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Urlaubsanspruch bei Teilzeit: Wie hoch ist er?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2023

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Im Arbeitsrecht kursieren unzählige Gerüchte – manche entsprechen der Wahrheit, bei anderen handelt es sich schlichtweg um Ammenmärchen. Auch der (nicht vorhandene) Urlaubsanspruch bei Teilzeit steht immer wieder in der Diskussion. Arbeitnehmer in Teilzeit brauchen schließlich keine Erholung in dem Maße, wie es bei Vollzeitbeschäftigten der Fall ist. Doch bedeutet dies automatisch, dass ihnen gar kein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden muss?

Besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt in § 1, dass jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr einen Anspruch darauf hat, bezahlten Urlaub zu erhalten. Aber findet das Gesetz auch bei Arbeits­verhältnissen in Teilzeit Anwendung oder bezieht es sich ausschließlich auf Beschäftigte in Vollzeit?

Kurz & knapp: Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Habe ich als Teilzeitkraft einen Anspruch auf Urlaub?

Ja, der Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem für Mitarbeiter, die in Vollzeit tätig sind.

Wonach richtet sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Die Höhe des Urlaubsanspruchs bemisst sich an den Arbeitstagen in der Woche. Die Stundenanzahl spielt keine Rolle. Nur wenn an weniger Tagen gearbeitet wird, verringert sich dementsprechend der Urlaubsanspruch bei einer Teilzeitbeschäftigung.

Wie kann ich meinen Anspruch auf Erholungsurlaub bei Teilzeit berechnen?

Zur Berechnung der Urlaubstage bei Teilzeit können Sie folgende Formel verwenden: Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit.

Unser Ratgeber informiert Sie darüber, ob auch bei Teilzeit ein Urlaubsanspruch existiert. Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie berechnen können, wie viel Urlaub Ihnen bei Teilzeit normalerweise zusteht.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
  • Kurz & knapp: Urlaubsanspruch bei Teilzeit
  • Was besagt das Bundesurlaubsgesetz bei Teilzeit?
    • So funktioniert die Urlaubsberechnung bei Teilzeit
  • Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubgesetz
    • Weiterführende Suchanfragen

Literatur zum Thema Urlaubsgesetz

Was besagt das Bundesurlaubsgesetz bei Teilzeit?

Urlaubsregelung: Bei Teilzeit richtet sich der Anspruch nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Urlaubsregelung: Bei Teilzeit richtet sich der Anspruch nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Das Wichtigste vorneweg: Das BUrlG unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverhältnissen in Voll- oder Teilzeit, sondern bezieht sich grundsätzlich auf Arbeitnehmer.

Daher gelten in Bezug auf den Urlaubsanspruch bei Teilzeit die gleichen Voraussetzungen sowie der gleiche Umfang, wie es bei Vollzeit der Fall ist. Die zu leistende Arbeitszeit spielt also zunächst einmal keine Rolle. Sie gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn festgelegt werden soll, wie viele Urlaubstage bei Teilzeit gewährt werden müssen.

Denn dem BUrlG zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird. Es geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Bei fünf Arbeitstagen würde er entsprechend 20 Tage Urlaub betragen.

Für den Urlaubsanspruch bei Teilzeit bedeutet dies: Arbeiten Sie zum Beispiel an fünf Tagen in der Woche, dafür aber weniger Stunden, stehen Ihnen auch als Arbeitnehmer in Teilzeit die gleichen Urlaubstage zu, wie es bei einem Vollzeitmitarbeiter der Fall wäre. Die letztendlich geleisteten Stunden sind unerheblich – es geht lediglich um die Tage, an denen gearbeitet wird.

Daraus ergibt sich nur ein geringerer Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften, wenn diese ihrer Tätigkeit an weniger Tagen nachgehen. In einer solchen Situation müssen die Urlaubstage entsprechend der Arbeitstage reduziert werden. Wie Sie als Mitarbeiter in Teilzeit Ihren Urlaub berechnen können, erfahren Sie im Folgenden.

So funktioniert die Urlaubsberechnung bei Teilzeit

Die Berechnung vom Urlaubsanspruch bei Teilzeit kann anhand einer einfachen Formel durchgeführt werden. Diese lautet wie folgt:

Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Mithilfe einer Formel können Sie den Urlaub berechnen, der bei Teilzeit gewährt werden muss.
Mithilfe einer Formel können Sie den Urlaub berechnen, der bei Teilzeit gewährt werden muss.

Zur Verdeutlichung:

  • Bei einer Fünf-Tage-Woche steht Ihnen ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr zu.
  • Sie arbeiten jedoch nicht fünf, sondern lediglich drei Tage in der Woche.
  • Die Urlaubstage berechnen Sie bei Teilzeit wie folgt: 20 Urlaubstage pro Jahr / 5 Wochenarbeitstage x 3 tatsächliche Arbeitstage = 12 gesetzliche Urlaubstage bei Teilzeit
Es macht also keinen Unterschied in Bezug auf den Urlaubsanspruch bei Teilzeit, ob 20 Stunden gearbeitet werden, oder ob es 25 bzw. 30 Stunden sind. Maßgeblich sind vielmehr die Tage, an denen Sie Ihrer Tätigkeit wöchentlich nachgehen. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Teilzeit nur dann Urlaub nehmen müssen, wenn Sie auch an den jeweiligen Tagen wirklich gearbeitet hätten. An den Wochentagen, an denen Sie ohnehin frei haben, müssen Sie keinen Urlaub nehmen.

Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubgesetz

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:

Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
  • Keller, Tanja (Autor)
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Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
  • Girstmair, Juliane (Autor)
29,95 EUR Amazon Prime
Bei Amazon kaufen
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
  • Recht, G. (Autor)
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Kommentare

  1. Kimi meint

    3. September 2018 um 20:47

    Ich habe noch 5 Urlaubstage aus meiner 40 Stunden Woche.
    Jetzt reduziere ich auch 29 Wochenstunden. Ich arbeite weiterhin 5 Tage die Woche allerdings nur noch 6 Stunden bzw an einem Tag 5 Stunden.
    Habe ich dann Anspruch auf 5 Tage oder auf 6 Tage Urlaub?
    Weil mein alter Urlaub ist ja eigentlich 5 x 8 Stunden frei…

    Antworten
  2. Gabriele F. meint

    4. September 2018 um 21:32

    Hallo
    Ich hätte eine Frage, und zwar
    Arbeite ich 25 Std Woche also im Monat 107.5 mein Arbeitgeber meinte aber ich müsste 112 arbeiten.
    Habe 20 Tage Urlaub im Jahr,
    aber auf meiner Lohnabrechnung wird mein Urlaub nicht mit 100% berechnet woran kann das liegen
    Also statt 8 Std Urlaub z.B. nur 5 Std, wie kann so was sein
    Liebe Grüße Gabi

