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Zwischenzeugnis: Besteht ein Anspruch für Arbeitnehmer?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Gemäß § 109 der Gewerbeordnung (GewO) haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, sich ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Doch auch bei anstehenden firmeninternen Veränderungen, wie beispielsweise einem Vorgesetztenwechsel, kann es empfehlenswert sein, im Vorfeld ein Zeugnis anzufordern, in dem die gute geleistete Arbeit festgehalten wird.

Welche Formulierung im Zwischenzeugnis gewählt wird, sollte wohl überlegt sein.
Welche Formulierung im Zwischenzeugnis gewählt wird, sollte wohl überlegt sein.

Auch wenn Beschäftigte kein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf ein sogenanntes Zwischenzeugnis haben, erklären sich wohl die meisten Arbeitgeber bereit, ein solches zu erstellen. Vor allem, wenn Sie als geschätzter Mitarbeiter die Abteilung innerhalb des Unternehmens wechseln, ist es nur allzu verständlich, wenn Sie ein Zwischenzeugnis beantragen.

Kurz & knapp: Zwischenzeugnis

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Wechseln Sie in eine andere Abteilung im Unternehmen oder gehen in Elternzeit, wird Ihr Vorgesetzter den Wunsch jedoch mit Sicherheit nachvollziehen können und Ihnen ein Zwischenzeugnis ausstellen.

Was sollte ein Zwischenzeugnis beinhalten?

Inhaltlich sollte ein Zwischenzeugnis Angaben zum Arbeitnehmer, den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Tätigkeitsbeschreibung, eine Beurteilung von Arbeits- und Sozialverhalten sowie eine Schlussformel aufweisen.

Wie könnte ein qualifiziertes Zwischenzeugnis aussehen?

Hier finden Sie ein kostenloses Muster für ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.

Wie Sie am besten darum bitten, sich ein qualifiziertes Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber erstellen zu lassen, und wie es inhaltlich aufgebaut sein sollte, erfahren Sie im Ratgeber. Zusätzlich stellen wir Ihnen kostenlos ein Zwischenzeugnis als Vorlage zur Verfügung.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Zwischenzeugnis
  • Wie gehen Sie vor, wenn Sie ein Zwischenzeugnis anfordern möchten?
    • Zwischenzeugnis: Welchen Inhalt sollte es aufweisen?
    • Qualifiziertes Zwischenzeugnis: Unser Muster hilft weiter

Wie gehen Sie vor, wenn Sie ein Zwischenzeugnis anfordern möchten?

Ein Zwischenzeugnis bietet sich bei einem Vorgesetztenwechsel für den Fall an, dass Sie sich mit dem neuen Chef nicht verstehen.
Ein Zwischenzeugnis bietet sich bei einem Vorgesetztenwechsel für den Fall an, dass Sie sich mit dem neuen Chef nicht verstehen.

Der erste Gedenke, der Ihrem Arbeitgeber wohl durch den Kopf geht, wenn Sie nach einem Arbeitszwischenzeugnis fragen, ist dieser: Sie möchten sich in einem anderen Unternehmen bewerben. Unabhängig davon, ob diese Annahme der Wahrheit entspricht oder nicht, könnte dies die zukünftige Zusammenarbeit erschweren.

Daher empfiehlt es sich, bei der Bitte um ein Zwischenzeugnis dem Ganzen direkt den Wind aus den Segeln zu nehmen und dem Arbeitgeber unaufgefordert einen überzeugenden Grund zu liefern.

Beispiele dafür sind unter anderem die folgenden:

  • Sie werden für eine längere Zeit nicht im Unternehmen sein: Gehen Sie beispielsweise in Elternzeit und es ist unklar, inwiefern sich Ihr Aufgabengebiet bis zu Ihrer Rückkehr verändert oder ob bis dahin ein Vorgesetztenwechsel stattgefunden hat, ist der Wunsch nach einem Zwischenzeugnis nur allzu verständlich.
  • Sie wechseln in eine andere Abteilung innerhalb des Unternehmens: Wurden Sie z. B. befördert, sollen zukünftig in einer anderen Abteilung eingesetzt werden und haben dementsprechend auch andere Verpflichtungen, wird Ihr Chef die Bitte nach einem Zwischenzeugnis ebenfalls nachvollziehen können.
  • Sie bekommen einen neuen Vorgesetzten: So gut wie Sie sich mit Ihrem alten Vorgesetzten verstanden haben, so furchtbar kann das Verhältnis zu Ihrem neuen sein. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, sich ein Zwischenzeugnis vor einem Vorgesetztenwechsel ausstellen zu lassen, um die Beurteilung jemandem zu überlassen, der Ihre gute Arbeit zu schätzen wusste.
Auch wenn bereits mehrere Jahre vergangen sind, seitdem Ihnen das letzte Zwischenzeugnis überreicht wurde, können Sie dies als Argument anführen. Verzichten Sie jedoch darauf, Ihren Chef einfach zwischen Tür und Angel darauf anzusprechen, sondern setzen Sie auf die Schriftform und bitten ihn höflich um ein Zwischenzeugnis, das Ihre Arbeit würdigt.

Zwischenzeugnis: Welchen Inhalt sollte es aufweisen?

Generell unterscheiden sich Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis inhaltlich kaum voneinander. Der wohl größte Unterschied besteht darin, dass letzteres im Präsens geschrieben ist – schließlich besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin fort. Folgende Punkte sollte ein Zwischenzeugnis abdecken:

Abgesehen von der Zeitform und der Schlussformel unterscheiden sich Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis kaum.
Abgesehen von der Zeitform und der Schlussformel unterscheiden sich Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis kaum.
  • Angaben zum jeweiligen Arbeitnehmer (Name, Geburtsdatum)
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Beurteilung von Arbeits- und Sozialverhalten (z. B. Motivation, Erfolge, Einsatzbereitschaft, Verhalten gegenüber Kollegen, etc.)
  • Schlussformel

Achten Sie bei einem Zwischenzeugnis auf die Formulierungen, die Ihr Arbeitgeber gewählt hat:

Ohne stichhaltige Gründe darf er nicht davon abweichen, sollte er Ihnen doch eines Tages ein Arbeitszeugnis aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Optional sind übrigens eine Beschreibung des Unternehmens sowie der Grund für das Zwischenzeugnis. Die Schlussformel bietet sich normalerweise für letzteres an.

Qualifiziertes Zwischenzeugnis: Unser Muster hilft weiter

Möchten Sie ein Zwischenzeugnis anfordern? Unser Muster vermittelt Ihnen zumindest einen ersten Eindruck, wie ein solches Zeugnis aussehen kann und welche Inhalte vorhanden sein sollten.

zwischenzeugnis-muster-vorschau
Laden Sie hier kostenlos das Muster von einem Zwischenzeugnis herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Zwischenzeugnis (Muster).doc
Zwischenzeugnis (Muster).pdf

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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