Im deutschen Arbeitsrecht gelten für Vergütungsgruppen bestimmte Vergütungstarifverträge, in die die jeweilige Tätigkeit des Arbeitnehmers einzuordnen ist. Dieser Vorgang wird Eingruppierung genannt.

Funktionieren Arbeitsverhältnis und Tarifvertrag nur in Kombination miteinander, dann kann das Gehalt ausschließlich nach einer korrekten Eingruppierung bestimmt werden. Der gesetzliche Mindestlohn darf zudem nicht unterschritten werden.
Kurz & knapp: Höhergruppierung
Im öffentlichen Dienst bedeutet eine Höhergruppierung den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Betroffene erhalten in diesem Fall also normalerweise ein höheres Gehalt.
Seit dem 1. März 2014 bleibt bei einer Höhergruppierung normalerweise die erreichte Stufe der Entgelttabelle bestehen; lediglich die Stufenlaufzeit wird auf Null gesetzt. Demzufolge ergibt es am meisten Sinn, nach einem Stufenaufstieg einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.
Ein Muster für einen Antrag auf Höhergruppierung finden Sie hier.
Meist wird im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) von Eingruppierung gesprochen. Arbeitnehmer werden je nach Tätigkeit und Bildungsgrad bestimmten Gruppen zugeteilt, welche letzten Endes das Gehalt bestimmen. Neben der Eingruppierung gibt es sowohl die Rückgruppierung als auch die Höhergruppierung, um die es in diesem Ratgeber gehen soll.
Inhalt
Die Höhergruppierung im öffentlichen Dienst nach TVöD

Eine Höhergruppierung bedeutet im öffentlichen Dienst den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Diese Entgeltgruppen des TVöD sind mit den Ziffern 1 bis 15 bzw. E1 bis E15 bezeichnet:
- E1 bis E4: An- und Ungelernte
- E5 bis E8: Lehre (mindestens Ausbildung von drei Jahren)
- E9 bis E12: Bachelor oder Fachhochschulstudium
- E13 bis E15: Master oder wissenschaftliches Hochschulstudium
Dementsprechend muss stets im Vorfeld kontrolliert werden, ob eine Höhergruppierung trotz verlorener Stufenlaufzeit Sinn macht. Schließlich könnte Ihr Gehalt trotz höherer Entgeltgruppe niedriger ausfallen.
Der Antrag auf Höhergruppierung
Ist ein Arbeitnehmer zu niedrig eingruppiert, so kann er einen Höhergruppierungsantrag stellen. Dieser muss im Personalbüro entweder im Beisein von Zeugen oder mit einer schriftlichen Bestätigung gestellt werden. Meist müssen Sie dazu den zuständigen Personalleiter bzw. die Dienststellenleitung aufsuchen.

Es gibt bei einem Antrag auf Höhergruppierung keine feste Formulierung. Die Pflicht, besondere Gründe oder ähnliches aufzuführen, existiert jedoch nicht. Sie müssen die Höhergruppierung jedoch persönlich beantragen.
Einem Personalrat ist es nicht erlaubt, den Antrag anstelle eines Mitarbeiters zu stellen. Sie können für Ihren Antrag auf Höhergruppierung unser folgendes Muster verwenden. Ein Musterantrag für eine Höhergruppierung könnte so aussehen:
Ort, Datum
Anschrift
Personalbüro
Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in der Entgeltgruppe TVöD eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVöD angehören.
Aus diesem Grund beantrage ich gemäß § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund eine Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe … rückwirkend ab dem (Datum).
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Datum/Unterschrift

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Musterantrag Höhergruppierung (.doc)
Musterantrag Höhergruppierung (.pdf)
Birgit meint
Hallo,
als Grundschullehrerin war ich über mehrere Jahre befristet angestellt, zuletzt wurde ich nach E11 Stufe 4 bezahlt. Als mein Kind zur Welt kam, endete die befristete Anstellung innerhalb der Elterngeldbezugszeit. Ich war knapp 8 Monate nicht berufstätig. Nach einem Jahr „Elternzeit“ wurde ich erneut befristet eingestellt, jedoch rückgestuft auf Erfahrungsstufe 2, da ich über 6 Monate nicht beschäftigt war. Mein erneuter Arbeitsbeginn wurde ähnlich einer Neueinstellung bewertet – mit einer kleinen Berücksichtigung zurückliegender Arbeitsjahre erfolgte eine Zuordnung in Stufe 2.
Ich persönlich habe die Rückstufung um 2 Stufen als sehr ungerecht empfunden, da das Tarifrecht offensichtlich zwischen Elternjahr (für Festangestellte) und Elterngeldbezugsjahr (bei befristet Angestellten) unterscheidet und den befristet Angestellten keinerlei Rechte im gewünschten Elternjahr gewährt. Muss man das so akzeptieren oder gibt es Wege zur Höhereinstufung?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Birgit,
Ihre Frage erfordert eine Rechtsberatung, die wir hier leider nicht geben dürfen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder alternativ an die zuständige Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franziska meint
Sehr geehrtes Team „arbeitsrecht“ ,
wir haben eine Frage zu unserer Eingruppierung.
Wir sind in der Entgeldgruppe E12 eingeordnet und alle Stellen sinf mut einem Master-/Diplom (Uni) als Voraussetzung ausgeschrieben. Wäre somit nicht eine Eingruppierung in E13 richtig wenn konkret der Hochschulabschluss Voraussetzung für die Position ist?
