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Gibt es bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Der Mythos, dass Teilzeitbeschäftigte im Arbeitsrecht gegenüber Mitarbeitern in Vollzeit benachteiligt werden, hält sich immer noch standhaft. Einige sind sich nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Urlaubsanspruch bei Teilzeit besteht, was selbstverständlich der Fall ist. Ähnlich verhält es sich bei der Frage, ob bei der Arbeit in Teilzeit bei Krankheit eine Lohnfortzahlung stattfindet oder nicht.

Teilzeitarbeit: Wird bei Krankheit das Gehalt weiterhin gezahlt?
Teilzeitarbeit: Wird bei Krankheit das Gehalt weiterhin gezahlt?

Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner

Viele Angestellte in Teilzeit gehen davon aus, dass sie nur dann entlohnt werden, wenn sie die jeweilige Arbeitsleistung auch tatsächlich erbracht haben. Können sie im Krankheitsfall nicht auf der Arbeit erscheinen, fürchten sie daher, kein Gehalt zu bekommen und entsprechend nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können.

Kurz & knapp: Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit

Habe ich bei Teilzeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Auch bei einem Arbeitsverhältnis in Teilzeit findet bei unverschuldeter Krankheit eine Lohnfortzahlung statt.

Wie lange wird das Gehalt weiterhin gezahlt?

Sechs Wochen lang wird das Gehalt vom Arbeitgeber weiterhin gezahlt. Sind Sie länger krank, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld.

Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein?

Die Nachweispflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) müssen eingehalten werden. Ansonsten kann die Entgeltfortzahlung verweigert werden.

Ob dies wirklich der Fall ist oder ob es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit gibt, klären wir im folgenden Ratgeber. Zusätzlich informieren wir Sie darüber, welche Pflichten das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) bei einer Beschäftigung in Teilzeit vorsieht.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
  • Kurz & knapp: Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit
  • Lohnfortzahlung bei Teilzeit: Mythos oder Tatsache?
    • Teilzeit: Wann das Krankengeld möglicherweise verweigert werden kann

Lohnfortzahlung bei Teilzeit: Mythos oder Tatsache?

Krankengeld bei Teilzeit: Die Berechnung erfolgt normalerweise durch die Krankenkasse.
Krankengeld bei Teilzeit: Die Berechnung erfolgt normalerweise durch die Krankenkasse.

Dass unverschuldet erkrankte Arbeitnehmer ihren Lohn trotzdem erhalten, regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz in § 3 Absatz 1.

Da sich das Gesetz an alle Arbeitnehmer richtet und weder nach der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit noch nach der Art der Beschäftigung unterscheidet, gibt es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit.

Es bedarf dazu zudem keiner speziellen vertraglichen Absprache. Daher gilt: Auch wenn Sie bei Teilzeit krank werden: Eine Bezahlung steht Ihnen vom Arbeitgeber sechs Wochen lang trotzdem zu. Geht Ihre Krankheit über diesen Zeitraum hinaus, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld – auch bei Teilzeit. Dieses besteht in etwa aus 70 Prozent Ihres Bruttogehalts.

Damit gehen jedoch gewisse Voraussetzungen einher. Werden diese nicht beachtet, können Ihnen bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit verweigert werden. Wie diese aussehen, klären wir im nächsten Abschnitt.

Teilzeit: Wann das Krankengeld möglicherweise verweigert werden kann

Zwar besteht der Anspruch auf bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit, allerdings müssen sich Teilzeitbeschäftigte daher ebenfalls an die damit verbundenen Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz halten. An dieser Stelle sind vor allem die Anzeige- und Nachweispflichten aus § 5 EntgFG zu nennen:

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Im Arbeitsrecht muss eine Krankmeldung auch bei Teilzeit umgehend erfolgen.
Im Arbeitsrecht muss eine Krankmeldung auch bei Teilzeit umgehend erfolgen.

Halten Sie sich als Arbeitnehmer nicht daran, steht es Ihrem Arbeitgeber gemäß § 7 EntgFG zu, Ihnen die Entgeltfortzahlung bei Teilzeit zu verweigern. Den Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit haben Sie demnach durch Ihr Verhalten verwirkt.

Ohne sogenannte Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (AU) erhalten Sie in der Regel auch kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Diese gilt schließlich als Nachweis dafür, dass Sie auch wirklich erkrankt sind.

Daher gilt: Bezahlte Krankheitstage sind bei Teilzeit grundsätzlich vorgesehen, jedoch nur, wenn Sie sich an die damit verbundenen Pflichten als Arbeitnehmer halten. Ansonsten müssen Sie sich wohl oder übel ohne Gehalt bzw. Krankengeld zurechtfinden.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Raffi G. meint

    31. Januar 2020 at 14:03

    Hallo,

    ich habe einen Teilzeitvertrag über 30h die Woche bzw 130h im Monat „Der Mitarbeiter arbeitet in Teilzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden die Woche. Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt 130 Stunden.“

    Nun hab ich in einem Monat die ersten 3 Wochen schon über 130h gearbeitet (also mehr als die 30h in der Woche) und war die letzte Woche krank geschrieben. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wurde mir verweigert mit der Begründung, dass ich einen Teilzeitvertrag und meine monatlichen Stunden schon erreicht habe und für die entsprechende Woche für keine Einsätze eingeteilt war (Zeitarbeit mit Arbeitnehmerüberlassung).
    Um Mehraufwand für unsere Disposition und Ärger mit unseren Kunden zu vermeiden habe ich mich bewusst zu keinem Job eingetragen, da abzusehen war, dass ich krank geschrieben werde und ich dann ja kurzfristig hätte ersetzt werden müssen.
    Kann man also seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch Mehrarbeit im Laufe des Monats tatsächlich verwirken, so dass man am Ende eines Monats unbezahlt zu Hause das Bett pflegen muss/darf?

    Antworten
  2. Gabi meint

    16. Januar 2020 at 21:50

    Hallo,

    ich bin für 60 Stunden im Monat in einem Unternehmen angestellt und bekomme die Aufstockung. Nun war ich ich den ganzen Dez krank geschrieben. Wieviel Tage bekomme ich durch den Arbeitgeber Krankengeld gezahlt? Anteilig, nach meinen AV? also für die 60 Stunden oder den ganzen Dez? Vielen Dank für eine Antwort.

    Antworten
  3. Franzi meint

    22. November 2019 at 15:48

    Hallo, ich habe vor einer Weile ein Jobangebot in Vollzeit bekommen und wurde leider nach zwei Monaten wieder gefeuert, weil ich krank war. Ich habe nie einen Vertrag gesehen und wurde ständig nach Hause geschickt, weil nichts los war (Gastro).
    Nun habe ich meine Lohnabrechnungen bekommen und an meinen Krankheitstagen wurden nun nur 5 Stunden berechnet anstelle von 8, weil ich ja weniger gearbeitet habe. Aber ich kann doch nichts dafür, wenn nichts los ist und man mich Aufgrund dessen nach Hause schickt. Sind diese 5 Stunden berechtigt?

    Antworten
  4. Birgit meint

    15. November 2019 at 5:15

    Hallo liebes Team,

    unser Chef kündigte in einer Versammlung an, Kranktage ab kommenden Jahr nur zu bezahlen, an denen man arbeiten muss. Hat man zwischen durch frei, sollen diese Tage auch nicht bezahlt werden! Für mich völlig unglaubwürdig. Lieg ich da richtig?

    Antworten
  5. Konrad W. meint

    8. November 2019 at 10:09

    Mein Altersteilzeit-Vertrag im Blockmodell (Arbeitsphase) endet nächstes Jahr im Juli.
    Frage: Gelten bis dahin auch die vollen sechs Wochen Krankheitstage lt. Entgeltgesetz (bezahlt vom Arbeitgeber)? Im Frühjahr ist u.a. auch eine REHA-Maßnahme geplant.

    Antworten
  6. Jens meint

    11. Juli 2019 at 21:38

    Guten Tag,
    ich bin seit 28.01 2019 in ein neues Arbeitsverhältnis Teilzeit ca. 95 Stunden in Monat, und war im Juni 3 Tag Krankgeschrieben. Mein Lohn kommt immer rückwirkend, heute hab ich Lohn bekommen und wie es so ausschaut wurden mir die 3 Tag krank nicht bezahlt.. ist das Rechtens ?? das sind immerhin fast 220 Euro die mir jetzt fehlen

    Antworten
  7. Biene meint

    3. Juli 2019 at 18:32

    Hallo liebes Team,
    mein volljährige Kind arbeitet im Einzelhandel.
    Wenn sie durch Krankheit ausfällt( ab 1. Tag mit AU) muss sie die Stunden „nacharbeiten“.
    Über diese Klausel in Ihrem Vertrag habe ich doch den Kopf geschüttelt, da die KK dem AG durch die AU einen Ausgleich zahlt.
    Ist das Rechtens? Denn hier wird ja offensichtlich das Systhem besch****.
    Lg

    Antworten
  8. Roland meint

    22. Mai 2019 at 14:15

    Ich habe einen 120 std Vertrag. Mein Arbeitgeber setzte mich 100 std ein bezahlte aber nur 19 std Krankheit. Dabei waren es 6 Tage in dem Monat wo in die Krankheit fielen. Auf die Differenz ( meines Wissens 6 std /Tag ) bekam ich zur Antwort das nur 120 gesammt bezahlt werden. Sprich wenn die 120 std gearbeitet wurden steht mir dann nichts zu wenn ich auch krankgeschrieben bin.

    Ich denke das kann so nicht stimmen

    Antworten
  9. Gaby meint

    9. Mai 2019 at 17:40

    Guten Tag,

    Bin seit letzter woche krank geschrieben, wird möglicherweise länger krank. Ab Mai bin ich auf Teilzeit mit 30 Std Wöchentlich. Wie errechnet sich dass Krankengeld, aus den letzten drei Monaten ? Werden die werbekosten und den steuerlichen Freibetrag den ich vom Arbeitgeber bekomme berücksichtigt ?

    MfG
    G.L

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. Mai 2019 at 8:38

      Hallo Gaby,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine individuellen Berechnungen vornehmen dürfen. Sie können die Höhe Ihres Krankengeldes bei Ihrer Krankenkasse erfragen oder für eine erste Orientierung unseren kostenlosen Teilzeitrechner zum Thema bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit nutzen. Bitte beachten Sie, dass der Rechner unverbindliche Angaben macht, die keine Beratung darstellen, sondern nur Orientierungswerte liefern.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Dajek meint

    28. März 2019 at 13:11

    Arbeite 20 Stunden im Monat-Minijob-, steht mir Krankengeld zu ? Mfg

    Antworten
  11. Max meint

    20. März 2019 at 14:27

    Hey arbeitsrechte.de ich arbeite auf MidiJob Basis in einer Drogerie für ca. 37h pro Monat. In der Regel 3 tage pro Woche (Mo, Mi, Fr).
    Ich habe diesbezüglich 2 Fragen:

    1. Ich musste am 16. Januar arbeiten (4h), allerdings ging es mir morgens nicht gut, deshalb habe ich direkt meine Chefin informiert, dass ich an diesem Tag nicht komme. Am Freitag den 18. Januar kam ich dann wieder zur Arbeit, meine Chefin hat mir den 16. Januar aber komplett gestrichen und mir die 4h zum Nacharbeiten auf mein Stundenkonto gerechnet. Ist das legitim?

    2. Manchmal macht sie es auch anders und rechnet mir nur ca. 1.4h an
    ==> da Wochenarbeitszeit ca. 8,4h/6 Tage = 1.4h, obowlh ich ja nur an 3 Tagen arbeite IMMER.
    Hätte ich an dem Tag aber 4h arbeiten sollen, rechnet sie mir die Differenz also 2,6h auf mein Stundenkonto zum Nacharbeiten an. Ist das ebenfalls legitim?

    Mit freundlichen Grüßen
    Max

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. März 2019 at 9:03

      Hallo Max,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher Ihren Sachverhalt nicht beurteilen dürfen. Sie können sich hierzu an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Robin meint

    27. Februar 2019 at 22:50

    Hallo,
    Ich arbeite 16 Std die Woche und bestimme auch meine Arbeitstage in der Woche vorher.
    Problem daran ist das mein Arbeitgeber sagt, da wir keine festen Arbeitstage haben sind wir auch nicht berechtigt entgeldfortzahlung im Krankheitsfall zu bekommen und gehen leer aus wenn wir uns keinen Urlaub nehmen.
    Ist das rechtlich wirklich so?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 at 8:24

      Hallo Robin,

      bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, werden in der Regel Beispiele formuliert, an denen Sich Lohnfortzahlung und Urlaubsanspruch orientieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Marco meint

    26. Januar 2019 at 12:27

    Hallo habe 5 Tage KG bezogen arbeite 60% stelle hab an den anderen 25 Tagen meine volle Arbeitszeit erbracht aber nicht meinen vollen Lohn wegen des KG ist das rechtens

    Antworten
  14. Miss M meint

    14. Januar 2019 at 19:09

    Wie sieht es aus, wenn jemand immer 4 Tage, z.B. Di-Fr 7 Std arbeitet und 1 ganze Woche krank geschrieben wird. Werden dann bei der Berechnung der 6 oder 12-Monatsfrist bezüglich der maximalen Länge von 6 Wochen Lohnfortzahlung, 1 Woche berechnet oder die 4 Tage an denen tatsächlich gearbeitet wird? Relevant könnte das ja bei längerer Krankheit werden. (Ich gehe davon aus, das Krankengeld immer nur an den Arbeitstagen ausgezahlt werden würde.)
    Vielen Dank.

    Antworten
  15. Eren meint

    1. Januar 2019 at 16:01

    Guten Tag,

    Ich war bis vor kurzem noch bei einer Tankstelle tätig und ich habe keinen festen Plan bzw. Keine festen Arbeitsstunden die ich zu leisten habe. Jeden Monat war ich fast immer bei ca. 80-90 Std im Monat. Ich wurde in meiner Probezeit gekündigt weil ich mir meine Rippe angebrochen habe und nicht arbeitsfähig war. Ich bin dann bis zum Ende meines Vertrages dann noch Krank geschrieben. Meine Frage ist jetzt, ob ich Krankengeld- bzw. Die Lohnfortzahlung noch ausgezahlt bekomme von meinem Arbeitgeber oder ob ich diese garnicht ausgezahlt bekomme.

    Vielen Dank schonmal 🙂

    Antworten
  16. astrid meint

    13. Dezember 2018 at 11:27

    Hallo,
    ich arbeite 4 Tage in der Woche und habe mittwochs frei.
    Kriege ich im Krankheitsfall (mit Attest) meinen freien Mittwoch gutgeschrieben und kann diesen somit in einem anderen Zeitraum nehmen?

    Danke.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. Dezember 2018 at 16:31

      Hallo Astrid,

      Tage, an denen ein Arbeitnehmer üblicherweise nicht arbeiten würde, werden im Krankheitsfall in der Regel nicht erstattet.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Karen meint

    8. Dezember 2018 at 12:56

    Hallo,

    ich arbeite 25 Stunden Teilzeit in Elternzeit. Meine Regelarbeitszeit beträgt 25 Stunden auf 6 Tage verteilt. Wenn ich krank bin oder Urlaub habe, wieviel Stunden werden mir pro Tag berechnet? Mein Chef sagt 4,16 Stunden, dann hätte ich bei 3 Tagen krank und 2 Tagen arbeit zu 5 Stunden ja 2,5 Minusstunden. Müsste ich diese am geplanten freien Tag reinarbeiten?

    Antworten
  18. ela meint

    4. Dezember 2018 at 14:57

    Hallo
    Ich arbeite in Teilzeit bzw habe einen Teilzeitvertrag und arbeite immer so 120-180std im Monat.
    Ich war letzten Monat einen Tag krank, wo ich eigentlich einen Dienst von 8 Std hatte.
    Ich habe mich vorher krank gemeldet und bin am nächsten Tag wieder normal zur Arbeit gegangen. Niemand hat eine AU verlangt, weil es nur ein Tag war.
    Jetzt hab ich gesehen, dass mir dieser Tag gar nicht ausgezahlt wurde. Ist das so richtig ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 at 9:16

      Hallo Ela,

      in der Regel führt Krankheit nicht zum Verdienstausfall. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Ansprüche für Sie prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Martina meint

    28. Oktober 2018 at 9:06

    Hallo,
    ich habe einen Sozialversicherten Hauptjob und danach noch einen auf 450€ Basis, angemeldet ohne große Abzüge, mit je zwei Stunden täglich.
    Meine Frage, bei Krankheit, mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die an den Hauptarbeitgeber geht, erhalte ich von meinem 450€ Job keinen Lohn in der Zeit der Krankheitstage, auch wenn ich eine Kopie vorlegen würde. Bezahlt wird nur , wie gearbeitet. Ist so etwas korrekt?
    MfG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. November 2018 at 8:04

      Hallo Martina,

      Angestellte haben in der Regel bei Krankheit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das gilt auch für geringfügige Beschäftigungen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Maria meint

    27. September 2018 at 21:20

    Hallo, ich arbeite auf 450,- €. Der Vertrag sagt, 11,75 Stunden a 2 Tage wöchentlich. Im Normalfall arbeite ich nur 9 Stunden wöchentlich, der Rest dann Minus Stunden.
    Mein AG sagt, ich kriege die Feiertage nicht bezahlt, da ich an den Tagen ja nicht arbeite. Richtig?
    Des weiteren sagt er, wenn ich zb 1 Woche krank geschrieben bin, dann erhalten ich für 2 Tage jeweils 4,5 Stunden, die ich ja arbeiten würde wenn ich gesund wäre. Richtig?

    Antworten
  21. Wilfried meint

    27. September 2018 at 8:51

    Guten Tag,
    welcher Zeitraum gilt als Lohnfortzahlung Arbeitgeber im Krankheitsfall bei einer Teilzeit von beispielsweise 2 Tagen die Woche?
    Gelten die 2 Tage als eine Woche, also 6×2=12 Tage oder habe ich 6×5=30 Tage Lohnfortzahlung im Jahr?
    Was theoretisch 15 Wochen/Jahr entsprechen könnte.

    Antworten
  22. Dennis M. meint

    21. September 2018 at 0:58

    Hallo,

    Ich habe auch eine Frage, ich arbeite als Teilzeitkraft 130Std/Monat, ich bin momentan 2 Wochen krankgeschrieben, allerdings hat mein Chef mich für den nächsten Monat nicht im diestplan eingetragen, trotz das ich noch 2 Wochen krankgeschrieben bin. Muss er mich trotzdem bezahlen?

    Im Arbeitsvertrag sind die Arbeitszeiten wie folgt beschrieben: „Die Arbeitszeit ist flexibel und die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechtes.“

    Darf er mich für den nächsten Monat aus dem Arbeitsplan Komplet rausnehmen trotz das ich krankgeschrieben bin und ich somit kein Gehalt dann bekomme für die Krankheitstage.

    Besten Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 at 15:02

      Hallo Dennis,

      ob die Passage Ihres Arbeitsvertrages rechtens ist, darf nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Jeannette H. meint

    5. September 2018 at 13:08

    Hallo
    Ich arbeite in Teilzeit 80 stunden im Monat.
    Urlaubsanspruch 36 Tage im Einzelhandel.
    Wenn ich krank bin werden mir nur 3.08 stunden bezahlt angerechnet.
    Ist das rechtens? Wenn ich krank bin bin ich immer im Minus deswegen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 at 9:36

      Hallo Jeannette,

      welche Zeiten im Krankheitsfall angerechnet werden, hängt von den Arbeitstagen ab, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Jule meint

    11. August 2018 at 14:15

    Hallo,
    Ich habe einen Teilzeitvertrag, arbeite aber auf Vollzeit und werde nach Stunden bezahlt. Bedeutet ich bin immer mehr als 3 Tage die Woche eingeteilt. Was ist, wenn ich 5 Tage eingeteilt und krank geschrieben bin? Muss mein Arbeitgeber mir dann 3 oder 5 Tage Krankengeld zahlen? Außerdem bin ich dabei eine Rehabilitation zu beantragen, wie viel ist mein Arbeitgeber verpflichtet zu zahlen? Ca 80% des vertraglich geregelten Teilzeitlohns oder ca 80% dessen, was ich bisher verdient habe und was durch mehr Stunden natürlich mehr war?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. September 2018 at 14:44

      Hallo Jule,
      der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist recht komplex. Da wir keine Rechtsberatung anbieten, empfehlen wir in solchen Fällen, einen Anwalt hinzuziehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Carmen meint

    30. Juli 2018 at 18:52

    Guten Tag,
    ich arbeite in Teilzeit 75% Stelle, 120 bis 130 Std. die Woche und zwei Wochenenden im Monat. Ich bin seit 11.06.2018 krank geschrieben durchgehend bis jetzt einschließlich 05.08.2018 wegen Knie OP. Laut Krankenkasse falle ich ab 24.07.2018 in Krankengeld Bezug, habe für Mai noch vollen Lohn bekommen, jetzt nur 100 €.

    Antworten
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