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  • Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit

Gibt es bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Der Mythos, dass Teilzeitbeschäftigte im Arbeitsrecht gegenüber Mitarbeitern in Vollzeit benachteiligt werden, hält sich immer noch standhaft. Einige sind sich nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Urlaubsanspruch bei Teilzeit besteht, was selbstverständlich der Fall ist. Ähnlich verhält es sich bei der Frage, ob bei der Arbeit in Teilzeit bei Krankheit eine Lohnfortzahlung stattfindet oder nicht.

Teilzeitarbeit: Wird bei Krankheit das Gehalt weiterhin gezahlt?
Teilzeitarbeit: Wird bei Krankheit das Gehalt weiterhin gezahlt?

Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner

Viele Angestellte in Teilzeit gehen davon aus, dass sie nur dann entlohnt werden, wenn sie die jeweilige Arbeitsleistung auch tatsächlich erbracht haben. Können sie im Krankheitsfall nicht auf der Arbeit erscheinen, fürchten sie daher, kein Gehalt zu bekommen und entsprechend nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können.

Kurz & knapp: Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit

Habe ich bei Teilzeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Auch bei einem Arbeitsverhältnis in Teilzeit findet bei unverschuldeter Krankheit eine Lohnfortzahlung statt.

Wie lange wird das Gehalt weiterhin gezahlt?

Sechs Wochen lang wird das Gehalt vom Arbeitgeber weiterhin gezahlt. Sind Sie länger krank, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld.

Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein?

Die Nachweispflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) müssen eingehalten werden. Ansonsten kann die Entgeltfortzahlung verweigert werden.

Ob dies wirklich der Fall ist oder ob es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit gibt, klären wir im folgenden Ratgeber. Zusätzlich informieren wir Sie darüber, welche Pflichten das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) bei einer Beschäftigung in Teilzeit vorsieht.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
  • Kurz & knapp: Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit
  • Lohnfortzahlung bei Teilzeit: Mythos oder Tatsache?
    • Teilzeit: Wann das Krankengeld möglicherweise verweigert werden kann

Lohnfortzahlung bei Teilzeit: Mythos oder Tatsache?

Krankengeld bei Teilzeit: Die Berechnung erfolgt normalerweise durch die Krankenkasse.
Krankengeld bei Teilzeit: Die Berechnung erfolgt normalerweise durch die Krankenkasse.

Dass unverschuldet erkrankte Arbeitnehmer ihren Lohn trotzdem erhalten, regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz in § 3 Absatz 1.

Da sich das Gesetz an alle Arbeitnehmer richtet und weder nach der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit noch nach der Art der Beschäftigung unterscheidet, gibt es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit.

Es bedarf dazu zudem keiner speziellen vertraglichen Absprache. Daher gilt: Auch wenn Sie bei Teilzeit krank werden: Eine Bezahlung steht Ihnen vom Arbeitgeber sechs Wochen lang trotzdem zu. Geht Ihre Krankheit über diesen Zeitraum hinaus, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld – auch bei Teilzeit. Dieses besteht in etwa aus 70 Prozent Ihres Bruttogehalts.

Damit gehen jedoch gewisse Voraussetzungen einher. Werden diese nicht beachtet, können Ihnen bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit verweigert werden. Wie diese aussehen, klären wir im nächsten Abschnitt.

Teilzeit: Wann das Krankengeld möglicherweise verweigert werden kann

Zwar besteht der Anspruch auf bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit, allerdings müssen sich Teilzeitbeschäftigte daher ebenfalls an die damit verbundenen Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz halten. An dieser Stelle sind vor allem die Anzeige- und Nachweispflichten aus § 5 EntgFG zu nennen:

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Im Arbeitsrecht muss eine Krankmeldung auch bei Teilzeit umgehend erfolgen.
Im Arbeitsrecht muss eine Krankmeldung auch bei Teilzeit umgehend erfolgen.

Halten Sie sich als Arbeitnehmer nicht daran, steht es Ihrem Arbeitgeber gemäß § 7 EntgFG zu, Ihnen die Entgeltfortzahlung bei Teilzeit zu verweigern. Den Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit haben Sie demnach durch Ihr Verhalten verwirkt.

Ohne sogenannte Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (AU) erhalten Sie in der Regel auch kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Diese gilt schließlich als Nachweis dafür, dass Sie auch wirklich erkrankt sind.

Daher gilt: Bezahlte Krankheitstage sind bei Teilzeit grundsätzlich vorgesehen, jedoch nur, wenn Sie sich an die damit verbundenen Pflichten als Arbeitnehmer halten. Ansonsten müssen Sie sich wohl oder übel ohne Gehalt bzw. Krankengeld zurechtfinden.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Slaby A. meint

    27. Juli 2018 at 15:23

    Hallo,
    Jetzt wir es kompliziert : ich arbeite in der Pflege = Teilzeit , regulär wären es 3.20 st. pro Tag so wird es auch bei Urlaub berechnet > okay
    In meiner Dienstzeit arbeite ich aber 2-4 Tage je 5 -6 Stunden , anderen Tage frei.
    Jetzt bin ich im laufenden Dienstplan krank geworden, wie werden jetzt meine Stunden berechnet mit 3.20 oder 5 bzw 6 ?
    Ich würde wenn man nur 3,20 berechnen würde ins Minus gehen …??
    Besten Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 at 9:51

      Hallo Slaby,

      während der Krankheit werden in der Regel die vertraglich vereinbarten Zeiten angenommen und verrechnet.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Slaby A. meint

        26. August 2018 at 17:32

        Hallo und vielen Dank , es ist so gekommen wie ich es mir gedacht habe werde mich wohl rechtlich vertreten lassen müssen … da ich selten krank war ist es mir nie aufgefallen…

        Besten Dank

        Antworten
  2. Achim meint

    18. Juli 2018 at 17:38

    Guten Tag,

    ich arbeite in Teilzeit und bin in der Regel an 3 Tagen in der Woche in der Firma, die vorab in einen Schichtplaner eingetragen werden. Diese Tage kann ich mir flexibel aussuchen, solange ich auf die vertraglichen Stunden komme Bisher lief es so ab, dass bei Krankheit an Tagen, in denen man sich vorab eingetragen hatte, eine Krankmeldung standardmäßig ablief. Nun wurde eine neue Regel eingeführt, dass die Krankmeldung nur an den Tagen gültig ist, an denen man für gewöhnlich gearbeitet hat. Das ist gut für Menschen, die immer an denselben Tagen da sind, aber blöd für Menschen, die in ihren Arbeitstagen flexibel sein müssen, denn dann wird die Krankmeldung nicht wie bisher ablaufen und die verpassten Stunden müssen nachgeholt werden. Denken Sie, dass es rechtens ist, zumal monatlich der KV-Betrag vom Bruttolohn abgeht? Ich bedanke mich für Ihre Antwort im Voraus!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 at 8:39

      Hallo Achim,

      um zu beurteilen, ob die Änderung rechtens ist, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Dirk meint

    18. Juli 2018 at 14:22

    Hallo,
    Wie ist die Regelung in folgendem Fall?
    Vertrag läuft auf 20 Std pro Woche, gearbeitet wird aber seit ca 9 Monaten quasi Vollzeit. Wie ist die Lohnfortzahlung jetzt im Krankheitsfall geregelt. Bekommt man nur die 20h aus dem Vertrag bezahlt, oder auf die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten Monate?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. Juli 2018 at 14:28

      Hallo Dirk,
      in § 4 EntgFG steht:

      (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
      (1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen. Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Sieglinde M. meint

    27. Juni 2018 at 9:38

    Hallo ich bin auch auf Teilzeit 20 Stunden die Woche angestellt beim Malteser als Fahrerin für geistliche -behinderte Schulkinder arbeite aber in Wirklichkeit gut 40 Stunden die Woche. Die FRAGE ist nun wir haben auch viele freie Tage wie Ostern, Pfingsten und die Sommerferien und es wurden uns auch noch 8 Tage Urlaub gekillt so Pfingstferien sind wir nicht gefahren war aber da krank habe Beschwerden mit meinem rechten Knie bin zum Arzt und habe mich krank schreiben lassen so nun wird mir das nicht bezahlt ist das rechtens? Und dürfen die die 8 Tage Urlaub streichen? Ich bin auf das Geld angewiesen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 at 10:05

      hallo Sieglinde,

      ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen bei Ihrem Problem helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Monika R. meint

    21. Juni 2018 at 11:58

    Hallo ! Habe da mal eine Frage hatte einen Teilzeit Job Wurde am 30.04 bis 25.05 Krank . Mein Arbeitgeber hat mir für den Zeitraum 100 Euro bezahlt ! Hatte aber immer mehr gearbeitet als im Vertrag stand !! Hatte angerufen und er meinte ich müsste mich an Krankenkasse wenden da ich letztes Jahr schon wegen der gleichen Krankheit gefehlt habe !! Was kann ich machen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Juni 2018 at 14:31

      Hallo Monika,

      Sie sollten sich umgehend an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, dieser kann Ihnen in Ihrer Situation am besten helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Ramute meint

    18. Juni 2018 at 14:08

    Hallo,ich arbeite im Teilzeit,65 Stunden im Monat,aber immer kommt mehrere Überstunde,die ich ausbezahlt bekomme.Wie werden meine Krank Tage berechnet,von diese 65 Stundenlohn,oder mit Überstunden?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 at 16:08

      Hallo Ramute,

      in der Regel werden bei einem Krankheitstag die Stunden verrechnet, die eigentlich gearbeitet hätten werden müssen (d. h. ohne die Überstunden). Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten kann auch die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aus der Vergangenheit maßgebend sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Frau Müller meint

    5. Juni 2018 at 20:34

    Hallo, ich habe eine 50% Stelle…..arbeite eine Woche von Mo- So…dann eine Woche frei….bin jetzt krank…muss ich auch jewweils für die Freiwoche eine AU vorlegen???? Mein Arbeitgeber muss 6 Wochen Lohn fortzahlen…die ja aber indem Fall ( ich falle leider länger aus)….für mich erst nach 12 Wochen vorbei sind da ich ja jede 2te Woche sowieso frei habe. Er sagt ich muss mich auch in den Freiwochen krankschreiben lassen???? Also Lohn bekomme ich immer nur für “ Wochen im Monat warum also eine Krankmeldung für 4 Wochen???

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Juni 2018 at 14:56

      Hallo Frau Müller,

      Lohn ist immer für die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit zu zahlen. Sollte Ihr Vertrag anderes vereinbaren, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Gisela N. meint

    5. Juni 2018 at 15:53

    Wir haben einen Arbeitnehmer der auf 96 Std im Monat arbeitet. Also Teilzeit vertrag.
    Nun war in der ersten Hälfte des Monats mehr zu tun. Er hat also Stunden vorgeholt. Nun hat er sich die 2. Hälfte krank schreiben lassen und verlangt nun das er ja dann 4.6 Std am Tag bekommt. Ich würde dann ja Überstunden bezahlen ! Ist das rechtens.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Juni 2018 at 14:26

      Hallo Gisela,

      bei einer Krankschreibung ist der Arbeitgeber zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet. Auch die vertraglich vereinbarten Zeiten müssen eingehalten werden, sonst handelt es sich um Mehrarbeit, die (wenn angeordnet) entlohnt werden muss.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Emi meint

        29. Dezember 2018 at 0:26

        Da ich das gleiche Problem habe, frage ich mich auch ob ich die mehrstunden nicht verrechnen kann, da es in meinem Fall seit einem halben Jahr jeden Monat das selbe ist.

        Antworten
  9. Beck meint

    4. Juni 2018 at 5:28

    Hallo.
    Ich arbeite in Teilzeit mit 80 Stunden im Monat. Habe aufgrind von Krankheit aber nur knapp 20 Stunden gearbeitet.
    Habe ich nun Anspruch auf Geld für die anderen 60 Stunden? Wenn ja, wie viel, 70%?
    Bereich ist die Sicherheotsbranche.
    Vielen Dank.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. Juni 2018 at 13:27

      Hallo Beck,
      das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gilt für alle Arbeitnehmer bzw. Angestellten, also auch für Teilzeitbeschäftigte. § 3 Abs. 1 EntgFG besagt:

      „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.„

      Der Arbeitnehmer darf bei der Entlohnung während der Arbeitsunfähigkeit in der Regel nicht schlechter gestellt werden, als wäre er arbeitsfähig. Dies gilt für jedes Arbeitsverhältnis, das mindestens seit vier Wochen ununterbrochen besteht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Alexander meint

    14. Mai 2018 at 14:43

    Mir wurde von meinem Arbeitgeber grade gesagt das es im ersten Monat in der Teilzeit bei Krankheit von Gesetzgeber keine Lohnvortzahlung gibt. Ist das richtig ??

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Mai 2018 at 15:05

      Hallo Alexander,

      unserer Kenntnis nach ist das richtig. Allerdings kann es im Krankheitsfall trotzdem Krankengeld von der Krankenkasse geben. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Christian meint

    26. April 2018 at 10:00

    Hallo.
    Ich arbeite täglich 8 Stunden auf der Baustelle.
    Habe seid Februar meine monatliche Arbeitszeit um 16 Stunden verringert. Die Teilzeit Tage (2 tage) habe ich jeweils auf den ersten und dritten Mittwoch im Monat gelegt.

    Wenn ich aber jetzt einen Mittwoch davon krank geschrieben bin, kann ich diesen Tag dann nachholen und einen anderen Tag zuhause bleiben?
    Bekomme ich diesen Tag den ich wegen Krankheit zuhause bleibe auf der lohnabrechnung bezahlt, oder steht dort an dem teilzeittag nichts. Folgedessen bekomme ich ihn auch nicht bezahlt.

    LG aus dem westerwald

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 at 17:14

      Hallo Christian,

      in der Regel müssen Arbeitnehmer Tage, an denen sie krank geschrieben sind, nicht nacharbeiten. Zudem steht ihnen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit zu.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. AJ meint

    16. April 2018 at 20:31

    Ich arbeite Teilzeit: 16h / Woche, laut Vertrag verteilt auf Montag, Mittwoch umd Donnerstag. Wenn ich von Montag-Mittwoch krank geschrieben bin, zählen dann nur die im Vertrag festgesetzten Tage mit der entsprechenden Stundenzahl (5h 20 min)? Oder alle Tage der Woche mit entsprechend 3h 12min pro Tag?
    Wie sieht das aus, wenn ich meinem Chef verkünde, dass ich nächste Woche auch Dienstag arbeiten werde (Stundenanzahl ist immer individuell, Hauptsache am Ende des Monats habe ich alle meine Stunden geschafft) und dann am Montag krank geschrieben werde bis Mittwoch. Gilt der Dienstag dann auch als Arbeitstag oder nur die Tage, die im Vertrag fest vereinbart wurden?
    VG und Danke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. April 2018 at 9:34

      Hallo AJ,
      diese sehr individuellen Fragen können nur im Rahmen einer Rechtsberatung beantwortet werden. Zu dieser sind wir nicht befugt. Sie können hierzu jedoch einen Anwalt fragen, der dann Ihren Vertrag entsprechend prüfen wird.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Hertel meint

    11. April 2018 at 18:33

    Hallo, ich habe eine Monatsteilzeit mit meinem Arbeitnehmer vereinbart. Ich bekomme das ganze Jahr über 90% Gehalt und arbeite Vollzeit, habe aber den März extra Frei. Nun bin ich am 1.3 gestürzt und bin somit für mind. 4 Monate arbeitsunfähig. Lohnfortzahlung geht 6 Wochen also bis Mitte April. Meine Teilzeit konnte ich somit nicht nutzen und zahle jetzt quasi drauf da ich das ganze Jahr quasi für die Teilzeit bezahle und nun bekomme ich auch noch weniger geld da die Lohnfortzahlung ja schon Mitte April aufhört und den Teilzeitmonat auch mit beinhaltet. Ich finde dass nicht fair. Entweder die Lohnfortzahlung wird ab April gerechnet oder ich möchte diese Teilzeit nachholen.

    Antworten
    • Tschidcha meint

      26. April 2018 at 12:53

      Hallo, ich arbeite TZ, 1 Monat Arbeit, 1 Monat voll. Mein Gehalt wird im Arbeitsmonat gekürzt um damit die freien Monate zu bezahlen. Nun hatte ich einen Arbeitsunfall mit op und war 9 Monate krank. Muss mein Arbeitgeber mir diese freien Monate nachgewähren?

      Antworten
      • arbeitsrechte.de meint

        3. Mai 2018 at 10:08

        Hallo Tschidcha,

        bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der die vertragliche Regelung zu Ihren Arbeitsmonaten prüfen kann.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
  14. Peter meint

    2. April 2018 at 9:08

    Ich bin Rentner und Arbeite noch als Teilzeit 120 Stunden Arbeitszeit 9,5 Stunden Erhalte bei Krankmeldung nur 4,5 Stunden Krankengeld ? Mfg Peter

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 at 14:02

      Hallo Peter,
      eine solche Handhabung ist normalerweise nicht rechtens. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Karin meint

    25. März 2018 at 11:46

    Guten Tag, ich habe auch einige Fragen ,
    Ich arbeite in der Woche 25 std immer an unterschiedliche Tagen . Dienstplan besteht meist für den kompletten Monat (Einzelhandel). z. B. Mo, Fr. Sa frei , an 3 Tg. voll arbeiten . Nun wurde ich krank mit Krankmeldung und wollte im anschluß genau an diesen o.g. Tagen meine 3 Tag. restirlaub nehmen . Wie berechne ich jetzt die drei anderen Tage die ich ja eigentlich frei gehabt hätte ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 at 8:14

      Hallo Karin,

      das kommt auf Ihre Wochenarbeitszeit an. Handelt es sich um flexible Dienstpläne, ist im Regelfall nur für die Tage Urlaub einzureichen, an denen Sie im Dienstplan vorgesehen waren. Wenn Sie unsicher bei der Berechnung sind, erkundigen Sie sich in Ihrer Personalabteilung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Klaus meint

    17. März 2018 at 15:30

    Ich arbeite in Teilzeit 4 Tage/Woche. 8-9 Stunden pro Tag. Während dieser Ziet war ich krankgeschrieben.
    Mir wurden für 3 Tage jeweils 7 Stunden Krankengeld gezahlt und für den 4. Tag nichts, da es ein Sonnabend war. Das kann doch wohl so nicht rechtens sein. Muss mein Arbeitgeber mir die vollen ausgefallenen 35 Arbeitsstunden zahlen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 at 11:16

      Hallo Klaus,

      Arbeitnehmer, die vertraglich dazu verpflichtet sind, samstags zu arbeiten, haben im Krankheitsfall auch für diesen Tag ein Recht auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Claudia meint

    8. März 2018 at 7:14

    Ich arbeite Teilzeit 120 Stunden im Monat. Verteilt auf 15 Nächte, ein Nachtdienst beträgt 8 Stunden. Wenn ich erkrankt bin bekomme ich irgendwie viel zu wenig Geld.
    Es werden in der Berechnung nur die Tage als krank berechnet wo ich mit Dienst geplant war und für den geplanten Tag bekomme ich ca 5,5 Stunden bezahlt und nicht die 8 Stunden die ich geplant war.

    Ist das rechtens, das ich wenn ich krank bin so viel finanziell schlechter gestellt bin??

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. März 2018 at 12:11

      Hallo Claudia,

      wie ist die Abwicklung von Krankheitstagen denn im Arbeitsvertrag konkret geregelt? Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen, ob das so zulässig ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Elke meint

    1. März 2018 at 21:28

    Hallo, das Problem habe ich auch gerade. Ich arbeite 25 Std. wöchentlich mit flexibler Arbeitszeit. Mal 7 oder 8 Std. und entsprechenden Freitagen. Ich war 6 Tage krank, davon hätte ich laut Dienstplan 3 Tage arbeiten müssen und hätte 3 Tage frei gehabt. Für die 6 Tage krank habe ich in meinem Stundennachweis 5 Std. pro Tag eingetragen. Mein Arbeitgeber hat aber die 3 Tage frei wieder gestrichen und 15 Stunden abgezogen. Die freien Tage an denen ich aber krank war und ein Krankenschein vorlag werden nicht gezahlt, weil ich da nicht hätte arbeiten müssen.

    Antworten
  19. Johanna meint

    28. Februar 2018 at 12:24

    Hallo.
    Ich arbeite Teilzeit immer blockweise, d.h. 1 Woche arbeiten, 1 Woche frei, je nach Arbeitsplan.
    Was ist, wenn in in der freien Woche krank bin?
    Hätte ich da evtl. auch Ansprüche?
    Bisher habe ich das nicht gemeldet.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. März 2018 at 9:41

      Hallo Johanna,

      Sie sollten diese Problematik mit Ihrem Arbeitgeber klären. Es kommt unter anderem darauf an, was im Arbeitsvertrag steht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Gabi meint

        17. August 2019 at 12:55

        Hallo, ich arbeite 60 in Monat wie viel Lohnfortzahlung bekomme Ich.

        Antworten
  20. Müller meint

    19. Februar 2018 at 12:59

    Ich bin angestellt als Teilzeitkraft,und arbeite zu 90% in Vollzeit.Das wird mir auch korrekt bezahlt.
    Meine Feage ist jetzt, wenn ich auf meinem Dienstplan die ganze Woche Vollzeit eingeteilt bin und krank werde wird mir dann nur nach meinem Verteag Teilzeit bezahlt oder muss mein Chef mir dann laut Plan die Krankentage sprich so wie sie auf dem Dienstplan stehen voll bezahlen.
    Anstatt als Teilzeit nur 20,25 sondern die vollen 39 Stunden wie ich hätte arbeiten üssen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 at 11:10

      Hallo Müller,

      das ist abhängig von der vereinbarten Arbeitszeit. In der Regel wird die Lohnfortzahlung bei Krankheit auf Grundlage der monatlichen Arbeitszeit berechnet.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Bea meint

    18. Februar 2018 at 22:23

    Ich habe einen 130 Stunden Vertrag, in der Regel arbeite ich jeden Monat 160-180 Stunden.nun war ich 14tage krankgeschrieben. Wie werden meine krankheitstage vergütet?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 at 9:43

      Hallo Bea,

      das kommt auf Ihr Arbeitsverhältnis an. Wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt ist, kann Ihnen die Krankenkasse sagen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Tatjana Z. meint

    11. Februar 2018 at 18:15

    Wie sieht es aus wenn die TZ an freien Tagen krank ist, muss dann Lohn gezahlt werden?? Gilt für Spielhalle

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 at 13:12

      Hallo Tatjana,

      auch Teilzeitkräfte haben ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Normalerweise werden für diese Zeit keine Urlaubstage verrechnet. Bei Unsicherheit können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Anne meint

    4. Februar 2018 at 19:26

    Ist es richtig, dass wenn ich, als Teilzeitkraft, vom 12. – 15.02. krankgeschrieben bin und am 15.02. an meinem Arbeitsplatz gar nicht eingeteilt bin, sondern frei habe, dass die Krankenkasse an diesem Tag kein Krankengeld bezahlt?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 at 10:15

      Hallo Anne,

      die Lohnfortzahlung, soll das ausgefallene Gehalt ersetzen. Ob sie trotzdem einen Anspruch auf das Krankengeld haben, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Marlies meint

    22. November 2017 at 10:38

    Mein Arbeitgeber sagt, wenn ich an einem Tag, an dem ich keinen Einsatz habe, krank geschrieben werde ,bekomme ich kein Krankengeld.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Januar 2018 at 15:33

      Hallo Marlies,

      Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld – welches nicht einmal vom Unternehmen gezahlt wird – kann vom Arbeitgeber nicht vorenthalten werden, nur weil gewisse Einsätze an den Krankheitstagen geplant waren. Das ist nicht legitim.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Maria meint

    12. November 2017 at 20:41

    Hallo
    Und Was ist mit Teilzeit auf unbegrenzte stunden ?
    Wie werden die Tages stunden bezahlt wenn ich keine festen stunden am Tag habe ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. Januar 2018 at 17:14

      Hallo Maria,

      in der Regel wird dann ein Durchschnittsgehalt ermittelt und entsprechend die Lohnfortzahlung getätigt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Tenkoglu meint

      4. März 2020 at 16:12

      Hallo
      Mein Arbeitgeber meinte dass er mir an den Krankheitstagen nur 4 Stunden bezahlen könne.
      Gibt es sowas oder läuft da was schief

      Antworten
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