Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf
  • arbeitsrechte.de
  • Vergütung
  • Schichtzulage

Was hat es mit der Schichtzulage auf sich?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2023

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

In manchen Branchen ist es erforderlich, dass Arbeitnehmer in Schichten arbeiten. Das ist insbesondere dort der Fall, wo rund um die Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss oder die Verrichtung bestimmter Arbeiten vonnöten ist. Das ist zum Beispiel bei der Feuerwehr, der Polizei oder auch im Krankenhaus der Fall.

Kurz & knapp: Schichtzulage

Worum handelt es sich bei einer Schichtzulage?

Eine Schichtzulage wird zusätzlich zur vereinbarten Vergütung gezahlt, wenn Arbeitnehmer in Schichten arbeiten.

Wie hoch fällt eine Schichtzulage aus?

Die Höhe der jeweiligen Schichtzulage geht normalerweise aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung hervor.

Welche Arten von Zulagen gibt es?

Informationen zu den verschiedenen Arten von Zulagen finden Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Schichtzulage
  • Gibt es gesetzliche Schichtzulagen?
    • Welche Arten von Zulagen gibt es?
  • Die Schichtzulage im TVöD
    • Schichtzulage bei Krankheit
    • Schichtzulagen berechnen
    • Weiterführende Suchanfragen

Spezifische Informationen zu Schichtzulagen und -zuschlägen:

ratgeber-nachtzuschlag

Nachtzuschlag

Wann genau Ihnen eine Zulage für Nachtarbeit zusteht, können Sie im Ratgeber nachlesen.

Je nachdem, auf welches Modell sich geeinigt wurde, kann es zur Schichtarbeit im Zwei-, Drei-, Vier- oder Fünfschichtbetrieb kommen. Hiernach unterscheidet sich, wie viele Stunden der Arbeitsbetrieb umfasst.

Die Schichtzulage wird zusätzlich zur Grundvergütung gezahlt.
Die Schichtzulage wird zusätzlich zur Grundvergütung gezahlt.

Ebenfalls haben die Modelle Auswirkungen auf die Arbeitszeit der im Schichtsystem Arbeitenden. Dabei kommt es auch darauf an, welchen Umfang eine Schicht hat und wie viele am Tag hiervon absolviert werden. Häufig haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Tarifverträgen auf einen konkreten Wert geeinigt.

Gibt es gesetzliche Schichtzulagen?

Wird Arbeit im Schichtsystem erbracht, haben Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen Anspruch auf gewisse Zulagen. Hierbei handelt es sich häufig um einen prozentual auf den vereinbarten Stundenlohn gezahlten Betrag, der den Grundlohn oder das Grundgehalt aufstockt.

Gesetzliche Schichtzuschläge gibt es in der Regel nicht. Eine Ausnahme gibt es jedoch: die Nachtarbeit. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann für Sonn- und Feiertagsarbeit deshalb kein gesetzlicher Anspruch geltend gemacht werden (BAG 5 AZR 97). Das Arbeitsrecht sieht hingegen vor, dass ein solcher Anspruch sehr wohl aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung bzw. dem individuell vereinbarten Arbeitsvertrag hervorgehen kann.

Welche Arten von Zulagen gibt es?

Ein Arbeitgeber kann eine Zulage aus den unterschiedlichsten Gründen zahlen. Im Folgenden werden einige davon aufgeführt:

  • Leistungszulage: wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer besondere Arbeitsleistungen erbringen
  • Erschwerniszulage: zusätzliche Vergütung für besonders schwere Arbeit/Belastung. Dazu zählen Schmutz, Gase, Nässe, Lärm oder auch das Ausführen gefährlicher Tätigkeiten.
  • Funktionszulage: Erhöhung des Arbeitsentgelts, werden qualifizierte und verantwortungsvolle Aufgaben ausgeführt, deren Honorierung noch nicht über die reguläre Vergütung erfolgt.
  • Sozialzulagen: Arbeitgeber zahlen hier mehr Geld, wenn viele unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind. Darüber hinaus können auch Orts- und Familienzulagen gezahlt werden.
  • Wechselschichtzulagen: Arbeitnehmer haben auf diese Schichtzulagen nur einen Anspruch, wenn sie in jeder der im Betrieb üblichen Schichten eingesetzt werden.
Zuschläge für eine Schicht und Schichtzulagen sind übrigens nicht dasselbe, auch wenn sie häufig im gleichen Atemzug genannt werden. Während die Schichtzulage versteuert werden muss und beitragspflichtig ist, gewährt der Gesetzgeber für den Schichtzuschlag (Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit) unter bestimmten Umständen Vergünstigungen. Entscheidend ist hier unter anderem der prozentuale Anteil am Grundgehalt.

Die Schichtzulage im TVöD

Die Schichtzulage wird für Schichtarbeit gezahlt, um dem Arbeitnehmer die Nachteile auszugleichen.
Die Schichtzulage wird für Schichtarbeit gezahlt, um dem Arbeitnehmer die Nachteile auszugleichen.

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind zahlreiche Tarifverträge, die für die öffentliche Verwaltung von Bund und Kommunen gelten, zusammengefasst.

Der TVöD regelt auch die Schichtzulage und zwar in Paragraph 8. Entscheidend ist hier, ob ein Arbeitnehmer in Schichtarbeit oder in Wechselschichtarbeit tätig ist. Danach bemisst sich ihr Anspruch. Dauerhaft im Wechseldienst Beschäftigte im TvöD erhalten eine Schichtzulage von 105 Euro monatlich.

Wer in normaler Schichtarbeit tätig ist, bekommt eine Schichtzulage von 40 Euro im Monat. Kommt es nur ausnahmsweise zum Einsatz im Schichtbetrieb, muss ein Betrag von 0,24 Euro in der Stunde zusätzlich zum Grundlohn/-gehalt gezahlt werden. Begründet wird diese Zahlung mit dem Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf den Lebensrhythmus, die durch den ständigen Wechsel des Arbeitsbeginns (mindestens zwei Stunden) und der Tätigkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten entstehen (§ 7 Abs. 2 TVöD). Darüber hinaus stellt eine weitere Voraussetzung dar, dass die Schichtarbeit alternierend in einer zeitlichen Spanne von mindestens 13 Stunden absolviert wird – und das monatlich.

Schichtzulage bei Krankheit

Und wie sieht es mit den Schichtzulagen bei Krankheit aus? Das ist gerade vor dem Hintergrund der Tätigkeit in Wechselschichten von Bedeutung, schließlich wird der Arbeitnehmer nach bestimmten Tarifverträgen (TVöD-AT, TVöD-B und TVöD-K) nach maximal vier Wochen wieder zu mindestens einer bzw. zwei Nachschichten eingeteilt. Was passiert also bei längerer Krankheit oder Urlaub?

Unter bestimmten Umständen muss die Schichtzulage auch bei Krankheit gezahlt werden.
Unter bestimmten Umständen muss die Schichtzulage auch bei Krankheit gezahlt werden.

Die Richter am Bundesarbeitsgericht haben dazu festgehalten, dass ein Anspruch auf Schichtzulage auch besteht, wenn die Schicht aus genannten Gründen gar nicht absolviert werden konnte.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Arbeitnehmer zur Wechselschicht angetreten wäre, wenn keine Arbeitsbefreiung vorgelegen hätte (BAG 10 AZR 58/09, 10 AZR 152/09).

Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen, kann kein Anspruch auf die reguläre Schichtzulage bzw. Wechselschichtzulage geltend gemacht werden.

Schichtzulagen berechnen

Wollen Sie wissen, wie hoch die Schichtzulage ausfällt, liegt die Suche nach einem Schichtzulagen-Rechner im Internet nahe. Dieser ist in der Regel jedoch gar nicht nötig, können Sie sich hier doch ganz einfach selbst helfen. Alles, was Sie dazu brauchen sind folgende Parameter:

  1. die Höhe der vereinbarten Schichtzulagen wie die Nachtschicht (Sie werden in Ihrem Arbeitsvertrag, dem anzuwendenden Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung fündig).
  2. Wann werden Zuschläge für Schichtarbeit gezahlt? Gibt es zeitliche Einschränkungen? Finden Sie ebenso in den genannten Dokumenten.
  3. Und dann ist noch die Höhe Ihres Bruttolohnes bzw. Ihres Bruttostundenlohns entscheidend. Schließlich bezieht sich die Schichtzulage als prozentualer Wert auf seinen Umfang.

Schon können Sie die Schichtzulage mit ihrem Rechner ermitteln. Folgendes Beispiel dient der Illustration: Die Zulage soll für eine Nachtschicht zwischen 22 und 5 Uhr berechnet werden. Bezahlt wird ein Aufschlag von 25 Prozent auf Ihr Grundgehalt, das vor Abzug der Steuern pro Stunde 12 Euro beträgt.

Daraus ergibt sich: 12 Euro x 0,25 = 3 Euro Schichtzulage pro Stunde brutto. Das macht für die Nachtschicht in unserem Beispiel 21 Euro insgesamt (7 Arbeitsstunden x 3 Euro).

Gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) § 3b ist die Nachtarbeit, die zwischen 20 und 6 Uhr geleistet wird und vergütet wird, steuerfrei, sofern sie die gesetzlich definierten 25 Prozent nicht überschreitet.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (119 Bewertungen, Durchschnitt: 3,71 von 5)
Was hat es mit der Schichtzulage auf sich?
3.71 5 119
Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Gehalt: Das Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer
  • Steuerklasse 5 – welche Arbeitnehmer werden nach dieser Lohnsteuerklasse versteuert?
  • Tarifvertrag – auch hier wird festgehalten, was für das Arbeitsverhältnis gilt
  • Elternzeit für das Pflegekind – besteht ein Anspruch für Pflegeeltern?
  • Löhne: Vergütung für geleistete Arbeit
  • Zwischenzeugnis: Besteht ein Anspruch für Arbeitnehmer?
  • Midijob: Das müssen Sie als Arbeitnehmer beachten
  • Saisonarbeit im Ausland: Welche Möglichkeiten gibt es?
  • Saisonarbeit: Welche Rechte haben die Arbeitskräfte?
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Kommentare

  1. m.marian meint

    22. Januar 2017 um 10:07

    hallo ….ich arbeite jede nacht von montag bis freitag von 2 bis 10 uhr und bekomme ein brutto von 1600 euro ,als nachtsarbeiter mueste doch mein arbeitgeber die 3 stunden mit 25% mehr bezahlen?
    Auf meine lohn stets keine nachtzuschlag…..Koennte sein dass ich nicht als nachtsarbeiter beim Arbeitsamt angemeldet bin?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. Januar 2017 um 8:33

      Hallo m.marian,
      Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, haben dem Bundesarbeitsgericht zufolge Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag. Dies gilt auch, wenn der Nachtzuschlag nicht im Tarifvertrag geregelt ist. Arbeitszeiten zwischen 23 und 6 Uhr müssen daher mit einem Zuschlag von 25 Prozent entlohnt werden. Wenn Sie dauerhaft in der Nacht arbeiten, kann sogar der Anspruch auf einen Zuschlag von 30 Prozent bestehen. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie nicht als Nachtarbeiter angemeldet haben, würde es sich um eine Steuerhinterziehung seinerseits handeln. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Anwalt zu kontaktieren und das Ganze genau überprüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Stöhr meint

        13. November 2017 um 15:04

        Wie und wo wird ein Nachtarbeiter angemeldet (Sozialversicherung / Steuer)?

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          5. Januar 2018 um 17:18

          Hallo Stöhr,

          wenden Sie sich an das Finanzamt und die zuständigen Behörden der einzelnen Versicherungszweige. Dort erhalten Sie eine Beratung.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
          • Frank meint

            15. Mai 2019 um 9:06

            Hallo ich arbeite im 3 schicht System jeweils von 05:00 – 13:00, 13:00 _21:00, 21:00 – 05:00. Wie verteilen sich die Zuschläge bzw wie bei nachtschicht am Samstag und Sonntag. Sonntags NS 20:00 _05:00.

          • arbeitsrechte.de meint

            20. Mai 2019 um 8:22

            Hallo Frank,
            bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine individuellen Berechnungen vornehmen. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt oder Ihrer Gewerkschaft beraten.

            Ihr Team von Arbeitsrechte.de

    • Urban meint

      26. April 2018 um 23:04

      Guten Tag ,mein Partner hat ein ähnlich es Problem. Normalerweise steht die Stundenzahl mal Lohn so kennen ich das .bei ihm nicht und obwohl er auch nachts und sonntags fährt obwohl dies steuerfrei ist wird es nicht extra aufgelistet.
      Betrug meiner Meinung nach.was machen. Er ist froh das er ein job hat.

      Antworten
    • Ronny meint

      15. August 2018 um 11:46

      Nicht jede Firma zahlt Nachtzuschlag ab 20 Uhr. Gibt auch Firmen die zahlen erst ab 23 Uhr Nachtzuschlag

      Antworten
  2. sed meint

    26. Januar 2017 um 10:02

    Hallo muss ich als arbeit nehmer bei krankheit oder urlaub selbst die nachtzuschläge versteuern ?
    So behauptet es mein chef,
    Die nachtzuschläge sind doch steuerfrei?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. Januar 2017 um 10:59

      Hallo sed,

      es stimmt, dass Nachtzuschläge grundsätzlich steuerfrei sind. Dies ist aber nur der Fall, wenn ein bestimmter Teil des Grundlohns nicht überschritten wird. Folgende Werte gelten als Richtlinien:

      – 25 Prozent (20 bis 6 Uhr)
      – 40 Prozent (0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit bereits vor 0 Uhr aufgenommen wird)
      – 50 Prozent (0 bis 24 Uhr)
      – 125 Prozent für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an Feiertagen (0 bis 24 Uhr)
      – 150 Prozent für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Guter Onkel meint

      29. August 2017 um 17:10

      Bei urlaub oder Krankheit arbeitet man nicht zu den besonderen Zeiten und daher sind die Zuschläge
      Steuer- und Sozialversicherungspflichtig. Steuer zahlt der Arbeitnehmer und Sozialabgaben zahlen
      beide, also wie bei einem Bruttolohn. Da spielen die Richtlinien keine Rolle.

      Antworten
  3. The New Neo1970 meint

    29. Januar 2017 um 1:02

    Hi

    ich arbeite bei einer Mildtätigen Organisation- nach AVR EKD. Wir arbeiten bei uns in 22 verschiedenen Schichten. Die Erste Schicht beginnt um 05:55 und die letzte geht bis 19:05Uhr.
    Normal geplant werden wir pro Woche auf mind. 2 Schichten. Also z.b. Mo-Di Schicht 4 und Mi-Do-Fr auf Schicht 7.
    Durch kurzfristige Änderungen des Dienstplans sind es dann aber immer mind. 3 verschiedene Schichten eher 4.
    Also die Realität ist
    Mo – Schicht 2
    Di – Schicht 4
    Mi – Schicht 12
    Do – Schicht 18
    Fr. – Schicht 4

    Steht uns in diesem Fall eine Art von Schicht Zulage zu? Wenn ja welche?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Februar 2017 um 10:28

      Hallo The New Neo1970,
      Regelungen zur Schichtzulage finden sich im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Anja meint

    2. Februar 2017 um 19:24

    Hallo wollte mal nachfragen ob der Arbeitgeber die Spätschicht Zulage von 15.00 auf 17.00 Uhr einfach ändern kann ohne uns Bescheid zu geben danke im voraus für eine Antwort

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. Februar 2017 um 10:10

      Hallo Anja,

      hier gilt, was in Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag festgeschrieben ist. Ist dort die Zeit genau festgelegt, darf Sie auch, wenn nicht anders beschrieben, nicht geändert werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Diana meint

    3. Februar 2017 um 8:02

    Hallo,
    Mache gerade eine Probewoche als Verkäuferin in einer Bäckereifiliale. … Teilzeit 30std/Woche Mo – So
    Früh: 5 Uhr – 11:30 Uhr
    Tag : 9 Uhr – 15:30 Uhr
    Spät: 12 Uhr – 18:30 Uhr
    Meine Frage, bevor ich den Arbeitsvertrag unterschreibe.
    Stehen mir Zulagen /Zuschläge zu , z.B. für Frühschicht 5-6 Uhr,ist doch noch Nachtzulage? Und was ist mit Sonntagszuschlag ?
    Wäre schön wenn ihr mir da mal weiter helfen könntet. ..
    Mfg Diddi

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. Februar 2017 um 10:20

      Hallo Diana,

      in Bäckereien und Konditoreien kommt der Nachtzuschlag zwischen 22 Uhr und 5 Uhr zum Tragen, außerehalb dieses Zeitraums nicht. Durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2006 gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonntagszuschlag mehr. Anders sieht es nur aus, wenn dieser vertraglich zugesichert wird.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Marc19e meint

    5. Februar 2017 um 5:15

    Hallo
    ich arbeite in einem Kraftwerk. Normal habe ich auf jede Arbeitsstunde von 6:00 bis 22:00 Uhr 15% Schichtzulage gekriegt.
    Ich arbeite seit 6.2013 in diesem Betrieb und es war immer so.
    Seit Dezember 2016 kriege ich die Zulage nur noch von 20:00 bis 22:00 Uhr.
    Mein Arbeitgeber dieses weder angesprochen noch bekannt gegeben.
    Jetzt habe ich im Schnitt 100 € weniger pro Monat

    Ist dies Rechtens ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. Februar 2017 um 9:22

      Hallo Marc19e,

      ist eine zeitliche Begrenzung der Schichtzulage in ihrem Arbeitsvertrag nicht festgelegt, so kann Ihr Arbeitgeber diese normalerweise auch nicht einfach ohne Ihr Wissen streichen bzw. ändern. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber darüber und schalten Sie im Zweifelsfall einen Anwalt ein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Joachim N. meint

    9. Februar 2017 um 11:28

    Guten Morgen,
    Ich arbeite bei der AWO als Altenpfleger. Ich war jetzt 12 Wochen krank.
    Bin nun wieder angefangen und meine AWO sagt, das mir jetzt nach der Langzeitkrankheit keine Schichtzulage zusteht, da der Zuschlag als Durchschnitt der letzten 3 Monate gezahlt wird.
    Ich darf jetzt 3 Monate nicht mehr Krank werden und auch mein Resturlaub nicht nehmen, da sonst wieder kein Durchschnitt ermittelt werden kann.
    Ist das richtig?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. Februar 2017 um 13:19

      Hallo Joachim N.,
      Regelungen zur Schichtzulage können Sie normalerweise im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung nachlesen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Betriebsratmg meint

    14. Februar 2017 um 2:58

    Hi, ich arbeite in einem 500 Mann Betrieb in der Metallbranche, wir bekommen 2,35 Euro die Stunde Nachtschichtzuschlag , da die Löhne bei durchschnitt 15 Euro liegen ist das ziemlich wenig oder ? Müsste es nicht 25 Prozent sein ? Gruss

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. Februar 2017 um 10:15

      Hallo Betriebsratmg,

      das stimmt. Für die Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr muss es mindestens einen 25-Prozent-Zuschlag geben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Frank K. meint

    21. Februar 2017 um 19:07

    Hallo,
    uns wurden mit Einführung des Mindestlohns die Zuschläge 20.00 – 22.00 Uhr von 25% auf 0, von 22.00 –
    0.00 Uhr von 25% auf 20% , von 0.00 bis 4.00 Uhr von 40% auf 30%, und von 4.00 – 6.00 Uhr von 25% auf 20% gekürzt. Als Ausgleich gab es 6% mehr Lohn für Mitarbeiter die bereits mehr als 8,51€ Stundenlohn erhalten.
    Ich arbeite in der Metallindustrie im 4 Schichtsystem ohne Tarifvertrag. Wir haben einen Betriebsrat der aus meiner Sicht aber eher AG freundlich ist.
    Weiterhin arbeiten wir auch Feiertags ausser Neujahr, Karfreitag, Ostermontag,Pfingstmontag, 25., 26. Dez.
    Bisher bekamen wir Feiertagslohn extra auch an Tagen die wir arbeiten mussten wie z.B. 1.Mai oder 3.Okt. Jetzt hat jemand festgestellt, dass die Entgeldfotzahlung am Feiertag nicht gilt weil es für uns ein Arbeitstag ist. Außerdem müssen wir Urlaub nehmen wenn wir diese genehmigten Feiertage frei haben wollen. Dies ist ja scheinbar so richtig wie ich feststellen musste.
    Meine Frage dazu ist eigentlich, da wir keine Feuerwehr oder Busfahrer sind, wie kann man Feiertagsarbeit begründen und dies genehmigt bekommen.

    MfG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. Februar 2017 um 14:05

      Hallo Frank,
      die Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsarbeit finden Sie in § 10 ArbZG (Arbeitszeitgesetz).

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Angelique meint

        19. Juli 2017 um 8:40

        Hallo, ich arbeite von 23:30 bis 4:30 teilzeit, jetzt war sehr überrascht das Zuschlag nur 20% in lohnabrechnung, in Vertrag steht nichts darüber. Darf das Zuschlag weniger als 25% sein?

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          31. Juli 2017 um 14:50

          Hallo Angelique,

          das Bundearbeitsgericht hat einen gesetzlichen Anspruch von einem Zuschlag in Höhe von 25 % zwar grundsätzlich als zulässig erklärt. Im Einzelfall sind Abweichung jedoch möglich, wenn etwa Tarifverträge entsprechende Bestimmungen hierzu enthalten. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  10. MaCl meint

    27. Februar 2017 um 20:50

    Hallo.

    Ich arbeite als Pyhsiotherapeut.
    Wir haben 2 Schichten
    a) 7.25 – 16.10
    b) 12 – 20.20

    Habe ich auch hier ein Recht auf eine Spätschichtzulage?
    Wenn ja, in welchen Zeiten und wie viel?

    Vielen Dank für eure Mühen

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. März 2017 um 10:10

      Hallo MaCl,
      das Recht auf eine Schichtzulage geht in der Regel aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung hervor.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Andreas meint

        25. September 2017 um 21:28

        Oder aus einer „betrieblichen Übung“ hervor,wenn diese bisher 3 Jahre in Folge gewährt wurden!
        IGM-Betriebsrat

        Antworten
  11. Milka27 meint

    3. März 2017 um 2:01

    Hallo ,
    so wie ich das Lese sind die Nachtzuschläge Pflicht ?
    Ich arbeite ca. 5 monate in einen Betrieb wo absolut ein Nachtdienst dementsprechend nicht vergütet wird sei frei oder mit Zuschläge … meine ND gehen von 22-6.30 uhr
    also wie kann ich meine Zuschläge verlangen ?
    was kann ich machen ?
    dementsprechend geht mir ja eine menge geld verloren ? und im monat komme ich auch min.10 Nächte im Monat .
    ich hoffe das ich hier mal was herraus finde und wenn ja ich dies AUCH DANN SCHRIFTLICH HABE zum vorzeigen denn mein Arbeitgeber hält nicht viel davon zuschlage/zuschläge zu zahlen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. März 2017 um 8:14

      Hallo Milka27,
      dem Bundesarbeitsgericht zufolge haben Arbeitnehmer bei Nachtarbeit Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag, wenn sich keine anderweitigen Regeln dazu im Tarifvertrag befinden. Normalerweise wird bei Arbeitszeiten zwischen 23 und 6 Uhr ein Zuschlag von 25 Prozent gezahlt. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Lisa meint

    3. März 2017 um 8:59

    Hallo,
    Ich arbeite als Krankenschwester und werde ab April auf 60% reduzieren.
    Bekomme ich die Schichtzulage auch für einen Monat, in dem ich beispielsweise nur Nacht- und Spätdienste, aber keinen Frühdienst mache? Im nächsten Monat aber wieder alle Dienste vertreten sind.
    MfG Tautz

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. März 2017 um 10:02

      Hallo Lisa,

      auch bezüglich der Schichtzulage gelten die Pargraphen in Ihrem Arbeitsvertrag. Es ist in Ihrem Fall nicht unwahrscheinlich, dass Ihnen die Zulagen weiterhin erhalten bleiben, wenn sich der Vertrag diesbezüglich nicht geändert hat.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Peter meint

    9. März 2017 um 0:40

    Hallo,

    ist es tatsächlich grundsätzlich immer so, dass man in der Zeit von 0-4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde, die 40% bekommt. Weil ich bekomme nur 25% von 23-06 Uhr.

    Grüße

    Peter

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. März 2017 um 10:41

      Hallo Peter,
      § 3b des Einkommensteuergesetzes zufolge erhöht sich der Zuschlag in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr auf 40 Prozent, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. winzen meint

    15. März 2017 um 10:18

    Hallo Leute,ich arbeite seit 27 Jahren im Verkauf ,davon 17 Jahre Frühdienst.
    Nun wird gewollt das ich an der Wechselschicht teilnehme.
    Bin zurzeit in psychiatrischer Behandlung weil ich damit nicht klar komme
    mein Lebensrythmus und meine Schlafzeiten sowie mein Tagesablauf haben sich darauf eingestellt.
    Ich gehe um 21:30 zu Bett und stehe um 4 Uhr auf,nach der Arbeit versorge ich meine Tiere und schlafe mittags das seit 17 Jahren.Im Moment nehme ich durch den Druck wieder Schlaf und Beruhigungsmittel.
    Ich liebe meinen Job und möchte wieder arbeiten,aber die ständige Angst wegen der Wechselschicht macht es mir unöglich.Wer weiß Hilfe?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. März 2017 um 10:10

      Hallo winzen,
      da Sie sich bereits in psychiatrischer Behandlung befinden, haben Sie außerdem noch die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber über Ihr Problem zu sprechen. Auch der Gang zu einem Anwalt für Arbeitsrecht kann empfehlenswert sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • k. meint

        26. August 2017 um 15:42

        Hallo wollte mal fragen mein Mann Arbeit nur 2 tage das heisst samstag und sonntag von 18uhr bis 2 uhr morgens steht ihm zuschlàge und nacht tarif zu

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          18. September 2017 um 11:30

          Hallo,

          die Arbeit zwischen 23 und 5 Uhr kann unter Umständen einen Anspruch auf Nachtschichtzulage begründen. Dies sollte sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Wenden Sie sich zur Prüfung des Einzelfalls bitte an einen Anwalt.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  15. Thomas meint

    17. März 2017 um 13:10

    Ich arbeite im Schichtdienst eine Woch Früh 6,30-14,30 eine Woche Spät 14,30-22.30 als Hausmeister in einer Schule .Bekomme monatlich ganz unterschiedlich Schichtzulage -mal 15 euro mal 9 euro .. mal 21 Euro –für mich nicht nachvollziehbar.Frage ?? bin ich Schichtarbeiter mit 40 Euro monatlicher Zulage oder Wechselschichtarbeiter 105 Euro monatl. Es entfallen ja min 2 Stunden in die Nacht (Nachtschicht ) an je 5 Tagen der Spätschicht .
    Anwendung findet der TVöD- K

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. März 2017 um 13:22

      Hallo Thomas,
      bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann den Sachverhalt in Ihrem Fall individuell prüfen und Ihnen eine professionelle Einschätzung dazu geben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Dietrich meint

    18. März 2017 um 21:26

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich arbeite als Sicherheitskraft in einem Flüchtlingsheim. In einem Arbeitsvertrag steht nichts von Zulagen.
    Ich arbeite pro Schicht 12 Stunden, und bekomme nur 11 Stunden bezahlt. Eine schriftliche Regelung, warum ich nur 11 Stunden bezahlt bekomme gibt es nicht.
    Ich arbeite grundsätzlich nur Nachtschicht. 2-3- Wochen am Stück, ohne einen freien Tag.
    Schichtzulage gibt es keine !
    Dann kommt noch hinzu, dass ich ca. 190 KM von meinem Wohnort eingesetzt werde und in einer Unterkunft mit Kollegen wohne. Die Unterkunft kostet mich nichts, muss mich aber selbst verpflegen. Auslöse bekomme ich keine.
    Da ist doch alles faul, oder etwa nicht?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. März 2017 um 12:02

      Hallo Dietrich,
      in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Wenn Sie pro Schicht 12 Stunden arbeiten, müssen Sie normalerweise auch für 12 Stunden entlohnt werden. Arbeiten Sie dauerhaft nachts, kann dies sogar einen Zuschlag von 30 Prozent rechtfertigen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Ulrike J. meint