Besten Dank voran für eine hoffentlich hilfreiche Antwort!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Franziska,
wenden Sie sich bei gezielten Fragen in diesem Bereich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
hummelbiene meint
Hallo liebes Team,
ich habe in einer bayrischen Kommune (TV-V) nach einem internen Wechsel nun das Controlling übernommen. Aktuell bin ich in EG 9 eingruppiert. Ein nach längerer Krankheit wieder „zurückgekommene“ Mitarbeiter gehört nun zu meinem Team. Ich bin die Vorgesetzte jedoch unter seiner EG eingruppiert. Vermutlich wird sich nächstes Jahr nach Stellenbewertung „automatisch“ etwas in EG 10 tun.
Die Aufgaben sind gemäß Entgeltordnung ebenso in EG11 darstellbar.
Habe ich grundsätzlich Anspruch auf eine höhere Eingruppierung als dem mir unterstellten?
Liebe Grüße
Hummelbiene
arbeitsrechte.de meint
Hallo hummelbiene,
die zuständige Gewerkschaft oder ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie in diesem Fall beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Max meint
Hallo,
ich habe vor 1,5 Jahren einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt und sehr lange auf eine Antwort vom Dezernat gewartet. Irgendwann traf ich die Dezernatleitung persönlich und fragte nach. Hier wurde mir gesagt, ich hätte den Antrag nicht formal richtig gestellt und deswegen würde er nicht bearbeitet werden und wurde inzwischen entsorgt (eine Antwort hätte ich im Normalfall nicht erhalten).
Sie schreiben: „Es gibt bei einem Antrag auf Höhergruppierung keine feste Formulierung. Die Pflicht, besondere Gründe oder ähnliches aufzuführen, existiert jedoch nicht. Sie müssen die Höhergruppierung jedoch persönlich beantragen. “
Hierzu die zwei Fragen, wie sieht die Nichtbearbeitung in meinem Fall juristisch aus? Und bei uns ist der (wie ich inzwischen erfahren habe) reguläre Vorgang, ich muss meinen Antrag auf Höhergruppierung mit meinen Vorgesetzten besprechen und diese müssen dem Antrag zustimmen, damit er an das Dezernat weitergeleitet wird. Kann dies richtig und rechtens sein?
Nun möchte ich erneut einen Antrag stellen und frage mich, ob ich dies auch rückwirkend erwirken könnte. Zur weiteren Information, ich arbeite an einer Hochschule in NRW.
Vielen Dank
Max
arbeitsrechte.de meint
Hallo Max,
der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist recht komplex. Die rechtliche Beurteilung von Einzelfällen gehört in den Bereich der Rechtsberatung. Wir dürfen diese nicht anbieten. Bei derartigen Fragen kann jedoch ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mareike K. meint
Kann ich den Antrag zurückziehen, wenn noch nicht darüber entschieden wurde?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mareike K.,
unter Umständen können Sie den Antrag auf Höhergruppierung zurückziehen. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, sollten Sie jedoch direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite auf einer EG 10 Stelle in der Verwaltung. Eingestellt wurde ich aber aufgrund meiner Spezialkenntnisse (Dipl.-ing. + Master in einem Spezialgebiet Denkmalpflege) So auch in der Stellenausschreibung. Wäre ich damit nicht mindestens der EG 11 zuzuordnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sven
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sven,
konkrete Aussagen darüber, ob im Einzelfall eine Höhergruppierung in Betracht kommt, können und dürfen wir nicht treffen. Im Zweifel kann Ihnen Ihr Dienstherr hier weiterhelfen. Bei rechtlichen Streitigkeiten kann Sie gegebenenfalls ein Rechtsanwalt beraten. Auch die Gewerkschaft ist ein möglicher Ansprechpartner.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
stefan meint
Liebe Experten eine Frage:
Ich bin im Öffentlichen Dienst bisher in TvöD BT-K9a Stufe 5 gewesen. Lohnsteuerklasse 1.
Auf meinen Antrag vom 01.08.2017 auf Höhergruppierung wurde ich gem. §§29b TVÜ-VKA mit Wirkung zum 01.01.2017 in die Entgeltgruppe 9b Stufe 4 höhergruppiert. Das Schreiben habe ich am 05.10.2017 von der Perso erhalten. Zum 01.07.2017 rückte ich außerdem in die Stufe 5 vor.
Ich habe dann für die Monate 07/08/09 2017 eine Nachzahlung in Höhe von je 228€ erhalten.
Meine Frage nun, da kann ja was nicht stimmen. Wenn ich rückwirkend zum 01.01.2017 höhergruppiert wurde, müsste ich doch Nachzahlungen für die Monate 01-06 mit 9b Stufe 4, für die Monate 07-09 mit 9b Stufe 5 erhalten?
Zweite Frage, Brutto macht die Höherstufung 228€ aus, ich bekomme Netto aber nur 95€ mehr?
Da passt wohl auch was nicht, ist das Lohnsteuerklasse 7…?
Bitte um Hilfe, danke.
Stefan
arbeitsrechte.de meint
Hallo Stefan,
bitten wenden Sie sich an die zuständige Gewerkschaft oder wahlweise an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dort erhalten Sie eine ausreichende Beratung zur korrekten Höhergruppierung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Caro meint
Hallo,
Bin seit 8 Jahren im Öffentlichen Dienst beschäftigt, seit Mai in Stufe 4 (S11c).
Es steht mit der Frist zum 31.12.17 der Antrag auf 9c im Raum, rückwirkend ab 01.01.17 (Diplomstudium abgeschlossen, würde durchgehen)
Da die Stufenlaufzeit im SUE-Tarif länger ist, wäre ich bereits seit 2 Jahren in Stufe 4 (VKA).
Kann mein AG dennoch argumentieren, dass ich am 01.01.17 in Stufe3 (SUE!) war und mich somit auf 9c Stufe3 zurücksetzen?
Würde mich sehr freuen, wenn meine Frage nicht zwingend einen Anwalt bedarf.
Danke vorab.
Grüße, Caro
arbeitsrechte.de meint
Hallo Caro,
leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ioanna G. meint
Hallo!
Ich bin 42 Jahre alt und arbeite seit 20 Jahre im öffentlichen Dienst in der Pflege. Ich habe die Eingruppierznd P7 Stufe 6. Seit einige Monate können sich Praxisanleiter in der Pflege auf P8 hochgrupieren lassen. Laut Entgelttabelle würde ich 500€ weniger bekommen. Kann das wirklich sein? Für höhere Eingruppierung weniger Gehalt zu bekommen?
LG und Danke im voraus Ioanna
[Edit vom 18.12.2017 um 16:19 Uhr]
Hat sich erledigt!
Ich habe heute mit den Personalrat gesprochen. Da man bei einer Hochgruppierung nicht weniger Gehalt bekommen darf, würde ich bei der stufe 6 bleiben! ☺ jetzt hoffe ich dass ich die P8 bekomme…!
Rainer meint
Ich habe vor ca. 2 Jahren eine neue Dienststellenbeschreibung geschrieben und auch über meine Amtsleitung bei Personalamt eingereicht ( E 6 auf E 8 ) heute erfahre ich von meiner Amtsleitung das unser Personalamt / Personalrat keine Dienststellenbeschreibung mehr überprüft. Laut unserer Verwaltung werden die Dienststellenbeschreibungen jetzt an einen Externen Anwalt zur Prüfung abgegeben ! Welche Möglichkeiten habe ich weiter
arbeitsrechte.de meint
Hallo Rainer,
Sie könnten dafür sorgen, dass Ihre Beschreibung an den Anwalt weitergeleitet wird. Alternativ dazu können Sie sich auch mit Ihrer Amtsleitung direkt über eine Höhergruppierung sprechen oder sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bastian meint
Hallo,
ich habe mich auf eine höherwertige Stelle innerhalb meiner Verwaltung beworben und die Zusage erhalten. Erfolgt die Höhergruppierung bei Antritt der neuen Stelle automatisch oder muss ich einen Antrag stellen? Ab wann kann ich mit der Höhergruppierung rechen – sofort oder nach einer gewissen Bewährungs-/Einarbeitungsfrist?
Vorab schon mal vielen Dank!
MfG
Bastian
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bastian,
wir würden Ihnen empfehlen, dies direkt mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen. In der Regel erfolgt eine Höhergruppierung nicht automatisch, sondern nur auf Antrag des Beschäftigten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
GH meint
Hallo,
ich bin laut Info der Personalabteilung weiterhin in EG 10 einzugruppieren.
Ein IT-Sicherheitsbeuaftragter sollte laut Info des Bundesverwaltungsamt (Beschäftigte in der Informationstechnik; Definitionen und Kommentierungen) in EG 12 eingruppiert werden. Kann/Sollte ich somit einen Antrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA stellen, damit ich eine nochmalige Prüfung der Eingruppierung mit Hinweis auf das BVA vornehmen lassen kann und besteht dann eine Pflicht des Arbeitgeebrs dies nochmals zu prpfen? oder muss ich eher einen Höhergruppierungsantrag stellen mit Wirkung ab 01.03.2017?
arbeitsrechte.de meint
Hallo GH,
in einer so speziellen Situation kann Ihnen eine Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
René meint
Hallo ,
derzeitig bin ich in E10 Stufe 4 im öffentlichen Dienst angestellt. Die Stufenlaufzeit Stufe 4 begann am 1.02.2014 und endet am 31.01.2018. Ab dem 01.02.2018 sollte die Stufe 5 beginnen zu laufen. Nun werde ich ab dem 01.02.2018 eine neue Stelle beim gleichen Arbeitgeber antreten, die mit E12 bewertet ist. Wird mir in der neuen Stelle die Stufe 5 angerechnet, da die Stufenlaufzeit Stufe 4 beendet ist? Oder beginnt die Stufenlaufzeit der Stufe 4 neu an zu laufen? Was wäre, wenn der Arbeitsbeginn in der neuen Stelle am 02.02.2018 wäre?
arbeitsrechte.de meint
Hallo René,
wenden Sie sich mit diesen Fragen bitte ggf. an Gewerkschaft oder Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank meint
Wie ist eine große Station definiert, kann man bei 23,5 Stellen bereits von einer Abteilung sprechen oder ist das noch eine großem Station, wober eine Station i. d. R. nicht mehr als 12 VK umfassen soll.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Frank,
inwieweit sich die Größe einer Station definiert, ist uns nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Personalrat oder ggf. Ihre Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hannelore meint
Ich habe da mal eine Frage. Ich war bisher in der Entgeltgruppe 9beingruppiert. Dann habe ich neue Arbeitsverträge zugeschickt bekommen, mit der Entgeltgruppe 9b mit der Möglichkeit einer Höhergruppierung in 9c.
Ist es üblich, dass man neue Arbeitsverträge erhält? Reicht da nicht ein Schreiben seitens des Arbeitgebers aus, dass man auf Antrag des Arbeitnehmers seit dem 01.01.2017 in 9c eingruppiert wird???
Ich habe aktuell ein Klageverfahren anstehend, wo eine noch höhere Entgeltgruppe gefordert wird. Würde ich durch die Unterschrift nicht meine Klage gefährden?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Hannelore,
ein Arbeitsvertrag und auch jede Vertragsänderung bedarf einer entsprechenden Willenserklärung bei Parteien.
Ob Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Klage gefährden, erfragen Sie bitte bei Ihrem Anwalt. Dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne meint
Hallo,
Ich bin Ergotherapeutin 56J., (Ausbildung auf einer Fachschule, kein Studium )
in einer großen Einrichtung. Ich arbeite in einem Wohnheim mit chronisch psychisch kranken Menschen in der Abteilung für Tagesstruktur. In unserer Einrichtung wurde jetzt der Wechsel von avr zu tvöd vollzogen. Ich war vorher schon und wurde jetzt wieder in Gruppe 8, letzte Stufe eingruppiert. Nun habe ich gehört, dass die Tätigkeitsmerkmale sich geändert haben. Demnach könnte ich auch in 9a oder 9b eingruppiert werden, da meine Arbeit ausschließlich mit psychisch kranken Menschen besteht. .
Ist das so? Und wenn ich eine höhere Entgeltstufe beantragen würde, in welche Entwicklungsstufe würde ich dann vermutlich eingestuft? Könnte ich dann auch „zurück „fallen bezüglich meines Gehaltes?
Wie /womit müsste ich bei einem Antrag argumentieren, um gute Erfolgsaussichten zu haben?
Wäre um Klarheit für mich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Susi
arbeitsrechte.de meint
Hallo Susanne,
lassen Sie sich von der zuständigen Gewerkschaft beraten. Alternativ kann diese Aufgabe auch ein Anwalt für Arbeitsrecht übernehmen. Wir können auf Entfernung keine präzise Prognose abgeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
Ich bin zu E8/3 eingeordnet. Ich bin HSU-Lehrerin in Grundschulbereich. Leider nach meiner Sicht es ist falsch, weil ich hatte Hochschulbildung mit Bachlor (nicht in Deutschland) und ich soll eine E10 bekommen. Ist das wirklich falsch? Oder ich habe etwas nicht verstanden? Kann es sein, dass es wurde ein Fehler passieren? Und soll ich einen Antrag auf Erhöhung stellen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Julia,
ob Ihre Gruppierung so gerechtfertigt ist, können Sie mit den Personalverantwortlichen klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Brita meint
Eine Kollegin hat einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt im April 2017. In der letzten Gemeinderatssitzung 2017 wurden dieser Antrag genehmigt mit Wirkung ab Januar 2018. Die Kollegin sagt, dass ab Antragsstellung (also April 2017) die Höhergruppierung wirksam sein müsse.
Herzlichen Dank in Voraus für eine entsprechende Erklärung,
Brita
arbeitsrechte.de meint
Hallo Brita,
die Termine, auf die sich der Antrag bezieht, sollten aus dem Antrag hervorgehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simon P. meint
Hallo liebes Team,
Ich bin seit 6 Monaten in TVöD s15, Stufe 4 und soll ab Januar 2018 in s16, Stufe 4. Meine Frage ist, beginnen meine 4 Jahre Wartezeit in der s16, Stufe 4 von Neuem, also verliere ich mein halbes Jahr Erfahrung in der s15?
Vielen Dank für die Hilfe.
Freundliche
Simon
arbeitsrechte.de meint
Hallo Simon,
die 6 Monate Erfahrung können nicht übertragen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna A. meint
Guten Tag,
die Stadt hat eine Stelle, die sich nach der EG 12 TVöD richtet ausgeschrieben. Die Stadt will mich gerne einstellen. Ich besitze jedoch einen Hochschulabschluss mit über 12 Jahren Berufserfahrung und müßte somit in die EG 13 TVöD eingestuft werden. Kann ich den Antrag auf Höhereinstufung bei Vertragsschliessung dem Personalchef vorlegen? Besteht überhaupt eine Chance in die EG 13 statt 12 eingestuft zu werden?
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Anna,
sie können den Antrag jederzeit beim Personalchef abgeben. Welche Chancen Sie haben können wir leider nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
susan meint
Hallo, kann man sich aufgrund seiner Arbeitserfahrungen hochgruppieren lassen? Zwischenzeugnisse vorhanden und seit 2000 incl. 3 Jähriger Ausbildung im gleichen Betrieb. Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Susan,
wegen einer möglichen Höhergruppierung sollten Sie sich an den Personalchef wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
Eine Frage an die Experten:
Ich bin über 25 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt und wurde zum 1.1.2017 von TVöD 9 nach TVöD 9a Stufe 5 übergeleitet. Nach der Erziehungszeit vom meinem Sohn wurde mir die A10 Beamtenplanstelle angeboten. Diese begleite ich mittlerweile seit 2009. Aufgrund dessen habe ich im Dezember einen Antrag auf Höhergruppierung nach TVöD 9 b gestellt. Mein Arbeitgeber möchte jetzt eine Arbeitsplatzbeschreibung (Stichtag rückwirkend zum 31.12.2016) haben. Meine Frage nun: Wenn die Stelle nach A10 bewertet ist, warum möchte er dann noch eine Arbeitsplatzbeschreibung von mir haben? Ist dies irgendwie geregelt?
Gruß Andrea
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andrea,
die Eingruppierung richtet sich nach Arbeitsumfang und Verantwortung. Daher kann eine Arbeitsplatzbeschreibung relevant sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uwe meint
Liebe Experten,
bei meinem gestrigen ( und auch bei vorherigen Gesprächen) habe ich bei meiner Vorgesetzten Abteilungsleiterin eine Höhergruppierung beantragt.
Ihr ablehnender Kommentar war, das „wir“ ( die Abteilung besteht aus 5 Hausmeistern in einer FH )im öffentlichen Dienst bzw. in der FH nun mal in der Gruppe E5 eingeordnet seien und das eine Höhergruppierung nicht vorgesehen sei.
Sie hätte eine Höhergruppierung für mich und auch für eine weitere Person bereits avisiert, allerdings hätte der Personalrat dem Widersprochen .
Nach meinem Verständnis muss der Personalrat in solch einem Fall doch nur gehört bzw. informiert werden.
Liege ich hier falsch?
Oder hat der Betriebsrat tatsächlich die Möglichkeit die Entscheidung meiner direkten Vorgesetzten
zu überstimmen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Uwe,
in diesem speziellen Fall sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas P. meint
Guten Tag,
ich bin seit ca. 3 Hausmeister im öffentlichen Dienst und möchte ein höhere Gruppierung beantragen, da ich zu meinen jetzigen Tätigkeiten noch soziale Arbeiten hinzu kommen.
Ich bin in EG 5 / 3 eingruppiert und weiß das ich bis EG 8 eingruppiert werden kann, aber macht das Sinn.?!
Gruß Andreas
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andreas,
ob ein Antrag auf Höhergruppierung Sinn macht. kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vollstrecker meint
Ich bin in NRW als kommunaler Vollziehungsbeamter tätig. Meinen Einstieg im Jahre 2007 habe ich mit EG6 Stufe 2 begonnen. Mein Antrag auf ordnungsgemäße Eingruppierung in EG8 wurde 2011 stattgegeben. 2017 war ich EG 8 Stufe 4. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 07.07.2016 wurde festgestellt, dass kommunale Vollziehungsbeamte falsch eingruppiert sind (nicht EG8) und sie mindestens mit EG9 eingruppiert werden müssen. Der klagende Vollziehungsbeamte hat dann auch rückwirkend eine Nachzahlung ab 2014 erhalten. Ich habe am 08.03.17 einen Antrag auf stufengleiche Höhergruppierung in EG9b Stufe 4 gestellt. Erst im Dezember wurde mir mitgeteilt, dass meinem Antrag insoweit stattgegeben wird, dass man mir die EG9a Stufe 3 gewährt. Hiermit bin ich jedoch nicht einverstanden, da es sich hier nicht um eine Höhergruppierung handelt, sondern um eine Anpassung der Entgeltgruppe. Die Stufenlaufzeit dürfte mir m.E. nicht genommen werden. So argument auch Ver.di, dass es sich dann um einen Bewertungsirrtum handelt und die Stufenlaufzeit nicht neu beginnen darf. Sehen Sie das genau so?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Vollstrecker,
die zuständige Gewerkschaft kann eine solche Problematik angemessen einschätzen. Bei Rechtsstreitigkeiten hilft Ihnen zudem ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Neddy meint
Hallo ! Ich bin seit 2 Jahren in einem Krankenhaus vollzeitbeschäftigte die arbeitsverträge liefen über eine Zritarbeitergesellschaft. Seit dem 01.01.18 wurden uns neue Verträge zu geschickt das wir über AVR Caritasverband eingestellt sind . Meine Frage wäre ob man direkt in Stufe 1 rein fällt oder ob die Jahre die man zuvor schon in dem selben Betrieb ausgeübt hat anerkannt werden ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Neddy,
das kommt auf die Vereinbarungen im Änderungsvertrag an. Erkundigen Sie sich am besten beim Betriebsrat. Legen Sie auch den neuen Arbeitsvertrag im Zweifelsfall einem Anwalt vor, damit Missverständnissen vorgebeugt werden kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexandra meint
Hallo, ich bin Leiterin einer Kita. Ich bekomme die S09 Stufe 4. Unsere Einrichtung hatte bis zum 31.12.2017 eine Betriebserlaubnis für unter 40 Kinder. Zum 01.01.2018 wurde eine neue Betriebserlaubnis erlassen mit über 70 Kindern. Diese sind auch angemeldet! Nun zu meiner Frage, ich soll jetzt das ganze Jahr in der S09 bleiben, da die Kinderzahl von Oktober-Dezember 2017 unter 40 Kinder waren, ist das Rechtens? Es war eine Trägerentscheidung! Theoretisch steht mir die S15 zu! Vielen Dank, LG Alexandra
arbeitsrechte.de meint
Hallo Alexandra,
wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre zuständige Gewerkschaft zu richten. Alternativ dazu kann Sie auch ein Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tino meint
Guten Tag,
ich bin Lehrer für untere Klassen in Sachsen (nach DDR Ausbildung) und arbeite seit 1993 an einer Oberschule in Sachsen. Momentan erhalte ich die Vergütung in der EG 11, Erfahrungsstufe 6. Das Lehrerpaket in Sachsen hat vor kurzem entschieden, dass alle unterrichtenden Lehrer für untere Klassen nach DDR Ausbildung ab 2019 in die EG 13 wechseln. Nun zu meiner Frage:
In welche Erfahrungsstufe werde ich übernommen? Werde ich in die Erfahrungsstufe 5 zurückgestuft oder erhalte ich hier auch die Erfahrungsstufe 6?
Gruß
Tino
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tino,
dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die für Sie zuständige Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Robin meint
Guten Tag,
vor 4 Jahren direkt nach meiner Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration habe ich meine jetzige Stelle bei einer Stadtverwaltung angetreten. Eingruppiert bin ich in E6 Stufe 3.
Es gibt leider keinen Stellenbeschreibungsplan hier.
In der IT sind wir allerdings nur zu zweit und auch wenn ich nicht alle Aufgaben meines Kollegen ausführe, sind es doch sehr viele.
Wenn mein Kollege im Urlaub ist, vertrete ich ihn ja auch.
Mein Kollege ist in der E10.
Daher bin ich fest davon überzeugt, dass die E8 sinnvoll für mich wäre.
