Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsverhältnis
  • Teilzeitjob
  • Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit

Gibt es bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Der Mythos, dass Teilzeitbeschäftigte im Arbeitsrecht gegenüber Mitarbeitern in Vollzeit benachteiligt werden, hält sich immer noch standhaft. Einige sind sich nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Urlaubsanspruch bei Teilzeit besteht, was selbstverständlich der Fall ist. Ähnlich verhält es sich bei der Frage, ob bei der Arbeit in Teilzeit bei Krankheit eine Lohnfortzahlung stattfindet oder nicht.

Teilzeitarbeit: Wird bei Krankheit das Gehalt weiterhin gezahlt?
Teilzeitarbeit: Wird bei Krankheit das Gehalt weiterhin gezahlt?

Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner

Viele Angestellte in Teilzeit gehen davon aus, dass sie nur dann entlohnt werden, wenn sie die jeweilige Arbeitsleistung auch tatsächlich erbracht haben. Können sie im Krankheitsfall nicht auf der Arbeit erscheinen, fürchten sie daher, kein Gehalt zu bekommen und entsprechend nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können.

Kurz & knapp: Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit

Habe ich bei Teilzeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Auch bei einem Arbeitsverhältnis in Teilzeit findet bei unverschuldeter Krankheit eine Lohnfortzahlung statt.

Wie lange wird das Gehalt weiterhin gezahlt?

Sechs Wochen lang wird das Gehalt vom Arbeitgeber weiterhin gezahlt. Sind Sie länger krank, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld.

Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein?

Die Nachweispflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) müssen eingehalten werden. Ansonsten kann die Entgeltfortzahlung verweigert werden.

Ob dies wirklich der Fall ist oder ob es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit gibt, klären wir im folgenden Ratgeber. Zusätzlich informieren wir Sie darüber, welche Pflichten das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) bei einer Beschäftigung in Teilzeit vorsieht.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
  • Kurz & knapp: Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit
  • Lohnfortzahlung bei Teilzeit: Mythos oder Tatsache?
    • Teilzeit: Wann das Krankengeld möglicherweise verweigert werden kann

Lohnfortzahlung bei Teilzeit: Mythos oder Tatsache?

Krankengeld bei Teilzeit: Die Berechnung erfolgt normalerweise durch die Krankenkasse.
Krankengeld bei Teilzeit: Die Berechnung erfolgt normalerweise durch die Krankenkasse.

Dass unverschuldet erkrankte Arbeitnehmer ihren Lohn trotzdem erhalten, regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz in § 3 Absatz 1.

Da sich das Gesetz an alle Arbeitnehmer richtet und weder nach der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit noch nach der Art der Beschäftigung unterscheidet, gibt es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit.

Es bedarf dazu zudem keiner speziellen vertraglichen Absprache. Daher gilt: Auch wenn Sie bei Teilzeit krank werden: Eine Bezahlung steht Ihnen vom Arbeitgeber sechs Wochen lang trotzdem zu. Geht Ihre Krankheit über diesen Zeitraum hinaus, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld – auch bei Teilzeit. Dieses besteht in etwa aus 70 Prozent Ihres Bruttogehalts.

Damit gehen jedoch gewisse Voraussetzungen einher. Werden diese nicht beachtet, können Ihnen bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit verweigert werden. Wie diese aussehen, klären wir im nächsten Abschnitt.

Teilzeit: Wann das Krankengeld möglicherweise verweigert werden kann

Zwar besteht der Anspruch auf bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit, allerdings müssen sich Teilzeitbeschäftigte daher ebenfalls an die damit verbundenen Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz halten. An dieser Stelle sind vor allem die Anzeige- und Nachweispflichten aus § 5 EntgFG zu nennen:

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Im Arbeitsrecht muss eine Krankmeldung auch bei Teilzeit umgehend erfolgen.
Im Arbeitsrecht muss eine Krankmeldung auch bei Teilzeit umgehend erfolgen.

Halten Sie sich als Arbeitnehmer nicht daran, steht es Ihrem Arbeitgeber gemäß § 7 EntgFG zu, Ihnen die Entgeltfortzahlung bei Teilzeit zu verweigern. Den Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit haben Sie demnach durch Ihr Verhalten verwirkt.

Ohne sogenannte Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (AU) erhalten Sie in der Regel auch kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Diese gilt schließlich als Nachweis dafür, dass Sie auch wirklich erkrankt sind.

Daher gilt: Bezahlte Krankheitstage sind bei Teilzeit grundsätzlich vorgesehen, jedoch nur, wenn Sie sich an die damit verbundenen Pflichten als Arbeitnehmer halten. Ansonsten müssen Sie sich wohl oder übel ohne Gehalt bzw. Krankengeld zurechtfinden.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (75 Bewertungen, Durchschnitt: 4,09 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Hat Teilzeit auf Ihre Rente besondere Auswirkungen?
  • Teilzeit und Krankenversicherung: Was gilt es zu beachten?
  • Antrag auf Teilzeit: Wie formulieren Sie diesen?
  • Dürfen Überstunden bei Teilzeit abgeleistet werden?
  • Urlaubsanspruch bei Teilzeit: Wie hoch ist er?
  • Bezahlte Pausen im Arbeitsrecht
  • Teilzeit und Gehalt: Die wichtigsten Fakten im Überblick
  • Teilzeitjob: Was Sie über das Arbeiten in Teilzeit wissen sollten
  • Teilzeit: Wie viele Stunden darf pro Woche gearbeitet werden?
  • Die Höhergruppierung: Das müssen Sie wissen

