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Kündigung vor Arbeitsantritt: Besteht diese Option?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Mit großer Sicherheit sind wohl die meisten Arbeitsuchenden erst einmal erleichtert, sobald sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Schließlich verdienen sich die Brötchen nicht von allein und die Rechnungen werden auch nicht weniger.

Arbeitsvertrag kündigen: Ist das vor Antritt der Stelle möglich?
Arbeitsvertrag kündigen: Ist das vor Antritt der Stelle möglich?

Doch was, wenn plötzlich ein anderer Arbeitgeber sein Interesse an einer Zusammenarbeit bekundet, bei dem sie sich ebenfalls beworben haben? In einer solchen Situation wären Sie nicht die erste Person, die sich fragt, ob eine Kündigung vor Arbeitsantritt überhaupt möglich ist.

Kurz & knapp: Kündigung vor Arbeitsantritt

Kann ich eine Kündigung vor Arbeitsantritt aussprechen?

Unter gewissen Umständen ist es möglich, eine Kündigung einzureichen, bevor das Arbeitsverhältnis beginnt. Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier.

In welchen Situationen ist eine Kündigung vor Stellenantritt ausgeschlossen?

Befindet sich allerdings eine Klausel im Arbeitsvertrag, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließt, besteht diese Option nicht.

Was geschieht, wenn ich die Stelle einfach nicht antrete?

Tauchen Sie einfach nicht auf der Arbeit auf, können Ihnen sowohl eine Vertragsstrafe als auch Schadensersatzzahlungen an den Arbeitgeber drohen.

Der Frage, wann eine Kündigung vor Arbeitsantritt eine Option ist, gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund. Außerdem erklären wir, was Sie bedenken sollten, wenn Sie einen Arbeitsvertrag vor Beginn kündigen möchten und informieren Sie gleichzeitig darüber, welche Folgen es haben kann, wenn Sie die Stelle nicht antreten.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Kündigung vor Arbeitsantritt
  • Das sollten Sie bei einer Kündigung vor Vertragsbeginn beachten
    • Welche Folgen kann es haben, wenn Sie die Arbeit einfach nicht aufnehmen?
  • Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen: Unser Muster hilft weiter

Literatur zum Thema Kündigung

Das sollten Sie bei einer Kündigung vor Vertragsbeginn beachten

Ob eine Kündigung vor Arbeitsantritt möglich ist, ergibt sich normalerweise aus Ihrem Arbeitsvertrag.
Ob eine Kündigung vor Arbeitsantritt möglich ist, ergibt sich normalerweise aus Ihrem Arbeitsvertrag.

Grundsätzlich können Sie von einem Arbeitsvertrag nicht zurücktreten, sobald er erst einmal geschlossen wurde. Daher bleibt Ihnen normalerweise nur die Möglichkeit der Kündigung vor Arbeitsantritt. § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zufolge sind Kündigungen im Arbeitsrecht nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

Weiterhin muss die im Vorfeld vereinbarte Kündigungsfrist gewahrt werden. Sollte ein Arbeitsvertrag keine Vorschriften dazu aufweisen, findet die gesetzliche Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats Anwendung. Wurde eine Probezeit vereinbart, liegt die Kündigungsfrist bei zwei Wochen. Je nachdem, wie viel Zeit noch bis zum Arbeitsbeginn ist, kann eine Kündigung vor Arbeitsantritt folgenden Ausgang nehmen:

  1. Sie „kündigen“ so früh vor Arbeitsantritt, dass das Arbeitsverhältnis gar nicht erst zustande kommt.
  2. Da die Frist aufgrund von Zeitmangel nicht mehr komplett vor Arbeitsbeginn eingehalten werden konnte, läuft das Arbeitsverhältnis noch für eine kurze Zeit.

Ist Letzteres der Fall, sind Sie dazu verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Auf der anderen Seite hat Ihr Arbeitgeber dann allerdings auch die Pflicht, Sie dafür zu entlohnen. Doch Vorsicht: In manchen Arbeitsverträgen befindet sich eine Klausel, die besagt, dass die Kündigungsfrist erst dann beginnt, wenn die Arbeit aufgenommen wurde. In einem solchen Fall ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht möglich.

Darüber hinaus entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 25. März 2004 (Az.: 2 AZR 324/03), dass eine Kündigung vom Arbeitsvertrag zwar noch vor Antritt der Stelle möglich ist, allerdings nur, wenn sich keine Formulierung darin befindet, die besagt, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist. Um sich abzusichern, schließen einige Arbeitgeber die Möglichkeit aus, einen Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt zu kündigen.

Welche Folgen kann es haben, wenn Sie die Arbeit einfach nicht aufnehmen?

Ist die Kündigung vor Dienstantritt unwirksam und Sie bleiben der Arbeit dennoch fern, kann eine Vertragsstrafe drohen.
Ist die Kündigung vor Dienstantritt unwirksam und Sie bleiben der Arbeit dennoch fern, kann eine Vertragsstrafe drohen.

Fällt die Option weg, vor Arbeitsantritt zu kündigen, ist es keine gute Idee, einfach nicht zur Arbeit zu erscheinen. In vielen Arbeitsverträgen befinden sich schließlich Klauseln zu einer möglichen Vertragsstrafe, sollte das Arbeitsverhältnis nicht angetreten oder nicht ordnungsgemäß beendet werden. Ist Ihre Kündigung vor Stellenantritt nicht wirksam und Sie lassen sich auf der Arbeit nicht blicken, kann eine solche fällig werden.

Wichtig: Die Vertragsstrafe bei einer unwirksamen Kündigung vor Arbeitsantritt und dem darauf folgenden Fernbleiben der Arbeit darf das Gehalt, welches bei einer sofortigen Kündigung (unter Einhaltung der jeweiligen Frist) zu zahlen gewesen wäre, nicht übersteigen! Bei einer vereinbarten Probezeit darf die Strafe daher beispielsweise nicht höher sein als das Gehalt für zwei Wochen Arbeit.

Weiterhin kann ein Wegbleiben von der Arbeit nach der unwirksamen Kündigung vor Arbeitsantritt zu Schadensersatz für den Arbeitgeber führen. Schließlich kommen Sie in diesem Fall Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nach, wodurch dem Arbeitgeber Nachteile entstehen.

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen: Unser Muster hilft weiter

Allgemein können Sie bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt unsere Vorlage verwenden. Bedenken Sie jedoch, dass Sie nur dann eine Kündigung vor Arbeitsbeginn aussprechen können, wenn diese Möglichkeit nicht von vornherein im Vertrag ausgeschlossen wurde oder die Kündigungsfrist erst mit der Arbeitsaufnahme beginnt.

Weiterhin sollten Sie beachten, dass es sich hierbei lediglich um ein Muster handelt, welches Sie je nach Ihren persönlichen Umständen noch anpassen müssen, um es als Kündigung vor Arbeitsantritt durch den Arbeitnehmer verwenden zu können.

Name Musterarbeitnehmer
Adresse Musterarbeitnehmer

Musterarbeitgeber
Musterabteilung
Adresse Musterarbeitgeber

Datum: xx.xx.xxxx

Kündigung des Arbeitsvertrags vom xx.xx.xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Frist zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte Sie, mir eine Bestätigung der Kündigung sowie das Datum des Beendigungszeitpunkts schriftlich zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

—————————————————
Unterschrift Musterarbeitnehmer

kuendigung-vor-arbeitsantritt-muster-vorschau
Laden Sie hier kostenlos das Muster für eine Kündigung vor Arbeitsantritt herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Kündigung vor Arbeitsantritt (Muster).doc
Kündigung vor Arbeitsantritt (Muster).pdf

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Kündigung:

Von der Kündigung zur Abfindung: Für gekündigte Arbeitnehmer und solche, die es werden können...
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  • Andreotti, Dr. Paul Anton(Autor)
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Kündigung im Arbeitsrecht: Ein Leitfaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitsrecht in der...
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Kommentare

  1. Lucypha meint

    23. Dezember 2022 at 10:15

    guten tag,
    ich habe einen festvertag bei meinem arbeitgeber für 2023 bekommen, kann mein AG diesen noch wiederrufen nachdem er und ich diesen unterschrieben haben.

    Antworten
  2. Konstanze meint

    25. Januar 2022 at 14:06

    Hallo.

    Ich hatte ein Vorstellungsgespräch und bekam eine mündliche Zusage. An dem selben Tag hatte ich vormittags auch ein Vorstellungsgespräch. Dieser hat sich ein paar Tage später gemeldet und mir auch zugesagt. Jetzt habe ich der anderen Stelle absagen wollen. Diese afrau jedoch sagt das geht nicht hätte einen mündlichen Vertrag.

    Ich habe keinen Vertrag oder dergleichen. Was sind jetzt meine Möglichkeiten. Kann ich die Stelle die ich möchte einfach antreten oder muss ich bei der anderen Stelle kündigen und wenn ja wie. Beginn wäre der 01.03.22 bei beiden Stellen.

    Antworten
  3. Nala meint

    3. September 2021 at 5:49

    Ich habe mich für ein Minijob beworben, und beim Bewerbungsgespräch gleich einen Personalbogen bekommen, die ich ausgefüllt weggeschickt habe. Kein Vertrag also wo ich mich orientieren könne.
    Wie sieht da aus, wenn ich vor Arbeitsbeginn austreten möchte?
    Die Stelle ist mor jetzt schon nicht ganz geheuer…

    MfG

    Antworten
  4. Hedwig meint

    6. Februar 2021 at 4:40

    Wenn ich einen Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn wieder kündigen möchte, wo finde ich dann die Bedingungen für den Tvöd?

    Antworten
  5. Heiko meint

    15. November 2020 at 16:01

    Ich habe im Oktober 2020 einen Arbeitsvertrag geschlossen, der am 01.01.2021 beginnt. Vereinbarte Probezeit 4 Wochen. Hierfür bin ich extra umgezogen und habe meine alte Stelle gekündigt (nach 6 Jahren).
    Nun hat mir mein neuer AG eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, da er dringend schon für sofort jemanden benötigt und nicht bis Januar warten kann.
    Darf er das einfach so, er weiss das ich wegen ihm umgezogen bin. Kann ich ihn für meinen Umstand (Miete, Arbeitssuche, Ausfall etc.) belangen?
    VG
    Heiko

    Antworten
  6. Holger S. meint

    25. November 2019 at 9:20

    Mein Arbeitsvertrag enthält Kündigung vor arbeitsbegun ausgeschlossen wenn ich krank bin u in der Probezeit darf ich dann kündigen

    Antworten

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