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Urlaubsanspruch bei Teilzeit: Wie hoch ist er?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2023

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Im Arbeitsrecht kursieren unzählige Gerüchte – manche entsprechen der Wahrheit, bei anderen handelt es sich schlichtweg um Ammenmärchen. Auch der (nicht vorhandene) Urlaubsanspruch bei Teilzeit steht immer wieder in der Diskussion. Arbeitnehmer in Teilzeit brauchen schließlich keine Erholung in dem Maße, wie es bei Vollzeitbeschäftigten der Fall ist. Doch bedeutet dies automatisch, dass ihnen gar kein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden muss?

Besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt in § 1, dass jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr einen Anspruch darauf hat, bezahlten Urlaub zu erhalten. Aber findet das Gesetz auch bei Arbeits­verhältnissen in Teilzeit Anwendung oder bezieht es sich ausschließlich auf Beschäftigte in Vollzeit?

Kurz & knapp: Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Habe ich als Teilzeitkraft einen Anspruch auf Urlaub?

Ja, der Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem für Mitarbeiter, die in Vollzeit tätig sind.

Wonach richtet sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Die Höhe des Urlaubsanspruchs bemisst sich an den Arbeitstagen in der Woche. Die Stundenanzahl spielt keine Rolle. Nur wenn an weniger Tagen gearbeitet wird, verringert sich dementsprechend der Urlaubsanspruch bei einer Teilzeitbeschäftigung.

Wie kann ich meinen Anspruch auf Erholungsurlaub bei Teilzeit berechnen?

Zur Berechnung der Urlaubstage bei Teilzeit können Sie folgende Formel verwenden: Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit.

Unser Ratgeber informiert Sie darüber, ob auch bei Teilzeit ein Urlaubsanspruch existiert. Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie berechnen können, wie viel Urlaub Ihnen bei Teilzeit normalerweise zusteht.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
  • Kurz & knapp: Urlaubsanspruch bei Teilzeit
  • Was besagt das Bundesurlaubsgesetz bei Teilzeit?
    • So funktioniert die Urlaubsberechnung bei Teilzeit
  • Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubgesetz
    • Weiterführende Suchanfragen

Literatur zum Thema Urlaubsgesetz

Was besagt das Bundesurlaubsgesetz bei Teilzeit?

Urlaubsregelung: Bei Teilzeit richtet sich der Anspruch nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Urlaubsregelung: Bei Teilzeit richtet sich der Anspruch nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Das Wichtigste vorneweg: Das BUrlG unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverhältnissen in Voll- oder Teilzeit, sondern bezieht sich grundsätzlich auf Arbeitnehmer.

Daher gelten in Bezug auf den Urlaubsanspruch bei Teilzeit die gleichen Voraussetzungen sowie der gleiche Umfang, wie es bei Vollzeit der Fall ist. Die zu leistende Arbeitszeit spielt also zunächst einmal keine Rolle. Sie gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn festgelegt werden soll, wie viele Urlaubstage bei Teilzeit gewährt werden müssen.

Denn dem BUrlG zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird. Es geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Bei fünf Arbeitstagen würde er entsprechend 20 Tage Urlaub betragen.

Für den Urlaubsanspruch bei Teilzeit bedeutet dies: Arbeiten Sie zum Beispiel an fünf Tagen in der Woche, dafür aber weniger Stunden, stehen Ihnen auch als Arbeitnehmer in Teilzeit die gleichen Urlaubstage zu, wie es bei einem Vollzeitmitarbeiter der Fall wäre. Die letztendlich geleisteten Stunden sind unerheblich – es geht lediglich um die Tage, an denen gearbeitet wird.

Daraus ergibt sich nur ein geringerer Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften, wenn diese ihrer Tätigkeit an weniger Tagen nachgehen. In einer solchen Situation müssen die Urlaubstage entsprechend der Arbeitstage reduziert werden. Wie Sie als Mitarbeiter in Teilzeit Ihren Urlaub berechnen können, erfahren Sie im Folgenden.

So funktioniert die Urlaubsberechnung bei Teilzeit

Die Berechnung vom Urlaubsanspruch bei Teilzeit kann anhand einer einfachen Formel durchgeführt werden. Diese lautet wie folgt:

Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Mithilfe einer Formel können Sie den Urlaub berechnen, der bei Teilzeit gewährt werden muss.
Mithilfe einer Formel können Sie den Urlaub berechnen, der bei Teilzeit gewährt werden muss.

Zur Verdeutlichung:

  • Bei einer Fünf-Tage-Woche steht Ihnen ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr zu.
  • Sie arbeiten jedoch nicht fünf, sondern lediglich drei Tage in der Woche.
  • Die Urlaubstage berechnen Sie bei Teilzeit wie folgt: 20 Urlaubstage pro Jahr / 5 Wochenarbeitstage x 3 tatsächliche Arbeitstage = 12 gesetzliche Urlaubstage bei Teilzeit
Es macht also keinen Unterschied in Bezug auf den Urlaubsanspruch bei Teilzeit, ob 20 Stunden gearbeitet werden, oder ob es 25 bzw. 30 Stunden sind. Maßgeblich sind vielmehr die Tage, an denen Sie Ihrer Tätigkeit wöchentlich nachgehen. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Teilzeit nur dann Urlaub nehmen müssen, wenn Sie auch an den jeweiligen Tagen wirklich gearbeitet hätten. An den Wochentagen, an denen Sie ohnehin frei haben, müssen Sie keinen Urlaub nehmen.

Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubgesetz

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:

Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
  • Keller, Tanja (Autor)
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Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
  • Girstmair, Juliane (Autor)
29,95 EUR Amazon Prime
Bei Amazon kaufen
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
  • Recht, G. (Autor)
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Kommentare

  1. Regina meint

    13. Februar 2018 um 15:08

    Hallo,
    ich arbeite in der Gemeinschaftsverpflegung (Teilzeit 23,1 Std. wöchtl.) an unterschiedlichen Tagen. wir sind sechs MA in Teilzeit von 19,5 Std. bis 32,7 Std. wöchentl. Arbeitszeit. Alle haben einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen im Jahr. Bei einer 5 Tage Woche. Die MA mit festen Wochentagen müssten demnach nur an diesen Tagen Urlaub verbuchen an denen tatsächlich gearbeitet wird. Laut Vorgesetztem ist das auch so zu Handhaben. Die Urlaubstage werden prozentual abgerechnet und erscheinen in der plus/minus Berechnung. So werden bei einer Verbuchung von 5 Tagen Urlaub, 3 Tage als Urlaub gezählt. Am Jahresende ist der reguläre Urlaubsanspruch für alle Teilzeitkräfte berechnet. Egal ob 5Tage verbucht sind oder nur die tatsächlich gearbeiteten Tage als Urlaubstag verbucht wurden.
    Ist diese Art der Berechnung schlüssig, oder wäre es nicht sinnvoller die Urlaubsplanung der tatsächlich gearbeiteten Tage anzupassen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 7:55

