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Teilzeit: Wie viele Stunden darf pro Woche gearbeitet werden?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 19. November 2022

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Viele Männer und Frauen wollen sich nicht zwischen Arbeit und Familie entscheiden und entschließen sich zu einer Teilzeitstelle. So können sie weniger als 40 Stunden pro Woche im Unternehmen verbringen und haben im Anschluss noch genügend Zeit, die sie mit der Familie verbringen können.

Teilzeit: Wie viele Stunden dürfen Sie bei einer Teilzeitbeschäftigung ableisten? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Teilzeit: Wie viele Stunden dürfen Sie bei einer Teilzeitbeschäftigung ableisten? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner

Teilzeit bedeutet im Wesentlichen, dass weniger Stunden als in Vollzeit gearbeitet wird. Schnell kommen Fragen auf, wenn es um die Teilzeit und die Stunden geht. Wie lange darf gearbeitet werden? Müssen bei Teilzeit bestimmte Arbeitsstunden eingehalten werden? Dies ist den meisten Arbeitnehmern nicht ganz klar.

Kurz & knapp: Stunden bei Teilzeit

Wie viele Stunden darf ich bei Teilzeit arbeiten?

Wie viele Stunden bei der Arbeit in Teilzeit wöchentlich erlaubt sind, lesen Sie hier.

Welche Teilzeitmodelle gibt es?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sieben verschiedene Teilzeitmodelle zusammengestellt. Wie diese genau aussehen, können Sie unserer Zusammenfassung entnehmen.

Woher weiß ich, welches Modell in meinem Fall gilt?

Die Mindeststunden bei Teilzeit werden in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was bei Teilzeit zu den Stunden pro Monat vorgeschrieben ist. Wie viele Stunden darf in Teilzeit gearbeitet werden? Was sieht das Gesetz zur Arbeitszeit bei Teilzeit vor und welche Teilzeitstundenmodelle gibt es?

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
  • Kurz & knapp: Stunden bei Teilzeit
  • Was ist Teilzeit?
  • Teilzeit: Wie viele Stunden pro Woche darf ich arbeiten?
    • Sind Überstunden bei Teilzeit erlaubt?
  • Welche Teilzeitstundenmodelle gibt es?
    • Teilzeit Classic – Die 30- oder 20-Stunden-Woche
    • Teilzeit Classic Vario – Teil- und Vollzeit in Kombination
    • Teilzeit Jobsharing – Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine Vollzeitstelle
    • Teilzeit Invest – Sparen der angehäuften Arbeitsstunden
    • Teilzeit-Team – Flexible Arbeitszeitplanung in der Gruppe
    • Teilzeit Saison – Ausgleich der Über- und Unterauslastung
    • Teilzeit Home – Arbeiten von zu Hause aus
    • Weiterführende Suchanfragen

Was ist Teilzeit?

Die Arbeitszeit kann bei Teilzeit unterschiedlich sein.
Die Arbeitszeit kann bei Teilzeit unterschiedlich sein.

Grundsätzlich kann nicht pauschal gesagt werden, wie viele Stunden eine Teilzeitbeschäftigung definieren. Dies ist abhängig von dem jeweiligen Arbeitsverhältnis und davon, in welchem Umfang die Vollzeitbeschäftigung steht. So sind in einem Unternehmen 40 Wochenstunden Vollzeit, in einem anderen wiederum arbeiten Angestellte bei 38 Wochenstunden voll.

Gemäß § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist ein Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines Vollzeitarbeitnehmers. Gibt es keine regelmäßige Wochenarbeitszeit, gilt die durchschnittliche Arbeitszeit im Zeitraum eines Jahres im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle.

Generell hat jeder Arbeitnehmer, der bereits sechs Monate oder länger im Unternehmen ist, das Recht auf eine Verringerung seiner Arbeitszeit auf Teilzeit. Die Stunden können mit dem Arbeitgeber abgesprochen und im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Zudem ist es auch möglich, die genauen Arbeitszeiten im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.

Teilzeit bietet sich vor allem für Arbeitnehmer an, die nach der Elternzeit langsam wieder in den Job einsteigen wollen. Ein großer Vorteil dabei ist, dass Angestellte neben einer Teilzeitbeschäftigung mehr Zeit für Familie und Haushalt haben. Ein großer Nachteil sind allerdings die geringen Rentenansprüche, die durch den geringen Verdienst entstehen.

Teilzeit: Wie viele Stunden pro Woche darf ich arbeiten?

Bei einer Teilzeitarbeit werden die Stunden im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgesprochen. Dabei wird im Arbeitsvertrag in der Regel festgelegt, wie viele Stunden Sie wöchentlich arbeiten sollen. Dabei können in Teilzeit sowohl 39 Wochenstunden als auch 20 oder bloß 3 Stunden vereinbart werden.

Übrigens: Ein Arbeitsverhältnis, bei welchem weniger als 10 Stunden pro Woche gearbeitet wird, wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Minijob bezeichnet. Grundsätzlich handelt es sich dabei allerdings auch um Teilzeit mit geringeren Stunden pro Woche.

Es gibt in Teilzeit keine gesetzlichen Mindeststunden, die abgeleistet werden müssen. Grundlage für die Stundenanzahl ist der Arbeitsvertrag. Es kann allerdings durchaus sein, dass im Vertrag für Teilzeit keine feste Stundenzahl vereinbart wird. In diesem Fall finden Sie Formulierungen wie „Teilzeit mit flexiblen Wochenstunden“ oder „Arbeitszeit richtet sich nach den Belangen des Unternehmens“.

Wie viele Stunden sind Teilzeit? Alles was unterhalb einer Vollzeitbeschäftigung liegt, ist Teilzeit.
Wie viele Stunden sind Teilzeit? Alles was unterhalb einer Vollzeitbeschäftigung liegt, ist Teilzeit.

In diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, mindestens zehn Wochenstunden in Teilzeit eingesetzt zu werden. Setzt der Arbeitgeber Sie in Teilzeit für weniger Stunden ein, können Sie den Lohn für zehn Arbeitsstunden pro Woche verlangen.

Da es keine Mindeststundenzahl bei Teilzeit gibt, können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber im Vertrag festhalten, dass Sie nur zwei Stunden pro Woche arbeiten.

Setzt Ihr Chef Sie dann aber regelmäßig deutlich häufiger ein, können Sie eine Vertragsanpassung verlangen und Ihre durchschnittlichen Stunden korrigieren lassen.

Sind Überstunden bei Teilzeit erlaubt?

In Teilzeit kann die Stundenzahl variieren und richtet sich meistens nach dem Arbeitsvertrag. Aber wie verhält es sich mit Überstunden bei Teilzeit? Für die Stunden gilt auch hier der Arbeitsvertrag als Richtlinie. Wenn dort festgelegt ist, dass Sie wöchentlich oder monatlich eine bestimmte Anzahl an Mehrarbeit bzw. Überstunden ableisten müssen, dann müssen Sie sich auch daran halten.

Werden die Überstunden nicht durch den Arbeitsvertrag geregelt, müssen diese im Tarifvertrag oder im Rahmen einer sonstigen betrieblichen Vereinbarung vorgeschrieben werden. Andernfalls kann der Arbeitgeber Sie nicht dazu verpflichten, Überstunden abzuleisten.

Anders sieht das Ganze bei einer akuten Notlage des Unternehmens aus. In diesem Fall muss allerdings von allen Mitarbeitern Mehrarbeit gefordert werden. Dies kann beispielsweise bei Naturkatastrophen vorkommen.

Verabreden Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie bei Teilzeit mehr Stunden ableisten und dementsprechend Überstunden machen, werden diese mit dem regulären Stundenlohn vergütet. Wird trotz Teilzeit die Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung überschritten, haben Sie zudem einen Anspruch auf Zuschläge.

Interessant: Lässt Sie Ihr Arbeitgeber regelmäßig mehr Stunden arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart, können Sie von einer stillschweigenden Neuregelung des Arbeitsvertrags ausgehen. Es handelt sich dabei dann nicht mehr um Überstunden, sondern um die geforderte Arbeitsleistung. Der Arbeitnehmer kann von seinem Chef verlangen, dass ein neuer Vertrag mit der regulären erhöhten Arbeitszeit aufgesetzt und diese entsprechend entlohnt wird.

