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Zwangsurlaub – Ist verordneter Erholungs­urlaub rechtens?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2023

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Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist hierfür das Maß aller Dinge und legt unter anderem auch einen sogenannten Mindesturlaub fest. Dieser beträgt in der Regel für eine Fünftagewoche 20 Urlaubstage im Jahr.

Erfahren Sie im folgenden Ratgeber mehr zu den Gründen für einen vom Arbeitgeber angeordneten Zwangsurlaub.
Erfahren Sie im folgenden Ratgeber mehr zu den Gründen für einen vom Arbeitgeber angeordneten Zwangsurlaub.


Der Arbeitnehmer kann grundlegend darüber entscheiden, wann und wie lange er Urlaub nimmt, wenn hierbei die gesetzlichen Bestimmungen und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt werden.

Kurz & knapp: Zwangsurlaub

Was bedeutet „Zwangsurlaub“?

Zwangsurlaub ist angeordneter Urlaub durch den Arbeitgeber. Es bedarf dazu entsprechend keines Antrages durch den Arbeitnehmer.

Welche Voraussetzungen müssen bei Zwangsurlaub erfüllt sein?

Informationen zu den Voraussetzungen, die bei Zwangsurlaub erfüllt sein müssen, finden Sie hier.

Gibt es Alternativen zum Zwangsurlaub?

Ja, die gibt es tatsächlich. Beispiele wären unter anderem der Überstundenabbau, Kurzarbeit oder die Reduzierung der Arbeitszeit.

Doch was ist der sogenannte „Zwangsurlaub“? Wann ist dieser legitimiert und welche Handhabe haben Sie als Arbeitnehmer, wenn Ihr Arbeitgeber einen Zwangsurlaub anordnet?


Inhalt

  • Kurz & knapp: Zwangsurlaub
  • Was ist laut Arbeitsrecht unter „Zwangsurlaub“ zu verstehen?
    • Zwangsurlaub gleich Betriebsferien?
  • Voraussetzungen für den Zwangsurlaub nach geltendem Arbeitsrecht
    • Zeitlicher Rahmen für einen Zwangsurlaub
    • Alternativen zum Zwangsurlaub
    • Weiterführende Suchanfragen

Was ist laut Arbeitsrecht unter „Zwangsurlaub“ zu verstehen?

Wie erwähnt, besteht in Deutschland ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, der auch durch Klauseln im Arbeitsvertrag nicht erlischt.

Für die zeitliche Festlegung sind die Wünsche des Arbeitnehmers laut § 7 BUrlG entscheidend. Der Arbeitgeber gewährt die Urlaubstage. Bei der Urlaubsplanung muss er jedoch sowohl dringende betriebliche Belange als auch die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer berücksichtigen.

Der Zwangsurlaub erfolgt durch den Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag seitens des Arbeitnehmers. Dieser verordnete Erholungsurlaub ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Nähere gesetzliche Ausführungen zum Zwangsurlaub oder dessen Zulässigkeit gibt es bislang nicht. Dennoch wurden durch Urteile aus der Vergangenheit charakteristische und gesetzlich geltende Merkmale herausgearbeitet, an die sich Arbeitgeber halten sollten.

Unter anderem in folgenden Fällen wird ein Zwangsurlaub vom Arbeitgeber verordnet:

  • in Saisonbetrieben
  • bei Nicht-Betriebsfähigkeit von Unternehmen ohne Eigentümer (zum Beispiel Arztpraxen)
  • bei unvorhergesehen betrieblichen Krisen

Zwangsurlaub gleich Betriebsferien?

Oft werden die Begriffe Zwangsurlaub und Betriebsferien gleichbedeutend benutzt. Die Grenzen sind dabei auch fließend.

Auch ein Zwangsurlaub für einzelne Mitarbeiter ist unter besonderen Umständen möglich.
Auch ein Zwangsurlaub für einzelne Mitarbeiter ist unter besonderen Umständen möglich.

Bei Betriebsferien wird oft das gesamte Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum stillgelegt oder gar gesamte Abteilungen müssen ihre Arbeit niederlegen. Sie sind überwiegend bereits im Arbeitsvertrag verankert oder müssen vor dem Urlaubsjahr angekündigt werden.

Der Arbeitgeber oder der Chef des Unternehmens legen diese fest. Dabei handelt es sich in aller Regel um zwei bis drei Wochen. Vor allem im produktiven Gewerbe ist dies eine Maßnahme, um einen Produktionsausfall durch den Urlaub von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen nahezu auszuschließen.

Betriebsferien können auch einzelne Tage beispielsweise zwischen Weihnachten und Neujahr umfassen. Damit können im Zweifelsfall Überstundenguthaben sowie Resturlaubsansprüche verringert werden.

Auch ein Zwangsurlaub zu Weihnachten muss seitens des Arbeitgebers betrieblich begründet werden, denn nicht alle Betriebe sind zwischen den Jahren ausgelastet.

Voraussetzungen für den Zwangsurlaub nach geltendem Arbeitsrecht

Erst infolge dringender betrieblicher Belange ist die Anordnung zum Zwangsurlaub gerechtfertigt. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass dies nicht in jedem Falle für eine wirtschaftliche Krise des Unternehmens gilt. Denn Auftragsmangel oder Störungen im Betriebsablauf legitimieren den Zwangsurlaub nicht.

Das Betriebsrisiko, die Angestellten unwirtschaftlich zu bezahlen, muss der Arbeitgeber tragen und sollte nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Wichtig! Bei Betriebsferien oder Zwangsurlaub ist der Betriebsrat, falls vorhanden, mitbestimmungspflichtig.

Zeitlicher Rahmen für einen Zwangsurlaub

Zwangsurlaub wegen Renovierung oder Umbau ist oft legitim, da ein betriebsbedingter Grund vorliegt.
Zwangsurlaub wegen Renovierung oder Umbau ist oft legitim, da ein betriebsbedingter Grund vorliegt.

Grundsätzlich gibt es für die Dauer von Zwangsurlaub keine gesetzlichen Richtlinien.

Dieser kann sich auf ein paar Tage oder Wochen belaufen. Dabei ergibt sich aus der bisherigen Rechtssprechung, dass ein Teil des Urlaubs frei vom Arbeitnehmer festzulegen ist.

Ist der Urlaub bereits genehmigt und wurde vollkommen ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber nicht einfach widersprechen. In einem solchen Fall dürfen Sie als Arbeitnehmer bei vollen Urlaubsbezügen zu Hause bleiben.

Alternativen zum Zwangsurlaub

Ein Zwangsurlaub ist nicht immer die perfekte Lösung, da der Betrieb für einen gewissen Zeitraum komplett auf Eis gelegt ist. Da können andere Möglichkeiten für den Arbeitgeber interessanter sein, die gewisse Kostenfaktoren einsparen und die Krisenzeit überbrücken können.

Folgende Maßnahmen können wahlweise veranlasst werden:

 

 

  • Abbau von Überstunden
  • Kurzarbeit
  • Reduzierung der Arbeitszeit
  • Kürzung der Zuschüsse

 

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Kommentare

  1. Uli meint

    7. Februar 2018 um 15:11

    Hallo Arbeitsrechteam,

    ich arbeite in einem saisonalabhängigen Betrieb Bau-(Zulieferer). Das Unternehmen will im nächsten Jahr im Monat Februar (schwächster Monat bzgl. Auftragslage) dass jeder Mitarbeiter, natürlich nach Teamabsprche – in diesem Monat 1 Woche Urlaub nimmt. Ist das rechtens? Wir haben alle 6 Wochen Jahresurlaub.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 12:28

      Hallo Uli,

      der AG darf darum bitten, zur Schonung des Betriebs, den Urlaub entsprechend zu nehmen. Ein möglicher verordneter Urlaub muss in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Bei rechtlichen Detailfragen zu Ihrer Situation, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Leezenlilli meint

    16. Februar 2018 um 9:13

    Hallo, wir sind ein kleines Unternehmen von 13 Angestellten, Chef und einigen Studenten, das schwerpunktmäßig bundesweite Vertriebsunterstützung für grosse Energieunternehmen anbietet. Nun hat sich unser Chef spontan überlegt die Urlaubsanträge von einigen Kollegen in diesem Jahr abzulehnen mit dem Hinweis darauf, dass er nur noch Urlaubstage genehmigen wird, die innerhalb der Schulferien unseres Bundeslandes oder aber an klassischen Brückentagen liegen. Zwischen Heiligabend und Silvester(jeweils ganze Tage) müssen wir sowieso Urlaub einreichen. Auch letzteres steht nicht im Arbeitsvertrag, ist aber offensichtlich betriebliche Übung, von der man als neuer Mitarbeiter im Laufe des Jahres durch Zufall erfährt. Die Begründung für die aktuelle Vorgehensweise sind dringende betriebliche Belange, da er angeblich einen finanziellen Schaden erleide, wenn jmd. außerhalb der NRW-Schulferien Urlaub nimmt. Während der Ferienzeit erreichten wir angeblich weniger Ansorechpartner und machten so weniger Abschlüsse, als in der übrigen Zeit des Jahres. Die Tatsache, dass zu anderen Zeiten auch andere Bundesländer Ferien haben, interessiert ihn nicht, auch wenn NRW nur 1/16 der antelefonierten Vertriebsgebiete ausmacht bzw. Süddeutschland aufgrund der interessanten Unternehmensstruktur deutlich stärker von uns kontaktiert wird. Ist dieses Vorgehen so haltbar?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 8:48

      Hallo Leezenlilli,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt sollte deshalb prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. gerold meint

    27. März 2018 um 0:19

    Hallo, ich arbeite in einem Verkehrsbetrieb als Wagenpfleger. Ich war bis vor kurzem krank geschrieben. Konnte deswegen meinen Resturlaub bis Ende März nicht antreten. Frage. Kann man mir vorschreiben wann ich den Resturlaub nehmen muss? Frist wurde bis Ende Juni verlängert!!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 9:12

      Hallo Gerold,

      konkret vorschreiben wann der Resturlaub zu nehmen ist, kann der Arbeitgeber nicht. Allerdings ist es durchaus üblich für die Inanspruchnahme des Resturlaubes eine Frist zu setzen. Im Zweifelsfalle erkundigen Sie sich beim Betriebsrat oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Paula meint

    4. April 2018 um 23:13

    Hallo, kann mein Chef mir 15 von 20 Tagen, Urlaub verplanen?
    Zumal es außerhalb der Ferien sind und ich noch Kinder zu Hause habe.
    Wie sind ein kleiner Betrieb wo jeder für sich arbeitet.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 11:33

      Hallo Paula,

      zwar gibt es die Bestimmung, dass Arbeitnehmern ein Teil ihres Jahresurlaubs zur freien Verfügung stehen muss, das Gesetz hat jedoch keine verbindliche Regelung, wie groß dieser Anteil ausfallen muss. Dies wird im Streitfall von einem Arbeitsgericht entschieden.

      Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Alisha meint

    21. April 2018 um 13:33

    Hallo,

    der Chef von meinem Lebensgefährten zahlt seit 2 Monaten keinen Lohn, und auch nicht wie vertraglich vereinbart, seine Überstunden. Da angeblich die Konten gepfändet worden seien, vertröstete der Chef meinen LG jeden Tag mit den Worten: „Kannst heute noch mal Zuhause bleiben, melde mich morgen.“ Nun sitzt er seit knapp zwei Wochen Zuhause und wartet auf Rückrufe des Chefs. Dieser hat allerdings sein Handy aus und man kann Ihn nicht erreichen. Es ist doch kein Urlaub; wenn der Chef verlangt, dass er Zuhause bleibt, oder?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 12:52

      Hallo Alisha,
      ohne einen Urlaubsantrag seitens des Arbeitnehmers sollte auch kein Urlaub berechnet werden. Trotzdem kann es sich in Ihrer Situation lohnen, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Andreas K. meint

    24. April 2018 um 12:09

    Hallo,
    meine Frau arbeitet in einer kleinen Praxis für Chiropractic und hat 2 Chefs und sonst keine weiteren Kollegen. Beide Chefs sind gerne auf Reisen, Skiurlaub, Afrika etc.
    Meine Frau hat aber nur den Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr. Damit kann Sie die Zeit in der die Praxis geschlossen ist aber nicht abdecken. Man erwartet von Ihr den ständigen Aufbau von Überstunden die sie dann dafür verwenden muss. Ist das so erlaubt? Welche Rechtsgrundlagen gelten hier?
    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 14:17

      Hallo Andreas,

      eine Schließung der Praxis ohne wirtschaftliche Begründung darf nicht zu Lasten der Angestellten gehen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist hier der richtige Ansprechpartner.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Bruhn meint

    25. April 2018 um 20:41

    Moin moin, ich habe zwei fragen die mein Schwager betreffen…
    Und zwar sagt er das er seid mehreren Jahren keinen Urlaub auch mal in den Ferien bekommt. Ja er hat keine Kinder und ist nicht verheiratet, aber hat er nicht trotzdem auch mal Anspruch in den Ferien Urlaub zuhaben?
    Selbst ausserhalb der Ferien , möchte die Firma sein Urlaub streichen, zugesagte Brückentage werden 5-6 tage vorher ebenfalls gestrichen.
    Geht das alles einfach so , über ihre Antwort würde ich mich freuen.
    Viele grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 16:58

      Hallo Bruhn,

      grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Urlaub. Dieser muss gemäß den Wünschen des Arbeitnehmers gewährt werden, es sei denn, dem stehen von betrieblicher Seite dringende Gründe entgegen. In diesem Fall ist der Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt zu gewähren.

      Bereits genehmigter Urlaub kann vom Arbeitgeber in der Regel nur in Ausnahmefällen gestrichen werden. Wir empfehlen Ihrem Schwager daher, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Robin K. meint

    19. Mai 2018 um 15:42

    Hallo,
    ich arbeite in einer Kita in Frankfurt und mein Urlaub geht für 6 Wochen Schließzeit komplett drauf.
    Wobei wir uns komplett selbst organisieren und nicht von irgendwelchen Chefs abhängig sind, wie es in einer Arztpraxis der Fall wäre.
    Wir haben also immer im August geschlossen und 2 Wochen Weihnachtsferien.
    Aber ich kann keinen einzigen Tag selbst legen.
    Ist das so rechtens?

    Danke und Gruß
    Robin

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2018 um 9:14

      Hallo Robin,

      bei zwingenden betrieblichen gründen kann Betriebsurlaub angeordnet werden. In der Regel darf der AG jedoch nicht den gesamten Urlaub des Arbeitnehmers verplanen, sondern muss diesem Tage zur freien Verfügung zurückhalten. Wie es sich in Ihrem Fall genau verhält, kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrechte feststellen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Sandy meint

    6. Juni 2018 um 7:15

    Hallo,
    Ich arbeite an einer Tankstelle die jetzt im Juli und im August jeweils eine Woche geschlossen wird wegen Renovierung aber nur Montag bis Freitag mein Chef hat uns jetzt mitgeteilt das wir zwangsurlaub zu dieser Zeit bekommen und es wohl im Av steht und gesetzlich rechtens ist. Und sich auch somit unsere Jahresurlaubsplanung ändert da wir ja dann nicht mehr genug Tage zur Verfügung haben für unseren geplanten Urlaub.
    Darf er das so machen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Juni 2018 um 15:17

      Hallo Sandy,

      bei zwingenden gründen darf ein Zwangsurlaub angeordnet werden. Ob der gegebene Grund ausreicht kann ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Jamal meint

    9. Juni 2018 um 10:12

    Hallo Guten Morgen,

    Ich hab eine frage, ich sagte mein chef dass ich näschte woche Urlaub möchte, und das sagte ich vor Weihnachten, er sagte mir vor ein monat, dass es nicht geht und dass ich arbeiten muss!…

    Heute Rufte er mich an und sagte, dass ich näschte woche Urlaub habe, darf er das machen?
    Ich kann in 2 Tagen nichts planen… und ich weiss nicht was ich machen soll…

    MfG Bijjou

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Juni 2018 um 10:58

      Hallo Jamal,

      lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Das Verhalten Ihres Chefs ist merkwürdig. Eine Rechtsberatung dürfen wir aber nicht anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Peter meint

    18. Juni 2018 um 12:27

    Guten Tag, ich möchte nicht, dass meine Mitarbeiter Urlaub mit in das Folgejahr nehmen, da ausreichend Möglichkeiten bestehen selbigen im aktuellen Jahr zu nehmen. Leider sind die verfügbaren Termine nicht immer „Wunschtermine“ der Mitarbeiter obwohl sogar 2-3 Wochen am Stück möglich wären. Darf ich am Jahresende (November/Dezember) die nicht verbrauchten Urlaubstage aufteilen (unter Beachtung anderer bereits genehmigter Urlaube und Vertreterregelungen) oder kann der Mitarbeiter dies verweigern weil er die Termine nicht mag.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 15:57

      Hallo Peter,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen sagen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, ohne gegen arbeitsrechtliche Vorschriften zu verstoßen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Barbara meint

    21. Juni 2018 um 20:58

    Hallo,
    ich arbeite in einer Arztpraxis und auf Grund von Umbauarbeiten am Gebäude muss die Praxis teilweise geschlossen werden…
    Zu Beginn des Jahres haben sie alle Parteien geeinigt, dass sich jeder Mitarbeiter 1 Woche Urlaub für die Umbauarbeiten aufspart, also quasi Zwangsurlaub.
    Alle Mitarbeiter haben den restlichen Jahresurlaub bereits geplant und genehmigt worden.
    Leider ist es so, dass die eine Woche „Zwangsurlaub“ nun leider nicht ausreicht, da die Bauarbeiten sich massiv verlängern stehen wir vor folgendem Problem:

    Der gesamte Jahresurlaubsanspruch ist bereits verplant und teilweise auch schon genommen. Da die Praxis an weiteren Tagen geschlossen werden muss und wir Mitarbeiter keinen Urlaubsanspruch mehr haben, soll nachgearbeitet werden. Heißt: wir MÜSSEN uns frei nehmen und dafür in unserer Freizeit die Tage nacharbeiten.
    Aber sowas kann doch nicht zu Lasten der Mitarbeiter gehen?

    Leider finden wir zu diesem Thema keine eindeutige Antwort.
    Vielleicht könnte mir hierzu jemand Licht ins Dunkle bringen .
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Juni 2018 um 12:49

      Hallo Barbara,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Deshalb können wir Ihre Angelegenheit so nicht beurteilen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Pitt meint

    22. Juni 2018 um 8:15

    Hallöchen, wenn die Kita aus epidemieähnlichen Gründen geschlossen wird. Kann der Arbeitgeber Überstunden abgelten oder Zwangsurlaub anordnen?
    Schön Dank für ihre Bemühungen Gruß Pitt

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Juni 2018 um 13:46

      Hallo,

      einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht. Ob der Arbeitgeber kurzfristig Urlaub genehmigen kann (oder die Abgeltung von Überstunden gestattet) ist meist Verhandlungssache.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Pitt meint

        12. Juli 2018 um 10:51

        Hallöchen, danke für eine Antwort. Aber sie haben meine Frage leider nicht Richtig gelesen.
        MfG Pitt

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          19. Juli 2018 um 9:31

          Hallo Pitt,
          wir entschuldigen uns für das Missverständnis. Zwangsurlaub ist in der Regel bei dringenden, betrieblichen Gründen zulässig. Ob diese Gründe im Einzelfall vorliegen oder ob das Abbummeln von Überstunden angeordnet werden darf, kann und darf nur ein Rechtsanwalt beurteilen, weil dies eine Rechtsberatung darstellt.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  14. Anna meint

    24. Juni 2018 um 0:39

    Uns wurde Freitag mitgeteilt ,das wir aufgrund von wenig Arbeit,ab Montag unsere Überstunden abbauen müssen uns sogar unser Zeitkonto ins Minus geraten darf…nun meine Frage: gibt es eine bestimmten Zeitraum wo dieses erlaubt ist,oder ist es überhaupt rechtens einfach zu sagen,ab Montag müsst ihr weniger arbeiten?kann man das einfach so machen ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      28. Juni 2018 um 14:00

      Hallo Anna,
      der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist etwas kompliziert und bedürfte zur Beantwortung Ihrer Frage einer genaueren Prüfung. Wir dürfen eine solche Prüfung nicht vornehmen, weil dies eine Rechtsberatung darstellt. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Grüffelo meint

    4. Juli 2018 um 17:02

    Liebes Team von Arbeitsrechte.de,

    ich arbeite in einem Automatisierungsbetrieb in der Entwicklung.
    Es steht eine Softwareumstellung an, welche aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht reibungslos ablaufen wird. D.h. konkret, die Entwickler können ohne CAD nicht wie gewohnt arbeiten.