      Hallo Regina,

      wie die Urlaubstage berechnet werden, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab, den wir einsehen können. Falls Sie Zweifel an dieser Art der Berechnung haben, wenden Sie sich direkt an Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Julia meint

    19. Februar 2018 um 14:00

    Ich arbeite Montag und Dienstag von 8:00 – 16:30 und am Mittwoch von 8:00 – 12 Uhr im Homeoffice.
    Wieviele Urlaubstage stehen mir zu?
    Wieviele Urlaubstage muss ich für eine Woche Urlaub nehmen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 11:11

      Hallo Julia,

      wie viel Urlaubsanspruch Sie haben, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Sollte hier keine Vereinbarung getroffen worden sein, gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Gregor meint

    5. März 2018 um 10:10

    Hallo,
    ich arbeite in Teilzeit fünf Tage die Woche mit 28 Stunden. Dann habe ich eine Woche frei, um dann wieder an fünf Wochentagen ca. 28 Stunden zu arbeiten. In meinem Arbeitsvertrag stehen 20 Tage Urlaub. Mein Arbeitgeber meint aber ich hätte auf Grund der Teilzeit nur zehn Tage Urlaubsanspruch. Stimmt das so?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. März 2018 um 13:29

      Hallo Gregor,

      es besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Allerdings wird dieser auf Grundlage des Kalenderjahres und unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit berechnet. Bei Teilzeitarbeit gibt es daher auch nur Teilurlaub. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist: Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Pflege S meint

    5. März 2018 um 19:38

    Hallo ich arbeite in der Pflege und bin seit 7 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber und hatte bisher immer 28 Tage Urlaub pro Jahr als Vollzeitkraft nun bin ich in Elternzeit und arbeite nur noch Teilzeit 30h pro Woche die sich auf 5 Tage je 6 Stunden verteilen und habe laut Arbeitgeber nur noch 23 Tage Urlaubsanspruch obwohl ich die gleiche Anzahl an Tage arbeite wie vorher als Vollzeitkraft lediglich die Stunden haben sich reduziert.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. März 2018 um 9:43

      Hallo Pflege S,

      arbeitet ein Arbeitnehmer während der Elternzeit weiterhin in Teilzeit darf der Arbeitgeber eigentlich keine Kürzung des Urlaubsanspruches vornehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber mit welcher Begründung der Urlaubsanspruch verringert wurde und lassen Sie im Zweifelsfalle von einem Anwalt prüfen, ob der Arbeitgeber sich hier richtig verhält.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Lisa meint

    26. März 2018 um 7:38

    hallo ich arbeite als Teilzeitkraft und habe 24 Tage Urlaub im Jahr. Jetzt ist es nur so das ich einmal 2 Wochen im monat 5 Tage arbeite und 2 Wochen 4 Tage. Wie kann ich da meinen Urlaub berechnen ? Mir stehen so zu sagen 24 und 19 Tage Urlaub im Jahr zu ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 8:31

      Hallo Lisa,

      wenn im Arbeitsvertrag 24 Tage Urlaub im Jahr vereinbart wurden, so gilt dies. Wenn Sie Zweifel daran haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalstelle nach der Berechnungsgrundlage.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. René meint

    26. März 2018 um 11:17

    Hallo,

    ich arbeite in Teilzeit 5 Tage die Woche für 4 Stunden, ergo 20 Stunden die Woche. Nun würde ich gerne Urlaub nehmen und mein Arbeitgeber und ich wissen nicht genau, ob ich bei einem frei genommen Tag auch nur einen halben Urlaubstag abgeben muss?

    Ich würde mir gerne 2 Tage frei nehmen, ist es dann nur 1 Urlaubstag? (wegen Halbtags)

    Beste Grüße,
    René

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 11:52

      Hallo Renè,
      der Urlaubsanspruch bezieht sich in der Regel auf die Arbeitstage, nicht auf geleistete Arbeitsstunden. Wenn ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht an jedem Werktag arbeitet, so reduziert sich sein Urlaubsanspruch entsprechend.

      Zur konkreten Rechtslage in Ihrem Fall informieren Sie sich bitte bei einem Rechtsanwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Tina S. meint

    4. April 2018 um 10:29

    Guten Tag.

    Ich bräuchte dringend einen Rat.

    Ich arbeite 60 std.im Monat auf 600 € Netto.Mein Vertrag läuft 6 Monate die 10 Tage Urlaub beinhalten.Keine weiteren Angestellten.
    Wieviel Stunden Urlaub wären das ? Also wieviel pro Urlaubstag ?

    Vielen Lieben Dank für die Hilfe

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 10:38

      Hallo Tina,

      dies ist maßgeblich davon abhängig, wie sich ihre Arbeitsstunden verteilen und an welchen Tagen Sie den Urlaub nehmen. Nehmen Sie z. B. für einen Tag Urlaub, an dem Sie üblicherweise 5 Stunden arbeiten würden, hätten Sie entsprechend für diesen Tag 5 Stunden Urlaub. Besprechen Sie die Regelung ggf. mit Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Tina meint

        17. April 2018 um 6:51

        Vielen Dank

        Wenn ich durch viel Arbeit diesen Urlaub nicht nutzen kann,mit wieviel Stunden werden die 10 Tage dann vergütet ? 50 std ? Oder zieht man dann einen Durchschnitt ?

        Lg

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          27. April 2018 um 10:01

          Hallo Tina,
          bitte besprechen Sie Ihre vertragliche Urlaubsregelung zunächst mit Ihrem Arbeitgeber.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
          • Tina Sch. meint

            30. Mai 2018 um 22:13

            Der Arbeitgeber möchte mich mit 3 Std pro Urlaubstag vergüten.Ist sich selber aber unsicher … Im Vertrag ist nichts weiter geregelt… Er meint es verhält sich wie im Krankheitsfall da würde ich auch 3 Std bekommen. Kann man das vergleichen ? Wieviel Std stehen einen zu wenn nichts weiter geregelt ist ?
            Nächsten Monat läuft der Vertrag aus und ich bekomme die nächste Verlängerung für 6 Monate… dann würde mein Urlaub verfallen… brauche bitte nochmal dringend Hilfe… glg

          • arbeitsrechte.de meint

            4. Juni 2018 um 15:41

            Hallo Tina,

            mit Urlaub werden volle Arbeitstage ersetzt. Die vereinbarten Arbeitsstunden müssen dann auch bezahlt werden.

            Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  8. Thomas meint

    6. April 2018 um 18:51

    Ist das ganze dann bezahlter Urlaub oder einfach nur Urlaub? Was würde einem Teilzeitarbeiter Urlaub bringen wenn er in der Zeit keinen Cent verdient….

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. April 2018 um 11:07

      Hallo Thomas,

      die Vergütung des Urlaubsanspruches ist nicht davon abhängig, ob Beschäftigte in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Entsprechend muss der Urlaub grundsätzlich mit Urlaubsentgelt bezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. MichaT meint

    10. April 2018 um 20:58

    Ich arbeite seit über einem Jahr 11,25 Stunden. Meine Frage dazu ist, müsste der Arbeitgeber bei Krankheit oder bei Urlaub nicht auch die 11,25 Stunden bezahlen, oder werden immer nur 8 Stunden berechnet?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. April 2018 um 10:04

      Hallo MichaT,
      Ihr Sachverhalt klingt etwas kompliziert und bedürfte vor einer Antwort einer genaueren juristischen Prüfung. Hierzu sind wir nicht befugt. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Tina meint

    17. April 2018 um 13:34

    Ich bitte dringend um einen Rat. Ich habe eine 75 % Stelle. Vereinbart ist seit über 10 Jahren, dass ich 3 Wochen im Monat 38,5 Stunden arbeite und dafür eine Woche im Monat frei habe. Ich habe 31 Tage Urlaub im Jahr. Krankheitsbedingt wurde in das laufende Kalenderjahr 2018 der Resturlaub von 20 Tagen aus 2017 übernommen. Nun behauptet der Arbeitgeber, dass durch die Tatsache, dass ich den alten Urlaub nehme, ein Minus gegenüber dem Soll entsteht, dass sich entsprechend addiert. Das hätte Auswirkungen auf meine Regelung 3 Wochen Arbeit/1 Woche frei.

    Zudem möchte ich wissen, ob ein Urlaubstag in diesem Falle aus 8 Stunden oder nur 6 Stunden besteht?

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

    Tina

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. April 2018 um 10:30

      Hallo Tina,
      Ihr Fall ist sehr speziell. Ihre Frage fällt bereits in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Anja meint

    19. April 2018 um 19:39

    Guten Tag,
    Ich arbeite 20 Std/Woche.
    In der einen Woche 3 Tage und in der anderen Woche 4 Tage und die Stundenzahl ist auch unterschiedlich. Eventuell auch Mal 5 Tage die Woche ich weiß nicht wie ich eingeplant werde In meinem Vertrag steht, dass Teilzeit beschäftigten anteilig Urlaub Gewährt wird. Was bedeutet das genau?
    Im Bewerbungsgespräch wurde mir allerdings gesagt, ich hätte 26 Tage Urlaub wie bei Vollzeit beschäftigten.
    Nun bin ich mir nicht sicher wie das berechnet wird.
    ich habe erst letzte Woche angefangen dort zu arbeiten d.h. von den 26 Urlaubstagen habe ich dann nur 18-19 Tage Urlaub. Wenn da anteilig noch etwas von abghen würde wäre fatal da ich ein schulpflichtiges Kind habe und in den Sommerferien frei brauche. Muss ich mir dann unbezahlten Urlaub nehmen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 11:23

      Hallo Anja,

      in Ihrem Fall ist eine komplexe Rechnung notwendig, die beispielsweise ein Anwalt für Arbeitsrecht vornehmen kann. Haben Sie die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen, können Sie das natürlich obendrein tun. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass eine bestimmte Zahl an unbezahlten Urlaubstagen auch zu leichten Abzügen des generellen Urlaubsanspruchs führen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Heiko meint

    20. April 2018 um 20:36

    Hallo.
    Hatte von 09.17 – 02.18 einen auf 6 Monaten befristeten Arbeitsvertrag mit max. 20 Std. / Woche und diese auf Abruf (z.B. Mo 4 Std. , Do 6 Std. – die Woche darauf evtl. mehr, dann mal wieder weniger usw).
    Also im Monat 1200,- Brutto, bei 80 Std. flexibel. Wie verhält sich das mit Urlaubsanspruch und Krankentagen an denen trotzdem gearbeitet wurde ?
    Sowie wurde der Vertrag ab 03.18 – Ende 05.18 neu abgeschlossen und wegen mangels Auftragslage um die Hälfte gekürtzt, neu Abgeschlossen ( also 10 Std./Woche – 600,- Brutto – (Jetzt aber mit Überstunden…))
    Besten Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 12:19

      Hallo Heiko,

      bei wechselnden Arbeitstagen berechnet sich der Urlaubsanspruch komplizierter. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Grundsätzlich gilt jedoch nur ein Teilanspruch, wenn Sie noch keine sechs Monate in einem Betrieb tätig sind.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Katharina meint

    21. April 2018 um 12:31

    Hallo ich arbeite nach meiner Elternzeit ab August 2018 wieder in unserer Praxis. Ich arbeite dann 35 Std die Woche auf 6 Tage/ Wo. Also Montags-Samstags . Ich hatte in Vollzeit und 5 Tagewoche 28 Tage Urlaub laut Arbeitsvertrag. Wie wird nun mein Urlaub berechnet Ich bin seit 14 Jahren angestellt. Liebe grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 12:23

      Hallo Katharina,

      sie sollten um eine Vertragsanpassung bitten, wenn sich Ihre Arbeitszeiten ändern. Grundsätzlich gilt nämlich der Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag. Das führt jedoch zu Komplikationen, wenn Sie plötzlich mehr Arbeitstage haben. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage im Jahr.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Werner meint

    22. April 2018 um 10:39

    Hallo,
    ich abrbeite pro Woche 20 Stunden an 4 Tagen. Die Vollzeitmitarbeiter bekommen 30 Tage Urlaub.

    Wie hoch ist dann mein Urlaubsanspruch?
    4 Wochen bzw. 16 Tage oder 6 Wochen bzw. 24 Tage?

    Danke!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 13:18

      Hallo Werner,

      der Urlaubsanspruch wird in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 4-Tage-Woche 16 Tage im Jahr.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Tina meint

    23. April 2018 um 11:11

    Hallo,
    lt. Arbeitsvertrag arbeite 120 Std. im Monat. Da zur Zeit wenig Arbeit anfällt, wurde die Arbeitszeit (mündliche Absprache) entsprechend verkürzt.
    Auf meinem Stundenzettel wurden nunmehr 5 Urlaubstage nicht mit 6 Stunden bezahlt – sondern nur 5,5 Stunden.
    Stehen mir nicht 6 Std. täglich zu (gilt natürlich auch bei Krankheit)?
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 13:42

      Hallo Tina,

      welche Ansprüche aus Ihrem Arbeitsvertrag entspringen, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Julia meint

    25. April 2018 um 0:03

    Hallo ,
    Also ich arbeite seit dem 1.10.16 in einem Brauhaus als service kraft. Dieses jahr werde ich zum 31.7.2018 kündigen und habe für dieses jahr noch keinen urlaub genommen. Bis zum 31.3.18 war ich auf 80 std im monat das waren 3 arbeitstage pro woche und am 1.4.18 auf 100 std das sind 4 arbeitstage pro woche.. wie viel urlaub steht mir jetzt zu ?

    Mfg Julia

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 15:57

      Hallo Julia,

      ab der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres, also ab dem 1. Juli, können Arbeitnehmer in der Regel ihren gesamten Jahresurlaub beanspruchen. Wie viele Urlaubstage das sind, ist im Arbeitsvertrag festgelegt.

      Bei einer durchschnittlichen Anzahl von 3,5 Arbeitstagen pro Woche beläuft sich der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch auf 14 Tage.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Marion meint

    26. April 2018 um 14:51

    Ich arbeite 20 Stunden die Woche an vier Tagen, seit dem 1.3.18 Heute habe ich gekündigt um am 1.5.18 eine neue Stelle anzufangen ,die mir besser zusagt. Ich habe ausgerechnet 1,6 Tage pro Monat. Da wir ab und zu Samstags arbeiten ( was nicht in meinem Vertrag steht). Soll ich jetzt noch bis einschließlich Samstag arbeiten. Dann hätte ich ja nur einen Arbeitstag Urlaub. Ist das richtig?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Mai 2018 um 11:06

      Hallo Marion,

      Urlaubsanspruch wird für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis besteht, erworben. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis vom 1.3. bis 30.4. andauerte, stehen Ihnen somit 2/12 Ihres Jahresurlaubs zu. Sofern Ihr Arbeitsvertrag keine andere Regelung vorsieht, gilt bei einer 4-Tage-Woche ein Mindestjahresurlaubsanspruch von 16 Tagen. Sie haben somit in Ihren zwei Monaten Beschäftigungszeit Anspruch auf 2,6 Urlaubstage (wird aufgerundet auf 3) erworben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Sebastian meint

    27. April 2018 um 8:03

    Guten Morgen!

    Ich starte am 01.06.2018 einen neuen Job und werde täglich (Mo bis Fr) jeweils 4 Stunden arbeiten! Was für einen Urlaubsanspruch habe ich somit für dieses Jahr noch insgesamt und auch generell auf das ganze Jahr gesehen?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Mai 2018 um 11:41

      Hallo Sebastian,

      der Jahresurlaubsanspruch ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Generell stehen Arbeitnehmern bei einer 5-Tage-Woche gesetzlich mind. 20 Urlaubstage im Jahr zu. Wie viele Urlaubstage Ihnen davon momentan zustehen, hängt davon ab, ob Sie in diesem Kalenderjahr bereits Urlaub aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis genommen haben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Dara meint

    27. April 2018 um 17:12

    Hallo zusammen,

    ich habe auch eine Frage. Ich arbeite 40 Stunden von Montag bis Freitag und habe einen Jahresurlaub von 30 Tagen. Ich möchte auf 30 Stunden die Woche reduzieren, aber dennoch an 5 tagen in der Woche, also 6 Stunden pro Tag. Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann weiterhin 30 Urlaubstage pro Jahr habe aufgrund gleicher Tagesanzahl pro Woche? Oder hat der Gesetzesgeber dennoch das Recht von 20 Tagen auszugehen und dementsprechend auf 20 Urlaubstage im Jahr zu reduzieren?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Mai 2018 um 15:22

      Hallo Dara,

      bei einer 5-Tage-Woche entsprechen 20 Urlaubstage schlicht dem gesetzlichen Mindesturlaub. Alles darüber hinaus ist ein Bonus, den Ihnen Ihr Arbeitgeber gewährt. Dadurch, dass sich bei Teilzeit nicht die Anzahl Ihrer Arbeitstage ändert, können auch die Urlaubstage unberührt bleiben. Das entscheidet mitunter Ihr Chef.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Veit meint

    7. Mai 2018 um 12:56

    Hallo,

    ich habe einen Bürojob (ÖD) mit 32 h. Nun habe ich mit der Personalabteilung abgestimmt, dass Freitag für mich generell ein freier Tag ist & ich an den anderen Tagen 8 h Soll habe (leider nicht vertraglich geregelt). Dadurch hat sich mein Urlaubsanspruch von 36 Tagen auf 29 Tage verringert. Eine Kollegin mit gleicher Stundenzahl geht auch 4 Tage á 8 h, hat den Freitag aber als normalen Arbeitstag belassen und weiterhin 36 Tage Urlaub. Verstehe ich es richtig, dass wir in der Summe beide auf 7 Wochen + 1 Tag Urlaub kommen, da ich ja nur 4 Tage pro Woche Urlaub genehmigen lassen muss?

    Danke!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Mai 2018 um 12:05

      Hallo Veit,

      da sich uns die Regelung der Arbeitstage Ihrer Kollegin nicht erschließt, können wir hierzu keine Aussage treffen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Claudia meint

    13. Mai 2018 um 9:31

    Hallo ,
    ich Arbeite Teilzeit in einem Friseursalon und soll jetzt nur noch 13 Tage Urlaub bekommen wobei ich die letzten Jahre 26 Tage Urlaub bekommen habe.
    Meine Arbeitstage sind
    Woche 1:
    Dienstag Halber Arbeitstag
    Mittwoch Ganzer Arbeitstag
    Donnerstag Frei
    Freitag Ganzer Arbeitstag
    Samstag Frei
    Woche 2:
    Dienstag Halber Arbeitstag
    Mittwoch Ganzer Arbeitstag
    Donnerstag Frei
    Freitag Halber Arbeitstag
    Samstag Ganzer Arbeitstag

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Mai 2018 um 14:09

      Hallo Claudia,

      bei einer 6-Tage-Woche besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens 26 Tagen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob diese Änderung Ihres Urlaubsanspruches rechtlich in Ordnung ist. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Marie meint

    18. Mai 2018 um 12:20

    Hallo,

    ich arbeite 5 Tage von Montag bis Freitag 28 Stunden.
    Ich möchte auf 4 Tage verkürzen, Stundenanzahl bleibt aber gleich.
    Ich habe bisher 30 Tage Urlaub, ändert sich trotz gleicher Stundenzahl die Urlaubstage?
    Besten Dank vorab für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marie

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2018 um 8:50

      Hallo Marie,

      da sich der gesetzliche Urlaubsanspruch aus den Wochenarbeitstagen ergibt, ist eine Änderung des Anspruchs durchaus möglich.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Christine meint

    18. Mai 2018 um 13:26

    Hallo, ich habe einen neuen Arbeitgeber. Bisher sind wir noch nicht zur Vertragsunterzeichnung gelangt, da wir uns über die Urlaubstage nicht einig sind. Mein Argument ist das Bundesurlaubsgesetz, was mein AG jedoch nicht ganz einsehen möchte. Ich arbeite im Normalfall drei ganze Tage und einen halben. In meinen Vertrag möchte er 18 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche schreiben. Dies sagte ich ihm sei falsch, in einen neuen Vertrag schrieb er mir nun unter dem Punkt Arbeitszeit, 4,5 Tage wöchentlich und wieder unter Urlaub, 18 Tage bei einer 5 Tage Woche. Ich erklärte ihm, dass es entweder 16 Tage bei einer 4 Tage Woche oder 20 Tage bei einer 5 Tage Woche heißen müsse, da man so oder so als Arbeitnehmer 4 Wochen im Jahr gesetzlichen Urlaub haben müsse-dies ist doch korrekt oder?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2018 um 8:53

      Hallo Christine,

      der Urlaubsanspruch ergibt sich aus den gearbeiteten Wochentagen. Festgelegt sind bei sechs Arbeitstagen pro Woche 24 Tage Urlaub. Bei fünf entsprechend 20 Tage und bei vier sind es dann 16 Tage.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Anna meint

    30. Mai 2018 um 14:05

    Liebes Team von Arbeitsrechte.de,

    ich habe eine Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Arbeitgeberwechsel.

    Ich arbeite Teilzeit an drei Tagen in der Woche. Sowohl bei meinem alten Arbeitgeber als auch bei dem neuen Arbeitgeber beträgt mein vertraglicher Urlaubsanspruch 18 Tage im Kalenderjahr. Ich habe den Arbeitgeber zum 01.04. gewechselt. Rechnerisch habe ich demnach beim alten Arbeitgeber einen Urlaubsanspruch von 4,5 Tagen und beim neuen von 13,5 Tagen.

    Der alte Arbeitgeber hat mir einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen ausgewiesen, die ich vor Verlassen des Unternehmens auch genommen habe. Hier kommt wohl § 5 Absatz 2 des Bundesurlaubsgesetzes („Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.”) zur Anwendung? Wie ist es jetzt bei meinem neuen Arbeitgeber? Muss dieser die Tage auch von 13,5 auf 14 aufrunden?

    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 um 15:17

      Hallo Anna,

      wie die rechtliche Situation in Ihrem Einzelfall aussieht, dürfen wir leider nicht beurteilen. Dazu müssten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Elli K. meint

    5. Juni 2018 um 15:26

    Wieviel Urlaubstage stehen mir bei 9 Stunden in der Woche verteilt auf 3 Tage zu?
    Mein neuer Arbeitgeber will mir keinen Urlaub gewähren.
    Danke für einen Rat.
    Elli

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Juni 2018 um 14:19

      Hallo Elli,

      bei einer Drei-Tage-Woche besteht ein gesetzlicher Anspruch auf mindestens 12 Tage Urlaub.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Christin meint

    7. Juni 2018 um 12:47

    Liebes Team von Arbeitsrecht.de

    auch ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch.
    Ich habe laut meinen Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub bei einer 40h Woche à 5 Arbeitstage.
    Ich habe meine Wochenarbeitszeit auf 36h pro Woche reduziert.
    Ich arbeite nun im Wechsel 2 Wochen 40h à 5 Tage und 2 Wochen 32h à 4 Tage.
    Meine Personalabteilung sagt, dass sich dadurch mein Urlaubsanspruch auch um 3 Tage reduziert. Das sind genau 10% Reduzierung parallel zur Wochenarbeitszeitreduzierung.
    Ist dies so korrekt?

    Vielen Dank für eine kurze Klarstellung

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Juni 2018 um 9:55

      Hallo Christin,
      wie die Berechnung von Teilzeiturlaub funktioniert, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Ob die Berechnung durch die Personabteilung in Ihrem Fall korrekt war, kann und darf Ihnen nur ein Anwalt beantworten. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Franziska meint

    7. Juni 2018 um 16:15

    Liebe Experten

    Ich arbeite seit 3 Jahren im selben Geschäft auf 450€ Basis, wurde jetzt gültig ab 1. Juni auf Teilzeit aufgestuft und habe im Schnitt knapp 3 Schichten pro Woche (13,85 Wochenstunden bei Schichten von 5,75h Frühschicht bzw 5,0h Spätschicht) die pro Monat flexibel eingeteilt werden. Sprich in manchen Wochen arbeite ich nut an einem oder zwei Tagen, in anderen 4 oder in ganz seltenen „Extremfällen“ 5 Tage innerhalb einer Woche. Da vertraglich keine Regelung festgelegt ist bin ich mir unsicher wie mein Urlaubsanspruch ausfällt.
    Bisher wurde das so geregelt, dass meine Chefin den Dienstplan immer in Rücksprache erstellt hat und wir die Möglichkeit hatten bestimmte Termine anzugeben zu denen wir nicht konnten, ohne Angabe von Gründen und ohne dass mitgezählt wurde, da wir nach Anwesenheit bezahlt wurden. Laut meinem neuen Arbeitsvertrag habe ich jetzt ein Festgehalt und werde mit Plus- bzw Minusstunden abgerechnet. Die Gestaltung des Dienstplans bleibt die gleiche. Sprich ich habe eine bedtimmte Anzahl an Stunden die ich ableisten muss aber keine festen Tage an denen das geschieht. Außerdem ist vielleicht noch von Belang dass wir außer in Ausnahmesituationen wie Weihnachtsgeschäft grundsätzlich alleine arbeiten.
    Meine Frage lautet also: wie viel Urlaubstage stehen mir generell zu, wie viele in diesem Jahr und wie werden diese verrechnet bzw was muss ich beachten wenn ich Urlaub beantragen möchte.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Juni 2018 um 10:11

      Hallo Franziska,
      gewöhnlich enthält der Arbeitsvertrag Regelungen dazu, wie hoch der Jahresurlaub ist und wie dieser beim Arbeitgeber zu beantragen ist. Bei Unklarheiten sollte daher zuerst der Arbeitgeber gefragt werden. Des Weiteren ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zu beachten. Gemäß § 3 BUrlG beträgt der Jahresurlaub mindestens 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche – entsprechend 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche).
      Ein geringerer Urlaubsanspruch ergibt sich bei Teilzeitkräften in der Regel nur, wenn diese ihrer Tätigkeit an weniger Tagen pro Woche nachgehen. Dann sind die Urlaubstage entsprechend der Arbeitstage zu reduzieren. Wie diese Berechnung funktioniert, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Tietze meint

    12. Juni 2018 um 13:55

    Hallo.
    Ich habe eine Frage.

