Das Bundeskabinett hat der Dritten Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zugestimmt und somit einen höheren Mindestlohn beschlossen. Wie viel Beschäftigte künftig mindestens verdienen müssen und welche Rolle die Mindestlohnkommission dabei spielt, lesen Sie hier.
Höherer Mindestlohn beschlossen: 10,45 Euro sind bis zum 1. Juli 2022 vorgesehen
Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 28. Oktober 2020