    Kann der Arbeitgeber in diesem Fall Zwangsurlaub in Form von regulären Urlaubstagen und/oder Überstundenabbau anordnen?
    Falls ja, wie weit im Voraus muss das angekündigt werden?

    Danke
    Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Juli 2018 um 9:48

      Hallo Grüffelo,
      Zwangsurlaub darf in der Regel nur aus dringenden betrieblichen Gründen angeordnet werden. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können und dürfen wir nicht beurteilen, weil dies als Rechtsberatung gilt. Diese bieten wir jedoch nicht an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Christine meint

    11. Juli 2018 um 9:17

    Hallo Zusammen,
    wir sind ein privates Unternehmen im Gesundheitswesen mit derzeit 530 MA. Im Juni 2019 soll ein neues Haus eröffnet werden, wofür nochmals ca. 150 MA eingestellt werden sollen. Die Vorbereitungen der Personalplanung sind schon im vollen Gange und es werden schon Einstellungen vorgenommen. Nun wurde in einer Besprechung gesagt, dass die Kollegen in naher Zeit (Anfang 2019) Ihre Überstunden und auch Urlaub nehmen sollen, um den Personalüberhang bis zur Eröffnung des neuen Hauses nehmen sollen.
    Wir haben ein Zeitkonto. Abbau von Überstunden und Entnahme bis zum Minuslimit sind in einer BV geregelt und das sehen wir auch nicht als das Problem. Aber wie verhält es sich mit Urlaub? Ist ein Personalüberhang zur Eröffnung eines neuen Hauses ein dringender betrieblicher Grund um einzelne MA in den Urlaub zu schicken? Oder ist dies ein wirtschaftliches Risiko des AG?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. Juli 2018 um 8:48

      Hallo Christine,
      wir bieten keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Natascha K meint

    16. Juli 2018 um 19:03

    Hallo ich habe da mal eine frage meine zeitarbeitsfirma schickt mich nach 9 monaten in den zwangsurlaub für drei monate weil sie kein equal pay erlauben ich arbeite in teilzeit und wollte jetzt wissen ob das überhaupt rechtens ist was die hier machen ich soll im monat nur 80 stunden arbeiten laut Arbeitsvertrag aber ich habe fast immer 134 stunden im monat mein zeitkonto ist mit 80 stunden auch schon voll mehr dürfen wir nicht drauf haben
    Ich gehe von Montags bis Samstags arbeiten immer .

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. Juli 2018 um 9:00

      Hallo Natascha,

      ob Ihre Situation den rechtlichen Anforderungen entspricht kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Magdalena W. meint

    23. Juli 2018 um 13:35

    wir haben nur 24 Tage Urlaub, die ich auch schon alle am Anfang des Jahres eingereicht habe (leider sind noch nicht alle gewährt). Nun wurde uns allen mitgeteilt, dass wir für den 24.12. und für den 31.12. jeweils einen halben Tag Urlaub nehmen müssen. Ich möchte das nicht, ich habe einen Schlüssel für unser Büro und könnte theoretisch an diesen Tagen ganz normal meiner Arbeit nachgehen (mein Job ist die Einsatzplanung, die kann ich auch ganz alleine ohne einen einzigen Kollegen im Office erledigen). Kann ich rechtlich trotzdem dazu gezwungen werden einen kompletten Tag meines ohnehin viel zu knappen Urlaubs nehmen zu müssen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. August 2018 um 15:35

      Hallo Magdalena,

      der Arbeitgeber darf über einen Teil des Urlaubs seiner Arbeitnehmer bestimmen, wann sie diesen zu nehmen haben und sog. Betriebsurlaub anordnen. Es gibt keine klare Regelung, wie weit im Vorlauf dieser angekündigt werden muss („im Rahmen des Zumutbaren“) und aus welchen „wichtigen betrieblichen“ Gründen er angeordnet werden darf.

      Möchten Sie sich gegen die Anordnung Ihres Arbeitgebers zur Wehr setzen, empfehlen wir deshalb, die Rechtslage von einem Anwalt einschätzen zu lassen.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Jenny meint

    23. Juli 2018 um 16:30

    Hallo liebes Arbeitsrechte.de-Team,

    mein Partner arbeitet als einziger Koch in der Kantine eines relativ großen metallverarbeitenden Unternehmen. Nun ist die Kühlung kaputtgegangen und es dauert mindestens 4 Tage bis ein Techniker zum Reparieren kommt (evtl. auch noch länger falls erst Ersatzteile bestellt werden müssen). Er kann somit keine Speisen mehr anbieten und sein Chef verlangt, dass er jetzt Urlaub nimmt bis die Kühlung repariert ist. Ist dies rein rechtlich überhaupt zulässig?

    Vielen Dank vorab und liebe Grüße
    Jenny

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. August 2018 um 15:37

      Hallo Jenny,

      aus bestimmten Gründen kann ein Arbeitgeber das Recht haben, auch kurzfristig Zwangsurlaub anzuordnen. Ob dies in der beschriebenen Situation zulässig ist, kann jedoch nur ein Rechtsanwalt beurteilen.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Patrick meint

    8. August 2018 um 23:24

    Guten Abend, ich arbeite in einem Variete Theater Punkt die reguläre Spielzeit ist mittwochs bis sonntags. Da wir aber alle zwei Monate eine andere Show haben , ist es bei der aktuellen Show so, dass wir mittwochs auch noch frei haben. Unser Arbeitgeber zieht uns für diesen Mittwoch einen Urlaubstag ab . ist das erlaubt?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. August 2018 um 13:49

      Hallo Patrick,
      ob die Vorgehensweise eines Arbeitgebers im Einzelfall erlaubt ist, dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Katrin meint

    11. August 2018 um 13:01

    Hallo Arbeitsrechteteam.
    Ich muß jetzt eine Woche zu Hause bleiben, rutsche aber dadurch 40 h ins Minus. Die Auftragslage des Unternehmens ist zur Zeit schlecht.
    Ist das rechtens?
    Mfg
    Katrin

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      31. August 2018 um 14:12

      Hallo Katrin,
      Minusstunden sind in der Regel nur möglich, wenn ein entsprechendes Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbart wurde. Die wichtigsten Infos zum Thema haben wir in unserem Ratgeber über Minusstunden zusammengefasst. Wenn Sie weitergehenden Rat zu Ihrer Situation benötigen, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Verena meint

    21. August 2018 um 12:33

    Hallo,
    Ich arbeite für einen Einzelhändler im Verkauf. Im Dezember jeden Jahres müssen wir für das Folgejahr unseren gewünschten Urlaub in einen Urlaubsplan eintragen, was zur Planung natürlich sinnvoll ist. Da ich allerdings weder verheiratet bin noch Kinder habe, trage ich meinen Urlaub immer ziemlich willkürlich ein, da ich zb nicht an die Ferienzeiten gebunden bin. Dieses Jahr steht mein Urlaub nun im September im Plan, welchen ich aber gerne verschieben würde, da ich 1. zuletzt lange Zeit krank und somit bereits einige Wochen ‚zuhause‘ war, und 2. im September keinerlei Nutzen von meinem Urlaub hätte. Auf meine Nachfrage hin ob ich meinen Urlaub verschieben kann, meinte meine Vorgesetzte dass sie auf die Schieberei keine Lust hat und ich meinen Urlaub nehmen MUSS. Stimmt das?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 15:02

      Hallo Verena,

      Urlaub muss beantragt und bewilligt werden und gilt als gesetzt sobald der Antrag bewilligt wurde. Trotzdem sollte der Urlaub in Einvernehmen zwischen AG und AN beschlossen werden. Nur zwingende betriebliche Gründe können den Wunsch des AN verwehren. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt wenden der die Situation beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Hartmann meint

    22. August 2018 um 12:12

    Hallo,

    ich arbeite seit 01.06.18 in einer Klinik als Krankenschwester. Es gilt dort der AVR. Urlaubsanspruch wäre erst nach der Probezeit von 6 Monaten. Darauf besteht die Klinik nicht. Es wird aber erst ab November Urlaub gewährt, da es angeblich vorher nicht möglich sei.
    Das wäre auch soweit ok.
    Jedoch wird es mir verweigert den Urlaub oder zumindest einen Teil des Urlaubs ins nächste Jahr mitzunehmen.
    Der ganze Urlaub von Juni bis Ende des Jahres…17 Tage in meinem Fall… muss also im November und Dezember genommen werden mit der Begründung, die Klinik kann da Urlaub geben und daher MUSS ich ihn nehmen…Mitnahme ins Folgejahr wird verweigert.

    Ist diese Verfahrensweise rechtens? Habe ich eine Möglichkeit mich dagegen zu wehren?

    LG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 16:03

      Hallo Hartmann,

      in Ihrer Situation kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen. Dieser kann Ihre Situation und den Vertrag beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. John meint

    29. August 2018 um 9:04

    Guten Tag,

    folgende Situation:
    Ich arbeite in einer Praxis mit insgesamt drei Standorten. Mein Chef von meinem Standort wo ich beschäftigt bin hat seit Januar UIrlaub für den Zeitraum vom 03.09.-14.09. geplant. Unsere Praxismanagerin hatte sich auch um einen Vertreter für diesen Zeitraum gekümmert und wir hier vor Ort das entsprechende Hotel gebucht. Gestern kam ein Anruf, wir hätten da ab nächste Woche Zwangsurlaub, da etwas mit dem Vertreter schief gegangen wäre und müssten dann für den besagten Zeitraum Urlaub nehmen. Das wären halt betriebsbedingte Gründe und wir müssten das so hinnehmen.

    Darf man das so machen??

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. September 2018 um 15:57

      Hallo John,
      ob Ihr Arbeitgeber zu diesem Vorgehen berechtigt ist, können und dürfen wir nicht beurteilen, weil dies unter die Rechtsberatung fällt. Sie können sich hierzu jedoch an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Lisa S. meint

    7. September 2018 um 13:19

    Guten Tag,

    ich bin bei einer Firma auf 35h/Woche festangestellt. Meine Urlaubstage sind das gesetzliche Minimum (20), mein Arbeitgeber schließt die Firma über den Monat August gänzlich zu (Betriebsurlaub), sodass wir alle in den Urlaub gehen. Somit sind meine 20 Tage Urlaub schon weg. Die Firma wird zudem 2mal im Jahr für jeweils eine Woche wegen Messe im Ausland gänzlich geschloßen, ab und zu gibt es auch Schließung z.B. an Brückentagen. Somit habe ich keinen Zugangs zum Büro, kann nicht arbeiten und gerate so in Unterstunden (sagt mit mein Arbeitgeber). Ist das überhaupt legal so? Was sind meine Rechte generell? Ich erinnere mich, gelesen zu haben, dass, wenn der AG Betriebsurlaub ankündigt und der AN seine Urlaubstage verbraucht hat, geht das zulasten des AG und der AN muss dafür nicht in Unterstunden geraten.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 10:16

      Hallo Lisa,

      mit einer solchen Einschränkung in der Urlaubsplanung, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihre Situation differenziert analysieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Thomas meint

    7. September 2018 um 15:02

    Hallo,
    ich bin Kraftfahrer im Begegnungsverkehr (Brandenburg – Bayern).
    Bei Feiertagen (Allerheiligen, Heilige 3 Könige,..) in Bayern sind keine Fahrten. Der Arbeitgeber zieht uns für diese Tage Urlaub ab. Ist das rechtens?
    MfG
    Thomas

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 10:27

      Hallo Thomas,

      wie die rechtliche Situation Ihrer Arbeit in diesem speziellen Fall zu bewerten ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrechte sagen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Malin S. meint

    12. September 2018 um 23:02

    Hallo,
    in ihrem Artikel heißt es „Wie erwähnt, besteht in Deutschland ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, der auch durch Klauseln im Arbeitsvertrag nicht erlischt.“

    Möglicherweise verstehe ich diese Formulierung ja falsch, aber anscheinend ist es doch dennoch möglich, den Urlaubsanspruch von Mitarbeitern auf 0 Tage zu setzen – also grundsätzlich keinen Urlaub zu gewähren. Mein Mann arbeitet nämlich seit sieben Jahren durchgehend in derselben Position für dasselbe Unternehmen und hat seitdem jeden Tag gearbeitet, auch an Wochenenden, Feiertagen und dergleichen. Er ist in der Branche Sportpresse tätig, die laut ArbZG eine Ausnahme bei der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung bildet – und damit wohl auch in Sachen Urlaub. Laut Vertrag steht ihm und seinen Kollegen nämlich kein Urlaub zu. Er beschwert sich auch nicht darüber, da er gar keinen Urlaub möchte. Für mich ist das auch in Ordnung, solange er gesund bleibt, bisher war er auch noch keinen Tag krank. Ich finde es lediglich schade, dass ich etwa zu Weihnachten immer allein meine Mutter besuchen muss und wir auch sonst nichts gemeinsam unternehmen können, zumal er oft auch abends oder nachts noch arbeitet. Ich möchte ihm aber auch nichts aufzwingen und da es vertraglich ohnehin keinen Urlaub gibt, ist das bei uns auch kein Thema. Nichtsdestotrotz denke ich, dass derartige Ausnahmen in einem Ratgeber wie diesem hier nicht unerwähnt bleiben sollten.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. Oktober 2018 um 9:51

      Hallo Malin,

      auch wenn bestimmte Branchen vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot ausgenommen sind, bedeutet das nicht, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs. dieser ergibt sich gesetzlich aus den vertraglich vereinbarten Arbeitstagen pro Woche. Sie sollten den Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht pürfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Zuzana T. meint

    15. September 2018 um 0:31

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage. Ich arbeite in eine Restaurant, die im Januar renoviert war. Unsere Chef will unsere Urlaub verkürzen um die Tage indem das Restaurant geschlossen war. Darf er so was machen?
    Dankeschön

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      17. September 2018 um 9:46

      Hallo Zuzana,

      Verzug beim Arbeitsaufkommen darf in der Regel nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, der zur bereit ist. Ihre spezielle Situation kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Hubert meint

    17. September 2018 um 14:05

    Guten Tag,
    in meinem Arbeitsvertrag ist der Passus Urlaub durchgestrichen, der gesetzliche Urlaubsanspruch ist laut Personalabteilung in unserer Branche unwirksam. Also lässt sich das allem Anschein nach doch umgehen? Ich habe mich bei einem Anwalt informiert, dieser hat bestätigt, dass der Vertrag rechtsgültig ist.

    Antworten
  30. Trulla meint

    18. September 2018 um 14:11

    Hallo,
    mich interessiert, ob es zulässig ist, wenn die Vorgesetzten sich entscheiden, das Büro an Weihnachten und an Silvester geschlossen zu lassen und dafür jeweils einen Urlaubstag anrechnen.
    Es gibt keine klare Regelung zu den Öffnungszeiten an solchen Tagen sind und dieser Vorschlag soll für dieses Jahr gelten. Sollte ein Arbeitnehmer damit nicht einverstanden sein, müssen alle Angestellten arbeiten kommen. Was ist mit denen, die keinen Urlaub mehr haben?
    Herzlichen Dank für ihre Antwort!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Oktober 2018 um 14:41

      Hallo Trulla,
      die Grundzüge zu Betriebsferien und deren Rechtmäßigkeit haben wir für Sie in einem besonderen Ratgeber zusammengefasst.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. Mira meint

    18. September 2018 um 18:03

    Hallo,
    mein Chef schließ im Dezember die Praxis für fast 4 Wochen,
    ich habe aber keinen Urlausanspruch mehr für dieses Jahr,
    muss ich schon den Urlaub für nächstes Jahr nehmen?
    Kann er mich zwingen unbeszahlten Urlaub zu nehmen?
    Kann er mich für Dezember einfach mit den Stunden reduzieren?

    LG

    Mira

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Oktober 2018 um 14:45

      Hallo Mira,
      unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen können, haben wir in einem gesonderten Ratgeber erläutert. Für indviduelle Fragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  32. Christian K. meint

    22. September 2018 um 23:38

    Hallo
    Ich hätte mal eine Frage. Ich wurde am 01.09 zum 31.10 Gekündigt. War jetzt allerdings bis zum 21.09 Krank geschrieben. Habe heute am Samstag dann die Nachricht bekommen das ich ab Montag aus Betrieblichen Gründen Urlaub nehmen muss für 5 Tage und ich dann Bescheid bekomme wann ich wieder gebraucht werde. Wo mit ich eigentlich nicht einverstanden bin. Mir wurde dann aber gesagt das er es machen kann. Ich allerdings sehe keinen Betrieblichen Grund dafür da Arbeit genug da ist und die Firma 7 Tage in der Woche geöffnet ist. Meine Frage wäre darf mein Chef das wirklich einfach so oder kann ich mich dagegen wehren.
    Mit freundlichen Grüßen Christian K.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 15:21

      Hallo Christian,

      in der Regel kann Urlaub nicht verhängt werden, ob das in Ihrem Fall auch zutrifft, darf nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team vom Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Inge meint

    24. September 2018 um 14:31

    Ich hatte im Februar dieses Jahres 17 (davon 9 Tage aus 1017) Urlaubstage beantragt und auch genehmigt. Wegen eines kurz vorher erlittenen Unfalls konnte ich die Reise nicht antreten. Insgesamt war ich 6 Monate krankgeschrieben. Ich verfügte ich nun über insgesamt 40 Urlaubstage, von denen ich bereits 23 Tage abgebaut habe bzw. abbaue (noch geplant Oktober 11 Tage). Die verbleibenden 17 Tage möchte ich ins nächste Jahr mitnehmen. Mein Arbeitgeber besteht darauf, dass ich noch 7 Tage in diesem Jahr nehme, da nur bei einer Langzeiterkrankung, die über den Jahreswechsel hinaus geht, mehr als 10 Urlaubstage ins Folgejahr mitgenommen werden dürfen, somit würden meine 7 Tage verfallen.
    Stimmt das?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Oktober 2018 um 12:11

      Hallo Inge,
      wir bieten keine Rechtsberatung an und dürfen daher auch nicht beurteilen, ob die Argumentation oder Vorgehensweise eines Arbeitgebers im Einzelfall juristisch einwandfrei ist. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. John meint

    24. September 2018 um 22:48

    Ich habe diese Woche spätdiensr jetzt kann ich Freitag Abend nicht und wollte mit einen Kollegen tauschen. Mein Chef sagt das geht nicht und hat mir einfach einen Tag Urlaub eingesetzt. Darf er das ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Oktober 2018 um 12:19

      Hallo John,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch nicht beurteilen können bzw. dürfen, was der Arbeitgeber im Einzelfall darf. Sie können jedoch einen Anwalt hierzu fragen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Axel meint

    1. Oktober 2018 um 10:06

    Hallo,

    ich arbeite als Dienstleister bei einem Unternehmen, welches am 24.12/31.12 2018 schließt, die Angestellten nehmen jweils 1/2 Tag Urlaub.