Wie sollte ich meinen Antrag stellen, wenn es keine Stellenbeschreibung gibt?
Gruß
Robin
arbeitsrechte.de meint
Hallo Robin,
die für Sie zuständige Gewerkschaft kann Sie dazu beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Catharina meint
Ich wollte was fragen
Ich bin Entgeldgruppe 5, Stufe 4 wenn ich ein Antrag stelle auf höher stufung sprich Entgeldgruppe 6 bin ich dann auch automatisch wieder Stufe 4 ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Catharina,
wenden Sie sich an die für Sie zuständige Gewerkschaft. Diese kann Ihnen alle Fragen zur Antragsstellung beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Irina meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage. Ich bin bei einer Bundesbehörde tätig und hatte früher die Entgeltgruppe 6 Stufe 4. Nach der Geburt meiner Tochter musste ich vorübergehend eine andere Tätigkeit annehmen und bin seitdem der Entgeltgruppe 5 (mittlerweile Stufe 5) zugeordnet. Wie würde die Einstufung erfolgen, sollte ich nun wieder eine nach der Entgeltgruppe 6 bezahlte Tätigkeit annehmen? Darf ich die in der EG 6 erreichte Stufe 4 behalten oder muss ich nun mit einer niedrigeren Stufe rechnen?
Vielen Dank und beste Grüße
Irina
arbeitsrechte.de meint
Hallo Irina,
lassen Sie sich von der für Sie zuständigen Gewerkschaft beraten. Diese kann genau beurteilen, welche Gruppierung für Sie in Frage kommt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Henrik meint
Hallo!
Ich bin als Tierarzt in E13 tätig, habe nun aber gelesen, dass Tierärzte eigentlich in E14 eingruppiert werden.
Gab es Fristen (das geht jetzt seit 4 Jahren so) oder kann ich jederzeit einen Antrag stellen?
Auch rückwirkend? Bis wann geht sowas?
Danke!
Henrik
arbeitsrechte.de meint
Hallo Henrik,
wenn ein Arbeitnehmer zu niedrig eingruppiert ist, so kann er in der Regel einen Höhergruppierungsantrag stellen. Individuelle Fragen zu Einzelfällen können wir leider nicht beantworten. Uns ist es nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Sie können gegebenenfalls einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen oder sich bei Ihrer Gewerkschaft erkundigen, falls Sie dort Mitglied sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
Guten Tag,
ich arbeite seit über 20 Jahren in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Wir sind dem TVÖD angegliedert und ich bin schon immer in der EG 8 Endstufe. Meine Kollegen sind alle in der EG 9 Stufe 4 und werden jetzt in Stufe 5 steigen.
Da ich erst in Teilzeit gearbeitet habe und mir eine Zusatzausbildung gefehlt hat, wurde ich in einer EG niedriger eingestuft. Alle meine Kollegen wurden nach absolvierter Zusatzausbildung eine EG höher eingestuft nur bei mir hieß es damals, dass das nicht mehr so gehandhabt wird und das dies eine freiwillige Höhergruppierung ist.
Habe ich ein Anrecht auf eine Eingruppierung in die gleiche Entgeltgruppe wie meine Kollegen?
Liebe Grüße
Sabine
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sabine,
dies sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
Liebes Beraterteam,
ich bin derzeit in EG 14, Stufe 6.
Welches genau wäre meine nächste Gehaltsstufe?
15/2 kann’s / darf’s ja wohl nicht sein, da ich dann (6119,17-4584,49=) 1534,68€ Verlust hinnehmen müsste, oder?
Viele Grüße,
Michael
arbeitsrechte.de meint
Hallo Michael,
die für Sie zuständige Gewerkschaft kann Sie hierzu am besten aufklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fra Nco meint
Hallo Beraterteam
ich habe ein Höhergruppierungsantrag bereits Nov.16 gestellt
Wie lang darf kann sich eine Gemeinde damit Zeit lassen?
Grüße
Franco
arbeitsrechte.de meint
Hallo Franco,
in der Regel gibt es für solche Anträge keine genauen Fristen. Sie werden im normalen Verwaltungsprozess bearbeitet. Im Zweifelsfall können Sie sich an den Personalrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
Hallo,
Ich habe 5 Jahre lang Pädagogik studiert mit einem sehr guten Master-Abschluss, eigentlich ausgelegt auf Grundschullehramt, allerdings war der Bachelor allgemein für Kindheitspädagogik.
Aus verschiedenen Gründen arbeite ich jetzt in einem Kindergarten in Hessen und werde derzeit dort nach TVöD E8 S2 bezahlt. Nun habe ich aber bei mehreren Quellen gelesen, dass Akademiker im öffentlichen Dienst eigentlich mit der E9 beginnen und E5-8 für diejenigen mit einer ganz normalen Ausbildung gedacht ist. Daher überlege ich jetzt, ob ich einen Antrag auf Höhergruppierung stelle.
Mit welchen Argumenten kann ich meine Chancen erhöhen, tatsächlich höhergestuft zu werden?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Katharina,
eine Beratung für individuelle Einzelfälle dürfen wir leider nicht geben. Bitte lassen Sie sich von der für Sie zuständigen Gewerkschaft beraten oder wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter W. meint
Hallo
Ich bin Angestellter des Landes NRW.
Im Augenblick in E9 Stufe 6.
Bei einer Höhergruppierung in E10, in welche Stufe komme ich da.
Normalerweise doch in E10 Stufe 5.
Ich weiß nur nicht, ob das bei der neu eingeführten Stufe 6 ( vollwertig ? ) auch so ist.
Danke im Voraus
Peter W.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Peter,
die Konsequenzen einer Höhergruppierung können wir leider nicht abschätzen. Wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der kann Ihre Situation beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christina meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 15 Monaten bin ich in einer höheren Position tätig. Dabei beziehe ich mein Gehalt nach EG 7 und bekomme für die höherwertige Tätigkeit monatlich eine persönliche Zulage, die mich finanziell an die eigentlich vorgesehene EG angleicht. Meine Frage: Gibt es eine zeitliche Befristung wie lange mich mein Arbeitgeber in der alten EG halten darf? Habe ich Anspruch auf die Höhergruppierung wenn ich diese Tätigkeit, wie bei mir der Fall, bereits seit 15 Monaten ausübe? Gilt dieser Anspruch auch wenn meine Stelle nur befristet ist?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christina,
das hängt von Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag ab. Haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um herauszufinden, welche rechtlichen Ansprüche Sie geltend machen können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
d meint
Ich bin seit 2003 als Dipl.-Ing. (FH) bei der Bauverwaltung BW mit nun E10 (vorher BAT 4) angestellt.
2006 bis 2009 habe ich nochmals berufsbegleitend studiert und mit Dipl.-Ing. abgeschlossen.
2010 konnte ich eine Höhergruppierung in E11 erwirken.
Anträge und auch Bewerbungen auf eine (ausgeschriebene) Stelle mit E13 im Amt wurden nicht berücksichtigt.
In wie weit ist es möglich, die Bezahlung meiner zum Arbeitsvertrag (E11) geänderten Qualifikation (E13) einzuklagen?
Besten Dank für Ihre Antwort
Gute Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo D,
die Chancen für eine Klage kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marko meint
Hallo Berater-Team,
ich habe eine Höhergruppierungsantrag August 15 gestellt.
Nun habe ich (vorab)bescheid bekommen, dass ich die Höhergruppierung wohl erhalten werde.
Zu meiner Frage
Ich werde rückwirkend auf den 1.1.17 höhergruppiert und nicht ab Antragstellung.
Und ich werde um eine Stufe abgestuft von 6 auf 5
Kann ich rechtlich dagegen angehen?
Gruß
Marko
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marko,
die Frage, ob Sie gegen den Bescheid rechtlich vorgehen können, fällt unter die Rechtsberatung, und ist damit einem Rechtsanwalt vorbehalten. Unter Umständen kann Ihnen auch Ihre Gewerkschaft weiterhelfen. Wir bieten diese Beratung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich auf eine Stelle beworben (und auch bekommen), deren Vergütung über meiner bisherigen liegt (in der Ausschreibung wurde die Stufe auch genannt).
Steht mir die neue Gehaltsgruppe nicht automatisch zu?
Vielen Dank im voraus.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andreas,
erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Gewerkschaft. Diese kann Ihre Frage mit Sicherheit beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katrin meint
Liebes Team von Arbeitsrechte.de,
zum 01.10.2014 habe ich die Kommunalverwaltung gewechselt. Eingestellt wurde ich mit EG 6 Stufe 3. (Jetzt befinde ich mich mittlerweile in EG 6 Stufe 4.) Die Stelle wurde neu zusammen gestellt, sodass zum Zeitpunkt meiner Einstellung keine Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung vorlag. Vereinbart wurde jedoch, dass nach einem Jahr die Bewertung erfolgen soll. Dies ist leider erst jetzt geschehen. Es hat sich nun herausgestellt, dass meine Stelle der EG 9a entspricht. Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, was hat dieses Ergebnis für Auswirkungen für mich?
Stufengleicher Aufstieg in die EG 9a ohne Berücksichtigung der Stufenlaufzeit in der Stufe 4?
Die höherwertigen Tätigkeiten verrichte ich seit Beginn an, ohne Unterbrechung. Besteht hier die Möglichkeit einer Nachzahlung seitens meines Arbeitgebers an mich?
Über eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kathrin,
welche Auswirkungen die Höhergruppierung für Sie hat, können wir nicht einschätzen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Gewerkschaft oder ggf. einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicole B meint
Hallo, ich hab mal eine Frage ich arbeite im öffentlichen Dienst vor ca einem Jahr haben wir also meine Kollegen und ich einen Brief bekommen, das wir einen Antrag stellen könnten. Die Vorraussetzung einer abgeschlossenen 3 Jährigen Ausbildung. Wir haben 5 könnten auf 6 stellen. Den Antrag haben wir gestellt im Juni 2017. Im September kam eine Rückmeldung das man die Nachweise zur Ausbildung einreichen solle. Haben wir getan. Nach dem alle nach einander die Sachbearbeiterin angerufen haben weil wir bis heute weder eine Zusage noch eine Absage erhalten haben. Inzwischen hat ein Kollege beim
Personalrat angefragt. Wo dann die Aussage kam das läge bei einem Höheren Menschen … passiert rein gar nix. Wie lange muss man den warten müssen um da mal
Was unternehmen zu können ? Oder muss man auf eine Entscheidung warten?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nicole,
eine derart lange Bearbeitungszeit erscheint in der Tat ungewöhnlich. Wir empfehlen Ihnen, sich an die für Sie zuständige Gewerkschaft zu wenden und ggf. einen Anwalt einzuschalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jule meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stecke in einem Zwiespalt.
Zur Zeit bin eingruppiert mit E 6 Stufe 4.
Es wurde vor Jahren von uns eine Stellenbeschreibung abverlangt, um die jeweiligen Stellen eingruppieren zu können. Dazu wurden 2 Bewertungen erstellt. Da ich mit der 1. Bewertung nicht einverstanden war, diese sagte aus, dass meine Stelle auf E6 einzustufen wäre (wurde vom Betrieb gemacht. (damals hatte ich E5))
Aber auch E6 fand ich nicht gerechtfertigt. Deshalb hat der Betrieb eine 2. Bewertung eingeholt von einen anderen Unternehmen, dort kam raus, dass ich in die Gruppierung E8 eingestuft werden müsste.
Nun habe ich vor 1 Jahr ein Antrag auf Eingruppierung in die E8 gestellt und bekam erst jetzt einen Änderungsvertrag für die E7 angeboten. Daraufhin fragte ich warum ich nicht in die E8 eingruppiert werden kann und bekam die Antwort – ist nicht im Stellenplan vorgesehen und die 2. Bewertung wäre nicht ausführlich genug.
Was tun? E7 unterschreiben und froh sein? Unter Vorbehalt unterschreiben und gleich einen neuen Antrag auf E8 stellen? Unter Vorbehalt – funktioniert das überhaupt? Oder auf das Recht pochen und E8 einfordern – ich habe keine Arbeitsrechtsschutzversicherung?!
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Freundliche Grüße
Jule
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jule,
wenden Sie sich auf jeden Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Nur dieser kann prüfen, ob der Arbeitgeber sich richtig verhält und welche Eingruppierung Ihnen zusteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ines meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite in einer öffentlichen Verwaltung ( Stadt ) und habe vor 6 Monaten einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, den Eingang habe ich mir bestätigen lassen. Anträge anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits vor über einem Jahr gestellt, andere liegen über 1,5 Jahre in der Personalabteilung. Es passiert nichts!!! Auf Nachfragen “ die Mitarbeiterin ist überlastet und schafft es nicht“. Auch der Personalrat konnte bisher nichts ausrichten, nun hat er wieder ein Schreiben an den Bürgermeister gerichtet! Es passiert nichts, die Motivation der Betroffenen im täglich fordernden Arbeitsprozess- Überstunden und auch zusätzliche Aufgaben, lässt diesbezüglich nach. Was kann getan werden, um den AG endlich zur Antragsbearbeitung zu bewegen?
Bitte geben Sie mir einen Rat.
Freundliche Grüße Ines
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ines,
normalerweise verweisen wir zuerst auf den Personal- oder Betriebsrat. Da dieser bereits tätig geworden ist, jedoch keine Besserung in Sicht ist, sollten Sie sich – ggf. zusammen mit anderen Betroffenen – an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Roberto M. meint
Hallo, ich bin am 01.01.2017 aus der E5 Stufe 2 in die E9a Stufe 2 höhergruppiert worden. Danach am 01.09.2017 in die E9b Stufe 2 höhergruppiert. Zählt hier die Anrechnung, sodass ich am 01.01.2019 in die E9b Stufe 3 komme?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Roberto,
da uns nicht alle Details vorliegen, empfehlen wir Ihre Fragen mit der Personalstelle zu klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
Hallo liebes Team von Arbeitsrecht.
Ich bin seit 1.1.2017 nicht in die richtige EG gestuft wurden. Jetzt wurde ich nachträglich von EG 6 in EG9a gestuft. Ich war in der Stufe 5. Jetzt wurde mir die Nachzahlung nur in EG9a Stufe 2 genehmigt. Und zusätzlich soll ich jetzt in der Stufe 2 bleiben!!??? Ist das überhaupt korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tom,
dies sollten Sie von einem Anwalt abklären lassen, um sicherzugehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sonja meint
Hallo!
Ich bin Justizangestellte beim Amtsgericht und seit mehr als 8 Jahren in der Entgeldgruppe E9 Stufe 3. Meine Frage wäre, ob und nach wieviel Jahren eine Höherstufung in Frage käme. Muss ich einen Antrag stellen oder kann ich als Angestellte gar nicht höher eingruppiert werden?
Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen 🙂
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sonja,
mit diesen Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Ob in Ihrem Fall eine Höhergruppierung möglich wäre, können wir Ihnen pauschal leider nicht beantworten. In der Regel erfolgt eine solche jedoch ausschließlich auf Antrag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mina meint
Hallo liebes Experten_Team,
meine Personalchefin hat mir eine Höhergruppierung von E8/4 in E9/2 angeboten, was jedoch eine kleine finanzielle Verschlechterung für mich bedeuten würde! Zudem steht in meinem Vertrag eine Klausel, dass eine Höhergruppierung nicht mit einer finanziellen Verschlechterung einher gehen darf. Stimmt es, dass sie mir dann die Differenz als Sonderzahlung monatlich zahlen muss? Und wie kann ich argumentieren? Erst in zwei Jahren würde ich mich ja sonst in E9/3 finanziell wieder verbessern..
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mina,
die Fragen, welche Ansprüche im Einzelfall bestehen und wie Sie argumentieren können, fallen unter die Rechtsberatung. Diese bieten wir nicht an. Ein Anwalt kann Sie jedoch umfassend hierzu beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin S. meint
Guten Tag,
ich bin seit 01.01.2016 als Schulhausmeister im öffentlichen Dienst angestellt und wurde mit E3 eingestuft.
Ich habe nach der neuen EGO einen Antrag auf Höhergruppierung ( aufgrund meiner Ausbildung ) gestellt, diesem wurde jetzt auch statt gegeben und zwar auf E5, rückwirkend zum 01.01.2017.
Nach meinem Kenntnisstand wäre ich ab dem 01.01.2017 E5 mit Stufe 2 ( da man bei einer Höhergruppierung nicht schlechter als 2 kommen kann ).
Ist dem so oder beginne ich wieder mit Stufe 1 ?
Danke schon mal für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
Hallo Martin,
Fragen zu Ihrer Höhergruppierung kann Ihnen die Personalstelle der Schule beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de