Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Vergütung
  • Leistungsorientierte Bezahlung

Was heißt leistungsorientierte Bezahlung?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Eine leistungsbezogene Vergütung oder erfolgsorientierte Vergütung sowie das sogenannte Bonussystem sind aktuelle Schlagworte in der Arbeitswelt.

In der Wirtschaft gibt es für die leistungsbezogene Vergütung viele Beispiele, unter anderem im Marketing, im Verkauf oder bei den Führungskräften.
In der Wirtschaft gibt es für die leistungsbezogene Vergütung viele Beispiele, unter anderem im Marketing, im Verkauf oder bei den Führungskräften.

Diese Art der Entlohnung gilt unter vielen als Stein der Weisen bei der Motivation der Mitarbeiter. Damit sollen sie gerecht und eben ihrer Leistung entsprechend bezahlt werden. Außerdem wollen viele Unternehmen damit schneller und effektiver die gesteckten Ziele erreichen. Doch was steckt konkret dahinter?

Kurz & knapp: Leistungsorientierte Bezahlung

Was ist eine leistungsorientierte Bezahlung?

Hier zahlt der Arbeitgeber eine variable Vergütung in Abhängigkeit von der Leistung des Arbeitnehmers – meist zusätzlich zum eigentlichen Gehalt. Die leistungsorientierte Bezahlung soll Mitarbeiter motivieren und ihre Arbeitsbereitschaft erhöhen.

Wie funktioniert das genau?

Zunächst bedarf es eines Maßstabs, um die Arbeit des Mitarbeiters bewerten zu können. Hierfür wird ein Leistungsprofil mit Bewertungskriterien erstellt. Mehr zur Vorgehensweise lesen Sie hier.

Wo ist eine leistungsorientierte Vergütung üblich?

Sie kommt vor allem in der freien Wirtschaft vor – insbesondere bei Führungskräften und im Bereich des Marketing. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) sieht ebenfalls ein solches Leistungsentgelt vor.

Was ist wirklich unter leistungsorientierter Bezahlung zu verstehen? Worauf sollten Sie als Arbeitnehmer achten? Welche Besonderheiten gibt es? Der folgende Ratgeber wird Ihnen diese und weitere Fragen beantworten.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Leistungsorientierte Bezahlung
  • Die leistungsorientierte Vergütung
    • Unterscheidung der Begrifflichkeiten für die leistungsorientierte Bezahlung
    • Wie sieht eine leistungsbezogene Bezahlung konkret aus?

Die leistungsorientierte Vergütung

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass es viele Bezeichnungen für diese Art der Vergütung gibt. Dabei gibt es unter anderem die leistungsgerechte Vergütung, erfolgsabhängige Vergütung oder ein leistungsbezogenes Entgelt. Bei diesen Begrifflichkeiten können feine Nuancen unterschieden werden, an denen sich das Gehalt oder eben die Vergütung messen. Die einen sprechen von einem Entsprechen, d. h. die Bezahlung muss leistungsgerecht sein. Die anderen setzen die Leistung mit einer bestimmten Form des Erfolgs gleich.

Unterscheidung der Begrifflichkeiten für die leistungsorientierte Bezahlung

Vorab werfen wir einen kurzen Blick auf die Begriffe Lohn und Gehalt, die oftmals synonym benutzt werden, aber sich in ihren Details unterscheiden.

  • Der Lohn beruht auf der erbrachten Arbeitsleistung und der Stundenlohnbasis. Faktoren wie Feiertage, Urlaub oder die Auftragslage können sich auf die Höhe des Lohns auswirken.
  • Unter dem Gehalt versteht man eher einen fixen Lohn, also einen genau festgelegten Betrag, der in bestimmten Intervallen ausgezahlt wird und sich weniger an der konkreten Arbeitsleistung in einem bestimmten Arbeitszeitraum orientiert. Grob können Sie demnach davon ausgehen, dass das Gehalt fix, der Lohn variabel ist.

Was heißt leistungsgerechte Vergütung?

Generell versteht man unter leistungsorientierter Vergütung variable Lohnbestandteile, die leistungsabhängig, also gemäß einer erbrachten Leistung, dem Arbeitnehmer gezahlt werden. Die leistungsorientierte Bezahlung wird in vielen Fällen auch als Leistungslohn bezeichnet. Neben der verbrachten Anwesenheitszeit innerhalb des Betriebs wird auch die vollbrachte Leistung berücksichtigt und vergütet.

Eine leistungsbezogene Prämie wird immer zusätzlich und gleichmäßig zum leistungsunabhängigen Grundlohn gezahlt.
Eine leistungsbezogene Prämie wird immer zusätzlich und gleichmäßig zum leistungsunabhängigen Grundlohn gezahlt.

Dabei gelten für den Leistungslohn in erster Linie quantitative Produktionsmaßstäbe als Berechnungsbasis. Demnach ist diese leistungsabhängige Entlohnung nicht ganz unumstritten, da es nur um die Stückzahlen sowie die harten Fakten geht und die Qualität oder die persönlichen Fähigkeiten einzelner Mitarbeiter außen vor lässt. Der Leistungslohn bringt seine Vor- und Nachteile mit sich.

Für gewerbliche Arbeitsplätze wird in der Regel der Begriff vom Leistungsentgelt verwendet.

Fach- oder Führungskräfte erhalten demgegenüber eher die sogenannte leistungsorientierte Vergütung oder eine Provision. Auch in den Bereichen des Vertriebs und Verkaufs spricht man von einer derartigen Entlohnung.

Für eine hohe Leistungsvergütung im Jahr benutzt man eher den Ausdruck Bonus.

Arbeitsentgelt-Systeme, bei denen die Bezahlung direkt an die geleistete Arbeit oder halt Leistung gekoppelt ist, basieren auf den Überlegungen von Frederick Winslow Taylor, einem amerikanischen Ingenieur und dem Begründer der Arbeitswissenschaft. Nach ihm soll eine Entlohnung auf Basis der Leistung die Produktivität der Arbeiter steigern. Dieses Gedanken stehen ganz im Zeichen des Materialismus.

Wie sieht eine leistungsbezogene Bezahlung konkret aus?

Eine solche Bezahlung erfolgt in aller Regel nach einer dreistufigen Vorgehensweise.

  • Es müssen die Kriterien festgelegt werden, nach denen die Beurteilung der Beschäftigung erfolgen soll.
  • Es muss dargestellt und aufgezeigt werden, inwieweit der Arbeitnehmer diese Kriterien erfüllt.
  • Die Beschäftigtenleistung muss an die Entgeltstruktur gekoppelt werden.
In vielen Fällen ist die leistungsorientierte Vergütung ein gutes Beispiel für die Verbesserung der Ziele einzelner Mitarbeiter.
In vielen Fällen ist die leistungsorientierte Bezahlung ein gutes Beispiel für die Verbesserung der Ziele einzelner Mitarbeiter.

Die Kriterien, die der Beurteilung der Mitarbeiter dienen, sind als Ziele zu verstehen, die das Unternehmen oder eben kleinere Einheiten innerhalb dieses Komplexes erfüllen wollen. Sie richten sich nach der Anzahl verkaufter Produkte, nach der Kundenzufriedenheit oder nach der Anzahl neugewonnener Kunden selbst.

Die Definition geeigneter Ziele ist oft am schwierigsten und ist von Fall zu Fall zu betrachten. Neben finanziellen Zielen, die von Kennzahlen abhängen, können auch qualitative Ziele (wie die Zufriedenheit der Mitarbeiter oder Kunden) im Vordergrund stehen. Eine leistungsabhängige Vergütung ist schließlich besonders interessant, wenn es um die Verbesserung der persönlichen Ziele einzelner Mitarbeiter geht.

Maßstäbe für eine leistungsgerechte Entlohnung können die Fähigkeiten oder das Wissen der einzelnen Arbeitnehmer sein sowie verschiedene Verhaltensindikatoren.

Die Einführung einer leistungsgerechten Bezahlung hat unterschiedliche Gründe. Wie bereits erwähnt, ist ein Hauptargument für die Leistungsvergütung die Steigerung der individuellen Motivation der Mitarbeiter. Diese zieht wiederum weitere positive Effekte für das Unternehmen nach sich. Denn ein motivierter Arbeiter ist in der Regel auch produktiver. Zudem erhöht sich in vielen Fällen bei der Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung, die Identifikation mit den Unternehmenszielen.

Ein leistungsbezogenes beziehungsweise leistungsorientiertes Gehalt sollte auf jeden Fall den unternehmerischen Gegebenheiten sowie den individuellen Fähigkeiten der Arbeitnehmer angepasst sein. Dabei sollte in aller Regel ein Bonussystem für Mitarbeiter nachvollziehbar und soweit wie möglich transparent sein. Erst dadurch können die gewünschten Effekte für eine leistungsorientierte Bezahlung greifen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (138 Bewertungen, Durchschnitt: 4,09 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Gehalt: Das Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer
  • Löhne: Vergütung für geleistete Arbeit
  • Vergütung: Was ist darunter zu verstehen?
  • Elternzeit für das Pflegekind – besteht ein Anspruch für Pflegeeltern?
  • Elternzeit: Wird das Gehalt weiterhin gezahlt?
  • Leistungsgerechte Entlohnung: Was bedeutet das?
  • Die Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag: Deadline für Ansprüche
  • GEW – Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft
  • Mindestlohn in Österreich – Gibt es eine gesetzlich definierte Lohnuntergrenze?
  • Mobbing am Arbeitsplatz – eine Belastung für die Gesundheit

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Nator meint

    19. Februar 2025 at 13:15

    Darf eine von beiden Seiten Unterschriebene LOB im Nachhinein nochmal neu gemacht werden?!

    Antworten
  2. Katrin meint

    22. Februar 2023 at 16:25

    Ich bekomme ein leistungsbezogenes Gehalt mit unterschiedlichen Vergütungen, z.b. ab einer bestimmten Menge bekomme ich einen anderen Satz bezahlt oder ich habe Teile zu erledigen, die einen eigenen Satz haben.
    Kann ich von meinem AG erwarten, dass er alle Vergütungen auflistet, sodass ich die Zahlen nachvollziehen kann? Ist das gesetzlich geregelt?
    Ich bekomme zwar eine wöchentliche Abrechnung, nur stimmt die nie und das weiß der AG auch.

    Antworten
  3. Uwe meint

    1. Februar 2022 at 16:47

    Kann die LOB auf Grund von Krankheitsbedingten Ausfall verweigert werden.Muß diese vom Arbeitgeber auch begründet werden

    Antworten
  4. Michael meint

    30. Januar 2021 at 15:49

    Mein Vorgesetzter hat nach dem LOB Gespräch und nachdem ich eine gut Bewertung mit meiner Unterschrift bestätigt habe meine Bewertung um 5 von 10 Punkten verschlechtert ohne mich zu informieren. Er hat einfach mit der Korrektur Maus das Kreuz bei 10 entfern und bei 5 gesetzt. Ich bin mir sicher, dass er dies nach meiner Unterschrift nicht darf. Oder?

    Antworten
  5. Celine F. meint

    16. November 2020 at 15:05

    Guten Tag,
    Muss mein Arbeitgeber die leistungsorientierte Vergütung auch während den Mutterschutz zahlen?

    Antworten
  6. Petra M. meint

    2. November 2020 at 10:36

    Hallo
    Ich hätte das LOB Gespräch, habe aber im Oktober gekündigt. Jetzt Im November bekam man die Auszahlung. Ich nicht auf Grund meiner Kündigung. Ist das rechtens? Ich habe doch für dieses Geld gearbeitet.

    Antworten
  7. Ekkehard meint

    5. September 2019 at 17:53

    Mein Betrieb fordert die L.O.B. Zahlung zurück ( Fehler des Betriebes, Fristen wurden eingehalten) . Allerdings soll ich den Bruttobetrag zurückzahlen der natürlich viel höher liegt als der Betrage den ich ausgezahlt bekommen habe.
    Bin ich verpflichtet, mich um die abgezogenen Steuern und Sozialabgaben selber zu kümmern oder macht es sich da mein Arbeitgeber etwas einfacher ?
    MfG

    Antworten
  8. Zeinhom meint

    27. März 2019 at 7:48

    Im Ebay Bewertungssystem hat ein Käufer bei der Bewertung des Verkäufers nur die 3 Buchstaben L.O.B mit zwei Pünktchen dazwischen! Es ging um ein verkauftes Bild mit Rahmen. Im Email-austausch vor Abgabe der Bewertung hat der Käufer von Mängel gesprochen die nach Auffassung des Verkäufers eine Suche nach einem Haar in der Suppe klingen. Der Verkäufer hat bis jetzt keine Bewertung abgegeben. Könnte es hier bei der vom Verkäufer abgegeben Bewertung ( L.O.B) um die selbe Abkürzung handeln, also Leistunstungs orientierte Bezahlung?

    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
  9. Rainer meint

    22. Oktober 2018 at 23:40

    Ist eine leistungsbezogene Vergütung an irgendeinem Tarifvertrag gebunden oder kann ein AG die Indikatoren von Fall zu Fall nach seinen Vorstellungen ändrn? Gibt es bei dieser Vergütungsform die Sicherung eines Grundeinkommens, dass mit der Steigerung der Leistung auch lohntechnisch ansteigt? Die Definition Leistung ist frei und individuell von Unternehmen zu Unternehmen. Um mehr zu verdienen, muss dementsprechend auch die Leistung steigen. Was, wenn die Leistung aus der Natur der Arbeit nur dann steigerungsfähig ist, wenn geltendes Recht außer Acht gelassen wird?

    Antworten
  10. Marco meint

    10. Januar 2018 at 21:41

    hallo , mich interessiert ob es rechtens ist das ein Arbeitgeber die Bezugsparameter ( Tonnen/Monat , Verbrauch / Tonne , etc ) ,zur Ermittlung des Leistungsanteils im Lohn , frei verändern darf und wo man rechtliche hinweise darauf findet.

    MfG
    Marco

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. Februar 2018 at 8:56

      Hallo Marco,
      bitte wenden Sie sich mit diesen Fragen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige