Wie viele Arbeitstage im Monat gearbeitet werden muss, bestimmt im Wesentlichen der Kalender und die Anzahl der Feiertage in Deutschland. Hiervon gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich viele. Darüber hinaus hängt sie auch von den im Arbeitsvertrag vereinbarten Bestimmungen ab. Schließlich arbeiten Arbeitnehmer in Teilzeit oft nur einige Tage pro Woche, während in Vollzeit eine Fünf- oder Sechstageswoche üblich ist.

Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Arbeitstage!
Da die Arbeitstage auch die Steuererklärung beeinflussen (sie sind absetzbar), erklären wir im Folgenden, welche Faktoren sich auf die Monatsarbeitszeit auswirken und wie Sie die Berechnung der Arbeitstage vornehmen können.
Kurz & knapp: Arbeitstage pro Monat
Bei einer Fünf-Tage-Woche hat ein Monat durchschnittlich 21 Arbeitstage. Mehr dazu lesen Sie hier.
Möchten Sie Ihre monatlichen Arbeitsstunden berechnen, können Sie die folgende Formel verwenden: (Tägliche Arbeitszeit in Stunden x Anzahl der Arbeitstage in der Woche) x 4,3 = Arbeitsstunden pro Monat.
Da jedes Bundesland unterschiedlich viele Feiertage im Jahr hat, spielt es ebenfalls eine Rolle, wo Sie leben, wenn Sie Ihre Arbeitstage pro Monat ermitteln möchten. Diese Feiertage werden schließlich nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen.
Lesen Sie im Folgenden, in welchem Bundesland Sie von den meisten gesetzlichen Feiertagen pro Jahr profitieren und die Arbeitstage pro Monat dementsprechend geringer sind.
Inhalt
Wieviel Arbeitstage hat ein Monat?
Arbeitnehmer gehen in den verschiedenen Bundesländern nicht das ganze Jahr über an den gleichen Tagen zur Arbeit. Obwohl der Kalender einen gewissen Standard vorgibt, variiert die Anzahl der gesetzlichen Feiertage, die nicht vom gesetzlichen Urlaubsanspruch abgezogen werden. Nicht alle gelten nämlich auch in allen Bundesländern, da sie unter anderem unterschiedlich konfessionell ausgerichtet sind. So kommt es, dass sich die monatliche Arbeitszeit ebenso wie die jährliche Berechnung bundesweit unterscheidet.

Mehr freie Tage pro Monat erfreuen die meisten Arbeitnehmer. Doch nicht zu vernachlässigen sind hierbei die wirtschaftlichen Auswirkungen solcher verordneter Feiertage. Schließlich steht zum Beispiel die Produktion still.
Auf diese Weise entgehen der deutschen Wirtschaft insgesamt zwei Milliarden Euro – und das pro freiem Tag.
Bevor Sie die Anzahl der Arbeitstage ermitteln, berücksichtigen Sie: Werktage pro Monat und Arbeitstage (Arbeitszeit) pro Monat sind nicht immer deckungsgleich. Während es sich bei ersteren üblicherweise um alle Tage zwischen Montag und Samstag handelt (die keine Feiertage sind), handelt es sich bei letzteren um tatsächliche Arbeitstage, also entweder Montag bis Freitag oder Montag bis Samstag.
Wie viel Arbeitsstunden hat ein Monat?
Aus der Wochenarbeitszeit lassen sich zudem die Monatsarbeitsstunden berechnen. Erstere ergibt sich aus der täglichen Arbeitszeit in Stunden multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage in der Woche. Wird dieses Ergebnis mit dem Faktor 4,3 multipliziert, ergibt sich die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat.
Wie viele Arbeitstage pro Monat gibt es im Durchschnitt?
An wie vielen Tagen Sie durchschnittlich im Monat zur Arbeit müssen, können Sie mit einer einfachen Rechnung nachvollziehen. Jedes Jahr hat 365 Tage. Hiervon sind in der Regel 52 Sonntage und neun gesetzliche Feiertage.
Diese sind von der Gesamtanzahl an Tagen im Jahr abzuziehen. Am Ende steht dann die Gesamtzahl der Arbeitstage im Jahr. Und wie viele Arbeitstage hat nun ein Monat?
Das ergibt sich, aus der Teilung der erhaltenen Zahl durch zwölf.
304 Jahresarbeitstage : 12 Monate = 25,3 durchschnittliche Arbeitstage pro Monat. Achtung: Diese Rechnung geht von einer Sechstagearbeitswoche aus. Bei einer Fünftagewoche müssen zusätzlich zu den Sonntagen auch die Samstage abgezogen werden. So ergeben sich durchschnittliche 21 Arbeitstage im Monat.
So können Sie mit dem kostenlosen Rechner Ihre Arbeitstage ermitteln

Wie bereits erwähnt, variieren die Arbeitstage pro Monat je nach Arbeitszeitmodell, Branche und Bundesland. Wie viele monatliche Arbeitstage tatsächlich anstehen, können Sie mit dem obigen Arbeitstage-Rechner herausbekommen. Dieser bieten Ihnen die Möglichkeit, das jeweilige Bundesland sowie Ihren ersten und letzten Arbeitstag auf Tag, Monat und Jahr anzugeben.
Hinzu kommt die Angabe, an wie vielen Tagen in der Woche Sie arbeiten. Arbeiten Sie in einer Woche an einem Extra-Tag oder haben Urlaub genommen, können Sie die jeweiligen Tage außerdem abziehen oder addieren, um ein genaues Ergebnis zu gewährleisten.
Anschließend berechnet der Algorhythmus die Arbeitstage pro Woche, Monat und auch Jahr. Aufgeschlüsselt werden hier ebenfalls die gesetzlichen Feiertage.
Johann meint
wie viele Arbeitstage pro Monat sind erlaubt
arbeitsrechte.de meint
Hallo Johann,
grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber das Arbeiten an sechs Tagen die Woche. Sonn- und Feiertage gelten in der Regel als arbeitsfrei. Arbeitnehmer, wie Busfahrer oder Köche müssen also hierfür innerhalb der nächsten zwei Wochen einen anderen freien Tag zur Erholung erhalten (§ 11 Arbeitszeitgesetz). An wie vielen Tagen Sie im Monat arbeiten müssen, geht in der Regel aus Ihrem Arbeitsvertrag hervor. Dort haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf die Rahmenbedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses geeinigt.
Das Team von Arbeitsrechte.de
arbeitsrechte.de meint
Hallo Johann,
es gibt keine monatliche Begrenzung. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit darf, gemessen an sechs Monaten oder auch 24 Wochen, jedoch nicht 8 Stunden überschreiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marion B. meint
darf der Arbeitgeber die Monate einfach tauschen. Ich meine damit das er im Juli die Arbeitstage vom August im Dienstplan anwendet. Heißt somit 2 Tage weniger frei.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marion B.,
Arbeitgeber haben laut Gesetzgeber ein Weisungs- bzw. Direktionsrecht inne. Das bedeutet: Ihr Chef darf Ihnen Anweisungen erteilen. In welchem Umfang dies geschehen darf, ist im Arbeitsvertrag festgehalten.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Nicola meint
Hallo,
ich habe einen neuen Job, 17.5 Std. an 5 Tagen (Mo bis Fr) wöchentlcih. Am 05. September habe ich angefangen und nun meine erste Gehaltsabrechnung erhalten. Auf der Abrechnung werden 26 Tage berechnet – da ich erst am 5. angefangen habe, werden die monatlichen Arbeitstage mit 30 berechnet. Das kommt mir eigenartig vor. Geht man nicht von 22 Arbeitstagen aus?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nicola,
in Ihrer Gehaltsabrechnung wurden alle Wochenenden mitberechnet – also die Kalendertage als Grundlage der Berechnung gewählt. Da ein Gehalt sich in der Regel auf einen gesamten Monat bezieht und nicht stundenweise bezahlt wird, ist dies durchaus zulässig.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Nicole meint
Hallo, habe das gleiche Problem wie Nicola, jedoch lt. Arbeitsvertrag ist dort nichts erwähnt das die Gehalts Berechnung sich auf 30 Tage beziehen sondern auf 174 std. bei einer 40 Std woche. Habe am 15.09. angefangen, meine erste Lohnabrechnung War noch nicht mal annähernd die Hälfte am bruttolohn gezahlt worden bzw. ist auf der Lohnabrechnung der genannte Bruttolohn der vereinbart wurde nicht ersichtlich und für mich demzufolge nicht nachvollziehbar wie das Gehalt überhaupt errechnet wurde und was mir überhaupt zusteht. Kann man sich dagegen wehren? In der Lohnabrechnung wurden für den Monat September 22 Tage ausgeschrieben berechnet auf 30 Tage, das würde für mich bedeuten ich müsste 30 Tage im Monat arbeiten um das volle Gehalt zu erhalten? Das wären ja dann 365 Tage im Jahr und doch gesetzlich gar nicht zulässig oder? Bitte um Hilfe bin etwas ratlos.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nicole,
welche Chancen Sie haben, sich gegen die geschilderte Situation zu wehren, können Sie bei einem Rechtsanwalt erfragen. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Zu Ihrer Frage: Kein Arbeitnehmer darf im Jahr 365 Tage arbeiten, dies sehen unter anderem das Bundesurlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz vor.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Meltem meint
Hallo,
ich arbeite 20 Stunden/Woche, nach TV-L. Ich habe ca. 125 Überstunden in 10 Monaten aufgebaut. Meine Stundenzettel habe ich jeden Monat von meinem Vorgesetzten unterzeichnen lassen. Ende des Jahres läuft mein Vertrag ab, und soll bis Ende des Jahres meine Überstunden abfeiern.
Ich habe meine Gesamtstunden jeden Monat von 80 Stunden (4×20 Stunden/Monat) abgezogen, und das was über war, habe ich als „Überstunden“ berechnet. Als ich meine Stundenzettel ihm vorgelegt habe, damit er diese der Personalabteilung vorlegt, und die Anzahl der Stunden gesehen hat, hat er meine (bereits unterschriebenen) Stundenzettel wie folgt bemängelt: Ich soll nicht von 80 Stunden pro Monat ausgehen, sondern soll die tatsächlichen Arbeitstage eines jeden Monats (z. B. 23) mal 4 (Arbeitsstunden/Tag) = 92 Stunden berechnen, und davon erst meine Gesamtstunden abziehen. Das bedeutet allein für den besagten Monat soll ich 12 Stunden von der „Mehrarbeit“ die ich geleistet habe abziehen.
Ist die Berechnung – tatsächliche Arbeitstage x Arbeitsstunden abzgl. der gesamt erbrachten Arbeitsstunden – (nach TV-L) korrekt? Leider konnte ich keinerlei Hinweise dazu im Tarifvertrag finden, und möchte auch nicht gleich den Betriebsrat darauf ansprechen.
Im Voraus bedanke ich mich über eine Antwort.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Meltem,
bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt. Dieser informiert Sie auch darüber, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, sollte sich Ihr Rechnungsweg als der korrekte herausstellen.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Simone F. meint
Guten Tag. Mußte jetzt 12 Tage am Stück Arbeiten. Ohne einen Tag Frei dazwischen. Darf der Arbeitgeber
das so veranlassen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Simone,
das kommt unter anderem auf die (betrieblichen) Absprachen an. Derlei Regelungen sind beispielsweise in Betriebsvereinbarungen zu finden. Eine konkrete Regelung findet sich im Arbeitsrecht prinzipiell nicht. Das Arbeitszeitgesetz gibt jedoch vor, dass wer an Sonntagen arbeitet, mindestens 15 Sonntage im Jahr frei bekommen muss. Zudem ist für Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag zu gewähren innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Antonia meint
Hallo,
ich arbeite 22 Stunden pro Woche. In meiner Abrechnung werden mir monatlich 88 Stunden ausbezahlt. Aber außer dem Februar hat jeder Monat mehr als 4 Wochen. Ist das korrekt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Antonia,
es stimmt, dass die meisten Monate mehr als 28 Tage aufweisen. Bei der Gehaltszahlung sollten Sie aber genau darauf achten, was in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist. Erhalten Sie ein Monatsgehalt, ist dieses von der Anzahl der Monatstage unabhängig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
Hallo!
Ich arbeite 33std/Woche mit eine 5-Tage Woche, also von Montag bis Freitag, ist auch so in mein Vertrag festgehalten, mit einem Monatsgehalt als Angestellte in einer Apotheke. Bin bereits über 6 Wochen krank und es besteht Entgeltfortzahlungspflicht seitens des Arbeitgebers. Er hat mein Monatsgehalt für das Berechnen der Entgeltfortzahlung durch 22 Tage (=Monat) dividiert, aber wiederrum die Tage von Montag bis Freitag berechnet, 13.11.2016-30.12.2016 wurde mit 13 Tage gerechnet und multipliziert. Ist das richtig? Er dividiert das Monatsgehalt mit 22 Tage, zählt aber die Entgeltspflichtigen Tage ohne Samstage und Sonntag? ???
Sorry muss noch was hinzufügen!!
Der 13.11.16-30.11.16 wird mit 13 Tage gerechnet ohne Samstag und Sonntag, aber als 2 1/2 Wochen, von den 6 Wochen Entgeltfortzahlungsspflicht angerechnet. Genauso der 01.12.2016-23.12.2016, da werden auch die Samstage und Sonntag ausgelassen und diese Krankheitstage mit 17 Tage berechnet und ausgezahlt. Somit sind die 6 Wochen für den Arbeitgeber abgegolten. Er dividiert immer den Monatsgehalt/Monatslohn durch 22 Tage aber beim Bezahlen berücksichtigt er eine 5 Tage Woche, sprich 20 Tage im Monat!!! Ist das rechtens???
arbeitsrechte.de meint
Hallo Katharina,
normalerweise muss Ihnen Ihr Arbeitgeber in diesem Fall gemäß § 4 Abs. 1 EFZG die volle Höhe des normalen Arbeitsentgelts zahlen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Natalie meint
Guten Tag.