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 8:55

      Hallo Gabriele,

      25 Stunden bei 5 Tagen bedeutet 5 Stunden pro Tag, diese werden bei Ihrem Urlaub scheinbar so gerechnet. Für eine differenzierte Untersuchung Ihres Arbeitsvertrages wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Miljan meint

    10. September 2018 um 12:51

    Hallo ich habe folgende Frage, ich habe im Juli Urlaub genommen, da ich in Teilzeit arbeite, 3 Tage die Woche. Obwohl ich eigentlich 4,5,6 tage in der Woche arbeite. Meine Frage ist , ich habe meinen Chef gegeben mir 11 Tage von 6.7.18-16.7.18 Urlaub zu geben. Er hat sich erstmal 2 ein halb Monate Zeit gelassen, mir den Urlaub zu geben. Und dann erst, am 4.7 oder 5.7 meinem Urlaub per sms bestätigt. Schriftlich oder E-Mail habe ich nichts bekommen. Erst nach mehrfachen Anfragen. Erst per SMS, die Bestätigung bekommen! Ich habe dann meinen Urlaub bekomm war im Urlaub. Monats Ende, habe ich meinen Stunden zettel abgegeben. Mit meinen 11 Urlaubs Tagen. Dann 2 tage später bekam ich einen Anruf vom Chef der meinte ich würde nur 6 Tage vom Urlaub ausgezahlt bekommen da ich ja nur 3 Tage in der woche arbeite laut Arbeits Vertrag. Aber ich arbeite ja 4-5 bis 6 Tage die Woche! Meine Frage ist darf der das? Einfach nur 6 Tage auszahlen obwohl ich 11 Tage im Urlaub war? Meine Urlaubs Tage sind weg. Und 5 Tage weniger bezahlt bekommen, darf mein Chef das? Der wollte auch das ich einen neuen Stunden zettel schreibe, weil es ja seines Erachtens falsch von mir geschrieben war, wegen dem Urlaub. Sollte ich nur 6 Tage Urlaub eintragen. Können sie mir da weiter helfen wäre super. Danke
    Kann mir bitte jemand ne Antwort dazu geben? Wäre hilfreich für mich LG

    Antworten
  4. Nicole meint

    11. September 2018 um 15:21

    Hallo!Ich arbeite in einem Seniorenheim.Ich arbeite jedes 2. Wochenende und eigentlich eine Woche im Monat.Im Vertrag sind weder Arbeitstage noch Urlaub aufgeführt,falls sich etwas an den Stunden ändert.Ich habe für dieses Jahr 10 Urlaubstage bekommen obwohl ich fast jeden Monat durchgearbeitet habe.Mir wurde gesagt das ich die Mehrtage freiwillig gearbeitet habe und deshalb nicht mehr Urlaub bekomme.Ich wurde aber ohne zu fragen in den Dienstplan eingetragen.Mal als Urlaubsvertretung,mal als Krankheitsvertretung.Steht mir wirklich nicht mehr Urlaub zu?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Oktober 2018 um 11:52

      Hallo Nicole,
      wie viel Urlaub einem Beschäftigten zusteht, richtet sich nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder – sofern eine solche fehlt – nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
      Ihre konkrete Frage fällt in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Heike meint

    13. September 2018 um 9:40

    Hallo,

    ich arbeite Teilzeit 120 Stunden im Monat bei einer 6-Tage Woche. Ich habe keine festen Tage und es variiert von Woche zu Woche. Ich habe 24 Tage Urlaub. Wieviel Stunden kann ich für 1 Tag Urlaub abrechnen? Gibt es hierfür eine Formel? Eine Kollegin arbeitet 100 Stunden und gibt für 1 Tag Urlaub 4 Stunden an. Kann ich dann 4,8 (20% mehr) Stunden abrechnen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Oktober 2018 um 14:11

      Hallo Heike,
      Urlaub wird in der Regel tageweise und nicht stundenweise gewährt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Vera meint

    18. September 2018 um 17:10

    Hallo,
    ich arbeite derzeit 5 Tage die Woche (insgesamt 20 Stunden) in Teilzeit in einem Kindergarten. Der Teilzeit-Vertrag ist befristet (17.09.-31.10.) und wird danach in einen Vollzeitvertrag bis zum 15.02.2019 umgewandelt.
    Da es nun darum geht, die Urlaubszeiten der Kollegen festzulegen, lautet meine Frage: wie viele Urlaubstage stehen mir während meines befristeten Vertrages zu (wenn es überhaupt welche sind) bzw. lassen diese sich direkt mit der Vollzeit-Beschäftigung verrechnen?
    In meinem Vertrag steht leider nur, dass sich die Urlaubstage entsprechend dem TvöD-AT (VKA) ergeben.
    Kurz gesagt bin ich vom 17.09.-15.02. in diesem Kindergarten angestellt und arbeite die gesamte Zeit 5 Tage die Woche. Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

    Antworten
  7. Justine meint

    21. September 2018 um 15:20

    Hallo mal eine Frage drum geht es ich bin in Teilzeit auf 120 Std in Monat… habe 27 Urlaubs Tage…. meine Kollegin meinten das wäre zu viel…. Ich arbeite mal 3 Tage mal 5tage und mal 6 Tage …. in der Woche jewals 6,5 und mal 7,5std am Tag…. komme aber oft über meine 120 Std auch wenn ich nur in der Woche mal weniger als 5 Tage arbeite…. ist das den rechtens das mir die 27 Tage Urlaub zu stehen… andre sagen ja andre sagen Nein….

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 15:05

      Hallo Justine,

      gesetzlich stehen Arbeitnehmern bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen mehr Urlaub vereinbaren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Silvia meint

    24. September 2018 um 11:01

    Hallo,
    Ich habe meinen Arbeitsvertrag vorliegen und noch nicht unterschrieben. Fange auf Teilzeit 30 Stunden als Servicekraft an und lt. Arbeitsvertrag habe ich eine 4 Tage Woche und 12 Tage Urlaub im Jahr. Ist der gesetzliche Mindesturlaub nicht 4 Wochen! Hoffe sie können mir weiterhelfen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. Oktober 2018 um 15:25

      Hallo Silvia,
      bei einer Vier-Tage-Woche liegt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch pro Jahr bei 16 Tagen. 20 Urlaubstage wären es bei einer Fünf-Tage-Woche.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Sonnenschein meint

    28. September 2018 um 11:27

    Bin im ÖD beschäftigt und arbeite bei einer 5-Tage-Woche in Teilzeit (50%). Mein Urlaubsanspruch beträgt ganz normale 30 Tage pro Jahr. Ich darf Resturlaub ins Folgejahr übertragen, muss ihn dann bis 30.09. nehmen.
    Frage: Wie würde so ein Resturlaub verrechnet werden, wenn ich im Folgejahr in Vollzeit (100%) arbeite? Bleibt der Anspruch in Urlaubstagen bestehen oder erfolgt eine Umrechnung nach Dreisatz, sodass der Anspruch in meinem Fall halbiert werden würde?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Oktober 2018 um 15:40

      Hallo Sonnenschein,

      da Ihr Urlaub vertraglich geregelt ist, können wir dazu keine Aussage treffen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Sonne meint

    4. Oktober 2018 um 15:53

    Hallo, ich habe folgende Frage: ich habe aus dem Vorjahr noch Urlaub über. Ich habe in Teilzeit gearbeitet, aber 5-Tage-Woche, nur die Stunden pro Tag wurden weniger. Nun bin ich auch Teilzeit, habe aber weiter reduziert, mache nur noch eine 3-Tage-Woche. Mein Resturlaub aus dem Vorjahr wurde eingekürzt. Aber ich verstehe nicht wieso. Wenn ich hier alles richtig verstanden habe ist das nicht rechtens. Oder gilt das nur wenn man von Vollzeit auf Teilzeit wechselt?
    Danke und viele Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 um 9:02

      Hallo Sonne,

      in der Regel kann bereits erworbener Anspruch nicht im Nachhinein gekürzt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Ralf meint

    7. Oktober 2018 um 17:01

    Moin, meine kollegen und ich haben jewils einen vertrag über 108,25 std im monat.wir sind in zwei schichten eingeteilt und leisten die stunden in zwei wochen jeweils von 7uhr bis 17uhr, von montag bis freitag selbst ein feiertag wird als normaler arbeitstag abgetan. Meine frage nun, wieviel urlaub steht mir bzw meinen kollegen zu?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 um 9:59

      Hallo Ralf,

      der Mindesturlaubsanspruch ergibt sich aus den im Vertrag vereinbarten Arbeitstagen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Marie meint

    8. Oktober 2018 um 23:54

    Hallo,
    Ich arbeite als Krankenschwester in Teilzeit mit 40% im Monat. Ich bin nicht als Dauernachtwache direkt eingestellt, mache aber seit mind. 1 Jahr nur Nachtdienste – mal 3 und dann nach 2 Wochen nochmal 4 +/- natürlich. Desweiteren gibt es alle 1 /2 Monate evtl einen Einspring-Spätdienst, der schon für einen best. Tag eingeplant ist und man erst 12Uhr erfährt, ob man Spätdienst hat. Falls mal Not ist springe ich auch mal im Spätdienst so ein, aber eher selten ( alle 3-4 Monate).
    Jetzt zu meiner Frage:
    Bei der anderen, aber direkt als Dauernachtwache angestellten Pflegekraft werden die Urlaubstage mit 9,5Std. eingetragen. Dies entspricht der Zeit des Nachtdienstes. Bei mir aber nur die normalen 7,5Std.. D.h. bei 5 eingetragenen Urlaubstagen sind das schon 10Stunden, die nicht eingerechnet werden. Gibt es da eine rechtliche Möglichkeit dies zu ändern?
    Vielen Dank

    Antworten
  13. Petra meint

    11. Oktober 2018 um 22:17

    Ich arbeite in Teilzeit 35 Std./ Woche. Mo bis Mi 8 Std. , Do. 6 und Fr. 5 Std. Bisher gab es keine Probleme mit Urlaubstagen und Überstunden, da es sich im Jahr ja irgendwie alles ausgleicht. Im Juli habe ich bei Urlaubsvertretung 6 Überstunden gemacht. diese hat man nun mit meinen Urlaubstagen „verrechnet“, da angeblich meine 5 Tage Woche „gefünftelt“ wird = pro Urlaubstag werden bei einer 5 Tage Woche 7 Std. Berechnet. Kann das rechtens sein? Das hieße ja z. B. Dieses Jahr Weihnachten: Heiligabend (Tag geschenkt vom AG) am Montag, Weihnachten Di. und Mi. = 24 Stunden. Ich würde ja normal am darauffolgenden Do. und Fr. (6+5 Stunden) 11 Stunden arbeiten, habe ich dann also „durch nix“ 3 Minusstunden? Danke im Voraus für Ihre Hilfe!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 9:59

      Hallo Petra,
      Urlaub wird in Urlaubstagen und nicht in Stunden gewährt. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt im Falle einer 6-Tage-Woche bei jährlich mindestens 24 Werktagen. Teilzeitkräften steht ein anteiliger Urlaub zu. Auch dieser berechnet sich gewöhnlich in Tagen und nicht in Stunden.
      Für Einzelfragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Tina meint

    14. Oktober 2018 um 10:33

    Arbeite 25 Stunden pro Woche ca. 108 Stunden im Monat immer das gleiche Gehalt pro Monat. Wie ist das bei Urlaub bei 5 Tage Woche -Urlaub lt.Vertrag 24 Werktage.
    Arbeit von Donnerstag bis Montag , wird dann der Sonntag auch als Urlaubstag gerechnet?
    im Monat September hatte ich 9 Tage alten Urlaub genommen, und ca 90 Stunden gearbeitet, jetzt sagt chefin ich habe im September Minusstunden, wie verhält sich das.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 9:52

      Hallo Tina,

      da Ihre Urlaubstage vertraglich geregelt sind, können wir dazu keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen, den Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Jürgen meint

    15. Oktober 2018 um 16:04

    Meine Frau arbeitet seit 18 Jahren im Supermarkt 20 Wochenstunden. Bisher immer 3 Tage die Woche, aber keine bestimmten Wochentage. Bisher hat sie immer 32 Tage Urlaub bekommen. Jetzt zum ersten Mal folgender Fall: Sie hat für Donnerstag, Freitag und Samstag 3 Urlaubstage eingereicht und soll jetzt ihre 20 Wochenstunden am Montag, Dienstag und Mittwoch vorarbeiten. Begründung: Sie hat keine 3 festen Wochentage vertraglich festgelegt. Das klingt für mich nicht richtig. Damit wären die 3 Urlaubstage verschenkt. Darf das so sein?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 10:18

      Hallo Jürgen,

      da wir keine Rechtsberatung leisten dürfen, können wir Ihnen nur raten, den Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Marion meint

    16. Oktober 2018 um 15:14

    Hallo ich arbeite in einer Bäckerei. Ich mache in der Woche 34 Stunden. Manchmal muss ich auch sonntags. Einen Tag in der Woche hab ich immer frei und halt den Sonntag ist dann ab und an frei. Wenn ich Urlaub mache bekomme ich immer 6 Tage berechnet für eine Woche. Meine Frage ist, ist das so rechtens?

    Antworten
  17. Frank W. meint

    18. Oktober 2018 um 22:26

    Guten Tag,
    habe am 11.04.2018 meinen neuen Arbeitsplatz begonnen.
    Arbeite in Teilzeit 30,0 h die Woche. Laut Vertrag 5 Tage in der Woche.
    Steht mir für den April 2018 der Urlaub von 2 Tagen zu??
    Meine Chefin sagt nein.
    Für April bekomme ich nur einen Tag Urlaub.
    Ist das richtig???
    Danke
    Vossibaer

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 11:31

      Hallo Vossibaer,

      wie viel Urlaubsanspruch in Ihrem konkreten Fall zusteht, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht klären.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. André meint

    21. Oktober 2018 um 17:41

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage zur Urlaubsberechnung bei Teilzeit im Einzelhandel.

    Gearbeitet wird

    Montags, Mittwochs und Freitag jeweils den ganzen Tag

    Donnerstags einen halben Tag

    Und Samstags alle 14-Tage einen halben Tag (wobei dieser halbe Tag den Öffnungszeiten entsprechend der ganze Samstag, also ein voller Arbeitstag ist)

    Ich komme da jetzt auf 3,5 AT bei einer 6-Tage Woche, da der Samstag ja nur 14-tägig anfällt und immer wieder in der darauf folgenden Woche durch Freizeit ausgeglichen wird.

    Somit komme ich auf (24 / 6 x 4 =) 16 Tage Urlaub im Jahr.

    Antworten
  19. Monika meint

    28. Oktober 2018 um 13:49

    Hallo!
    Ich habe von März bis Juli auf 450€ Basis gearbeitet und zum 01. 08. beim selben Arbeitgeber nahtlos in eine Vollzeit-Anstellung gewechselt. Von einem Urlaubsanspruch während des Minijobs war nie die Rede, kann ich diesen – mir gesetzmäßig zustehenden Urlaub – geltend machen und in mein Festangestelltenverhältnis übernehmen?

    Antworten
  20. Heinrich meint

    28. Oktober 2018 um 13:51

    Ich soll als Minijobber für 2 Monate angestellt werden.
    In diesem Zeitraum sollen definierte Monatageleistungen erbracht werden, die einen Stundenlohn ergeben, der wesentlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn liegen.
    Die Einteilung meiner Arbeitszeit (ob 1 Stunde oder 5 Stunden täglich oder auch mal 3 Tage keine Arbeitsleistun) bzw. meiner Arbeitstage (an welchen Tagen ich arbeite) liegt voll bei mir. Es muss allerdings innerhalb der 2 Kalender-Monaten die Arbeit erledigt sein. Ich könnte natürlich das Vertrauen meines Arbeitgebers ausnützen und die maximale Entlohnung als Minijobber (450,00 € monatlich) ausnützen und die Stundenanzahl darauf ausrichten. Will dies aber nicht tun, sondern fair abrechnen.

    Es ergibt sich für mich daher nur die Frage, ob und wie hier Urlaubstage angerechnet werden können bzw. müssen?

    Antworten
  21. Habakuk meint

    30. Oktober 2018 um 18:53

    Ich habe mal eine Frage zu meiner Teilzeitarbeit. Arbeite seit Juli in einer Arztpraxis, zuerst mit 20h/Woche, seit 13.08. 15h/Woche an 3 Tagen.
    25 Tage stehen für Vollzeitkräfte im Jahr als Urlaub an. Da ich mitten im Jahr angefangen habe, habe ich die 3 Tage mit 5 (Arbeitstagen) berechnet, als 15 Tage Urlaub.
    Urlaub muss genommen werden, wenn der Arzt selbst Urlaub hat. Da wir andere Zeiten möchten, als z.B. nicht in der Hochsaison, muss der Urlaub dann raus gearbeitet werden.
    Jetzt wurde eine Berechnung angestellt, z.B. nehme ich 1 Tag Urlaub, wird die Stundenzahl auf die ganze Woche gerechnet – also 5 Tage á 3 h – würde ich 3 Stunden Urlaub nehmen und sollte noch 12 Stunden arbeiten für die Woche. Jetzt habe ich aber schon in den Kommentaren gelesen, dass dem nicht so ist. Also wenn ich einen Tag nehme, muss ich noch 2 arbeiten und nicht noch 12 Stunden. Danke für die Antwort schon mal im Voraus.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. November 2018 um 9:32

      Hallo Habakuk,

      bei einer 3-Tage-Woche sind auch die täglichen Arbeitsstunden nur für 3 Tage pro Woche zu berechnen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Jackie meint

    1. November 2018 um 16:38

    ich arbeite 30 Stunden pro Woche, Montag bis Freitag. Habe 30 Tage Urlaub im Jahr. Heiligabend und Silvester wird nur halbtags gearbeitet. Muss ich als Teilzeitkraft für diese 2 Tage je einen ganztägigen Urlaub beantragen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. November 2018 um 17:25

      Hallo Jackie,
      wird an diesen Tagen ohnehin nur halbtags gearbeitet, sollten Sie auch nur jeweils einen halben Urlaubstag nehmen müssen. Dies sollten Sie jedoch mit Ihrem Chef bzw. der Personalabteilung abklären, um sicherzugehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Marcel Sch. meint

    9. November 2018 um 17:08

    Hallo
    Ich arbeite jetzt 5 Tage Woche 40h bei 24 Urlaubstage.
    Ich möchte 4 Tage Woche 32h beantragen.
    Wieviel Urlaubstage stehen mir zu?

    Ich bedanke mich im voraus bei Ihnen für eine Antwort.
    Mfg Marcel Schilke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. November 2018 um 8:50

      Hallo Marcel,

      bei einer 4-Tage-Woche reduziert sich der gesetzliche Anspruch von den 20 Tagen einer 5-Tage-Woche auf 16 Tage.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Gerold meint

    14. November 2018 um 19:41

    Hallo,
    Ich arbeite 2 ganze und einen 1/2 Tag in der Woche.
    Wie viele Urlaubstage benötige je Urlaubswoche?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. November 2018 um 15:36

      Hallo Gerold,
      das Bundesurlaubsgesetz kennt keine halben Urlaubstage. Daher müssten Sie normalerweise 3 Tage freinehmen, um eine Woche frei zu haben. Häufig kommen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jedoch entgegen und akzeptieren in einem solchen Fall auch nur 2 1/2 Urlaubstage. Wie sich das Ganze in Ihrem Unternehmen verhält, sollten Sie also mit Ihrem Chef besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Sabrina meint

    15. November 2018 um 20:25

    Guten Abend! Ich habe eine komplizierte Frage wegen des Urlaubsanspruches . Ich hatte einen Jahresvertrag mit ausgerechneten 38 Stunden in der Woche da ich monatlich einen Samstag frei hatte und bekam 27 Tage Urlaub bei einer sonst 5 Tage Woche! Nun soll ich einem neuen Jahresvertrag bekommen zu anderen Arbeitsbedingungen. Und zwar soll ich von Januar bis einschließlich April ebenso wie von September bis einschließlich Dezember 2 Samstage im Monat frei bekommen jedoch von Mai bis einschließlich August weiterhin nur einen Samstag. Ausgerechnete Stunden aufs Jahr in der Woche 36. Nun soll ich nur noch 23 Tage Urlaub bekommen was mir jedoch etwas wenig vorkommt. Ich jedoch verzweifle und nicht weiß wie ich es errechnen soll. Ich wäre um Hilfe sehr sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Sabrina

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. November 2018 um 8:37

      Hallo Sabrina,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und daher den Ihnen zustehenden Urlaubsanspruch nicht berechnen können. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Lisa meint

    23. November 2018 um 9:33

    Guten Morgen,

    wir haben eine 5 Tage Woche mit 28 Urlaubstagen im Jahr. Ich selbst arbeite in TZ 20h/Woche verteilt von Dienstag bis Freitag, wobei ich Donnerstag nur 3 Stunden arbeite und Freitag einen ganzen Tag.
    Sagen wir mal, ich nehme mir Dienstag und Mittwoch Urlaub, dann muss ich Donnerstag doch nichts „nacharbeiten“ oder? Da kann ich doch dann wie gewohnt nach 3 Stunden Feierabend machen oder sehe ich das falsch?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Dezember 2018 um 9:37

      Hallo Lisa,
      dazu sollten sich normalerweise Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag befinden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Stefan meint

    5. Dezember 2018 um 19:07

    Ich arbeite an 5 Tagen die Woche Teilzeit, dabei 2 Tage nur Nachmittags 3 Stunden und an 3 Tag Vormittags – und Nachmittags 7,5 Stunden.
    Bei Anwendung der Urlaubsregel (Vollzeit 30 Tage Urlaub) hätte ich auch 30 Tage Urlaub. Um ein Gleichgewicht zwischen 1/2 und ganzen Arbeitstagen zu schaffen, gewährt der AG nur 24 Tage Urlaub, rechnet für die 1/2 Tage aber auch nur 1/2 Tag Urlaub ab. Ist das so rechtens ? Muss die Berücksichtigung der 1/2 Urlaubstage im Arbeitsvertrag vermerkt werden ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 um 10:22

      Hallo Stefan,
      da es sich dabei um einen sehr speziellen Fall handelt und wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Michaela meint

    6. Dezember 2018 um 10:00

    Hallo
    Ich arbeite in der Altenpflege , bin in Elternzeit und hab 30 Std. Im Monat die sich aufs Wochenende verteilen, das heißt, alle 14 Tage arbeite ich ein Wochenende. (Sa,So)
    Mein Urlaub wird mit 1,8 Std gerechnet 30 Tage im Jahr.
    Und ich soll meinen Urlaub in den Tagen verplanen wo ich eh Frei hätte. Also darf ich von meinem Arbeitgeber nicht über ein Arbeitswochende Urlaub machen.
    Ist das rechtens?
    Eigentlich sollte man ja Urlaub nehmen dürfen wo man ja eh gearbeitet hätte.Oder?

    Antworten
  29. Sirin meint

    7. Dezember 2018 um 8:26

    Hola,

    ich habe ein kleines Problem da ich online dazu kaum etwas finde…

    Ich war bis zum 31.06.2018 noch ein Azubi und hatte 24 Tage Urlaub im Jahr.

    Nun bin ich in der selben Firma als Teilzeit eingestellt Beginn war 01.07.2018.
    Die frage die sich mir nun stellt ist was steht mir an Urlaub zu ?

    Formel:
    24 Urlaubstage / 5 Werktage * 3 Arbeitstag = 14,4

    ABER:
    Im Vertrag sind keine Festen Tage angegeben sondern nur eine Stundenwoche von 20 Stunden die ich meistens in 3 tage oder 4-5 tagen (betriebliche Notwendigkeit) abarbeite.

    nun…

    Heißt es nicht was auch in Vertrag festgelegt wurde auch FIX ist ?
    schließlich habe ich mit meinem Chef verhandelt was die Werktage angeht und das ich nicht am Wochenende arbeite weswegen wir von 30 auf 24 Tage Urlaub gehandelt haben und es so im Vertrag festgelegt haben.

    Ich bedanke mich im voraus für die Hilfe und Antwort 😀

    Antworten
  30. Sabine meint

    17. Dezember 2018 um 6:06

    Hallo,
    ich habe meine Arbeitszeit im September diesen Jahres von einer 5 auf eine 4 Tage Woche geändert.
    Mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage. Bei einer Neuberechnung meines Urlaubsanspruchs wären es also 30 Tage/12 Monate * 8 Monate = 20 Tage
    24 Tage /12 Monate * 4 Monate = 8 Tage insgesamt 28 Tage für das gesamte Jahr.
    Da ich keine Möglichkeit hatte meinen Urlaubsanspruch während meiner 5 Tage Woche geltend zu machen und ich jetzt ja nur noch 4 Tage pro Urlaubswoche nehmen muss, ergeben sich ja jetzt 7 statt der ursprünglich angedachten 6 Wochen. Mein AG will es einfach bei 30 Tagen Jahresurlaub belassen und mir dafür 5 Tage pro Woche abziehen, ist das rechtens?

    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
  31. Steffeb meint

    20. Dezember 2018 um 20:47

    Hallo ich arbeite Vollzeit und habe 30 Tage Urlaub… nur arbeite ich an den 6 wochentage nicht immer 8 Stunden, wie viele Stunden stehen mir dann an einem Urlaubstag zu???
    Unser Buchhalter in der Firma sagt mir würde nur der Durchschnitt der geleisteten Stunden der letzten 13 Wochen zu stehen

    Antworten
  32. Oni meint

    21. Dezember 2018 um 21:49

    Hallo, ich arbeite im Monat 80 Stunden, also wöchentlich 20 Stunden. Allerdings ändert sich immer wieder die Anzahl der Tage wöchentlich. Mal arbeite ich 5 Tage die Woche, mal nur 3 etc. Die tägliche Arbeitszeit wird so angepasst, das ich pro Woche aber immer auf die 20 Stunden Arbeitszeit komme. Wie rechne ich nun meinen Urlaubsanspruch aus für nächstes Jahr aus? Da ich erst seit zwei Wochen in der Firma arbeite, können die ja schlecht nen durchschnitt von den letzten Wochen für das nächste Jahr nehmen oder?

    Ich habe es mir jetzt so errechnet: Vollzeit mit 152h/Monat=24 Urlaubstage/Jahr somit habe ich mit 80h/Monat=12,6 Urlaubstage/Jahr.

    Liege ich richtig?
    Danke für die Hilfe und frohe Weihnachten 🙂

    Antworten
  33. Beate meint

    25. Dezember 2018 um 8:46

    Guten Morgen

    In unserer Abteilung haben die Vollzeitkräfte 30 Tage Urlaub bei einer 5 – Tage Woche.

    Ich arbeite im Wechsel 3 Tage und in der kommenden Woche 2 Tage. Wobei die Tage auf Montag bis Freitag verteilt sind.

    Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch bei einer Schwerbehinderung mit GdB von 50?
    Sind 18 Tage korrekt?

    Verändert sich der Urlaubsanspruch, wenn ich plötzlich an mehr Wochentagen eingesetzt werde, weil ein Kollege erkrankt oder ich in Rufdiensten ( die ja lt Gesetz als Freizeit gelten) zur Arbeit gerufen werde und damit ein Arbeitstag entsteht.

    Freue mich über Antworten und bedanke mich im Voraus.

    Antworten
  34. Claudia meint

    2. Januar 2019 um 7:22

    Liebes Arbeitsrechte-Team,

    eine Frage: Ich arbeite 24 Stunden in der Woche (6-Tage-Woche), die auf drei variable Tage verteilt werden. Kann also in einer Woche mal Dienstag, Mittwoch und Samstag sein, oder jede beliebige andere Verteilung. Wenn in einer Woche ein Feiertag auf einen Wochentag fällt, ist das schon schwierig, weil der Arbeitgeber mich dann trotzdem immer 3 Tage einteilt. In diesen Wochen habe ich dann „zufällig“ nie an einem Donnerstag meinen Arbeitstag, wenn der Donnerstag ein Feiertag ist. Meiner Meinung nach sollte das im Mittel unter der Belegschaft gerecht verteilt werden. Auch wenn mich Eure Meinung dazu interessiert, ist die Frage folgende: Diese Woche war Montag Silvester und Dienstag Neujahr. Der ganze Betrieb musste für Heiligabend und Silvester zusammen einen Tag Urlaub nehmen und das Geschäft blieb geschlossen. Trotz der Tatsache, dass in dieser Woche nun ein Feiertag und ein verpflichtender Urlaubstag waren, hat mein Chef mich für 3 Tage zur Arbeit eingeteilt. Ist das rechtens? Wie ist es grundsätzlich, wenn ich in so einer Konstellation einzelne Urlaubstage in einer Woche nehme?

    Vielen Dank für die Auskunft im Voraus!

    Viele Grüße
    Claudia

    Antworten
  35. Berit meint

    4. Januar 2019 um 9:12

    Hallo,
    mein Freund arbeitet im Einzelhandel Mo bis Sa, wobei das Geschäft montags und samstags nur halbtags geöffnet ist. Sein Urlaubsanspruch beträgt 28 Tage.
    Wenn er eine Woche Urlaub nimmt, werden ihm 6 Tage abgezogen.

    Ist das richtig, auch wenn er Mo und Sa gar nicht länger arbeiten könnte aufgrund der Öffnungszeiten?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe,
    Berit

    Antworten
  36. Sandra meint

    7. Januar 2019 um 14:23

    Guten Tag
    Ich bin 49 Jahre und arbeite 32 Stunden, 4Tage als Arzthelferin und habe einen Mantel Tarifvertrag
    Der Arbeitgeber schreibt mir 24 Tage vor, wieviel Urlaub steht mir insgesamt zu und wieviel steht mir zu meiner freien Verfügung?
    Vielen Dank für Rückantwort
    Sandra

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Januar 2019 um 12:00

      Hallo Sandra,
      da uns dieser Mantel-Tarifvertrag nicht vorliegt, können wir Ihnen dazu leider keine Auskunft geben. Ohnehin ist uns die Auslegung von Verträgen leider nicht erlaubt. Sie können sich diesbezüglich jedoch an einen Anwalt wenden. Grundsätzlich gibt der Gesetzgeber nicht konkret vor, wie viele Urlaubstage der Arbeitgeber verplanen darf; es dürfen allerdings nicht alle sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. Christian meint

    8. Januar 2019 um 10:34

    Hallo,

    ich arbeitete bisher 5 Tage die Woche zu je 8h pro Tag. Urlaubsanspruch 28 Tage.
    Nun habe ich auf 4 Tage pro Woche zu je 9h pro Tag verkürzt. Wie viel Urlaubsanspruch habe ich nun?

    Antworten
  38. Anja meint

    22. Januar 2019 um 9:16

    Ich arbeite an zwei Tagen die Woche. Dabei ändern sich die Wochentage an denen ich arbeiten muss jede Woche. Mal do, fr. Die nächste Woche Mo,di. Ich habe 8 Tage urlaub. Muss ich die ganze Woche frei nehmen, da ich ja nicht weiß an welchen zwei Tagen ich arbeiten müsste? Gruß Anja

    Antworten
  39. Petra meint

    23. Januar 2019 um 16:10

    Hallo!

    Ich bin 51 Jahre alt, weiblich und arbeite an drei Tagen in der Woche als Bürokraft und Beraterin = je Woche 15 Std.
    Dafür erhalte ich : 790.- Euro brutto inkl. 200.- Euro Übungsleiterpauschale.

    Wieviel Tage Urlaubsanspruch habe ich pro Jahr?

    Petra

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2019 um 17:28

      Hallo Petra,
      bei einer 3-Tage-Woche sieht der Gesetzgeber einen Jahresurlaub von mindestens 12 Tagen vor.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  40. Amy meint

    24. Januar 2019 um 22:48

    Ich arbeite seit 6 Monaten in Teilzeit (max. 24 Stunden die Woche) in einem Pflegeheim. Mein Chef erklärte mir, dass wir den genommenen Urlaub auf der nächsten Abrechnung bezahlt bekommen würden.

    Im Dezember hätte ich also den genommenen Urlaub aus November, abgerechnet bekommen. Doch auf der Abrechnung war nichts. Also fragte ich bei der Personalabteilung nach, woraufhin man mir sagte, dass noch nie in der Firma Urlaubsgeld gezahlt worden wäre! Unsere Steuerberaterin war auch sehr erstaunt über diese Aussage. Im Arbeitsvertrag konnte ich nichts dazu finden. Steht mir generell bezahlter Urlaub zu und kann ich das nachfordern oder kann jeder Arbeitgeber selber über bezahlten Urlaub frei bestimmen?

    Finde das schon etwas dreist, denn somit würde ich quasi Urlaub wie freie Tage nutzen, nämlich nicht bezahlt!!!

    Antworten
  41. Steven meint

    27. Januar 2019 um 15:18

    Guten Tag,
    ich bin doch etwas verwirrt was den Urlaubsanspruch und die Berechnung bzw. die Aussagen meines Arbeitgebers angeht.
    Ich arbeite als Lagerist in einer Baufirma.
    Anfangs (01.07.2013-30.09.2015) war dies ein zweiter Minijob, der dann als Teilzeitjob versteuert wurde. Nachdem ich mein Lagerkollege gekündigt hatte, habe ich meinen ersten Minijob gekündigt und dieser „zweite Minijob“ wurde ab 01.10.2015 zur ganz normalen Teilzeitstelle mit vereinbarten 20 Stunden/Woche (~80 Stunden/Monat mit 4 offiziellen Tagen/Woche), mehr wollte ich eigentlich auch nicht da ich noch ein Nebengewerbe besitze.

    Da jedoch glücklicherweise eigentlich immer genug Arbeit vorhanden ist und mein Arbeitgeber niemanden weiteren findet, der diese Arbeit machen möchte. Habe ich nach und nach je nach Bedarf (~5-6 Tage/Woche) freiwillig meine Arbeitszeit auf 110 Stunden/Monat erhöht.
    Offiziell arbeite ich meine 4 Tage die Woche. Da ich jedoch bei meiner Arbeitszeit nahezu freie Hand habe, werden es eben auch mal 5 oder 6 Tage. Je nachdem was anliegt.

    Bisher kannte ich es so, das man am Anfang des Jahres eine gewisse Anzahl Urlaubstage hatte, die verplant werden konnten.
    Hier ist es nun erstmalig so das ich mir meinen Urlaub erst „erarbeiten“ muß, was das ganze doch etwas umständlich und verwirrend gestaltet.
    Ich erarbeite mir mit meiner Teilzeitstelle (offiziell 80Std./Monat) nun 2,5 Tage pro Monat, also 30 Tage/Jahr.
    Da mein Chef nun nach den Urlaubswünschen gefragt hat, wobei ich hier als einziger Lagerist, aus der Reihe falle, kam ich nun doch etwas durcheinander.
    Die Tage kam nun die Lohnsteuerbescheinigung sowie ein Urlaubsnachweis, nachdem ich noch 16 Tage Urlaubsanschpruch hätte. Auf meiner letzten Abrechnung vom Sept. 2018 hatte ich noch 15 Tage verfügbarer Resturlaub.
    Im Oktober habe ich 11 Tage gearbeitet (1.Wo 4 Tage, 2. Wo. 5 Tage, 3. Wo. 2 Tage) danach war ich bedingt durch einen Arbeitsunfall krank geschrieben und wurde im direkten Anschluß operiert (hing nicht mit dem Arbeitsunfall zusammen!). Ich leider noch immer, also bis ins neue Jahr krank geschrieben.
    Das bedeutet, da ich nicht weiter arbeiten war, konnte ich mir auch keinen weiteren Urlaub erarbeiten und mir wurde für die 11 Arbeitstage im Oktober wohl 1 Urlaubstag gut geschrieben, so daß ich nun die 16 Tage Resturlaub habe.

    Meine Fragen wären nun:
    – ist es heutzutage normal das man sich den Urlaub erst erarbeiten muß ?
    – damit verbunden, kann kein Urlaubanspruch bei Krankheit entstehen ?
    – Ich arbeite ausschließlich in einem anderen Landkreis, in dem z.B. der 15.08. ein Feiertag ist. Am Firmenstandort ist die jedoch kein Feiertag. Dennoch wird mir hier für diesen Tag ein Tag Urlaub abgezogen, ist das zulässig ?

    Beste Grüße

    Steven

    Antworten
  42. Ralf meint

    29. Januar 2019 um 10:48

    Hallo,

    ich habe eine volle Stelle und denke darüber nach, die Arbeitszeit auf 90% zu reduzieren. Ist es möglich, die wöchentliche Arbeitszeit beizubehalten, dafür aber mehr Urlaubstage zu erhalten? Bei 10 % weniger wären das 25 zusätzliche Tage (bei 250 Arbeitstagen im Jahr)?
    Gibt es dazu rechtliche Grundlagen oder Präzedenzfälle?

    Vielen Dank!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Februar 2019 um 8:30

      Hallo Ralf,
      dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  43. RainerNeugier meint

    29. Januar 2019 um 19:19

    Guten Abend,
    ich arbeite 28 Stunden pro Woche, verteilt auf 4 Tage, also 7 Stunden pro Tag. Andere Kollegen arbeiten 40h/Woche und haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Diesen habe ich auch, natürlich nur anteilsmäßig.
    Berechnet sich mein Urlaubsanspruch demnach wie folgt:

    (30 Urlaubstage pro Jahr : 5 Wochenarbeitstage) x 4 tatsächliche Arbeitstage = 24 Urlaubstage

    Oder muss ich hier mit 3,5 statt mit vier rechnen, da ich keine 8h/ Tage arbeite und ich mit meinen 28 Stunden quasi drei volle und einen halben Tag abdecke?

    (30:5)x4 = 21

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Antworten
  44. Bianca Sch. meint

    12. Februar 2019 um 19:51

    Hallo, ich habe meine Stundenanzahl pro Woche seit Dezember erhöht. Bis dahin musste ich pro Woche 4 halbe Tage Urlaub nehmen. Ab Dezember 5. Jetzt habe ich noch 13 halbe Tage Resturlaub. Das wären ja vorher mehr als 3 Wochen gewesen. Jetzt aber nur 2,5. Ist das so richtig ?

    Antworten
  45. Felix meint

    13. Februar 2019 um 13:07

    Hallo,

    Ich arbeite in Teilzeit im Schichtsystem im Nachtdienst laut Vertrag 15 h pro Woche. Bei der Berechnung meiner Urlaubstage wollte man meine Arbeitstage pro Woche wissen. Dies kommt darauf an welchen Dienst ich abbekomme. Unter der Woche ergeben sich mit der anteiligen Berechnung durch Nachtzeit zwischen 0 und 6 Uhr bei einem Dienst von 21.30 bis 08.30 nur 6.5 h. An einem Wochenenddienst auch mehr Stunden. Somit muss ich im Grunde immer mehr als zwei Tage die Woche arbeiten, um auf meine Stunden zu kommen.
    Wie kann man hier also den genauen Urlaubsanspruch berechnen?

    Weiterhin würde mich meine Soll-Arbeitszeit im Monat interessieren. Da unsere jetzige zeiterfassung mit 3 stunden an fünf Tagen rechnet und bei zwei Tagen Urlaub pro Woche 9 Minusstunden entstehen. Deshalb würde ich gern meine sollmonatsarbeitszeit erfassen.

    Über Ihre Antwort freue ich mich.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 um 7:52

      Hallo Felix,
      bei Arbeitszeiten, die an unterschiedlich vielen Tagen erbracht werden, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel auf den durchschnittlichen Wert. Auch wenn dieser nicht immer eingehalten wird, kann er doch als Grundlage für die Berechnung des Urlaubsanspruchs dient.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. Marlis meint

    15. Februar 2019 um 13:28

    Hallo, ich habe auch eine Frage.
    Ich arbeite in einer Senioreneinrichtung und mache nur Nachtdienste. Auf meinem Arbeitsvertrag stehen 15 Nachtdienste im Monat und 24 Urlaubstage im Jahr. Der Dienstplan ist sehr unregelmäßig, mal sind es nur 3 Tage hintereinander, dann wieder mal 6 oder 7. Aber ich arbeite immer von 22 bis 6 Uhr, also 8 Stunden.
    Mein Chef meinte nun, mein Urlaubstag würde nun nur 5,5 Stunden zählen. Also wenn ich in einem Monat 15 Tage Urlaub nehmen würde, wären das ja in dem Monat nur 55 Stunden und ich wäre mit 65 Stunden im Minus. Ist das wirklich so?
    Ich sage schon mal Danke für Ihre Antwort und sende viele Grüße.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 um 8:34

      Hallo Marlis,

      zur Berechnung des Urlaubs werden im Arbeitsvertrag die Wochenarbeitstage vereinbart die die Grundlage für den Urlaub sind und festlegen mit wie vielen Urlaubstagen der Arbeitnehmer eine Woche frei hat (bezahlt werden aber nur die ordentlichen Urlaubstage) und wie viele er insgesamt bekommt. Urlaubstage decken in der Regel auch einen ganzen Arbeitstag ab und nicht nur Stunden. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um eine individuelle Beurteilung ihrer Situation und Möglichkeiten zu bekommen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Angela meint

    17. Februar 2019 um 16:15

    Hallo,

    ich arbeite 24 Stunde (Teilzeit 60%) pro Woche in 5,5 Arbeitstage. Die Kollegen haben in Vollzeit 30 Tage Urlaub.
    Mein Arbeitgeber hat 22 Urlaubstage ausgerchnet!

    Laut Arbeitsgesetzt stimmt das nicht, oder ich mache einen Denkfehler.

    Bitte, können Sie mir sagen, wie viele Urlaubstage habe ich anspruch?

    Ich danke um Ihre Antwort.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 um 9:13

      Hallo Angela,

      der gesetzliche Mindesturlaub bei sechs Arbeitstagen beträgt 24 Tage pro Jahr. Bei weniger Arbeitstagen sinkt er anteilig.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  48. Kerstin B. meint

    23. Februar 2019 um 9:30

    Hallo,
    Ich hätte folgende Frage zu meiner Teilzeitarbeit. Ich arbeite 4 Tage in der Woche an meiner Arbeitsstelle und zusätzlich noch 4 bis 5 Stunden Home Office. Vom Arbeitgeber erhalte ich 16 Tage Urlaub für das (Schul)Jahr. Ich arbeite in der Betreuung von Grundschulkindern. Das ist ja glaub soweit okay. Allerdings soll mir der ganze Urlaub, der mir zusteht im Monat August ausbezahlt werden, egal, ob ich ihn genommen habe oder nicht. In dem jeweiligen Monat, in dem ich den Urlaub in Anspruch nehme, bekomme ich keine Bezahlung für diese Zeit. Ist dies eine gesetzlich erlaubte Regelung? Und wie möchte der Arbeitgeber das Urlaubsgeld dann berechnen? Denn ich arbeite jeden Tag andere Stunden, von 2h bis 5h. Irgendwie ist das für mich zu schwammig. Ist diese Regelung so überhaupt rechtskräftig?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Bitte antworten Sie mir per Email.

    Liebe Grüße
    Kerstin

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Februar 2019 um 9:01

      Hallo Kerstin,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihren Fall prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  49. Corinna meint

    6. März 2019 um 7:42

    Hallo

    Ich arbeite 17 Stunden die Woche das sind 2 Tage à 8.5 Stunden
    Jetzt zu meiner Situation:
    Laut meinem vertrage habe ich keine festen Arbeitstage jetzt wollte mein Arbeitgeber aber wissen welche Tage ich im Jahr am meisten arbeite und das ist Dienstags und Donnerstags…
    Jetzt wenn ich Urlaub nehme wie in der oster Woche wo Montag der Feiertag ist soll ich 6 Urlaubstage statt 5 nehmen da der Montag nicht mein Arbeitstag ist…
    Bei uns wird mit einer 6 Tage Woche gerechnet…
    Ist das so richtig ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. März 2019 um 9:27

      Hallo Corinna,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine einzelfallbezogenen Rechtsfragen beantworten dürfen. Sie können hierzu einen Anwalt befragen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  50. Birgit K. meint

    11. März 2019 um 13:51

    Hallo,
    ich arbeite 20 Stunden pro Woche für ein Unternehmen. Nach Absprache mit meinem Chef haben wir diese Stunden auf 3 Tage in der Woche verteilt, im Prinzip Mo, Di, Mi, da der Weg zur Arbeit sehr lang ist. Allerdings wurde dabei beiderseitige Flexibilität vereinbart, falls dies betrieblich erforderlich ist oder falls ich meinerseits die Zeiten ändern muss.
    Seit Januar arbeite ich im Home-Office und bekomme nun, beim Einreichen meines Urlaubsantrags die Mitteilung, mir stünden, da ich nur an 3 Tagen arbeite, nur die Hälfte der Urlaubstage zu – also nicht die vertraglich vereinbarten 24 Tage sondern nur 12. Meiner Auffassung nach müsste gelten, was im Vertrag steht, oder?
    Außerdem gibt es Unklarheit darüber, ob für mich bei der Mo-Di-Mi-Arbeitszeitregelung ein im Urlaub liegender Feiertag abgezogen werden kann oder nicht.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. März 2019 um 8:37

      Hallo Birgit,

      wenn Sie für Ihre Arbeitstage Urlaub einreichen und darin ein Feiertag liegt, wird dieser nicht auf den Urlaub gerechnet. Der Urlaubsanspruch ist vertraglich vereinbart und entsteht dem Wortlaut des Vertrages entsprechend.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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