    Meine Kollegin arbeitet 25h die Woche.
    Normalerweise müsste sie 5 Tage die Woche arbeiten kommen. Sie arbeitet aber an vier Tagen die Woche immer 30h und mehr, damit sie den 5. Tag der Woche abfeiern kann. Hat sie da Anspruch auf den vollen Urlaub oder nur für die 4 Tage in der Woche?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 14:40

      Hallo Tietze,

      sieht der Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 4 Tagen in der Woche vor, hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf den kompletten Urlaub. Bezieht sich die Urlaubsvereinbarung hingegen auf eine 5-Tage-Woche, wird der Anspruch entsprechend verringert. Hier ist die Urlaubsklausel im Arbeitsvertrag entscheidend.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Ulrike K. meint

    25. Juni 2018 um 10:41

    Hallo,
    ich arbeite 30 Stunden die Woche, im Friseurhandwerk. Als meine Chefin Urlaub machte habe ich auch 2 volle Samstage gearbeitet, wo ich sonst frei habe. Am Samstag ist die Öffnungszeit von 9-13 Uhr, also 4 Stunden. Jetzt meine Frage, rechne ich einen Tag als Freizeitausgleich oder die tatsächlichen Stunden?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 um 8:22

      Hallo Ulrike,

      mit wie viel Freizeitausgleich Ihre Mehrarbeit vergütet wird, kann Ihnen Ihre Chefin mitteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. A.Krogh meint

    2. Juli 2018 um 18:31

    Meine Perle arbeitet 2 Tage Monat.
    Wieviel Urlaub muss ich lhr mondestens geben?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juli 2018 um 14:12

      Hallo A.Krogh,
      da es sich dabei um einen sehr speziellen Fall handelt und uns die nötigen Informationen fehlen, um die Lage einschätzen zu können, würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze von einem Anwalt abklären zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. Mamala meint

    8. Juli 2018 um 18:31

    Ich arbeite in der Elternzeit 13 Wochenstunden verteilt auf 5 Tage von April bis September diesen Jahres (Rest des Jahres Elternzeit, 0 Stunden). Eigentlich müsste ich also vom vollen Urlaubsanspruch die Hälfte haben. Allerdings steht in meinem Zusatz zum Arbeitsvertrag, der die Teilzeit regelt, dass der Urlaubsanspruch aus der Stundenanzahl berechnet wird. Dementsprechend habe ich nur ein Drittel dieser Urlaubstage bekommen. Ist das zulässig?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 um 9:04

      Hallo Mamala,

      um die Rechtmäßigkeit Ihres Arbeitsvertrages zu überprüfen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  32. Big-T meint

    9. Juli 2018 um 9:28

    Hallo. Ich habe laut Arbeitsvertrag eine 25 Std. Woche mit mind. 4 Arbeitstagen und 24 Urlaubstagen. Daher bin ich auch nur 4 Tage im Büro. Nun habe ich 2 Wochen beantragt und vom Lohnbüro die Notiz bekommen, ich hätte nur 20 Urlaubstage. Können die das verkürzen? Zudem hatten meine Vorgängerinnen 30 Tage Urlaub bei nur 20 Std. Teilzeit (Industrie) wie kann das sein?
    Danke im Voraus.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 um 9:10

      Hallo Big-T,

      ein abweichen von den vertraglich vereinbarten Urlaubszeiten ist in der Regel nicht zulässig. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihren Fall genau beurteilen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Angelika meint

    20. Juli 2018 um 18:11

    Ich bin Schulbussfahrerin in Teilzeit unser Chef zahlt keine Feiertage ( Da wir ja da nicht Fahren, sagt Er ) Er zahlt auch nicht bei den Ferien. Also Winter, Ostern,Pfingsten und und und…. bekomme ich nicht bezahlt !!!

    Ist das rechtens ? Jetzt kommen die Sommerferien 6 Wochen ohne Bezahlung ?

    LG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 um 10:35

      Hallo Angelika,

      ob das Vorgehen Ihres Arbeitgebers rechten sist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. Kristin S. meint

    24. Juli 2018 um 9:32

    Hallo,
    ich arbeite 60 Std/Monat im Einzelhandel, habe aber keine festen Tage.
    D.h. mal arbeite ich an drei Tagen die Woche gemischt, d.h. halbe und ganze Tage, dann mal nur zwei ganze Tage, wieder ein anderes Mal vier halbe Tage. Komplett unterschiedlich.
    Im Vertrag steht ein Urlaubsanspruch von 60 Arbeitsstunden/Jahr, bzw. vier Wochen/Jahr.
    Mir ist trotzdem nicht klar, wie der Urlaub berechnet wird. Mein Chef meint nur, er verrechnet es mit meinen Stunden. Aber wie? Zudem ich auch immer wieder Überstunden habe, die auf ein Zeitkonto fließen.
    Es wäre super lieb, wenn mir jemand darüber Klarheit verschaffen könnte.
    Vielen Dank.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. August 2018 um 16:31

      Hallo Kristin,

      wir können die Berechnung Ihres Arbeitgebers nicht nachvollziehen. Wir empfehlen Ihnen, sich die exakte Berechnung von Ihrer Personalabteilung aufschlüsseln zu lassen, und ggf. einen Anwalt Ihren Arbeitsvertrag prüfen zu lassen.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Nadine Sch. meint

    26. Juli 2018 um 7:52

    Ich arbeite im öffentlichen Dienst (Krankenhaus) mit 27 Stunden in einer 5-Tage-Woche mit 30 Tagen Urlaub.

    Meine Kollegin arbeitet 31 Stunden an vier Tagen/Woche mit ebenfalls 30 Urlaubstagen.
    Wenn sie Urlaub nimmt, berechnet sie nur die vier Tage, die sie eigentlich arbeiten würde – ist das korrekt? So hat sie ja praktisch mehr Urlaub.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 8:06

      Hallo Nadine,

      wer nur eine 4-Tage-Woche arbeitet, muss auch nur 4 Tage Urlaub pro Woche beantragen. Mehr Urlaub hat Ihre Kollegin auch nicht, da ihr der fünfte Tag nicht bezahlt wird.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Khony meint

        16. Oktober 2018 um 12:15

        Das sieht für mich anders aus: Nadine beantragt 4 Urlaubstage und bekommt Urlaubsentelt in der Höhe von 4 x 5,4h (27/5*4) und arbeitet am Freitag 5,4h. Die Kollegin nimmt 4 Urlaubstage, hat eine ganze Woche frei und bekommt für 31h Urlaubsentgelt.