Welche Teilzeitstundenmodelle gibt es?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sieben verschiedene Teilzeitmodelle zusammengestellt. Durch diese kann jeder Arbeitnehmer seine individuellen Bedürfnisse auf die Teilzeit und die Stunden anpassen. Es ist beispielsweise möglich, an allen Arbeitstagen weniger Stunden zu arbeiten oder grundsätzlich weniger Tage pro Woche zu arbeiten. Alle Möglichkeiten lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

Teilzeit Classic – Die 30- oder 20-Stunden-Woche

Teilzeitjob: Die Stunden können meistens variabel eingeteilt werden.
Teilzeitjob: Die Stunden können meistens variabel eingeteilt werden.

Im Modell Classic werden bei Teilzeit die Stunden täglich reduziert. Gearbeitet wird dennoch fünf Tage pro Woche. Der Arbeitnehmer gewinnt dadurch ein paar Stunden tägliche Freizeit und kann somit beispielsweise die Kinder früher aus dem Kindergarten abholen oder sich um den Haushalt kümmern.

Die tägliche Arbeitszeit bleibt dadurch regelmäßig und wird im Vorfeld mit dem Arbeitgeber festgelegt. Die Form der Teilzeit bietet sich vor allem in einer 30- oder 20-Stunden-Woche an.

Die Teilzeit bei einer 30-Stunden-Woche verteilt sich auf fünf Wochentage, sodass jeden Tag sechs Stunden gearbeitet wird. Außerdem kann Teilzeit auf eine 20-Stunden-Woche verteilt werden. In Teilzeit werden die Stunden auch hier auf fünf Wochentage gleichermaßen aufgeteilt, sodass sich vier Arbeitsstunden täglich ergeben. Der Arbeitnehmer hat pro Tag vier Stunden mehr Freizeit als bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden.

Teilzeit Classic Vario – Teil- und Vollzeit in Kombination

Laut Arbeitsrecht muss die Arbeitszeit bei Teilzeit nicht nach einem bestimmten Schema strukturiert werden. Allerdings kann sich das eine oder andere Modell bei der Aufteilung der Stunden durchaus anbieten. Ein weiteres Modell ist das Teilzeit Classic Vario. Bei Teilzeit werden die Stunden in diesem Modell auf zwei bis fünf Tage verteilt.

So sind Teilzeit und Vollzeit miteinander kombinierbar. Arbeitnehmer können in Teilzeit ihre Stunden auf die Wochentage verteilen. Bei einer 3-4-Tage-Woche beträgt die wöchentliche Arbeitszeit beispielsweise 15 Stunden, welche auf einmal sechs Stunden, einmal vier Stunden sowie einmal fünf Stunden aufgeteilt wird. Somit werden täglich mindestens zwei Stunden Freizeit gewonnen und pro Woche ergeben sich zwei komplett freie Tage.

Arbeiten Sie in Teilzeit 24 Stunden pro Woche, können Sie die Arbeitszeit auf vier Wochentage à sechs Stunden aufteilen. Sie gewinnen so täglich ca. zwei Stunden Freizeit und haben pro Woche einen freien Tag.

Besteht Ihre Teilzeitbeschäftigung aus 34 Stunden pro Woche können diese auf eine 5-Tage-Woche verteilt werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie an zwei Tagen pro Woche acht Stunden und an drei Tagen sechs Stunden täglich arbeiten. Die Aufteilung ist allerdings in jedem Fall Ihnen und Ihrem Arbeitgeber überlassen und kann frei gewählt werden.

Teilzeit Jobsharing – Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine Vollzeitstelle

In Teilzeit arbeiten: Wie viele Stunden pro Woche vorgesehen sind, regelt der Arbeitsvertrag.
In Teilzeit arbeiten: Wie viele Stunden pro Woche vorgesehen sind, regelt der Arbeitsvertrag.

Bei diesem Teilzeitmodell teilen sich zwei Arbeitnehmer eigenverantwortlich eine Vollzeitstelle.

Hierbei ergibt sich vor allem der Vorteil, dass auch Mitarbeiter in Teilzeit ein Vollzeitprojekt übernehmen und leiten können. Wichtig ist in jedem Fall eine regelmäßige Abstimmung sowie ein Informationsaustausch.

Bei Teilzeit die Stunden auf mehrere Arbeitnehmer aufzuteilen, bietet sich vor allem bei Unternehmen mit langen Servicezeiten an. So kann eine bessere Kundenorientierung gewährleistet werden.

Beim Jobsharing kann entweder an fünf Tagen pro Woche jeweils halbtags oder aber an zwei bis vier Tagen pro Woche in Teil- und Vollzeit kombiniert gearbeitet werden. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden pro Person können diese folgendermaßen aufgeteilt werden:

  • fünfmal vier Stunden pro Woche
  • zweimal acht Stunden sowie einmal vier Stunden pro Woche und zwei freie Tage

Wenn Sie sich in Teilzeit die Stunden einer Vollzeitstelle mit einem anderen Mitarbeiter teilen, müssen Sie übrigens nicht die Arbeitszeit des anderen Arbeitnehmers übernehmen, wenn dieser kündigt. Der Arbeitgeber muss sich in diesem Fall nach einem neuen Mitarbeiter umsehen, welcher diese Stelle besetzt.

Ist dies nicht möglich oder der Arbeitsplatz soll aus betrieblichen Gründen gestrichen werden, darf der Chef eine Änderungskündigung aussprechen. Dies bedeutet für Sie, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen anderen Teilzeitarbeitsplatz oder gar eine Vollzeitstelle anbieten kann. Kommen Sie dabei nicht auf einen gemeinsamen Nenner, darf Ihr Chef Ihnen kündigen.

Teilzeit: Wie viele Stunden Sie pro Woche ableisten wollen, liegt in Ihrer Hand.
Teilzeit: Wie viele Stunden Sie pro Woche ableisten wollen, liegt in Ihrer Hand.

Job-Sharer können auch nicht dazu verpflichtet werden, bei einer Beschäftigung in Teilzeit die Stunden des anderen Arbeitnehmers zu übernehmen, sollte dieser krankheitsbedingt ausfallen. Möglich ist eine verlängerte Arbeitszeit beispielsweise nur, wenn dringende betriebliche Gegebenheiten dies erfordern.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch den Ausfall des Teilzeitmitarbeiters die Produktion unterbrochen werden müsste. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Vertretung für den Mitarbeiter zumutbar sein muss. Muss sich ein Vater nachmittags beispielsweise um die Betreuung seines Kindes kümmern, weil diese niemand anders übernehmen kann, kann er nicht zur Arbeit am Nachmittag verpflichtet werden.

Teilzeit Invest – Sparen der angehäuften Arbeitsstunden

Bei diesem Modell wird unverändert in Vollzeit gearbeitet. Allerdings wird der Arbeitnehmer nur für eine Teilzeitbeschäftigung bezahlt. Die Differenz wird als Zeit- oder Geldguthaben auf einem Konto angespart und kann im Rahmen von mehrmonatigen Freistellungsphasen genutzt werden. So wird dem Arbeitnehmer beispielsweise ein Sabbatical ermöglicht.

Interessant: Bei einem Sabbatical handelt es sich um einen längeren Sonderurlaub. Im Rahmen einer mehrwöchigen oder monatelangen Auszeit kann entweder eine Reise oder eine Umschulung gemacht werden. Außerdem sind Weiterbildungsmaßnahmen in diesem Zeitraum denkbar. Grundsätzlich soll ein Sabbatical die Kreativität und Motivation fördern sowie einem Burnout vorbeugen.

Während der längeren Arbeitspause wird dann das Geld ausgezahlt, welches im Vorfeld erarbeitet wurde. Da der Arbeitnehmer nicht in Teilzeit die Stunden ansammelt, sondern in Vollzeit arbeiten geht, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit in der Regel 40 Stunden.

Möchte der Arbeitnehmer eine viermonatige Freistellung erarbeiten, muss dieser über einen Zeitraum von vier Jahren jeweils 1/12 des Gehalts pro Jahr als Geldguthaben ansparen. Möchte ein Mitarbeiter ein ganzes Jahr frei haben, um beispielsweise eine Weltreise zu machen, kann z. B. eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche vereinbart werden.

Tatsächlich arbeitet der Angestellte allerdings nicht auf Teilzeit seine Stunden ab, sondern leistet auch in diesem Fall 40 Wochenstunden im Unternehmen ab. Dadurch kann er pro Woche ein Zeitguthaben von 10 Stunden verzeichnen. Angespart auf drei Jahre kann sich der Mitarbeiter ein Jahr freinehmen.

Im Rahmen des Teilzeit Invest ist außerdem ein vorgezogener Ruhestand denkbar. Auch hierbei wird eine Arbeitszeit von 30 Stunden vereinbart, wohingegen 40 Stunden pro Woche tatsächlich abgeleistet werden. Dadurch kann der Arbeitnehmer innerhalb von sechs Jahren ein Zeitguthaben von zwei Jahren ansparen, sodass er zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen kann.

Teilzeit-Team – Flexible Arbeitszeitplanung in der Gruppe

Teilzeit: Die Arbeitsstunden müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.
Teilzeit: Die Arbeitsstunden müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.

Der Arbeitgeber gibt vor, wie viele Arbeitnehmer zu bestimmten Zeitpunkten anwesend sein müssen. Das Team kann dann gemeinsam die Arbeitszeit planen.

Auch kurzfristige Änderungen können jederzeit gemacht werden. Hierdurch haben Angestellte besonders viel Flexibilität, was die Planung der in Teilzeit abzuleistenden Stunden angeht.

Diese Modell bietet sich vor allem in der Kundenorientierung an, da die Auslastung zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich hoch sein kann. Damit alle Mitarbeiter ausgelastet sind, bietet sich die flexible Einteilung der Arbeitszeiten sehr gut an. Zudem kann so gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer mehrere Stunden täglich oder ganze Tage oder Wochen Freizeit bekommen. Dies ist vor allem nach der Elternzeit sinnvoll, um wieder in den Job einzusteigen.

Teilzeit Saison – Ausgleich der Über- und Unterauslastung

Diese Form in Teilzeit Stunden abzuleisten, bietet sich vor allem in Saisonbetrieben an. Besonders bei Saisonarbeit gibt es sogenannte Hoch- und Tiefphasen. Beispielsweise werden Dachdecker in den Sommermonaten eher benötigt als in Wintermonaten. Damit es dabei nicht zu einer Unterauslastung kommt, kann der Arbeitgeber so Entlassungen verhindern.

Durch dieses Teilzeitmodell kann die kostenintensive Suche und Einarbeitung neuer Mitarbeiter entfallen. Mitarbeiter sind dauerhaft sozialversichert, sofern bei einer Freistellung von mehr als drei Monaten ein Wertguthaben vorliegt.

Innerhalb der Saison ist der Arbeitnehmer in Vollzeit angestellt. Außerhalb der Saison kann er somit Monate an Freizeit gewinnen. Das monatliche Grundgehalt bleibt dabei über das gesamte Jahr gleich. Es gibt zwei unterschiedliche Varianten der Saisonteilzeit:

  1. Der Arbeitnehmer arbeitet vier Monate pro Jahr in Vollzeit. Anschließend hat er acht Monate frei und bekommt monatlich jeweils ⅓ des monatlichen Vollzeitgehalts.
  2. Die jährliche Arbeitszeit beträgt zweimal drei Monate pro Jahr. Dadurch gewinnt der Arbeitnehmer ebenfalls zweimal drei Monate pro Jahr an Freizeit. Ausgezahlt wird monatlich die Hälfte des Vollzeitlohns.

Teilzeit Home – Arbeiten von zu Hause aus

Eine Mindeststundenzahl bei Teilzeit gibt es nicht.
Eine Mindeststundenzahl bei Teilzeit gibt es nicht.

Der Arbeitnehmer leistet im Rahmen dieser Form der Teilzeit seine Stunden im Homeoffice ab. Dadurch entfallen vor allem lange Hin- und Rückfahrten sowie tägliche Leerlaufzeiten, da zu Hause direkt mit der Arbeit gestartet werden kann. Einzelne Arbeitstage im Unternehmen stärken die Bindung ans Unternehmen.

Die Arbeitszeit kann entweder auf fünf Tage aufgeteilt werden oder als kombinierte Teil- und Vollzeit an zwei bis vier Tagen dienen. Durch diese Aufteilung der Arbeitszeit können täglich mehrere Stunden und wöchentlich sogar Tage als Freizeit gewonnen werden. Auch hier kann mit dem Arbeitgeber im Vorfeld abgesprochen werden, wann die Teilzeit in Stunden zu Hause abgeleistet wird.

Dies hat sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer den Vorteil, dass eine Absprache trotz Distanz jederzeit möglich ist. Dazu können beispielsweise Kernarbeitszeiten geschaffen werden. Der Arbeitnehmer muss dann z. B. von 10 bis 13 Uhr definitiv am Arbeitsplatz sein, sodass er kontaktiert werden kann.

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Teilzeit: Wie viele Stunden darf pro Woche gearbeitet werden?
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Kommentare

  1. Petra meint

    1. August 2017 um 19:24

    Hallo, bin Krankenschwester mit 64 Monatssdt. sprich 15 wöchentlich.Wenn jetzt ein Feiertag ist darf ich die Stunden abziehen, sprich 3,5 Sdt.Ein Urlaubstag zählt auch soviel.Wenn mehr Arbeitstage im Monat sind muss ich dann auch mehr als 64 Std.arbeiten.
    Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. August 2017 um 14:43

      Hallo Petra,

      Feiertage gelten grundsätzlich nicht als Arbeitstage. In einigen Branchen können jedoch auch an Feiertagen Arbeitsleistungen erbracht werden. Diese gelten aber nur bei tatsächlichem Dienst als Arbeitstag.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Susanne meint

        9. August 2018 um 15:50

        Guten Tag ! Ich bin in einem Minijobverhältnis , mit 13 Mindeststunden ( vertraglich festgelegt) beschäftigt ! Ich wurde bis jetzt mit variablen Arbeitsstunden ,je nach Bedarf, eingesetzt ! Mal 24h, mal 22h…
        Bedingt durch eine private Veränderung möchte ich nur noch die13 Mindeststunden leisten . Dieses wird mir verweigert, mit der Begründung, das wäre nicht so gedacht!!
        Darf mir die Bitte verwehrt werden ? Vielen Dank ! Susanne

        Antworten
        • Arbeitsrechte.de meint

          20. August 2018 um 16:40

          Hallo Susanne,
          in diesem Fall kommt es normalerweise darauf an, was diesbezüglich in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Blick in das entsprechende Dokument zu werfen und ggf. einen Anwalt um Rat zu fragen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  2. Petra meint

    1. September 2017 um 9:33

    Hallo
    Ich arbeite 100Std. im Monat.Also eigentlich 25 Std. In der Woche.Das heißt 5Tage die Woche a 5 Std. immer von 7-12 Uhr. Seid 17 Jahren.
    Nun sagt mein Arbeitgeber plötzlich,ich müsste jetzt auch Früh und Spätdienst machen wie die Vollzeitkräfte auch.Das heißt eine Woche von 7-12 wie gehabt und die andere Woche von 15-20 Uhr.Immer im Wechsel.
    Nun meine Frage.Ist das Rechtens?Darf er das?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. September 2017 um 15:14

      Hallo Petra,

      grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber das Recht, Ihre Arbeitszeit zu bestimmen. Allerdings muss er dabei auch die familiären Belange seiner Arbeitnehmer berücksichtigen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie genau beraten und Ihnen Ihre Optionen aufzeigen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Stephan B. meint

    12. September 2017 um 20:45

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin in einem gekündigten Arbeitsverhältnis. Bei meiner Kündigung hatte ich meine Kündigungsfrist falsch in Erinnerung. Sie ist 6 Wochen zum Quartalsende, somit leider erst zum Jahresende. Bis August dieses Jahres sind ca. 400 Überstunden angefallen. Diese sollen im November und Dezember ausgeglichen, der Rest ausbezahlt werden. Nach Absprache kann ich die Firma ca. zu Mitte Oktober verlassen. Was habe ich für eine Möglichkeit ab da bei meinem neuen Arbeitgeber angestellt zu werden?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Oktober 2017 um 12:24

      Hallo Stephan B.,
      es ist uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Daher würden wir Sie bitten, sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. a. schmitt meint

    13. September 2017 um 17:19

    Hallo
    Ich arbeite derzeit 39 std ( 40,83 regulär) pro Woche .
    Jetzt sagt der Arbeitgeber, das er auf Gleitschicht umstellen wird. (ungefragt)
    Wochenarbeitszeit sind dann 38 ,38 ,31, 31 Std pro woche. Dazu zieht er noch 3 Tage Urlaub ab.

    Ist das Teilzeit? Muss man dem ungefragt zustimmen, obwohl es Abteilungen auf 40,25 std gibt.
    ( 4 Schicht ).
    Muss der Arbeitgeber den alten Vertrag vorher kündigen bzw wandeln?
    Kann man sich weigern?

    Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. November 2017 um 14:18

      Hallo a. schmitt,
      gemäß § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) handelt es sich um einen Teilzeitjob, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines Vollzeitarbeitnehmers. Ohne eine entsprechende Vertragsanpassung hat Ihr Arbeitgeber normalerweise kein Recht dazu, die Vertragsbedingungen einfach so zu ändern. Ohne Ihre Zustimmung ist ihm dies ebenfalls in der Regel nicht möglich. Um sich Klarheit zu verschaffen und sich über die mögliche Vorgehensweise in diesem Fall zu informieren, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. A. G. meint

    2. Oktober 2017 um 7:41

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich arbeite an einer Tankstelle (7 Tage die Woche geöffnet) in Teilzeit (120 Stunden) und würde gerne wissen ob auch hier die 5 Tage Woche Regel zutrifft. Manchmal arbeite ich 6 oder 7 Tage hintereinander ohne eine Ausgleich in den nächsten Wochen dafür zu erhalten. Gelten für Betriebe mit Öffnungszeiten von 7 Tagen die Woche andere Regeln?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      21. November 2017 um 16:27

      Hallo A. G.,
      normalerweise sollte in Ihrem Arbeitsvertrag genau vereinbart worden sein, an wie vielen Tagen in der Woche Sie arbeiten müssen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Blick in das entsprechende Dokument zu werfen. Die Öffnungszeiten des jeweiligen Betriebes spielen dabei in der Regel keine Rolle.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Alex meint

    2. Oktober 2017 um 22:09

    Hallo,
    ich studiere derzeit neben der Arbeit und komme während des Semesters auf etwa 14 Stunden pro Woche. In den Semesterferien arbeite ich so gesehen Vollzeit mit bis zu 50 Stunden pro Woche.
    Nun steht ein Auslandssemester im Raum. Meine Krankenversicherung sagt es ist kein Problem, solange ich nur weiter bezahlt werde. Auch die Summe spiele dabei keine Rolle.
    Eine etwas ernüchternde Information war nun, dass ich, wenn ich regelmäßig weniger als 451 € verdiene in eine Geringfügigkeit rutsche und meine Sozialversicherung damit wegfällt.
    Das Semester dauert 6 Monate und ich wollte Überstunden aufbauen und dort abfeiern, aber 6×451 € bekomme ich in bis Februar nicht auf mein Zeitkonto.
    Wie viele Monate darf ich, ohne in die Geringfügigkeit zu rutschen weniger als 451 € verdienen und reicht zwischen so und so vielen Monaten unter 451 € ein Monat über 450 € um dann wieder so und so viele Monate drunter verdienen zu dürfen?
    Vielen Dank.
    Mit besten Grüßen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. November 2017 um 9:33

      Hallo Alex,
      sobald Sie im Monat weniger als 451 Euro verdienen, fällt Ihre Sozialversicherung automatisch für diesen Monat weg. Verdienen Sie im nächsten Monat wieder mehr, besteht in der Regel auch wieder Ihre Sozialversicherung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Detlef D. meint

    5. Oktober 2017 um 11:07

    Hallo,
    ich arbeite als Teilzeitkraft bei einem Fastfood Konzern. Hier soll ich auch Sonn-und Feiertags arbeiten sowie in der Nachtschicht und muss viel mehr Stunden arbeiten (36 std/Woche) für dasselbe Geld. Darf der Arbeitgeber das von mir verlangen?

    Gruss
    Detlef

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. November 2017 um 9:25

      Hallo Detlef,
      der Arbeitgeber kann von dir verlangen in den Zeiten zu arbeiten, die im Arbeitsvertrag ausgehandelt sind. Bei einer ständigen Übertretung der Arbeitszeit sollten der Vertrag oder Arbeitszeiten angepasst werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Clara meint

    11. Oktober 2017 um 19:25

    Hallo
    Ich habe eine Teilzeit-Stelle in eine Bäckerei (Franchise-Filiale). In meinem Vertrag stehen ca. 120 Stunden pro Monat. Seit Anfang Oktober hat der Franchise-Nehmer einen neuen Laden übernommen und ich bin mitgegangen. Für Oktober hat er mich nur für 90 Stunden eingesetzt. Er sagt, dass es teilweise daran liegt, dass es 3 Feiertage in Oktober gibt.

    Er muss sich doch an den Vertrag halten und mich für 120 Stunden entlohnen, egal wieviel Feiertage in Monat sind. Wenn es nicht so ist, wozu haben wir denn einen Vertrag? Oder ist das Gesetz anders wenn es um Teilzeitbeschäftigung geht?
    Ich freue mich über Ihre Antwort.

    Clara

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. November 2017 um 11:09

      Hallo Clara,

      die im Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen sind bindend. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Fabienne meint

    12. Oktober 2017 um 11:18

    Hallo 🙂
    Ich habe angefangen im Kino Teilzeit zu arbeiten. Der Vertrag sagt:
    1. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 100 Stunden.
    Ich habe in meinem Dienstplan allerdings viele B-Schichten, bei denen ich nur eventuell kommen muss. Diesen Monat komme ich allerdings nicht auf meine 100 Stunden, da ich nicht häufig genug zu den B-Schichten kommen musste. Durch den Vertrag habe ich doch das Recht den Lohm für 100 Stunden zu bekommen, oder ?
    Vielen Dank im Voraus !!
    Lg Fabi

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. November 2017 um 11:21

      Hallo Fabienne,
      wenn Sie ohne eigenes Verschulden weniger arbeiten konnten, darf das nicht zu Ihren Lasten gehen. Wenn jedoch im Arbeitsvertrag ausgehandelt ist, dass nur die gearbeiteten Stunden vergütet werden, sieht es anders aus.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Ellen meint

    18. Oktober 2017 um 12:55

    Hallo, ich arbeite 12 Std. die Woche in einem Krankenhaus und werde jetzt zum Bereitschaftsdienst von 22:00 bis 6:00Uhr herangezogen, wieviele Bereitschaftsstunden zusätzlich darf ich pro Woche bzw. Monat leisten?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      8. Dezember 2017 um 9:28

      Hallo Ellen,

      Bereitschaftsstunden gelten als Arbeitsstunden und unterliegen damit auch dem Arbeitszeitgesetz. Wie viel Stunden wöchentlich oder monatlich Sie insgesamt zu arbeiten haben, ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag. Sofern ein Arbeitsvertrag keine Regelung zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit vorsieht, müssen diese bei Teilzeit grundsätzlich auch nicht geleistet werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. MG meint

    18. Oktober 2017 um 13:20

    Hallo Zusammen,

    ich habe momentan ein T20 Vertrag in meinem Unternehmen. Jetzt soll ich einen weiteren Posten

    übernehmen und einen weiteren T20 Vertrag unterschreiben. In der ersten Stelle bin ich in der Steuerklasse

    1 gemeldet. Würde der zweite Vertrag automatisch über die Steuerklasse 6 abgerechnet, oder gibt es

    eine Möglichkeit es über die Steuerklasse 1 abzurechnen?

    LG Marcel

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      8. Dezember 2017 um 9:37

      Hallo MG,
      bei einem Zweitjob ändert sich die Steuerklasse in der Regel. Nur ein Steuerberater darf Sie dazu beraten, ob und welche Möglichkeiten es gibt, dennoch in Steuerklasse 1 abzurechnen. Wir sind hierzu nicht befugt.
      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Melinda meint

    28. Oktober 2017 um 23:24

    Hallo
    Ich habe ein Teilzeit Vertrag zur warenverräumung auf Abruf…Manchmal sind es 25 Stunden die Woche Montag bis Freitag aber jetzt Zeit Oktober sind es schon über 30 Stunden und jetzt hatte ich sogar 43 Stunden…manche Tage waren es am Tag mehr als 8 Stunden…ich gehe jeden Tag Montag bis Samstag…meine Frage ist das in Teilzeit zulässig oder kann ich mich dagegen währen…
    Danke…

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Dezember 2017 um 10:42

      Hallo Melinda,
      die vertraglich festgelegte Arbeitszeit darf in 6 Monaten im Durchschnitt nicht überschritten werden. Sonst muss der Vertrag angepasst werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Patricia meint

    21. November 2017 um 20:30

    Hallo,
    Ich arbeite Teilzeit mit 100 Stunden im Monat, sind im Arbeitsvertrag geregelt.
    Ich habe schon beim Einstellungsgespräch mitgeteilt das ich grundsätzlich
    bereit bin in Notsituationen Mehrarbeit zu leisten, diese jedoch nicht bezahlt
    haben möchte sondern einen Freizeitausgleich dafür möchte.
    Nun fallen auf Grund von hohem Krankenstand und Unterbesetzung ständig Überstunden an und mein Arbeitgeber bezahlt die Überstunden einfach.
    Kann ich auf den Freizeitausgleich bestehen.

    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Januar 2018 um 15:21

      Hallo Patricia,

      hat der Arbeitgeber Ihren Wünschen nicht mündlich zugestimmt, wodurch ein mündlicher Vertrag entstanden wäre, muss er sich dabei auch nicht danach richten. Eine finanzielle Vergütung ist rechtlich prinzipiell legitim. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Tanja meint

    24. November 2017 um 0:01

    Hallo.
    Ich arbeite als Rezeptionistin in einem Hotel 3 Tage die Woche á 8 Std.
    Ich kann leider nirgends was zur Feiertagsregelung finden. Bei uns ist es so wenn in der Woche ein Feiertag ist, dass alle einen zusätzlichen freien Tag bekommen, egal ob sie den Tag gearbeitet haben oder nicht. Jetzt ist meine Frage : Meine Kollegin meint mir würde nur ein halber Tag zustehen. Ist das Richtig so?

    Danke für die Hilfe

    Lg Tanja

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Januar 2018 um 10:12

      Hallo Tanja,
      § 10 Absatz 1 Nr. 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen „in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung“ zu. In § 11 Absatz 3 Satz 2 ArbZG heißt es, dass Arbeitnehmer einen Ersatzruhetag erhalten müssen, wenn sie an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag arbeiten.

      Zu konkreten Fragen, die Ihre Situation betreffen, fragen Sie bitte einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Petra meint

    30. November 2017 um 22:40

    Hallo, ich bin nach der Geburt meiner Drillinge wieder zurück zu meinem AG — eine öffentlichen Einrichtungen. Jetzt arbeite ich in 25 h/ Woche, würde aber gerne meine Stunden noch weiter kürzen um Kinder und Haushalt besser zu managen.
    Kann mein AG das ablehnen?
    LG Petra

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 um 18:07

      Hallo Petra,

      eine solche Anfrage kann grundsätzlich abgelehnt werden. Wenden Sie sich bei Problemen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. MG meint

    12. Dezember 2017 um 9:59

    Hallo,
    ich möchte im kommenden Jahr nach der Elternzeit 8h/Woche in Teilzeit arbeiten. Mein AG möchte allerdings, dass ich mind. 20h/Woche komme (es gibt viel zu tun und einen Arbeitsplatz für 8h/WOche zu stellen wäre nicht wirtschaftlich). Habe ich dennoch Anspruch auf die 8h Teilzeit?
    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. Februar 2018 um 15:31

      Hallo MG,

      Sie haben Anspruch auf die Arbeitsstelle, für die Sie vertraglich unterschrieben haben. Andere Positionen kann der Arbeitgeber nach seinem Gutdünken ermöglichen oder ablehnen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. John meint

    4. Januar 2018 um 13:22

    Hallo,

    eine schöne Übersicht haben Sie zusammengestellt!

    Zu meiner Frage: Es gibt ja einen rechtlichen Anspruch auf den Wechsel in Teilzeit. Gilt das für jedwedes Modell oder kann der Arbeitgeber ohne besondere Begründung eines verweigern (z.B. der Stundenzahl zustimmen aber fordern, dass an 5 Tagen gearbeitet wird)?
    Gibt es außerdem eine Grenz nach unten oder müsste der Arbeitgeber auch einer 2-Tage-Woche zustimmen?

    Besten Dank,
    John

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      14. Februar 2018 um 13:40

      Hallo John,
      wenn Sie sich zu diesem Thema rechtlich beraten lassen möchten, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Frida meint

    5. Februar 2018 um 10:14

    Hallo,

    Ich habe bis 31.12.2017 Vollzeit gearbeitet. Ab dem 1.01.2018 hat mein Arbeitgeber endlich bewilligt mir auf 20 Stunden/Woche zu gehen.
    Ich muss 3 mal im Jahr Kunden und 2 Messen besuchen. Die Außendienste sind im Ausland und sind mit Übernachtungen (2-3 Tage). Während meiner Vollzeit Beschäftigung hat meine Arbeitgeber mir 8 Stunden Arbeitszeit gerechnet, weil in meinem Vertrag steht, dass bei Außendienste die Überstunden mit der Regelarbeitszeit abgegolten. Ich habe letztens wieder 2 Tage im Kundenbesuch in Paris verbracht. Jetzt sagt er er würde mir nur 4 Stunden Arbeitszeit rechnen und keine Überstunden!!!! Nur die einfache Fahrt nach Paris mit dem Zug hat 4 Stunden gedauert!!!
    Darf er mir keine Überstunden bezahlen? Die Klausel im Arbeitsvertrag gilt für die Regelarbeitszeit vorher waren sie 8 Stunden pro Tag und jetzt sind sie eben 4 Stunden pro Tag.

    Darf er das? darf ich Adressendienste unter diesen Bedingungen verweigern?

    vielen Dank für Ihre Hilfe

    LG Frida

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 10:19

      Hallo Frida,

      ob die Regelung zu den Überstunden auch im Teilzeitverhältnis anwendbar ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Christin meint

    8. Februar 2018 um 22:53

    Hallo,

    gibt es eine Mindeststundenzahl die ich erbringen muss um Sozialversicherungspflichtig angestellt zu sein? Wenn ich z.B. nur 6 Stunden pro Woche arbeite aber über 450,01€ komme? Ist das dann ein sogenannter Midijob?
    Lg Christin

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 12:48

      Hallo Christin,

      eine minimale Stundenzahl gibt es für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht. Ab einem Einkommen von über 450 Euro werden die Beiträge jedoch Pflicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Iris meint

    15. Februar 2018 um 11:07

    Hallo

    ich weiß nicht ob ich bei ihnen einfach so Auskunft bekomme?

    Zu meiner Person:

    Ich arbeite im hiesigen Altenpflegeheim, dass nach dem öffentlichen Dienst belohnt wird.
    Es geht immer um das leidige Thema der Überstunden bzw. Abbau und Feiertage die bei Krankheit nicht angerechnet werden obwohl Dienst gehabt.
    Auch bei X-Tagen wenn man einspringt und doch erkrankt wird dieser Tag nicht berechnet.
    Ich war vom 5.09 bis 5.11.2017 erkrankt, dass ich mit einem Attest belegt habe.
    Mir wurden im Oktober 18,5 Überstunden abgerechnet, obwohl krank.
    Dienstplan ist nicht einmal zum Monatsanfang vorhanden. Nur ein vorläufiger Plan von drei bis vier Tagen. Mein Vorgesetzter meinte nur: das hätte seine Richtigkeit und er habe es in seinem PC so geplant.
    Dann kommt es immer mal vor dass ein Feiertag eingetragen ist zum Arbeiten. Wird man aber krank bekommt die Stunden nicht angerrechnet und wird
    dann herangezogen an dem Feiertag an dem Frei eingetragen hat. Und das mit ziemlichem Nachdruck!
    Dann noch eine Frage: hab eine 19,5 Std Woche, arbeite jedoch immer statt 3,0 Std unter der Woche 3,5 Std und am WE Samstag und Sonntag alle vierzehn Tage statt 4,5 Std im Schnitt 6,5 Std.
    Wenn ich aber krank bin bekomm ich nur die 3 Std bzw. 4,5 Std angerechnet. Ist das alles so in Ordnung?
    Zu erwähnen wäre noch mein Behindertenschein von 50%.

    Ich würde mich sehr freuen über die Beantwortung meiner Fragen, da ich nicht weiß an wen ich mich noch wenden soll.
    Personalbüro auf der Stadtverwaltung hüllt sich auch in Schweigen. Hab schon mehrmals angerufen und hab im nach hinein gehört,
    dass nur abfällig darüber gesprochen wird. Wie z.b.: ich würde nur immer wieder Theater machen wegen der Überstunden.
    Da ich Angst um meinen Arbeitsplatz habe, bitte ich Sie höflich Dieses diskret zu behandeln.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 11:21

      Hallo Iris,
      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und mit ihm zusammen eine Lösung für Ihr Problem zu erörtern.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Hermann H. meint

    3. März 2018 um 13:09

    Grüß Gott,
    ich habe einen befristeten Teilzeitvertrag als PKW-Fahrer. Ich arbeite eine Woche, dann eine Woche frei, bei einer monatlichen Stundenzahl von derzeit 80, also je Arbeitswoche ca. 40 Std. Im Vertrag steht keine genaue Stundenzahl.
    Gibt es in der Teilzeit eine monatliche Obergrenze an Stunden? Ich würde z.B. gerne auch 90 od. 100 Std./Monat arbeiten.
    Mein Disponent meinte, in Teilzeit dürfte ich nur max 80 Std. im Monat arbeiten.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 11:12

      Hallo Herrmann,

      auch in Teilzeit kann die Stundenzahl variiert werden. Eine Richtzeit für ein Limit stellt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Vollzeitangestellten dar.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Silvio meint

    8. März 2018 um 8:32

    GUten Tag,

    momentan arbeite ich 11 h die Woche, bisher ist es so geregelt, das ich 3 Tage die Woche anwesend bin.
    Dies ist für mich noch ok, trotzdem ich einen Arbeitsweg von ca 35 min Autofahrt habe (einfach).
    Jetz will mein Vorgesetzter das ich täglich vor ort bin, ist dies rechtens? gibt es dazu eine grundlage, das ich dem wiedersprechen kann?
    Denn sonst würde ich täglich 1 h unterwegs sein für 2,2h Arbeit.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      26. März 2018 um 12:13

      Hallo Silvio,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten und kennen auch Ihren Arbeitsvertrag nicht. Nur ein Anwalt kann Ihnen deshalb verbindlich sagen, wie Sie hier vorgehen können.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Michaela Z. meint

    8. März 2018 um 11:05

    Ich möchte nach meiner 2. Elternzeit nun wieder Teilzeit mit 16 h/Woche verteilt auf 2 Tage ins Berufsleben starten.

    Mir wurden vom AG zwei Modelle vorgeschlagen:

    1. Im Arbeitsvertrag werden 2 fixe Tage pro Woche festgelegt.

    2. Es wird nur eine Wochenarbeitszeit angegeben und die tatsächlichen Arbeitstage werden mit dem Vorgesetzten abgesprochen.

    Bin mir sehr unschlüssig, welches Modell das Beste wäre. Bzw. wo Vor- und Nachteile liegen.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      26. März 2018 um 12:14

      Hallo Michaela,

      das hängt doch sehr vom Einzelfall ab, welches Modell sich besser für Sie und Ihren Alltag anbietet. Was das bessere Modell ist, können wir deshalb nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Estela H. meint

    16. März 2018 um 18:54

    Ich arbeite seit mehr als 15 Jahren als Kassiererin in einem Supermarkt mit einer 20 Stunden Woche und habe von Anfang an immer Montags + Dienstags frei. Nun will meine neue Chefin ohne mit mir darüber zu reden dies ändern und ich soll meine freien Tage nun Montag + Mittwoch nehmen. Ist das zulässig und kann sie das einfach so bestimmen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 10:28

      Hallo Estela,

      eine solche Änderung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers kann unzulässig sein, hier ist jedoch ausschlaggebend, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Lassen Sie sich ggf. von einem Rechtsanwalt diesbezüglich beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Falk meint

    2. April 2018 um 16:31

    Hallo, ich arbeite im Jobsharing bei dem ich mir mit einem Kollegen eine 40 Stunden-Stelle teile. Jeder arbeitet 20 Wochenstunden an von uns beiden festgelegten aber nicht vertraglich festgehaltenen Wochentagen. Nun meine Frage, wie es die Arbeitszeit beeinflusst, wenn ein Feiertag in der Woche anfällt. Es bekommt dann sicher derjenige frei, der an dem Tag normalerweise arbeiten würde? Aber, erhält der andere Kollege einen zeitlichen Ausgleich? Zum Beispiel kann er nur 16 Wochenstunden statt 20 arbeiten? Oder ist das dann einfach Pech, wenn viele Feiertage eben montags sind und einer von beiden da dann immer frei hätte. …? (Als Beispiel ).

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 14:21

      Hallo Falk,
      wie Sie in einem solchen Fall vorgehen, sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Beate meint

    3. April 2018 um 13:10

    Hinweis: In dem Text unter dem Foto ist ein Rechtschreib/Tippfehler.
    Es sollte doch Teilzeitbeschäftigung heißen und nicht Teilzeitbeschädtigung.

    😉

    Beate

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 14:56

      Hallo Beate,
      vielen Dank für die Anmerkung! Wir haben den Tippfehler korrigiert.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Bärbel meint

    7. April 2018 um 3:11

    Ich habe in meinem Arbeitsvertrag maximal 30 STD die Woche stehen.
    Diesen Monat komme ich durch weniger Einsätzen nur auf ca. 30 Std im Monat.
    Dadurch Verdienstausfall von mindestens 2/3 des Gehaltes.
    Wer trägt das Risiko

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. April 2018 um 11:14

      Hallo Bärbel,

      Minusstunden, die durch die Personalplanung entsteht, dürfen Ihnen nicht zur Last gelegt werden. Diese dürfen also keine Gehaltsabzüge zur Folge haben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Dorothea meint

    17. April 2018 um 4:13

    Hallo ich bin Dorothea und zwar wollte ich jetzt von Teilzeit auf Vollzeit umsteigen. D.h. 39 Stunden die Woche. Weil ich davor freitags immer einen freien Tag hatte würde ich das so gerne bei behalten. Also hab ich mir gedacht das ich Mo-Do immer 10 Stunden pro Tag arbeite. Dafür dann immer den freitag frei bekomme. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Ist diese Regelung aber rechtlich auch ok so ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. April 2018 um 14:23

      Hallo Dorothea,
      § 3 des Arbeitszeitgesetzes zufolge darf die tägliche Arbeitszeit „auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Karin S. meint

    26. April 2018 um 15:57

    Ich habe seit fast 10 Jahren einen Arbeitsvertrag im Krankenhaus für 20 Wochenstunden.gehe jeden Tag 6 Stunden arbeiten und habe dadurch reichlich Überstunden.nun habe ich meinen Arbeitgeber gefragt ob es nicht möglich ist nur noch die täglichen 4 Stunden arbeiten gehen zu können.auf Station nicht machbar.ich müsste mit einer Versetzung rechnen was ich natürlich nicht will.ann ich darauf bestehen das ich die Woche nur meine 20stunden arbeiten Gehe?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      3. Mai 2018 um 11:08

      Hallo Karin,

      sieht Ihr Arbeitsvertrag keine Überstundenregelung vor, können Sie auf die Einhaltung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit bestehen. Wenden Sie sich hierzu ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. Dorothea meint

    26. April 2018 um 16:33

    Ok. Und fals ich aber damit einverstanden bin ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      3. Mai 2018 um 11:12

      Hallo Dorothea,

      sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Grenzen der Arbeitszeit einzuhalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. Sabine meint

    4. Mai 2018 um 21:34

    Hallo,

    bereits vor meiner Elternzeit habe ich jahrelang 10 Stunden an einem Tag pro Woche bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (= monatlich 40 Stunden). Nun steht der Wiedereinstieg Ende Mai an. Die Personalabteilung hat in einem Schreiben bestätigt, dass ich die Arbeit wieder zu unveränderten Bedingungen aufnehmen werde. Allerdings hat mir mein Vorgesetzter mitgeteilt, dass dies arbeitsrechtlich nicht möglich sei und ich die Stunden aufteilen müsste, also z.B. an 2 Tagen jeweils 5 Stunden pro Woche. Aufgrund der Kinderbetreuung ist mir dies allerdings nicht möglich. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Arbeitstag von 10 Stunden erlaubt ist, solange die wöchentliche Arbeitszeit nicht dauerhaft 48 Stunden überschreitet, was eine Arbeitszeit von 10 Stunden die Woche, obwohl an einem Tag in der Woche erbracht, nicht übersteigt.

    Habe ich die Gesetzeslage hierzu richtig verstanden? Kann mein (neuer) Vorgesetzter darauf bestehen, meine seit Jahren geleisteten 10 Arbeitsstunden pro Woche zu ändern?

    Vielen Dank im Voraus!

    Sabine

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Mai 2018 um 14:44

      Hallo Sabine,
      § 3 ArbZG besagt:

      „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.„

      Dabei lässt dieses Gesetz bestimmte Abweichungen von dieser Regelung zu. Bei individuellen Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Sabine meint

        16. Mai 2018 um 13:16

        Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ich hatte mich dank Ihres Forums bei meiner Anfrage auf § 3 ArbZG bezogen, nur war ich mir bezüglich der Interpretation des Zusatzes „im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“. Wenn ich lediglich an einem Tag der Woche 10 Stunden arbeite, heißt dies dann, dass ich „acht Stunden werktäglich“ nicht überschreite, da meine Arbeitsstunden nicht werktäglich geleistet werden (also Montag bis Samstag), sondern nur an einem Tag? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir zu diesem Punkt Klarheit schaffen könnten.

        Vielen Dank. Ihre Webseite ist immens hilfreich.

        Mit freundlichen Grüßen,
        Sabine

        Antworten
        • Arbeitsrechte.de meint

          17. Mai 2018 um 16:46

          Hallo Sabine,

          innerhalb von 24 Monaten beziehungsweise 6 Monate darf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. So sind vereinzelte Tage mit mehr Arbeitsstunden möglich. Arbeiten Sie nur an einem Tag in der Woche, sollten zehn Stunden kein Problem sein. Sie müssen doch jedoch darauf achten, die Pausenvorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten: 45 Minuten Pause sind bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden vorgeschrieben.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  32. Kerstin meint

    17. Mai 2018 um 6:27

    Hallo,
    habe 2 verschiedene Jobs in Teilzeit a 4 Stunden täglich von Montag bis Freitag.
    Beide wissen das ich mehrfach beschäftigt bin.
    Einer meiner Arbeitgeber verlangt jetzt das ich 3 mal die Woche für 8 Stunden arbeite.
    Darf er das ?

    Dankeschön im Voraus

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. Mai 2018 um 17:29

      Hallo Kerstin,

      hierbei ist entscheidend, was in dem dazugehörigen Arbeitsvertrag steht. Dieser bestimmt, inwiefern der Arbeitgeber die Arbeitszeit bestimmen darf oder nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Lara meint

    28. Mai 2018 um 23:24

    Halli. Ich arbeite in der Altenpflege. Auf 62.5 Prozent. Wir haben eine neue dienstplan Schreiber. Nun ist mein problem im Vertrag stehen nur meine Stunden drinn. Aber nicht wieviele Tage die Woche. Ich habe 10 Tage im Monat frei. Wobei die fast nie zusammenhängend sind. Ist das erlaubt? Zudem wird gesagt uns stehen im Jahr nur 12 sonntage zu die wir frei haben dürfen.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 um 11:42

      Hallo Lara,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Was erlaubt ist und was nicht, kann im Einzelfall nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. Ich meint

    16. Juni 2018 um 23:58

    Hallo, ich arbeite 30 Stunden die Woche. Und komme somit auf 120 Std. im Monat. In meinen Dienstplan komme ich oft auf 126 oder mehr Stunden im Monat. Wie kann ich das verstehen? Rechne ich falsch und das stimmt so? Oder wie wird diese Berechnung genau erfasst? Meine Chefs wissen das wohl selbst nicht und ich finde kein der mir das erklärt. Sowohl ich immer mehr Minus Stunden erhalte. Ich bin mir einfach nicht sicher, darf die stundenanzahl 120 übersteigen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 14:40

      Hallo Ich,

      Ihr Arbeitgeber sollte das Wissen und ausführlich Auskunft darüber geben können. Ist das nicht der Fall, sollten Sie sich bei einem Anwalt erkundigen, ob die Stunden richtig abgerechnet werden. Arbeitet der Arbeitnehmer regelmäßig mehr Stunden oder so viel wie ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter, sind entsprechende vertragliche Anpassungen ratsam.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Manu meint

    2. Juli 2018 um 13:54

    Hallo, ich arbeite derzeit 35 Stunden Teilzeit als Angestellte (keine leitende), 40 Stunden wären Vollzeit.
    Wir haben Gleitzeit und stempeln die Zeit. Das Zeitkonto kann pro Monat von -20 bis + 40 h schwanken. Die Minuszeit können wir über die Monate ausgleichen, ebenso die Pluszeit durch Freizeitausgleich.

    Nun sollen unsere Verträge auf AT umgestellt werden und 20h pro Monat Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten.

    Es gibt jedoch keine pauschale Gehaltserhöhung für den verlorenen Freizeitausgleich, den wir vorher durch Zeitstempeln im Tarifvertrag hatten.

    Und in meinem Teilzeitvertrag wollen Sie statt 20h eben angepasst 17.5 h Mehrarbeit sind abgegolten reinschreiben. Nun habe ich aber 2 Kinder und mein Mann ist freiberuflich und viel unterwegs. Die Teilzeit mache ich nicht ohne Grund. Ich sehe mich nicht in der Lage die Mehrarbeit (die laut Arbeitgeber nicht sein muss) zu leisten. Und wenn ich Mehrarbeit leiste, hätte ich gerne dafür Freizeitausgleich, den ich nun aber nicht mehr einfordern kann.

    Ist so etwas zulässig?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Juli 2018 um 8:41

      Hallo Manu,

      um einschätzen zu lassen, ob die Änderungen im Vertrag rechtens sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  36. Nihad F. meint

    2. Juli 2018 um 20:51

    Hallo,habe eine Teilzeizbeschäftigung als Reisebusfahrer und bis vor 2 Jahren würden unsere std. auf ein Lohnzeitkonto geführt ,meine abrechnung würde seit ich in dieser Firma bin mit 14.91 tagen geführt und bezahlt jeden monat, doch seit 2 Jahren gab es eine umstellung auf std. In der abrechnung wird mir seit dem jeder arbeitstag mit 6.4 std berechnet die ich leisten muss.Meine berechnung ergibt aber das ich jetzt mehr std. arbeiten muss im monat als davor.Im Vertrag steht folgendes:
    Es ist eine 4 Tagewoche vereinbart.Dies entspricht im Jahr 4Tage x 52 Wochen gleich 208 Tag pro Jahr.Abzüglich 20 Tage Urlaub abzüglich 9 Tage Feiertagsausgleich sind 179 Arbeitstage pro Jahr/entspricht 14.91 Tage pro Monat / entspricht 3.44 Tage pro woche im Jahresdurchschnitt zu erbringen…….Meine frage also was darf in der Abrechnung/Lohnzeitkonto nun stehen als Tagesstunden die ich erbringen muss 6.4 oder weniger habe nämlich das gefühl das da was nicht stimmt,evtl. wurde der Urlaub und die Feiertage mit gerechnet????Darf man das?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Juli 2018 um 9:12

      Hallo Nihad,

      um einzuschätzen, ob die Änderung rechtens ist, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. Heidemarie meint

    13. Juli 2018 um 11:56

    Wenn ein Arbeitnehmer mit 30 Std/Woche beschäftigt ist, darf er dann noch einen Minijob von 3 Std. pro Woche annehmen und muss er seinen Arbeitgeber benachrichtigen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. Juli 2018 um 10:18

      Hallo Heidemarie,
      in der Regel enthält der Arbeitsvertrag eine Vereinbarung darüber, ob und inwieweit der Arbeitnehmer einer Nebenbeschäftigung nachgehen darf.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  38. Heiner meint

    19. Juli 2018 um 19:32

    Guten Tag,
    Ich möchte gerne auf eine 30 Std Woche Teilzeit verringern. Ich arbeite in der Firma nun zwei Jahre. Es gibt ca 50 Mitarbeiter am Standort.
    Mein Chef sagte mir im Gespräch, er kann nur eine halbe Stelle, also 20 Std die Woche anbieten. Da er sonst seine Stellen nicht richtig planen kann. Also 40 oder nur 20 Std würde er zustimmen.
    Ich frage mich ob er das Voraussetzen darf. Oder ich selbst bestimmen kann, auf welche Teilzeitstundenzahl. Also in meinem Fall 30, ich gehen möchte?
    Freu mich auf Ihre Hilfe

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 um 9:39

      Hallo Heiner,

      die Umstände der Teilzeit sollten einvernehmlich gestaltet werden, damit es auch in Folge dessen keine Probleme gibt. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Situation exakt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  39. Anne meint

    20. Juli 2018 um 14:09

    Meine Elternzeit endet im November (vorher 40 Stunden) jetzt möchte ich nur noch 20 St. die Woche Arbeiten ,( 5:00-19:30, sind die Öffnungszeiten) Mein Chef sagt aber das er mir keine Arbeitszeit anbieten kann wie ich das gerne hätte (wegen Kinderbetreuung )ich könnte erst um 8:00 anfangen und auch Nachmittags kommt für mich nicht in Frage. Muß ich das so hinnehmen ???? ,,das er mir kein Modell auf mich zugeschnitten anbieten kann.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 um 10:22

      Hallo Anne,

      wenn eine Änderung nicht in Frage kommt, lassen Sie sich dies schriftlich mit Begründung bestätigen und wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  40. Natalie meint

    29. August 2018 um 10:20

    Hallo in meinen Teilzeitvertrag wurde mir mein Stundenlohn eingetragen von 12.36. Jetzt nach 2 Monaten heisst es da wurde ein Fehler gemacht ich sei übertariflich eingetragen. Dürfen Sie von mir verlangen jetzt eine Lohnkürzung auf 10 € irgendwas zu unterschreiben?
    lg Natalie

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. September 2018 um 15:55

      Hallo Natalie,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  41. Alice meint

    1. September 2018 um 1:03

    Ist es in Deutschland normal, 11 Tage ohne einen freien Tag als Krankenschwester zu arbeiten? Vielen dank!

    Antworten
  42. Carla meint

    4. September 2018 um 22:01

    Hallo, ich habe einen Teilzeitbeschäftigung von 29 Stunden.
    Diese konnten aufgrund einer anderen Mitarbeiterin nicht eingehalten werden. Und ich hatte jede Woche 7 Minusstunden.
    Jetzt ist diese Kollegin nicht mehr da. Ich soll jetzt 10 Stunden Schichten arbeiten um meine Stunden nachzuholen. Dies kann ich aber nicht aufgrund meines Hundes. Ich sagte ich kann das nicht ansonsten hätte ich mir einen Vollzeitjob genommen. Sie finden keine neuen Arbeitskräfte ist ihre Aussage. Wie soll ich mich verhalten? Ich habe gesagt dass mir das leider nicht möglich ist. Sie sagten es sei eine Notfall Situation. Sie erwarten das von mir.
    Was kann ich tun?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 8:59

      Hallo Carla,

      um sich abzusichern, können Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Im Zweifelsfall können Sie sich aber auf den Wortlaut des Arbeitsvertrages berufen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  43. Tom meint

    12. September 2018 um 9:11

    Guten Tag.
    Meine Frage: Habe ich als Arbeitnehmer in Teilzeit, ein Anrecht darauf, auch Samstags Teilzeit zu arbeiten?
    Mein Arbeitgeber plant mich Samstags immer mit 8 Std ein und nie mit Teilzeit.
    Weiter Frage, habe ich als Arbeitnehmer in Teilzeit ein Anrecht auf einen freien Samstag im Monat, bei einer sechs Tage Woche.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      8. Oktober 2018 um 9:15

      Hallo Tom,

      der Begriff Teilzeit bezieht sich auf die Wochenstunden, die dann 40 Stunden nicht erreichen. Die täglichen Arbeitszeiten sind weiterhin, wie im Rahmen des Arbeitsvertrages vereinbart, vom Arbeitgeber frei festlegbar.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  44. Lena meint

    14. September 2018 um 15:18

    Hallo!
    Ich arbeite in TZ, 24h/Woche, aufgeteilt auf 4x6h. Habe ich Anspruch darauf, dass die 4 Tage vertraglich fixiert werden? Momentan habe ich eine festgelegte Wochenstundenzahl, d.h., im System sind 5×4.48h hinterlegt. Das ging jetzt zu meinen Lasten, als ich 3 Tage krankgeschrieben war: am 4. Tag hätte ich die Arbeitszeit von 2 Tagen abarbeiten müssen. Die Stunden, die ich nicht geschafft habe, gingen von meinem Gleitzeitkonto ab. Ich habe also mit Meine Überstunden für meine Krankheit gebüßt. Das kann doch so nicht rechtens sein!?

    Vielen Dank!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. September 2018 um 9:27

      Hallo Lena,

      je nachdem welche Zeiten der Arbeitsvertrag umfasst, werden die Stunden gleichmäßig auf die Tage aufgeteilt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  45. Sanne meint

    23. September 2018 um 23:04

    Hallo, ich bin seit April d. J. schwerbehindert GdB 70 und arbeite in Teilzeit 30 Std./Woche. Stehen mir die 5 Zusatzurlaubstage bei Teilzeitarbeit zu?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 15:42

      Hallo Sanne,

      der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist nicht vom Umfang der Arbeit anhängig. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt Ihre Situation genau beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. Peter meint

    25. September 2018 um 11:05

    Hallo,
    Mein arbeitsvertrag wurde mit 30 Stunden pro Woche angestzt. Ich konnte nur 17 Stunden arbeiten.
    Darf ich die Differenz der Stunden welche ich nicht arbeiten konnte als Lohn vom Arbeitgeber verlangen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Oktober 2018 um 12:32

      Hallo Peter,
      bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt. Diesem können Sie genau schildern, warum Sie nur 17 Stunden arbeiten konnten und ob Sie trotzdem vollen Lohn beanspruchen können. Wir sind hierzu nicht befugt, weil dies unter die Rechtsberatung fällt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Thilo meint

    26. September 2018 um 16:59

    Hallo,
    ich will meine Arbeitszeit auf 25% verringert, also 10 h \Woche.
    Mein Gehalt fällt dadurch unter 450€.
    Der Arbeitgeber will mir einen Aufhebungsvertrag anbieten und einen neuen mit 450€ und mehr Stunden.
    Er behauptet, dass ich weil ich weniger als 450 € verdienen würde ich einen Aufhebungsvertrag benötige.
    Stimmt das?
    Oder könnte ich auch ganz normal die 10 h /Woche arbeiten?

    Gruß
    Thilo

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Oktober 2018 um 13:51

      Hallo Thilo,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  48. Viola meint

    16. Oktober 2018 um 8:42

    Hallo,
    ich habe einen Teilzeitarbeitsvertrag mit 30 Stunden und möchte am liebsten 3 Tage à 10 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber sagt, dass das nicht erlaubt ist. Stimmt das? Im Arbeitsvertrag sind keine festen Tage ausgemacht.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 10:34

      Hallo Viola,
      § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lautet:

      „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  49. Silvana C. meint

    17. Oktober 2018 um 23:41

    Hallo!

    Ich habe mich informiert und ich habe entdeckt dass ein Midijobber hat regelmäßig monatliches Einkommen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro.
    Ich bin zur Zeit als Teilzeitbeschäftigung registriert. Mein Bruttogehalt beträgt 800 Euro für die 80 Stunden/Monat. Wenn ich einen Vollzeitjob anfange, muss mich mein Arbeitgeber abmelden und mich als 450-Euro-Basis anmelden? Ist das korrekt? Oder direkt als Minijob anmelden?

    Vielen Dank, Silvana

    Antworten
  50. Markus meint

    26. Oktober 2018 um 10:00

    Hallo, ich habe 2 Jobs in denen ich jeweils 80 Std im Monat arbeite.in jedem Arbeitsvertrag ist eine maximale Arbeitszeit von 80 Std. Monatlich festgeschrieben. Jetzt verlangt ein Arbeitgeber das ich 110 Stunden im Monat arbeite weil ein personalmangel besteht. Meine Frage, darf ich in 2 Jobs 190 Std. Monatlich leisten?
    Danke im voraus

    Antworten
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