Key Facts
- Grundsätzlich dürfen Sie Kurzarbeit ablehnen.
- Lehnen Sie Kurzarbeit ab, kann es unter Umständen zu einer Änderungskündigung durch Ihren Arbeitgeber kommen.
- Der Betriebsrat muss vom Arbeitgeber mit einbezogen werden. Wenn er nicht zustimmt, kann die Kurzarbeit nicht ohne Weiteres verordnet werden.
Unter welchen Bedingungen kann ein Arbeitnehmer Kurzarbeit ablehnen?
Inhalt
Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu erhalten. Dazu reduzieren die Mitarbeiter ihre Stunden. Sie arbeiten weniger und verdienen dementsprechend weniger Geld. Um das auszugleichen, zahlt die Agentur für Arbeit unter Umständen Kurzarbeitergeld.
Da Kurzarbeit mit teilweise erheblichen Entgelteinbußen einhergeht, wollen manche Mitarbeiter diesen Schritt nicht mitgehen und weiterhin ihre volle Arbeitszeit erfüllen. Für sie stellt sich die Frage, ob Kurzarbeit abgelehnt werden kann.
Ihr Chef darf, auch wenn Sie die Kurzarbeit rechtmäßig abgelehnt haben, Minusstunden anordnen. Allerdings erhalten Sie in diesem Fall weiterhin Ihr volles Gehalt.
Grundsätzlich müssen Mitarbeiter der Kurzarbeit nicht zustimmen. Der Chef kann sie nicht aus heiterem Himmel anordnen und erwarten, dass seine Belegschaft ihn unterstützt. Allerdings gibt es in den meisten Fällen Vereinbarungen, die dem Chef erlauben, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter für eine bestimmte Phase zu reduzieren.
Wann muss ich der Kurzarbeit zustimmen?
Der Chef kann die Kurzarbeit nicht einseitig verhängen. Er muss sich mit seiner Belegschaft abstimmen. Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers reicht nämlich nicht als Begründung für Kurzarbeit aus. Das Ablehnen durch den Arbeitnehmer ist in diesem Fall absolut erlaubt.
Die Zustimmung des einzelnen Mitarbeiters ist trotzdem nicht in jedem Fall erforderlich. Die Kurzarbeit kann auch auf der Grundlage bestimmter Vereinbarungen angeordnet werden. Dazu gehören:
- Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat
- Tarifvertrag
- Klausel im Arbeitsvertrag
Wenn eine dieser schriftlichen Abmachungen existiert und sie dem Arbeitgeber erlauben, Kurzarbeit unter bestimmten Bedingungen zu verhängen, dürfen Sie als Mitarbeiter die Kurzarbeit nicht ablehnen.
Der Arbeitgeber muss alles tun, um Kurzarbeit zu verhindern. Sie ist das letzte Mittel, um Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden. Bevor er sie verhängen kann, muss Ihr Chef andere Optionen wahrnehmen, um seine finanzielle Situation zu verbessern. Er muss außerdem prüfen, ob Sie in einer anderen Abteilung eingesetzt werden können, bevor er Ihre Arbeitszeit reduzieren darf. Tut er dies nicht, dürfen Sie die Kurzarbeit unter Umständen ablehnen.
Kann Kurzarbeit vom Betriebsrat abgelehnt werden?
Existiert bei Ihnen ein Betriebsrat, ist es laut § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) seine Aufgabe über die „vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“ mitzubestimmen. Dementsprechend kann der Betriebsrat auch die Kurzarbeit ablehnen, wenn der Arbeitgeber sie vorschlägt.
Sollte es zu keinem Kompromiss zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat kommen, wird laut Gesetz die Einigungsstelle angerufen. Dieses Gremium besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und mehreren Beisitzern, die zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgewählt werden.
Ist eine Kündigung wegen der Ablehnung der Kurzarbeit rechtens?
Existieren eine Betriebsvereinbarung, ein Tarifvertrag oder eine Klausel im Arbeitsvertrag, muss der Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen. Sollten diese Abmachungen jedoch nicht bestehen dürfen Sie die Kurzarbeit ablehnen, ohne eine Kündigung zu fürchten.
Allerdings gibt es in der Praxis einige Einschränkungen. Deswegen sollten Sie im Zweifel einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Sie Kündigungsschutz haben, bevor Sie die Kurzarbeit ablehnen. Eine Änderungskündigung kann Ihr Arbeitgeber nämlich aussprechen. Dabei bietet Ihr Chef Ihnen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen (Kurzarbeit) an. Sollten Sie dem nicht zustimmen, endet Ihre Anstellung.
Bei der Änderungskündigung ist entscheidend, ob Ihr Arbeitgeber das Maßregelungsverbot nach § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beachtet. Sollte die vorgeschlagene Änderung zu Ihrem Arbeitsvertrag der Weg sein, mit der Ihr Chef Ihnen die Ablehnung der Kurzarbeit heimzahlen möchte, ist sie unrechtmäßig.
Ein Angebot, welches die wirtschaftlichen Zwänge des Unternehmens berücksichtigt, ist grundsätzlich zusätzlich. Falls ein Mitarbeiter die Anpassung des Arbeitsverhältnisses ablehnt, ist eine Änderungskündigung legitim.
So erging es einer Friseurin, die Kurzarbeit ablehnte und aus diesem Grund eine Änderungskündigung erhielt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg bestätigte in seinem Urteil vom 18. März 2021 (Az. 4 Sa 413/20) die Gültigkeit der Kündigung. Dementsprechend sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie Kurzarbeit ablehnen. Unangenehme Folgen wie eine Änderungskündigung können Ihnen unter Umständen bevorstehen, selbst wenn Sie berechtigt waren, die Reduzierung Ihrer Arbeitszeit zu verweigern.
Kann das Arbeitsamt Kurzarbeit ablehnen?
Die Agentur für Arbeit ist die Behörde, die für das Kurzarbeitergeld zuständig ist. Die Leistung soll sicherstellen, dass die Entgeltverluste der Arbeitnehmer aufgrund der Kurzarbeit aufgefangen werden können.
Den Antrag für das Kurzarbeitergeld stellt der Arbeitgeber schriftlich in dem Monat, in dem der Arbeitsausfall erfolgt. Außerdem muss er eine Stellungnahme des Betriebsrats oder alternativ eine Einverständniserklärung der betroffenen Beschäftigten einreichen.
Wenn die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bestehen, bewilligt die Agentur für Arbeit die Leistung. Wenn jedoch die Bedingungen nicht erfüllt sind oder der Antrag unvollständig ist, kann die Kompensation der Kurzarbeit vom Arbeitsamt abgelehnt werden.
Es handelt sich hierbei also bei der Ablehnung der Kurzarbeit durch die Arbeitsagentur in erster Linie um eine Verweigerung des Kurzarbeitergeldes. Diese hat für den Arbeitgeber dramatische Folgen. Er muss bei einer Verweigerung des Kurzarbeitergeldes das volle Gehalt weiterzahlen.
FAQ: Können Sie als Arbeitnehmer Kurzarbeit ablehnen?
Grundsätzlich ja. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen eine Änderungskündigung erhalten können. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, muss die Einigungsstelle eingeschaltet werden. Sie trifft die letztendliche Entscheidung.
Wenn Sie der Kurzarbeit nicht zustimmen, können die Folgen eine Änderungskündigung beinhalten. Wenn tatsächlich eine Grundlage für die Kurzarbeit vorlag, ist der Schritt in der Regel rechtmäßig.
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