Key Facts
- Das Leistungsentgelt (auch Leistungslohn) ist eine Vergütungsform, bei der die Höhe des Lohn direkt von der individuellen Arbeitsleistung abhängt.
- Es gibt verschiedene Arten des Leistungslohns, darunter Prämienlohn, Akkordlohn und Leistungsprämie.
- Im öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt das Leistungsentgelt 2% der jährlichen Gehaltssumme und wird in der Regel im März des Folgejahres zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt.
Was ist der Leistungslohn: Eine Definition
Inhalt
Der Leistungslohn, auch als Leistungsentgelt bekannt, ist eine besondere Form des Arbeitsentgelts, bei der die Höhe der Vergütung direkt von der individuell erbrachten Arbeitsleistung der Beschäftigten abhängt. Diese Entlohnungsmethode zielt darauf ab, Mitarbeiter durch finanzielle Anreize zu höherer Leistung zu motivieren.
Es gibt verschiedene Arten, wie Sie das Leistungsentgelt erhalten können. Beispiele dafür sind:
- Prämienlohn: Hierbei erhalten Sie neben einem Grundgehalt zusätzliche Prämien für erbrachte Leistungen.
- Akkordlohn: Diese Form orientiert sich an der Menge der erbrachten Arbeitsleistung.
- Leistungsprämie: Diese Zielprämie wird auf Grundlage einer Zielvereinbarung gezahlt.
Die generellen Voraussetzungen für einen Leistungslohn
Zunächst sind klare Leistungskriterien erforderlich, die messbar und nachvollziehbar definiert sind, um eine objektive Beurteilung der Arbeitsleistung zu ermöglichen. Transparenz spielt dabei eine entscheidende Rolle: Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter vorab über die Leistungsvorgaben und informieren.
Zudem sollten die Berechnungsgrundlagen verständlich kommuniziert und in der Lohnabrechnung ersichtlich sein. Damit das Leistungsentgelt funktioniert, muss Messbarkeit der Leistung durch geeignete Systeme gewährleistet sein, die eine zuverlässige und objektive Erfassung der Arbeitsleistung ermöglichen
Darüber hinaus sollten die Zielvorgaben realistisch und motivierend sein, ohne übermäßigen Druck auszuüben. Faire Arbeitsbedingungen sorgen dafür, dass alle betroffenen Beschäftigten unter gleichen Voraussetzungen arbeiten. Zudem ist beim Leistungsentgelt ein existenzsichernder Grundlohn erforderlich, der nicht vollständig von der individuellen Leistung abhängt.
Unterschied zwischen Zeitlohn und Leistungslohn
Ob es sich um einen Zeit- oder Leistungslohn handelt, hängt von der Bemessungsgrundlage für die Vergütung ab.
Im Gegensatz zum Leistungsentgelt – bei dem sich die Vergütung nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung richtet – erfolgt die Bezahlung beim Zeitlohn ausschließlich auf Basis der geleisteten Arbeitszeit, unabhängig von der erbrachten Leistung. Häufige Formen des Zeitlohns sind Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatslöhne.
Sowohl Zeit- als auch Leistungslohn haben eigene Vor- und Nachteile. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Aspekte:
| Lohnform | Vorteile | Nachteile | Typische Berufe |
|---|---|---|---|
| Zeitlohn | - Planungssicherheit für Arbeitnehmer - Fokus auf Qualität statt Quantität - Einfache Berechnung - Geeignet für komplexe, kreative Aufgaben | - Keine direkten Leistungsanreize - Kann Motivation beeinträchtigen - Keine Möglichkeit, Einkommen durch Mehrarbeit zu steigern | - Bürojobs - Gesundheitswesen (z.B. Ärzte, Krankenpfleger) - Lehrer |
| Leistungslohn | - Direkte Verknüpfung von Leistung und Vergütung - Kann Produktivität steigern - Möglichkeit, Einkommen durch Mehrleistung zu erhöhen | - Kann zu Stress und Überarbeitung führen - Qualität kann unter Zeitdruck leiden - Schwieriger zu berechnen - Weniger Planungssicherheit für Arbeitnehmer | - Vertrieb und Verkauf Produktion (z.B. Akkordarbeit) - Handwerk - Logistik |
Der Zeitlohn eignet sich besonders für Tätigkeiten, bei denen die Qualität im Vordergrund steht oder die Leistung schwer messbar ist, wie z.B. in der Verwaltung oder im Gesundheitswesen. Der Leistungslohn hat seine Vorteile vor allem in Bereichen mit klar messbaren Ergebnissen, wie im Vertrieb oder in der Produktion.
Wann besteht Anspruch auf Leistungsentgelt im TVöD?
Grundsätzlich haben alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, Anspruch auf die leistungsorientierte Bezahlung. § 18 TVöD ist dabei die Grundlage, aus der dieser Anspruch resultiert.
Das Leistungsentgelt hat zum Ziel, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern sowie Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz zu stärken:
Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.
Wie berechnen Sie das Leistungsentgelt im TVöD?
Nach § 18 TVöD wird beim Leistungsentgelt die Berechnung auf folgenden Grundlagen durchgeführt:
- Die Ermittlung des Leistungsentgelts erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, bei dem zunächst das Leistungsniveau der Beschäftigten bewertet und dann die Verteilung der Finanzmittel festgelegt wird.
- Kriterien für die Bewertung können u.a. sein: Arbeitsmenge, Arbeitsqualität, Kundenorientierung und Teamfähigkeit. Die genaue Ausgestaltung der Kriterien und des Bewertungssystems wird durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen geregelt.
Das Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst beträgt insgesamt 2 Prozent der monatlichen Gehälter aller TVöD-Beschäftigten des Arbeitgebers aus dem Vorjahr. Doch wann wird das Leistungsentgelt im TVöD ausgezahlt? Dies geschieht jährlich zusätzlich zum Tabellenentgelt, in der Regel mit der Entgeltabrechnung für den Monat März des Folgejahres.
Leistungsentgelt im TVöD: Berechnung an einem Beispiel
Ein öffentlicher Arbeitgeber mit 100 Beschäftigten zahlt im Durchschnitt 3.000 Euro pro Monat. Die gesamte Jahresentgeltsumme beträgt somit 3,6 Millionen Euro. Davon werden 2 Prozent (72.000 Euro) für das Leistungsentgelt bereitgestellt.
Die Verteilung erfolgt nach Punkten (z. B. 0–100). Angenommen, der Punktwert beträgt 10 €, dann ergibt sich:
- Mitarbeiter A (90 Punkte): 900 Euro
- Mitarbeiter B (75 Punkte): 750 Euro
- Mitarbeiter C (60 Punkte): 600 Euro
Zum Leistungsentgelt im TVöD gelten ohne Betriebsvereinbarung folgende Regelungen:
- Beschäftigte erhalten ein undifferenziertes Leistungsentgelt in Höhe von sechs Prozent ihres individuellen Tabellenentgelts für den Monat September des Vorjahres.
- Diese Auszahlung erfolgt in der Regel mit dem Dezembergehalt des Folgejahres.
Anspruch auf Leistungsentgelt bei Altersteilzeit haben alle Beschäftigen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Gemäß § 24 Abs. 2 TVöD erhalten Teilzeitbeschäftigte alle Entgeltbestandteile anteilig nach dem zeitlichen Umfang ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit. Für Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell gelten hinsichtlich der Leistungsbewertung die Ausführungen zur Teilzeitarbeit.
FAQ: Leistungsentgelt
Das Leistungsentgelt nach TVöD § 18 ist eine zusätzliche, leistungsabhängige Vergütung im öffentlichen Dienst, die neben dem regulären Lohn gezahlt wird. Es soll die Arbeitsmotivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten fördern.
Ein typisches Beispiel für Leistungslohn ist der Akkordlohn in der Fertigungsindustrie. Dabei erhält ein Mitarbeiter einen Grundlohn plus einen zusätzlichen Betrag pro produzierter Einheit, was die Produktivität steigern soll. Weitere Beispiele finden Sie hier.
Grundsätzlich haben alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, Anspruch auf das Leistungsentgelt. Wie es berechnet wird, erfahren Sie an dieser Stelle.
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