Key Facts
- Ein Zuverdienst beim Elterngeld ist grundsätzlich möglich. Sie dürfen dabei aber den Durchschnittswert von 32 Stunden pro Woche innerhalb eines Lebensmonats nicht überschreiten.
- Im Falle eines Teilzeitjobs lohnt sich Elterngeld-Plus meist besonders, weil Sie zwar nur die Hälfte vom Basis-Elterngeld beziehen, dies jedoch für den doppelten Zeitraum von maximal 28 Monaten tun können.
- Wollen Sie zum Elterngeld dazuverdienen, müssen Sie Ihre Wochenstunden bei Ihrem Elterngeldantrag angeben. Im besten Fall legen Sie direkt bei der Beantragung eine Bescheinigung vom Arbeitgeber bei. Am Ende der Bezugszeit prüft die Elterngeldstelle Ihre tatsächliche Arbeitszeit.
Anspruch bei Zuverdienst mit unserem Elterngeld-Rechner berechnen!
Elterngeld: Darf man dazuverdienen?
Inhalt
Wer Elterngeld bezieht, erhält vom Staat einen Sozialzuschuss, um möglicherweise ausbleibendes oder reduziertes Gehalt während der Elternzeit auszugleichen. Oftmals geht das mit der Frage einher: Kann man zum Elterngeld etwas dazuverdienen?
Immer wieder treten Unsicherheiten darüber auf, ob beim Elterngeld ein Zuverdienst verboten sein könnte. Oder ist es möglicherweise nur bei der Option Elterngeld Plus erlaubt? Darf man auch bei der Elterngeld-Variante „Basis“ dazuverdienen?
Das Wichtigste daher zuerst: Dazuverdienten ist beim Elterngeld grundsätzlich erlaubt, egal ob Sie die Basis- oder die Plus-Variante wählen. Beachten sollten Sie allerdings folgende Aspekte:
- Sie dürfen nur in Teilzeit und maximal 32 Wochenstunden pro Lebensmonat arbeiten
- Beim Basiselterngeld wird ein Zuverdienst automatisch angerechnet.
Es geht dabei um die Wochenstunden in einem Lebensmonat. Ein Lebensmonat beschreibt den Zeitpunkt des Geburtstages Ihres Kindes in einem Kalendermonat bis zum Tag vor dem Geburtstag im nächsten Monat. Theoretisch können Sie auch mal in einer Woche 40 Stunden arbeiten, wenn Sie dafür in einer anderen Woche innerhalb des Lebensmonats nur 24 Stunden arbeiten. Wichtig ist der Durchschnittswert innerhalb des Lebensmonats.
Wie viel darf man zum Elterngeld dazuverdienen?
Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, einen Zuverdienst beim Elterngeld zu erwirtschaften, müssen Sie beachten, dass Sie das erforderliche Limit nicht überschreiten. Das gilt sowohl bei der Arbeitszeit als auch beim Verdienst.
Beim Basiselterngeld gilt: Haben Sie kein Einkommen, stehen Ihnen maximal 65 % Ihres Nettoeinkommens zu. Arbeiten Sie in Teilzeit, erhalten Sie 65 % der Differenz Ihres Nettoeinkommens vor der Geburt im Vergleich zu Ihrem jetzigen Gehalt.
Bei Elterngeld Plus erhalten Sie jeweils nur die Hälfte des Basiselterngeldes, können dieses aber dafür doppelt so lange nutzen. Aus diesem Grund kann sich Elterngeld Plus bei Teilzeitarbeit häufig mehr lohnen als das Basiselterngeld, insbesondere dann, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten und somit Anspruch auf den Partnerbonus erheben können. Dieser ermöglicht es Ihnen, bis zu 4 weitere Monate Elterngeld Plus zu beziehen.
Beim Basiselterngeld erhalten Sie mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Bei Elterngeld Plus beläuft sich der Mindestbetrag auf 150 Euro und der Maximalbetrag auf 900 Euro. Doch wo genau liegt der Vorteil von Elterngeld Plus beim Zuverdienst?
Elterngeld Plus ist insbesondere dann für Sie interessant, wenn es um folgende Frage zum Elterngeld geht: Wie viel darf ich dazu verdienen, ohne einen Abzug hinnehmen zu müssen? Denn in diesem Fall wird Ihnen das Basiselterngeld nicht weiterhelfen. Hier wird Ihr Zuverdienst i. d. R. immer angerechnet.
Beim Elterngeld Plus ist Dazuverdienen ohne Abzug dagegen möglich. Hierbei kommt es darauf an, ob Sie in Ihrem Teilzeit-Job weniger oder mehr als 50 % Ihres bisherigen Nettoeinkommens verdienen würden. Verdienen Sie weniger als 50 %, ist Elterngeld Plus anrechnungsfrei.
Basiselterngeld vs. Elterngeld Plus: Was beim Zuverdienst mehr lohnt
Wir stellen Ihnen hierzu ein Rechenbeispiel in Form einer Gegenüberstellung. In unserem Beispiel haben Sie vor der Geburt Ihres Kindes ein Nettogehalt von 2.400 Euro gehabt. Ohne Einkommen beliefe sich Ihr Basiselterngeld nach der Berechnung von 2.400 Euro x 0,65 auf 1.560 Euro. Bei Elterngeld Plus wäre es die Hälfte, also 780 Euro.
Wie aber würde sich in diesem Fall ein Zuverdienst auf Ihr Elterngeld auswirken? Gehen wir von einem Teilzeitjob mit einem Gehalt von 1.000 Euro aus, dann bedeutet das Folgendes für Sie:
Bei Basiselterngeld:
- Sie erhalten 65 % der Differenz Ihrer Gehälter
- 1.000 Euro x 0,65 = 650 Euro
- Beim Bezug von Basiselterngeld im Teilzeitjob werden Ihnen also in diesem Fall 910 Euro vom Elterngeld abgezogen.
- Insgesamt erhalten Sie: 650 Euro + 1.000 Euro = 1.650 Euro
Wichtig ist beim Elterngeld Plus, ob Ihr Zuverdienst weniger oder mehr als 50 % Ihres Vollzeitgehalts beträgt. Wir zeigen Ihnen beide Fälle anhand unseres Beispiels bei einem Gehalt von 2.400 Euro:
Elterngeld Plus mit Zuverdienst von unter 50 %:
- Sie verdienen in Ihrem Teilzeitjob 1.000 Euro
- Sie erhalten die Hälfte vom Basiselterngeld ohne Teilzeitjob
- 1560 Euro / 2 = 780 Euro
- 780 Euro + 1.000 Euro = 1.780 Euro
Elterngeld Plus mit Zuverdienst von über 50 %:
- Sie erhalten in Ihrem Teilzeitjob 1.300 Euro
- Somit fallen 1.100 Euro von Ihrem Vollzeiteinkommen weg
- 1.100 Euro x 0,65 = 715 Euro
- 715 Euro + 1.300 Euro = 2.015 Euro
Sie sehen also: Mit der richtigen Planung kann sich Elterngeld Plus bei einem Zuverdienst für Sie weitaus mehr lohnen als Basiselterngeld. Einen Vorteil hat es neben der geringeren Anrechnung insbesondere deswegen, weil Sie einen doppelt so langen Anspruch auf Elterngeld Plus erheben können. Berücksichtigen Sie dies unbedingt, wenn Sie Ihr Elterngeld berechnen.
FAQ: Zuverdienst beim Elterngeld
Elterngeld Plus bietet Ihnen die Möglichkeit, ohne Abzüge durch einen Teilzeitjob einen Zuverdienst zu erlangen. Voraussetzung ist, dass Sie weniger als 50 % Ihres Gehalts vor der Geburt verdienen.
Die Auswirkungen eines Zuverdienstes auf Elterngeld hängen von der Variante ab. Im Falle von Basiselterngeld wird ein Gehalt in jedem Fall angerechnet. Rechenbeispiele liefern wir Ihnen hier.
Eine Zuverdienstgrenze gibt es bei Elterngeld Plus insofern nicht, allerdings dürfen Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Kommentar hinterlassen