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Gesetzlicher Sonntagszuschlag: Gibt es eine Pflicht zur Zahlung?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 18. August 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Key Facts

  • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Sonntagszuschlag. Die Zahlung muss vertraglich vereinbart sein. 
  • Die Höhe des Zuschlags ist ebenfalls von vertraglichen Vereinbarungen abhängig. Der Zuschlag kann als prozentualer Anteil am Lohn, als fester Betrag oder als Freizeit erfolgen.
  • Steuerfrei ist der Sonntagszuschlag, wenn er 50 Prozent nicht überschreitet und der Stundenlohn unter 50 Euro liegt.

Ist ein Sonntagszuschlag gesetzlich vorgeschrieben?

Ist ein Sonntagszuschlag gesetzlich vorgeschrieben?
Ist ein Sonntagszuschlag gesetzlich vorgeschrieben?

Inhalt

  • Ist ein Sonntagszuschlag gesetzlich vorgeschrieben?
    • Sonntagszuschlag als Vertragsvereinbarung
    • Sonntagszuschlag: Von wann bis wann ist er zu zahlen?
  • Sonntagszuschlag berechnen: Wie hoch fällt die Zulage aus?
    • Ist der Sonntagszuschlag steuer- und sozialversicherungsfrei?
  • FAQ: Sonntagszuschlag

Bevor wir näher darauf eingehen, ob ein Sonntagszuschlag verpflichtend gezahlt werden muss, erklären wir kurz, was ein solcher Zuschlag genau ist. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Erhöhung des Brutto-Lohns, der für geleistete Arbeit an einem Sonntag gezahlt wird. In der Regel wird ein solcher Zuschlag als fester Betrag oder prozentual auf den Basislohn angerechnet und erhöht diesen somit. 

In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, wann und wie viel gearbeitet werden darf. Wichtig in diesem Zusammenhang ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In § 9 ArbZG ist festgelegt, dass an Sonn- und Feiertagen Arbeit nicht zulässig ist. Das ist in bestimmten Branchen und Berufen allerdings nicht umsetzbar. Daher hat der Gesetzgeber bestimmt, dass ein Ausgleich für das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erfolgen muss. Wie der Ausgleich erfolgt, ist nicht vorgeschrieben.

Arbeitgeber sind also nicht verpflichtet, für Sonntagsarbeit einen Zuschlag zu zahlen. Gesetzlich ist nur bestimmt, dass ein Ausgleich erfolgen muss. Das kann auch durch Freizeit geschehen. Somit können wir die Frage „Ist der Sonntagszuschlag Pflicht?“ mit nein beantworten. 

Sonntagszuschlag als Vertragsvereinbarung

Sonntagsarbeit: Ein Zuschlag ist keine Pflicht, wenn er nicht vertraglich festgehalten ist.
Sonntagsarbeit: Ein Zuschlag ist keine Pflicht, wenn er nicht vertraglich festgehalten ist.

Aber was gilt, wenn Zuschläge für Sonntagsarbeit per Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart sind? Muss man dann den Sonntagszuschlag zahlen? In diesem Fall sind die Vereinbarungen bindend und die Zulage ist nach den festgelegten Vorgaben zu zahlen. Das bedeutet auch, dass der Sonntagszuschlag zum Mindestlohn hinzukommen kann.

Ob zum Gehalt der Sonntagszuschlag, ein Freizeitausgleich oder eine Kombination aus beidem addiert wird, ist dann immer Bestandteil der jeweiligen Regelungen. Es ist also nicht selten, dass sich die Festlegungen in den Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen in den jeweiligen Branchen unterscheiden. Zudem können auch die Position oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit Einfluss auf den Zuschlag haben. Vereinbarungen im individuellen Arbeitsvertrag sind ebenfalls möglich. 

Ein Beispiel für eine vertragliche Vereinbarung ist der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Der Sonntagszuschlag wird in diesem explizit benannt. Das gilt sowohl für den Tarifvertrag des Bundes als auch für die der einzelnen Bundesländer. So sind unter § 8 TVöD Zuschläge definiert und wann diese gezahlt werden. In der Regel ist ein Sonntagszuschlag im Tarifvertrag „öffentlicher Dienst“ enthalten.

Auch der Sonntagszuschlag für Auszubildende muss vertraglich definiert sein.
Auch der Sonntagszuschlag für Auszubildende muss vertraglich definiert sein.

Eine weitere besondere Stellung nehmen auch Auszubildende ein. Diese dürfen in der Regel nicht an Sonntagen beschäftigt werden, insbesondere dann nicht, wenn sie minderjährig sind. Hier kommt neben dem Arbeitsschutzgesetz auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zur Anwendung. 

Ausnahmen gibt es nur in einigen Ausbildungs- bzw. Wirtschaftszweigen. Und dies dann auch nur sehr eingeschränkt. Mindestens 15 Sonntage müssen im Jahr dann frei sein. Zudem sind alle Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und des Jugendschutzes zu beachten. 

Zu den Branchen zählen unter anderem:

  • Hotels, Gaststätten, Veranstaltung
  • Fremdenverkehr
  • öffentliche Verkehrsbetriebe
  • Energie-, Gas- oder Wasserversorgung
  • Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser
  • Polizei und Rettungsdienste
  • Bewachungsgewerbe

Ist im Ausbildungsvertrag ein Sonntagszuschlag für Auszubildende vereinbart, ist dies auch hier bindend. Nur dann sind Ausbildungsbetriebe verpflichtet, die Zulage zu zahlen. 

Sonntagszuschlag: Von wann bis wann ist er zu zahlen?

Wann und wie Zuschläge zur Sonntagsarbeit gezahlt werden, ist nicht einheitlich geregelt.
Wann und wie Zuschläge zur Sonntagsarbeit gezahlt werden, ist nicht einheitlich geregelt.

Muss ein Sonntagszuschlag gezahlt werden, kann durchaus auch definiert sein, ab wann Arbeitnehmer die Zulage in Anspruch nehmen können. Daher ist es möglich, dass eine Zahlung in der Probezeit ausgeschlossen ist, allerdings ist dies eher selten der Fall. 

Ab wann ein Sonntagszuschlag dann als solcher gilt, ist ebenfalls in § 9 Arbeitszeitgesetz bestimmt. Das Arbeiten ist an Sonntagen zwischen 0 und 24 Uhr nicht zulässig. Müssen Arbeitnehmer in dieser Zeit arbeiten und ist ein Sonntagszuschlag vereinbart, ist dieser für die geleisteten Arbeitsstunden zu zahlen. Daher ist die Zeiterfassung auch am Sonntag von Bedeutung, denn nur die geleisteten Stunden dürfen bei der Berechnung mit einfließen. 

Wichtig ist auch, dass der Sonntagszuschlag bei Krankheit gezahlt wird. Es handelt sich um eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zu denen eben auch die Zulagen gehören. 

Achtung, wenn eine Pfändung vom Gehalt ansteht. Der Sonntagszuschlag ist nicht pfändbar, wenn er sich in einer üblichen Höhe bewegt. Dies bestätigte unter anderem auch das Bundesarbeitsgericht (BAG, 23.08.2017, Az.: 10 AZR 859/16)

Sonntagszuschlag berechnen: Wie hoch fällt die Zulage aus?

Bekommt man einen Sonntagszuschlag, kann das als prozentualer Anteil oder als Festbetrag erfolgen.
Bekommt man einen Sonntagszuschlag, kann das als prozentualer Anteil oder als Festbetrag erfolgen.

Wie viel Sonntagszuschlag bekommen Arbeitnehmer, wenn es im Vertrag definiert ist? Auch die Höhe variiert stark je nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Wie der Sonntagszuschlag an die Arbeitnehmer ausgegeben wird, muss ebenfalls explizit festgelegt sein. So kann er entweder als prozentualer Anteil oder als fester Betrag ausgezahlt werden. Möglich ist auch ein Freizeitausgleich oder eine Kombination aus diesen Optionen.

Wenn ein prozentualer Anteil vereinbart ist, muss bestimmt sein, wie hoch dieser ist. Der Sonntagszuschlag kann 25 oder 50 Prozent betragen. Auch ein Sonntagszuschlag von 100 Prozent des Stundenlohns ist möglich. Üblich sind in der Regel 50 Prozent. Ein Festbetrag ist ebenfalls explizit zu benennen.

Wie wird der Lohn mit Sonntagszuschlag berechnet? Nachfolgend haben wir für zwei der Methoden Beispiele zusammengestellt:

  • Prozentualer Anteil: Der vereinbarte Anteil liegt bei 50 Prozent vom Basislohn. Dieser liegt bei 15 Euro. Der Arbeitnehmer erhält also 7,50 Euro pro Stunde zusätzlich. Arbeitet er am Sonntag 6 Stunden, ist das ein Zuschlag von 45 Euro. Der Gesamtverdienst liegt dann bei 135 Euro.
  • Fester Betrag: Es sind 10 Euro pro Stunde als Zuschlag vereinbart. Bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden am Sonntag, sind das insgesamt 60 Euro zusätzlich. Liegt der Basislohn bei 15 Euro die Stunde, verdient der Arbeitnehmer insgesamt 150 Euro.

Und wie hoch ist der Sonntagszuschlag bei TVöD-Arbeitnehmern? Auch hier hängt es von den jeweiligen Bestimmungen in den Tarifverträgen ab. Die Regelungen von Bund und Ländern können sich zwar unterscheiden, sind aber üblicherweise doch recht ähnlich. Nach § 8 TVöD-Bund liegt der Sonntagszuschlag bei 25 Prozent.

Ist der Sonntagszuschlag steuer- und sozialversicherungsfrei?

Sonntagszuschlag: Steuerfrei sind zum Beispiel nur Beträge, die 50 Prozent nicht überschreiten.
Sonntagszuschlag: Steuerfrei sind zum Beispiel nur Beträge, die 50 Prozent nicht überschreiten.

Da Zuschläge das Einkommen erhöhen, sind sie nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig. Auch Sozialabgaben müssen gezahlt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Unter bestimmten Umständen fällt der Sonntagszuschlag aus der Steuer heraus. 

Das ist nach § 3b EStG dann der Fall, wenn die Zuschläge die 50 Prozent nicht überschreiten und der Stundenlohn mit Zuschlag nicht mehr als 50 Euro beträgt. 

FAQ: Sonntagszuschlag

Ist ein Sonntagszuschlag per Gesetz vorgeschrieben?

Nein. Gesetzlich ist eine Schichtzulage wie der Sonntagszuschlag nicht vorgeschrieben. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die in Arbeit- oder Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen festgehalten wird.

Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?

Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich, da die Höhe des Zuschlags ebenfalls in den Verträgen festgelegt wird. Ein Beispiel, wie Sie beim Sonntagszuschlag die Höhe berechnen können, finden Sie hier.

Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?

Grundsätzlich ist der Sonntagszuschlag zu versteuern und sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt, wenn der Zuschlag 50 Prozent des Stundenlohnes oder 50 Euro Stundenlohn nicht überschreitet. Mehr erfahren Sie hier.

Quellen und weiterführende Links

  • § 9 ArbzG
  • BAG 10 AZR 859/16
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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