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Was heißt „leistungsgerechte Entlohnung“?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 2. März 2022

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Grundsätzlich erfolgt eine Entlohnung für eine erbrachte Leistung. Doch wann ist diese leistungsgerecht? Und muss sie immer leistungsbezogen sein?

Im folgenden Ratgeber finden Sie für die leistungsgerechte Entlohnung eine ausführliche Definition.
Im folgenden Ratgeber finden Sie für die leistungsgerechte Entlohnung eine ausführliche Definition.

Leistungsgerecht heißt dabei ganz allgemein, dass etwas einer Leistung entspricht oder angemessen ist. Dabei ist der Wortteil „gerecht“ entscheidend. Denn bei einer leistungsgerechten Entlohnung geht es nicht darum, dass jeder denselben Lohn bekommt, sondern dass die Arbeitsleistung angemessen vergütet wird.

Kurz & Knapp: Leistungsgerechte Entlohnung

Was ist eine leistungsgerechte Entlohnung?

Bei der leistungsgerechten Vergütung zahlt der Arbeitgeber weitere variable Bestandteile zum Gehalt. Diese sind von den Leistungen des Mitarbeiters abhängig.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen hierfür Leistungsziele und Bewertungskriterien festlegen, anhand derer die Leistungen des Beschäftigten gemessen und beurteilt werden können.

Welche Modelle der leistungsgerechten Entlohnung gibt es?

Grundlage für eine leistungsgerechte Entlohnung kann z. B. eine vom Umsatz abhängige Zusatzvergütung sein. Oder der Arbeitgeber zahlt seinem Mitarbeiter einen Bonus, wenn dieser eine bestimmte Quote erreicht.

Wie eine leistungsgerechte Entlohnung aussieht und welche Personalpolitik in den meisten Fällen dahinter steckt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & Knapp: Leistungsgerechte Entlohnung
  • Allgemeines zur Entlohnung
    • Auf dem Weg zur Entlohnung nach Leistung: Lohnfindung
    • Leistungsgerechte Entlohnung – Mögliche Gründe für dessen Einführung
  • Verschiedene Lohnformen für eine leistungsgerechte Entlohnung

Allgemeines zur Entlohnung

Die Entlohnung ist eine zentrale Aufgabe der Personalpolitik beziehungsweise eine Grundfunktion des Personalwesens. Dabei ist der arbeitsrechtliche Zusammenhang zwischen Arbeitsentgelt und Arbeitsleistung, wie gezeigt, entscheidet, der durch § 611 Bürgerliches Gesetzbuch geprägt ist.

Dieser Paragraph legt dar, welche vertragstypischen Pflichten beim Dienstvertrag gelten. Im § 611 Abs. 1 BGB ist Folgendes zu finden:

Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.“

Damit ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein vereinbartes Arbeitsentgelt beziehungsweise eine Vergütung zu zahlen. Der Arbeitnehmer ist hingegen dazu verpflichtet, eine Arbeitsleistung zu erbringen, die nach Inhalt, Umfang, Zeit und Ort spezifiziert ist.

Neben dem Arbeitsvertrag sind derartige Regelungen auch in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen festgehalten.

Wichtig! Die Entlohnung ist eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung der quantitativen und qualitativen Arbeitskraft in einem Unternehmen.

Auf dem Weg zur Entlohnung nach Leistung: Lohnfindung

Für die Entlohnung nach Leistung ist zunächst die Lohnfindung entscheidend.
Für die Entlohnung nach Leistung ist zunächst die Lohnfindung entscheidend.

Bei der (Personal-)Entlohnung geht es zudem vor allem darum sehr unterschiedliche Leistungen in einem Unternehmen oder Betrieb zu entlohnen. Dies bedarf einer Lohnfindung, die eine leistungsabhängige Entlohnung erst ermöglicht.

Dabei sind Lohnsatzdifferenzierung, Lohnformdifferenzierung und Korrekturfaktoren zu berücksichtigen.

Unter der Lohnsatzdifferenzierung sind personenunabhängige Anforderungen zu verstehen, die mit einer Arbeitsaufgabe einhergehen. Um die entsprechende Arbeitsschwierigkeit zu ermitteln, bedarf es einer Arbeitsbewertung. Hierbei geht es also darum, verschiedene Schwierigkeitsstufen einzelner Arbeiten festzulegen.

Wohingegen die Lohnformdifferenzierung die individuelle erbrachten Leistungen meint. Dabei spielen die Wahl und der Einsatz bestimmter Lohnformen eine entscheidende Rolle für eine leistungsorientierte Entlohnung. Sie ist Ausdruck der Entsprechung von Lohn und Leistungsgrad.

Korrekturfaktoren, die das Personalwesen ebenso berücksichtigen muss, damit eine leistungsbezogene Bezahlung wirklich erfolgen kann, sind sozialer Natur. Auch externe Einflüsse, die durch den Arbeitsmarkt bestimmt werden, müssen hier berücksichtigt werden.

Dazu zählen:

  • Familienstand
  • Lebensalter
  • Betriebszugehörigkeit
  • Garantie des Lohnniveaus

Leistungsgerechte Entlohnung – Mögliche Gründe für dessen Einführung

Leistungsgerechte Entlohnungssysteme werden immer dann von Unternehmen oder ganzen Branchen eingeführt, wenn es um die Steigerung der Motivation und damit die erhoffte Erhöhung der Produktivität gehen soll.

Folgende positiven Auswirkungen für das Unternehmen und die einzelnen Mitarbeiter erwarten Arbeitgeber von der Einführung einer leistungsgerechten Entlohnung:
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Belebung des Engagements
  • Steigerung der Arbeitsleistung
  • Erhöhen des Erfolgs für das Unternehmen

Verschiedene Lohnformen für eine leistungsgerechte Entlohnung

Geht es also um die individuell erbrachte Leistung, sind die Wahl und der Einsatz der Lohnformen entscheidend. Dabei sollte die Entgelthöhe dem Leistungsgrad entsprechen. Der Leistungsgrad bemisst sich nicht nur an der Aufgabe selbst, sondern auch an den Erfahrungen und Qualifikationen einzelner Arbeitnehmer.

Folgende Lohnformen sind in der Regel zu unterscheiden:

Eine erfolgsabhängige Entlohnung schließt eine Erfolgsbeteiligung mit ein.
Eine erfolgsabhängige Entlohnung schließt eine Erfolgsbeteiligung mit ein.
  • Zeitlohn: Die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer dem Unternehmen zur Verfügung stellt, wird vergütet. Hierbei liegt jedoch nur eine mittelbare Beziehung zwischen Lohnhöhe und erbrachter Leistung vor.
  • Akkordlohn: Hierbei besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen erbrachter Mengenleistung und Entgelthöhe. Die Zahlung erfolgt proportional zur gefertigten Stückzahl. Mittlerweile wird dies jedoch durch Tarifverträge erweitert.
  • Prämienlohn: Dieser setzt sich aus einem Grundlohn und einer Prämie zusammen. Die leistungsbezogene Entlohnung, Prämie, kann nach quantitativen oder qualitativen Gesichtspunkten bemessen werden. Bezugsgrößen können neben Menge und Güte auch Nutzungszeit, Wartungszeit, Auslastungen oder Stoffeinsatz sein.
  • Pensumlohn: Diese Form der leistungsgerechten Entlohnung stellt die erwartete Leistung in den Mittelpunkt. Diese wird vorab vereinbart und auch vergütet. Ähnlich wie beim Prämienlohn wird ein Grundlohn gezahlt, zu dem nach erbrachtem Pensum ein Zuschlag gerechnet wird. Die Zielvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind ausschlaggebend.

Daneben wird manchmal auch die Form des Beteiligungslohns unterschieden, der eine Erfolgsbeteiligung beinhaltet.

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Kommentare

  1. kemal özdemir meint

    21. Januar 2019 um 13:59

    nice 😉

    Antworten
  2. Marcel meint

    30. Mai 2020 um 19:17

    hallo

    wie ist es wenn es feiertage in der woche sind und mann braucht nicht arbeiten wie wirt dieser tag bezahlt oder nicht.

    Antworten

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