    24. März 2017 um 7:44

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich arbeite seit 1991 in einer Notaufnahme einer Klinik im 3-Schichtsystem in Vollzeit(100%)Bei uns gibt es pro Nachtstunde 2,50€ Zuschlag und bisher waren alle Dienste halbwegs gerecht unter allen Schwestern verteilt .Nun hat in unserem Team ein „Frischling 23Jahre“ angefangen,wünscht Teilzeit (75%) und wünscht Dauernachtdienst(am Tag besonders hohe Arbeitsintensität,nachts niedrige Arbeitsintensität)…der Betriebsrat meint,wir müssten es so hinnehmen aber ich finde dies ist keine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern-> sondernd eher Benachteiligung für mich,aufgrund der ungerechten Bezahlung(kam sonst auf 7Nächte und in Zukunft nur noch auf 3Nächte pro Monat) und unser Frischling kommt auf 14Nächte im Monat -> muß ich das wirklich hinnehmen?(Haben Haustarifvertrag und bekommen im Spätdienst nur 1h Nachtzuschlag ab 21:00Uhr)
    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. März 2017 um 10:13

      Hallo Ulrike J.,
      in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und die Problematik mit ihm zu erörtern.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Cengiz meint

    25. März 2017 um 11:36

    hallo wie müsste ich bezahlt werden bei vollgener schicht ???
    frühschicht dienstag 11-22 uhr
    frühschicht mittwoch 9-20 uhr
    frühschicht Donnerstag 7-18 uhr
    frühschicht freitag 5.30-12 uhr
    dann kommt noch nachtschicht
    Dienstag nacht 22-9 uhr
    mittwoch nacht 20-7uhr und.
    donnerstag nacht 18-5 uhr

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. März 2017 um 9:03

      Hallo Cengiz,
      da uns weder Ihr Stundenlohn noch die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag bekannt sind, können wir Ihnen diese Frage leider nicht beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. typ249 meint

    30. März 2017 um 20:29

    Hallo.
    Ich möchte einen Arbeitsvertrag unterschreiben, in dem steht, dass ich ein fixes Bruttoentgelt von…€ bekomme und dies 12 Monate (12x) gezahlt wird. Es stehen keine Zuschäge in dem Arbeitsvertrag. Meine Frage ist nun ob Zuschläge bezahlt werden müssen wenn in 3 Schichten (Früh-, Spät-, Nachtschicht) gearbeitet wird? Ich habe vorher noch nie was von einem fixen Bruttoentgelt gehört.
    Vielen Dank im vorraus.
    MfG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. April 2017 um 11:40

      Hallo typ249,

      für Nachtschichten gibt es tatsächlich Zuschläge, die im Arbeitszeitgesetz festgelegt sind.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Brigitte meint

    4. April 2017 um 17:46

    Hallo,
    Ich arbeite in einem Drei-Schicht betrieb.
    Frühschicht: 06:00-14:00 Uhr
    Spätschicht: 14:00-22:00 Uhr
    Nachtschicht:22:00-06:00 Uhr. Im wöchentlichen Wechsel.

    Wir bekommen eine Nachtzulage von 20%
    Überstunden werden mit 25% vergütet.
    Im Krankheitsfall und in der Urlaubszeit wird das Gehalt ohne Zuschläge gezahlt. ( als ob man nur Frühschicht gearbeitet hätte)

    Nun meine Fragen:

    Ab welcher Uhrzeit muss die Nachtzulage gezahlt werden?
    Wie muss das Gehalt im Urlaubs und Krankheitsfall gezahlt werden?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. April 2017 um 11:38

      Hallo Brigitte,
      dem Arbeitszeitgesetz zufolge gilt die Zeit von 23 bis 6 Uhr als Nachtzeit, in Bäckereien und Konditoreien jeweils ab 22 Uhr. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall wird in der Regel das normale Gehalt ohne Zuschläge gezahlt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Hüseyin M. meint

    10. April 2017 um 17:27

    Guten Tag,

    Ich bin zeitarbeiter und arbeite in Wechselschicht.

    Meine zeitarbeitsfirma meinte, dass in ich der Wechsel Schicht nur die einzelnen Zuschläge wie spät und Nacht bekomme.

    Stimmt oder bekomme ich irgendwelche Zuschläge allein schon dass ich in wechselschicht tätig bin

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. April 2017 um 9:26

      Hallo Hüseyin M.,
      normalerweise sollte Ihnen schon allein deshalb ein Zuschlag zustehen, weil Sie in Wechselschicht tätig sind. Dazu müssten Sie jedoch in jeder der im Betrieb üblichen Schichten eingesetzt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Bianca meint

    11. April 2017 um 11:31

    Hallo,

    ich arbeite seit Juli 2014 im Rettungsdienst.
    Bei uns werden sämtliche Zuschläge immer im übernächsten Monat ausbezahlt. Somit hätte ich im Monat März wie gewohnt die Zuschläge von Januar erhalten müssen.
    Nun befinde ich mich aufgrund einer Schwangerschaft seit dem 01.03. im Beschäftigungsverbot (ausgesprochen durch den AG).
    Statt dem Gehalt mit Zulagen von Januar wurde mir im März aber schon das Durchsnittsgehalt für das BV überwiesen.

    Stehen mir die Schichtzulagen für Jan. und dann natürlich auch für Feb. in vollem Umfang zu?
    Schließlich habe ich in diesen Monaten noch normal gearbeitet und volle Leistung erbracht.

    Falls ja, müssen die steuerfreien Zuschläge auch steuerfrei nachberechnet werden? Ich sollte hinzufügen dass bei uns der TVöD greift.

    Vielen Dank vorab für die Info.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. April 2017 um 10:42

      Hallo Bianca,
      werden die Zuschläge erst im übernächsten Monat ausbezahlt, sollten Sie demzufolge im März Anspruch auf die Zuschläge aus dem Januar bzw. im April auf die Zuschläge aus dem Februar haben. Diese sollten in der Regel auch weiterhin steuerfrei sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Kevin meint

    18. April 2017 um 16:47

    Ich bin noch in der Probezeit und muss aussererst vorsicht sein aber bei der Arbeitgeber zuschläge habe Ich einige Fragen, ist es erlaubt Nachtschichtzuschläge nur von 0:00 bis 06:00 mit 15% zu bezahlen, Nachtschicht ist von 22:00-06:30 mit 30 minuten unbezahlte Pause.
    Habe Ich anspruch auf 105€ Wechselschichtzulage weil wir ein 24/7 Einrichtung sind für Flüchtlinge und Schichtarbeit gehört dazu und gibt es auch Anspruch auf ein freientag ausgleich wenn mann auf ein Feiertag arbeiten muss.
    Ich bin übrigens mit 50% Schwerbehindert Ausweis zu berücksichtigen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. April 2017 um 12:38

      Hallo Kevin,

      der Anspruch auf Wechselschichtzulage setzt voraus, dass Sie in einem Kalendermonat in allen Schichten dienstplanmäßig eingesetzt wurden – dazu zählen Früh, Spät- und Nachtdienst. Nachtarbeitszeit gilt von 23 bis 6 Uhr und rechtfertigt einen Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch auf 30 Prozent. Arbeiten Sie an Feiertagen, stehen Ihnen nach § 11 Arbeitszeitgesetz Ersatzruhetage zu.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Dome meint

