Neue Regeln im Mutterschutz betreffen nicht nur Arbeitnehmerinnen
Bis vor kurzem schützte das Gesetz nur schwangere Frauen und Mütter, die sich in einem Arbeitnehmerverhältnis befanden. Das hat sich mit den am 01.01.2018 in Kraft getretenen Neuerungen geändert. Seitdem gelten diese Regeln auch für Studentinnen, Schülerinnen, Praktikantinnen und andere arbeitnehmerähnliche Personen.
Schülerinnen und Studentinnen können zwar keine Lohnfortzahlung beanspruchen, doch sie dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie aufgrund ihrer Schwangerschaft oder des Mutterseins bei Prüfungen oder im Praktikum fehlen. Es steht ihnen jedoch frei, auf diesen Schutz ausdrücklich zu verzichten.
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit: Auch hier gelten neue Regeln im Mutterschutz
Eine Neuerung werden vor allem die Arbeitgeber positiv sehen: Das Arbeitsverbot für werdende Mütter wurde gelockert. Bisher galt für sie ein generelles Verbot der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Nun ist die Beschäftigung an diesen Tagen erlaubt, wenn die Frau dem zustimmt.
Diese Auflockerung des Arbeitsverbots gilt jedoch nur, wenn:
- beide Seiten, also auch die gesetzlich geschützte Frau, zustimmen
- der Arzt dies erlaubt und
- die zuständige Aufsichtsbehörde diese Arbeit genehmigt.
Kritiker befürchten, dass eine Zustimmung der Frau zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit eben doch nicht immer freiwillig erfolgen werden, sondern auf Druck des Arbeitgebers. Denn gerade junge Mütter müssten sich ihren Arbeitsplatz als Berufseinsteiger erst hart erkämpfen.
Weitere neue Regeln im Mutterschutz im Überblick
- Auch für Beamtinnen und Soldatinnen wird der Mutterschutz vereinheitlicht.
- Mütter von behinderten Kindern können fortan eine verlängerte Mutterschutzzeit von zwölf Wochen nach der Geburt beanspruchen. Auch nach einer Fehlgeburt erhalten Frauen nun einen stärkeren Schutz.
- Arbeitgeber müssen bis Ende 2018 sämtliche Arbeitsplätze ihres Unternehmens dahingehend untersuchen, ob Schwangere und stillende Mütter gefahrlos dort arbeiten können.
Luise meint
Ich finde es gut, dass die Sonn,- Feiertags- und Nachtarbeit im Mutterschutz nicht mehr kategorisch ausgeschlossen ist. Solange ich mich dazu in der Lage fühle, möchte ich meinen Arbeitgeber wie gewohnt auch an diesen Tagen unterstützen. Außerdem helfen die Zuschläge wirklich, unsere Finanzen so lange wie möglich noch etwas aufzustocken.