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          25. Oktober 2018 um 11:03

          Hallo Khony,
          auch bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitbeschäftigten werden deren wöchentlichen Arbeitstage und nicht die täglichen Arbeitsstunden zugrunde gelegt. In der Regel berechnet sich dieser Anspruch bei Teilzeit wie folgt:

          Nominale Anzahl der Urlaubstage : Arbeitstage pro Woche x tatsächliche Arbeitstage pro Woche

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  36. A. Schnack meint

    1. August 2018 um 14:19

    Hallo , arbeite 36 Std , 4 Tage /Wo. bei 28 Tage Urlaub pro Jahr
    Bin ich eine Teilzeitkraft?
    Oder bin ich eine Vollkraft ?
    Habe Kollegen die 38-40 Std , 4 Tage als Vollzeit arbeiten
    (Praxis ist Mo-Do nur offen , ab Oktober wird Fr 1/2 Tag geöffnet wo ich aber nicht betroffen bin )
    Vielen Dank für die Hilfe
    LG. Fr. Schnack

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. August 2018 um 16:06

      Hallo Fr. Schnack,

      welche Stundenanzahl bei einer Vollzeitbeschäftigung geleistet werden muss, kann jeder Betrieb selbst bestimmen. Jeder Arbeitnehmer der weniger Arbeitszeit leistet, gilt in diesem Unternehmen als Teilzeitkraft.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. M. Klein meint

    2. August 2018 um 9:59

    Hallo
    Ich arbeite von Montag bis Freitag in einem Büro mit 6,5 Stunden täglich.
    In meinem Arbeitsvertrag stehen 24 Tage Urlaub drin. Begründung „Sie arbeiten ja nur 32,5 Stunden in der Woche“
    Wenn ich das alles jetzt so richtig gelesen habe, stehen mir eigentlich 30 Tage zu? Weil ich 5 Tage in der Woche arbeiten gehe?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. August 2018 um 17:09

      Hallo M. Klein,

      uns ist nicht ersichtlich, wie Sie auf 30 Tage kommen. Wie oben im Ratgeber erläutert, steht einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen zu.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  38. curious meint

    4. August 2018 um 14:32

    Hallo, ich arbeite an 3 Tagen 24 Std. pro Woche. Das Unternehmen geht von einer 6-Tage-Woche aus. Kann der AG pro Urlaubstag jetzt einfach 24/6 machen und mir somit nur 4 Std pro Urlaubstag anrechnen? Das kann doch nicht sein, oder? Somit hätte ich ja geldliche Nachteile während des Urlaubs.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 9:06

      Hallo curious,

      wie viele Tage Urlaub für eine freie Woche aufgewendet werden müssen, richtet sich danach, wie viele Arbeitstage pro Woche im Arbeitsvertrag vereinbart sind.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  39. Otto meint

    4. August 2018 um 17:41

    Hallo und guten Tag. Meine Frage ist : Ich habe eine 5 Tage Woche und arbeite 33 Stunden die Woche .Ich bekomme 25Tage Urlaub. Ist das O.K.? Für eine info besten Dank.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      17. August 2018 um 8:36

      Hallo Otto,
      bei einer Fünf-Tage-Woche sieht das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr vor. Dementsprechend gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber sogar mehr Urlaub, als er gesetzlich dazu verpflichtet wäre.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  40. Dirk meint

    7. August 2018 um 21:00

    Hallo.
    Arbeite Nebenberuflich als Teilzeit, 60 Stunden im Monat.
    Arbeite aber an unterschiedlichen Tage. Im Monat.
    Dh. In der ersten Woche mittwochs, Samstag und Sonntag.
    In der 2 Woche nur mittwochs
    Immer im Wechsel.
    Wieviel Tage Urlaub steht mir zu.
    Lg

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 11:42

      Hallo Dirk,

      der Urlaubsanspruch ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Arbeitstagen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  41. Mika meint

    8. August 2018 um 21:31

    Hallo,
    Ich arbeite 20 Stunden pro Woche.(vertraglich vereinbart)
    1 Woche 2 Tage-feste Tage (Mi+Do.)
    2 Woche 3 Tage -feste Tage (Mi.-Fr)
    3 Woche wie Woche 1
    4 Woche wie Woche 2

    Wie sieht es hier mit Urlaubsanspruch aus?Wird der Urlaub nur an den Tagen,an denen gearbeitet wird genommen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

    Mika

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. August 2018 um 13:40

      Hallo Mika,
      in der Regel enthält der jeweilige Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zur Höhe des Urlaubsanspruchs. Sie können auch den Teilzeitrechner in unserem Ratgeber zum Urlaubsanspruch in der Teilzeit nutzen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  42. Franz meint

    10. August 2018 um 8:28

    Hallo

    Ich arbeite auf 450 Euro Basis, 30 Stunden im Monat und habe einen halb Jahresvertrag.
    Habe ich hierfür Urlaubsanspruch

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. August 2018 um 14:41

      Hallo Franz,
      auch Minijobber und Geringverdiener haben in der Regel einen Anspruch auf Urlaub.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  43. Olga meint

    21. August 2018 um 15:19

    Guten Tag,

    ich arbeite Teilzeit in der Gastronomie. Laut Arbeitsvertrag habe ich 25 Tage Urlaub, 5-Tage Woche, 20 Stunden pro Woche. Freie Tage sind nicht festgelegt. An manchen Wochen arbeite ich 25 Stunden, also 5 Tage je 5 Stunde mit und ohne Urlaubs-und Krankheitsvertretung. Von Woche zu Woche unterschiedlich. Wie ist die Anzahl der Gewährte Urlaubstage richtig zu zählen? Meine Chefin trägt die Urlaubstage von Mo bis Sa ein (5 Tage), bezahlt bekomme ich 4 Tage. Aber alle 5 Tage werden als Urlaubstage gezählt? Ist das so richtig?

    Ich würde mich auf Ihre Rückmeldung sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Olga M.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 15:30

      Hallo Olga,

      in der Regel werden bei einer vertraglich vereinbarten 4-Tage-Woche auch nur 4 Tage notwendig, um eine Woche Urlaub zu haben. (Es werden trotzdem nur 4 Tage bezahlt) Deswegen werden manchmal in solchen Verträgen Musterrechnungen zur Orientierung eingefügt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  44. Leonie meint

    22. August 2018 um 9:27

    Hallo,

    ich arbeite Montag bis Donnerstag den ganzen Tag, Freitags aber nur bis Mittag (also einen halben Tag).

    Mein Arbeitgeber sagt, wenn ich Freitags Urlaub nehme ist das genauso ein ganzer Urlaubstag wie Montags – Donnerstags. Ist das richtig?
    Aus meiner Sicht ist das total ungerecht.

    Danke und viele Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 15:49

      Hallo Leonie,

      wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, kostet auch ein Urlaubstag am Freitag einen vollen Urlaubstag.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  45. Rändel meint

    22. August 2018 um 13:09

    Hallo ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr und arbeite seit 1.6. in Teilzeit 3 Tage die Woche. Ich habe schon 18 Tage genommen. 15 im februar und 3 im Juni wie viel urlaubsanspruch habe ich noch?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 12:35

      Hallo Rändel,
      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. H. meint

    22. August 2018 um 15:25

    Wir beschäftigen in unserem Verein nur zwei Personen, die sich einen Arbeitsplatz in Job-Sharing Teilzeit teilen. Jede Person erhält 250 Euro. Unser Verein hat 2 mal die Woche je 2,5 Std. Büroöffnungszeit. Jede Person muss wöchentlich einen dieser Öffnungszeittermine wahrnehmen. Da in dieser Zeit die anfallende Arbeit nicht erledigt werden kann, muss darüber hinaus nach freier Zeiteinteilung gearbeitet werden. Der Arbeitsanfall ist schwankend; z. B. im Sommer weniger als im Winter (schon wegen des Jahresabschlusses mehr).

    Die Formulierung im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit lautet: „Die feste wöchentliche Arbeitszeit entspricht den jeweiligen Öffnungszeiten des Büros. Diese sind zur Zeit am Dienstag von 14:30 bis 17 Uhr und am Donnerstag von 8:30 bis 11 Uhr. Die restliche notwendige Arbeitszeit zur zeitgerechten Erledigung aller anfallenden Arbeiten ist für den Arbeitnehmer frei einteilbar.“

    Jede Person soll einen Urlaubsanspruch von 6 Wochen haben. Wie kann das im Arbeitsvertrag korrekt formuliert werden?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. September 2018 um 8:17

      Hallo H.,
      bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Stefan S. meint

    27. August 2018 um 15:11

    Habe jetzt einen Mann angestellt, der an 3 Tagen die Woche nur jeweils 3 Stunden arbeitet. Insgesammt wird Er vermutlich maximal 10 Stunden pro Woche arbeiten.
    Von März bis Ende September haben wir eine 6 Tage Arbeitswoche, wobei am sechsten Tag generell nur 3 Stunden gearbeitet wird.
    Von Oktober bis Ende Februar haben wir eine 5 Tage Woche.
    Ich unterliege keiner tarifvereinbarung.

    Wieviel Urlaub muß ich diesem Mann gewähren ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      17. September 2018 um 11:27

      Hallo Stefan,

      der gesetzliche Mindesturlaub sieht 24 Tage Urlaub bei 6 Tagen Arbeit in der Woche vor. Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Situation beurteilen zu lassen. Eine Einzelvereinbarung dazu kann die Frage einvernehmlich klären.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  48. Miljan meint

    1. September 2018 um 2:11

    Hallo ich habe folgende Frage, ich habe im Juli Urlaub genommen, da ich in Teilzeit arbeite, 3 Tage die Woche. Obwohl ich eigentlich 4,5,6 tage in der Woche arbeite. Meine Frage ist , ich habe meinen Chef gegeben mir 11 Tage von 6.7.18-16.7.18 Urlaub zu geben. Er hat sich erstmal 2 ein halb Monate Zeit gelassen, mir den Urlaub zu geben. Und dann erst, am 4.7 oder 5.7 meinem Urlaub per sms bestätigt. Schriftlich oder E-Mail habe ich nichts bekommen. Erst nach mehrfachen Anfragen. Erst per SMS, die Bestätigung bekommen! Ich habe dann meinen Urlaub bekomm war im Urlaub. Monats Ende, habe ich meinen Stunden zettel abgegeben. Mit meinen 11 Urlaubs Tagen. Dann 2 tage später bekam ich einen Anruf vom Chef der meinte ich würde nur 6 Tage vom Urlaub ausgezahlt bekommen da ich ja nur 3 Tage in der woche arbeite laut Arbeits Vertrag. Aber ich arbeite ja 4-5 bis 6 Tage die Woche! Meine Frage ist darf der das? Einfach nur 6 Tage auszahlen obwohl ich 11 Tage im Urlaub war? Meine Urlaubs Tage sind weg. Und 5 Tage weniger bezahlt bekommen, darf mein Chef das? Der wollte auch das ich einen neuen Stunden zettel schreibe, weil es ja seines Erachtens falsch von mir geschrieben war, wegen dem Urlaub. Sollte ich nur 6 Tage Urlaub eintragen. Können sie mir da weiter helfen wäre super. Danke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      28. September 2018 um 11:51

      Hallo Miljan,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  49. Anja meint

    3. September 2018 um 15:52

    Hallo!
    Ich bekomme 24 Tage Urlaub u. gehe 5Tage,aber auch mal 6 Tage arbeiten. Meistens 6h oder auch mal 10h. Mir wird aber der Urlaub statt mit 6h,nur mit 5h berechnet.Ist das rechtens?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      28. September 2018 um 12:24

      Hallo Anja,
      nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist Urlaub gewöhnlich tageweise und nicht stundenweise zu gewähren. Zur Frage der Rechtmäßigkeit fragen Sie bitte ggf. einen Anwalt. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  50. Dieter meint

    3. September 2018 um 20:11

    Hallo,

    ich habe einen Vertrag, Teilteit, 60 Stunden/Monat – wobei es zu sehr unterschiedlichen Einsätzen kommt.
    Keine Regelmäßigen Arbeitstage – mal sind es in einem Monat nur 30 Stunden und im nächsten Monat 90 Stunden. Arbeitseinsatz kommt auch mal am Samstag vor.

    Persönlich würde ich von folgendem ausgehen – Urlaubsanspruch besteht in etwa von 60 Stunden (4 Wochen, 20/25 Arbeitstagen, oder es werden pro Urlaubstag in etwa 3 Arbeitstunden anerkannt).

    Sehe ich das richtig?

    Daneben würde ich vermuten, das pro gesetzlichem Feiertag eine Arbeitsleistung von 3 Stunden anerkannt werden.

    Sehe ich das richtig so?

    Daneben würde ich vermuten, das je Krankheitstag eine Arbeitsleistung von 3 Stunden angerechnet werden.

    Sehe ich das richtig so?

    OK, das es im Durchschnitt 21 Arbeitstage/Monat sind und die 3 Stunden dann nicht ganz genau sind, schenke ich mir jetzt mal. (60h/20d versus 60h/21d).

    Eine kurze Rückmeldung würde mir helfen meine Position aufrecht halten zu können.

    Wahrscheinlich werden verschiedene Gesetze berührt (Bundesurlaubsgestz, Lohnfortzahllung im Krankheitsfall, Feiertage – weiß nicht wo das geregelt ist).

    Vielen Dank & Viele Grüße

    Antworten
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