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Suat U. meint

    4. November 2024 at 21:04

    Hallo ich habe eine Frage ich habe einen 120 Arbeitsvertrag aber arbeite jeden Monat zwischen 170 und 200std was bekomme ich wenn ich länger Krank werde bekomme einen Durchschnitt der std. oder die 120 std. bezahlt

    Antworten
  2. Elisabeth meint

    12. Oktober 2022 at 10:17

    Hallo ich arbeite 20 Stunden die Woche. Also fünf Stunden an 4 Tagen. Wenn ich aber krank bin oder Überstunden abbaue, werden mir nur 4,7 Stunden berechnet anstatt 5. Ist das erlaubt?
    Gruß Elisabeth

    Antworten
    • Melanie meint

      25. Juni 2023 at 13:41

      Hi Elisabeth
      hast du schon eine Antwort auf deine Frage bekommen?
      Falls ja, würde die mich auch interessieren da ich das selbe Problem habe.
      Lg Melanie

      Antworten
  3. K. meint

    12. August 2022 at 11:10

    Meine Frau wurde am 11. Juli und dann am 18. Juli bis 14. 08.2022 krankgeschrieben, Sie arbeitet in Teilzeit, vertraglich 2 Std. am Tag, wird aber teilweise halbtags und auch ganztags eingeteilt. Der Dienstplan für August 2022 wurde am 18. Juli genehmigt und meine Frau wurde hier nur wenige Tage eingeteilt, somit werden Minusstunden entstehen. Da Sie aber am 11. Juli schon beim Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass Sie für längere Zeit ausfällt, darf dann im Dienstplan die Stunden noch so eingeteilt werden, dass hier Minusstunden anfallen oder müsste wie bei Erholungsurlaub die vertraglich täglichen 2 Stunden berechnet werden, damit im August keine Minusstunden anfallen.
    Wer kann hier meiner Frau gute Infos mitteilen? Vielen Dank im Voraus

    Antworten
  4. Tatjana meint

    28. Januar 2022 at 12:26

    Hallo ich bin seit Dezember 2021 bis heute krank geschrieben.

    1. Zählt die Krankengeld zeot ab der 7 Woche sprich 6 Wochen normal öohm ab der 7 Krankengeld???

    2. Icj arbeite 24 h die Woche 3 tage wir das KRANKENGELD für 3 tage mal 4 gerechnet?

    Antworten
  5. Dogan meint

    14. Dezember 2020 at 17:12

    Ich bin bei meinem Arbeitgeber auf Teilzeit angemeldet 110 Stunden Pro Monat. War Anfang November 2020 in Quarantäne wegen dem SARS-COVID19 für 10 Tage Krankgeschrieben. Mein Stundenlomich hn beträgt 10,00. Vor dem auftreten und nach dem erholen meines Corona Virus´es, hatte ich Insgesamt 82 Stunden gearbeitet. Mein Arbeitgeber zahlte mir 495€ Lohnfortzahlung und Rechnete mir nur 74,65 Stunden vor und nach der Krankheit aus, womit wir bei 746,50€ Brutto wären. Ausgezahlt habe ich 924,61€ Bekommen. Am Tag arbeite ich 7-8 Stunden

    Meine Frage ist, ob man bei Teilzeit in Krankheitsfällen die Stunden ausbezahlt bekommt oder nur ein bestimmten Teil. Ich habe das Gefühl er hat mir in den Krankheitstagen pro Tag 4-5 Stunden nur bezahlt.

    Würde mich auf eure Beratung freuen….

    Antworten
  6. Britta meint

    20. Juli 2020 at 12:56

    Hallo
    Ich arbeite Teilzeit auf 100 h im Monat
    Ich habe in 2 Wochen 83 h gearbeitet und war 2 Wochen krank.
    Meine Überstunden gehen aufs Stundenkonto.
    Meiner Rechnung ergibt das 33 h
    Mein Arbeitgeber meint aber ich bekomme keine Überstunden da ich nur 83 gearbeitet habe.
    Ich bekomme jedoch meine 100 ausbezahlt…
    Ist das so korrekt?
    Ich bin 2 mal angerufen worden das ich in einer anderen Filiale aushelfen musste.
    Hätte ich das gewusst hätte ich das nicht gemacht…

    Antworten
  7. G. meint

    17. März 2020 at 13:27

    Ich habe einen 450.00 Euro Job .20 Std die Woche an 3 Tagen. Mein Chef meldet jetzt Kurzarbeit an,wegen Corona. Was bekomme ich dann noch ausgezahlt?

    Antworten
    • Antje meint

      6. April 2020 at 18:27

      Hallo ,auf 450 Euro ist er nicht verpflichtet dir weiterhin dein Gehalt zu zahlen .

      Antworten
« Zurück 1 2 3

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige