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Löhne: Vergütung für geleistete Arbeit

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Gehen Sie arbeiten, erwarten Sie eine finanzielle Gegenleistung. In den meisten Fällen wird diese Leistung in Form des sogenannten Lohns vergütet.

Kurz & knapp: Löhne

Wobei handelt es sich um Lohn?

Beim Lohn handelt es sich um eine Vergütung, die normalerweise pro Woche gezahlt wird und in ihrer monatlichen Höhe variieren kann, je nachdem, wie viele Arbeitsstunden geleistet wurden.

Inwiefern unterscheiden sich Gehalt und Lohn?

Im Gegensatz zum Lohn wird das Gehalt pro Monat immer in der gleichen Höhe gezahlt, unabhängig davon, wie viele Stunden Sie letztendlich gearbeitet haben.

Welche Unterschiede gibt es beim Lohn?

Es sind Brutto- und Nettolöhne zu unterscheiden, wobei Letztere Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Löhne
  • Was sind Löhne? – Eine Lohn-Definition
    • Netto- oder Bruttolohn und Nominal- oder Reallohn?
  • Lohnstrukturen in Deutschland

Spezifische Informationen zum Thema Löhne:

lohnabzug-ratgeber

Lohnabzug

Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber den Lohn kürzen? Lesen Sie hier mehr!

Doch worin unterscheiden sich die Begriffe Lohn und Gehalt? Was ist eine Lohnklasse und was ist unter Lohndumping zu verstehen?

Im folgenden Ratgeber bekommen Sie eine Definition zum Begriff "Lohn".
Im folgenden Ratgeber bekommen Sie eine Definition zum Begriff „Lohn“.

Im nachstehenden Ratgeber bekommen Sie einen kurzen Überblick über die Bedeutung und die wichtigsten Eigenschaften von „Lohn“. Außerdem erfahren Sie, worin der Unterschied zwischen Gehalt und Lohn in Deutschland wirklich besteht.

Was sind Löhne? – Eine Lohn-Definition

Grundsätzlich ist unter dem arbeitsrechtlichen Begriff Lohn eine Form der Vergütung für geleistete Arbeit zu verstehen. Ursprünglich beschränkte sich diese Bezeichnung auf das Arbeitsentgelt für gewerbliche Arbeitnehmer, also Arbeiter. Doch mittlerweile werden Lohn und Gehalt synonym verwendet. In beiden Fällen geht es immer um die Gegenleistung einer unselbständigen Arbeit.

Im Unterschied zum Gehalt, das als festes monatliches Entgelt ausgezahlt wird, ist der Lohn ein nach Stunden ausgezahlter Betrag. Neben dem Stundenlohn kann die Abrechnung aber auch nach produzierten Stückzahlen erfolgen. Das bedeutet auch, dass Urlaubs- und Feiertage sich auf die Höhe der Löhne auswirken können. Somit unterliegt der Lohn Schwankungen. Ebenso ein Einflussfaktor kann die Auftragslage sein.

Interessant! 2003 wurde die Unterscheidung zwischen Löhnen und Gehältern aufgehoben. Dies gilt insbesondere für die Kranken- und Sozialversicherungen. Seitdem wird in den überwiegenden Fällen vom Entgelt gesprochen. Damit liegt der Fokus auch zunehmend auf der Gleichbehandlung unterschiedlicher beruflicher Schichten.

Gemäß § 2 Abs. 1 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung ist Folgendes unter „Lohn“ zu verstehen:

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.“

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Löhne immer frei verhandelbar sind und im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Es sei denn, für den jeweiligen Job bestehen gesetzliche Mindestlohnregelungen.

Netto- oder Bruttolohn und Nominal- oder Reallohn?

Bei der Lohnberechnung geht es vor allem darum, den Nettolohn zu ermitteln.
Bei der Lohnberechnung geht es vor allem darum, den Nettolohn zu ermitteln.

Grundsätzlich ist der Bruttolohn die Vergütung, die Sie als Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Es beschreibt jenen Betrag vor dem Abzug der öffentlichen-rechtlichen Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung. Wurden diese Abgaben bereits abgezogen, ist vom Nettolohn zu sprechen. Sollten Sie sich den Lohn ausrechnen wollen, den Sie letztlich zur Verfügung haben, sind die Sozialabgaben und Steuern abzuziehen. Welche dies im konkreten Fall sind, können Sie unter anderem dem Lohnzettel entnehmen.

Nominallohn und Reallohn sind Begriffe aus der Volkswirtschaftslehre und elementar für die Betrachtung der Lohnentwicklung in Deutschland.

Dabei ist unter dem Reallohn jenes Entgelt zu verstehen, das für eine geleistet Arbeit unter Berücksichtigung der Inflationsrate ausgezahlt wird. Dieser bietet einen Maßstab für die Kaufkraft der Löhne und Gehälter. Dabei ist das Preisniveau oder der Preisindex zu berücksichtigen.

Damit führen Lohnerhöhungen für den Arbeitnehmer nur dann zur Steigerung der Kaufkraft, wenn der Preisanstieg geringer ist als der Anstieg der Güterpreise.

Beispiel: Liegt die Lohnerhöhung bei fünf Prozent und steigen die Preise im selben Zeitraum um drei Prozent, bedeutet das eine Reallohnsteigerung von zwei Prozent.

Der Nominallohn ist das Entgelt, das tatsächlich gezahlt wird. Es sind in diesem Falle keine Aussagen zur Kaufkraft möglich, da die Inflation nicht berücksichtigt wird.

Beispiel: Erfolgt eine Lohnsteigerung von drei Prozent und liegt die Inflationsrate für denselben Zeitraum bei zwei Prozent, steigen die Löhne zwar nominal um drei Prozent, aber tatsächlich sind es nur ein Prozent Steigerung.

Lohnstrukturen in Deutschland

Lohn ist nicht gleich Lohn. Die unterschiedlichen Löhne in Deutschland sind unter anderem in Lohntabellen abgebildet. Eine Lohntabelle berücksichtigt neben den Berufserfahrungen auch die verschiedenen Qualifikationen innerhalb einer Branche.

Für die Berechnung vom Lohn können Lohntabellen herangezogen werden.
Für die Berechnung vom Lohn können Lohntabellen herangezogen werden.

Andere Faktoren, welche die Diversität der Löhne ausdrücken, sind Begriffe wie Niedriglöhne und der Lohntarifvertrag.

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich vor allem im Bereich des Niedriglohnsektors etwas getan.

Niedriglohn fasst all jene Entgelte zusammen, die knapp ober- oder unterhalb der Armutsgrenze angesiedelt sind. Synonym dazu wird oft vom Billiglohn gesprochen.

Wird der Begriff Lohndumping in den Raum geworfen, meint das in der Regel die Unterschreitung ortsüblicher Löhne. Gleiches gilt für den Tariflohn, der unterschritten wird.

An dieser Stelle ist festzuhalten, dass ein Lohntarifvertrag die konkrete Höhe der Vergütung des Arbeitsverhältnisses in einem bestimmten Geltungsbereich festhält. Dabei spielen die unterschiedlichen Lohngruppen und damit auch die Lohntabellen eine wichtige Rolle, da die Tätigkeiten diesen entsprechend zugeordnet werden.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Sina meint

    21. April 2022 at 20:24

    Meine Frage. Ich bin angestellt seit 2.03.22 bei einer Leiharbeitsfirna mir wurde mündlich gesagt ich trete eine Vollzeit Stelle an. Die lt IGZ mantel Tarifvertrag geregelt ist mit Durchschn Monatsarbeitsstunden von 151,67 Stunden, mit Stundenlohn 20,27. Entspricht einer 35 Stundenwoche. Da ein Werkvertrag ebenfalls eingebunden ist würde nun bekannt das der Entleiher Werksferien von 15 Tagen hat. Nun nach der Lohn Abrechnung das Alte Erwachen denn von 162,2 geleisteten Arbeitsstunden für den März wurden 132 Stunden bezahlt und heute erfahren das ich nur einen 6 Stunden Arbeitsvertrag habe und 6 Stunden reale Zeit und 1,17 Stunden auf ein Zeitarbeitskonto angesammelt werden müssen um auch in den Werksferien writer Lohn zu erhalten. Der Arbeitsvertrag ist befristet für 6 Monate.
    Bedeutet das dad ich kein Urlaubsgeldabspruch habw und wenn ich nicht Arbeite sowie an Feiertagen auch kein Geld erhalte. Somit fiese Freiräume mit bereits geleisteten Stunden gezahlt werden dürfen, cwas nun auch so weniger Lohn im bestehenden Zeitraum führt. Da auch der Lohn erst im Folgemont des 15ten für einen erarbeiteten Monat gezahlt wird. Ist das rechtlich korrekt so?

    Antworten
  2. Udo meint

    2. Februar 2021 at 15:53

    Hallo ich bin in festeinstellung! Wenn ich krank/Urlaub bin bekomme ich 173 Stunden bezahlt! Jetzt hat der Chef so viele Mitarbeiter eingestellt das wir nicht mehr auf 173 Stunden kommen! Jetzt will er auch nur die 150 Stunden bezahlen, geht das?

    Antworten
  3. Nils E. meint

    18. November 2020 at 10:43

    Hallo, danke für diese Erklärung des Unterschieds zwischen Lohn und Gehalt. Leider habe ich momentan ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich werde nicht nach Lohntarif für unsere Branche bezahlt und er weigert sich, diesen anzuerkennen. Nun werde ich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und mich beraten lassen. Danke nochmals für diese ersten wichtigen Informationen!

    Antworten
  4. Serhat A. meint

    22. Juni 2020 at 20:45

    Moin, mein AG hat mich fristgerecht gekündigt und den mir noch zustehenden Urlaub gegeben. Den vollen Umfang an Einsatz für den Betrieb, also meine Arbeitsleistung wurde prompt nicht mehr gezahlt, obwohl die Buchhaltung noch meine Stunden einforderte. Bin in der Nachtschicht tätig und auch das mir zustehende Entgelt (Nachtzulage) wurde auch nicht gezahlt.

    Nun stehe ich da, ohne Gehalt und meine Kosten sind für diesen Monat nicht gedeckt worden. Was nun ?

    ALLERDINGS hatte ich eine offene Summe von 950 € die mir der AG sofort abgezogen und nicht erbrachte Arbeitsleistung gezahlt hat, wie den Nachtzulage die ebenfalls fehlt.

    Bin ratlos

    Antworten
  5. Hüther meint

    9. Juli 2018 at 18:46

    Hallo meine Frage ist ich habe vor der Mindestlohn Einführung 0,50 € Lohn mehr bekommen als meine Kollegen. Als der Mindestlohn eingeführt wurde habe ich nur noch den Mindestlohn bekommen, also genauso viel wie meine Kollegen. War das rechtens?
    Und wir mussten ein Schreiben Unterschreiben das wir keine Sonn- Feiertags Zulagen mehr bekommen.Keine Schicht Zulagen so wie keine Spätschicht Zulage schon ab 20 Uhr jetzt erst ab 23 Uhr.War das rechtens.Ich bin der Einzigste Mitarbeiter der seit acht Jahren da arbeitet meine Kollegen sind neu. zur Info ich bin in einer Führungsposition Filialleitung Spielhalle

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 at 9:41

      Hallo Hüther,

      Sie sollten die Änderungen von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

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