    18. April 2017 um 18:33

    Hallo zusammen,

    Ich arbeite zur Zeit in Wechselschicht Früh und Spätschicht mein Gesambrutto liegt bei ca. 3.850 €. Da ich ab Mai eine neue Stelle antreten werde die 3 EG’s höher liegt die ich aber erst nach 18 Monate erreiche da es mit Zielentgelt ist sprich eine EG gleich bei antritt nach 9 Monaten die nächste und nach weiteren 9 Monate dann das Zeilentgelt. Da ich wie gesagt ab Mai die neue Stelle antreten werden ( anderer Tätigkeitsbereich ) fällt das Leistungsentgelt weg ( werde nach 6 Monate neu Bewertet ) sprich Leistungsentgelt fällt weg und zudem die Spätschicht-Zuschläge und Nachtzuschlag 30 % ( Spätschicht 14:00 – 22:00 ). Das heißt für mich für den Anfang Gesamtbrutto 3.107 € also würde ich anfangs viel weniger verdienen. Meine Frage gibt es da eine Ausgleichszahlung die der Arbeitgeber mir zahlen muss da ich irgendwo mal gehört habe da ich garnicht weniger verdienen darf wie vorher oder wie ist das genau geregelt hoffe man kann mir bei meiner Frage weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. April 2017 um 12:22

      Hallo Dome,

      die Stufenlaufzeit beginnt bei der neuen Stelle von vorn. Entsprechend gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, wodurch ein zunächst niedrigeres Gehalt ausgelichen werden muss. Denn dieses Risiko besteht grundsätzlich bei einer Höhergruppierung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Andreas R. meint

    20. April 2017 um 8:08

    Hallo zusammen,

    in unserem Unternehmen arbeitet die Spätschicht von 14 Uhr bis 22 Uhr plus 10 bzw. 15 Minuten Schichtübergabe. Arbeitszeitende ist dann also 22 Uhr 10 bzw. 22 Uhr 15. Diese Arbeitszeit bis nach der Schichtübergabe wird bezahlt, allerdings ohne Zuschläge , obwohl unser Tarifvertrag 20 % Zuschlag für Nachtarbeit ab 22 Uhr vorsieht.
    Ist das so rechtens?
    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      24. April 2017 um 13:46

      Hallo Andreas R.,
      normalerweise wird erst ab 23 Uhr ein Nachtzuschlag gezahlt. Gilt für Ihr Unternehmen jedoch ein Tarifvertrag, in dem dies bereits ab 22 Uhr der Fall ist, kommt es wahrscheinlich auf die genaue Formulierung darin an, ob Ihnen dieser Zuschlag bei der Schichtübergabe gezahlt werden muss oder nicht. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, um für Klarheit zu sorgen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Dennis meint

    26. April 2017 um 16:39

    Hallo,
    meine Frage bezieht sich auf die Wechselschichtzulage,
    ich arbeite in einem kleinen Unternehmen (Lebensmittelbranche) in Wechselschicht (Früh/Spät/Früh/Spät/Früh) Früh von 6-15 Uhr und Spät von 13-22 Uhr. Mein Arbeitgeber zahlt bislang keine Wechselschichtzulage, ist er dazu verpflichtet ? Und wenn ja in welcher Höhe ( € ) müsste diese Zulage normalerweise ausfallen ?

    Danke im Vorraus.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2017 um 16:40

      Hallo Dennis,
      eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Schichtzulage besteht für Arbeitgeber normalerweise nicht. Befinden sich jedoch Vorschriften dazu im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, müssen diese auch eingehalten werden. Wie hoch die Zulage ausfällt, sollte ebenfalls dort geregelt sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Daniel meint

    27. April 2017 um 6:28

    Hallo.

    Ich bin Lkw Fahrer und arbeite und der Regel von 21 Uhr bis etwa 10 Uhr. Normalerweise hat mein Chef mir doch Nachtzuschlag zuzahlen. Wie kann man denn vorgehen wenn er sich weigert diese zu zahlen? Mache das seit etwa einem Jahr und sechs Monaten und habe noch nie einen Nachtzuschlag bekommen. Und habe ich nachträglich auch noch Anspruch auf die bereits geleisteten Nachtschichten?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2017 um 16:36

      Hallo Daniel,
      in diesem Fall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Spielo meint

    30. April 2017 um 9:58

    Guten Tag,
    Ich arbeite in einer Spielhalle.
    3 schichtsystem +gelegentlich 12h am Wochenende.
    Arbeitszeit nacht:23-07
    Zuschlag 25%
    30minuten pause
    Meine aktuelle stundenberechnung mit Zuschlag beträgt 9.125h
    Verstehe diese Rechnung nicht.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2017 um 12:44

      Hallo Spielo,

      wir empfehlen Ihnen, sich in einem solchen Fall direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann im Detail prüfen, ob der errechnete Wert korrekt ist. Die aktuell vorliegenden Daten könnnen wir so nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Sabine meint

    4. Mai 2017 um 22:40

    Hallo
    Ich arbeite als Krankenschwester in einem privaten Betrieb
    In meinem Arbeitsvertrag stehen keine Schichtzulagen nur ein festes Gehalt pro Monat!
    Arbeitszeiten sind rund um die Uhr! Wochenende und Feiertags!
    Von wann bis wann stehen mir gesetzlich Zuschläge zu?!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. Mai 2017 um 11:54

      Hallo Sabine,

      Sonntags- und Feiertagsarbeit muss durch freie Tage in der Woche ausgeglichen werden. Zuschläge erhalten Sie ausschließlich für Nachtarbeit zwischen 23 und 06 Uhr.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. Thomas meint

    2. Juni 2017 um 11:33

    Guten Tag,
    eine Streitfrage zum Thema Nachtzuschlag steht schon seit längerem im Raum. Wenn die regelmäßige Arbeitszeit (wöchentlicher Schichtwechsel) von 14.45 bis 23.15 Uhr incl. Pause ist, muss der Arbeitgeber den gesetzlichen Zuschlag für die Zeit nach 23.00 Uhr zahlen? Heißt sind die 15 Minuten mit Zuschlag zu berechnen?

    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. Juni 2017 um 16:40

      Hallo Thomas,
      grundsätzlich gilt, dass Arbeitszeiten zwischen 23 und 6 Uhr mit einem Zuschlag von 25 Prozent entlohnt werden müssen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. Giu meint

    8. Juni 2017 um 7:18

    Guten Tag, wie sieht es mit der Nachtbereitschaft zwischen 22 und 6 Uhr aus?Von 24 bis 6 Uhr wird geschlafen und nur nach Notfal gehandelt?Steht ein Zuschlag zu?Werde in einem Wohnheim für behinderte Menschen arbeiten.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Juni 2017 um 13:39

      Hallo Giu,
      seit dem Jahr 2004 gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. Aus diesem Grund sollte Ihnen in der Regel auch ein Zuschlag für die Nachtarbeit zustehen. Um sich dessen zu vergewissern, sollten Sie jedoch nachschauen, was dazu in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  32. Brigitte meint

    17. Juni 2017 um 11:21

    Reinigungskraft um 5Uhr anfangen. Bekommt man nachtzuschlag.??

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. Juni 2017 um 12:36

      Hallo Brigitte,

      grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Gehaltszuschläge bei Nachtsarbeit. Laut § 2 Arbeitszeitgesetz gilt als Nachtarbeit jede Beschäftigung, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit zwischen 23 und 6 Uhr umfasst. Abweichende Regelungen können im Rahmen eines Tarifvertrages möglich sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Oliver H. meint

    20. Juni 2017 um 3:39

    Hallo Arbeitsrecht Team.

    Kurz zur Firma und zu meinem schichtplan.

    Firma ist in keiner Gewerkschaft und einen Betriebsrat haben wir auch nicht.

    Arbeite in einer Metallbude als Zerspannungsmechaniker.

    mir gehts nur um die Nachtschicht

    Schicht begin 21:45 endet frühs um 6

    Bekomme ich in der Zeit von 0-4 Uhr eigentlich 40prozent nachtschicht Zuschlag. Oder zählt das nur Sonntag zu Montag?

    Nächste frage, arbeite 6monate nicht am Stück Nachts wäre das schon Dauernachtschicht?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. Juni 2017 um 14:32

      Hallo Oliver H.,
      normalerweise muss für die Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn gerechnet werden. Bei Dauernachtarbeit beträgt dieser 30 Prozent. Um Dauernachtarbeit handelt es sich, wenn Sie Ihre Arbeit regulär und dauerhaft nur nachts verrichten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. czo-de meint

    5. Juli 2017 um 14:02

    Habe eine Frage
    Nach dem ich zwei Nachtschichten gemacht habe soll ich am Donnerstag auf Spätschicht kommen.
    Mittwoch der ich nicht Arbeiten kann ( bin ich Mittwoch morgen aus der Nachtschicht gekommen ) soll ich ein Urlaub oder Freizeitkonto Plündern … Ist das Normal / Muss man damit Einversatnden sein?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      24. Juli 2017 um 10:11

      Hallo czo-de,
      § 5 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes besagt: „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“ Daran muss sich Ihr Arbeitgeber halten. Er hat normalerweise nicht das Recht dazu, Ihnen vorzuschreiben, dass Sie stattdessen Urlaub nehmen oder auf Ihr Arbeitszeitkonto zurückgreifen. Wir würden Ihnen empfehlen, in Ihrem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Vedo meint

    6. Juli 2017 um 3:55

    Hallo

    Ich arbeite als lagerist die Arbeitszeiten sind von 14:15 bis 23 Uhr bekomme ich Zuschläge ?

    Und habe am 28.06.2017 angefangen zu arbeiten wird mir dann am 15.07 dir 13, Tage ausgezahlt oder nur dir 3 Tage ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      24. Juli 2017 um 11:20

      Hallo Vedo,
      in diesem Fall sollten Ihnen normalerweise keine Zuschläge zustehen. Weiterhin ist uns leider nicht klar, von welcher Auszahlung Sie sprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  36. Alexander meint

    14. Juli 2017 um 2:43

    Hallo Arbeitsrechte,
    ich arbeite dauernachtschicht in eine Firma wo in IG BCE chemie Industrie sich befindet, bekomme aber nur 15% Nachtzulage ist das nicht zu wenig??? Muss ich eigentlich nicht 25% bekommen oder 30% für dauernachtschicht???

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      31. Juli 2017 um 11:55

      Hallo Alexander,

      je nach Tarifzweig beträgt die tarifliche Nachschichtzulage gemäß IG BCE bei ausschließlicher oder regelmäßiger Nachtschicht 15 Prozent. Wenden Sie sich direkt an den Gewerkschaftsvertreter, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. Marlies meint

    17. Juli 2017 um 13:16

    HALLO ARBEITSRECHT TEAM ,
    Ich arbeite als Nachtwache in der Pflege.

    1 Woche Nachtdienst 1 Woche frei , von 19:30 bis 6:45 .
    Steht mir trotz der Freiwoche Nachtdienstzulage zu ?
    Ich bekomme keine Nachtdienstzulage.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      31. Juli 2017 um 13:10

      Hallo Marlies,

      das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein gesetzlicher Anspruch von 25 Prozent auf Nachtzuschlag zwischen 23 und 6 Uhr anzuerkennen sei. Dieser kann jedoch in einem Tarifvertrag abgeändert werden. Liegt in Ihrem Fall ein Tarifvertrag vor, prüfen Sie diesen entsprechend. Wenden Sie sich auch an einen Anwalt, um die Vorgänge prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  38. kerstin S. meint

    19. Juli 2017 um 15:25

    Hallo liebes Team!
    Fange im August eine neue Arbeit an ,wo ich auch Schicht arbeite.Bekomme eine Schichtzulage bezahlt.Wird bei Nachtarbeit extra noch ein Nachtschichtzuschlag gezahlt oder ist dieser in der Schichtzulage enthalten?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. August 2017 um 8:59

      Hallo kerstin S.,
      explizite Regelungen zur Schichtzulage finden Sie normalerweise im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Lars meint

        3. August 2017 um 19:29

        Wenn ich Nachtschicht von 22 bis 6 ( drei Schicht Wechselschicht)Uhr habe und dann von 14 bis 19 Uhr eine Betriebsratssitzung habe, wie sind dann die Überstunden zu vergüten. Ich bekomme in den Stunden von 22 bis 6 Uhr unterschiedliche Nachtschichtzulagen zwischen 25 und 50 %.
        Aber die Sitzung ist doch Überstunden in der Nachtschicht Woche. Oder???
        Gruß Lars

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          18. August 2017 um 15:45

          Hallo Lars,

          die Überstunden werden allerdings nicht in den Zeiten geleistet, in denen Nachtschichtzuschläge gewährt werden, sondern außerhalb dessen. Bitte wenden Sie sich an die Personalstelle, um die genaue Berechnung der geleisteten Überstunden zu ermitteln. Zudem gilt, dass Überstunden durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden müssen. Zu bevorzugen ist dabei regelmäßig der Freizeitausgleich. Einen Anspruch auf Auszahlung haben Arbeitnehmer regelmäßig nicht.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  39. Tanni meint

    26. Juli 2017 um 14:13

    Hallo Team von Arbeitsrechte.de,

    ich arbeite Teilzeit 15 Wochenstunden in einer sozialen Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Auf einer Gruppe arbeite ich 8 Stunden (keine Schichtarbeit), auf der anderen Gruppe 7 Stunden (Schichtarbeit). Vor meinem Kind erhielt ich immer in meinem 40 Stunden Vollzeit Job in Schichtarbeit 40 Euro Schichtzulage.
    Jetzt bekomme ich gar keine Schichtzulage mehr. Auf meine Frage bei meinem Arbeitgeber hierzu sagte dieser, dass die Wochenarbeitszeit von der Gruppe ohne Schicht der Arbeitszeit mit Schicht überwiegt und ich somit keine Zulage mehr bekomme. Ist dies korrekt so von meinem Arbeitgeber?

    Danke für die Antwort und viele Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. August 2017 um 8:05

      Hallo Tanni,
      wann Sie einen Anspruch auf eine Schichtzulage haben, sollte normalerweise aus Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag hervorgehen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, die genannten Dokumente durchzusehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  40. jochen meint

    28. Juli 2017 um 13:20

    Hallo
    ich arbeite schon 30 jahre in einer bäckerei
    und jetzt bin ich zum ersten mal 6 wochen krankgeschrieben
    meine arbeitzzeit ist von 1 uhr nachts bis ende sehr unter schiedlich
    meine frage
    muss mein arbeitgeber nacht zu schlag bzahlen oder nicht bei krank meldung ?
    habe keinen vertrag nur mündlich

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. August 2017 um 11:47

      Hallo Jochen,

      das Krankengeld richtet sich in aller Regel nach dem tatsächlich erzielten Einkommen (entweder nach dem Stundenlohn oder nach dem monatlichen Entgelt). Wurde dabei regelmäßig ein Nachtzuschlag geleistet, kann auch dieser im Einzelfall bei der Berechnung des Krankengeldes Berücksichtigung finden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  41. Sven meint

    11. August 2017 um 5:32

    Hallo
    Ich bin Lkw fahrer und Arbeite von 18 Uhr bis so 4 Uhr und bekomme brutto 1800 wieviel Prozent bekomme ich und ab wann und es ist nee dauernachtschicht danke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. August 2017 um 12:35

      Hallo Sven,

      die Höhe des Nachtzuschlags richtet sich in der Regel nach den arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen. Sind keine entsprechenden Regelungen vorhanden, so kann ggf. 25 % des Bruttostundenlohns als Nachtszuschlag verlangt werden. Dies gilt dabei jedoch nur für die Stunden zwischen 23 und 6 Uhr. Auch hiervon können sich entsprechende Abweichungen aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Werfen Sie einen Blick in Ihren Vertrag und legen Sie diesen ggf. einem Anwalt zur Prüfung vor.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  42. franziska meint

    13. August 2017 um 14:11

    hallo ich arbeite als ferienarbeiter 4 wochen Nachtschicht 22 uhr bis 5:30…muesste ich also 25% mehr bekommen und fuer 0-4 uhr sogar 40%? danke
    Fran

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. August 2017 um 12:24

      Hallo Franziska,

      nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts können Mitarbeiter oftmals einen Anspruch auf Nachtzuschlag zwischen 23 und 5 Uhr in Höhe von 25 % verlangen. Abweichende Regelungen sind aber im Rahmen von Tarif- und Gewerkschaftsverträgen möglich. Gerade bei durchgehender Nachtarbeit sind in der Regel abweichende Sätze denkbar. Lassen Sie ggf. Ihren Arbeitsvertrag sowie ggf. vorhandene Tarif- und Gewerkschaftsverträge von einem Anwalt dahingehend prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  43. Paul B. meint

    20. August 2017 um 23:32

    Hallo,
    in meiner Lohnabrechnung werden die Nachtschichtstunden täglich mit 7,5 Std. aufgeführt berechne ich allerdings den Stundenfaktor der Nachtschichtzulagen bezahlt mein Arbeitgeber hier nur 6,5 Std. täglich.
    Meine Nachtschicht beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Ist dies rechtens oder schneidet mein Arbeitgeber mich um 1 Stunde Zulagen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. September 2017 um 11:19

      Hallo Paul B.,
      eine Nachtschichtzulage muss normalerweise zwischen 23 und 6 Uhr gezahlt werden, nicht bereits ab 22 Uhr.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  44. Holger meint

    27. August 2017 um 21:28

    Sollten im Arbeitsvertrag nicht die Schichtzuschläge definiert sein?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. September 2017 um 11:36

      Hallo Holger,

      diese können sich auch aus einem ggf. wirksamen Tarifvertrag ergeben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  45. Ron meint

    5. September 2017 um 14:24

    Guten Tag,
    bei mir wird schichtzulage ein Monat später ausbezahlt ( 40€) manchmal 105 € wenn ich alle Schichten gearbeitet habe.
    Meine Frage ist: wie wird es versteuert?
    Von den 40€ wird bei mir oft die versteuert 🤔
    Bin Steuer Klasse
    bruttogehalt 234€
    Gesetzlich versichert unverheiratet keine Kinder.
    Danke im voraus

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Oktober 2017 um 16:04

      Hallo Ron,

      leider können wir dazu keine Aussage tätigen. Wenden Sie sich an einen Steuerberater.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. Ex-Schicht meint

    13. September 2017 um 10:57

    Hallo,
    ich habe die letzten Jahre immer Früh- / Spätschicht gearbeitet. Seit zwei Wochen arbeite ich „Normalschicht“, also täglich von 05:00 bis 13:30 Uhr. Dadurch erhalte ich wesentlich weniger, bzw. keine Zuschläge für Spät-/Nachtarbeit. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen zeitlich begrenzten Schichtausgleich? Dies war bei meinen vorherigen Arbeitgeber üblich. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber ist diesbezüglich im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts geregelt. Im Tarifvertrag (Südwestmetall) steht diesbezüglich auch nichts.

    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. November 2017 um 13:29

      Hallo Ex-Schicht,
      über einen gesetzlichen Anspruch auf einen zeitlich begrenzten Schichtausgleich ist uns nichts bekannt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Jürgen meint

    20. September 2017 um 16:39

    Guten Tag
    Arbeite im 3 schicht Betrieb, der Arbeitgeber Bezahlt 13 und 14 Monatsgehalt und sagt damit sind Nachtschicht und Feiertags zuschläge Bezahlt ist das überhaupt möglich das so zu Bezahlen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. November 2017 um 14:21

      Hallo Jürgen,
      dies erscheint uns nicht rechtens zu sein. Wir würden Ihnen daher empfehlen, das Ganze von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  48. Mark meint

    28. September 2017 um 15:43

    Ich fange normal um 6.00 Uhr an. Soll jetzt manchmal schon um 5.00 Uhr anfangen. Bekomme ich die 1 Stunde schon vergütet? Oder muss ich erst mindestens 2 Stunden gearbeitet haben um einen Anspruch auf Zulage zu haben?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. November 2017 um 14:07

      Hallo Mark,

      jede Arbeitsstunde muss vergütet werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  49. Manni meint

    2. Oktober 2017 um 17:00

    Hallo,

    Ich arbeite in einer Fabrik im 5 Schicht Konti System.Hab heute Abend ab 22 Uhr bis morgen früh 6 Uhr Nachtschicht. Morgen ist Tag der deutschen Einheit.
    Frei hab ich ja nicht. Wie wird dieses Vergütete?

    Liebe Grüße
    Manni

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. November 2017 um 8:39

      Hallo Manni,
      ein gesetzlicher Anspruch auf einen Feiertagszuschlag existiert nicht. Ein solcher Zuschlag kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Wir würden Ihnen daher empfehlen, zunächst einmal bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen oder direkt einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  50. Andreas meint

    12. Oktober 2017 um 8:09

    Hallo,
    hab da eine Frage:
    Arbeite im Wechselschichtbetrieb (IG Metall, NRW, FS 6-14, SS 14-22 und NS 22-6) und es kommt oft zu Überstunden.
    Jetzt bekomme ich zb. wenn wir Montags schon um 5:45 Uhr anfangen (Regulär Frühschicht ab 6 Uhr) für die 15 Minuten 25% Mehrarbeitszuschlag und 25% Nachtschichtzulage.
    Wenn ich aber Mittags von 14 bis 15 Uhr eine Überstunde habe, bekomme ich nicht die Spätschichtzulage (ab 14 Uhr 15%) sondern nur die 25% Mehrarbeitszuschlag. Ist das so richtg?
    MfG Andreas

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. Dezember 2017 um 16:43

      Hallo Andreas,
      da kein gesetzlicher Anspruch auf diese Zuschläge besteht (mit Ausnahme des Nachtzuschlags), können wir Ihnen darauf leider keine Antwort geben. Sie sollten einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, einen für Sie gültigen Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung werfen oder alternativ das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
1 2 Weiter »

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2023 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige