricht nichts dagegen, die Elternzeit aufzuteilen. Die Elterngeldstelle Ihres Jugendamts kann Sie dazu ausführlich beraten.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
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