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  • Jahresurlaubsanspruch

Wie hoch ist der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Einer der Punkte, die einen Arbeitnehmer beim Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses neben Vergütung und Arbeitszeit am meisten interessieren, ist wohl ihr Urlaub. Wird das ganze Jahr über gearbeitet, fiebern die meisten doch auf die wenigen freien Tage regelrecht hin. Für den Jahresurlaub planen sie doch häufig Reisen in ferne Länder, die den Alltag vergessen lassen sollen. Nicht selten wird die Länge des Urlaubs jedoch als zu kurz empfunden.

In Deutschland existiert ein gesetzlicher Jahresurlaubsanspruch.
In Deutschland existiert ein gesetzlicher Jahresurlaubsanspruch.

Die Frage ist deshalb: Wie hoch ist überhaupt der Anspruch auf Jahresurlaub? Gibt es ein Gesetz dazu? Und was passiert mit dem übrigen Jahresurlaub bei Kündigung? Alltägliche fragen, deren Beantwortung sich dieser Artikel widmet.

Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch

Wie hoch ist der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr vor. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären dies entsprechend 20 Tage.

Ist auch ein höherer Jahresurlaubsanspruch möglich?

Ja, der Chef kann Ihnen vertraglich mehr Urlaubstage im Jahr einräumen. Weiterhin gibt es spezielle Personengruppen, die ohnehin einen höheren Urlaubsanspruch haben. Infos dazu finden Sie hier.

Was geschieht mit meinem Jahresurlaubsanspruch, wenn ich krank war?

Können Sie aufgrund einer Krankheit nicht auf der Arbeit erscheinen, werden die Fehltage nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Wenn Sie im Urlaub erkranken, werden Ihnen die Tage normalerweise gutgeschrieben. Dazu bedarf es jedoch in der Regel einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

Neben den Urlaubstagen müssen die meisten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Sie werden dem Jahresurlaubsanspruch nicht zugerechnet, sondern kommen noch oben drauf.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch
  • Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
    • Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?
    • Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch
    • Urlaub in der Probezeit – geht das?
    • Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?

Literatur zum Thema Urlaubsrecht

Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)

Wie viele freie Tage der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren muss, hat der Gesetzgeber in ein Gesetz gegossen – das zum Arbeitsrecht zählende Bundesurlaubsgesetz. Das Minimum an Urlaub dient den Arbeitnehmern als Erholung und ist damit Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Er wird bezahlt.

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ § 1 BurlG

Als Arbeitnehmer gelten in diesem Zusammenhang Arbeiter, Angestellte und Auszubildende wie auch arbeitnehmerähnliche Personen. Das heißt, einen Jahresurlaubsanspruch haben sowohl befristete als auch unbefristete Mitarbeiter, Teilzeitkräfte und auch Volontäre.

Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?

Wie hoch der Jahresurlaubsanspruch innerhalb eines Kalenderjahres ausfällt, variiert. Sie hängt davon ab, ob regelmäßig an vier, fünf oder sechs Tagen die Woche gearbeitet wird. Es gilt: Wer mehr arbeitet, dem steht auch ein längerer Mindestjahresurlaub zu.

Beruht das Arbeitsverhältnis auf einer Vier-Tage-Woche, stehen Ihnen mindestens 16 Tage Urlaub im Jahr zu. Arbeiten Sie fünf Tage in der Woche, kommen Sie auf mindestens 20 Tage. Bei einer Sechs-Tage-Woche müssen mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr bezahlt werden.

In Erfahrung bringen Sie den Urlaubsanspruch pro Jahr in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. In diesem einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die jeweiligen Rechte und Pflichten. Doch auch aus einem geltenden Tarifvertrag geht mit unter der Urlaubsanspruch für das Jahr hervor und der ist meistens höher als das, was das Bundesurlaubsgesetz als Jahresurlaub vorsieht. 30 Tage sind hier keine Seltenheit.

Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch

Jahresurlaub berechnen: Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, ist abhängig davon, wie viele Arbeitstage Ihre Woche hat.
Jahresurlaub berechnen: Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, ist abhängig davon, wie viele Arbeitstage Ihre Woche hat.

Die angegebenen Zeiten gelten für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer. Bestimmte Personen haben jedoch einen höheren Urlaubsanspruch im Jahr.

Dazu gehören beispielsweise Schwerbehinderte und Jugendliche. Hier sieht der Gesetzgeber höhere Werte vor.

Liegt bei einem Mitarbeiter eine anerkannte Schwerbehinderung vor, so hat dieser bei einer Fünf-Tage-Woche – laut § 125 Sozialgesetzbuch IX – mindestens einen Jahresurlaubsanspruch, der gesetzlich auf 25 Tage terminiert ist. Er erhält damit fünf Tage Urlaub pro Jahr mehr als ein unversehrter Bediensteter.

Gewährt der Arbeits- oder Tarifvertrag ein Mehr an Urlaub (über das Mindestmaß an 20 Tagen hinaus, so werden ihm bei einer Fünf-Tage-Woche darauf die zusätzlichen fünf Tage angerechnet. Bei einer viertägigen Arbeitstätigkeit pro Woche sind es entsprechend vier Tage Zusatzurlaub und bei sechs Tagen auch sechs Tage mehr.

Und wie hoch fällt der Mindesturlaub im Jahr für Jugendliche aus? Noch nicht volljährige Mitarbeiter werden besonders geschützt. Dies manifestiert sich nicht nur in den Regelungen zur Arbeitszeit, sondern auch ihrem Jahresurlaubsanspruch.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt in § 19, dass Minderjährige, die zum Anfang des Kalenderjahres:

  • noch nicht 16 Jahre alt sind, 30 Werktage bezahlten Erholungsurlaub im Jahr haben.
  • noch nicht 17 Jahre alt sind, einen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr von 27 Werktagen Minimum haben.
  • noch nicht 18 Jahre alt sind, mindestens 25 Werktage im Jahr freibekommen müssen.

Urlaub in der Probezeit – geht das?

Für die meisten Arbeitsverhältnisse werden Probezeiten vereinbart. In dieser Zeit haben sich Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu bewähren und es gelten andere Bestimmungen hinsichtlich der Kündigung. Kann ein Mitarbeiter denn nun in dieser Zeit Urlaub nehmen?

Grundsätzlich ja. Denn mit jedem abgelaufenem Monat der Betriebszugehörigkeit, erarbeitet sich der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (anteiliger Jahresurlaub). Ein Anrecht auf den vollen Jahresurlaubsanspruch hat er erst nach sechs Monaten. Der Gesetzgeber schützt hier die Interessen des Arbeitgebers, den ein längerer Urlaub gleich nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses womöglich hart trifft. Aus diesem Grund wurde eine Wartezeit eingeführt, die dazu führt, dass vorher der Jahresurlaub nur anteilig genommen werden kann.

Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?

Erkrankt ein Arbeitnehmer, wird diese Zeit nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen, da es sich nicht um eine Phase der Erholung, sondern der Genesung handelt. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass eine Erkrankung während des Urlaubs eintritt. Und was jetzt?

Wenn die Jahresurlaubsplanung von Grippe, Magenschmerzen oder einem gebrochenen Bein durchkreuzt wird, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden, der die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Nur, wenn Sie diesen Nachweis rechtzeitig dem Arbeitgeber vorlegen, rechnet dieser ebenjene Tage nicht dem Urlaub zu (§ 9 BurlG).

In diesem Zusammenhang stellt sich darüber häufig die Frage: Wann verfällt der Jahresurlaub? Beschäftigte haben die Möglichkeit, aufgelaufenen Resturlaub aus dem vorherigen Jahr für gewisse Zeit ins nächste Jahr mitzunehmen. In der Regel ist der Stichtag hier der 31. März des Folgejahres. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die übrigen Tage dann genommen werden, sonst kommt es dazu, dass der Jahresurlaub verfällt.

Stimmen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab und vereinbaren, dass die übrigen aus dem Jahresurlaubsanspruch hervorgehenden freien Tage auch nach dem 31. März genommen werden können, ist auch das rechtens und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.

Wie ist es um den Jahresurlaub bei Kündigung bestellt?

Jahresurlaub: Was gesetzlich festgelegt ist, darf nicht unterschritten werden.
Jahresurlaub: Was gesetzlich festgelegt ist, darf nicht unterschritten werden.

Entscheidet sich die eine oder andere Seite dazu, das Arbeitsverhältnis zu beenden, heißt das nicht, dass der Urlaubsanspruch damit hinfällig wird.

In der Praxis haben sich hier zwei verschiedene Wege etabliert. Entweder der Resturlaub wird gewährt oder er wird ausbezahlt. Doch hierbei ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten bei der Berechnung vom Jahresurlaub. Schließlich scheiden Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten aus. Und das hat Auswirkungen.

Erfolgt die Kündigung in der ersten Hälfte des Jahres, steht dem Angestellten ein Teil vom Jahresurlaubsanspruch zu. Und was passiert, wenn bis zu diesem Zeitpunkt schon zu viel Urlaub genommen wurde?

Hier können Ausgleichszahlungen auf Sie zukommen, wenn diese zum Beispiel in einem geltenden Tarifvertrag festgehalten sind. Im zweiten Halbjahr sieht es anders aus: Sie haben Sie einen Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub bei wirksamer Kündigung. Für diesen ist es jedoch unabdingbar, dass Sie im Unternehmen mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt waren.

Achtung: Wollen Sie von dieser Option Gebrauch machen, sollten Sie sich gewahr sein, dass der alte Arbeitgeber den neuen unter Umständen darüber informiert, dass Sie Ihren Jahresurlaubsanspruch bereits ausgereizt haben. Das bedeutet: Treten Sie anschließend einen neuen Job an, kann es sein, dass hier erstmal keinen Urlaub mehr nehmen können.

Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urlaubsrecht:

Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
  • Keller, Tanja(Autor)
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Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
  • Girstmair, Juliane(Autor)
15,73 EUR
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Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
  • Recht, G.(Autor)
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Heike meint

    6. September 2018 at 5:58

    Hallo und zwar würde mich mittlerweile interessieren ob das mit meinem Urlaub überhaupt so rechtens ist. Ich arbeite seit 2007 in der Firma und seit 2011 auf steuerkarte,bin Mutter und ich habe eigentlich nur einen Vertrag über 100 Std im Monat (früh/mittag/nacht, unregelmäßig, mal vier mal fünf tage in der woche, auch feiertags und Sonntage)und laut vertrag stehen mir 20 urlaubstage zu, alles schön und gut aber seit vier jahren arbeite ich allerdings immer mehr monatlich an stunden, so zwischen 120 und 140 stunden, unregelmäßig in der woche verteilt, wie gesagt mal arbeite ich an vier tagen in der woche, manchmal auch an fünf und auch (selten) an sechs tagen. mit unter sogar in einer woche in zwei bis drei verschiedene Schichten. Müsste mir da nicht rein theoretisch etwas mehr an urlaub zu stehen? denn auf nur 100 stunden monatlich komme ich schon lange nicht mehr, selbst im sommer urlaub hatte ich etwas über 70 stunden plus die 12 tage urlaub (ausnahmsweise gab es die geringe stunden Zahl trotz urlaub) die mir auch „bezahlt wurden“ schon länger fühle mich, auch auf andere dinge bezogen , leicht verarscht und ausgenutzt.

    Danke für die antwort und liebe grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      28. September 2018 at 12:44

      Hallo Heike,
      da wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir Ihren Fall auch nicht einschätzen und beurteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Tamara meint

    3. September 2018 at 17:43

    Guten Tag!
    Ich habe an 5 Tagen die Woche je 4 Stunden gearbeitet. In dieser Zeit habe ich 37 Urlaubstage angesammelt. Nun arbeite ich an 2 Tagen die Woche je 8 Stunden. Der Arbeitgeber sagt, ich müsse für einen neuen Urlaubstag nun 2 alte nehmen, da meine alten ja nur 4 Stunden wert waren und nicht 8, und ich sonst Minus machen würde. Ist das richtig?

    Antworten
  3. Margit meint

    1. September 2018 at 14:27

    Hallo,
    ich arbeite auf 450€ Euro Basis im Einzelhandel, maximal 3 Tage die Woche, insgesamt 9 Stunden. Ich hab im August eine Woche Urlaub genommen, dafür wurden mir 6 Urlaubstage abgezogen (18 Urlaubstage bekomme ich), obwohl ich in dieser Woche nur 3 Tage hätte arbeiten müssen. Mein Chef sagt, im Einzelhandel besteht eine 6 Tage Woche und deswegen werden mir bei einer Woche auch 6 Tage abgezogen. Ich finde das etwas fragwürdig. Ist das rechtens?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      28. September 2018 at 12:09

      Hallo Margit,
      ob das Vorgehen eines Arbeitgebers im Einzelfall rechtlich in Ordnung ist, können und dürfen wir nicht beurteilen, weil dies unter die Rechtsberatung fällt. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Christoph meint

    31. August 2018 at 8:33

    Hallo,
    ich habe eine 5 Tage Woche , Urlaub gesetzlich 20 Tage + 7 Tage Urlaub Zugabe vom Arbeitgeber, gesamt also 27 Urlaubstage – vertraglich geregelt. Nach 4 Jahre Beschäftigung habe ich jetzt im zweiten Halbjahr gekündigt. Demnach habe ich einen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Bezieht sich der Anspruch lediglich auf den gesetzlichen Urlaub (20 Tage) oder auf den kompletten Urlaub (27 Tage)?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      24. September 2018 at 10:36

      Hallo Christoph,

      wie sich Ihr Anspruch gestaltet, sollte im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Der gesetzliche Anspruch sollte aber in jedem Fall bestehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Claudia meint

    31. August 2018 at 1:48

    Guten Tag,
    Ich habe folgende Frage.
    Ich habe für dieses Jahr noch komplette 30 Tage Urlaub zu verfügung, jedoch bin ich seit März 2018 bis November 2018 krankgeschrieben… nun hatte ich mit Wirksamkeit zu 15.08.18 auf Ärztlichen Rat gekündigt und habe darum gebeten, mir meine Urlaubstage auszuzahlen….. soo nun habe ich Geld überwiesen bekommen in Höhe von 623,32 Euro, was meines Erachtens viel zu wenig ist und meiner Rechnug nach nur 9 Tagen entspricht ich habe eine Netto Stundenlohn von 9,23 Euro bekommen ! Hat das seine Richtigkeit ? Oder kann ich da meine vollen 30 Tage Urlaub einfordern ?! Oder habe ich falsch gerechnet…??Da ich umgerechnet pro Monat ein Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen habe, habe ich gedacht man zahlt mir dann im Prinzip die 8,5 Monate<- bestehendes Arbeitsverhältnis ( aber seit März krank! ) a' 2,5 Tage Anpruch …..??Also in meiner Abrechnung habe Ich alle 30 Tage Urlaub noch stehen gehabt und auch keinen in Anspruch genommen, da Ich eben auch das ganze Jahr bis zur Kündigung Krank war/ bin. Ich hoffe Sie können mir sagen, ob ich im Recht bin alles einzufordern oder ob die Rechnung meines Arbeitsgebers richtigkeit hat …. vielen dank und liebe grüße Claudia

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      24. September 2018 at 10:31

      Hallo Claudia,

      ob die Abrechnung so rechtens ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Dieser kann Sie zu Ihren Forderungen beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Chris D. meint

    29. August 2018 at 11:20

    Hallo, mein Aufhebungsvertrag läuft bis 30.09.18 und habe noch 10 Resturlaubstage von 30 Urlaubstagen. Habe ich Recht auf den vollen Jahresurlaub oder muss ich 7 tage zurücknehmen? arbeite bei der Firma bereits 3 Jahre .

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      24. September 2018 at 9:01

      Hallo Chris D.,

      wenn das Beschäftigungsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet, haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Eine entsprechende Klause im Vertrag kann dies jedoch anpassen. Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt davon unberührt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Cora meint

    23. August 2018 at 5:24

    Halo,

    ich habe fristgerecht am 31.07. gekündigt und scheide zum 31.10. aus dem Unternehmen aus. Ich bin bereits seit 6 Jahren in dem Unternehmen. Mein Jahresurlaub beträgt 28 Tage. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass der Urlaub nach Tarifvertrag geregelt ist – dieser ist der MFA Tarifvertrag (Medizinische Fachangestellte). Dort steht, dass ich Anspruch habe auf 1/12 des Jahresurlaubs habe pro vollendeten Monat…

    Frage:
    Wieviel Resturlaub steht mir noch zu?
    Kann ich den kompletten Jahresurlaub von 28 Tagen geltend machen?
    Und ist es rechtens dass ein Resturlaub von 0,4 Tagen abgerundet wird? Oder müssen mir 0,4 Tage entsprechend als Std. umgerechnet und gewährt werden?

    Vielen Dank für die Information.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. September 2018 at 8:25

      Hallo Cora,
      wir haben die Grundzüge zur Frage, was mit dem restlichen Jahresurlaub bei Kündigung passiert, in unserem Ratgeber zusammengefasst. Für weitergehende Fragen, die sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen, wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Ela meint

    21. August 2018 at 14:53

    Hallo liebes Arbeitsrecht-Team,
    ich habe noch eine Frage…
    Ich arbeite 18 Stunden pro Woche. Da ich aber nur an vier Tagen arbeite, beträgt meine durchschnittliche Arbeitszeit an den vier Tagen 4,5 Stunden.
    Wenn ich krank werde bzw. als ich krank war, wurde ich angehalten meine durchschnittliche Arbeitsstundenzahl bei einer 5-Tage-Woche im Stundenzettel zu notieren. Das wären dann 3,6 Stunden und ich würde bei einem geplanten 4,5 Stunden-Tag 0,9 Stunden minus machen. Ist es rechtens, dass ich durch tagweisen Ausfall, von weniger als 5 Arbeitstagen, bei Krankheit Minusstunden machen und die wieder selbst einholen muss?
    Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Unterstützung,
    Ela

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 at 12:17

      Hallo Ela,
      es ist normalerweise nicht rechtens, dass Ihnen Minusstunden entstehen, wenn Sie unverschuldet krank sind. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einzuholen und mit ihm zu besprechen, wie Sie in einem solchen Fall am besten vorgehen sollten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Ela meint

    21. August 2018 at 14:47

    Guten Tag liebes Team Arbeitsrecht,
    mein Vertrag hat zum 15. (Februar) begonnen. Ist es rechtens, dass mir für die Zeit vom 16.-28. Februar kein Urlaub zusteht bzw. die Urlaubszeitrechnung erst ab März erfolgt? Mir wurde dadurch ein Tag Urlaub gestrichen und ich kann es bisher nicht nachvollziehen, warum das so in Ordnung sein soll.
    Viele Grüße,
    Ela

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 at 12:12

      Hallo Ela,
      für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses steht Ihnen normalerweise ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Wenn Sie Mitte Februar angefangen haben, handelt es sich entsprechend nicht um einen vollen Monat. Um sicherzugehen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Johann meint

    19. August 2018 at 11:51

    Liebes Arbeitsrechteteam,
    ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2019. Zum Urlaub steht dort zusätzlich zum Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen folgender Satz, den ich nicht verstehe: Der Mitarbeiter hat für den Befristungszeitraum einen Urlaubsanspruch in Höhe von 8 Tagen.

    Beste Grüße
    Johann T.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 at 13:39

      Hallo Johann,

      um sicherzustellen, dass der Arbeitsvertrag keine Fehler aufweist, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Caro meint

    15. August 2018 at 10:16

    Hallo, wir habe eine seit über 3 Jahren erkrankte Kollegin, die uns nun zum 31.07.2018 verlassen hat. Stehen ihr bei 30 Tagen Jahres-Urlaubsanspruch dann für dieses Jahr nur 18 Tage Urlaub zu (also 15 fürs erste Halbjahr plus aufgerundet 3 für den Juli 2018) – oder entsteht der gesamt Jahres-Urlaubsanspruch für 2018 mit allen Konsequenzen? Vielen Dank für Ihre Beantwortung der Frage!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. September 2018 at 16:03

      Hallo Caro,

      wird das Arbeitsverhältnis nach dem 1. Juli eines Kalenderjahres beendet, steht dem Arbeitnehmer sein kompletter Jahresurlaub zu, sofern keine anderen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung getroffen wurden.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Sandra meint

    13. August 2018 at 23:23

    Ich habe eine Frage,
    Ich arbeite lt. Vertrag 29,5h die Woche. Eine Woche arbeite ich :
    mo/di/do =8h
    Mi= 4h
    Fr u Sa = frei
    Die andere Woche arbeite ich
    Di/do/fr= 8h
    Mi=4h
    Sa=3h.
    Mir stehen 17 Tage Urlaub lt meinem Vertrag zu.
    Lt. Vertrag habe ich eine 5Tage/Woche!
    Wenn ich jetzt am Stück 2 Wochen Urlaub nehme, wieviel Tage darf mein AG abziehen.
    LG
    S. Schade

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. September 2018 at 15:02

      Hallo Sandra,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und damit auch keinen individuellen Urlaubsanspruch berechnen. Lassen Sie sich dies ggf. von Ihrem Arbeitgeber erklären oder wenden Sie sich im Streifall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Klara meint

    11. August 2018 at 19:16

    Hallo,
    ich habe einen Arbeitsvertrag beginnend am 17.4.18 vorliegen. Regelmäßige Arbeitszeit sollte an 1-2 Tagen insgesamt 4-6 Wochenstunden betragen. Befristet war der Vertrag bis Ende Juli 2018. Ich habe keinen Urlaub bekommen. Im Vertrag steht, dass das Bundesurlaubsgesetz gilt. Können Sie mir sagen, wie viel Urlaub mir zusteht?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. September 2018 at 14:49

      Hallo Klara,
      da wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir auch keine Berechnungen vornehmen, wie viel Urlaub einem Arbeitgeber im Einzelfall zusteht. Wie hoch dieser ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob im Unternehmen eine 5- oder 6-Tage-Woche gilt. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Alexander meint

    9. August 2018 at 17:58

    ich habe in der probezeit nach genau 2 monaten gekündigt. also hätte ich nach meiner rechnung mir 4 urlaubstage in der zeit verdient da ich die 2 monate vollendet habe. erst hieß es ich kann die 4 tage am ende meiner zeit nehmen. dann hieß es auf einmal wenn ich in der probezeit kündige verfallen meine urlaubstage. das ich keinen anspruch habe die urlaubstage zu nehmen ist mir bewust. aber dann müssten sie mir doch ausgezahlt werden oder verfallen sie komplett. in meinem arbeitsvertrag ist dort keine regelung besonders geschildert.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      29. August 2018 at 15:39

      Hallo Alexander,
      gemäß § 5 BUrlG hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
      § 7 Abs. 4 BUrlG lautet:

      „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.„

      Wie sich dies konkrekt in Ihrem Fall verhält, fragen Sie bitte gegebenenfalls einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Angelika meint

    8. August 2018 at 23:32

    Hallo, ich arbeite als 24Stunden Pflegekraft und das vierzehn Tage am Stück! Dann habe ich vierzehn Tage frei und muss dann wieder vierzehn Tage arbeiten usw. usw.
    Meine Frage wäre, wenn ich Urlaub nehme, wird dann Samstag und Sonntag auch als Urlaubstage gerechnet? Und wie sieht es mit Feiertage aus im Urlaub?
    Rechnet ein Feiertag im Urlaub auch als Urlaubstag??

    Gruß Angelika

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. August 2018 at 13:56

      Hallo Angelika,
      der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch richtet sich danach, ob eine 5-Tage- oder 6-Tage-Woche im Unternehmen gilt. In der Regel ist der Urlaubsanspruch auch im Vertrag geregelt. Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten zunächst die Personalabteilung zu fragen. Im Falle eines Rechtsstreits kann Ihnen auch ein Anwalt weiterhelfen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Popp meint

    28. Juli 2018 at 12:02

    hallo, meine frage: ich arbeite gastronomie, urlaubsanspruch 24 tage, ich arbeite jedes wochenende und jeden feiertag. warum bekommt eine bekannte im supermarkt 36tage urlaub +die feiertage da ja supermarkt zu? ich muss arbeiten an feiertagen und hab wesentlich weniger urlaub. warum? im endeffekt bekommt sie sage und schreibe 24tage mehr urlaub als ich(12urlaubstage mehr+12feiertage. kann mir da jemand hilfreich sein

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 at 10:11

      Hallo Popp,

      Ihre Bekannte hat in ihrem Vertrag mehr Urlaub vereinbart. Die Beschäftigungsbedingungen unterscheiden sich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. M.S. meint

    23. Juli 2018 at 21:22

    Hallo.
    Ich habe da auch mal nee Frage wegen Urlaub bei einer Kündigung.
    Ich bekam meine Kündigung jetzt…das heißt mein Arbeitsverhältnis besteht bis zum 31.8. Wie sieht es da mit dem jahresurlaub aus. Ich habe eine 3tage Woche, jahresurlaub Anspruch habe ich 15 Tage. Wie viel Tage hätte ich da?. Anteilig oder komplet ?
    MfG
    M.B

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. August 2018 at 14:26

      Hallo M.S.,
      gesetzlich würden Ihnen bei einer Drei-Tage-Woche zwölf Urlaubstage im Jahr zustehen. Bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30.06.) haben Sie in der Regel Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Der im Arbeitsvertrag vereinbarte Zusatzurlaub von drei Tagen steht Ihnen normalerweise ebenfalls in vollem Umfang zu, es sei denn, im Arbeitsvertrag befindet sich eine spezielle Klausel, die eine anteilige Urlaubsgewährung vorsieht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Kira W. meint

    23. Juli 2018 at 12:51

    Hallo,
    mein Arbeitsvertrag endete am 28.2.2018, ein neues Arbeitsverhältnis begann am 1.7.2018. Der neue Arbeitgeber möchte von meinem alten Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung. Ich hatte 2017 einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen, von denen ich 15 Tage bereits genommen hatte. Der Resturlaub aus 2017 kann übertragen werden und ich hätte ihn bis zum 30.9.2018 nehmen können (so ist die Tarifregelung). Aus 2018 habe ich anteilig 5 Tage. Genommen habe ich bis zu meinem Ausscheiden am 28.2.2018 6 Tage Urlaub.
    Muß der alte Arbeitgeber nun bescheinigen, dass in 2018 von den anteilig 5 zustehenden Tagen auch 5 genommen wurden (damit fällt der 6. Tag unter den Tisch) oder wird berücksichtigt, dass ich den Resturlaub aus 2017 bis Ende September hätte nehmen können und die genommenen 6 Tage Rest aus 2017 sind und damit keine Urlaubstage aus dem Anspruch in 2018 genommen wurden?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. August 2018 at 15:20

      Hallo Kira,

      in der Regel ist zunächst der bestehende Resturlaub aufzubrauchen, bevor der Urlaubsanspruch aus dem aktuellen Kalenderjahr geltend gemacht wird. Es sollte deshalb möglich sein, Ihre genommenen 6 Tage Urlaub mit dem Anspruch aus 2017 abzugelten. Sollte es diesbezüglich mit Ihrem neuen Arbeitgeber zum Streit kommen, raten wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Josef meint

    18. Juli 2018 at 15:12

    Hallo,

    Ich arbeite 48 stunden woche, moistens 4 mal 10 std und einmal 8 std. I’m Arbeitsvertrag sind diese 48 stunden allerdings auf 6 x 8 stunden ausgelegt, wie ist die gesetzliche lage mit urlaubstagen hier? Momentan become ich 24 Tage so wies es bei einer 6 Tage Woche vorgeschrieben ist aber aendert sich daran etwas mit einer 48 Std Woche?

    Momentan arbeiten wir 5 Tage die woche aber I’m Vertrag steht eben 6 Tage Woche, wie belaeuft es sich hier? Egal wie viele Tage wir arbeiten wir Machen jede Woche 48 Std.

    Wie siehts aus wenn man 4 mal 12 Stunden schichten arbeitet? Was aendert sich hier?

    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 at 8:37

      Hallo Josef,

      die Änderungen hängen von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Der Mindesturlaub beispielsweise bedingt sich durch die Arbeitstage pro Woche unabhängig von den gearbeiteten Stunden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Riccardo Sch. meint

    12. Juli 2018 at 20:28

    hallo wollte mal fragen wie das ist. hatte vorher eine firma gehabt mit einem ehemaligen kumbel der sie leiter in den ruin getrieben hat weil sein privates vorging als die arbeit. nun meine frage da wir einen auftrag hatten der bis zum ende diesen jahres geht und ich nun als angestellter diesen auftrag nun erfülle aber für eine firma die es erst auch seit kurzem gibt weil wir als gbr gemeinsamt haften ich aber zur zeit die schulten alleine abarbeite sozusagen ich noch in der probezeit bin steht mir urlaub zu weil ich schulpflichtige kinder habe und die ganze woche auf montage bin steh mir urlaub zu ja oder nein.

    gruss riccardo

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. Juli 2018 at 7:52

      Hallo Riccardo,

      zu Beginn einer Anstellung wird der Urlaub anteilig gewährt und wird nur selten so früh vollständig gewährt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Tom meint

    8. Juli 2018 at 10:42

    Hallo liebes Arbeitsrecht Team,
    ich arbeite seit mehreren Jahren im 2 Schicht (a 12Stunden), 6 Tage die Woche System.

    Seit kurzem wurden die Wöchentlichen Stunden auf max 60 Stunden reduziert.
    Demzufolge 5 Tage die Woche.

    Mir stellt sich jetzt die Frage ob ich durch diese Umstellung auch von 6 Tagen Urlaub die Woche auf 5Tage die Woche reduzieren kann.

    Oder spielt das dabei keine Rolle,
    da im Arbeitsvertrag immer noch 6 Tage Woche steht.

    LG Tom

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 at 8:59

      Hallo Tom,

      die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs wird anhand der vereinbarten Arbeitstage berechnet. Der vertragliche Urlaub kann nur durch eine schriftliche Änderung berührt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Ina meint

    3. Juli 2018 at 8:23

    Guten Morgen, ich habe ebenfalls eine Frage:
    Meine Elternzeit ging bis zum 07.06.2018 – vorher Vollzeit, bin ich nun in Teilzeit gewechselt und habe somit zum 08.06.2018 einen NEUEN Vertrag erhalten, bei dem die Beschäftigungszeit des alten Vertrages angerechnet wird.
    Alter Urlaub von vor der Elternzeit steht mir noch zur Verfügung. Nun frage ich mich allerdings, wie viel neuer Urlaub mir für das Jahr 2018 noch zusteht?
    Ich arbeite in einer 4 Tage Woche und habe laut Vertrag 24 Tage Urlaub pro Jahr.
    Stehen mir hiervon nun 1/12 je Baschäftigungsmonat zu (14 Tage) oder der Mindesturlaubsanspruch von 16 Tagen? Danke für die Hilfe

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Juli 2018 at 9:25

      Hallo Ina,

      um keinen Konflikt mit dem Arbeitgeber zu riskieren, können Sie diese Frage in Ihrer Personalabteilung klären. Sollten Sie sich rechtlich absichern wollen, sollten Sie den Weg zum Anwalt für Arbeitsrecht nicht scheuen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Nicole L. meint

    2. Juli 2018 at 15:23

    Ich bin zum 31.7.2018 gekündigt und habe 4 Tage meines Urlaubs im April genommen. Mir stehen lt. Arbeitsvertrag 26 Tage zu, also ein Rest von 11, da es die 12tel Regelung im AV gibt.

    Ich benötige aber 16 Tage und möchte jetzt den Urlaub in Anspruch nehmen, dass heisst, die 20 Tage mindesturlaub abzüglich 4 macht 16.

    Mein Chef meinte: er weiß nichts davon – Gespräch beendet.

    Mein Anwalt ist im Urlaub, ich habe noch 3 Tage Zeit bis zum Urlaub.

    ich bitte um Hilfe!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Juli 2018 at 8:50

      Hallo Nicole,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, Ihr Anwalt oder seine Vertretung können Ihnen bestimmt helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Madeleine meint

    1. Juli 2018 at 7:46

    Hallo, ich arbeite seit 1.9.2015 als Altenpflegerin
    Am 1.6.18 habe ich gekündigt zum 31.08.18
    Mein Jahresurlaubsanspruch beträgt 33 Tage.
    Meine Frage, habe ich bis Vertragsende Recht auf meinen vollen Urlaub ?

    LG Madeleine

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juli 2018 at 13:52

      Hallo Madeleine,
      bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30.06.) steht Ihnen in der Regel der gesamte gesetzliche Mindesturlaub pro Jahr zu. Die zusätzlichen vertraglichen Urlaubstage kommen noch dazu; es sei denn, es befindet sich eine Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag, die eine anteilige Gewährung der Urlaubstage bei einer Kündigung vorsieht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Sascha H. meint

    25. Juni 2018 at 14:21

    Hallo,

    ich bin seit dem 1.10.2016 bei meiner jetzigen Firma beschäftigt und mein Vertrag läuft zum 01.10.2018 aus.
    Ich bin seit 11/2017 arbeitsunfähig Krankgeschrieben. Jetzt hat mir mein AG folgendes ausgerechnet, was ich noch an Urlaub habe: Aus 2017 21 Tage, sind unbestritten. Für 2018 rechnet er 9/12 aus 24 Tage Jahresurlaub, also 18 Tage.
    Jetzt habe ich aber gelesen: Wenn der Vertrag in 2. Jahreshälfte endet, steht mir der gesammte Jahresurlaub zu, also 24 Tage?

    Danke für eine Antwort.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 at 8:33

      Hallo Sasha,

      in der Regel steht dem Arbeitnehmer ab der zweiten Jahreshälfte der volle Jahresurlaub zu. Für eine individuelle Beurteilung Ihrer speziellen Situation empfehlen wir einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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