Ich habe mit meiner Chefin mündlich einen Stundenlohn vereinbart bei 30 Wochenstunden und wurde jeden Monat gleich bezahlt.
Letztes Jahr habe ich allerdings von 3 auf 1 Tag pro Woche reduziert. Bezahlt wurden mir somit 4 Tage im Monat. Nun gab es natürlich Monate mit 5 Montagen statt 4. Zudem bin ich wegen hohem Arbeitsaufwand an weiteren zusätzlichen Tagen arbeiten gekommen.
Nun wollte ich die Überstunden zzgl. der Stunden die sich aus dem 5. Montag ergeben haben, bezahlt bekommen.
Meine Chefin will mir das aber nicht bezahlen, wobei sie sich auf den Vertrag beruft, indem wir lediglich das Monatsgehalt festgehalten haben. Da sich die Überstunden auf 80 belaufen, finde ich das nicht akzeptabel.
Hab ich da ein Recht drauf, oder hab ich Pech gehabt, weil wir es nur mündlich und nicht im Vertrag festgehalten haben.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Natalie,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
Hallo,
in unseren Arbeitsverträgen ist bei Vollzeitkräften eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Std. festgelegt. Unser Arbeitgeber bezahlt ein Festgehalt/Monat. Die Stunden pro Monat werden mit 173,3 gerechnet, egal wie viele Arbeitstage es im Monat sind. Dadurch müssten wir eigentlich mehr arbeiten, als Arbeitstage zur Verfügung stehen. Unsere zu arbeitenden Stunden werden nach den Bruttostunden berechnet. Die Feiertage werden nicht als Stunden gezählt. Also müssten wir jeden Feiertag arbeiten um auf die Stunden zu kommen. Wir verstehen dies einfach nicht!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andrea,
bei Fragen oder Missverständnissen bezüglich des Arbeitsvertrages kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Dieser kann Sie in Ihrem speziellen Fall bestmöglich beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike K. meint
Laut Arbeitsvertrag(Demenz WG, privater Träger) habe ich eine 40std Woche. Im 10 Tage Block arbeite ich Früh, Spätschicht zu je 7,75 Std, in der Zwischenschicht 6 Std.Überstd müssen abgefeiert werden. Ich verstehe meinen Arbeitsvertrag so, daß ich pro Monat 160std für mein Grundgehalt arbeiten muß. In meinem Fall wären das 21tage á7, 75….und 1x6std……somit komme ich auf 168,75 Std…. Und müßte doch eigentlich schon 6,75 Überstunden haben…. Gruß Heike
Vadilijs meint
Hallo!
Der Arbeitsgeber sollt bezahlen 1. Januar 2017 Sonntag wie Feiertagslohn?
Vielen Dank für Seine Antwort. Vasilijs
arbeitsrechte.de meint
Hallo Vadilijs,
da der 1. Januar 2017 auf einen Sonntag fiel, muss dieser nur vom Arbeitgeber bezahlt werden, wenn normalerweise aufgrund von Sonntagsarbeit an diesem Tag hätte gearbeitet werden müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanya meint
Hallo, ich arbeite immer nur Samstags als Aushilfe und wurde gefragt, ob ich in den Ferien auch nicht könnte. Daher habe ich am Montag den 27.02.2017 ebenso gearbeitet, aber meinen Lohn am selben Tag erhalten, deshalb sind die Stunden von dem Montag nicht im Februar Gehalt mit einberechnet. Wird nun zusätzlich das Geld überwiesen oder mit zum März gerechnet ? Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tanya,
diese Frage sollten Sie Ihrem Arbeitgeber direkt stellen. Beide Optionen sind möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thorsten meint
Hallo,
ich habe mit meinen Arbeitgeber ausgemacht das ich nur noch „halbtags“ arbeite. Aber nicht 4h/Tag sondern 3 Monate voll, 3 Monate frei etc.
Nun möchte ich in den 3 Monaten soviel arbeiten, wie das gesetzlich erlaubt ist.
Ich finde viele unterschiedliche Antworten im Internet.
Darf ich 10h/Tag bei 6 Werktagen die Woche, also 60h/Woche arbeiten ohne das es Probleme mit dem Gesetz gibt?
Falls das von Belangen ist: Ich bin Industrieelektroniker.
Vielen dank schonmal
MfG Thorsten
arbeitsrechte.de meint
Hallo Thorsten,
in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes heißt es dazu: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Demnach sollte Ihr Vorhaben legal sein. Wir würden Ihnen jedoch empfehlen, dies im Vorfeld mit einem Anwalt für Arbeitsrecht abzuklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin W. meint
Hallo,
in meinem Fall gibt mir mein Arbeitgeber für das Jahr 2017 in NRW pro Monat 173 Soll Stunden bei einer 5-Tage Woche und 40 Stunden pro Woche vor. Der Arbeitgeber argumentiert damit, das das Jahr 52 Wochen hat und ich pro Woche 40 Stunden arbeiten muss (52 Wochen x40 Stunden = 2080 Stunden; geteilt durch 12 Monate = 173,34 Std).
Das ist meiner Meinung nach nicht richtig, weil jedes Jahr anders „aufgeteilt“ ist mit Wochenenden, Feiertagen usw und das gar nicht berücksichtigt wird.
Ist das so rechtens?
Mit freundlichen Grüßen
Martin W.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Martin W.,
uns ist nicht ganz klar, weshalb Ihr Arbeitgeber dies auf das ganze Jahr ausrechnet und nicht Monat für Monat. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
Hallo,
Ich soll im Monat 174 Stunden bringen, bei einer 40 Stunden Woche. In der Regel komme ich immer auf die von mir erwartetet Soll-Stunden. Da der Februar schon weniger Arbeitstage hatte bin ich in minustunden reingetutscht. Diese habe ich versucht im März wieder aufzuholen. Jetzt hat der April auch nur 20 Arbeitstage wodurch wieder nur 160 Stunden arbeite. Kann mein Arbeitgeber verlangen das ich die Minusstunden in dem folgenden Monaten durch Überstunden wieder aufhole ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Julia,
wir würden Ihnen empfehlen, mit Ihrem Arbeitgeber über individuelle monatliche Sollstunden zu sprechen, da schließlich nicht jeder Monat gleichlang ist. Normalerweise sollten sich für Arbeitnehmer keine Nachteile aus kürzeren Monaten ergeben. Ansonsten kann Ihnen sicher ein Anwalt für Arbeitsrecht in Ihrem individuellen Fall weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Caro. B meint
Hallöchen,
ich habe auch mal eine Frage zur Arbeitszeit.
Ich arbeite 173 Std im Monat bei einer 5 Tage Woche im housekeeping.
Bisher waren meine Arbeitszeiten nur vormittags . jetzt soll ich Ostersamstag um 15:00 Uhr anfangen.
Bei 8 std täglich müsste ich ja mindestens bis 23 Uhr ,ohne Pause, die Zimmer machen. Ist das denn erlaubt?
Im Arbeitsvertrag steht nichts wann ich die Stunden machen muss.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Caro. B,
das Arbeitszeitgesetz sieht bei 8 Stunden Arbeit spätestens nach 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten vor. Da in Ihrem Arbeitsvertrag nicht definiert ist, zu welchen Zeiten Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen müssen, wüssten wir nicht, weshalb dies nicht erlaubt sein sollte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
Guten Morgen 🙂
Leider finde ich nirgends einen Rechner in dem ich 5,5 Tage Woche angeben kann.Haben sie einen Tip für mich?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sabine,
für die Berechnung der Arbeitsstunden pro Monat benötigen Sie nur die tägliche Arbeitszeit in Stunden und die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage (von Montag bis Freitag sind dies 5). Beide werden miteinander multipliziert. Das Ergebnis wird wiederum mit dem Faktor 4,3 multipliziert. Heraus kommen die Arbeitsstunden, die durchschnittlich im Monat anfallen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ramona S. meint
Hallo liebes Team von arbeitsrechte.de
Ich hätte auch ein Anliegen welches ich geklärt haben möchte. Wie ist es bei folgender Situation geregelt.
Ich bin geringfügig beschäftigt und muss von den std her 42 std im Monat arbeiten. Zudem habe ich bestimmte Tage zum arbeiten und ein Arbeitstag ist bei mir 4 std. Jetzt war ich im April für eine woche mit meiner Tochter im Krankenhaus. Meine Krankenkasse zahlt für diese Zeit meinen Verdienstausfall. Frage, muss ich für den Aufenthalt im kh meine std von meinen Monatsstunden abziehen (da ja die Krankenkasse bezahlt und nicht der Arbeitgeber )
Also sprich, ich war für zwei Arbeitstage im Krankenhaus, das wären
2 Tage a‘ 4std=8std
Muss ich diese acht std von meinen Monatsstunden abziehen?
42 std – 8std = 34std
Ich habe die Beschäftigung zu ende april gekündigt und jetzt einen kleinen disput mit meinet ex chefin wegen der std.
Würde mich freuen von ihnen zu lesen.
Lg ramona
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ramona S.,
in der Regel verhält es sich so, dass Arbeitsstunden, die nicht geleistet wurden, abgezogen werden müssen. Schließlich würden Sie sonst doppelt bezahlt werden. Um sicherzugehen, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu dem Thema zu befragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin meint
Hallo,
Ich arbeite in Arbeitsblöcken, und hierbei auch an Sonntagen & Feiertagen.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass bei der Berechnung der Monatsarbeitszeit Feiertage nicht berücksichtigt werden ? Sprich dass es für mich rechnerisch keine gesetzlichen Feiertage gibt ?
Mfg M.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Martin,
entspricht ein Feiertag in Ihrem Job einem normalen Arbeitstag, muss dieser auch ganz normal zur Monatsarbeitszeit dazu gerechnet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karl1976 meint
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag wird die 7 Tage Woche angegeben, doch in meiner Lohnabrechnung werden nur 26 Tage im Monat vergütet, wodurch man dann auf die im Vertrag geltenden 184 Stunden pro Monat kommt.
Arbeiten muss ich aber etwa 28 bis 29 Tage pro Monat.
Kann ich meine Firma dazu verpflichten, die komplett geleisteten Arbeitstage zu vergüten?
Ich habe schon 2 mal versucht, den höheren Vertrag (bezieht sich auf 206 Stunden pro Monat) zu bekommen, doch lief jedesmal auf, ohne die Erhöhung zu bekommen.
Mein monatliche Arbeitszeit liegt jedoch bei etwa 220 bis 250 Stunden.
Ist da rechtlich irgend etwas möglich, entweder auf einen höheren Monatslohn zu kommen, oder kurzfristig aus der Firma heraus zu kommen (eigentlich 4 Wochen Kündigungsfrist), bezogen darauf, dass ich in der Firma bei der Abgeltung meiner Arbeitsleistung mehr oder weniger über den Tisch gezogen werde?
Vielen Dank für Ihrer eventuelle Hilfe.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Karl1976,
welche Möglichkeiten Sie in einer solchen Situation haben, besprechen Sie bitte mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Grundsätzlich sollten Sie jedoch auch für die Arbeitstage entlohnt werden, die Sie geleistet haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tara meint
Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tara,
in § 3 des Arbeitszeitgesetzes heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Belsi meint
Guten Morgen.
Bis Ende 2015 sind sie in Deutschland und für 8 Stunden in einer Woche von Dienstag bis Sonntag 6 Tage arbeiten. ein Durchschnitt von 200-208 Stunden pro Monat, nur freien Montag mit. Wie viele Tage Urlaub pro Jahr sollte ich?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Belsi,
dem Arbeitszeitgesetz zufolge müssen Sie an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben (§ 11 Absatz 1 ArbZG). Bei einer Sechs-Tage-Woche steht Ihnen ein Mindesturlaub von 24 Tagen im Jahr zu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexandra meint
Hallo!
In meinem Arbeitsvertrag steht, meine Arbeitszeit beträgt 10 Stunden/Woche, auf 2 Tage/Woche verteilt. Von wie vielen Stunden im Monat soll/kann ich ausgehen, da es ja meist mehr als 4 Wochen im Monat sind. Bisher bin ich immer von 40 Stunden im Monat ausgegangen und habe auf dem Stundenzettel die restliche Mehrarbeit als Überstunden aufgeschrieben. Ist dies denn korrekt? Oder welchen Richtwert als maximale Stundenzahl nimmt man in diesen Fällen?
Gruß Alexandra
arbeitsrechte.de meint
Hallo Alexandra,
von einem Richtwert können Sie in diesem Fall normalerweise nicht ausgehen, da – wie Sie schon sagen – jeder Monat anders ist. Sie müssen daher stets die Stunden pro Monat zusammenrechnen, die Sie tatsächlich gearbeitet haben. Die restliche „Mehrarbeit“ als Überstunden anzugeben, ist daher nicht korrekt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vitaly meint
Hallo,
ich arbeite als Kraftfahrer, laut meinem Vertrag muss ich am Tag 9,6 Stunden arbeiten dazu zählen auch die Wochenenden und Feiertage, es ist jedoch nicht geklärt wie viele Arbeitstage ich im Monat leisten muss, meistens leiste ich von Montag bis Freitag schon 50 oder auch mehr Arbeitsstunden. Letzte Woche habe ich wie so oft meine 53 Arbeitsstunden schon bis Freitag abgeleistet, dennoch bat mich mein Fuhrparkleiter noch am Samstag zu arbeiten, dies lehnte ich jedoch ab da ich von den letzten arbeitsreichen Wochen mit genau so vielen Arbeitsstunden schon völlig ausgelastet war, darauf hin gab er mir eine Abmahnung. Einen Ausgleich für diesen Samstag wollte er mich nicht gewähren. Ich brauche einen Rat wie ich mich weiter gegenüber dem Fuhrparkleiter verhalten soll?
Mit freundlichen Grüßen
Vitaly
arbeitsrechte.de meint
Hallo Vitaly,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marlis meint
Hallo,
Ich bin seit dem 15.09 2017 in einem Pflegeheim für 30 Std/Woche beschäftigt. Nun haben wir ein Problem mit den Arbeitstagen für den Oktober. Der Oktober hat 31 Tage darin, 2 Feiertage und 9 Wochenendhaus. Nach meiner Rechnung sind es dann 20 Arbeitstage. Meine Vorgesetzte hat den Dienstplan mit 22 Arbeitstagen gemacht. Nun bin ich der Meinung, dass dies nicht stimmt. Mir würden diese Feiertage zustehen, und wenn ich an diesen Feiertagen arbeite,dann würde mir ein Ausgleich zustehen. Was sagt Ihr dazu?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marlis,
es ist korrekt, dass Ihnen für Feiertagsarbeit Ausgleichstage zustehen. Dabei gilt eine Frist von acht Wochen, in welcher diese gewährt werden müssen. Im Bereich der Pflege ist eine solche Feiertagsarbeit erlaubt, wenn diese Bedingung eingehalten wird. Mehr dazu lesen Sie im Arbeitszeitgesetz.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chrissi meint
Guten Tag,
Vielleicht könnten Sie mir weiterhelfen. Ich arbeite in der Pflege und möchte gern wissen, wie die Sollstunden brechnet werden. In meinen Job fallen auch Feiertags und Wochenenddienste an. Bisher war mir bekannt, dass man die Wöchentliche Arbeitszeit durch eine 5 Tageswochte teilt und mit den Arbeitstagen Mal nimmt.
Beispiel: 38Wochenstunden : 5 (5Tageswoche) = 7,6
Arbeitstage im Oktober (2 Feiertage) 2017: 20
7,6*20=152Sollstunden
Mein neuer Arbeitgeber berechnet die Sollstunden im Oktober mit 22 Arbeitstage.
22*7,6= 167,2Sollstunden
Werden die Sollstunden in der Pflege anders berechnet?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Chrissi,
es scheint, als hätte Ihr Arbeitgeber schlichtweg die zwei Feiertage bei seiner Berechnung nicht abgezogen. Uns ist nicht bekannt, dass die Sollstunden in der Pflege anders berechnet werden als in einer anderen Branche.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ina meint
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 26 Stunden vereinbart. Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich 1 Woche 7, 5 Stunden arbeite und in der nächsten Woche 41 Stunden arbeite?
Gruß Ina
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ina,
da gesetzlich die vertragliche Arbeitszeit im Durchschnitt von 6 Monaten eingehalten werden muss, kann der Arbeitgeber dies durchaus verlangen. Sollte Ihnen das aber nicht möglich sein, können Sie mit dem Arbeitsvertrag zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen und sich dort Beratung holen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kunett meint
Hallo, ich habe mit meinem Arbeitgeber 14,- Euro Bruttostundenlohn mündlich bei 25 Stunden wöchentlich vereinbart. Nun sehe ich im Arbeitsvertrag, (dort steht 25 Stunden wöchentlich) dass dort dafür ein Entgeld von 1400 Euro Brutto festgelegt wurde. Genau DAS zahlt er auch. Kaum ein Monat hat aber genau 20 Arbeitstage. Das Gehalt bleibt aber gleich. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich hier gelinkt wurde? Denn runtergrechnet wären das nicht einmal 13 h pro Stunde, richtig? Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kunett,
das von ihnen beschriebene Gehalt führt theoretisch nicht zu einem Bruttostundenlohn von 14,- Euro pro Stunde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jacqueline meint
das richtige Gehalt wäre hier 1516,67 € … Gehalt bleibt immer gleich, auch wenn ein Tag mal mehr und mal weniger Arbeitstage hat … dafür heißt es ja Gehalt und nicht Stundenlohn
Barbara meint
Arbeite in einem Taxiunternehmen als Fahrerin und hab eine 5std Woche.
Chef zahlt nur die wirklich gearbeiteten Tage im Monat(egal auf welchen Tag der 1./Monat fällt).Urlaub und Feiertage werden nur durch Überstunden Zeitkonto verrechnet.Hat man nicht genug Überstunden wird es vom Lohn abgezogen.Meines Wissens nicht rechtens!Oder doch?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Barbara,
im Urlaub muss Urlaubsentgelt gezahlt werden, welches nichts mit Überstunden zu tun hat. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jacqueline meint
Hallo Barbara,
Das ist ja völlig kurios und absolut falsch … für Urlaubstage müssen Urlaubsstunden bezahlt werden … für Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen muss ebenfalls der Grundlohn gezahlt werden … diese Stunden sind in keinster Weise auf die Überstunden anzurechnen … da werden Sie über den Tisch gezogen … Vorsicht!
M.Müller meint
Guten Morgen,
ich habe ein Problem mit meinem Arbeit bezüglich der vertraglichen Wochenarbeitstage.
Ich arbeite bei einem kommunalen Arbeitgeber als Busfahrer in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden.
Mein Arbeitgeber zieht zur Berechnung der monatlichen Sollarbeitsstunden die Werktage montag bis Freitag heran.
Da ich im Arbeitsvertrag und im geltenden Tarifvertrag die Pflicht habe auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zu arbeiten, werden auch alle Feiertage in den Monaten mit in die Brechnung der Sollstunden mit ein bezogen.
Für Oktober 2017 ergab das vollende Sollstunden: 167,20 Stunden daraus ergibt sich für mich eine tägliche Arbeitszeit von 7,6 Stunden ( 167,20 Stunden / 22 Tage = 7,6 Stunden ) am Tag und die daraus resultierende Wochenarbeitszeit von 38 Stunden( 7,6 Stunden x 5 Tage = 38 Stunden ).
Mein Arbeitgeber vertritt nun aber die Meinung, das wenn er mich meine Sollwochenstunden ( 38 Stunden ) nicht in den Werktagen Montag bis Freitag dem Dienstplan geschuldet erbringen lassen kann,
er das Recht mich am Samstag bzw Sonntag oder auch an beiden Tagen zur Arbeit durch sein Direktionsrecht verplichten kann. Und erst wenn die Sollstunden erreicht sind die restlichen angefallenen Stunden als Überstunden gelten.
Im konkreten Fall war es so: Mein Dienstplan sah vor das ich vom Montag 09.10.2017 bis Sonntag 15.10.2017 zur Arbeit heran gezogen wurde. Was ich auch tat und auch durch das FPerG legitim war.
Im Zeitraum Montag 09.10.2017 bis Freitag 13.10. 2017 ( 5 Tage ) auf genau 32,6 Wochenstunden. Für den gesamten Zeitraum auf 47,5 Wochen Stunden.
Ich bin der Auffassung das alle Arbeit die ich an Tag 6 und 7 erbracht habe als Mehrarbeit sprich Überstunden zu verrechnen ist. Sprich 47,5 Stunden – 32,6 Stunden = 14,9 Überstunden.
Tatsächlich hat mein AG nur 9,5 Stunden als Überstunden gut geschrieben.
Als Begründung bekam ich zur Antwort das ich ja im Zeitraum Montag bis Freitag die Sollstunden nicht erbracht habe und alles über den Sollstunden erst Überstunden sei.
Diese Auffassung teile ich nicht, da mein AG sein Direktionsrecht in Form des Wochendienstplanes ausübte und dadurch meine täglichen Arbeitszeiten verschrieb gab er mir keine Möglichkeit meine Sollwochenstunden im Zeitraum Montag bis Freitag zu erbringen.
Ich bitte um Sie um Ihren fachlichen Rat welche Aufassung den nun richtig ist.
MfG M.Müller
arbeitsrechte.de meint
Hallo M.Müller,
wir sind leider nicht dazu berechtigt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
birgit meint
birgit
ich arbeite in einer reinigungsfirms als springer
das heißt ich muß immer morgens zwischen 5 und halb 6 los
arbeite dann bis ca.13 uhr habe 1 bis 2 stunden pause
muß dann wieder los für ca. 2 stunden und manchmal dann nochmal abends für 2 stunden
manche nächte habe ich dann bloß 5 oder 6 stunden schlaf
ich bin körperlich und nervlich am ende und habe jetzt gekündigt
ich wollte das sie mich kündigen haben sie nicht gemacht
im gegenteil sie sagen ich soll nicht übertreiben andere arbeiten schließlich auch
mit dem unterschied das ich mich noch aufs autofahren konzentrieren muß
wo manchmal mir die augen zu gefallen sind zum glück ist noch nie was passiert
ist das zulässig oder übertreibe ich wirklichjetzt habe ich natürlich angst das ich eine sperre vom arbeitsamt bekomme
arbeitsrechte.de meint
Hallo birgit,
die Grundregel des § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt, dass Arbeitnehmer zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der neuen täglichen Arbeitszeit mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen müssen. Allerdings lässt das Gesetz branchenbezogene Ausnahmen und Ausnahmen durch Tarifvertrag hierzu zu. Hier müsste geklärt werden, ob und welche Ausnahme auf Sie zutreffen.
Bei strittigen Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karl meint
Hallo,
ich arbeite als Busfahrer und ich muss auf jeden zweite Woche 6 Tage arbeiten und dann 5 Tage.(jeden zweite Wochenende ist frei)
Täglich Sichtzeit 12-13 Std Arbeitszeit 9-10 Std Lenkzeit 8,5-9,5 Std.
Macht meine Firma rechtmäßig?
Gruß
Karl
arbeitsrechte.de meint
Hallo Karl,
nach geltenden Lenk- und Ruhezeiten müssen Sie mindestens zwei Tage in jeder Woche frei haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sylvia J. meint
Wenn im Arbeitsvertrag 40 Wochenstunden für eine 5-Tage-Woche vereinbart sind und bis zu 10 Mehrarbeitsstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, wieviel Überstunden wären dann für Oktober 2017 bei 20 Arbeitstagen und zwei auf Arbeitstage fallenden Feiertage gesondert zu vergüten?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sylvia,
wie vertraglich vereinbart müssen alle Überstunden extra abgegolten werden, die die 10 Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten sind überschreiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
Hallo,
ich bin Auszubildende zur Altenpflegerin in der Ambulanten Pflege im zweiten lehrjahr. Leider hält sich mein Betrieb nicht an die Vertragsinhalte. Laut Vertag muss ich 20,5 Arbeitsstunden in einer 6-Tage-Woche leisten. Die restlichen 18 Stunden der vereinbarten 38,5 Stunden-Woche sollen durch den Berufsschulunterricht abgedeckt sein. Bis Juli waren auf der Gehaltsabrechnung 160 Soll-Stunden angegeben. Seit August sind es plötzlich, ohne Absprache/Ankündigung 173,33… Ist es rechtens, die Monatsstunden einfach zu erhöhen? Und steht mir für jeden gearbeiteten Sonntag und Feiertag ein Ausgleichstag zu? Davon scheint in meinem betrieb noch niemand etwas gehört zu haben… Mittlerweile überlege ich, die Ausbildung abzubrechen, weil ich nur noch arbeite und gar nicht mehr zur Ruhe oder zum lernen komme…
Danke für eine Antwort
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andrea,
unter diesem Umständen kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
Hallo,
durch einen Tarifwechsel wird in meinem Unternehmen die Arbeitszeit neu berechnet.
Hergenommen wird die wöchentliche Arbeitszeit von z.B. 35 h * 4.333 =151.67 h/Monat
Dann wird diese Zeit/Monat hergenommen und durch die Arbeitstage je Monat geteilt (inkl. Feiertage).
Im März ergibt sich durch 22 Arbeitstage eine individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit (IRMAZ) von 6.89 h.
Im Semptember liegt die IRMAZ 151.67 / 20 Tage = 7.58 h
D.h. wenn ich Urlaub nehme und ich durchschnittlich die letzten 3 Monate bspw. genau 7 h gearbeitet habe (was ja eigentlich im Rahmen der 35h auf 0h Überstunden rauslaufen würde), würde ich im März je Urlaubstag +0.11h und im April -0.58 h Überstunden bzw. Minusstundne machen.
Ist das fair? Dieses Jahr fällt mein Urlaub genau in diese Monate, in denen die IRMAZ hoch ist. Ich arbeite mir jetzt schon einen „Wolf“ um meine durchschnittliche Arbeitszeit bei ~8h zu halten, damit ich nicht unbewusst ins Minus rutsche. Ich arbeite also tatsächlich nun 40h.
Gleiches gilt im Übrigen für Krankheitstage. Bei Gleitzeittagen wird die jeweilige IRMAZ abgezogen, Feiertage werden mit der Differenz zwischen IRMAZ und 7h verrechnet).
Dh. ich kann durch Urlaub sowie Krankheit ein Minus machen. Darf der Arbeitgeber das?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nadine,
ob die Berechnung der Arbeitszeit in Ihrem Fall rechtens ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Aber in der Regel können durch Urlaub und Krankheit keine Minus- oder Überstunden aufgebaut werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tarek meint
Hallo.
Mein Name ist Tarek und ich hab folgende Frage:
Laut Arbeitsvertrag hab ich 160 Std. im Monat aber mein Chef rechnet mit 173 Std./Monat.
Mein Bruttolohn beträgt 12,50€/Std.
Müsste man jetzt nicht 173×12,50 anstatt 160×12,50 rechnen?!
Ich blicke da nicht ganz durch wenn ich ehrlich bin.
Weil so hab ich das Gefühl dass ich seit Jahren um meinen Lohn betrogen werde…
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tarek,
grundsätzlich müssen Sie die Stunden, in den Sie arbeiten, bezahlt bekommen. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Wir können aus der Ferne leider nicht beurteilen, wie genau die Bezahlung bei Ihnen geregelt ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
Hallo,
zum Jahreswechsel wurde in meinem Unternehmen der Tarifvertrag gewechselt. Dadurch hat sich nun die Berechnung meiner Arbeitszeit geändert. Vorher hatte ich eine 35 h Woche – also 7 h pro Tag.
Nun werden 35h hergenommen und daraus meine Arbeitszeit je Monat berechnet:
35h*4.333=151.67h/Monat
Das wird wiederrum runter gerechnet auf die Arbeitstage je Monat.
Für den März bedeuten 22 Arbeitstage (inkl. Feiertage): 151.67h/Monat / 22 Tage = 6.89 h/Tag als Individuelle regelmäßige Sollarbeitszeit (IRMAZ).
Im September z.b. hingegen: 151.67/20 Tage = 7.58 h/Tag IRMAZ
An einem Urlaubs- oder Krankentag wird die IRMAZ mit der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 3 Monate verrechnet. Wenn mein Durchschnitt bei genau 7 h/Tag läge, wäre das laut altem Vertrag ja absolut ok (0 Überstunden). Durch die neue Regelung würde mich dann jeder Tag Krankheit oder Urlaub z.B. im September 0.58h/Tag kosten!
Bei Gleitzeittagen wird die jeweilige IRMAZ des Monats vom Arbeitszeitkonto abgezogen. Feiertage werden mit 7h gegen die jeweilige IRMAZ gegengerechnet.
Ich kann also durch all diese Gegebenheiten ein Plus, aber auch ein Minus machen. Da ich dieses Jahr meinen Urlaub im September plane, ist die Regelung mehr als nur ungünstig für mich. Und auch unfair im Vergleich zu anderen Mitarbeitern. Ich arbeite mir jetzt schon einen “Wolf” damit ich ~8h Durchschnittszeit habe um nicht unwissentlich im Minus zu landen. Faktisch arbeite ich derzeit also 40h statt 35h.
Ich habe eine automatische Exceltabelle in der ich beide Modelle durchrechne. Ohne die Urlaubstage zu betrachten, stehe ich laut alter Berechnung min. 2h besser übers Jahr gesehen. Die Urlaubstage können das natürlich in jede Richtung wieder verschieben.
Mich stört auch extrem die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit über 3 Monate. Ich möchte, wenn ich viel zu tun habe oder Sommer ist, dies auch durch meine Gleitzeit ausgleichen. Dadurch rutsche ich allerdings dann superleicht ins Minus da das für meine Urlaubsberechnung ja wieder rum eine Rolle spielt (ØArbeitszeit ü. 3 Monate – IRMAZ = Minus/Plusstunden ; z.B. 7h – 7.58h = -0.58 h/Tag ).
Ist der Rechenweg rechtens (35h/Woche sind für mich 7h/Tag)? Dürfen mir Stunden abgezogen werden wenn ich krank bin oder Urlaub habe?
Das ist alles extrem frustrierend.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nadine,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb keine verbindliche Antwort geben können. Legen Sie den neuen Vertrag deshalb am besten einem Anwalt für Arbeitsrecht vor oder erkundigen Sie sich beim Betriebsrat, ob die neue Berechnung der Arbeitszeit rechtlich in Ordnung ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis J. meint
Hallo , in Mai 2018 sind es in Berlin 20 Arbeitstage! Wir arbeiten im Hotel und sollen statt 20 Arbeitstage 23 Tage arbeiten! Die Kollegen in unsere Firma die nicht in der Hotellerie müssen nur die gesagten 20 Tage arbeiten! Wir haben auch die gleichen Arbeitsverträge wie die anderen! Das heißt ja das wir 3 Tage mehr arbeiten, aber nicht mehr Geld bekommen! Wo liegt hier der Fehler?
Mfg Schlitzohr
arbeitsrechte.de meint
Hallo Dennis,
in der Hotel- und Gastronomie-Branche ist der Ausschluss von Feiertagen nicht üblich. Wird dann ein pauschaler Monatslohn gezahlt, kann dies den Eindruck von Fehlern oder Ungerechtigkeit hervorrufen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie genau darüber aufklären, ob Sie sich diese Differenz erstatten lassen können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cai meint
Hallo, ich habe zum 15. Juli gekündigt damit ich im Juli meinen Resturlaub und Überstunden nehmen kann und meine Kollegen keine Überstunden machen müssen. Im Juli ist meine Sollarbeitszeit 176 Std… Wie viel kann ich nun an Stunden anrechnen, bzw. muss ich dann beim neuen AG arbeiten: die Hälfte der Sollstundenzahl also 88 oder die tatsächlichen Arbeitstage bis zum 15., also 10Tagex8Std=80Std? Kann darüber irgendwie nichts finden.
MfG Cai
arbeitsrechte.de meint
Hallo Cai,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Bei der genauen Einschätzung bzw. Berechnung der Arbeitstage hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver meint
Hallo,
ich arbeite seit 20 Jahren 5 Tage die Woche in der Entsorgungsbranche. Im Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit auf 5 Tage/Woche geregelt. Nun hat mein Arbeitgeber die Idee, dass wir auch am Samstag arbeiten sollen. Ich kann zwar die Stunden in der Woche weniger arbeiten, die ich am Samstag arbeiten soll, möchte aber samstags nicht regelmäßig arbeiten. Kann ich das verweigern ?
MfG Oliver
arbeitsrechte.de meint
Hallo Oliver,
eine Änderung in der Größe bedarf einer Änderung des Arbeitsvertrages. Dies können Sie dann von einem Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mertens meint
Schade, Ihre Arbeitstagerechner rechnet nichts, sonst sehr interessant und informativ.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mertens,
nach unserer Überprüfung funktioniert der Rechner. Haben Sie nach Eingabe aller Felder auf den „Berechnen“-Button geklickt?
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sybille meint
Hallo,
ich habe eine Arbeitsvertrag mit einem Festgehalt und mündlich vereinbarten 48 Stunden ( wöchenttlich 3 x 4 Stunden). Der Monat Mai hatte in diesem Jahr allerdings für mich 60 Arbeitsstunden? Gelten diese Stunden als Mehrstunden? Vereinbart wurde, dass Mehrstunden mit Freizeit ausgeglichen werden
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sybille,
dies sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Uns ist es leider nicht möglich, nachzuvollziehen, was genau zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber mündlich vereinbart wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Celikbas meint
Hallo, ich möchte gerne wissen, wenn ein Monat ( August ) 23 Arbeitstage hat, kann mir
mein Arbeitgeber nur 21 Dienste geben ?
In meinem Vertrag ist eine 40 Stundenwoche von Montag bis Sonntag angegeben.
Da ich nach stunden bezahlt werde, bekomme ich weniger Geld.
Im Mai wo 4 Feiertage waren habe ich nur 19 Dienste bekommen. es wurde mir gesagt es sind ja nur 19 Arbeitstage, also müsste ich doch jetzt im Juli 22 Tage und im August 23 Tage bekommen, oder ?
Mit freundlichen Grüßen Conny
arbeitsrechte.de meint
Hallo Celikbas,
bitte beachten Sie, dass wir keine Berechnungen und Beurteilungen für den Einzelfall vornehmen dürfen, da dies unter die Rechtsberatung fällt. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uwe meint
Hallo,
wir suchen für unsere Oma gerade eine Pflegekraft aus Osteuropa. Die Vermittlungsagenturen geben in der Regel an, dass
– die regelmäßige Arbeitszeit 48 Stunden (8 Stunden an 6 Tagen) pro Woche beträgt und
– dass dazu ein Urlaubsanspruch von 22 Tagen pro Jahr käme.
Dazu meine Fragen:
– Ist eine regelmäßige Arbeitszeit von 48 Stunden je Woche erlaubt?
– Müsste der Urlaubsanspruch nicht 24 (Werk-)Tage betragen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Uwe
arbeitsrechte.de meint
Hallo Uwe,
die maximal erlaubte wöchentliche Arbeitszeit beträgt laut Gesetz 48 Stunden. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
Hallo,
Ich habe eine Fragw zur Arbeitszeit auf Messen. Hier werden die Leute ja täglich länger als 8 bzw. 10 h gebraucht, da die Messwj meist schon von 9-18 Uhr geöffnet sind und das Personal dann ja schon vorher da sein muss und noch aufräumen. Muss. Da Messen ja auch nur zwischen 3-6 Tagen im Schnitt gegen ist meine Frage, gibt es hier nicht eine Sonderregelung ? Das kann doch nicht wie ein „normaler „ Arbeitseinsatz gewertet werden ? Man kann hier ja nicht doppelt so viele Leute mit nehmen mit Hotel, Ausfall im Büro , etc. ?
Freue mich auf eine Antwort
Viele Grüße
Tom
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tom,
auch für Arbeiter auf Messen gilt das Arbeitsschutzgesetz. Hier wird keine Ausnahmen von den üblichen Standards angewendet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hans meint
Hallo…
„Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden“ So steht es im Tvöd: § 6 Regelmäßige Arbeitszeiten.
Ich arbeite nach Tvöd-V Vollzeit im Schichtdienst 24/7 und habe 30 Tage Urlaub + 3 Tage für Schichdienste.
Das heist doch, dass mir eine 5 – Tage Woche zugrunde liegt, oder ?
Bislang kam ich im Schnitt auch auf zwei arbeitsfreie Tage / Woche.
Nach Umstellung des Schichtplans sollen mir jetzt nur noch 1 frei Tag / Woche zustehen, bei kürzeren Schichten.
Kann der Arbeitgeber einfach so zwischen 5und 6 Tage rumswitchen.
Bedarf es da nicht einer Ankündigung, Mitbestimmung oder was auch immer ?
Vielen Dank…
Gebhardt D. meint
Folgender Fall:
AN hat einen Arbeitsvertrag. Dieser besagt 40 Std/Woche. Arbeitszeitraum Montag bis Freitag. Der AN hat aber auch Rufbereitschaft am Wochenende. Was waere die maximale Hoechstzulaessige AZ wenn der AN am Samstag und Sonntag, in seiner Rufbereitschaft, zur Arbeit geholt wird?
Danke fuer Ihre Hilfe
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gebhardt,
wenn die vereinbarten 40 Stunden bereits in der Woche erreicht werden, sollte am Wochenende keine Arbeit mehr abgerufen werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Arbeitsvertrag genau prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carola meint
Hallo
Ich bin im Einzelhandel tätig.
D.h. grundsätzlich ja Mo -Sa arbeiten. Natürlich bekomme ich unter der Woche frei, wenn aber viel zu tun, auch nicht. Also ist ja 6 Tage Woche Berechnungsgrundlage. Urlaub werden pro Woche 5 Tage abgezogen. Ist nun Berechnungsgrundlage nur 5 oder doch 6 Tage Woche?
Ich habe eine wöchentl. vereinbarte Arbeitszeit von 38 h und Monatlich dadurch 165 h. Was ist mit diesen Zahlen meine tägliche Arbeitszeit in h? Wenn ein FT ist oder mal ein Tag Urlaub, brauch ich diese h Angabe ja als Berechnung meiner Std. Denn Feiertag ist ja nicht Freizeittag!
Danke für Ihre Rückmeldung
LG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Carola,
in der Regel sind die möglichen Wochenarbeitstage und die zu leistenden Stunden pro Arbeitstag im Arbeitsvertrag geregelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
szczesny meint
Hallo
bin als Nachtwache tätig und arbeite 8 Nächte aber nicht im Monat sondern 28 Tage rhytmus.Das verstehe ich nicht geht das rechtlich einfach den Monat kürzen?
Es gibt Monate wo ich 10 oder 12 Nächte mache im Monat aber bekomme mein Grundgehalt für 8 Nächte.Die Begründung ist wir haben ein 28Tagerhytmus.
Jörg meint
Eine Frage zur Berechnung eines Teilzeitgehalts in der Elternzeit:
Ich bin angestellt und habe einen Arbeitsvertrag mit 40 Stunden/Woche als Vollzeitstelle.
Im Rahmen meiner Elternzeit mache ich zwei Monate Teilzeit zu 30 Std/Woche.
Bei der Gehaltsabrechnung für den ersten Monat in Teilzeit kommt mir das Gehalt zu niedrig vor.
Meine Erwartung: Gehalt 40 Stunden / 40 * 30 = Gehalt 30 Stunden.
Berechnung meines AG: Gehalt (40Std) / 173 = Stundenlohn.
Gehalt (30 Std) = Stundenlohn x Sollstunden des konkreten Monats.
In meinem Fall 120 Sollstunden. (Durchschnitt übers Jahr sind 130 Std/Monat).
Bei dieser Berechnung entsteht eine Differenz von 10 Stunden zu meinen Ungunsten.
Ist die Berechnung meines AG so zulässig?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jörg,
ob die Gehaltsberechnung Ihres Arbeitsgebers rechtens ist, können und dürfen wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitsrechte.de