    Ich als Dienstleister soll nun auch URlaub nehmen an den Tagen, jedoch einen ganzen Tag für 24 und für 31.12, als 2 Tage.

    Darf mein Arbeitgeber einfach Zwangsurlaub verlangen, dafür, dass sein auftragsgeber geschlossen hat? Ist dieser Auftragsmangel/ Störung im Betriebsablauf wirklich auf uns abzuwälzen, den mein Arbeitgeber könnte mich ja arbeiten lassen (bloss nciht im geschlossen Werk vom jetzigen Auftraggeber)

    Dnake und Gruß
    Axel

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Oktober 2018 um 16:43

      Hallo Axel,

      ob der Zwangsurlaub in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, können und dürfen wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  36. Beatrix meint

    9. Oktober 2018 um 18:19

    Hallo,
    ich bin bei einen großen Discounter beschäftigt. Die Urlaubsplanung erfolgt für ein Jahr im voraus. Mein Arbeitgeber verlangt, damit ich im 1. Quartal des Jahres zwei Wochen zwangs verplane. Jedoch benötige ich in diesem Zeitraum keine 2 Wochen Urlaub, da ich sie lieber etwas später machen würde. Ist diese Regelung erlaubt?

    Freundliche Grüße
    Beatrix

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 um 11:01

      Hallo Beatrix,

      inwiefern die Anweisung von Urlaub in Ihrer Situation statthaft ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. Sandra meint

    10. Oktober 2018 um 13:15

    Ich arbeite sei kurzem in einem Immobilienbüro. Der Chef schließt die Firma an jüdischen Feiertagen.
    Also darf ich nicht arbeiten.
    Urlaubsanspruch habe ich aber noch nicht.
    Ist es gerechtfertigt, dass ich unbezahlt zu hause bleiben muss?

    Antworten
  38. Daniel meint

    14. Oktober 2018 um 16:41

    Hallo,

    in meiner Firma, wo ich seit Februar arbeite, gibt es eine Sorte „Zwangsurlaub“: alle Mitarbeiter müssen mind. 1 Woche Urlaub im ersten Quartal nehmen. Der Chef sagte, dass wir nicht viel zu tun und müssen deswegen Urlaub nehmen. Darf er einfach so die Mitarbeiter zwingen, Urlaub zu nehmen?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 15:56

      Hallo Daniel,

      in der Regel soll der Urlaub nach den Wünschen der Arbeitnehmer gestaltet werden. Ob der von Ihnen beschriebene Umgang rechtens ist, darf nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  39. Astrid meint

    18. Oktober 2018 um 12:12

    Ein Arbeitgeber renoviert bestimmte Büroräume im Betrieb und fordert seinen Mitarbeiter auf, für diesen Zeitraum Urlaub zu nehmen bzw. Überstunden abzubauen. Wenn der MA auf andere Büroräume nicht ausweichen möchte. Das Problem ist, dass nicht genügende Räume vorhanden sind, in die der MA ausweichen KÖNNTE. Kann der MA trotzdem zur Arbeitstätte kommen und ja, bei einem Kollege einfach sitzen? Dieser wäre zwar anwesend, könnte aber seine eigentliche Arbeit u. U. nicht ausführen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 11:20

      Hallo Astrid,

      inwiefern die Situation in Ihrem Unternehmen einen Zwangsurlaub rechtfertigt, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  40. Tina meint

    23. Oktober 2018 um 14:04

    Hallo,
    mein Arbeitgeber schließt am 24. und 31.12. das Büro vollständig. Zu Beginn meiner Beschäftigung traf man mir gegenüber die mündliche Aussage, dass wir Arbeitnehmer diese zwei halben Tage Urlaub geschenkt bekommen, in den letzten zwei Jahren vielen diese beiden Tage auf das Wochenende, somit war die Regelung wirkungslos. Dieses Jahr wird aber nun erwartet, dass ich für die beiden halben Arbeitstage Urlaub nehme. Im Arbeitsvertrag gibt es hierzu keine Regelung, und eine Notwenigkeit zur Schließung besteht meines Erachtens nicht. Ein Betriebsrat existiert nicht.
    Ist es in diesem Fall rechtens, dass ich mir für eine Betriebsschließung Urlaub nehme, obwohl diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht begründet werden kann?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. November 2018 um 9:23

      Hallo Tina,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  41. Charly meint

    27. Oktober 2018 um 14:05

    Hallo,
    ich arbeite in einem Hotel, das immer im Januar für 3-4 Wochen geschlossen ist. Ich habe schon alle Urlaubstage des Jahres davor verbraucht und hab somit keine Urlaubstage die ich aus dem Vorjahr mitnehme. Ich habe allerdings nur vor bis Ende März weiterhin in diesem Hotel zu arbeiten. Ich habe 25 Urlaubstage im Jahr, was bedeutet ich habe ca. 2 Tage pro Monat und somit 6 Tage von Januar bis März. Kann der Betrieb mir die Tage die ich darüber hinaus für die Schließzeit im Januar zu nehmen habe vom Lohn abziehen ?

    Liebe Grüße
    Charly

    Antworten
  42. Harzhexe meint

    27. Oktober 2018 um 19:19

    Hallo, ich habe noch 9 Urlaubstage, arbeite auf Teilzeit in einer Bäckerei, die 365 Tage im Jahr auf hat und bin Schwerbehindert. Jetzt soll ich plötzlich in der kommenden Woche die restlichen 9 Tage Urlaub aufbrauchen, ohne das vorab mit mir darüber gesprochen wurde und heute plötzlich die Info im Laden für mich hing.
    Habe zwei Kinder und mein Mann hat dann auch Bereitschaftsdienst, sodass mir dieser Zwangsurlaub von keinerlei Nutzen ist und es für das aufbrauchen des Urlaubs auch keinerlei Begründung des Geschäfts gäbe. Im Dezember darf ich kein Urlaub machen, da dort eher die Kinderlosen und Singles frei haben 🙁 aber allerdings hätte ich die Möglichkeit gesehen im November ein paar Tage des Urlaubs zu verbrauchen. Ich weiß nicht, wie ich nun damit umgehen soll, da der Urlaub in der Woche völlig unnütz ist und doch eher am Wochenende nützlich wäre, damit wir als Familie gemeinsame Zeit miteinander verbringen könnten. Ich würde mich sehr über Rückinfo freuen

    Antworten
  43. Goldlöckchen meint

    10. November 2018 um 21:49

    Hallo, ein Azubi hat 30 Urlaubstage für das aktuelle Jahr, wovon er bisher nur 11 Tage gewährt bekommen hat und diese auch nur weil triftige Gründe dafür vorlagen, warum er zu Hause bleiben musste. Die restlichen 19 Urlaubstage werden zwangsweise vom Chef festgelegt und alle bisherigen Anträge, mündlich sowie schriftlich wurden abgelehnt und darauf verwiesen, dass der Chef den Urlaub seiner Azubis festlege und dieser ihn nicht selber bestimmen darf. Wir haben Kinder, im Gegensatz zu den restlichen Kollegen und die Urlaube werden mit Begründungen wie „zu der Zeit ist Azubi x aber nicht da“ oder „du hast Schule und Kurse, fehlst also schon oft genug“ abgelehnt. Der letzte Brief ordnet einen Zwangsurlaub von kurz vor Weihnachten bis Mitte Januar an, obwohl wir seit Monaten darauf beharren den Urlaub in diesem Jahr (zumindest Großteils) aufzubrauchen. Auf einmal heißt es „hohe Auftragslage“ … aber dafür wird seit Monaten die Vergütung nicht rechtzeitig gezahlt und abschlagsweise über den Folgemonat gezahlt… Der Azubi ist körperlich völlig am Ende durch die Dauerarbeit ohne Chance auf Erholung, das geht doch so nicht! Was können wir dagegen unternehmen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. November 2018 um 9:04

      Hallo Goldlöckchen,

      bei unzumutbaren Verhältnissen für einen Azubi können ein Anwalt für Arbeitsrecht oder die Berufsschule helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  44. Gökce meint

    22. November 2018 um 14:57

    Guten Tag, ich arbeite bei einem Netzbetreiber über einen Personaldienstleister. Wir haben nur 24 Urlaubstage.
    Heute erfuhren wir, dass wir am 2.1, 3.1 und 4. arbeiten sollen und zusätzlich, für den 2.1, 3.1, und 4.1 Urlaub nehmen müssen.
    Am 2.1, 3.1, und 4.1 sind jeweils 2 Mitarbeiter eingeteilt, der Dritte hat frei.

    Arbeiten und Urlaub nehmen. Ist es rechtens?

    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Dezember 2018 um 9:35

      Hallo Gökce,
      normalerweise ist eine solche Vorgehensweise nicht rechtens. Da wir jedoch keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  45. becks meint

    29. November 2018 um 22:15

    Hallo Team von Arbeitsrechte.de,

    mein Arbeitgeber hat für 2019 ohne Angabe von Gründen Betriebsurlaub für 2 Wochen im Sommer verordnet. Keiner der Angestellten (< 20) ist damit einverstanden. Das einzige was als Grund genannt werden könnte wäre mangelnde Auftragslage in den Sommerferien, aber wir sind nicht von einem einzigen Kunden abhängig der dort ebenfalls Betriebsferien hat. Ausserden ist die Anwesenheit des Arbeitgebers selbst nicht zwingend nötig, lediglich in unvorhersehbaren Extremfällen benötigt man das Einverständnis z.b. Investitionen zu tätigen.

    Habe ich es richtig verstanden dass die Anordnung von Betriebsurlaub in diesem Fall dann so nicht zulässig ist?

    Gruß!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 um 8:00

      Hallo becks,

      ob der BEtriebsuröaub in Ihrem Fall rechtens ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. In der Regel darf der sogenannte Auftragsverzug nicht zu Lasten der Angestellten gehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. Stefan meint

    5. Dezember 2018 um 13:22

    Hallo,
    Ich bin am Verzweifeln…
    Ich habe in meinem derzeitigen Arbeitsverhältnis einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen…
    Kann mir diesen aber nicht voll nehmen da mir von meinem Arbeitgeber vorgeschrieben wird dass ich mir ca 6 Tage im Jahr weg halten muss für eine Inventur und die Betriebsferien unseres Kunden…
    Ich arbeite in einer Firma die als Spediteur für einen namhaften Großunternehmer arbeitet…
    Ich habe mittlerweile versucht mich diesbezüglich schlau zu machen aber ich finde keine Antwort ob das so rechtens ist…
    Gibt es irgendein Gesetz oder eine Rechtsprechung die in so einem Fall für den Arbeitgeber spricht

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 um 9:36

      Hallo Stefan,
      in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich von ihm professionell beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Jacob meint

    6. Dezember 2018 um 22:30

    Ich habe gerade (03.12.) eine neue Stelle in der Erziehungsbranche begonnen und nun hat der Arbeitgeber mir mitgeteilt dass ich über Weihnachten und zwischen den Jahren unbezahlten Urlaub nehmen muss, da ich noch keinen Urlaubsanspruch habe und der Betrieb über die Feiertage und zwischen den Jahren geschlossen hat.
    Ist das zulässig? Und darf er auch die regulären Feiertage als unbezahlten Urlaub anweisen?
    Vielen Dank!

    Antworten
  48. Ulrich meint

    7. Dezember 2018 um 5:47

    Guten Tag,
    Ich bin seit ca 1/2 Jahr bei einer kleinen Baufirma als Maurer beschäftigt.
    Aufgrund von Arbeitsmangel (neue Aufträge werfen erwartet, sind abet noch nicht in trockenen Tüchern) schickt mich der Arbeitgeber nun in Zwangsurlaub.
    Ich habe für das laufende Jahr nur noch einen Restanspruch von acht Tagen von denen vier durch den Zwangsurlaub schon weg sind.
    Det Arbeitgeber wird den Betrieb auch über die Weihnachtstage ins neue Jahr hinein auch für zwei Wochen schließen, hierzu brauche ich sechs Urlaubstage,die ich durch den Zwangsurlaub jetzt schon nicht mehr habe.
    Ein Überstunden Konto besteht nicht buw. ist erschöpft.
    Ich habe zu verstehen gegeben dass ich nicht einverstanden bin damit. Zunächst war auch Kurzarbeit ein Thema, welches aber jetzt unter den Tisch gekehrt wird.

    – was passiert wenn mein Kontingent erschöpft ist an Urlaubstagen, die Zwangspause aber noch nicht damit beendet ist?
    – wie werden die zwei Wochen Betriebsferien gehandhabt bei nicht mehr vorhandenem Urlaub aufgrund der Zwangspause?

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!

    Antworten
  49. Nicole meint

    9. Dezember 2018 um 9:27

    Hallo, ich habe eine Kollegin die meiner Meinung nach extra im Urlaub krank macht, um sich ihren Urlaub für die Weihnachtszeit aufzuheben. Gibt es da eine Regelung in welchen Zeitraum man seinen urlaub nehmen muss?

    Antworten
  50. David meint

    12. Dezember 2018 um 13:04

    In meinem Betrieb sind Renovierungsarbeiten geplant. Der Zeitraum für diese ist wohl schon festgelegt.
    Unser Arbeitgeber hat uns aber bislang nicht Offiziell informiert.
    Gibt es eine Frist, wie lange vor einem Zwangsurlaub AN informiert werden müssen?

    Antworten
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